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Ole-Christopher Plambeck

CDU 27.02.2025 Sitzungen 20/82

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Erst einmal vielen Dank für den Bericht, Frau Ministerin. Eigentlich ist damit schon alles gesagt, und die Fragen sind beantwortet. (Lachen Sophia Schiebe [SPD] – Zuruf SPD) – Genau, aber ich halte mich kurz, ich versuche es wenigstens. Klar müssen wir festhalten: Das Grundsteueraufkommen beträgt bundesweit – das möchte ich noch einmal in Erinnerung rufen – knapp 15 Milliarden Euro, in Schleswig-Holstein über 500 Millionen Euro pro Jahr. Das ist eine Menge. Mit Erlaubnis des Präsidenten zitiere ich aus der Drucksache 19/1131: „Die Grundsteuer ist eine unverzichtbare Einnahmequelle für Städte und Gemeinden in Schleswig-Holstein und muss verlässlich in bisheriger Aufkommenshöhe erhalten bleiben.“ (Annabell Krämer [FDP]: Ja, klar!) Das ist ein Satz aus einem gemeinsamen Antrag aller hier vertretenen Fraktionen. Damit haben wir damals ein Ziel formuliert, und das Ziel haben wir eingehalten. Auch wenn wir uns lange über die unterschiedlichen Modelle gestritten haben, bleibt der Grundkonsens der Aufkommensneutralität, und der muss auch bleiben. Dabei haben wir immer gesagt, dass das nicht grundstücksscharf erfolgen kann: Es wird Grundstücke mit einer höheren, aber auch mit einer niedrigeren Belastung geben. – So es ist auch gekommen. (Annabell Krämer [FDP]: Durch Willkür!) Um Transparenz für Kommunen und Bürgerinnen und Bürger zu erreichen, wurde das Transparenzregister geschaffen. Aus dem geht hervor, wie Gemeinden ihre Hebesätze für 2025 einstellen mussten, um Einnahmen in ungefähr derselben Höhe zu erzielen. Davon wurde rege Gebrauch gemacht, und es schafft Vertrauen und Nachvollziehbarkeit. Dabei möchte ich auf einen Halbsatz im FDP-Antrag eingehen: „inwiefern die durch das Bundesmodell erwünschten sozial- und fiskalpolitischen Ziele der Landesregierung … erreicht wurden“. Wie eben beschrieben: Die fiskalischen Ziele sind erreicht worden, nämlich das Steueraufkommen aufkommensneutral für die Kommunen zu sichern. Wir hatten ein Bundesverfassungsgerichtsurteil, und deswegen war es die Aufgabe, dass die Grundsteuer eben nicht ab 2025 wegfällt, sondern erhalten bleibt. Das war immer mit den kommunalen Landesverbänden besprochen. Sozialpolitische Ziele: Die Ministerin hat es gesagt; wir reden bei der Grundsteuer über eine Objektsteuer, auf persönliche Verhältnisse kommt es schlichtweg nicht an. Gegenstand ist das Grundstück oder das Erbbaurecht. Ob man ein hohes oder niedriges Einkommen hat, spielt keine Rolle. Man kann sicherlich darüber streiten, ob die Anknüpfungspunkte in dem Bundesmodell – Mieten, Mietniveau, Bodenrichtwerte – die richtigen Anknüpfungspunkte sind, gar keine Frage. Aber egal welches Modell wir uns anschauen, reden wir immer über die Veränderung vom 1. Januar 2022 zum 1. Januar 1964. Da gibt es einfach große Wertunterschiede – das kann man nicht wegdiskutieren –, aber die Wertentwicklungen waren ja wirklich da. Auch die differenzierten Wertentwicklungen zwischen Wohngrundstücken und Nichtwohngrundstücken spiegeln die tatsächlichen Wertunterschiede wider. Deswegen haben wir für die Kommunen die Möglichkeit geschaffen, differenzierte Hebesätze anzuwenden. Das wurde für 2025 so gut wie nicht gemacht, weil die Zeit zu kurz war. Aber ich kann mir vorstellen, dass das in den nächsten Jahren durchaus eine Rolle spielen wird. Dabei möchte ich in Erinnerung rufen, dass wir hier ein Drei-Stufen-Ermittlungssystem haben. Das kennen alle: Wir ermitteln erst einmal den Grundsteuerwert, indem die entsprechenden Parameter, die eben beschrieben worden sind, angewendet werden. Aber wir haben auch das Thema Steuermesszahl, aus der sich der Steuermessbetrag und dann, aufgrund der Hebesatzanwendung, die eigentliche Grundsteuer ergibt. Die war vorher 3,5 Promille und ist jetzt 0,31 bis 0,34 Promille. Auch das reguliert einiges. Es gibt meines Erachtens kein perfektes Modell, aber eines ist sicher: Wir werden uns alle sieben Jahre mit dem Thema auseinandersetzen müssen, insbesondere damit nicht noch einmal passiert, was wir bisher erlebt haben, nämlich dass wir sehenden Auges in ein Bundesverfassungsgerichtsurteil reinlaufen, das nächste Mal zum 1. Januar 2029. Worauf man viel angesprochen worden ist, ist das mühsame Zusammenstellen aller Unterlagen für die Grundsteuererklärung. Viele haben es ja selbst gemacht. Ich würde mir wünschen, dass wir es hinbekommen, dass wir eine vorausgefüllte Steuererklärung bekommen, um es möglichst einfach und bürokratiearm zu machen. Wir können auch gerne (Ole-Christopher Plambeck) über Modelle reden, aber am Ende dürfen wir nicht vergessen, dass für die Kommunen eine sichere Steuereinnahme erhalten bleiben muss. – Danke. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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