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Jasper Balke

GRÜNE 27.02.2025 Sitzungen 20/82

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich freue mich auch sehr darüber, dass wir mit diesem Antrag des SSW einen konkreten Vorschlag aus dem Themenbereich des Ehrenamtes hier besprechen. (Christian Dirschauer [SSW]: Endlich einmal!) Das Ehrenamt ist nämlich eine tragende Säule unserer Gesellschaft, es wurde schon viel dazu gesagt. In Schleswig-Holstein sind es über 1 Million Menschen, die sich tagtäglich für unser aller Gemeinwohl engagieren. Nicht zuletzt führen die gemeinnützigen ehrenamtlichen Vereine und Organisationen Veranstaltungen durch, und genau diese sind wertvolle Beiträge zum gesellschaftlichen Miteinander. (Vereinzelter Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Wollen diese entsprechend musikalisch untermalt sein, fallen Lizenzkosten der Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte an. Die GEMA hat die Aufgabe, die urheberrechtlichen Interessen von Kulturschaffenden und Musikschaffenden zu schützen. Dazu nimmt sie pro Veranstaltung eine Vergütung ein, die dann abzüglich Verwaltungskosten in Form von Tantiemen an die Künstlerinnen und Künstler ausgezahlt werden. Die Höhe der Gebühren variiert je nach Art und vor allem nach den Kosten für die Besucherinnen und Besucher der Veranstaltung. Eine kostenlose Veranstaltung führt also zu geringeren Gebühren, und eine Veranstaltung, für die Eintritt bezahlt wird, führt zu höheren Gebühren. Das Konzept der GEMA ist politisch weiterhin richtig. Dennoch stellt sich die Frage, ob und wie diejenigen Vereine und Organisationen, die ohnehin schon geringe Einnahmen und Mitgliedsbeiträge oder Spenden haben, bei der Durchführung und musikalischen Untermalung öffentlicher Veranstaltungen unterstützt werden können. Die Bundesländer Niedersachsen, Hessen und Bayern haben zu diesem Zweck eigene Pauschalverträge mit der GEMA geschlossen. Vereine und Organisationen können so für die auf ihren Veranstaltungen anfallenden GEMA-Gebühren eine Rückerstattung beantragen. Wenn wir das Ehrenamt fördern wollen, dann können solche Programme und Maßnahmen dabei unterstützen. Jedoch steht der Landeshaushalt vor Herausforderungen, die wenig zusätzlichen Spielraum – egal für welches Thema – zulassen. Dennoch ist es interessant, den Bedarf für eine solche Maßnahme bei unserer Vereinslandschaft einmal abzufragen und zu ermitteln, welche Kosten auf den Landeshaushalt zukommen könnten. Hessen stellt etwas mehr als 400.000 Euro zur Verfügung, das habe ich im Internet gefunden. Niedersachsen stellt 1 Million Euro zur Verfügung. (Jasper Balke) Beide Summen wären für unseren Landeshaushalt etwas zu hoch. Ich rege an, dass die Landesregierung eine entsprechende GEMA-Gebührenrückerstattung einmal prüft und die Erkenntnisse der Prüfung im Rahmen der Novellierung unserer Engagementstrategie, die für das Ende dieses Jahres ansteht, zur Verfügung stellt. Spätestens dann sind wir als Haushaltsgesetzgeber gefragt und werden abwägen, welche finanziellen Spielräume sich dafür schaffen lassen. Ich bedanke mich für den Antrag und die Aufmerksamkeit. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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