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Manfred Uekermann

CDU 27.02.2025 Sitzungen 20/82

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Im März 2024 hat die Landesregierung mit dem Aktionsplan Ostseeschutz 2030 ein umfangreiches Maßnahmenpaket zum Schutz der schleswig-holsteinischen Ostsee verabschiedet. Das Ergebnis beruht auf einem Konsultationsprozess mit intensiven Gesprächen zwischen Bürgerinnen und Bürgern, Anwohnern, Kommunen, Wirtschaft, Interessenverbänden und der Politik. (Lachen Sybilla Nitsch [SSW] und Birte Pauls [SPD] – Birte Pauls [SPD]: Die Wahrnehmungen sind unterschiedlich!) Seitdem arbeiten die beteiligten Ministerien an der Umsetzung dieses Aktionsplans. Neben dem Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt, Natur sind dies das Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport, das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus sowie das Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz. (Dr. Bernd Buchholz [FDP]: Und was sieht man daran? Das ist ein bisschen viel!) Um die Umsetzung dieses Plans in der Öffentlichkeit transparent zu machen, finden – so steht es auch auf der Internetseite – zum einen im Frühjahr 2025 Informationsveranstaltungen in den vier Anrainerkreisen statt. In den Veranstaltungen wird zudem über die konkreten Umsetzungsschritte zu den Maßnahmen des Aktionsplanes informiert. Zum anderen werden erste Möglichkeiten für die Einbindung von Stakeholdern, Verbänden, lokalen Akteuren und den Küstengemeinden vorgestellt. Weiterhin sieht der Aktionsplan die Gründung eines wissenschaftlichen Beirates vor. Dieser Beirat soll sowohl interdisziplinär als auch als beratendes Gremium der Landesregierung wirken und den Austausch von Wissenschaft, Politik und Behörden fördern. Zur ebenfalls im Aktionsplan Ostseeschutz 2030 vorgesehenen Ausweisung der neuen Naturschutzgebiete erfolgt ein formales Rechtsetzungsverfahren gemäß § 19 Naturschutzgesetz. Während dieses Verfahrens besteht die Möglichkeit, Anregungen, Hinweise und Stellungnahmen zu den Entwürfen der Schutzgebietsverordnung einzubringen. (Manfred Uekermann) Ich weise noch einmal darauf hin – ich muss zugeben, der ein oder andere war noch nicht dabei –: Der Landtag hat zudem am 26. September 2024 den Erhalt der Küstenfischerei an der Ostsee und Nordsee beschlossen. (Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SSW und Thomas Hölck [SPD]) Da wir aber über den Erhalt und die Unterstützung der Küstenfischerei sprechen – siehe den heutigen Antrag der FDP –, frage ich mich allerdings schon, warum die FDP in ihrer Regierungsverantwortung im Bund die zunehmenden Finanzmittel aus dem Windenergie-auf-See-Gesetz den Fischerinnen und Fischern nicht zukommen lassen hat. (Dr. Heiner Garg [FDP]: Das wird jetzt alles besser! – Weitere Zurufe) Statt die gesamten resultierenden 670 Millionen Euro wie vorgesehen als Kompensation für die Eingriffe der Fanggebiete und die damit verbundenen Verluste an Fischereibereichen auszuzahlen, wurden die Gelder in den Haushaltsberatungen unverständlicherweise auf 134 Millionen Euro gekürzt. (Patrick Pender [CDU]: Das gibt’s nicht!) Außerdem ist von dieser Restsumme bis heute so gut wie nichts bei der Fischerei angekommen. (Zurufe FDP)

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