Dr. Bernd Buchholz
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Auch ich will vorwegschicken, wie wichtig gemeinnützige Vereine und das ehrenamtliche Engagement sind und dass sie in dieser Gesellschaft eine große Rolle spielen. Viele gemeinnützige Vereine führen kulturelle Veranstaltungen wie Konzerte, Tanzabende oder Feste durch und spielen dabei Musik. Das steht völlig außer Frage und ist gut so, und natürlich sollte man sie dabei unterstützen. Die Kollegin Raudies hat eben auf das Spannungsverhältnis hingewiesen: Hinter der Musik, die sie spielen, stehen Menschen, die davon leben, dass die Musik produziert wird, stehen Menschen, die davon leben, dass sie ein Stück geschrieben haben – lieber Kollege Dirschauer, Sie nicken. Deshalb ist die Formulierung Ihres Antrags so nicht beschlussfähig. (Zurufe SPD und SSW: Oh, oh!) Die Landesregierung kann nicht mit der GEMA darüber verhandeln, dass man auf die Ansprüche verzichtet. Das ist ausgeschlossen. Die GEMA darf auf die Ansprüche nicht verzichten, selbst wenn man ins Urhebergesetz der Bundesrepublik Deutschland hineinschreiben würde, dass keine Vergütung gezahlt wird. Das hat man einmal gemacht: 1970 gab es eine Änderung des Urhebergesetzes. Da hat man versucht, die Kirchen von der GEMA-Gebühr zu befreien. Dieses Gesetz ist 1978 für verfassungswidrig erklärt worden, weil die GEMA und der Gesetzgeber nicht das Recht haben, über die Eigentumsansprüche der Künstler zu verfügen. Befreien geht nicht, es geht nur der Weg, dass ein anderer die Gebühren übernimmt. Die Landesregierung darf gern darüber philosophieren, ob sie die Gebühren übernehmen möchte. Sie kann gern zur GEMA gehen und mit ihr Pauschalverträge verhandeln. Ich weise nur auf Folgendes hin. Erstens. Für die Vereine wird es nicht unbürokratischer; machen Sie sich davon frei! Die Veranstaltung muss weiterhin gegenüber der GEMA angemeldet und abgerechnet werden. Das Einzige, was sie bekommen können, ist eine Rückerstattung durch die Landesregierung. Stichwort „Bürokratie“: Anmelden muss der Verein weiterhin, abrechnen und anschließend den Vorgang in Richtung Landesregierung schieben. Das wird nicht bürokratieärmer. Zweitens. Der Kollege Dirschauer hat darauf hingewiesen: 400.000 Euro in Hessen, 1 Million Euro in Bayern. Jetzt fragen Sie einmal die Vereine, wie viel davon bei ihnen für ihre jeweiligen Veranstaltungen ankommt. In Hessen sagen alle, das sei ein Tropfen auf den heißen Stein. Die Vereine kriegen nur einen minimalen Anteil zurück, der die Bürokratie mit der Rückerstattung wahrscheinlich gar nicht wert ist. Das ist die Realität in Hessen. Die gemeinnützigen Vereine zu unterstützen, ist nicht so einfach. Selbst bei der Summe von 400.000 Euro im Jahr kriegen die Vereine nur einen sehr kleinen Betrag zurückerstattet, weil 400.000 Euro gar nicht so viel Geld sind. Meine Damen und Herren, ich möchte lieber etwas anderes machen. Die GEMA hat mich schon an anderer Stelle einmal Nerven gekostet, nicht nur früher als Verleger, sondern auch als ehemaliger Wirtschaftsminister. GEMA-Gebühren sind auch bei kommerziellen Veranstaltungen hinsichtlich ihrer Tarifgestaltung hochinteressant. Was die KarlMay-Spiele in Bad Segeberg an GEMA-Gebühren (Dr. Bernd Buchholz) bezahlen müssen, sollten Sie sich einmal auf der Zunge zergehen lassen! Deshalb würde ich gern einmal mit der GEMA über die Form der Tarifgestaltung diskutieren. (Beifall FDP) Im Gesetz geht es ja um die Angemessenheit der Gebühr. Vielleicht könnte man zu unterschiedlichen Tarifen kommen, indem man für nicht kommerzielle Veranstaltungen ohne Eintrittsgelder andere, angemessene Tarife festlegt. Ich finde es spannend, das als Landesparlament mit der GEMA zu besprechen. Die Tarifgestaltung ist ja oft in aller Munde und möglicherweise eher das Thema als eine neue, bürokratische Pauschalvergütungsrückabrechnung durch die Landesregierung. Ich werde dem Antrag der Koalitionäre zustimmen. Wenn die Landesregierung verpflichtet werden soll, etwas zu prüfen, finde ich das immer gut. Prüfen Sie sich ruhig dumm und dusselig! (Heiterkeit) Ich würde beide Anträge trotzdem gern im Innenund Rechtsausschuss besichtigen und dazu ein Fachgespräch mit der GEMA führen. – Herzlichen Dank. (Beifall FDP)
