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Peter Lehnert

27.02.2025 Sitzungen 20/82

Frau Ministerin, Entschuldigung! – Darf ich um Aufmerksamkeit bitten? – Danke. Dr. Silke Schneider, Finanzministerin: Bei der Suche nach Folgemodellen waren für Schleswig-Holstein vor allem drei Faktoren wichtig. Erstens. Die Reform sollte für die Kommunen aufkommensneutral erfolgen und die Einnahmen verlässlich. Zweitens. Die Reform sollte für die Finanzverwaltung rechtssicher, effizient und möglichst kostensparend umsetzbar sein. Eine bundeseinheitliche Lösung wäre da natürlich wünschenswert gewesen. Drittens. Die Grundstücke sollten künftig so bewertet werden, dass ihr aktueller Wert abgebildet wird. (Ministerin Dr. Silke Schneider) Das war übrigens die Kernforderung des Bundesverfassungsgerichts. (Zuruf: So ist es!) Das Ziel war also eine gerechtere Besteuerung, auch wenn das Gericht gleichzeitig anerkannt hat, dass Pauschalierungen bei einer massenhaften Neubewertung, die nun für alle Bundesländer anstand, notwendig und möglich und damit auch zulässig waren. Sehr geehrte Damen und Herren, Schleswig-Holstein – das wissen Sie – hat sich im Reformprozess gemeinsam mit zehn weiteren Ländern für das Bundesmodell entschieden. Im vergangenen Jahr hat das Finanzministerium ein Transparenzregister veröffentlicht, das den Kommunen Empfehlungen für aufkommensneutrale Hebesätze gibt. Viele Gemeinden haben sich genau daran orientiert. Am Ende müssen natürlich die Kommunen die Entscheidung unter Berücksichtigung ihres jeweiligen Finanzbedarfes selbst treffen. Aufkommensneutralität für die Kommunen, das ist hier ebenfalls schon häufiger erklärt worden, bedeutet aber nicht, dass die Steuer für die einzelnen Bürgerinnen und Bürger gleichbleibt. Das wäre weder im Bundesmodell noch nach irgendeinem anderen System zu gewährleisten, und es wäre auch nach den klaren Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts überhaupt nicht logisch. Aufkommensneutralität bezieht sich, und das war immer klar, auf das Aufkommen der Kommunen. (Beate Raudies [SPD]: So ist es!) Das neue Bewertungsgesetz des Bundes berücksichtigt verschiedene Parameter zur Ermittlung des Grundstückswertes. Diese Faktoren hat sich Schleswig-Holstein also nicht selbst ausgedacht. Wie sich die verschiedenen Parameter auswirken, hängt immer vom Einzelfall ab. Einzelne Aspekte des Ausstattungsgrades eines Gebäudes, etwa Dämmung oder Heizungssysteme, haben für sich genommen keinen Einfluss auf die Bewertung zum Zwecke der Grundsteuererhebung. Denn die Grundsteuer ist keine sozial- oder umweltpolitische Maßnahme, sondern sie ist eine Objektsteuer. Entscheidend ist daher, ob sich eine energetische Sanierung auf die Bewertung, jetzt wieder Bewertung, zum Zwecke der Grundsteuererhebung auswirkt. Das kann zum Beispiel der Fall sein bei einer Kernsanierung im Sinne des Bewertungsgesetzes. Anders gesagt: Neue Fenster oder eine Photovoltaikanlage auf dem Dach allein würden diese Voraussetzung nicht erfüllen. Sie haben nicht automatisch eine veränderte Bewertung des Gebäudes zur Folge. Seit dem 1. Januar 2025 wird die Grundsteuer nun auf Grundlage des neuen Rechts erhoben. Die bisher bekannten Gerichtsurteile bestätigen die Rechtmäßigkeit des Bundesmodells. Noch einmal, da genau das auch immer wieder hier kritisiert wird: Das Bundesverfassungsgericht hat bereits 2018 anerkannt, dass Pauschalierungen bei der Neubewertung notwendig und erlaubt sind. (Beate Raudies [SPD]: Die gab es ja auch vorher schon!) – Ja, genau. Der Bundesfinanzhof hat genau diese Einschätzung übrigens 2024 noch zweimal bekräftigt. Sehr geehrte Damen und Herren, als Juristin ist mir natürlich bewusst, dass die Frage nach Gerechtigkeit so alt ist wie die menschliche Gesellschaft selbst. Ob die Grundsteuerreform gerecht ist, wird aktuell in jedem Bundesland diskutiert, übrigens völlig unabhängig vom angewendeten Modell. Erwiesenermaßen ungerecht und Unrecht, da verfassungswidrig, war aber zunächst einmal nur die alte Grundsteuer. Die Bundesregierung hat übrigens schon angekündigt, die neue Grundsteuerbewertung zu gegebener Zeit zu überprüfen. Ich vermute daher, Sie alle können sich auf noch viele weitere spannende Diskussionen hier im Landtag freuen. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU, Birgit Herdejürgen [SPD] und Beate Raudies [SPD])

Protokoll ↗