Annabell Krämer
Ja!) von pflegenden Angehörigen, durch einen ambulanten Pflegedienst oder in der vollstationären Einrichtung. Das käme dem Wunsch- und Wahlrecht von Menschen viel näher, (Beifall Annabell Krämer [FDP]) als das SGB XI mit jeder Reform noch komplizierter zu machen. Das, Kollege Balke, führt dann nämlich zu den vielen, vielen Anträgen, mit denen nicht nur die Pflegebedürftigen, sondern häufig auch deren Angehörige völlig überfordert sind und die aus meiner Sicht vollkommen überflüssig sind. (Beifall FDP, vereinzelt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW) Im Antrag von SPD und SSW können wir den ersten drei Punkten, also den Buchstaben a bis c, wegen der Deckelung der Eigenanteile problemlos zustimmen. Ich sage es bei jeder Diskussion: Die Kollegin Leonhard und ich haben das mit einer Bundesratsinitiative versucht; wir sind da leider nicht weitergekommen. Ich finde es nach wie vor richtig und notwendig, in einem ersten Schritt die Eigenanteile auf ungefähr 1.000 Euro zu begrenzen. (Vereinzelter Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Zweitens: Sich auf Bundesebene für die Übernahme der Ausbildungskosten einzusetzen, finde ich auch richtig. Was die Übernahme der Investitionskosten betrifft, so gefällt mir der Antrag von CDU und Grünen gut. Meine sehr geehrten Damen und Herren, das ist nicht Sache des Bundes. Es ist im SGB XI – solange Sie daran festhalten – ganz klar geregelt, wer dafür zuständig ist. Und das sind die Länder. Ich habe Verständnis dafür, dass das bei der jetzigen Haushaltslage nicht jetzt und sofort und auf einmal geht. Das wäre ein dreistelliger (Dr. Heiner Garg) Millionenbetrag. Aber Sie haben sich bislang jeder Diskussion verweigert, wie wir in die Übernahme wenigstens einsteigen. Dann, liebe Kollegin Tschacher – sorry, ich verstehe gar nicht, warum Sie meine Zwischenfrage nicht zugelassen haben –: Das Pflegewohngeld ist kein individueller Anspruch. Das Individuum ist eine Berechnungsgröße. Das Pflegewohngeld erhält die Einrichtung, (Birte Pauls [SPD]: Ja!) und es kommt darauf an, wie viele bedürftige Menschen dort leben. Aber es ist nicht so, dass das Individuum einen individuellen Anspruch auf Pflegewohngeld hat. Das stimmt einfach nicht. (Beifall FDP und vereinzelt SPD) Deswegen bin ich der Auffassung, die erste Maßnahme wäre, dass man in einem reformierten oder novellierten Landespflegegesetz eine komplett neue Investitionskostenfinanzierung auf die Beine stellt. Da muss man im Zweifel in einem ersten Schritt noch gar nicht so fürchterlich viel zusätzliches Geld auf den Weg bringen. Liebe Kolleginnen und Kollegen – ich weiß es nicht –: Haben Sie Ausschussüberweisung beantragt? (Zuruf Birte Pauls [SPD]) Wir können gerne über beide Anträge noch mal im Ausschuss reden, weil es sich wirklich lohnt zu überlegen: Wo können wir in diesem Land tatsächlich wirkungsvoll ansetzen, damit pflegebedürftige Menschen endlich das erhalten, was sie wirklich brauchen?
