Marion Schiefer
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Für einen Antrag gibt es immer einen Grund und einen Anlass. Ein Anlass war hier sicher – so steht es auch im Text – der Vorfall auf der Türschwelle des queeren Jugendzentrums in Lübeck und der von Heiner Garg zitierte Drohbrief; uns alle hat das besorgt gemacht, und es hat viele Fragen aufgeworfen. Der Grund, warum wir den Schutz vor Diskriminierung und die Verfolgung LSBTIQ*-feindlicher Gewalt in den Blick nehmen müssen, ist die allgemeine Beobachtung einer schwindenden Akzeptanz für die Sichtbarkeit und für die Lebensweise queerer Menschen, die in einer zunehmenden Zahl von Individualattacken zum Ausdruck kommt. Das erschreckt uns. Es braucht staatliches Handeln und Fürsorge, damit der Schutzraum für die Freiheit und für die eigene Lebensgestaltung verstärkt wird. Das liegt im übergeordneten Interesse aller im Landtag vertretenen Fraktionen. Deshalb sage ich vielen Dank an die FDP für ihre Antragsinitiative. (Beifall ganzes Haus) Dennoch haben wir es nun im Ergebnis mit zwei unterschiedlichen Anträgen zu tun. Ich will begründen, warum wir als Koalitionsfraktionen einige Aspekte aus Ihrem Antrag, liebe FDP, SPD und SSW, anders als Sie bewerten und deshalb im Detail zu anderen Beschlussvorschlägen kommen. Wir haben im Ergebnis eine wichtige gemeinsame Schnittmenge, und wir sehen ein paar Dinge, die wir derzeit im Detail noch nicht ganz zu Ende gedacht finden. (Marion Schiefer) Die wesentlichen neuen Vorgaben für Polizeihandeln im Bereich queer haben wir schon vor ein paar Jahren auf den Weg gebracht – zum Glück. Wie wichtig sie sind, zeigt sich heute. Was bereits implementiert ist und in der Aus- und Fortbildung eine immer weitere Ausdehnung findet, wirkt nun fort. Die Polizei darf in ihrem Bemühen um mehr Queer-Bewusstsein und Queer-Sensibilität auf keinen Fall nachlassen. Das tut sie aber auch nicht. Das ist bereits ihre Aufgabe geworden – und ihr Selbstverständnis. Die Polizei verstärkt den Schutz von Veranstaltungen, Organisationen und Personen dort, wo er aufgrund der Sicherheitslage verstärkt werden muss. Wir haben doch gerade nach den Vorfällen in Lübeck gesehen, dass es Gespräche mit den Verantwortlichen von Polizei und lambda::nord gab, um den konkreten Einsatzverlauf nachzubesprechen und einrichtungsseitig und polizeiseitig Schlussfolgerungen für künftige Fälle zu treffen. Ich will als Innenpolitikerin allgemein den besonderen Schutz besonders vulnerabler Gruppen. Aber jede Gruppe, die ich strukturell priorisiere, setzt eine andere vulnerable Gruppe und setzt auch alle anderen nicht besonders, sondern allgemein vulnerablen Kriminalitätsbetroffenen von den Kapazitäten her zurück. Deshalb sage ich: Die Polizei muss hinreichend sensibilisiert sein, aber sie muss auch die Möglichkeit behalten, ihre Einsätze abhängig vom Gefahrengrad durchzuführen. Zur PKS: Die PKS ist für eine Motivationsanalyse ungeeignet. Sie erfasst keinen Rassismus, keinen Antisemitismus, keine Frauenfeindlichkeit. Und das soll auch so bleiben. Bei jedem Delikt die Unterkategorie „und davon gegen queer“ zu bilden, gehört da nicht hin. In dem Fall, dass eine Tat queerfeindlich ist, wurde mit der jüngeren Änderung bezüglich der Strafverschärfungsgründe eine ganz wichtige Kategorie gefunden. Ich fände es schwierig, wenn wir eine Erhebungspflicht – damit dies in der PKS verlässlich auftaucht – dahin gehend normieren würden, dass ein Vernehmungsbeamter verpflichtet ist, jeden Opferzeugen zu fragen, ob er queer ist. Es soll vielmehr dabei bleiben, dass die Polizei die Zahlen für ihr internes Lagebild beim KPMD-PMK erhebt und wir von den Einzelfällen im Verfassungsschutzbericht lesen können. Im Verfassungsschutzbericht finden wir die Rubriken „Queerfeindlichkeit“ und „Straftaten, die sich gegen die sexuelle Orientierung und/oder geschlechtsbezogene Diversität“ richten, bereits jetzt, heruntergebrochen auf die einzelnen Delikte und auf besondere Einzelfälle. Es erschließt sich mir im Moment nicht, worin der Mehrwert liegen soll, einer zu eigenen Wertungen der Phänomenbereiche befähigten Institution vorzugeben, daraus einen eigenen Themenkomplex zu machen. So viel zu unserem differenzierten Ansatz. Ich möchte aber auch einige Gemeinsamkeiten betonen, vor allem in der Grundhaltung. Wir sind uns nämlich bei der Weiterentwicklung des Landesaktionsplans und bei der Bundesratsinitiative einig. (Dr. Heiner Garg [FDP]: Dann werden wir uns bei der Landesverfassung auch noch einig werden!) Die reine Lehre unter Juristen ist natürlich seit weit über einem Jahrzehnt, dass die Ergänzung des Grundgesetzes um den Begriff der sexuellen Identität in Artikel 3 Absatz 3 aufgrund der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts nicht erforderlich ist. Das stimmt immer noch. Aber jetzt, im Februar 2025, könnte sich ja auch die Erkenntnis durchsetzen, dass die Mehrheit zur Verfassungsänderung, soweit und solange man sie hat, dafür genutzt werden sollte, dieser rechtlichen Selbstverständlichkeit auch die notwendige rechtliche Stabilität zu verleihen gegenüber einem möglichen Wechselspiel gesellschaftlicher und politischer Kräfte – Stichwort Resilienz, Stichwort Bewahren von Erreichtem. Ich hoffe darauf, dass sich diese rechtspolitische Erkenntnis durchsetzt. Daher wollen auch wir die Bundesratsinitiative. (Beifall ganzes Haus) Die beantragte Überweisung beider Anträge machen wir mit. Das Thema berührt elementare Rechte vieler Menschen; darüber darf man länger als 30 Minuten diskutieren. – Vielen Dank. (Beifall ganzes Haus)
