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Sybilla Nitsch

SSW 27.02.2025 Sitzungen 20/82

Geehrter Präsident! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Wer fordert, muss auch fördern – das ist ein ganz einfacher Grundsatz; im Übrigen ein Grundsatz, den wir uns in den Debatten hier auch immer wieder gegenseitig vermitteln. Am allerliebsten richtet sich das immer an die Opposition, so nach dem Motto: Ihr fordert immer nur, könnt es aber nicht finanzieren. In diesem Fall, da wir uns damit beschäftigen, wie die Energiewende für Mieter und Hauseigentümer bezahlbar gemacht werden kann, muss ich den Ball zu den regierungstragenden Fraktionen und der Landesregierung schieben. Mit diesem Grundsatz nämlich haben sich die schleswig-holsteinische Wohnungswirtschaft und der Mieterbund an die (Sybilla Nitsch) Landesregierung gewandt, und zwar in einem offenen Brief vom 4. Dezember 2024 – ich hoffe, alle haben ihn gelesen. Wenn es um die Frage „Netzwerk oder Pakt?“ geht, werde ich darauf zurückkommen. Schließlich ist es die schwarz-grün geführte Landesregierung, die die Ziele der Klimaneutralität bis 2040 über alle Maßen hochsetzt, wobei die Zielsetzung deutlich vor den Zielen der EU und des Bundes liegt. Und was lösen diese aus? Enorme Herausforderungen für den Umbau der schleswigholsteinischen Wohnungsbestände. Eine Energiewende mit ambitionierten Zielen darf zu keiner finanziellen Überforderung führen, sie darf keine teuren Maßnahmen erzwingen, die nicht zu tragen sind, und sie darf auch keine Unsicherheit im Land schaffen. Wir alle, Sie als Landesregierung, haben die Verantwortung, für eine sozial gerechte Energiewende zu sorgen, die den Mietern und den Eigentümern hier im Land Sicherheit gibt. In den letzten Monaten haben wir uns alle mit der ach so guten Studie der ARGE auseinandergesetzt; zahlreiche Erkenntnisse haben wir hier auch schon diskutiert. Die Landesregierung vermutet, die Mieterinnen und Mieter im Land müssen mit Mieterhöhungen von ein bis zwei Euro pro Quadratmeter rechnen. Ich sagte es bereits: Das ist in unseren Augen schöngerechnet. So geben die Verbände an, dass es sich durchaus um vier bis fünf Euro pro Quadratmeter handeln könnte; es sei in einigen Bereichen sogar mit einer Verdopplung zu rechnen. Dies wurde auch in der Anhörung zum EWKG gesagt. Die durchschnittliche Mietbelastung ist bei uns in Schleswig-Holstein mit 29,3 Prozent des Einkommens im Bundesvergleich sowieso schon sehr hoch, und die Lebenshaltungskosten steigen zusätzlich. Finden wir hier keine Lösungen, dann werden sehr viele Menschen durch die Teuerung im Mietwohnraum soziale Härte zu spüren bekommen. Das müssen wir verhindern; Wohnen muss bezahlbar bleiben. Das ist mindestens ein Grund dafür, den Klimapakt einzugehen. (Beifall SSW und vereinzelt SPD) Die Belastungen treffen auch die Hauseigentümer. Die Wohneigentumsquote ist recht stabil. Aber wir müssen hier differenzieren: Die eigenen vier Wände sind oft eine Absicherung im Alter, und Wohneigentum bedeutet nicht gleich, dass das Monatseinkommen hohe Investitionen zulässt, um beispielsweise den Wiederverkaufswert eines Hauses zu steigern. Viel zu oft wird zudem das Bild gezeichnet, dass Wohneigentum mit Reichtum gleichzusetzen ist. Gerade in den ländlichen Räumen ist die Struktur die, dass die Menschen sich dadurch für ihr Alter absichern oder eben nur eine geringere Zahl an Einheiten vermieten und sehr streng kalkulieren müssen, wenn es darum geht, welche Investitionen sie tätigen. – Das ist der zweite Komplex, der den Klimapakt für Mieter und Hauseigentümer nötig macht, damit die Energiewende bezahlbar ist. Apropos Investitionen: Dies betrifft in großem Stil auch die Wohnungswirtschaft, die dann die schon erwähnten Mietpreissteigerungen im Blick haben muss, indem sie ihre Investitionen verantwortungsbewusst tätigt. Die Investitionen belaufen sich, wenn man es herunterbricht, auf rund 82,5 Milliarden Euro in 15 Jahren. Das entspräche in den nächsten 15 Jahren einem Betrag von 5,5 Milliarden Euro. In der Anhörung zum Energiewende- und Klimagesetz wurde von vielen Anzuhörenden deutlich gemacht: Die Fantasie reicht nicht aus, um die Szenarien für die kommenden 15 Jahre ernsthaft aufzustellen. (Beifall SSW und FDP) Damit kommen wir zum dritten Grund, der dringend für einen Plan spricht. Ob es dann ein Netzwerk ist oder ein Pakt – über die begriffliche Frage könnten wir uns noch sehr lange sprachlich auseinandersetzen –, ist dann egal. Denn ich glaube, die Wohnungswirtschaft hat mit ihrem offenen Brief den Ansatz, dass sie mit anderen Akteuren sprechen will; das ist doch ganz klar. Eines hätte das Einvernehmen um den Klimapakt auch noch für sich, liebe regierungstragende Fraktionen: Sie könnten den Prozess um das unrühmliche Vorgehen im Verfahren zum Energiewendeund Klimagesetz heilen. All die angeführten Herausforderungen für die Mieterinnen und Mieter und die Wohnungswirtschaft durch Ihre Klimaziele bis 2040 wurden in den schriftlichen Stellungnahmen und in der mündlichen Anhörung eindrücklich kundgetan. Die Reaktionen der Koalition ließen zu wünschen übrig – oder es gab erst gar keine. Deswegen fordere ich Sie auf: Setzen Sie heute ein Zeichen, und zeigen Sie den Leuten im Land, dass Sie eine sozial gerechte Energiewende für den Wohnsektor wollen! Schaffen Sie Vertrauen und Zuversicht, dann können Sie Ihre Ziele vielleicht erreichen! – Vielen Dank. (Beifall SSW, FDP und vereinzelt SPD)

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