Martin Balasus
Ich würde gerne erst einmal fortfahren. – Vielen Dank. Trotz der angespannten Lage setzen wir Schwerpunkte, etwa bei der Stärkung der basalen Kompetenzen, und das ist schon ein Erfolg. Natürlich ist jede einzelne Einsparung für die Betroffenen erst einmal ein Einschnitt. Gestern haben wir hier über die Einführung von Verwaltungskostenbeiträgen für Studentinnen und Studenten diskutiert, im Januar, also im letzten Plenum, über Lehrerstellen. Heute reden wir über die Ersatzschulen. Das sind die Schulen in freier Trägerschaft. Wie gestern gilt auch heute: Die Entscheidung ist getroffen. Sie war nicht leicht, aber in der Abwägung richtig. Die Opposition verlangt nun, einzelne Haushaltsmaßnahmen rückgängig zu machen. Aber damit können wir umgehen, da bleiben wir ganz cool. Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Finanzierung der Ersatzschulen wie zum Beispiel Waldorfschulen, Montessori-Schulen oder kirchliche Schulen können wir nicht von den allgemeinen Sparbemühungen ausnehmen. Auch sie müssen ihren Beitrag leisten. Ersatzschulen sind ein relevanter Player in Schleswig-Holstein. Allein in den letzten 20 Jahren wurden 37, also fast 40 neue allgemeinbildende Ersatzschulen gegründet, und ich betone ausdrücklich: Sie bereichern unsere Bildungslandschaft. Nehmen wir nur mal als Beispiel die Leibniz Privatschule in Elmshorn, an der der Unterricht teilweise auf Englisch erfolgt, Schuluniformen getragen werden und das Handy vor Schulbeginn eingesammelt wird. Das sind nur einige der Gründe für den guten Ruf und für den starken Zulauf dieser privaten Bildungseinrichtung. Eltern haben die Entscheidungsfreiheit für ihre Kinder; sie entscheiden sich bewusst für bestimmte Konzepte mit bestimmten Schwerpunktsetzungen. Davon profitiert am Ende auch das staatliche Schulsystem. Wie heißt es so schön: Konkurrenz belebt das Geschäft! (Beifall Malte Krüger [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) – Danke, Malte. (Heiterkeit) Sie sehen, wir schätzen die Arbeit der Privatschulen im Land und begreifen diese als Bereicherung. Dennoch liegt ihr notwendiger Konsolidierungsbeitrag in der Absenkung des Regelfördersatzes von 82 auf 80 Prozent, wie es im letzten Plenum beschlossen wurde. Die Opposition fordert nun vier Dinge. Zu Ihrem ersten Punkt: Sie wollen die Absenkung des Regelfördersatzes bis zum 1 Januar 2027 befristen. – Ich sage Ihnen, dies wäre nicht fair gegenüber all den anderen Bereichen, bei denen wir ebenfalls Kürzungen vornehmen müssen. Ich warne davor, dieses Fass jetzt aufzumachen und einzelne Kürzungsmaßnahmen gegeneinander auszuspielen. Zu Ihren Punkten zwei und drei: Sie fordern eine Neuberechnung der Sachkosten und Gespräche mit den Trägern. – Das ist richtig, und deshalb findet das alles ja bereits statt. Man ist zu diesen Themen kontinuierlich im Gespräch, und hierzu bedarf es keiner weiteren Aufforderung. Zu Punkt vier: Sie wollen, dass der Bericht zur Unterrichtssituation erweitert wird. – Meine Antwort: Bloß nicht noch mehr Berichte! Denn wenn es in Deutschland an etwas nicht mangelt, dann sind es Dokumentationspflichten.
