Martin Habersaat
Vielen Dank, Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Lassen Sie mich mit einem Zitat beginnen: (Martin Habersaat) „Mit der Neuordnung der Ersatzschulfinanzierung haben wir ein großes Rad gedreht; … Wir setzen damit zum einen unsere Selbstverpflichtung aus dem Koalitionsvertrag um. Denn wir sehen uns gemeinsam mit den Schulträgern in der Verantwortung für eine verbesserte Förderung, für die Einhaltung des Sonderungsverbotes und nachvollziehbare Finanzierungssysteme. Zum anderen haben wir ein für alle Schulen einheitliches Verfahren zur dynamisierten Berechnung der Schülerkostensätze eingeführt.“ Das war meine Kollegin Beate Raudies im Jahr 2014. Das waren noch Zeiten: gemeinsame Verantwortung, verbesserte Förderung, nachvollziehbare Finanzierungssysteme und die Umsetzung von Koalitionsverträgen. Die aktuelle Koalition hat den Schulen in freier Trägerschaft keine Verbesserungen versprochen. Aber sie hat zugesagt, dass es keine Verschlechterungen gibt. Im Koalitionsvertrag steht – ich zitiere wieder –: „An der bestehenden Koppelung der Schülerkostensätze an die Ausgaben an staatlichen Schulen wollen wir festhalten.“ Leider hatte diese Zusage keinen Bestand, und mit dem Haushaltsbegleitgesetz im Januar 2025 wurde der Regelfördersatz für die allgemeinbildenden und berufsbildenden Ersatzschulen von 82 auf 80 Prozent abgesenkt. Auch von einer zweiten Seite trifft es die Ersatzschulen, weil es nämlich alle Schulen in SchleswigHolstein trifft: Sie streichen Lehrerstellen trotz steigender Schülerzahlen. Sie senken die Unterrichtsversorgung trotz einer Überlastung der Lehrkräfte, und Sie streichen die Menge der zu unterrichtenden Stunden zusammen trotz dramatischer Ergebnisse unseres Landes bei sämtlichen Bildungsstudien, meine Damen und Herren. Die Ausgangssumme, von der nun die 80 Prozent errechnet werden, wird also kleiner sein. Die Opposition hat hier im vergangenen Monat gegen diese Kürzung gestimmt. Die SPD hatte Anträge vorgelegt, die aufgezeigt haben, wie auf die Stellenkürzung bei den öffentlichen Schulen hätte verzichtet werden können. CDU und Grüne haben diese Anträge abgelehnt. FDP und SSW hatten beantragt, den Regelfördersatz nicht von 82 auf 80 Prozent zu kürzen. CDU und Grüne haben auch das abgelehnt. CDU und Grüne haben dann den Haushalt mit den Kürzungen beschlossen und damit eine Situation geschaffen, mit der wir jetzt und heute umgehen müssen. Wir blicken nach vorne und schlagen Ihnen deshalb vier Punkte vor. Erstens. Die von Ihnen beschlossene Absenkung soll bis zum 1. Januar 2027 befristet werden, weil ab dann nämlich die mit dem Haushalt 2025 beschlossenen Kürzungen an den allgemeinbildenden Schulen die Ersatzschulen erreichen. Der Fördersatz errechnet sich immer aus den Ausgaben für die öffentlichen Schulen von vor zwei Haushaltsjahren. Zweitens. Die in Aussicht gestellte Neuberechnung der Sachkosten findet unmittelbar statt. Die Schülerkostensätze werden aus Personal- und Sachkosten ermittelt. Die landesdurchschnittlichen Sachkosten wurden zuletzt 2010 – das ist 14 Jahre her – ermittelt und steigen seither um die Veränderung des Verbraucherpreisindex. Veränderungen beispielsweise beim Arbeitsrecht, bei der Arbeitssicherheit, der Digitalisierung, dem Datenschutz oder bei Brandschutzvorgaben haben Auswirkungen auf die tatsächlichen Sachkostenausgaben der Schulen und müssten daher im Sachkostensatz schnell Berücksichtigung finden. (Wortmeldung Malte Krüger [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])
