Beate Raudies
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die meisten von uns sind in den letzten Wochen im Wahlkampf unterwegs gewesen, und an den Infoständen, an den Türen war das Thema Grundsteuer immer wieder eines, auf das man angesprochen wurde. Das neue Recht gilt seit Anfang des Jahres. Die Kommunen haben die Steuerbescheide verschickt – pünktlich zum Bundestagswahlkampf: 15. Februar ist Fälligkeitstermin. Kein Wunder, dass die Menschen Fragen haben und wir das Ziel dieser Reform immer wieder erklären müssen. Auch das Parlament tut gut daran, regelmäßig das Handeln der Regierung zu hinterfragen und zu bewerten. Grundsätzlich ist so ein Bericht also sinnvoll. Doch, liebe Kollegin Krämer, ein fünfminütiger mündlicher Bericht scheint mir diesbezüglich nicht so richtig geeignet, und dann noch zu diesem Zeitpunkt. Die breite Datenlage, auf die Sie jetzt abstellen, haben wir noch gar nicht. (Ole-Christopher Plambeck [CDU]: Genau!) Kommunen können Grundsteuern im laufenden Jahr bis zum 30. Juni festsetzen. Mindestens diesen Termin hätten wir mal verstreichen lassen müssen, um zu wissen – – (Zuruf Annabell Krämer [FDP]) – Ja, und wenn das nur ein Mµ ist. Vielleicht verzieht dieses Mµ die Statistik. So fair muss man sein zu sagen: 30. Juni ist der Stichtag; darauf gucken alle. Ich habe übrigens auch allen Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitikern geraten, die mich gefragt haben: „Wie gehen wir denn jetzt mit dem Transparenzregister und in der Umsetzung um?“: Guckt zum Halbjahr, wo ihr steht. Wenn ihr dann das an Einnahmen für das halbe Jahr habt, was ihr haben wolltet, dann ist das gut; sonst müsst ihr korrigieren. – Das fordere ich dann auch ein. Das muss man hier auch noch mal sagen. (Beifall SPD, CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ich danke der Ministerin für den Bericht, der nicht so wahnsinnig viel Erhellendes hat. Ich habe aber einen Vorschlag, nämlich, dass wir der Kollegin Krämer ein paar Stunden Bewertungsrecht spendieren, also eine Fortbildung im Bewertungsgesetz. (Beifall Ole-Christopher Plambeck [CDU] und Dagmar Hildebrand [CDU]) – Danke, da klatschen die Fachleute. Ich durfte in meiner Laufbahnprüfung sogar eine sechsstündige Klausur darüber schreiben. (Beifall Marc Timmer [SPD]) So einfach und so umfassend ist das. Da gab es immer pauschalierte Bewertungsgrundsätze. Ich kann doch gar nicht jedes Grundstück und jedes Haus in Schleswig-Holstein eins zu eins bewerten. Wer soll denn das machen? Wie groß soll dann die Steuerverwaltung werden? (Annabell Krämer [FDP]: Auch die großen Bodenrichtwerte!) – Ja, auch die Bodenrichtwerte muss ich pauschalisieren. Auch da kann ich bei der Vielzahl der Grundstücke nicht für jedes Grundstück gucken. Das ist nachgebessert worden. (Zuruf Lasse Petersdotter [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Es gibt die Möglichkeit des Einspruchsverfahrens, um das noch mal prüfen zu lassen. Wir tun gut daran, das zu monitoren, vielleicht in einem Jahr, um zu sehen: Wie hat sich das in den Kommunen entwickelt? Welche Wertverschiebungen haben wir? Aber jetzt, zu diesem Zeitpunkt, liebe Kollegin: Bundestagswahl war letzte Woche. Nicht mal dafür taugt heute dieser Punkt. (Beifall SPD, CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ich möchte etwas zu der wiederholten Kritik an dem Bundesmodell und dessen Umsetzung sagen. Ich habe mit großem Interesse den Artikel im Spie- (Beate Raudies) gel gelesen – letztes Jahr im Juli, glaube ich, war das. (Unruhe) – Vielleicht hört ihr auch mal zu, aber egal. – Da wurde ein Ehepaar aus Stuttgart zitiert, dessen Grundstückswert in Baden-Württemberg sich, glaube ich, mehr als verzehnfacht hatte. Sie haben das ganz einfache Modell, aber seit 50 Jahren ein Grundstück in der Stuttgarter Innenstadt, das immer noch mit dem Wert von 1964 bewertet wurde. Das hat auch was mit der normalen Wertentwicklung zu tun. Das, was ich mir aufgeschrieben hatte, kann man alles nachlesen. Ich möchte an dieser Stelle etwas zum Thema Messzahlen sagen, liebe Kollegen Plambeck und Brandt. Ich glaube, wir tun gut daran, uns das Thema dahin gehend noch mal anzugucken, möglichst noch in dieser Legislaturperiode, also vor dem nächsten Hauptfeststellungszeitpunkt, ob wir nachsteuern könnten. Der Gesetzentwurf liegt jetzt im Finanzausschuss. Wir können ihn noch ein wenig liegenlassen und dann gemeinsam gucken, ob das ein Weg ist, vielleicht beim nächsten Mal etwas zu steuern, um diese Wertverschiebung zwischen Wohn- und Gewerbegrundstücken in den Griff zu kriegen. Das ist das eine, was ich sagen wollte. Das andere ist, weil es zur Ehrlichkeit dazugehört: Wir haben das als Land, als Finanzverwaltung selber verbaselt. Die Umsetzung war nicht optimal; sie hätte besser laufen können. Zu glauben, dass für 1,3 Millionen Grundstücke alle Grundstücksbesitzerinnen und ‑besitzer in der Lage seien, mit einer vereinfachten Elster-Software umzugehen und nur sechs Daten einzutragen, war sehr optimistisch gedacht. Da hätte man viel Frust und viel Ärger abschürfen können. Wenn jedes Finanzamt mit zehn Leuten für drei Monate das Entgegennehmen von Steuererklärungen unterstützt hätte, hätten wir viel Frust im Land vermieden. Aber: verschüttete Milch! Die Kritik an der Grundsteuer ist verständlich. Auch 100 Euro Grundsteuer sind für viele Leute eine Menge Geld, das man zusätzlich zahlen muss. Ich hoffe, dass die Kommunalverwaltungen in dieser Situation sensibel sind und damit so umgehen, dass sie, wo das geht, auch Ratenzahlungen oder Stundungen einräumen. Das gehört dazu; die Möglichkeit gibt es in der Abgabenordnung. Durch die Neubewertung verschieben sich die Belastungen zwischen den Wohn- und den Gewerbegrundstücken, aber es verschieben sich auch die Belastungen zwischen den Nachbarn, vor allen Dingen bei den älteren Grundstücken, bei denen man schon lange Eigentümer ist, und bei denen, die das Haus gegenüber, auf der anderen Seite der Straße, erst vor zwei oder drei Jahren gezahlt haben. So ist es in meiner Straße. Ich zahle mehr; die auf der anderen Straßenseite zahlen weniger, sie haben vorher mehr gezahlt. Insofern hat die Seite immer zwei Medaillen, und das gilt auch für die Grundsteuerreform. (Beifall SPD, CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
