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79. Sitzung (WP20)

30.01.2025 · 216 Redebeiträge · Originalprotokoll ↗

Beteiligte Fraktionen: FDP (31)SPD (26)GRÜNE (22)CDU (19)SSW (12)

Kristina Herbst

Guten Morgen, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich eröffne die heutige Sitzung und darf Ihnen mitteilen, dass aufgrund von Krankheit leider weiterhin einige Abgeordnete nicht dabei sind: von der CDU-Fraktion der Abgeordnete Patrick Pender, von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Abgeordnete Anna Langsch und von der SPD-Fraktion die Abgeordnete Sophia Schiebe. Wir wünschen gute Besserung. (Beifall) Wegen auswärtiger Verpflichtungen abwesend sind heute von der Landesregierung Minister Dirk Schrödter in der Zeit von 11 bis circa 16:30 Uhr und Ministerin Karin Prien nachmittags. Nach § 47 Absatz 2 der Geschäftsordnung haben sich der Abgeordnete Claus Christian Claussen für den ganzen Tag und die Abgeordnete Jette Waldinger-Thiering für den Nachmittag abgemeldet. Ich rufe die Tagesordnungspunkte 27 und 48 auf: Gemeinsame Beratung a) Unterrichtsversorgung statt Unterrichtsausfall Antrag der Fraktionen von SPD, SSW und FDP Drucksache 20/2832 (neu) b) Bericht über die Unterrichtssituation 2023/24 Bericht der Landesregierung Drucksache 20/2797 Wird das Wort zur Begründung gewünscht? – Das ist nicht der Fall. Ich eröffne die Aussprache. Das Wort für die SPDFraktion hat der Abgeordnete Martin Habersaat.

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Martin Habersaat SPD

Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Meine Damen und Herren! Der Anteil nicht planmäßig gegebener Stunden an den allgemeinbildenden Schulen in Schleswig-Holstein lag im vergangenen Jahr bei nahezu 12 Prozent. Zum Vergleich: Im Schuljahr 2016/17 waren es 9,5 Prozent. Anders formuliert: Das ist eine Steigerung von 26 Prozent, seit die CDU das Bildungsministerium übernommen hat. An den berufsbildenden Schulen kommen wir von 7,2 Prozent Unterrichtsausfall im Schuljahr 2016/17 und sind im letzten Schuljahr bei 13,6 Prozent gewesen. Das ist nicht weniger als eine Erhöhung um 88 Prozent. Vor dem Hintergrund der Zahlen aus dem Jahr 2016/17, über die wir uns heute freuen würden, forderte der damalige Oppositionsführer Daniel Günther übrigens nicht weniger als eine Unterrichtsgarantie von der damaligen Bildungsministerin. Karin Prien, frisch im Minister_innenamt, versprach vollmundig: Wir werden den Unterrichtsausfall bis 2022 beenden. (Beifall SPD, vereinzelt FDP und SSW –

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Beate Raudies SPD

Hört, hört!) Der Applaus ist für den nächsten Satz vorgesehen. Meine Damen und Herren, gemessen an Ihren eigenen Worten müssen wir sagen: Sie sind krachend gescheitert. (Beifall SPD, FDP und SSW) Klar ist: So kann es nicht weitergehen. Aber was tun? Da wäre Option eins. Wo weniger Stunden stattfinden sollen, können auch weniger Stunden ausfallen. Das ist der Weg, den die Landesregierung wählt. Brillant, wir geben einfach weniger Unterrichtsstunden. Oder wir schauen uns Option zwei an: Wir gucken, woran der Ausfall liegt, und tun etwas gegen die Ursachen. (Beate Raudies [SPD]: Zu anstrengend!) Der häufigste Grund für Unterrichtsausfall an den allgemeinbildenden Schulen ist die Erkrankung von Lehrkräften. Zwei Drittel aller Ausfälle gehen darauf zurück. Gehen wir also nicht gut mit unseren Lehrkräften um? Dafür gibt es einen weiteren Hinweis: Der Anteil der Lehrkräfte, die bis zum Erreichen der gesetzlichen Altersgrenze im aktiven Dienst bleiben, liegt – wer möchte schätzen? – bei 16,5 Prozent. Nur 16,5 Prozent unserer Lehrkräfte bleiben bis zur regulären Altersgrenze. Und der Anteil der wegen Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzten Beamtinnen und Beamten im Schulbereich steigt. Das behaupte nicht ich, das steht im aktuellen Personalstrukturbericht der Landesregierung. (Sandra Redmann [SPD]: Guter Bericht!) 2023 konnten Lehrkräfte in Schleswig-Holstein an einer anonymen Online-Befragung zu ihrer Arbeitsbelastung, ihrer Gesundheit und Arbeitsfähigkeit teilnehmen. Dem Bildungsministerium stehen die Ergebnisse dieser Statuserhebung seit Januar 2024 zur Verfügung. Dem Landtag wurden diese Ergebnisse zunächst zum Ende des Jahres 2024 verspro- (Martin Habersaat) chen. Inzwischen wurde dies auf Anfang 2025 verschoben, und ich stelle fest: Das ist jetzt. Angesichts dieser dramatischen Zahlen erwarten wir als Landtagsfraktion, dass die Veröffentlichung der Ergebnisse dieser Statuserhebung nicht weiter verzögert wird. Wir erwarten außerdem, dass Sie uns nicht nur die Zahlen präsentieren, sondern auch Wege aus dem Dilemma, denn Sie hatten jetzt ein Jahr Zeit, um sich solche Wege zu überlegen, meine Damen und Herren. (Beifall SPD, SSW und vereinzelt FDP) Eines will ich jetzt schon einmal sagen: Wir akzeptieren nicht Maßnahmen nach dem Motto, wir erforschen jetzt einmal drei Jahre lang an fünf Schulen, ob vielleicht zusätzliche Verwaltungskräfte die Lehrkräfte entlasten könnten. Neben Arbeitsschutz und Lehrkräftegesundheit gibt es eine weitere entscheidende Stellschraube, die Unterrichtsversorgung. Es ist eigentlich gar nicht zu fassen, dass vor dem Hintergrund der eben berichteten Zahlen und vor dem Hintergrund steigender Schüler_innenzahlen Stellen für Lehrkräfte in diesem Land gestrichen werden sollen. Es ist doch logisch: Wenn weniger Lehrkräfte an einer Schule unterrichten, als dort eigentlich benötigt werden, sind diese stärker belastet und fallen in der Folge häufiger aus. Im Januar 2018 äußerte Bildungsministerin Prien übrigens weitere große Pläne: Langfristig wolle man eine Unterrichtsversorgung von 105 oder 110 Prozent erreichen. Man wolle Lehrerstellen schaffen, die Qualität des Vertretungsunterrichts und von EVA verbessern und mehr Transparenz und Glaubwürdigkeit schaffen. Und heute? – Heute reduzieren Sie die Unterrichtsversorgung. Heute zählen noch immer unbesetzte Stellen und langfristig ausfallende Lehrkräfte zur Unterrichtsversorgung. Heute steigt der Anteil der Lehrkräfte, die gar keine ausgebildeten Lehrkräfte sind, an Grundschulen inzwischen auf 17,3 Prozent. Acht Jahre Günther-Regierung, und das ist die dramatische Lage an den Schulen zulasten unserer Schülerinnen und Schüler. (Beifall SPD und SSW) Meine Damen und Herren, ich bitte um Zustimmung zu unserem Antrag, den alle Oppositionsfraktionen gemeinsam zugunsten unserer Schülerinnen und Schüler eingereicht haben. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall SPD, FDP und SSW)

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Kristina Herbst

Für die CDU-Fraktion hat der Abgeordnete Martin Balasus das Wort.

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Martin Balasus CDU

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist immer leicht, mehr Lehrerstellen zu fordern. Es ist natürlich auch das Recht der Opposition, Vorschläge wie die vorliegenden zu unterbreiten. Es ist immer leicht, etwas besser zu wissen. Besserwisser sind ja bekanntlich Leute, die einem Pferd, auf dem sie gar nicht sitzen, die Sporen geben. Solch einem Pferd kann man natürlich hemmungslos die Sporen geben. Aber Sie haben auch schon selbst auf diesem Pferd gesessen und Verantwortung für die Bildung in Schleswig-Holstein getragen.

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Kristina Herbst

Herr Abgeordneter Balasus, gestatten Sie eine Zwischenfrage oder Anmerkung des Herrn Abgeordneten Vogt?

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Christopher Vogt FDP

Es ist eher eine Bemerkung. Ich finde es, ehrlich gesagt, ein bisschen unangemessen zu behaupten, es sei „Besserwisserei“, wenn die Opposition zu einem so wichtigen Thema wie der Unterrichtsversorgung, über die wir gerade sprechen, wiederholt Vorschläge macht. Wir sollten uns um das Thema kümmern. Wer den Ball nicht spielen kann, der geht auf den Mann. Den Vorwurf der Besserwisserei weise ich jedenfalls zurück. (Beifall FDP, SPD und SSW – Zuruf Martin Habersaat [SPD] – Dr. Kai Dolgner [SPD]: Es war Ihr Versprechen!) – Wer den Ball nicht spielen kann, geht auf den Mann? In der Rede, die ich gerade gehört habe, ging es häufig um Entscheidungen und Äußerungen von einzelnen Personen. (Dr. Kai Dolgner [SPD]: Es war Ministerin Prien, die es versprochen hat!) Deswegen möchte ich einen Blick auf das Ganze werfen. Ich sagte es bereits: Die Opposition – in diesem Fall: die SPD – hat das Bildungsressort in Schles- (Martin Balasus) wig-Holstein schon verantwortet. Daher ist es interessant zu wissen – – (Wortmeldung Martin Habersaat [SPD])

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Kristina Herbst

Herr Abgeordneter Balasus, gestatten Sie eine Zwischenfrage oder Anmerkung des Herrn Abgeordneten Habersaat?

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Martin Balasus CDU

Ich möchte gern erst einmal meine Gedanken zu Ende führen. (Dr. Kai Dolgner [SPD]: Äh, ja! Das war klar!) Die Frage lautet: Wie war es denn um die Unterrichtsversorgung in Schleswig-Holstein bestellt, als das Bildungsressort anders verantwortet war? Es ist wichtig zu wissen, dass die Unterrichtsversorgung damals stets unter 100 Prozent lag. Besonders krass war das Schuljahr 2013/2014 mit einer Unterrichtsversorgung von nur 91 Prozent an berufsbildenden Schulen. – So viel gehört zur Ehrlichkeit dazu. Ich will hier nichts schönreden, aber wenn man genau hinschaut und einen nationalen Vergleich anstellt, dann sieht man, dass wir insoweit nicht unbedingt schlecht dastehen. In Niedersachsen beträgt die Unterrichtsversorgung – Stand 2024 – 96,9 Prozent. Dennoch, liebe Kolleginnen und Kollegen, sind wir natürlich nicht glücklich über eine geringere Unterrichtsversorgung. Also werden wir ständig und beharrlich an der Mobilisierung weiterer finanzieller Mittel arbeiten, um unseren Schülerinnen und Schülern mehr Lehrkräfte und natürlich mehr Unterricht bieten zu können. Das ist mir auch ganz persönlich ein zentrales Anliegen, unserer Bildungsministerin sicherlich noch viel mehr. (Beifall CDU) Zurzeit sind unsere Möglichkeiten aber begrenzt. Dennoch geben wir mehr Geld für Bildung aus als im Vorjahr. Wir investieren sogar. Wir setzen Prioritäten auf die Stärkung der Basiskompetenzen Lesen, Schreiben und Rechnen, geben neue Stellen für die Sprachstandserhebung mit verbindlicher Förderung in das System und halten am Ausbau des PerspektivSchul-Programms fest – ganz dem Grundsatz folgend, denjenigen zu helfen, die unsere Hilfe am dringendsten benötigen. Und – ich las es mehrmals – Sie müssen sich auch keine Sorgen machen, es könne einen weiteren Leistungsabfall an den Schulen geben. Das Gegenteil wird der Fall sein. Dafür sorgen mehr Deutsch- und Matheunterricht in den Klassen 1 und 2, feste Lesezeiten, der Masterplan Mathematik und die Lernstandserhebungen, die eingeführt werden. Diese ermöglichen es, den Einzelnen passgenau in seinem individuellen Lernprozess zu begleiten und seine Baustellen zielgerecht zu bearbeiten. Beleg: die jüngsten Ergebnisse der TIMSS-Mathematikstudie. Noch eines: Selbstverständlich ist die Quantität des erteilten Unterrichts von großer Bedeutung. Aber eben auch die Qualität! Und: Wir werden den Unterricht besser machen, vielschichtiger, ansprechender und individueller. Nur zwei Beispiele: die Weiterentwicklung des DaZ-Unterrichts und ein moderner Mathematikunterricht; darüber sprach ich schon. Zur Wahrheit gehört aber auch die Feststellung: Ja, mit den Einsparmaßnahmen wird die Unterrichtsversorgung auf 100 Prozent stabilisiert. Infolge einer Reduzierung der Zahl der Unterrichtsstunden reduziert sich der Stellenbedarf; es wird in Zukunft 163 Lehrerstellen weniger geben. Und ja, das ist schmerzlich. Aber, liebe Kolleginnen und Kollegen, es ist zum jetzigen Zeitpunkt notwendig. Damit ist es auch vertretbar, zumal wir von 0,68 Prozent der Lehrerstellen sprechen. Mit dem moderaten Absenken der Kontingentstundentafel erfolgt eine Angleichung auf KMK-Niveau. Wir lagen in den vergangenen Jahren deutlich darüber. Im Zuge einer bundesweiten Vereinheitlichung ist dieser Schritt also folgerichtig. Wir wollen ja immer eine Angleichung. Lassen Sie mich noch einen Blick auf die vergangenen Jahre werfen. Wir hatten in den letzten Schuljahren eine außergewöhnlich hohe Unterrichtsversorgung. Und – so steht es auch in dem Bericht zur Unterrichtsentwicklung –: Die Anzahl der Lehrkräfte ist um 1,9 Prozent gegenüber einem Zuwachs der Schülerzahlen um 1,2 Prozent gestiegen. Aktuell sieht es natürlich anders aus. Ich bin absolut gewiss: Das waren auch für unsere Bildungsministerin keine leichten Entscheidungen. Aber sie setzt Prioritäten, fokussiert sich auf das Wesentliche und sagt, wie die Dinge sind. Das tut nicht jeder. In den Zeitungen – gestern auch – habe ich alle möglichen Zahlen gelesen. Von 600 gestrichenen Lehrerstellen war da die Rede. Gestern sagte jemand, es seien 300. Tatsache ist: Wenn man Aufwüchse und Abbau insgesamt betrachtet, dann kommt man auf 163. (Martin Balasus) Nun fordern SPD und SSW (Beate Raudies [SPD]: Die FDP auch!) neben mehr Unterricht auch Mentoren für Vertretungskräfte. Heute Mittag werden wir über die Forderung nach Schulgesundheitsfachkräften sprechen. Im November 2024 waren es Assistenzkräfte für den Matheunterricht. Hinzu kommen die Dauerforderungen: mehr Sozialarbeit, mehr Schulpsychologen und – natürlich – mehr Lehrer, das Ganze am besten sofort. Ich frage Sie ernsthaft: Wo soll das ganze Personal herkommen? Wer soll das Ganze bezahlen? (Zuruf Beate Raudies [SPD]) Ich glaube, dass man mit der stetigen Forderung nach mehr Personal das Vertrauen der Menschen nicht zurückgewinnen kann. Unser Weg ist der richtige: sagen, was ist, Mut zur Entscheidung, Konzentration auf das Wesentliche, Prioritätensetzung und Beharrlichkeit – für eine gute Bildung unserer Kinder und Jugendlichen. – Vielen Dank. (Beifall CDU und vereinzelt BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)

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Kristina Herbst

Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat der Abgeordnete Malte Krüger das Wort.

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Malte Krüger GRÜNE

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Ich glaube, nach den gestrigen Ereignissen ist es wichtig, in solchen Reden auch immer Gemeinsamkeiten herauszustellen. Etwas, was wir uns sicherlich alle gemeinsam in diesem Haus wünschen, ist eine Unterrichtsversorgung von 105 oder 110 Prozent. (Zuruf Beate Raudies [SPD]) Ich persönlich würde mir – wie die FDP – eine Ersatzschulfinanzierung von 100 Prozent wünschen. Ich würde mir auch mehr DaZ-Stunden wünschen. Aber irgendwann holt uns halt die Realität ein. Die Realität ist, dass wir nur begrenzt Mittel haben und schauen müssen, wie wir diese verteilen. Ich habe mir gestern Abend – wie vermutlich viele von Ihnen – noch die Bundestagsdebatte angeschaut. Ich war zum Teil wirklich sprachlos angesichts mancher Reden, die gehalten wurden. Eine Rede hielt Christian Linder. Er sagte – ich zitiere –: „Die Migration in unseren Sozialstaat beansprucht Milliarden Euro Steuergeld jedes Jahr – Mittel, die für Bildung, Infrastruktur … fehlen.“ Ich finde es falsch, dass man jetzt versucht, Migration auch gegen Bildung auszuspielen. (Vereinzelter Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Herr Vogt, Sie haben gerade gesagt: „Wer den Ball nicht spielen kann, der geht auf den Mann.“ Ich habe das Gefühl, Christian Lindner geht nicht auf den Mann, sondern eher auf die Migrant_innen in Deutschland. (Annabell Krämer [FDP]: Was? – Wortmeldung Christopher Vogt [FDP])

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Kristina Herbst

Herr Krüger, ich glaube, wir haben jetzt ein anderes Thema. (Annabell Krämer [FDP]: Also, das ist doch wohl nicht wahr! – Dr. Bernd Buchholz [FDP]: Völlig neben der Spur!) Gestatten Sie eine Zwischenfrage oder Anmerkung des Abgeordneten Vogt?

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Malte Krüger GRÜNE

Nein, ich gestatte jetzt keine Zwischenfrage. (Lachen FDP – Dr. Bernd Buchholz [FDP]: Erst nicht zum Thema reden und sich dann nicht der Diskussion stellen! – Annabell

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Annabell Krämer FDP

Ist wie gestern! Unterstellungen!) Liebe FDP, ich habe gerade ein Zitat von Christian Lindner gebracht, das zeigt, dass er Migration mit Bildung verbunden hat. Das wollte ich hier einmal kundtun, da es mich gestern sehr beschäftigt hat. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN –

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Dr. Bernd Buchholz FDP

Ihre Eingangsbemerkung zur Gemeinsamkeit ist nicht glaubwürdig!) Deswegen wollte ich das hier einmal äußern. Jetzt zum Thema Unterrichtsversorgung. (Dr. Bernd Buchholz [FDP]: Sie arbeiten sehr intensiv an der Gemeinsamkeit der Demokraten! – Weitere Zurufe)

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Kristina Herbst

Verehrte Kolleginnen und Kollegen, ich habe den Abgeordneten Krüger darauf hingewiesen, dass er zur Sache reden soll. Jetzt hat bitte der Abgeordnete Krüger wieder das Wort. – Herzlichen Dank.

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Malte Krüger GRÜNE

Ich finde, dass wir aufpassen müssen, dass wir Bildungsthemen nicht gegen andere Themen ausspielen. Bei der gestrigen Haushaltsdebatte war mein Eindruck, dass wir bei vielen Vorschlägen keine Idee haben, wie man das finanzieren soll. Wenn ich mir die Vorschläge von SSW oder SPD angucke, wie man für den Bildungsbereich Gelder findet, sehe ich, dass die Opposition etwas ratlos ist, wo man diese Gelder findet. (Christopher Vogt [FDP]: Man muss nicht nur im Bildungsbereich gucken!) – Richtig. Dann wird in andere Bereiche geguckt: Der SSW will 10 Millionen Euro im Umweltbereich sparen, zum Beispiel beim Wolfsmanagement; darüber haben wir gestern diskutiert. Auch die SPD versucht, im Umweltbereich einzusparen, 15 Millionen Euro. Da lohnt sich der Hinweis, dass wir nicht Bildungspolitik gegen andere Bereiche ausspielen und das Ressortprinzip verlassen sollten. (Christopher Vogt [FDP]: Macht ihr doch! –

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Sybilla Nitsch SSW

Zur Sache! – Weitere Zurufe – Wortmeldung Beate Raudies [SPD])

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Kristina Herbst

Herr Abgeordneter Krüger, gestatten Sie eine Zwischenfrage oder Anmerkung der Frau Abgeordneten Raudies?

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Beate Raudies SPD

Herr Kollege Krüger, würden Sie mir zustimmen, dass das Wort „Schwerpunktsetzung“ auch bedeutet kann, woanders keine Schwerpunkte mehr zu setzen, sondern zu sagen: „Das ist uns das Wichtigste, und alles andere kann dann leider nicht so stattfinden“? – Frau Raudies, das ist der springende Punkt. Wenn Sie mich fragen, was langfristig die größte Herausforderung unserer Gesellschaft ist, sind das für mich Klimawandel, Natur- und Artenschutz. Deswegen können wir Grüne es nicht nachvollziehen, dass Sie beim Umwelt- und Naturschutz dermaßen sparen wollen. Für uns ist das die größte Herausforderung. Das hat etwas mit Schwerpunktsetzung zu tun. Dass uns Klimaschutz und Maßnahmen gegen den Klimawandel so wichtig sind, soll aber nicht heißen, dass uns Bildungspolitik nicht wichtig ist. Auch die ist uns extrem wichtig, ich habe das Gemeinsame ja eingangs betont. Auch wir würden uns eine Unterrichtsversorgung von deutlich mehr als 100 Prozent wünschen. (Christopher Vogt [FDP]: Dann macht es doch!) – Herr Vogt, wenn wir keine Reform der Schuldenbremse bekommen und zum Beispiel keine Vermögensteuer einführen, werden wir das nicht finanzieren können.

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Kristina Herbst

Herr Krüger, ist Frau Raudies Frage beantwortet? – Jetzt kommen wir wieder zur Unterrichtssituation. – Herzlichen Dank.

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Malte Krüger GRÜNE

Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Wir müssen auch auf das Positive schauen, was wir in den letzten Jahren erreicht haben. Wir setzen in dieser Legislaturperiode – das habe ich an dieser Stelle schon mehrfach gesagt – den Schwerpunkt auf basale Kompetenzen. Bei allen Kürzungen, die wir gerade vornehmen, nehmen wir die Grundschulen aus. Wir wollen da einen Schwerpunkt setzen, weil wir wissen, dass gerade junge Menschen stärker gefördert werden müssen. Wir werden nicht bei den PerspektivSchulen sparen; da sind wir uns einig. Die FDP hat in der Ampel das Startchancen-Programm unterstützt. Wir sind uns einig, dass es wichtig ist, dass wir die Schulen mit den größten Herausforderungen am stärksten fördern. (Zuruf Christopher Vogt [FDP]) – Herr Vogt, ja, das war mit den Grünen zusammen. Ich finde das weiter richtig. Wir hätten natürlich auf die Idee kommen können, nicht bei der Unterrichtsversorgung, sondern stattdessen bei den PerspektivSchulen einzusparen. Da sagen wir ganz klar: Nein, das wollen wir nicht. Denn das ist ein herausragendes Programm, das zu mehr Bildungsgerechtigkeit führt. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Martin Balasus [CDU]) (Malte Krüger) Ich will noch einen Satz zur Kontingentstundentafel sagen. Da gab es ja gestern Verwirrung, das hat auch etwas mit der Unterrichtsversorgung zu tun. Hier sind drei Argumente ausschlaggebend. Erstens. Wir haben das Positionspapier der Landesschülervertretung. Sie fordern, dass es eine Entlastung an unseren Schulen gibt. Es geht um die psychische Gesundheit der Schülerinnen und Schüler; wir haben im Bildungsausschuss lange darüber diskutiert. Zweitens. Wir haben KMK-Vorgaben, und wir sehen, dass Schleswig-Holstein im Vergleich zu anderen Bundesländern sowohl in der Sekundarstufe I als auch in der Sekundarstufe II deutlich mehr Stunden zur Verfügung stellt. Auf dieses Argument sind Sie gestern leider nicht eingegangen. Ich finde es richtig, dass wir uns in Deutschland stärker an gemeinsamen Vorgaben der KMK orientieren, damit es nicht weiter diesen Flickenteppich zwischen den Bundesländern gibt. Drittens. Wir müssen kürzen, auch im Bildungsbereich, so schwer es auch fällt. Eine Veränderung bei der Kontingentstundentafel führt zu Kürzungen. (Wortmeldung Martin Habersaat [SPD])

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Kristina Herbst

Herr Abgeordneter, möchten Sie Ihre abgelaufene Redezeit mit einer Zwischenfrage oder Anmerkung des Herrn Abgeordneten Habersaat ergänzen?

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Martin Habersaat SPD

Vielen Dank, Herr Kollege Krüger. – Sie haben gerade behauptet, wir seien gestern nicht auf das Argument der KMK und der Stundentafel eingegangen. Vielleicht erinnern Sie sich an meine Ausführungen, die dahin gingen, dass die Gemeinschaftsschulen in Schleswig-Holstein schon immer mehr Stunden hatten und dass das in diesem Land Konsens gewesen ist. Das bezieht sich ausdrücklich auch auf die KMK-Stundentafel. Das bezieht sich einmal auf die Differenzierungsstunden, auf die die Ministerin in der Folge eingegangen ist, aber es bezieht sich auch auf die KMK-Stundentafel. Es gab in Schleswig-Holstein schon immer mehr Stunden in der Sekundarstufe I, als die KMK vorschreibt, weil in SchleswigHolstein bis jetzt der Konsens herrschte, dass Gemeinschaftsschulen – früher Gesamtschulen – eine besondere Aufgabe zu leisten haben und dafür mehr Stunden brauchen. – Herr Habersaat, vielen Dank für die Erklärung. Wenn wir bei Gymnasien an die Stundenzahl rangehen, werden wir auch bei den Gemeinschaftsschulen eine Verringerung vornehmen. Das machen wir jetzt. Wenn wir uns den bundesweiten Vergleich angucken, stellen wir fest, dass auch da einiges ins Rutschen gekommen ist. Wenn die KMK-Vorgaben macht und wir keine auseinanderdriftenden Bildungssysteme haben wollen, auch nicht bei den Kontingentstundentafeln, finde ich die Entscheidung richtig, dass wir auch bei den Gemeinschaftsschulen Stunden wegnehmen. – Vielen Dank. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU)

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Kristina Herbst

Für die FDP-Fraktion hat die Abgeordnete Anne Riecke das Wort.

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Anne Riecke FDP

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Bildung ist ein Grundpfeiler unserer Gesellschaft, und der Zustand unseres Bildungssystems ist auch ein Spiegelbild dessen, wie ernst eine Regierung diese Aufgabe nimmt. (Beifall FDP und SSW) Was wir jedoch in Schleswig-Holstein aktuell erleben, ist das Gegenteil von Prioritätensetzung im Bildungsbereich. Zweifellos haben wir es im Bildungsbereich mit dramatischen Auswirkungen zu tun, die traurigerweise gerade hinlänglich beschrieben worden sind. Obwohl wir über die Bildungsmisere sprechen, hat man manchmal das Gefühl, dass die Landesregierung in einigen Bereichen nicht ganz so den Durchblick über das tatsächliche Ausmaß hat. Auf unsere Kleine Anfrage zum Unterrichtsausfall in Mathematik haben wir keine Daten bekommen, die gibt es nicht. (Beifall FDP und SSW) Wie aber kann man Probleme lösen, wenn man die Defizite nicht einmal beziffern kann? (Beifall FDP und SSW) Die Zahlen sprechen für sich, und sie sind alarmierend: In den Grundschulen liegt der Unterrichtsausfall bei 10,5 Prozent, in den berufsbildenden Schulen sogar bei 13,7 Prozent. Wenn man bedenkt, (Anne Riecke) dass der häufigste Grund für Unterrichtsausfall die Krankheit von Lehrkräften ist – in bis zu 66 Prozent der Fälle ist Krankheit ausschlaggebend –, ist klar, dass das Problem massiv ist und wir erhebliche Anstrengungen benötigen. Das – das wissen wir, darüber sprechen wir – kostet natürlich Geld, die Stellen fallen nicht vom Himmel. Es wäre ein mehr als wichtiges Signal der Landesregierung gewesen, dass es trotz des Spardrucks keine Kürzungen im Bildungsbereich gibt und dass mehr Stellen geschaffen werden. (Beifall FDP, SSW und vereinzelt SPD) Wir haben es bereits gestern unzählige Male gehört: Selbst ohne die Kürzungen fehlen weiterhin Lehrkräfte. Die Realität ist: Es gibt mehr Schüler, und mehr Schüler benötigen natürlich mehr Lehrkräfte – (Werner Kalinka [CDU]: Die haben wir auch eingestellt!) gerade vor dem Hintergrund, dass die Förderbedarfe steigen und die Klassen größer werden. Statt jedoch entschlossen zu handeln, werden Fakten geschaffen, und zwar in Form von massiven Stellenkürzungen. Betrachtet man die steigenden Schülerzahlen, müsste das Gegenteil der Fall sein, es müssten neue Stellen geschaffen werden, um die aktuelle Unterrichtsversorgung von knapp 100 Prozent zu halten, geschweige denn, sie auf das eigentlich notwendige Niveau von deutlich über 100 Prozent zu steigern. (Beifall FDP, SPD und SSW) Für uns sind die geplanten Kürzungen bei der Unterrichtsversorgung ein falsches Signal, und sie werden die Qualität des Unterrichts in Zukunft nicht steigern. Dennoch behauptet die Bildungsministerin – das haben wir gestern gehört –, dass es keine Auswirkungen auf die Qualität des Unterrichts oder auf die Leistungen der Schülerinnen und Schüler habe. Es wurde auch gerade noch mal in der Rede zuvor gesagt. Meine Damen und Herren, ich kann das nicht glauben. (Beifall FDP, SPD und SSW) Unsere Forderungen sind daher klar: Klare Prioritäten für die Bildung setzen, was bedeutet, dass die Streichung der Lehrerstellen eigentlich sofort zurückgenommen werden muss. Das wäre Verantwortung. Ein weiteres Problem, das die Landesregierung bisher nicht adressiert hat, ist die Gesundheit und Überlastung der Lehrkräfte. Die Vielzahl an unterrichtsfernen Aufgaben wird immer wieder genannt: Verwaltung, Dokumentation, Konferenzen, aber auch Vertretungsunterrichte und Elterngespräche. Das muss dringend reduziert werden, und es muss eine Unterstützung für unsere Lehrerinnen und Lehrer und eine Entlastung hier in SchleswigHolstein geben. (Beifall FDP) Lehrkräfte müssen nämlich wieder dahin zurückkommen, wofür sie da sind, sie sollen nämlich unterrichten und Bildungsinhalte vermitteln. Auch die Lehrkräftegewinnung muss endlich ernsthaft angegangen werden. Gerade in Mangelfächern wie Mathematik und Musik fehlt es an Lehrkräften. Hier braucht es neue Ansätze, beispielsweise durch ein duales Studium, das sofort vergütet wird und den Praxisbezug viel stärker in den Mittelpunkt rücken muss. (Zurufe Martin Balasus [CDU] und Beate Raudies [SPD]) Darüber hinaus müssen wir es Schulen erleichtern, qualifizierte Vertretungskräfte einzustellen, langfristig angestellte Vertretungskräfte durch Nachqualifizierung sicher zu vollwertigen Kräften zu machen. (Beifall FDP und SSW) Die Probleme unseres Bildungssystems sind akut. Statt in die Bildung zu investieren, wird gespart, wo es am wenigsten Sinn ergibt: an der Zukunft unserer Kinder und der materiellen wie personellen Ausstattung unserer Schulen. Wir fordern auf, die Prioritäten im Haushalt weiter auf die Bildung zu legen und Schleswig-Holstein eine Bildungsstrategie zu geben, die ihren Namen auch verdient hat. – Vielen Dank. (Beifall FDP, SPD und SSW)

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Kristina Herbst

Für die SSW-Fraktion hat die Abgeordnete Jette Waldinger-Thiering das Wort.

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Jette Waldinger-Thiering SSW

Sehr geehrte Landtagspräsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich möchte einmal mit meiner Rede beginnen, und zwar: Machen wir heute doch mal wieder Geschichtsunterricht. (Jette Waldinger-Thiering) Beginnen wir bei der Küstenkoalition. Wir haben einen Lehrerstellenabbaupfad vorgefunden, den die FDP zusammen mit der CDU beschlossen hat, um den Landeshaushalt zu konsolidieren. (Zuruf SPD: So ist es! – Tobias Koch [CDU]: 2009, genau!) Wir haben alles darangesetzt, mit den knappen Haushaltsmitteln Lehrerstellen ins System zu geben. (Beate Raudies [SPD]: So ist es!) Gerichtet an die Grünen: Unser Antrag ist kein Haushaltsantrag. Gerichtet an den Kollegen Martin Balasus von der CDU: Es ist unser gutes Recht, und wir haben alle hoffentlich noch den Geschmack von gestern von der Debatte im Bundestag im Mund. Wir müssen uns der Herausforderungen und Probleme der Menschen annehmen. Genau das haben wir als Opposition getan. Wir haben den Bericht zur Unterrichtssituation vom Schuljahr 2023/2024, Drucksache 20/2797. Wer den noch nicht gelesen hat, sollte ihn sich durchlesen. Wir haben ihn ganz genau durchgelesen. (Wortmeldung Martin Balasus [CDU])

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Kristina Herbst

Frau Abgeordnete, gestatten Sie eine Zwischenfrage oder Anmerkung?

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Jette Waldinger-Thiering SSW

Sehr gerne, wenn meine Zeit angehalten wird.

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Kristina Herbst

Darf ich dennoch die Frage zu Ende formulieren? – Herzlichen Dank.

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Martin Balasus CDU

Ich glaube Ihnen ja, dass Sie zu Küstenkoalitionszeiten alle möglichen Anstrengungen unternommen haben. Das ist bei uns jetzt ähnlich. Das tun wir auch. Unser momentaner Schwerpunkt ist ja die Fokussierung auf die Kerninhalte. Aber so viel gehört zur Wahrheit hinzu: Wenn ich mir die Statistik angucke, Unterrichtsversorgung an berufsbildenden Schulen, Schuljahr 2013/14: 91 Prozent. Schuljahr drauf: 91 Prozent. (Beate Raudies [SPD]: Wie weit wollt ihr denn zurückgehen?) Schuljahr drauf: 91 Prozent. Da ist gar keine Veränderung gewesen. Jetzt sind wir bei über 100 Prozent. Jetzt wird es 100 Prozent bei den berufsbildenden Schulen. Das heißt, wenn Sie sagen, dass Sie da unglaublich viel getan hätten: Statistisch gesehen hat es sich in dem Bereich nicht niedergeschlagen. (Beate Raudies [SPD]: Hat er nicht zugehört, oder was?) – Vielen Dank für Ihre Frage, Herr Abgeordneter. Die Küstenkoalition hat von 2012 bis 2017 regiert. Danach kam Jamaika, und jetzt das Bündnis von Grünen und CDU. Ministerin Prien ist seit 2017 Bildungsministerin. So lange, wie ich im Parlament bin, hat das Parlament im Haushalt noch nie so viel Geld gehabt wie in der Jamaikazeit. (Beate Raudies [SPD]: So ist es!) Sie sagen uns jetzt: Wieso, wir haben doch gar nicht viel mehr. So viele Lehrerstellen beziehungsweise Unterrichtsversorgung im Verhältnis zur Küstenkoalition haben wir doch jetzt gar nicht gemacht, und aus diesem Grund können wir reduzieren. – Das ist erst mal nicht der Punkt, den wir hier in unseren Antrag geschrieben haben. Denn wir wollen uns auf die Fragen konzentrieren, die durch den Bericht zur Unterrichtssituation aufgeworfen worden sind. Wir wollen nämlich, dass die Unterrichtssituation versorgt wird. Wir wollen mit unserem Antrag auch die Beurteilung der Unterrichtsversorgung anhand besetzter Lehrkräftestellen. Das kostet kein Geld. Das ist ganz normale Verwaltungsaufgabe, zu gucken, wie viele Lehrerstellen tatsächlich durch ausgebildete Lehrkräfte besetzt sind, wie viele Lehrerstellen wir haben, bei denen sich dahinter ein Sabbatjahr versteckt, wie viele Lehrerstellen wir haben, die aufgrund von Erziehungsurlaub, Familienzeit oder auch durch Krankheit nicht besetzt sind. Wir wollen Ehrlichkeit in diesem System haben, damit wir mit dem System und mit den Daten auch umgehen können. Es ist, glaube ich, das allerschlechteste Zeichen für Schleswig-Holstein: Wir haben damit geworben, dass wir junge Menschen überreden, sie motivieren, die Ausbildung zur Lehrkraft zu machen. In dem Bericht zur Unterrichtssituation steht auch, wie viele Lehrkräfte im Referendariat eigentlich die Buschprämie entgegengenommen haben. Es sind nicht besonders viele. Wir haben doch das Problem, (Jette Waldinger-Thiering) dass wir die jungen Menschen davon überzeugen und sie weiterführen müssen, damit sie ihre Ausbildung fertig machen, damit sie mit der frischen Ausbildung an unsere Schulen kommen und unterrichten. Wenn wir denen jetzt sagen: „Wir reduzieren die Zahl der Lehrerstellen, es gibt keine Planstellen mehr, auf die ihr euch bewerben könnt“, dann ist das ein ganz schlechtes Zeichen. Wer sich mit den jungen Menschen unterhält, hört, dass sie sagen: Dann kann ich ja auch gleich nach Hamburg oder in die Nachbarländer, nach Niedersachsen, gehen. (Beate Raudies [SPD]: So ist es! Findet gerade statt! – Werner Kalinka [CDU]: Es wird doch jeder genommen, der kommt! Stimmt doch nicht! – Beate Raudies [SPD]: Natürlich ist das richtig!) Wir wollen den Verzicht auf die Reduktion der Unterrichtsversorgung. Es kann nicht angehen, dass gesagt wird: Na ja, die KMK, also andere Bundesländer haben auch weniger Unterrichtsstunden, also machen wir denen das gleich. – Wir sehen parallel dazu, wie viel Unterricht ausfällt. Weniger Unterricht bedeutet nicht, dass der Unterricht besser wird. Dann ein ganz wichtiger Punkt: die Lehrergesundheit. Mein Kollege Martin Habersaat hat es angesprochen, meine Kollegin Anne Riecke hat es auch schon angesprochen. Wenn Lehrkräfte nicht gesund sind, dann geht man nicht zur Arbeit. Das gilt auch für jeden anderen Arbeitnehmer oder jede andere Arbeitnehmerin. Wir wissen alle, wie viele Überlastungsanzeigen es in den sozialen Berufen gibt. Auch eine Lehrkraft gehört dazu. Wenn ich Daten erhebe und ein ganzes Jahr und länger brauche, um daraus einen Bericht zu machen, dann – das ist unsere Aufgabe als Opposition – müssen wir uns dazu verhalten: Wieso wird der Bericht nicht fertig gemacht? Bedeutet das, dass man sich eventuell gar nicht zu den Herausforderungen äußern will? (Beifall SSW, SPD und Anne Riecke [FDP]) Das sind Fragen, die sich ergeben, wenn man die Sachen, die wir vom Parlamentsdienst kriegen, tatsächlich ernst nimmt und sie durcharbeitet. Heute muss auch der Tag sein, an dem wir tatsächlich mal wieder daran denken, dass wir hier sind, für dieses Hohe Haus gewählt worden sind, um Probleme zu lösen, (Zuruf CDU) und nicht, um der Opposition vorzuwerfen: Na ja, mein Gott, ihr kommt ja wieder mit dem Antrag, ihr wollt ja immer nur Geld ausgeben, Verantwortung habt ihr noch nie übernommen. – Ich finde das nicht in Ordnung. (Beifall SSW, SPD und Anne Riecke [FDP])

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Kristina Herbst

Für die Landesregierung erteile ich nun Ministerin Karin Prien das Wort.

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Karin Prien

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich habe es gestern in der Haushaltsdebatte bereits betont: Bildung behält für die Landesregierung höchste Priorität. Ich freue mich darüber, dass das offensichtlich bei den anderen Fraktionen auch so ist, und ich finde es richtig, dass mit großer Leidenschaft und Emotionalität über dieses Thema diskutiert wird. Das ist draußen bei den Menschen genauso – bei allen, die in Schule arbeiten, bei allen, die ihre Kinder in die Schule schicken, bei Großeltern und Eltern. Wir sollten uns gegenseitig nicht absprechen, dass wir alle genau diese Intention verfolgen. Das ist schwierig genug in einer Zeit, in der Haushaltskonsolidierung eben zwingend erforderlich ist. Meine Damen und Herren, trotz steigender Schülerzahlen ist es uns gelungen, im Schuljahr 2023/2024 bei allen Schularten eine rechnerische Stellenversorgung von 102 Prozent zu erreichen. Es ist auf die Zahlen in der Küstenkoalition hingewiesen worden. Daran müssen Sie sich schon messen lassen, meine Damen und Herren. Trotzdem werden wir neben der rechnerischen Unterrichtsversorgung zukünftig das tatsächliche Unterrichtsfehl ausweisen. Ich bin der Meinung, dass wir das übrigens im Finanzausschuss für Mai 2025 schon angekündigt hatten. Natürlich wollen wir selber diese Transparenz auch haben. Wir wollen wissen, woran es im Einzelnen liegt. Insofern ist diese Forderung, die Sie dort aufstellen, von uns längst nicht nur anerkannt worden, sondern uns selber ein Bedürfnis. Wir werden das mit dem endgültigen Ausrollen der Schulverwaltungssoftware umsetzen, meine Damen und Herren. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Aber ich finde es eben auch notwendig, dass wir einmal schauen, wo wir eigentlich hergekommen (Ministerin Karin Prien) sind – in dieser und vor allem zu Beginn der vorherigen Koalition. Wir haben so viele Menschen in unserem Schulsystem wie nie zuvor in SchleswigHolstein, meine Damen und Herren. Das ist eben auch die Wahrheit. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Bei aller Emotionalität in dieser Debatte müssen wir schon auch bei der Wahrheit bleiben: Selbstverständlich werden wir auch zum nächsten Schuljahr in allen Schularten junge Kolleginnen und Kollegen einstellen. (Zuruf Annabell Krämer [FDP]) Selbstverständlich tun wir das. Natürlich werden wir die Altersabgänge ersetzen. Natürlich werden wir in allen Mängelfächern wieder genügend Lehrkräfte einstellen können. Ich bitte darum, das dann in dieser Debatte auch zu sagen, meine Damen und Herren. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Werner Kalinka [CDU]: Genauso ist es!) Ja, die Lehrkräftesituation ist schwierig. Sie ist in allen deutschen Bundesländern schwierig. Sie ist in allen OECD-Ländern schwierig. Tun Sie doch bitte nicht so, als sei das ein schleswig-holsteinisches Problem, und tun Sie bitte vor allem nicht so, als würden wir nicht mit aller Kraft genau an diesem Problem arbeiten! (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Meine Damen und Herren, wir haben es geschafft, im Schuljahr 2023/2024 die statistische Relation Unterrichtsstunde je Schüler weiter zu steigern. Wir sind von 1,64 auf 1,66 an den allgemeinbildenden Schulen und Förderzentren gekommen. Auch an den berufsbildenden Schulen hat sich die Situation verbessert. Die beste Unterrichtsversorgung im zurückliegenden Jahr war die an den beruflichen Schulen in unserem Land, was traurigerweise daran liegt, dass die Schülerzahlen dort leider sinken. Aber wir nehmen die Stunden und die Stellen dann eben dort nicht raus, sondern sorgen mit über 500 Differenzierungsstunden allein im berufsbildenden Bereich dafür, dass dort kleinere Klassen aufrechterhalten werden können, meine Damen und Herren. Wir müssen immer das ganze Bild sehen. Meine Damen und Herren, wenn wir über Unterrichtsversorgung etwa an der Grundschule sprechen, haben wir Unterrichtsausfall durch die verlässliche Grundschule von 0,4 Prozent, liebe Frau Riecke, ich freue mich, dass wir mit Ihnen eine neue Verstärkung im Bildungsausschuss haben, aber bei den zehn Prozent, die Sie erwähnt haben, geht es um den Unterricht, der nicht planmäßig erteilt wird. Selbstverständlich ist das so an unseren Grundschulen. Wir haben so viele junge Kolleginnen, die erfreulicherweise Kinder kriegen und dementsprechend dann nicht unterrichten. An den Grundschulen unterrichten sie übrigens oftmals vom Anfang der Schwangerschaft an nicht mehr. Selbstverständlich müssen diese junge Frauen vertreten werden. Glauben Sie, Sie können das abschaffen, dass junge Frauen schwanger werden und dass sie in der Grundschule vertreten werden müssen? (Unruhe FDP – Dr. Heiner Garg [FDP]: Also, eieieiei!) Also bitte, wenn wir über dieses Thema debattieren, dann bitte auch mit realistischen Zahlen. 0,4 Prozent ist der Unterrichtsausfall an unseren Grundschulen. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Kristina Herbst

Frau Ministerin, gestatten Sie eine Zwischenfrage?

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Karin Prien

Nein, ich möchte gerne fortfahren. (Dr. Heiner Garg [FDP]: Natürlich nicht!) – Das können wir alles im Detail im Bildungsausschuss beraten. (Dr. Heiner Garg [FDP]: Über die jungen Frauen, die schwanger werden, reden wir im Bildungsausschuss!) Meine Damen und Herren, ich kann heute ankündigen, dass wir bei allen Sparmaßnahmen den Blick darauf haben werden, vor allem an den Grundschulen möglichst geringe bis keine Auswirkungen auf die Unterrichtsversorgung zu haben. (Unruhe) Das ist uns gemeinsam ein großes Anliegen. Wir werden weiter an den weiterführenden Schulen auf die basalen Kompetenzen setzen, denn es kommt darauf an, dass die basalen Kompetenzen besser als bisher vermittelt werden. (Ministerin Karin Prien) Wie kriegen wir das eigentlich hin an den Grundschulen, dass der Unterrichtsausfall so gering ist? Weil wir alleine zur Gewährleistung der verlässlichen Grundschule rund 500 zusätzliche Stunden in die Grundschule geben. Das gehört übrigens auch zur Unterrichtsversorgung. Herr Habersaat, weil ich da besonders empfindlich bin: Selbstverständlich werden weiter mehr Unterrichtsstunden in die Gemeinschaftsschule gehen, so wie es bisher gewesen ist – und zwar sowohl mit Blick auf die Kontingentstundentafel als auch mit Blick auf die Differenzierungsstunden. Wir haben mehr Unterrichtsstunden in der Kontingentstundentafel an der Gemeinschaftsschule. Dabei bleibt es. Sämtliche Differenzierungs- und Poolstunden bleiben im System, meine Damen und Herren. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Zusätzlich werden wir über das Startchancen- und PerspektivSchul-Programm weitere Ressourcen vor allem in die Grundschulen und in die Gemeinschaftsschulen hineingeben, sodass die Situation sich an diesen Schulen in unserem Land verbessern wird. Ich will noch ein paar Sätze zu dem Ausfall unserer Lehrkräfte sagen: Das ist ein Sachverhalt, der mir sehr zu denken gibt. Das ist allerdings natürlich überhaupt nicht nur im Lehrerbereich der Fall. Das ist im Erzieherinnenbereich der Fall, das ist gesamtgesellschaftlich der Fall. Es ist in Deutschland anders als in anderen OECD-Ländern. Wir haben in Deutschland die höchsten Krankenstände. Das ist schon ein Thema, mit dem wir uns tatsächlich beschäftigen müssen. Wir tun das, wir gucken sehr darauf, wie wir auch Entlastungsfaktoren für Lehrkräfte schaffen können. Ich will Ihnen zwei Dinge nennen, mit denen wir das im Augenblick versuchen, um dann zum Ende zu kommen. Erstens. Wir werden jetzt mit unserem Modell Abordnung Plus besonders die Schulen in den Regionen in den Blick nehmen, in denen die Situation besonders schwierig ist. Denn das ist eben auch Realität in unserem Land. Es gibt junge Menschen, die haben keine Lust mehr, sich fernab von ihrem bisherigen Lebens- oder Studienort auf Lehrerstellen zu bewerben. Das brauchen sie auch nicht, weil wir einen Markt haben, in dem sich junge Menschen heute – man kann auch sagen: erfreulicherweise – aussuchen können, wo sie gerne arbeiten möchten. Wir werden hier ein Anreizsystem schaffen, um junge Menschen, die bei uns als Lehrkräfte anfangen, in den ersten drei Jahren in die Bedarfsregionen zu bekommen. Wir haben auf die erste Runde, die wir jetzt gerade ausgeschrieben haben, eine gute Resonanz für unser Modell Abordnung Plus. Ich glaube, dass das ein wirklich gutes Modell ist. Außerdem werden wir für die Schulen Möglichkeiten schaffen, weiteres Personal einzustellen, das die Lehrkräfte zukünftig unterstützen soll. Das habe ich im letzten Sommer angekündigt. Zweitens. Wir werden das System der Schulassistenz weiter ausbauen und den Schulen die Möglichkeit geben, für weitere Aufgaben und dann eben auch mit entsprechenden Qualifizierungsmaßnahmen und tariflichem System unterlegt an den Schulen zu arbeiten. Das ist nicht ganz einfach, weil wir bisher in unserem Besoldungssystem eigentlich nur Lehrkräfte kennen. Dann kennen wir noch Schulassistenten. Wir müssen dazwischen etwas schaffen, mit dem wir Aufgaben abdecken können, die nicht zwingend von einer Lehrkraft erledigt werden müssen. Auch daran arbeiten wir mit Hochdruck. Ich hatte Ihnen im Sommer 2024 berichtet, dass in Kanada nur noch 70 Prozent der Kräfte an den Schulen Lehrkräfte sind. Die schaffen damit hervorragende Ergebnisse bei PISA. In diese Richtung werden wir auch gehen. Meine Damen und Herren, ich freue mich darüber, dass Sie an diesem Thema so intensiv arbeiten, wie wir das tun. Ich freue mich über weitere Debatten dazu im Bildungsausschuss. Ich bin für jeden Vorschlag dankbar. Wir prüfen jeden Vorschlag, aber wir arbeiten eben nach unseren Vorstellungen an einer Verbesserung der Situation. Das ist Aufgabe einer Regierung. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Kristina Herbst

Die Ministerin hat die vereinbarte Redezeit um drei Minuten 45 Sekunden überschritten. Herr Habersaat, ich frage Sie: Möchten Sie die Restredezeit?

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Martin Habersaat SPD

Die möchte ich. – Vielen Dank, Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Es wäre ganz schlimm oder fast schon gemein, wenn sich die Opposition in schwierigen Haushaltszeiten hinstellen und von einer Ministerin eine Unterrichtsgarantie fordern würde, die das natürlich nicht liefern kann, weil kein Bildungsminister und keine Bildungsministerin eine Unterrichtsgarantie liefern kann. Deshalb habe ich das damals bei Daniel Günther so scharf (Martin Habersaat) kritisiert, als er das getan hat. Deshalb tun wir genau das heute nicht. (Beifall SPD, vereinzelt FDP und SSW –

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Christopher Vogt FDP

Vielleicht sollten wir das aber tun!) Ich will nur ganz kurz auf die Vergangenheit eingehen, weil das echt nicht so viel bringt. Wir haben einen Stellenabbaupfad übernommen, und wir haben wilde Verrenkungen unternommen, um trotzdem keine Lehrerstellen abbauen zu müssen. Das ging über kw-Stellen-Konstrukte, die man übrigens heute noch auf der Webseite des Bildungsministeriums nachlesen kann, wenn man das möchte. Es hat mich gefreut, dass Sie das da noch stehen haben. Dort kann man also sehen, wie Wara Wende und Britta Ernst das hinbekommen haben. Heute, Frau Prien, nach acht Jahren CDU-Bildungsministerium, erlauben wir uns, Sie an Ihren eigenen Worten zu messen. (Beifall SPD, FDP und SSW) Dazu benutzen wir auch nicht irgendwelche fiesen Quellen, sondern dazu benutzen wir die Berichte, die die Regierung vorlegt, den Bericht zur Unterrichtssituation und den Personalbericht. Da steht nun einmal knallhart drin – es tut mir leid –: Der Unterrichtsausfall an den allgemeinbildenden und an den berufsbildenden Schulen steigt, er steigt frappierend. (Annabell Krämer [FDP]: Ja!) Natürlich suchen Sie sich jetzt die Grundschulen heraus und sagen: Na ja, an den Grundschulen ist alles stabil. – Natürlich ist an den Grundschulen alles stabil, da darf nämlich per Definition gar kein Unterricht ausfallen, und das ist schon immer so gewesen! (Beifall SPD, FDP und SSW) Wir haben Lehrerinnen und Lehrer, die keine sind. Natürlich mag es anderswo auch nicht schön sein. Aber wir können trotzdem hier darauf hinweisen, dass an unseren Grundschulen inzwischen fast 20 Prozent der Lehrkräfte keine ausgebildeten Lehrkräfte mehr sind. Das macht doch etwas mit unseren Schulen; das macht auch etwas mit der Ausgangslage an den weiterführenden Schulen. Das müssen wir hier thematisieren. Ich bin noch gar nicht darauf eingegangen, dass die Inklusionsquote weiter steigt. Dazu habe ich von Ihnen am Anfang gehört: Herr Habersaat, statistische Zufälle, das geht mal in die eine Richtung, mal in die andere Richtung! – Nein, Frau Prien, seit Sie verantwortlich sind, steigt die Exklusionsquote von Jahr zu Jahr zu Jahr. Wir haben über Stellenabbau gesprochen. Herr Balasus, wenn Sie sich an das Ziel Ihrer Ministerin erinnern, das ich zitiert habe – Transparenz und Glaubwürdigkeit –, bitte ich Sie, das auch beim Stellenabbau so zu halten. Sie streichen 183 Lehrerstellen; darin sind wir uns einig. Es steigen aber auch die Schülerzahlen; darin sind wir uns auch einig. Jetzt ist die Frage: Wie viel Lehrerinnen und Lehrer bräuchte ich denn, um die Unterrichtsversorgung in Zeiten steigender Schülerzahlen stabil zu halten? Da komme ich zu einer Zahl von 500 Stellen, die Sie anteilig streichen. Wenn ich mir dann noch angucke, was Sie für die kommenden Jahre an Streichungen angekündigt haben, ist auch die Aussage zutreffend, dass Sie 600 Lehrerstellen streichen wollen. Das gehört zur Transparenz und zur Ehrlichkeit dazu. Herr Kollege Krüger, es tut mir leid, aber ich muss es noch einmal sagen: Früher war ein Schwerpunkt der Grünen auch die Bildungspolitik. Heute haben Sie es nur noch geschafft, innerhalb der Bildungspolitik den Schwerpunkt der basalen Kompetenzen zu benennen. Das haben Sie vielleicht nicht so gemeint, aber da wünsche ich mir doch ein bisschen die alten Grünen zurück. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall SPD, SSW und vereinzelt FDP)

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Kristina Herbst

Für die weitere Inanspruchnahme der Redezeit hat der Abgeordnete Christopher Vogt das Wort.

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Christopher Vogt FDP

Liebe Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Zum Kollegen Krüger möchte ich heute nichts sagen. Jeder hat einmal einen schlechteren Tag, das ist auch in Ordnung so. Ich finde es ehrlich gesagt aber schon schwierig, Frau Ministerin, wenn Sie sich hier hinstellen und solche Nebelkerzen werfen, wie Sie das gerade getan haben. Der Punkt ist doch vollkommen richtig: Die 100 Prozent sind eine rechnerische Größe – das hatten wir gestern schon –, und die 100 Prozent Unterrichtsversorgung bedeuten, es fällt eine nicht unerhebliche Menge an Unterricht aus. Wir haben das Problem – das hat die Kollegin Riecke auch benannt –, dass wir selbst, wenn der Fachunterricht statistisch erteilt wird, ein Problem haben. Denn als (Christopher Vogt) Fachlehrer muss man sich heute mit vielen weiteren Dingen beschäftigen; deshalb kann teilweise auch dann der Fachunterricht nur bedingt erteilt werden. Aber nicht planmäßig erteilter Unterricht ist eben in aller Regel kein Fachunterricht. Das ist doch der Punkt. Der ist bei diesen 100 Prozent dabei. (Beifall FDP) Wenn Sie jetzt sagen: „Ja, es gibt aber viele Frauen, die schwanger sind und so weiter“, wollen Sie das abschaffen? – Natürlich wollen wir das nicht abschaffen, aber wir weisen darauf hin, dass durch Ihre Schwerpunktsetzung im Haushalt das Problem größer und nicht kleiner wird. (Beifall FDP und SSW) Auch die Behauptung, es bleibe alles gleich, ist logisch völliger Unsinn. Frau Ministerin, deshalb muss ich sagen: Ich würde mich erstens freuen, wenn der Kollege Habersaat und ich – Entschuldigung, ich meine den Kollegen Balasus und mich; die vielen Martins, da komme ich durcheinander – auch in einen Dialog treten könnten. Es wäre wirklich schön, wenn wir wieder einmal im Plenum in einen Dialog treten könnten, es sei denn, wir machen das alles im Bildungsausschuss. Man kann hier nicht einfach Nebelkerzen in den Saal werfen und dann wieder vom Rednerpult verschwinden. Das finde ich einen schwierigen parlamentarischen Umgang. (Beifall FDP, SPD und SSW – Wortmeldung Martin Balasus [CDU])

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Kristina Herbst

Herr Abgeordneter Vogt, verstehe ich das so, dass Sie die Zwischenfrage oder Anmerkung des Abgeordneten Balasus zulassen?

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Christopher Vogt FDP

Ja. Mehr Dialog im Parlament! – Bitte.

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Martin Balasus CDU

Gut, vielen Dank. – Ich gebe Ihnen völlig recht: Keiner ist glücklich darüber, wenn Unterricht ausfällt oder Unterricht nicht planmäßig erteilt wird. Nur eine Anmerkung. Ich habe in meinem Leben sehr viele Vertretungsstunden gegeben. Die laufen auch unter nicht planmäßig erteiltem Unterricht. Dennoch kann eine Vertretungsstunde – ich will jetzt keine Werbung dafür machen, dass wir alles vertreten müssen; bitte nicht bewusst falsch verstehen! – für die Schülerinnen und Schüler ausgesprochen ertragreich sein. Da ist jemand anderes, der hat vielleicht einen anderen Schwerpunkt. Wir haben gesagt, dass wir das auf 100 Prozent des Unterrichtsniveaus stabilisieren. Klar, keiner freut sich darüber, aber es ist so: 100 Prozent. Was wir natürlich brauchen, sind intelligente Konzepte, Vertretungskonzepte, Materialien müssen ausgetauscht werden und so weiter, damit auch fachlich, mit Niveau gearbeitet werden kann. Nicht einfach nur irgendwelche Aufgaben reingegeben und dann weggehen. Das will kein Mensch. Aber man kann durchaus auch fachlich in den Stunden arbeiten, die nicht planmäßig erteilt werden. Nur so einmal als Anmerkung aus der Praxis. (Vereinzelter Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Abgeordneter Martin Balasus [CDU] setzt sich auf seinen Platz)

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Kristina Herbst

Herr Abgeordneter Balasus, der Abgeordneter Vogt darf auf Ihre Anmerkung gern noch reagieren. (Martin Balasus [CDU]: Entschuldigung! Es ist noch früh! – Heiterkeit – Beate Raudies [SPD]: Früh? 11 Uhr, vierte Stunde! – Weitere Zurufe)

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Christopher Vogt FDP

Also, Herr Kollege, bei mir ist gleich Mittag, aber: Guten Morgen! (Heiterkeit) – Ich erspare mir jetzt an dieser Stelle jeden billigen Witz über Lehrkräfte, das wäre unangemessen. (Heiterkeit und vereinzelter Beifall) Aber ich will trotzdem gern darauf antworten. Seit Jahren ist das immer wieder eines der großen Themen – zu Recht, weil es eine der wichtigsten Kernaufgaben für unser Bundesland ist. Es geht um die Erteilung von Unterricht, von Fachunterricht. Sie sagen: Wir stabilisieren die Unterrichtsversorgung auf 100 Prozent. Meine Sorge ist, dass sie von Ihnen im nächsten Jahr auf 99 Prozent stabilisiert wird, dann auf 98 Prozent und so weiter. – Sie wird nicht stabilisiert, sondern sie wird abgesenkt, und das hat Auswirkungen. Das sollte man dann auch offen sagen und nicht darum herumreden. Das Wort „stabilisieren“ ist aus (Christopher Vogt) meiner Sicht eine Semantik, die kaschieren soll, dass es schlechter wird. Herr Balasus, was mich wirklich umtreibt, ist: Wir haben in den letzten Jahren viele neue Lehrerstellen geschaffen. Die Herausforderungen bei der Fachlehrkräftegewinnung, in der Bildungsgesellschaft, in der Gesellschaft generell – Pandemie und so weiter – sind vielfältig, aber wir haben viele neue Lehrerstellen geschaffen. Das Bildungsniveau ist trotzdem in verschiedenen Bereichen abgesunken. (Beifall FDP) Jetzt sinkt die Unterrichtsversorgung, und es wird gesagt: Das hat keinerlei Auswirkungen! – Das glaubt Ihnen kein Mensch. Deswegen empfehle ich an dieser Stelle mehr Ehrlichkeit. In einem Punkt haben Sie natürlich recht: Es ist besser, wenn eine Lehrkraft – die dann hoffentlich auch tatsächlich eine Lehrkraft ist; das Problem ist auch schon beschrieben worden – in den Stunden, in denen dann planmäßig nichts stattfindet, irgendetwas Sinnvolles macht. Das kann bereichernd sein. Trotzdem fällt zu viel Fachunterricht aus. (Beifall FDP) Selbst wenn eine ausgebildete Fachkraft Fachunterricht erteilt, muss sie sich noch um viele andere Dinge kümmern, weil die Lage so ist, wie sie ist. Das sollten Sie bei diesem Thema nicht weiter kaschieren. – Vielen Dank. (Beifall FDP und Serpil Midyatli [SPD])

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Kristina Herbst

Herr Abgeordneter, vielen Dank für die Antwort.

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Christopher Vogt FDP

Ja, ich wollte den Kollegen aus der Morgenlethargie herausholen, deshalb habe ich ein bisschen länger geantwortet. (Heiterkeit) Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich finde, wir brauchen in dieser ganzen Diskussion mehr Ehrlichkeit. Wir haben verschiedene Punkte benannt. Es muss das Ziel sein, dass wir wieder mehr ausgebildete Fachlehrer in den Schulen haben. Wenn wir dann mehr Lehrer in den Schulen haben, die ausgebildet sind, dann müssen sie die Möglichkeit haben, sich mehr auf ihre Kernkompetenz, die Erteilung von Fachunterricht, zu konzentrieren. Wir haben bei der Inklusion – ich meine jetzt nicht die Inklusion von körperlich behinderten Kindern – doch das Problem, dass es über viele Jahre lang eher ein Sparprogramm zulasten aller Beteiligten war. Das müssen Sie an dieser Stelle doch auch sehen. (Beifall FDP und Jette Waldinger-Thiering [SSW]) Selbst wenn eine ausgebildete Fachkraft Fachunterricht erteilen will, hat sie immer weniger Zeit, sich tatsächlich darauf zu konzentrieren. Wenn man dann noch die Unterrichtsversorgung so absenkt, wie Sie das hier tun, ist meine Sorge, dass dieser Weg im nächsten Jahr weitergehen wird. Ihre Schwerpunktsetzung im Haushalt ist die falsche. Ich bitte Sie wirklich darum – der Haushalt für dieses Jahr ist jetzt beschlossen; aber Sie planen jetzt ja bereits für das kommende Jahr –: Setzen Sie einen Schwerpunkt zum Thema Bildung und zum Thema Unterrichtsversorgung. Das ist die wichtigste Aufgabe, die dieses Bundesland hat. – Vielen Dank. (Beifall FDP, SSW und vereinzelt SPD)

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Thomas Hölck SPD

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die regierungstragenden Fraktionen haben einen Alternativantrag vorgelegt, der mit der rauen Wirklichkeit auf dem Wohnungsmarkt nichts, aber so gar nichts zu tun hat. Dass Sie die wichtigen Bundesmittel für die Wohnraumförderung verschweigen – geschenkt –, das ist halt Ihr Kleingeist: im politischen Wettbewerb bloß keinen Millimeter loben und keinen Millimeter zugestehen. – Aber dass der Landtag heute über sein Engagement für unbürokratische Maßnahmen zur Wohnraumbeschaffung beschließen soll, ist grotesk. In wenigen Stunden wird hier über den Entwurf zur Änderung des Energiewende- und Klimaschutzgesetzes abgestimmt. Ein wahres Bürokratiemonster für den Wohnungsbau, für den Wohnungsmarkt. (Beifall SPD, FDP und SSW) Deshalb ist Ihr Antrag an diesem Punkt wirklich hinfällig und grotesk. Am 14. Januar 2025 titelten die Kieler Nachrichten „Hohe Wohnkosten steigern die Armut im Land“. Nach einer Studie des Paritätischen Wohlfahrtsverbands gerät bereits jeder Fünfte in Schleswig-Holstein durch die Mietbelastung in Not. Was für ein Offenbarungseid für diese Regierungskoalition! Ihre Mieten- und Wohnungsbaupolitik ist gescheitert. Diese Landesregierung ist offenbar ein Armutsrisiko für die Bürgerinnen und Bürger in diesem Land. Wenn die Mieten bei Wiedervermietungen keine Grenzen haben, regelt der Markt die Miethöhe. Nicht alle haben die Chance, eine Wohnung bei Unternehmen, die organisiert sind, beim VNW anzumieten. Vermieter ohne Werte können also verlangen, was sie wollen. Wer das nicht zahlen kann, bleibt auf der Strecke. Seit 2019 stehen alle Schleswig-Holsteinerinnen und Schleswig-Holsteiner, die eine neue Wohnung suchen, im Regen. Damals entschied die Koalition aus CDU, Grünen und FDP, dass die Mietpreisbremse unnötig sei, und schafften sie als erstes Bundesland überhaupt wieder ab. Ein Riesenfehler, der dort begangen worden ist. (Beifall SPD – Dr. Bernd Buchholz [FDP]: Das sehe ich anders! – Michel Deckmann [CDU]: Ich auch!) So etwas wie angespannte Wohnungsmärkte gebe es nicht, hieß es damals aus der CDU. Auch der damalige Grünen-Bundesvorsitzende Robert Habeck war sich nicht zu schade, in Berlin Enteignungen von Wohnungsgesellschaften zu fordern, aber in Kiel gleichzeitig für die Beschneidung von Rechten der Mieterinnen und Mieter zu stimmen. Heute sehen wir die Folgen von fast acht Jahren verfehlter CDU-Mietenpolitik in diesem Land. Nirgendwo in Deutschland müssen die Menschen einen so hohen Teil ihres Einkommens für die Miete ausgeben wie in Schleswig-Holstein. Neuvertragsmieten liegen im Schnitt zwei Euro pro Quadratmeter über Bestandsmieten. Das hat verheerende Folgen für das Mietgefüge, denn Neuvertragsmieten können nahezu ungebremst steigen. So steigt auch die örtliche Vergleichsmiete, die die Basis für die Mieterhöhungen bildet. (Beate Raudies [SPD]: So ist es!) Damit ist Vermieterinnen und Vermietern die Möglichkeit eröffnet, mittelfristig die Bestandsmieten weiter zu erhöhen. Mittlerweile müssen selbst die Konservativen in diesem Land eingestehen, dass es eben doch angespannte Wohnungsmärkte in Schleswig-Holstein gibt. Seit dem 1. Mai 2024 gilt die Kappungsgrenzenverordnung wieder, diesmal sogar in 62 statt in bisher 15 Städten und Gemeinden. Dort leben 45 Prozent der Schleswig-Holsteinerinnen und Schleswig-Holsteiner. (Zuruf Dr. Bernd Buchholz [FDP]) Die Mietpreisbremse gilt heute bundesweit bereits in 410 Kommunen – in München, in Regensburg, in Nürnberg. Offensichtlich ist der Fast-Parteifreund des Ministerpräsidenten etwas klüger als der Ministerpräsident in diesem Land. (Zuruf Michel Deckmann [CDU]) (Thomas Hölck) Die Wiedereinführung der Kappungsgrenze in Schleswig-Holstein war richtig, aber sie war sprichwörtlich nur die halbe Miete. Ohne die Mietpreisbremse kann die Kappungsgrenze nur bedingt wirken, deshalb fordern wir, dass die Mietpreisbremse in Schleswig-Holstein umgehend wieder in Kraft gesetzt wird. (Beifall SPD und SSW) Darüber hinaus brauchen wir eine Deckelung für Mieten, für WG-Zimmer, für Azubis und Studierende: 400 Euro sind genug. (Beifall SPD) Doch zuerst gilt: Der Bund muss die Regelung zur Mietpreisbremse so schnell wie möglich über das Jahr 2025 hinaus entfristen und die letzten Schlupflöcher stopfen. Die Blockade der Union im Bundestag schadet nicht nur Mieterinnen und Mietern im Land. Mit seinen wahltaktischen Spielen schadet Friedrich Merz auch Unternehmen in diesem Land, die in einigen Regionen keine Fachkräfte mehr finden, weil diese sich die Mieten einfach nicht mehr leisten können. Mit dieser unverantwortlichen Politik gegen die Menschen muss Schluss sein. Wie wir gestern gemerkt haben, schadet Friedrich Merz nicht nur Unternehmen, sondern auch unserer Demokratie. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall SPD und SSW)

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Kristina Herbst

Für die CDU-Fraktion hat der Abgeordnete Michel Deckmann das Wort.

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Michel Deckmann CDU

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Herausforderungen auf dem Wohnungsmarkt sind weiterhin groß. Ich halte es für richtig, dass wir hier in diesem Hohen Haus regelmäßig darüber sprechen. Aber statt über Lösungen zu sprechen, liegt uns heute bereits zum sechsten Mal ein Antrag über die Mietpreisbremse vor. (Beate Raudies [SPD]: Wir halten das für eine gute Lösung!) Dies ist ein Vortäuschen der politischen Auseinandersetzung gegenüber den tatsächlichen Herausforderungen auf dem Wohnungsmarkt, und das ist falsch. (Beifall CDU – Beate Raudies [SPD]: Wir halten das für eine gute Lösung!) Ich kann mich kurzfassen: Auch heute wird es mit uns keine Mietpreisbremse in Schleswig-Holstein geben. Sie ist inhaltlich falsch und geht an den Herausforderungen vorbei. (Beifall CDU und FDP – Dr. Heiner Garg [FDP]: Das ist ja empörend!) Bundesweit sollen gegenwärtig circa 750.000 Wohnungen fehlen. Manche Statistiken sagen mehr, manche Studien weniger. So wird es von den verschiedensten Verbänden veröffentlicht. In Zeiten von fehlendem Wohnraum die Anreize für die Schaffung von zusätzlichem Wohnraum massiv zu beschneiden, ist das komplette Gegenteil einer Lösung. Es verschärft das Problem sogar, meine Damen und Herren. (Beifall CDU und FDP – Beate Raudies [SPD]: Das erzählt ihr jetzt aber schon fünf Jahre, und es passiert nichts!) Denn es bestraft genau diejenigen, die wir eigentlich unterstützen müssen, und zwar die Leute, die Wohnraum in unserem Land schaffen, ihn zur Verfügung stellen. Wir sollten ihnen lieber die Steine aus dem Weg räumen und die Schaffung von Wohnraum attraktiver machen. (Beifall CDU, Jasper Balke [BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN] und Uta Röpcke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Wir sollten es einfacher gestalten, ein Dach über dem Kopf der Menschen zu realisieren. Wer nun behauptet, die Mietpreisbremse sei etwas Nachhaltiges für die Menschen – ja, meine sehr geehrten Damen und Herren –, der erzählt im besten Sinne von Olaf Scholz Tünkram. Deswegen: Es bleibt wie gehabt, die Mietpreisbremse ist 2019 abgeschafft worden, und das bleibt sie auch. Stattdessen werden wir in Schleswig-Holstein unseren Weg fortsetzen und uns Schritt für Schritt der Wurzel des Problems widmen. Einer der wesentlichen Schritte hierfür ist unter anderem getan, das war die Schaffung des Regelstandards für erleichtertes Bauen, mit dem wir tatsächlich die Preise beim Bauen reduzieren, weil wir die Kostenspirale angehen, die sich über Jahre hochgeschraubt hat. Überteure Standards werden nämlich nicht mehr gefördert, und das ist richtig so. (Beifall CDU – Dr. Bernd Buchholz [FDP]: Was macht ihr heute mit dem EWKG?) Genauso haben wir es bei der Landesbauordnung gehalten. Überteure Standards haben wir entfernt, wir haben Bürokratie reduziert und damit Kosten (Michel Deckmann) im Neubau gesenkt. Dieser Weg ist noch längst nicht zu Ende – da muss man sich ehrlich machen –, da werden wir diesen Kurs auch zukünftig halten. Wenn wir die Gesamtheit der Herausforderung betrachten, so komme ich nicht drum herum – da hat der Herr Kollege Hölck den Ball vorgespielt –, auch den Bund zu adressieren. Denn Wohnungsbau ist nicht nur Job von Land und Kommunen. Der Bund trägt eine wesentliche Verantwortung für die Bauaktivitäten in unserer Bundesrepublik. Und so ist mir noch ein altes SPD-Plakat in den Sinn gekommen: Bezahlbares Wohnen: Olaf Scholz packt das an. – Genau dies hing zur letzten Bundestagswahl an diversen Straßenlaternen. Das Statistische Bundesamt schüttet da allerdings ordentlich Wasser in den Wahlkampfwein der SPD. 400.000 Wohnungen pro Jahr waren das Ziel. 370.000 waren es noch im Jahr 2020. Bis Ende 2024 waren gerade einmal 190.000 Wohnungen genehmigt. Nicht einmal 50 Prozent des ausgerufenen Ziels, nicht einmal die Hälfte wurde erreicht. Damit ist ganz eindeutig, dass es wohl besser geheißen hätte: Bezahlbares Wohnen: Olaf Scholz packt auch das nicht. (Beifall CDU – Beate Raudies [SPD]: Wir hatten andere Probleme, und das weißt du ganz genau!)) Dieses Muster setzt sich fort. Die Novelle des Baugesetzbuchs wurde verschlafen. Die praxistaugliche Umsetzung des Gebäudetyps E wurde in den Sand gesetzt. Die Förderkulisse von KfW und BAFA ist an den gesteckten Zielen meilenweit vorangegangen. Die baupolitische Bilanz der SPD und von Olaf Scholz ist leider Gottes verheerend, geehrte Kolleginnen und Kollegen. Hier wird die nächste Bundesregierung den Scherbenhaufen beseitigen müssen und ordentlich abliefern müssen. Wir in Schleswig-Holstein werden unseren Teil dazu beitragen, damit beim Wohnungsbau endlich wieder geklotzt anstatt gekleckert wird. – Vielen Dank. (Beifall CDU und vereinzelt BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN – Zuruf Beate Raudies [SPD])

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Kristina Herbst

Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat die Abgeordnete Bina Braun das Wort.

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Bina Braun GRÜNE

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete! Um die Pointe mal vorwegzunehmen: Während unser Koalitionspartner die Mietpreisbremse nicht möchte, möchten wir Grüne sie umso mehr. Das war auch die grüne Position im Bund der Ampelregierung, die wir immer konsequent vertreten haben. So war es auch im Koalitionsvertrag der Ampel vereinbart. Wer dann weniger konsequent war – das kann ich Ihnen leider nicht ersparen –, diese Vereinbarung durchzusetzen, war Olaf Scholz. Denn da wurde Führung bestellt, die nicht geliefert wurde. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN –

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Dr. Kai Dolgner SPD

Ihr würdet auch keine Führung von uns haben wollen, in dem Sinne, dass Olaf Habeck sagt, was er tun soll!) Die FDP im Bund hat sich quergestellt – ich kenne Olaf Habeck nicht –, und jetzt will die SPD hier in Schleswig-Holstein, dass wir uns als Bundesland für das einsetzen, was sie selbst in der Ampel nicht durchsetzen konnte. (Zuruf Dr. Kai Dolgner [SPD]) Auch wenn ich das Ziel teile, ist das doch nicht die Aufgabe der schwarz-grünen Landesregierung. (Dr. Kai Dolgner [SPD]: Das ist so was von albern! Das erklärt vieles!) Falls es der Sinn des Antrags der SPD war, deutlich zu machen, dass die CDU und Grüne zur Mietpreisbremse unterschiedliche Positionen haben, muss ich sagen: Das weiß doch jeder, der 2022 den Koalitionsvertrag gelesen hat. (Vereinzelter Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Dr. Heiner Garg [FDP]: Das wussten wir schon 2020!) Was wir gemeinsam haben, ist aber, dass wir mehr bezahlbaren Wohnraum schaffen wollen. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Das tun wir auch, liebe Kolleginnen und Kollegen. Wir haben in unserem Koalitionsvertrag viele gute Maßnahmen verabredet, die wir auch umsetzen. So haben wir mit Schwarz-Grün die Kappungsgrenzenverordnung wieder eingeführt. Die sorgt dafür, dass die Mieten in 62 Gemeinden in SchleswigHolstein, in denen ein angespannter Wohnungsmarkt festgestellt wurde, in bestehenden Verträgen innerhalb von drei Jahren nur noch um 15 statt um (Bina Braun) 20 Prozent bis hin zur ortsüblichen Vergleichsmiete steigen dürfen. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Wir haben ein Wohnraumschutzgesetz beschlossen, das zum einen den Gemeinden in Schleswig-Holstein die Möglichkeit gibt, wesentlich früher als bisher auf Wohnmissstände zu reagieren und dagegen vorzugehen, zum anderen den Gemeinden, die einen besonders angespannten Wohnungsmarkt haben und in der Gebietskulisse zur Kappungsgrenzenverordnung oder Baulandmobilisierung erfasst sind, die Möglichkeit, eine Zweckentfremdungssatzung zu erlassen. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Das betrifft immerhin 67 Städte und Gemeinden im Land.

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Kristina Herbst

Frau Abgeordnete, gestatten Sie eine Zwischenfrage/Anmerkung des Abgeordneten Dr. Dolgner?

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Dr. Kai Dolgner SPD

Vielen Dank, liebe Frau Kollegin. – Ich bin einfach neugierig, wie Ihre Koalition funktioniert. Wenn Sie davon ausgehen, dass es üblich ist, dass Olaf Scholz ein Machtwort gegenüber dem Koalitionspartner sprechen kann, der etwas nicht will, wie läuft das denn bei Ihnen? Wenn Sie etwas nicht wollen, was die CDU will, dann spricht Daniel Günther ein Machtwort, und dann sagt Lasse Petersdotter: „Jawohl, mach ich“? (Zuruf) – Das habe ich ja nicht vorgetragen.

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Bina Braun GRÜNE

Also zunächst einmal hat Olaf Scholz als Bundeskanzler natürlich die Möglichkeit, seine Richtlinienkompetenz zu nutzen. – Das hat Daniel Günther auch? – Das hat er auch, ja. – Und macht er das bei Ihnen?

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Kristina Herbst

Herr Abgeordneter Dr. Dolgner, wir sind hier nicht beim Pingpong.

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Bina Braun GRÜNE

Was soll da passieren? – Genau, was soll da passieren?

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Kristina Herbst

Wir sind hier nicht in einem Pingpong. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Bina Braun GRÜNE

Wir haben keine Mietpreisbremse, und wir wollen sie. Also was wird da passieren? Wir haben ein Wahlergebnis von 43 Prozent für die CDU und 18,3 Prozent für die Grünen, und wir haben Koalitionsverhandlungen geführt. In diesem Koalitionsvertrag sind sehr, sehr viele gute Punkte für Mieterinnen und Mieter drin. Die haben wir Grüne da reinverhandelt. Wir teilen die Ansicht, dass wir nicht nur bei den Mieter_innen ansetzen müssen, sondern auch bei dem nächsten Punkt, auf den ich gleich komme, beim Bauen. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU) Da tun wir gemeinsam unwahrscheinlich viel, und das eint uns. Also insofern sehe ich das Problem nicht. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU)

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Kristina Herbst

Herr Abgeordneter Dr. Dolgner, Frau Abgeordnete Braun hat gesagt, dass sie fortfahren möchte. (Dr. Kai Dolgner [SPD]: Jetzt verstehe ich, warum Sie den Nationalpark abgelehnt haben!)

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Bina Braun GRÜNE

Denn wir haben richtig viel Geld in die Förderung des sozialen Wohnungsbaus gesteckt – trotz einer äußerst angespannten Haushaltslage. Gestern in der Haushaltsdebatte haben wir es auch wieder gehört: Gegen den Wohnungsmangel hilft vor allem Bauen, aber das richtige Bauen wie zum Beispiel mit dem Baustandard E für vereinfachtes Bauen, den wir eingeführt haben, um den in letzter Zeit massiv gestiegenen Baukosten entgegenzutreten. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Wenn die gestiegenen Baukosten zu höheren Quadratmeterpreisen im Neubau führen, dann ziehen sukzessive die Bestandsmieten nach. So dreht sich die Spirale auf dem Mietpreismarkt immer höher. (Bina Braun) Deswegen ist es genau richtig, hier anzusetzen und das Bauen wieder günstiger zu machen. Insgesamt braucht es allerdings eine Vielzahl von Maßnahmen, um langfristig und nachhaltig für die Entspannung auf dem Wohnungsmarkt zu sorgen. Ich persönlich möchte in dieser Legislatur noch Änderungen mit auf den Weg bringen, die es einfacher machen, zum Beispiel Gebäude aufzustocken. Auch das ist ein grünes Ziel, denn es schafft Wohnraum und spart dabei Fläche. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) In die gleiche Richtung geht die Umwandlung von Büro- und Gewerbegebäuden in Wohnungen. Neben der Schaffung von Wohnraum werden damit einerseits Ressourcen geschont, und andererseits hilft auch das, das Flächeneinsparziel zu erreichen. All diese Maßnahmen gemeinsam tragen dazu bei, dass das Wohnen wieder bezahlbar wird. Natürlich hätten wir Grüne zusätzlich noch gerne eine Mietpreisbremse, und zwar eine, die auch die Schlupflöcher schließt, wie zum Beispiel bei den Ausnahmen für möblierte Wohnungen. Auch wenn es uns in dieser Legislaturperiode noch nicht gelungen ist, geben wir diese Idee nicht auf. Wir werden weiterhin dafür kämpfen und uns für eine Mietpreisbremse im Bund und in Schleswig-Holstein starkmachen. – Vielen Dank. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Kristina Herbst

Für die FDP-Fraktion hat der Abgeordnete Dr. Bernd Buchholz das Wort.

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Dr. Bernd Buchholz FDP

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es kann kein Zweifel sein, in den Ballungsgebieten der Bundesrepublik Deutschland, auch in den Ballungsgebieten von Schleswig-Holstein wird Wohnen teurer, und zwar in den letzten Jahren deutlich teurer. Das wird in der Tat ein Problem für viele Menschen in diesem Land, die über nicht so viele Mittel verfügen. Dementsprechend muss in der Tat etwas dafür getan werden, dass dieses Mietenniveau auf ein gesundes und bezahlbares Niveau in vielen Bereichen wieder runterkommt. Nur: Die Lösung dieses Problems, Kollege Hölck, liegt auch nach sechsmaliger Beantragung nicht in der Mietpreisbremse. (Beifall FDP) Vielleicht, da ich jetzt in sechs Debatten gelernt habe, dass Sie mir nicht glauben, dass sie nicht funktioniert, und dass Sie der CDU nicht glauben, dass es so nicht funktioniert, tun Sie mir einen Gefallen und machen als SPD-Landtagsfraktion einfach mal einen oder einen halben Tag gemeinsam mit Ihrem ehemaligen Innenminister Andreas Breitner, dem Vorsitzenden des Verbandes Norddeutscher Wohnungswirtschaft, und seinem Geschäftsführer Herrn Kostka. (Wortmeldung Dr. Kai Dolgner [SPD]) – Setzen Sie sich mal hin. – Dieses Treffen müsste dazu führen, dass Sie sich selber mal fragen, warum ein Verband, der die Wohnungswirtschaft insoweit repräsentiert, als dass da eben gerade auf keinen Fall irgendein Miethai drin ist – denn das alles sind Verbände, die gemeinnützig sind und in ihren Satzungen drinstehen haben, dass sie nicht mehr als 6,50 Euro pro Quadratmeter nehmen wollen, also in einen Bereich investieren, wo man bezahlbaren Wohnraum herstellen soll –, warum Ihnen diese beiden Herren stundenlang erklären würden, dass die Mietpreisbremse ein Fehler ist. Vielleicht überzeugt Sie das. (Beifall FDP) Vielleicht überzeugt Sie das mehr als das Portal Mietenmonitor oder die Stichprobe im Auftrag des ARD-Magazins Plusminus oder die Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsförderung oder die Studie des RWI-Leibniz-Instituts, die alle nachgewiesen haben, dass das, was die Mietpreisbremse bewirkt, kontraproduktiv ist, und zwar kontraproduktiv deshalb, weil sie das Bauen von neuen Wohnungen eher verhindern, weil es nicht attraktiv ist, zu bauen. Wenn man über diesen Zusammenhang nicht nachdenkt, liebe Kolleginnen und Kollegen von der SPD und von den Grünen, dann wird man an dieser Stelle mit einer weiteren staatlichen Interventionspolitik, die in Angebot- und Nachfragekreise eingreifen will, immer erleben, dass diese nicht funktioniert. Sie selbst haben schon jetzt in Ihrem Antrag die ersten Dinge enthalten, weil Sie sehen: Oh Gott, wenn wir das regeln, dann wird es umgangen, weil den Vermietern natürlich immer dann, wenn sie das wollen, etwas einfällt. Dann wird möbliert vermietet, dann wird zeitlich befristet vermietet, denn dann gilt die Mietpreisbremse nicht. Oder aber noch interessanter: Damit man eine wirklich deutlich höhere Miete nehmen kann, wird substanziell modernisiert. Mit der substanziellen Modernisierung findet dann auch noch das statt, (Dr. Bernd Buchholz) was der Vorstandsvorsitzende der Vonovia in öffentlichen Veranstaltungen erklärt. Er sagt: Damit schaffen wir dann Wohnraum, der so deutlich teurer ist als das, was da ist, sodass wir eigentlich sicherstellen, dass die Klientel, die wir eigentlich bedienen wollen, nicht mehr da einziehen kann. (Beifall FDP) Meine Damen und Herren, mit Verlaub, es ist kontraproduktiv, solche Mietpreisregelungen zu schaffen. (Beate Raudies [SPD]: Das war vielleicht der falsche Kronzeuge!) – Frau Kollegin, ich habe mit dem Mann einmal gemeinsam in einem Vorstand gesessen und weiß seine Loyalität an bestimmten Stellen einzuschätzen. (Zuruf SPD: Das macht das nicht besser! – Weitere Zurufe SPD) Der gehorcht bestimmten Regeln der Marktwirtschaft. Das ist in Deutschland nicht verboten. Hören Sie ihm einmal zu, wenn er etwas zu erzählen hat! Er erklärt Ihnen, warum er das, was er eigentlich zum Teil für ganz gut befinden würde, mit diesen Regelungen, die Sie da geschaffen haben, nicht realisiert. (Zurufe SPD) Deshalb gilt, wie es der Änderungsantrag beziehungsweise der Alternativantrag der FDP besagt, dass nur Bauen, Bauen, Bauen tatsächlich in irgendeiner Form angemessen den Preis senkt – also eine angebotsorientierte Politik. Eine Erhöhung des Angebots bei gleichbleibender Nachfrage senkt den Preis. Das ist Volkswirtschaft Teil eins, erstes Seminar: durch Angebotspolitik dafür sorgen, dass Preise wieder sinken. So einfach ist das Thema eigentlich. (Beifall Annabell Krämer [FDP]) Meine Damen und Herren, nun komme ich zu dem, was der Kollege gesagt hat nach dem Motto: Wir tun ja alles, damit das günstiger wird. – Herr Kollege, nein, das tun Sie nicht. Der Kollege Hölck hat darauf hingewiesen: Heute oder morgen soll in diesem Haus über das Energiewende- und Klimaschutzgesetz abgestimmt werden; Photovoltaikpflichten auf Dächern, alle möglichen Dinge, die eigentlich zu dem Kanon gehören, zu dem Sie hier immer sagen: Wir müssen die Baustandards absenken. Das Gegenteil beschließen Sie heute. (Beifall FDP und SSW) Alle Beteiligten in der Anhörung zum EWKG sagen: Das, was Sie hier tun, wird das Angebot in Schleswig-Holstein massiv verteuern.

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Kristina Herbst

Herr Abgeordneter, kommen Sie bitte zum Schluss.

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Dr. Bernd Buchholz FDP

Die Grundsteuerreform haben Sie auf Basis von einem Modell gemacht, das wir wesentlich den Grünen oder den Leuten von der SPD zu verdanken haben.

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Dr. Bernd Buchholz FDP

Da sehen Sie zurzeit die Reaktionen im Lande. Und was wird das bewirken?

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Dr. Bernd Buchholz FDP

Da die Vermieter die Grundsteuer umlegen, wird das Wohnen teurer. Sie tun alles dafür – – (Das Mikrofon wird abgeschaltet – Beifall FDP)

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Kristina Herbst

Bevor wir in der Rednerliste fortfahren, lassen Sie uns gemeinsam Besucherinnen und Besucher auf der Tribüne begrüßen: Schülerinnen und Schüler aus Husum von der Danske Skole, den Bürgermeister aus Lauenburg, Thorben Brackmann, und Vertreterinnen und Vertreter des Flüchtlingsrates Schleswig-Holstein sowie Anwohnerinnen und Anwohner des Anwohnervereins Buntekuh e. V. aus Lübeck. (Beifall) Für die SSW-Fraktion hat die Abgeordnete Sybilla Nitsch das Wort.

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Sybilla Nitsch SSW

Geehrte Präsidentin! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Der Bruch der Ampelkoalition hatte nicht nur die vorgezogene Bundestagswahl zur Folge, sondern hat auch einige Vorhaben vorzeitig zum (Sybilla Nitsch) Erliegen gebracht. Dazu gehört die Mietpreisbremse. Lieber Herr Kollege Deckmann, ich finde es auch nach den Geschehnissen gestern im Bundestag nicht in Ordnung, dass Sie der SPD hier unterstellen, dass man hier irgendwie künstlich eine politische Debatte rausholt. Das ist nicht in Ordnung, denn die Mietpreisbremse läuft zum kommenden Jahr aus. Deswegen ist es ganz legitim, dass ein Landtag darüber beraten kann, auch wenn das Thema schon sechsmal aufgerufen wurde. Es ist legitim, dass man sich mit der Mietpreisbremse beschäftigt und dies entsprechend an die Bundesebene gibt. (Beifall SSW und SPD) Ihre Koalition ist doch die erste gewesen, die hier in den letzten zweieinhalb Jahren ständig auf den Bund verwiesen hat. Da muss man doch jetzt nicht die SPD kritisieren und sagen: Die wollen sich jetzt um etwas kümmern, was eigentlich im Bund geregelt werden muss. Also, überdenken Sie das! Ich verstehe den Herrn Kollegen Hölck, dass er jetzt den Versuch starten will, das Vorhaben noch umzusetzen. Für uns als SSW-Fraktion steht fest, dass auch wir zur Mietpreisbremse stehen. Die Republik und unser schönes Bundesland brauchen ein solches Instrument, damit das Wohnen zwischen Nord- und Ostsee bezahlbar ist und bleibt. Dabei geht es doch darum, dass allein eine Wohnung zu haben, nicht alles ist. Das Glück, endlich eine passende, bezahlbare Wohnung zu finden, dreht sich schnell ins Gegenteil, wenn erst einmal jede Menge an Mieterhöhungen hereintrudeln. Genau deshalb brauchen wir dieses Instrument. Natürlich ist uns bewusst, dass die Mietpreisbremse nicht der einzige Weg ist. Natürlich müssen wir auch andere Maßnahmen ergreifen, um dafür zu sorgen, dass Wohnen nicht zum Luxusgut wird. Da fallen mir andere Güter ein, die zum Luxusgut werden könnten. Zur Mietpreisbremse sei auch gesagt, dass dieses Instrument die angespannte Lage am Wohnungsmarkt nicht allein abmildern kann. Das ist uns ganz klar bewusst. Dazu ist die Lage zu akut und zu umfassend. Insbesondere die Schwächsten am Wohnungsmarkt konnten von der Bundesregierung wenig erwarten. Wir haben es schon gehört, das Ziel der Bundesregierung, 400.000 zusätzliche Wohnungen, davon 100.000 Sozialwohnungen, pro Jahr neu zu bauen, wurde verfehlt. Auch bei den Förderprogrammen im Bund muss man sagen, dass die Lage da nicht so gut aussieht. Um mehr Leute aus der Stadt in die Fläche zu locken, wurde das Programm „Jung kauft alt“ erfunden. Bis Ende 2024 wurden hier lediglich 223 Zusagen betitelt. Diese Summe, geteilt durch alle Bundesländer, macht dann 14 positive Förderbescheide pro Bundesland aus. Das ist irgendwie nicht so viel. Bei den anderen Programmen läuft es etwas besser, zum Beispiel bei „Wohneigentum für Familien“. Deutschlandweit wurden hier 350 bewilligte Förderbescheide ausgestellt. Ja, um eine richtige Entlastung zu schaffen, müssen wir neu bauen. Ja, wir haben uns auch mit den Punkten beschäftigt, die in den Alternativanträgen vorkommen. Hier möchte ich zum Beispiel betonen, dass der SSW die erste Fraktion war, die einen Vorschlag für ein Wohnraumschutzgesetz gemacht hat. Es ist schön, dass Schwarz-Grün dies aufgegriffen hat und dem SSW-Vorschlag gefolgt ist. Auch die Landesregierung trägt einen Teil der Verantwortung, nämlich gemeinsam mit den Kommunen. Hier müssen pragmatische Lösungen gefunden werden. Daher kommen wir einfach nicht darum herum, Standards anzupassen. Das haben einige Kollegen auch schon gesagt. Wir müssen die Normen überdenken, und wir müssen schauen, wie das dann zu den Kontingenten passt. Also, es gibt viele Beispiele aus der Praxis, und da müssen wir ran. Viel wertvolle Zeit ist verstrichen. Wir müssen sehen, wie sich die neue Bundesregierung diesen Problemen stellt. Aber weiterhin ist es so: Die Mietpreisbremse ist ein Instrument, das die Mieter davor schützt, dass es zu hohe Mieten gibt und dass sich diese ins Endlose steigern. Von daher stimmen wir dem Antrag zu. Wir enthalten uns bei dem Antrag der FDP und bei dem der Koalition. Ja, auch wir wollen, wie die FDP es sagt, Baustandards absenken. Wir wollen auch die Verfahren beschleunigen. Wie die Koalition begrüßen auch wir, dass wir das Wohnraumschutzgesetz haben, weil wir es ursprünglich einmal beantragt haben. Das ist alles fein, es trägt aber heute zum Sachantrag zur Mietpreisbremse nicht so viel bei. Deswegen werden wir uns enthalten. Von unserer Seite aus kann ich schon einmal ankündigen, dass wir auch das EWKG ablehnen. Das haben wir gestern im Ausschuss deutlich gemacht. Das gilt für das, was Sie im EWKG vorgelegt haben und durch das EWKG wollen. Herr Deckmann, überdenken Sie noch einmal, ob Sie mit Ihrer Politik wirklich so fortschrittlich sind! Das ist wirklich das Gegenteil von all dem, was hier gerade gesagt wurde. – Vielen Dank. (Sybilla Nitsch) (Beifall SSW, SPD und FDP)

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Annabell Krämer

Das Wort zu einem Kurzbeitrag hat die Abgeordnete Birte Pauls.

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Birte Pauls SPD

Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich habe mich nach dem Beitrag von Herrn Deckmann gemeldet, weil er wieder einmal sehr deutlich gemacht hat, dass dieser Landesregierung das Soziale komplett fehlt. Am 20. Januar 2025 – ich glaube, es war der 20. – titelte der s:hz: „Jung, weiblich und wohnungslos“. In dem Artikel wird die Situation von vielen, vielen Frauen in Schleswig-Holstein beschrieben, die in einer sehr schlechten, ja erbärmlichen Situation sind. Denn viele Frauen haben kein Dach über dem Kopf. Als Sofahopping wird diese verdeckte Wohnungslosigkeit bezeichnet. Die in dem Artikel angegebene Zahl – von 20.000 ist dort die Rede – ist nur eine Schätzung, weil viele dieser Frauen tagtäglich das Sofahopping betreiben. Dieser Begriff bedeutet, einmal bei dem einen und dann bei dem anderen Bekannten oder Verwandten kurzzeitig unterzukommen. Das ist natürlich eine würdelose Situation. Die Zahl basiert also auf einer Schätzung. In Schleswig-Holstein gibt es besonders viele dieser Frauen. Das ist etwas, was wir nicht ausblenden dürfen, wenn wir über Mietpreise reden. Wir müssen wirklich alle Instrumente nutzen, um Wohnungslosigkeit entgegenzuwirken. Das wird von dieser Landesregierung nicht gemacht. Es wird schlichtweg nicht gemacht. Diese Frauen gehen Zweckgemeinschaften ein, um ihre Wohnungslosigkeit zu verdecken. Dadurch entstehen toxische Abhängigkeiten. Vergewaltigungen und Überfälle gehören zur Tagesordnung. Das ist etwas, was wir nicht zulassen dürfen und wovor wir uns nicht wegducken dürfen. (Beifall SPD und Christian Dirschauer [SSW]) All das hat etwas mit den steigenden Kosten zu tun. Ein weiteres Problem: Die Zeitung schreibt in ihrem Artikel zwar von „jung und weiblich“, aber auch die ältere Bevölkerung ist zunehmend betroffen. Menschen, die in Rente gehen oder ihren Partner verlieren und aus irgendwelchen Gründen aus ihren Wohnungen herausmüssen, finden keinen adäquaten Ersatz beziehungsweise können sich Wohnungen nicht leisten. Dann schlafen sie bei Kindern, Verwandten oder sonst wo. Das geht so nicht. Es ist eine Schande für unser Land, dass wir so etwas zulassen. Überhaupt ist Altersarmut eine Schande für unser Land. Es hat auch etwas mit Würde und Anstand zu tun, wie wir mit der älter werdenden Bevölkerung umgehen. Auch diesen Aspekt müssen wir in der gesamten Diskussion berücksichtigen. Das hat mir in Ihrem Beitrag, Herr Deckmann, ganz besonders gefehlt. – Danke. (Beifall SPD und SSW)

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Annabell Krämer

Das Wort für einen weiteren Kurzbeitrag hat der Abgeordnete Thomas Hölck.

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Thomas Hölck SPD

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich finde, es ergibt überhaupt keinen Sinn, sich gegenseitig vorzuwerfen, dass Ziele nicht erreicht worden sind. Laut Koalitionsvertrag wollten Sie 15.000 zusätzliche Wohnungen errichten; das haben Sie nicht geschafft. Der Grund ist, dass die Bedingungen einfach schlecht sind. Das müssen wir anerkennen. Die Bedingungen für den Wohnungsbau sind im Moment derartig schlecht, dass wir es nicht schaffen, frei finanziert Wohnungen zu errichten, deren Mieten man sich wenigstens einigermaßen leisten kann. Wenn dem so ist, dann müssen wir doch mit den Möglichkeiten des Mietrechts dafür sorgen, dass der Mietenanstieg gedämpft wird. Wir sind eben im Moment in der Situation, dass wir nicht genügend bauen können. Auch wenn die Förderquote für Sozialwohnungen gut ist, werden es 2.000 Wohnungen allein nicht richten. Deshalb brauchen wir die Mietpreisbremse, deshalb brauchen wir die Begrenzung. Davon werde ich auch in der Debatte zum sechsten, siebten, achten und neunten Antrag nicht abweichen, weil dieses Instrument einfach das richtige ist. (Beifall SPD und SSW) Ich gebe zu, ich bin ein Stück weit gescheitert. In der Pädagogik heißt es, man müsse den Stoff sechsmal wiederholen, (Zurufe: Sieben!) – von mir aus auch siebenmal –, bis er verstanden wird beziehungsweise bis man ihn sich als Schüle- (Thomas Hölck) rin oder Schüler erschlossen hat. Ich bin bei dem Kollegen Buchholz gescheitert. (Dr. Heiner Garg [FDP]: Geht doch mal zusammen zu Breitner!) Trotzdem will ich Ihnen erklären, warum die Mietpreisbremse funktioniert. Dafür gibt es Kronzeugen. Wenn Sie mir nicht glauben, dann glauben Sie vielleicht dem Sachverständigenrat, der in seinem Jahresgutachten 2024/2025 festgestellt hat: „Für Deutschland wurden insbesondere die bisherigen Auswirkungen der Mietpreisbremse auf den Wohnungsmarkt evaluiert. Es zeigt sich, dass die Mietpreisbremse den Anstieg der für regulierte Wohnungen gezahlten Mieten wirksam bremst …“ Weiter heißt es in dem Jahresgutachten des Sachverständigenrats: „Durch die Ausnahme neu gebauter Wohnungen und grundlegender Sanierungen von der Mietpreisbremse werden Investitionsanreize aufrechterhalten … Ein negativer Effekt der Mietpreisbremse in ihrer aktuellen Ausgestaltung auf den Wohnungsneubau konnte bisher empirisch nicht nachgewiesen werden …“ Wenn Sie denen auch nicht mehr glauben, Herr Dr. Buchholz, dann weiß ich auch nicht weiter. (Beifall Serpil Midyatli [SPD]) Insofern überdenken Sie bitte Ihre Position. Vielleicht kommen wir doch noch zueinander. – Danke schön. (Beifall SPD und SSW)

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Annabell Krämer

Für die Landesregierung erteile ich nun das Wort – – (Wortmeldung Michel Deckmann [CDU]) Dann hören wir noch einen Kurzbeitrag. Entschuldigung, Frau Ministerin. – Der Abgeordnete Michel Deckmann hat das Wort.

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Michel Deckmann CDU

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich wollte mich noch einmal kurz zu Wort melden – natürlich nicht, um unserer Ministerin das Wort abzuschneiden. Aber zwei Dinge müssen klargestellt werden. Zuallererst zu Ihnen, Frau Kollegin Pauls: Die Situation von Frauen, die wohnungslos sind, geht nicht spurlos an uns vorbei. Deshalb haben wir bereits vor Jahren das Programm „Wohnraum für besondere Bedarfsgruppen“ auf den Weg gebracht und explizit für diese Gruppen – für von Gewalt betroffene Frauen, für Wohnungslose – neuen Wohnraum geschaffen. (Zurufe SPD) Dementsprechend ist die Behauptung, dies gehe an uns vorbei, falsch. Sehr geehrter Herr Kollege Hölck, ich möchte hier mit einer falschen Auslegung des Sachverständigenratsgutachtens aufräumen. Darin heißt es nämlich auch: „Generell sollte eine restriktive Mietenregulierung mit abgesenkten Kappungsgrenzen und Mietpreisbremse nur temporär gelten und … nicht … verlängert werden.“ Sehr geehrter Herr Kollege Hölck, Sie haben sich an dieser Stelle leider nicht korrekt ausgedrückt. Ich finde, das musste klargestellt werden. – Vielen herzlichen Dank. (Beifall CDU)

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Annabell Krämer

Jetzt schaue ich noch einmal in die Runde. – Es sieht nicht so aus, dass wir weitere Kurzbeiträge haben. Somit erteile ich nun für die Landesregierung der Ministerin für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport, Dr. Sabine Sütterlin-Waack, das Wort.

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Dr. Sabine Sütterlin-Waack

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Wir haben es schon gehört: Bei der Schaffung von bezahlbarem Wohnraum hilft im Wesentlichen eines: das Bauen. Deshalb müssen wir möglichst starke Anreize zum Bauen setzen. Um die rechtlichen Rahmenbedingungen zu verbessern, haben wir deshalb – das haben wir heute noch nicht gehört – die Landesbauordnung entschlackt, vereinfacht und liberalisiert. Neben einem baufreundlich ausgestalteten Baurecht hat insbesondere die Höhe der Baukosten immensen Einfluss darauf, wie viele Wohnungen neu entstehen. Hier zeigt uns der Regelstandard „Erleichtertes Bauen“ einen Weg auf, wie wir ohne nen- (Ministerin Dr. Sabine Sütterlin-Waack) nenswerte Qualitätseinbußen deutlich kostengünstiger bauen können. Aus diesem Grund haben wir den Regelstandard in unserer sozialen Wohnraumförderung eingeführt. Und, meine Damen und Herren, er wirkt! Erste Datenauswertungen zeigen, dass es uns damit gelungen ist, das erste Mal seit Jahrzehnten einen Rückgang der Herstellungskosten im geförderten Wohnungsbau zu erzielen. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ich sprach soeben die soziale Wohnraumförderung an. Wir legen natürlich weiterhin einen Schwerpunkt auf die Unterstützung des Wohnungsmarktes. Gemeinsam mit dem Bund – ich sage es noch einmal: gemeinsam mit dem Bund – stellen wir in dieser Förderperiode 1,6 Milliarden Euro für den sozialen Wohnungsbau im Land bereit, um weiteren mietpreisgebundenen Wohnraum zu schaffen und den Wohnungsmarkt so weiter zu stärken.

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Annabell Krämer

Frau Ministerin, darf ich Sie einmal kurz unterbrechen? – Entschuldigen Sie bitte, das Fotografieren von der Tribüne aus ist leider untersagt. Bitte unterlassen Sie es! Danke schön.

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Dr. Sabine Sütterlin-Waack

Zusätzlich stellen wir zur Unterstützung der Kommunen Fördermittel im Rahmen der Baulandentwicklung bereit. Mit diesen Instrumenten schaffen wir Anreize zum Bauen. Diese helfen dabei, das Gleichgewicht zwischen Angebot und Nachfrage im Sinne bezahlbarer Mieten zu verbessern. Was hingegen in der Regel nicht hilft, sind weitere, zusätzliche Regularien, die den Bau hemmen und im Zweifel sogar unerwünschte Nebenwirkungen haben, wie zum Beispiel die Mietpreisbremse. Mietpreisbremsen haben in vielen Bereichen nicht zu einer Besserung geführt. Seit 2015 ist die mittlere Nettokaltmiete zum Beispiel in Hannover um 44 Prozent gestiegen, in Rostock um 56 Prozent und in Nordhorn um 53 Prozent. (Dr. Bernd Buchholz [FDP]: Hört, hört!) Ähnliche Werte finden sich leider auch in Stuttgart, München oder Hamburg. Überall dort gilt die Mietpreisbremse, (Dr. Bernd Buchholz [FDP]: Genau!) und doch sind die Werte vergleichbar mit den Anstiegen in Kiel – 47 Prozent – und in Flensburg – 55 Prozent. Der Blick in die Vergangenheit zeigt, dass jede zusätzliche Regulierung zu neuen Umgehungen und nicht zu bezahlbareren Mieten führt. Dies entspannt dann nicht den Mietmarkt, sondern macht ihn – im Gegenteil – nur noch unübersichtlicher für wohnungssuchende Mieterinnen und Mieter. (Vereinzelter Beifall CDU) Wie gesagt: Wir sollten nicht in Kauf nehmen, dass Investitionen in Wohnungsbau und ‑erhaltung durch die Mietpreisbremse gehemmt werden. Meine Damen und Herren, zudem ist das deutsche Mietrecht bereits eines der sozialsten weltweit. Weitere Regulierungen sollten wir vermeiden. Wir haben mit der Kappungsgrenzenverordnung bereits ein dämpfendes Instrument für Bestandsmieten, das tatsächlich wirkt. Mit dem Wohnraumschutzgesetz haben wir den Instrumentenkasten der Kommunen erweitert, um zu verhindern, dass Wohnraum zu anderen Zwecken missbraucht wird. Meine Damen und Herren, wir haben wahrlich genug Regelungen. Was wir nicht genug haben, ist bezahlbarer Wohnraum. Diesen müssen wir schaffen. Denn es bleibt dabei: Nur neu geschaffener Wohnraum führt zu einer nachhaltigen Entlastung des Wohnungsmarktes und damit zu sinkenden Mieten und bezahlbarem Wohnraum. – Vielen Dank. (Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP und SSW)

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Seyran Papo CDU

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Stellen Sie sich vor, Sie sitzen als Wähler mit Ihrem Morgenkaffee am Küchentisch und lesen in der Zeitung: Messerangriff in Ihrem Dorf, Täter war ausreisepflichtig. (Zuruf Serpil Midyatli [SPD]) Sie fragen sich: Versagen unsere Behörden? Nachrichten dieser Art sind mittlerweile leider viel zu häufig. Bisher sind die Zuständigkeitsbereiche der Ausländerbehörden in Schleswig-Holstein klar geregelt: Auf der einen Seite steht das Landesamt, das im Wesentlichen nur für diejenigen Ausländerinnen und Ausländer verantwortlich ist, die in einer Aufnahmeeinrichtung wohnen. Ansonsten sind grundsätzlich die Kreise beziehungsweise kreisfreien Städte als Ausländerbehörden zuständig. Diese Aufteilung ist sinnvoll, denn nur mit dem Wissen vor Ort können sachgerechte Entscheidungen getroffen werden. Die Praxis hat dennoch gezeigt, dass die örtlichen Behörden in einigen Fällen an ihre Grenzen stoßen. Hier müssen wir nun mit einer Zentralisierung ansetzen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich möchte Ihnen gern folgende zwei konkrete Fälle beispielhaft darstellen. Erstens: die Fälle von Ausländerinnen und Ausländern ohne festen Wohnsitz. Ausländerinnen und Ausländer, die ihren Aufenthalt in wiederholten Abständen wechseln, stellen die zuständigen Behörden vor große Herausforderungen. Der häufige Zuständigkeitswechsel beziehungsweise die Schwierigkeit, die zuständige Behörde überhaupt zu ermitteln, erschwert eine zügige und sachgerechte Bearbeitung. Zweitens: die Fälle mit besonderem Sicherheitsinteresse für das Land Schleswig- Holstein. Hierzu zählen Mehrfachstraftäter, Gefährder oder Ausländer in Haft. Auch in solchen Fällen ermöglicht die Zentralisierung, dass die Verfahren deutlich schneller, effizienter und mit weniger bürokratischem Aufwand abgewickelt werden können. Hier stehen unser aller Sicherheitsinteressen klar im Vordergrund. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, um diese Herausforderungen zu meistern, sieht der vorliegende Gesetzentwurf die Möglichkeit einer Verordnungsermächtigung vor. Selbstverständlich gilt es dabei, die zuständigen Behörden sowie die Kommunen in der praktischen Ausgestaltung einzubinden. Wissen und Erfahrungen vor Ort sind ein wesentlicher Bestandteil der Arbeit. Darüber hinaus erhält das Landesamt nach dem Erlass zukünftig Meldung von den Justizbehörden. (Beifall CDU und vereinzelt BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) So wird der behördliche Informationsaustausch entscheidend verbessert, und geeignete Fälle werden identifiziert. Lassen Sie uns durch die Verfahrenszentralisierung dafür sorgen, die Verwaltungsstrukturen insgesamt effizienter zu gestalten. Dies hat auch eine Entlastung der Ausländerbehörden zur Folge. So räumen wir gleichzeitig den Sicherheitsinteressen Schleswig-Holsteins höchste Priorität ein. Ich bin fest davon überzeugt, dass der Gesetzentwurf eine wertvolle Ergänzung sein wird. Deshalb freue ich mich auf die weiteren Beratungen im Ausschuss. – Vielen Dank. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Annabell Krämer

Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat nun die Abgeordnete Catharina Nies das Wort. Catharina Johanna Nies [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Frau Präsidentin! Liebe Kolleg_innen! Nach der gestrigen Abstimmung im Bundestag fällt es mir schon ein bisschen schwer, hier heute zur Tagesordnung überzugehen, aber ich bemühe mich sehr. Ich bin froh, hier im Kieler Landtag mit Menschen zu arbeiten, die entschlossen und hart in der Sache diskutieren, aber in ihren politischen Forderungen maßvoll und differenziert sind. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vereinzelt CDU) Lassen Sie uns unseren Kurs als Schleswig-Holsteiner_innen halten und weiter lösungsorientiert und gemäßigt über Probleme und konkrete Verbesserungsvorschläge sprechen, wie zum Beispiel über den Änderungsentwurf des Landesaufnahmegesetzes, um den es hier heute geht. Wir als Koalition bemühen uns immer, in zwei Richtungen zu arbeiten und handlungsfähiger zu werden: bei der Integration und verbesserten Rahmenbedingungen für das Ankommen in unserer Gesellschaft auf der einen Seite, und bei dem Abbau von Vollzugsdefiziten bei der Rückführung auf der anderen Seite. Beides muss sein, beides zusammen, weil ein funktionierender Rechtsstaat in beide Richtungen handlungsfähig und konsequent sein muss (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU) und weil Straftaten wie Brokstedt, Aschaffenburg, Magdeburg und Solingen erfordern, dass wir uns auch mit der Frage auseinandersetzen, ob Gewalttaten hätten verhindert werden können, wenn eine Rückführung früher vollzogen worden wäre. Damit muss man sich auseinandersetzen, damit, wie unser Rechtsstaat besser funktionieren kann. Aminata Touré hat bereits in der Debatte im Herbst 2024 beschrieben, dass das Landesamt für Zuwanderung und Flüchtlinge schon jetzt etwa 60 Prozent der Rückführungen in Amtshilfe für die Kreise und kreisfreien Städte durchführt. Trotzdem gibt es darüber hinaus aufenthaltsrechtlich sehr komplexe Fälle, die erfordern, dass wir als Land noch mehr Unterstützung leisten. Deshalb ist es richtig, dass sich Land und Kommunen im Zuge der Gespräche zur Zentralisierung aufenthaltsrechtlicher Zuständigkeiten im Rückführungsmanagement im Dezember 2024 geeinigt haben, dass die Zuständigkeit für bestimmte komplexe Einzelfälle künftig zentral vom Landesamt übernommen werden kann. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Uta Wentzel [CDU]) Insbesondere bei Personen, die mehrfach und intensiv straffällig geworden sind, und bei jenen, die sich ohne festen Wohnsitz häufig an wechselnden Orten aufhalten, wird die Bearbeitung durch unklare Zuständigkeiten erschwert. Die Gesetzesänderung soll hierbei nun helfen. Das Landesaufnahmegesetz soll angepasst werden, um eine Zuständigkeitszuweisung von einer örtlichen Ausländer- und Zuwanderungsbehörde auf das Landesamt im Einzelfall ermöglichen zu können. Der schlimme Messerangriff im Zug in Brokstedt am 25. Januar 2023 hat uns vor Augen geführt, wie wichtig es ist, schneller und abgestimmt handeln zu können, und dass Mitteilungspflichten und Informationsweitergabe zwischen Behörden hierbei zentral sind, insbesondere bei Personen, die bereits in einem erheblichen Maße straffällig geworden sind. Wir verbessern nun den Informationsaustausch an der Schnittstelle zwischen Haft, Maßregelvollzug, Haftentlassung und ausländerbehördlicher Aufsicht, damit wir einen besseren Überblick haben, wo sich straffällig gewordene Personen aufhalten. Die Justizvollzugsverwaltung wird künftig verpflichtet, auch dem Landesamt für Zuwanderung und Flüchtlinge regelhaft eine Mitteilung über Ausländer_innen in Haft rechtzeitig zuzuleiten, also bei Haftantritt, bei Verlegung und vor Haftentlassung. Die örtlich zuständige Ausländer- und Zuwanderungsbehörde erhält weiterhin die Mitteilung. Die neue Möglichkeit dieser Zuständigkeitszuweisung beim Landesamt wird durch die parallele Mitteilungspflicht der Justizvollzugsbehörden unterstützt. Dies gewährleistet, dass das Landesamt frühzeitig von potenziell zentralisierungswürdigen Fällen Kenntnis erhält und auf dieser Basis dann die Entscheidung treffen kann. Damit wird für das Landesamt die Voraussetzung geschaffen, eine entsprechende Zuständigkeitsübernahme gegebenenfalls erkennen und veranlassen zu können. Das bisherige Aufgabenspektrum des Landesamtes erweitert sich damit also in Einzelfällen über die Landesunterkünfte hinaus. Wir schaffen die rechtliche Grundlage, schwierige Fälle zu bündeln und schneller zu bearbeiten. Dies soll bis zu 150 Personen pro Jahr umfassen. Um zu verhindern, dass in der politischen Auseinandersetzung um Asylfragen Menschen, die sich an alle Regeln halten, pauschal von gesetzlichen Verschärfungen betroffen sind, ist es wichtig, dass Bund und Länder umso konsequenter gegen dieje- (Catharina Johanna Nies) nigen handeln, die schwere Straftaten begehen und damit diese auch zu verantworten haben. Diese Unterscheidung ist aber wichtig. – Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU und Sybilla Nitsch [SSW])

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Annabell Krämer

Für die SPD-Fraktion erteile ich nun der Abgeordneten Serpil Midyatli das Wort.

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Serpil Midyatli SPD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Nach der Zäsur, die wir gestern im Deutschen Bundestag erleben mussten, habe ich mir in der Tat auch die Frage gestellt: Macht es eigentlich noch Sinn? Aber, verehrte Kolleginnen und Kollegen, ich glaube, es macht Sinn, weil wir hier tatsächlich im Schleswig-Holsteinischen Landtag den Unterschied machen können. Deswegen möchte ich gerne allgemein meine vor allem ganz persönlichen generellen Beobachtungen einmal mit Ihnen teilen, die in der Migrationsdebatte tatsächlich schon seit Jahrzehnten, will ich einmal sagen, wie folgt ablaufen. Ganz oft geht es um Scheinlösungen, die das Ziel haben, nur den schnellen populistischen Punkt zu setzen. Viel zu häufig werden ausgrenzende Maßnahmen vorgeschlagen, die verfassungswidrig sind. Oft werden Vorschläge eingebracht, die schon längst bestehen, aber finanziell so schlecht ausgestattet sind, dass die Effekte ausbleiben. Daher freue ich mich, dass wir heute hier tatsächlich einmal in der Sache, unaufgeregt, nicht hitzig diskutieren können, weil es bei der Zentralisierung von Abschiebungen um eine ganz praktikable Lösung geht, die wir hier auf Landesebene umsetzen können. (Beifall SPD und Sybilla Nitsch [SSW]) Wir wollen hier gemeinsam zeigen, wie es geht, wenn sich demokratische Fraktionen schon im Vorwege austauschen. Dann können gemeinsame Vorschläge auch gelingen. (Vereinzelter Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Der Beginn dieser Debatte ist tatsächlich schon über ein Jahr her. Damals haben nämlich wir mit der FDP gemeinsam einen Antrag zur Zentralisierung von Rückführungen hier im Landtag eingebracht, insbesondere um die völlig überlasteten Ausländerbehörden bei den Abschiebungen zu unterstützen. CDU und Grüne haben das damals abgelehnt. Die Positionen wurden dann im Juni 2023 noch mal hier im Hause ausgetauscht, und dann gab es den Druck, der durch die Kommunen entstanden ist. Der Vorschlag, den wir hier bereits diskutiert hatten und der von Ihnen, Schwarz-Grün, abgelehnt worden ist, ist dann tatsächlich noch mal auf die Tagesordnung gekommen. So gab es dann im September 2024 vom Ministerpräsidenten eine Teilzentralisierung im gemeinsamen Sicherheitspaket mit NRW. Ich will einmal deutlich machen, warum ich das ein bisschen in den Fokus meiner Rede stellen möchte. Das ist ein bisschen der Stil dieser Landesregierung. Es wird immer an uns, an die Opposition, appelliert, wir sollen doch mal konkrete Vorschläge machen. Dann machen wir diese. Frau Nies, ihre Rede gerade entsprach eher meiner Rede beim letzten Mal, die in Bausch und Bogen weggedrückt worden ist. Dann werden die Vorschläge aufgenommen, und dann heißt es hier: Seht doch mal, wir können hier gut gemeinsame Sache machen. Gerade in diesem Fall, in dem wir vor großen Herausforderungen stehen, wäre es angemessen gewesen, sich bereits von Anfang an auf uns zuzubewegen, um hier gemeinsam zu schauen. Dann wären wir nämlich schon viel weiter und hätten nicht ein ganzes Jahr lang verloren, verehrte Kolleginnen und Kollegen. (Beifall SPD und Jette Waldinger-Thiering [SSW]) Der Vollständigkeit halber: Die Bundesregierung hat bereits die Ausweisung von Straftätern durchgeführt und diese erleichtert. Mit diesen Maßgaben beziehungsweise mit diesem Gesetzentwurf der Landesregierung werden tatsächlich mehr Möglichkeiten geschaffen, dies zu tun. Zur Ehrlichkeit der Debatte gehört auch: Die Zahl der Asylbewerberinnen und Asylbewerber ist auch im letzten Jahr gesunken, aber ich habe zu Beginn meiner Rede schon gesagt: Es zählt nicht, was auf der Fakten- und Datenseite ist, sondern es geht oftmals um den populistischen Punkt. Mir ist ganz besonders wichtig: Wir müssen bei denjenigen, die hierhergekommen sind und Asyl beantragt haben, aber bei denen der Asylantrag abgelehnt worden ist, natürlich auch dazu kommen, dass sie zurückgeführt werden, weil wir damit dazu beitragen, dass das individuelle Recht auf Asyl weiter eine hohe Akzeptanz haben wird. Das haben wir (Serpil Midyatli) als SPD-Fraktion hier an diesem Rednerpult immer wieder gesagt. Ich will aber ausdrücklich sagen, weil wir so viel über Abschiebungen reden: Es ist immer und wird immer die kleinste Gruppe sein, denn die meisten werden hier bleiben, die einen Aufenthalt bekommen, ob politisch verfolgt, aus humanitären Gründen oder im Resettlement-Programm. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wenn ich einen Wunsch an diesen Schleswig-Holsteinischen Landtag von hier aus sagen darf: Wenn wir uns genauso sehr um Integration, Teilhabe und Partizipation kümmern würden, dann wären wir schon viel weiter – in Schleswig-Holstein, aber auch in Deutschland. Lassen Sie uns genauso vehement Integrationsdebatten führen. Lassen Sie uns genauso vehement Partizipations- und Teilhabedebatten führen. Denn da geht es auch um die Mehrheit der Menschen, die eine Migrationsgeschichte haben und gekommen sind, um zu bleiben.

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Annabell Krämer

Frau Abgeordnete, kommen Sie bitte zum Ende.

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Serpil Midyatli SPD

Liebe Kolleginnen und Kollegen, das ist mein Appell – gerade am heutigen Tag. (Beifall SPD und SSW)

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Annabell Krämer

Für die FDP-Fraktion hat nun der Abgeordnete Dr. Bernd Buchholz das Wort.

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Dr. Bernd Buchholz FDP

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich habe es bereits gestern in der Debatte hier in der Aktuellen Stunde gesagt. Seit zwei Jahren, seit der Tat von Brokstedt stehe ich an diesem Pult und sage: Wir müssen in der Bearbeitung von Rückkehrmanagement zu einer stärkeren Form von Zentralisierung kommen. Zu Beginn war der Vorschlag eher, eine gemeinsame Ermittlungsgruppe von Polizei und Ausländerbehörden nach Hamburger Vorbild in Schleswig-Holstein einzurichten. Ich halte es übrigens immer noch für sinnvoll, eine GERAS-entsprechende Truppe zu schaffen, die sich von Beginn an mit auffällig werdenden vollziehbar Ausreisepflichtigen beschäftigt und bei denen sowohl die Polizei als auch die Ausländerbehörden einbezogen sind. Vor allem aber hat dann die Befassung mit der Thematik und die Durchleuchtung dessen, was bei den Ausländerbehörden im Lande, bei mir zu der Erkenntnis geführt, dass es auch so nicht funktionieren kann. Denn unsere Ausländerbehörden sind maßlos überlastet. (Zuruf: So ist das!) Es gibt Landräte und Landrätinnen, die hinter vorgehaltener Hand erklären: Wir wissen doch, dass das alles viel Arbeit macht und schwierig ist, deshalb stellen wir gar keine Anträge mehr, vollziehbar Ausreisepflichtige tatsächlich aus dem Land zu bringen. Das ist die Realität in Schleswig-Holstein. Diese zwei Jahre des Bohrens haben bei der Frau Staatssekretärin und bei der Frau Ministerin immer wieder dazu geführt, dass jetzt mit dem Sicherheitspaket immerhin ein minimalinvasiver Schritt in die richtige Richtung stattfindet. Dieser Schritt geht in die richtige Richtung, obwohl vor zwei Jahren erst gesagt wurde, das brauchen wir gar nicht. Dann war es rechtlich nicht möglich, dann für ein Flächenland unsinnig, dann aus irgendwelchen anderen Gründen abwegig, dann kann man es nicht realisieren – und dann fängt man langsam an, es zu machen. (Serpil Midyatli [SPD]: Genau!) Es zeigt, dass es geht, aber es ist auch ein nachvollziehbares Beispiel dafür, dass der Vorschlag viel zu kurz gesprungen ist. Die Debatte hat sich erneut anhand der Tat von Aschaffenburg manifestiert, wegen eines vollziehbar ausreisepflichtigen, psychisch auffälligen Menschen, der durch die Ausländerbehörden nicht betreut worden ist. Auch auf Grundlage Ihrer Vorlage hier wäre dieser Mann nicht erfasst worden. Er war kein Intensivtäter. Er war für Straftaten nicht über ein Jahr verurteilt. Sie hätten ihn nach dieser Regelung durch die Zentralisierung nicht erfasst. Das zeigt doch, dass die Regelung zu kurz greift. Es muss darum gehen, die Ausreisepflicht derjenigen, die mit dem Status vollziehbar ausreisepflichtig versehen sind – die Verfahren sind durchlaufen, auch Rechtsschutzmöglichkeiten sind abgeschlossen ‑, in stärkerem Maße durchzusetzen. Lassen Sie mich einmal einen Vorschlag machen, weil ich immer wieder feststellen muss, dass wir leider diejenigen abschieben, die vollziehbar ausreisepflichtig sind. Das sind diejenigen, die sich rechtstreu verhalten, die in einem Berufsverhältnis oder einer Ausbildung oder sonst etwas sind, die auffindbar sind. Das macht zwar die Statistik schön, aber wir schieben die falschen Leute ab. (Dr. Bernd Buchholz) (Beifall FDP, SPD und SSW) Lassen Sie uns doch gemeinsam mal eine Initiative starten, dass die vollziehbare Ausreisepflicht sofort keine Ausreisepflicht mehr ist, wenn und soweit jemand in einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung oder in einem Ausbildungsverhältnis ist. (Beifall FDP, SPD und SSW) Wenn er dazu auch noch sicherstellen kann, dass er wenigstens einen Teil seines eigenen Lebensunterhalts damit verdient, dann sollten wir auf Bundesebene dafür sorgen, dass die vollziehbare Ausreisepflicht erledigt ist. Dann gäbe es keine Ausreisepflicht mehr. (Serpil Midyatli [SPD]: Ja!) Denn wir brauchen ja Menschen für den Arbeitsmarkt. (Beifall FDP, SPD und SSW) Diejenigen, die das nicht nachweisen können, die nach Durchlaufen aller verwaltungsgerichtlichen Themen ausreisepflichtig sind, müssen von einer Truppe, die wirklich Ahnung hat, bearbeitet und behandelt werden, die effizient arbeiten kann. Deshalb fordere ich Sie auf, im Zuge dieses Gesetzgebungsprozesses darüber nachzudenken, eine stärkere Zentralisierung für sämtliche vollziehbar Ausreisepflichtigen in einer zentralen Einrichtung zu machen. Für juristische Feinschmecker: Ich weiß ehrlich gesagt nicht, ob der Gesetzentwurf nötig ist. In § 11 Absatz 3 befindet sich eine Verordnungsermächtigung, die sich auf § 71 Absatz 1 des Aufenthaltsgesetzes der Bundesrepublik Deutschland bezieht. Dementsprechend haben auch wir eine Aufnahmeverordnung und eine Zuständigkeitsverordnung. Aus meiner Sicht bedürfte es dieser Gesetzesänderung nicht. Meine Damen und Herren, wessen es aber bedarf, wäre eine Änderung des § 7 des Landesaufnahmegesetzes. Dort steht drin, dass die landesweite Einrichtung nur zur Koordinierung der abschiebenden Maßnahmen, nicht aber als Ausländerbehörde tätig ist. Im Laufe des Prozesses sollten wir darüber nachdenken, das so zu regeln. Wir haben nach Aschaffenburg und vielen anderen Taten allen Grund, hier Konsequenz zu zeigen. – Danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall FDP, SPD und SSW)

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Annabell Krämer

Für die Fraktion des SSW hat nun die Abgeordnete Sybilla Nitsch das Wort.

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Sybilla Nitsch SSW

Sehr geehrte Präsidentin! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Ich könnte es für die SSW-Fraktion kurz machen, indem ich sage: Wir stimmen der von der Koalition vorgelegten Änderung des Landesaufnahmegesetzes zu. Ich möchte trotzdem erklären, warum, auch wenn schon viele der Inhalte des Gesetzentwurfs genannt worden sind. Ganz grundlegend geht es darum, dem Landesamt für Zuwanderung und Flüchtlinge für bestimmte Einzelfälle mehr Zuständigkeit zuzusprechen. Das Landesamt war bisher generell nur für diejenigen Ausländerinnen und Ausländer zuständig, die in einer Aufnahmeeinrichtung des Landes wohnen. Dies soll nun für die Fälle ausgeweitet werden, in denen Ausländerinnen und Ausländer keinen festen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort haben und sich dementsprechend an häufig wechselnden Orten im Land aufhalten. Darüber hinaus soll das Landesamt künftig auch die Zuständigkeit für Menschen erhalten können, die bereits mehrfach straffällig geworden oder bereits in Haft sind. Bisher war dies rechtlich nicht möglich. Wir als SSW sagen, es ist folgerichtig, diesen Schritt jetzt zu gehen. Es ist eine der Lehren aus Brokstedt, die hiermit umgesetzt wird. Es ist ein Schritt in Richtung Zentralisierung der Verfahren, die viele von uns hier gefordert haben. Natürlich mag man das unterschiedlich auslegen. Ich möchte daher einmal für den SSW Folgendes klarstellen: Es geht uns in dieser Betrachtung nicht um hartes Abschieben. Es geht uns darum, dass die Menschen nicht durch die Systeme fallen. Es geht um das Vermeiden von Wohnungs- und Obdachlosigkeit. Es geht darum, Hilfe anbieten zu können und den Behörden überhaupt erst einmal zu ermöglichen festzustellen, welche Fälle besondere Hilfe, besondere Unterstützung brauchen. Es ist auch im Sinne der Geflüchteten, dass sie bei all den Sprachbarrieren und neuen Systemen, mit denen sie sich auseinandersetzen müssen, wenigstens klar wissen, wer ihre Ansprechbehörde oder auch ihre Ansprechperson ist. Es kann in niemandes Interesse sein, dass uns die Leute einzig und allein durchs System rutschen, weil die Zuständigkeiten der Behörden nicht geklärt sind. Wir als SSW haben in der Vergangenheit aber auch immer klargemacht, dass es bei der Zentralisierung (Sybilla Nitsch) von Zuständigkeiten nicht um problematische Fälle gehen darf und schon gar nicht darum, ausschließlich Ausreisen als Ziel zu haben. Stattdessen muss es auch um Unterstützung in Integrationsmaßnahmen gehen, um Sprachkurse, Spurwechsel, die Vermittlung in Ausbildung und Arbeit. Leider sehen wir da noch wirklich großen Handlungsbedarf. Das Welcome Center konnte zuletzt öffentlich nicht von sich überzeugen. Die fünf nachgewiesenen vermittelten Arbeitsplätze seien nach Berichterstattung nur die Spitze des Eisberges. Das hoffe ich wirklich. Wir haben in Deutschland nicht nur einen Fachkräfte‑, sondern auch einen Arbeitskräftemangel. Wir haben Menschen in unserem Land, die bereits da sind und die unbedingt arbeiten wollen. Meine Damen und Herren, hier muss noch einiges geschehen. Trotzdem sehen wir, dass dieser Entwurf ein guter Schritt in die richtige Richtung ist. Noch einmal betone ich, dass es für uns nicht darum geht, einzig und allein die Ausreise zum Ziel zu haben, sondern diesen Entwurf auch als eine Hilfe für die Menschen zu sehen, die sonst durch das System rutschen. – Vielen Dank. Aminata Touré, Ministerin für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung: Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! In diesen Zeiten geht es mehr denn je darum, dass wir alle unsere Demokratie und die Handlungsfähigkeit unseres Staates stärken. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vereinzelt CDU) Dazu gehört auch, dass wir die Verantwortung dafür tragen, dass Rückführungen dort gelingen, wo es rechtlich geboten und praktisch möglich ist. Mit diesem Gesetzentwurf tun wir zweierlei: Erstens ermöglichen wir die Zentralisierung von Mehrfach- und Intensivtätern – übernehmen als Land hier die Zuständigkeit und entlasten damit die Kommunen –, aber auch von straffälligen Ausländerinnen und Ausländern ohne festen Wohnsitz, die sich oftmals unerlaubt an häufig wechselnden Orten im Land aufhalten, oder von Personen, die sich einer Rückführung entzogen haben und untergetaucht sind. Es geht konkret um eine Verordnungsermächtigung. Das Landesamt für Zuwanderung und Flüchtlinge wird ermächtigt, die Zuständigkeit an sich zu ziehen. Zweitens verbessern wir den Datenaustausch zwischen Justizbehörde, Maßregelvollzugseinrichtungen und Landesamt für Zuwanderung und Flüchtlinge. Dadurch können wir die zentrale Sachbearbeitung übernehmen. Wir mussten leider in der Vergangenheit feststellen, dass der Informationsaustausch zwischen Behörden nicht reibungslos funktioniert, und sehen es als unsere politische Aufgabe, dies, wo immer wir es auf Landesebene tun können, zu verbessern. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vereinzelt CDU)) Zukünftig wird bei der Inhaftierung von ausländischen Straftäter_innen von den Justizvollzugsbehörden nicht nur die zuständige Ausländerbehörde informiert, sondern auch das Landesamt. Diese Informationen enthalten unter anderem das voraussichtliche Entlassungsdatum, was es ermöglicht, rechtzeitig mögliche aufenthaltsbeendende Maßnahmen zu ergreifen. Zusätzlich können durch Polizei und Ausländerbehörden weitere relevante Daten beigesteuert werden. Auf dieser Grundlage kann das Landesamt die Sachbearbeitung übernehmen. Dabei liegt der Fokus auf den Fällen, an denen wir als Land ein besonderes sicherheitspolitisches Interesse haben und in denen der Aufenthalt schnell beendet werden soll. Was heißt das zusammengefasst? – Erstens. Die Kreise und kreisfreien Städte werden bei arbeitsintensiven Verfahren entlastet. Gern wird das in der Debatte ignoriert, aber wir entlasten die Kommunen schon heute massiv: zum Beispiel durch die Vereinbarung, dass Menschen mit schlechter Bleibeperspektive in unseren Landesunterkünften bleiben und nicht in die Kreise und kreisfreien Städte verteilt werden, und durch die Rückführung, bei der wir die Kommunen in Amtshilfe unterstützen. Ich möchte das einmal anhand der Zahlen deutlich machen. Im letzten Jahr haben wir bei 259 Rückführungen und 53 Dublin-Überstellungen in andere EU-Mitgliedstaaten unterstützt. Zum Vergleich: Insgesamt hat es 600 Abschiebungen und Überstellungen gegeben. Zweitens. Der Informationsaustausch zwischen den Behörden wird verbessert. Drittens. In Einzelfällen können Rückführungen schneller vollzogen werden. Aber die Zentralisierung löst nicht grundsätzlich das Problem, dass Rückführungen oftmals nicht nur in Schleswig-Holstein, sondern in der gesamten Bundesrepublik scheitern. Es ist und bleibt ei- (Ministerin Aminata Touré) ne Tatsache, dass Herkunftsländer oftmals nicht kooperieren. Hier ist und bleibt die Bundesebene in der Verantwortung. Wie geht es nun weiter? Durch den Haushaltsbeschluss von gestern können die notwendigen Stellen im Landesamt ausgeschrieben werden, die die Zentralisierung im Landesamt umsetzen. Parallel zum parlamentarischen Verfahren arbeiten wir an der Ausländer- und Aufnahmeverordnung, die die Details der Zentralisierung festlegen wird. All das wird mit den kommunalen Landesverbänden derzeitig vereinbart und zügig umgesetzt. Woran arbeiten wir außerdem? – Die Landesunterkunft für Ausreisepflichtige soll zukünftig noch besser genutzt werden, und die Aufnahmeverfahren sollen vereinfacht werden. Auch das haben wir gemeinsam mit den Kommunen vereinbart. Sehr geehrte Damen und Herren, Sie sehen, wir gehen als Land beim Thema Rückführung noch stärker in die Verantwortung und entlasten dadurch die Kommunen noch stärker. Abschließend möchte ich sagen: Die Ereignisse der jüngsten Vergangenheit haben noch einmal mehr deutlich gemacht, wie wichtig das ist. Um die Sicherheit in unserem Land zu erhöhen, haben wir als Land ein Interesse daran, bestimmte Verfahren bei uns zu bündeln und sie auszuführen – (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vereinzelt CDU) und das ganz konkret bei ausländischen Mehrfachund Intensivtätern. Die Abgeordnete Nies hat es vorhin sehr deutlich und treffend formuliert. Unser migrationspolitischer Ansatz formuliert auf der einen Seite, Integration zu ermöglichen, aber auf der anderen Seite durchaus zu schauen, wo wir Vollzugsdefizite bei der Rückführung haben, und diese dann auf den Weg zu bringen. Deswegen ist es mir wichtig, damit abzuschließen. Es gehört genauso dazu, dass wir Voraussetzungen dafür schaffen, dass diejenigen, die bleiben können, eine echte Perspektive und Sicherheit in diesem Land haben, und dass wir ein gesellschaftliches Klima aufrechterhalten, in dem sich Menschen frei von Vorverurteilungen ein Leben aufbauen können. – Herzlichen Dank. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vereinzelt CDU)

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Birte Pauls SPD

Vielen Dank, Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Auch das ist ein Antrag, den Sie aus der letzten Legislaturperiode schon kennen. Auch das ist ein Wiederholungsantrag, weil nämlich sein Inhalt richtig bleibt. (Beifall SPD und Christian Dirschauer [SSW]) Wir haben nach dem eindeutig positiven Fachgespräch, das wir im Ausschuss zu diesem Thema hatten, angekündigt, dieses Thema erneut auf die Tagesordnung zu setzen. Deswegen liegt Ihnen jetzt dieser Antrag vor. Wir haben das ganze Thema damals unter dem Einfluss der Coronapandemie diskutiert. Ich glaube, zwischenzeitlich wissen wir alle, wie wichtig die Stärkung der eigenen Gesundheitskompetenz ist. Damit fängt man bestenfalls so früh wie möglich an. Jedes Kind hat das Recht, gesund aufzuwachsen. Manche Kinder haben diese Chance aus vielfältigen Gründen nicht. Es ist für jeden Menschen von großem Vorteil zu wissen, was der eigene Körper braucht und wie man sich verhalten kann, um die psychische und physische Gesundheit zu stärken. Das entlastet auch das Gesundheitssystem. Schule ist angesichts der Ganztagsangebote ein wichtiger Lebensraum von Kindern, und das wird weiter zunehmend der Fall sein. Dort hat man alle Kinder im Blick – und zwar unabhängig ihrer sozialen Herkunft –, und deshalb ist Schule der richtige Ort, um dort neben Mathe und Deutsch auch etwas über die eigene Gesundheit zu lernen. (Beifall SPD) Studien belegen einen Zusammenhang zwischen Gesundheits- und Bildungserfolg. Kinder und Jugendliche lernen am besten, wenn man auch ihren Gesundheitsbedürfnissen gerecht wird. In der AWO-ISS-Kinderarmutsstudie wird deutlich belegt, dass Gesundheit und Bildung mit dem Thema Armut sehr eng zusammenhängen. Alle drei Faktoren beeinflussen den Lebensweg der Kinder. Auch das ist ein Argument dafür, wie wichtig es ist, dass alle Kinder die gleichen Bildungschancen erhalten. Auch der aktuelle Gesundheitsbericht der Stiftung Kindergesundheit hat Schule und Gesundheit in den Fokus genommen. Gesundheitsministerin von der Decken schreibt neben Karl Lauterbach ein Grußwort, und dort heißt es, ich zitiere: „Es ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, kindgerechte Rahmenbedingungen zu schaffen und die Gesundheit von Kindern zu fördern. Schulen sind für diese kindgerechten Bedingungen von sehr hoher Bedeutung.“ Der Kindergesundheitsbericht zeigt Lösungsansätze auf, und ein Lösungsansatz ist: „Schule braucht Gesundheitsfachkräfte“. – Ein sehr lesenswerter Beitrag. Frau von der Decken schreibt in ihrem Grußwort auch – ich zitiere –: „Aus diesem Bericht können alle … wichtige Erkenntnisse gewinnen und mögliche Handlungsfelder ableiten.“ Genau das haben wir jetzt mit unserem Antrag gemacht. (Beifall SPD und SSW) Vielen Dank auch für die Worte an dieser Stelle, Frau von der Decken. Viele wünschen sich die Einführung von Schulgesundheitsfachkräften – Kinder- und Jugendärzte, Schulträger, der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe, die Deutsche Gesellschaft für Kinderund Jugendmedizin. Auch der von Gesundheitsund Bildungsexperten erarbeitete Nationale Aktionsplan Gesundheitskompetenz empfiehlt die Einführung von Schulgesundheitsfachkräften. Schulgesundheitsfachkräfte können bei Krankheiten wie Diabetes, Asthma und einer akuten Erstversorgung beraten und helfen. Sie verbessern so die Inklusion von chronisch Erkrankten oder Kindern mit Behinderungen. Sie dienen als fachkompetente Ansprechpartner für Eltern und Kinder. Sie geben Hilfestellung für gesunde Mahlzeiten und Bewegungsangebote. Sie leisten Aufklärung und so wichtige Präventionsarbeit. Es geht um Stressbewältigung, es geht um psychosoziale Gesundheit und um den Umgang mit Medien. In akuten Notfällen sind sie diejenigen, die über weiteres Vorgehen entscheiden. Das entlastet tatsächlich die Lehrkräfte. Den Kindern fällt es wahrscheinlich ein bisschen leichter, sich bei Bauchschmerzen einer neutralen Person anzuvertrauen als demjenigen, der die nächste Mathearbeit benoten soll. Schulgesundheitsfachkräfte ergänzen das multiprofessionelle Team an den Schulen in hervorragender (Birte Pauls) Weise und können so den Bedarfen der Kinder gerecht werden. Es gibt gute Beispiele in vielen anderen Ländern – Finnland, Schweden, USA, England, Australien. Da gibt es die School Nurse, und auch hier haben sich mittlerweile einige Bundesländer in Zusammenarbeit mit den Krankenkassen auf den Weg gemacht. Schleswig-Holstein ist noch nicht so weit. Außer an zwei Grundschulen in Flensburg und an den Schulen der dänischen Minderheit gibt es keine Schulgesundheitsfachkräfte. Ein Argument, das wahrscheinlich wieder kommt: Alles viel zu teuer, können wir uns nicht leisten! Wo sollen wir das Personal hernehmen? – Professor Dr. Catharina Maulbecker-Armstrong von der Technischen Hochschule Mittelhessen hat im Kindergesundheitsbericht 2024 in ihrem Beitrag zu den Schulgesundheitsfachkräften aufgezeigt, dass jeder in den Einsatz von Gesundheitsfachkräften investierte Euro in der Lebenslaufperspektive der Schülerinnen und Schüler je nach Verlauf bis zu 43 Euro generiert. Das klingt für mich tatsächlich nach einer sehr guten Investition. – Ich danke für die Aufmerksamkeit. (Beifall SPD, SSW und vereinzelt FDP)

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Annabell Krämer

Für die CDU-Fraktion hat nun der Abgeordnete Martin Balasus das Wort.

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Martin Balasus CDU

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Letzte Woche habe ich an einer wirklich guten Veranstaltung des Bildungsministeriums zum Thema Smartphone-Nutzung an unseren Schulen teilgenommen. Da waren alle möglichen Professionen – Lehrkräfte, Schulsozialarbeiter, Schulpsychologen, Vertreter der Elternschaft, der Schülerschaft, von der Uni und so weiter. Es ging um neueste Erkenntnisse aus der Wissenschaft, aus der Praxis zu den medizinischen und psychischen Auswirkungen einer ungebremsten Smartphone-Nutzung und darum, was das mit unseren Kindern und Jugendlichen macht. Der Impulsvortrag wurde von Dr. van Heek, Landesvorsitzender des Berufsverbandes der Kinderund Jugendärzte, gehalten. Das Ganze war hochinteressant. Zunächst wurde ein allgemeiner Blick auf die Gesundheit der Kinder und Jugendlichen bei uns geworfen. Seine Botschaft: Dem Großteil der Kinder und Jugendlichen in unserem Land geht es gesundheitlich gut. Dennoch sind manche von gesundheitlichen, von psychischen Problemen betroffen. Bewegungsmangel oder eine verzögerte Entwicklung der Sprache oder der motorischen Fähigkeiten sind reale und leider nicht seltene Probleme. Wir sind uns sicher alle einig, dass die körperliche und psychische Gesundheit unserer Schülerinnen und Schüler ein außerordentlich wichtiges Thema ist, für das auch wir als Bildungspolitiker besondere Verantwortung tragen. Hier besteht kein Dissens zur Problembeschreibung im vorliegenden Antrag oder zum vorliegenden Antrag von SPD und SSW. Ob nun allerdings die flächendeckende Schaffung einer weiteren Profession an unseren Grundschulen der richtige Weg ist, das Problem Gesundheit anzugehen, da haben wir berechtigte Zweifel. Ja, Multiprofessionalität ist wichtig und richtig. Lehrkräfte, Erzieherinnen und Erzieher, Schulsozialarbeiter, Schulpsychologen, Schulbegleiter, Schulassistenzen und so weiter, sie alle wirken mit ihren jeweiligen Kompetenzen als Team zum Wohle unserer Schülerinnen und Schüler. (Zuruf Birte Pauls [SPD]) Nach dem Willen von SPD und SSW sollen nun sogenannte Schulgesundheitsfachkräfte hinzukommen; Sie sagten es eben. Verwiesen wird auf Erfahrungen aus zwei Grundschulen in Flensburg, ebenso auf die School Nurses im Vereinigten Königreich, in Australien oder Schweden, und ein paar andere Beispiele nannten Sie ja auch. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich vermisse dabei eines, nämlich die Trennschärfe zwischen den Tätigkeitsfeldern der Schulgesundheitsfachkräfte und den anderen an Schule wirkenden Professionen. Welche Tätigkeiten üben die School Nurses in den jeweiligen Ländern aus? (Birte Pauls [SPD]: Habe ich Ihnen doch aufgezeigt!) Wie sind sie qualifiziert? Gibt es Überschneidungen, etwa zu unseren Schulbegleitern, zu den Schulassistenzen, zur Schulsozialarbeit und zum Schulsanitätsdienst? – Bei Ihren Beispielen gab es viele Überschneidungen zu den Professionen, die bei uns schon wirken. Es gibt auch neue, das ist richtig. Mir liegt es fern, die Arbeit der Schulgesundheitsfachkräfte etwa in Flensburg zu relativieren. Sie sind vor Ort eingespielt, eingearbeitet und mit Sicherheit eine Bereicherung für die dortigen Schulen. (Martin Habersaat [SPD]: Aber?) (Martin Balasus) Eines gehört aber zur Wahrheit dazu. (Martin Habersaat [SPD]: Ah!) Schule liegt in der gemeinsamen Verantwortung von Land, Schulträgern, der örtlichen Schulleitung, dem Kollegium und auch der Elternschaft. Nicht das Land alleine kann und sollte jede einzelne Schule von vorne bis hinten durchregulieren und durchfinanzieren. (Zuruf Birte Pauls [SPD]) Es ist gut und richtig, dass Schulen eigene Schwerpunkte setzen können. Das können sie zum Beispiel im Rahmen des PerspektivSchul-Programms. Da bekommen sie extra finanzielle Ressourcen, und die können sie nach ihrer Vorstellung, nach ihren Schwerpunkten bewusst vor Ort einsetzen. Liebe Kolleginnen und Kollegen von SPD und SSW, die Haushaltsberatung stand – wir haben sie alle noch vor Augen; gestern ging es ja hier bis 20 Uhr um den Haushalt –, der ganze Haushalt steht ganz im Zeichen einer außergewöhnlich schwierigen Finanzlage des Landes. Bei allen guten Absichten ist es in diesen Zeiten – finde ich zumindest – nicht seriös, in schöner Regelmäßigkeit neue Professionen für unsere Schulen zu fordern. Prioritätensetzung lautet die Devise. Dennoch danke ich Ihnen, dass Sie diesen Antrag aus 2021 aufgetaut und fast wortgleich erneut eingebracht haben. Damals war ich noch nicht Mitglied in diesem Hohen Hause. Nun hatte ich die Möglichkeit, die damalige Debatte und das Fachgespräch anhand der Sitzungsprotokolle und schriftlichen Stellungnahmen nachvollziehen zu dürfen. (Dr. Kai Dolgner [SPD]: Fortbildung!) Aber das Ergebnis ist dasselbe wie damals 2021: Wir werden diesem Antrag nicht zustimmen können, wir werden ihn ablehnen. – Vielen Dank. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Annabell Krämer

Begrüßen Sie mit mir gemeinsam auf der Besuchertribüne des Schleswig-Holsteinischen Landtages Gäste unseres Abgeordnetenkollegen Kianusch Stender. – Seien Sie uns herzlich willkommen! (Beifall) Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat nun der Abgeordnete Malte Krüger das Wort.

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Malte Krüger GRÜNE

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Bei der letzten Behandlung dieses Themas im Plenum, in der letzten Legislaturperiode, waren wir noch in einer ganz anderen Zeit. Die Bildungsministerin Karin Prien hat damals auf das impffreudige Bundesland Schleswig-Holstein hingewiesen. Wir waren noch in einer Debatte um Einschränkungen nach Corona. Es war eine vollkommen andere Zeit, in der das diskutiert wurde. Ich habe mir die Debatte noch einmal angeschaut. Ehrlich gesagt, war der Antrag da ja nur am Rande Thema – leider eigentlich, denn wir finden die Idee durchaus richtig. Das haben wir auch damals schon gesagt. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Birte Pauls [SPD] und Dr. Heiner Garg [FDP]) Es gab eine schriftliche und mündliche Anhörung im Bildungsausschuss. Vorneweg: Die Gesundheit unserer Schüler_innen ist ein überaus wichtiges Anliegen, dem können wir natürlich uneingeschränkt folgen. Das haben wir in der Pandemie gemerkt, und das ist natürlich einer der Gründe, dass wir eine so große Anhörung zur psychischen Gesundheit von Schülerinnen und Schülern gemacht haben. Das ist der Grund, dass wir Schulpsycholog_innen an unseren Schulen verstetigt haben. Die Gesundheit unserer Schülerinnen und Schüler ist uns Grünen wichtig, wie auch allen anderen Fraktionen hier. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Nun haben wir den Antrag „Mehr Gesundheit im Schulalltag fördern“ zum zweiten Mal im Landtag; doppelt hält besser. Es ist immer noch ein spannender Ansatz, und grundsätzlich finden wir die Idee gut. Allerdings passt der Antrag leider in mehrfacher Hinsicht einfach nicht in die Zeit. Es ist bemerkenswert, dass die SPD hier fast wortgleich den Antrag aus der letzten Wahlperiode vorlegt, (Birte Pauls [SPD]: Es ist ja auch nichts passiert!) ohne eben – das ist das Hauptproblem – die aktuelle finanzielle Lage des Landes zu berücksichtigen, und das, obwohl bereits bei den letzten Beratungen im Bildungsausschuss darüber – eben auch von uns – auf die finanziellen Hürden aufmerksam gemacht worden ist. Angesichts der notwendigen Einsparungen im Landeshaushalt, die bereits zu Stellenkürzungen bei (Malte Krüger) Lehrer_innen führen, ist es schlichtweg nicht möglich, neue finanzielle Mittel für Schulgesundheitsfachkräfte bereitzustellen. Wir müssen uns derzeit darauf konzentrieren, die bestehenden Strukturen zu erhalten und auszubauen, anstatt neue Programme zu starten, die finanziell nicht abgesichert sind. Wir fangen aber nicht bei null an. Das habe ich eingangs bereits gesagt, und der Kollege Martin Balasus hat das auch gesagt. Wir haben ja verschiedene Professionen an unseren Schulen. Wir reden viel über multiprofessionelle Teams. Da muss auch noch ordentlich etwas passieren. Da ist das Bildungsministerium schon teilweise dran, dass wir gucken, wie wir das eigentlich aufgestellt bekommen – da muss Gesundheit natürlich auch ein wichtiger Faktor sein –, und, darauf hat der Kollege Balasus auch hingewiesen, dass es eine Riesenchance auch bei den Startchancen- beziehungsweise PerspektivSchulen gibt, die ja zusätzliche finanzielle Mittel haben, die also jetzt schon die Möglichkeit haben, eher einen Schwerpunkt auf Gesundheit zu legen. Es ist eine interessante Idee für die PerspektivSchulen, diese Wege zu gehen. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Martin Balasus [CDU]) Zwar sind die bisherigen Erfahrungen etwa in Flensburg wichtig, da sie zeigen, dass Schulgesundheitsfachkräfte einen positiven Einfluss haben können, doch ohne eine langfristige Finanzierungsperspektive bleibt der Vorschlag der SPD leider erst mal eben nur Wunschdenken, wobei ich das jetzt richtig verstanden habe. Als ich mir Ihren Antrag angeschaut habe, dachte ich nämlich erst, dass Sie das komplett an allen Grundschulen flächendeckend einrichten wollen. Inzwischen, nach Ihrer Rede, Frau Pauls, habe ich verstanden, dass Sie erst mal Ansätze haben wollen, also bestimmte Schulen das machen sollen, und es nicht gleich flächendeckend passieren soll. Das ist in Ihrem Antrag ein bisschen unklar. Dann müssen wir noch über etwas ganz anderes sprechen, über das der Kollege Balke auch oft redet. Wir haben ja auch noch Fachkräftemangel. Es ist ja nicht so, dass wir, selbst wenn wir das Geld bereitstellen, diese Stellen unbedingt besetzt bekommen. Der bestehende Personalmangel in der Pflege macht es ohnehin schwer, ausreichend qualifiziertes Personal für Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen zu gewinnen. Es ist gerade in dieser Zeit aus unserer Sicht unverantwortlich, Erwartungen zu wecken, die unter den aktuellen Haushaltszwängen und vor dem Hintergrund des Personalkräftemangels nicht erfüllt werden können. (Wortmeldung Birte Pauls [SPD])

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Annabell Krämer

Herr Abgeordneter, gestatten Sie eine Zwischenfrage/Anmerkung der Kollegin Pauls?

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Birte Pauls SPD

Vielen Dank, Herr Kollege. – Ist Ihnen bekannt, dass ganz viele Menschen aus dem Pflegeberuf aussteigen, weil ihnen die tägliche Belastung zum Beispiel am Bett oder in dem Tätigkeitsfeld, in dem sie gerade unterwegs sind, zu viel ist, viel zu viele frühzeitig in Rente gehen? Glauben Sie nicht auch, dass es diesen Beruf interessanter und attraktiver machen kann, wenn wir ihn breiter aufstellen und verschiedene Arbeitsmöglichkeiten organisieren? – Das ist mir bekannt. Ich glaube bloß, es ist das, was ich gerade gesagt habe, da waren Sie bloß im Gespräch mit Martin Habersaat. (Birte Pauls [SPD]: Ich kann zwei Dinge gleichzeitig!) – Okay, dann können Sie etwas, was ich nicht kann. Das ist schon mal gut, dass Sie zwei Sachen gleichzeitig können. Die Frage ist: Wollen Sie das flächendeckend an allen Grundschulen haben? Dann, glaube ich, ist der Fachkräftemangel ein riesiges Problem. Da wird uns auch das, was Sie gerade in Ihrer Zwischenbemerkung beschrieben haben, nicht helfen. Wenn aber der Ansatz ist, dass man zum Beispiel, was ich ja gerade gesagt habe, Startchancen-Schulen, PerspektivSchulen dazu anleitet, dann kann ich mir vorstellen, dass das tatsächlich greifen kann. Dann reden wir über deutlich weniger Stellen. Mir ist auch nach Ihrer Rede unklar gewesen, ob Sie das flächendeckend haben wollen. Das würden wir sowieso nicht finanziert kriegen. Von daher glaube ich, dass wir das ablehnen werden.

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Annabell Krämer

Gestatten Sie eine zweite Frage oder Anmerkung der Kollegin Pauls?

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Birte Pauls SPD

Ich bin vorhin schon auf die Situation von Pflegekräften eingegan- (Malte Krüger) gen. Wäre es nicht vielleicht eine Idee, durch so eine Maßnahme tatsächlich einen altersgerechten Arbeitsplatz zu schaffen? (Serpil Midyatli [SPD]: Genau!) In den anderen Bundesländern ist es ja auch möglich, das in Zusammenarbeit mit den Krankenkassen zu machen. Da gehen die Krankenkassen mit in die Finanzierung, sodass ich nicht glaube, dass Ihre Argumentation, was das wieder alles kostet, irgendwie greift. (Dr. Heiner Garg [FDP]: Lasst uns doch mal aufspringen!) – Wenn man das zusammendenkt, wenn jetzt eine Startchancen-Schule, eine PerspektivSchule eine Stelle schafft, dann glaube ich, dass das natürlich für Personal, das Sie jetzt gerade angesprochen haben, ältere Menschen, die aus dem Beruf aussteigen, aber vielleicht noch an der Schule aktiv werden wollen, eine Lösung sein könnte. Aber das besprechen Sie ja nicht in Ihrem Antrag. In Ihrem Antrag erwecken Sie meiner Meinung nach die Erwartung, dass wir das flächendeckend einführen. Da ist das eben keine Lösung. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Birgit Herdejürgen [SPD]: Lasst uns das doch im Ausschuss beraten!) Wir Grüne setzen uns weiterhin dafür ein, dass Schulen ein gesunder und sicherer Ort für alle Kinder sind. Aber vorerst müssen wir das ohne zusätzliches Personal erreichen. – Vielen Dank. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Annabell Krämer

Das Wort für die FDP-Fraktion hat nun die Abgeordnete Anne Riecke.

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Anne Riecke FDP

Sehr verehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Am 16. Januar dieses Jahres wurde ein Urteil am Bundesgerichtshof rechtskräftig, nach dem zwei Lehrerinnen verurteilt worden sind. Sie wurden wegen fahrlässiger Tötung verurteilt. Hintergrund ist eine Klassenfahrt nach London im Sommer 2019, wo ein 13-jähriges Mädchen nach einer Überzuckerung und dann an einem Herzinfarkt starb. Das Mädchen litt an Diabetes Typ 1. Die Lehrerinnen haben sicherlich Fehler bei der Abfrage von Erkrankungen im Vorfeld gemacht. Sie kannten die Schülerin nicht, und folgenschwer war ihre Einschätzung zum Krankheitsbild der 13-Jährigen. Sie verstarb auf der Klassenfahrt. Ein dramatischer Vorfall, der eine juristische Odyssee nach sich zog, in der sogar die Eltern kurzfristig eine Anklage hatten, die Lehrkräfte im Vorfeld eventuell nicht richtig informiert zu haben. Die Tragik des Falls soll nicht die Schuldfähigkeit darstellen, sondern vielmehr, wie so etwas vielleicht in Zukunft verhindert werden kann. (Beifall FDP, SPD und SSW) Einige Fälle, die ich selber in Schule erfahren habe, sind Inobhutnahmen, die vielleicht viel früher hätten durchgeführt werden können, weil wir Verletzungen durch medizinisches Fachpersonal ganz anders hätten einschätzen können. Dann ist es nämlich nicht die Verletzung bei einem Fußballspiel, sondern eine andere Verletzung, die vielleicht zu Hause zugefügt worden ist. So etwas zu erkennen ist Lehrerinnen und Lehrern oft nicht möglich. In Schleswig-Holstein gibt es für Kinder und Jugendliche zahlreiche Vorsorgeuntersuchungen. Daran wird sicherlich festgemacht, dass unsere Kinder und Jugendlichen in einem super Zustand sind. Von U‑Untersuchungen bis zu anderen Untersuchungen gibt es ein enges Raster: Jedoch müssen wir auch wissen, dass diese Untersuchungen keine Pflicht darstellen und tatsächlich nur Momentaufnahmen von körperlichem und psychischem Zustand unserer Kinder und Jugendlichen sind. Lehrerinnen und Lehrer in Schleswig-Holstein sind auf langwierige Wege angewiesen und bestellen Kreisfachberatungen in die Schulen, um mit Kindern und Jugendlichen zum Beispiel über chronische Erkrankungen zu sprechen und mit ihnen umzugehen, sie in den Schulalltag zu integrieren, letztlich mit dem Ziel, Schülerinnen und Schülern einen Weg aufzuzeigen, wie man normal im Unterricht teilnehmen und einen Förderstatus erlangen kann. Es geht dabei nicht um die Aberkennung der Kompetenzen der Kreisfachberatungen oder der Lehrerinnen und Lehrer, sondern es geht eigentlich vielmehr darum, einen weiteren Schritt zu gehen, um Kinder eng und verantwortungsvoll zu begleiten. In einem Bericht des RKI können wir lesen, dass bereits 2021 – da sind die ganzen Coronafolgen überhaupt noch gar nicht einbezogen worden – jedes sechste Kind im Alter von 0 bis 17 Jahren an einer chronischen Krankheit leidet. Darüber hinaus sind große Teile dieser Kinder und Jugendlichen noch bis ins Erwachsenenalter betroffen. Ebenfalls wird vom RKI ausdrücklich beschrieben, dass die (Anne Riecke) Krankheitslast durch chronische Erkrankungen im Kindes- und Jugendalter nicht gesundheitliche Aspekte im engeren Sinn betrifft, sondern sich auch durch Beeinträchtigungen von Bildungserfolgen und erschwerte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben ausdrückt. Darüber hinaus können zusätzliche Probleme entstehen, wenn Kinder und Jugendliche während ihrer Erkrankung stigmatisiert werden. Die sind im Schulalltag. Dann sprechen wir von Mobbing und Ausgrenzung. (Beifall FDP, SPD und SSW) In mehreren Bundesländern liefen bereits solche Machbarkeitsstudien zu Schulgesundheitsfachkräften. Die Schulgesundheitskraftkräfte sind in einigen Ländern bereits ein richtiges Berufsbild und fester Bestandteil im Schulleben – zu Recht. Es ist klar, dass wir hier über Geld sprechen, das heißt, wir müssen Träger finden, es muss eine Finanzierung geben, es muss geklärt werden. Aber die positiven Aspekte überwiegen, finde ich. Bei ähnlichen Modellprojekten aus anderen Bundesländern gaben mehr als die Hälfte der Schülerinnen und Schüler an, öfter über ihre Gesundheit nachzudenken, viel über ihre Gesundheit gelernt zu haben – ein wichtiger und nachhaltiger Faktor in Zeiten von Impfmüdigkeit und zunehmend chronisch erkrankten Menschen. Jeder Lehrer kennt die Situation, dass viele Kinder bei Unwohlsein und kleinen Verletzungen nach Hause geschickt werden müssen. Die Gesundheitsfachkraft und die Lehrkräfte gaben die Rückmeldung, dass mehr als 80 Prozent der Kinder und Jugendlichen nach dem Besuch im Krankenzimmer wieder in den Unterricht zurückkehren konnten. Lehrer müssen sich nicht nur um eine einzelne Person kümmern, sie müssen sich um eine ganze Klasse kümmern. Lehrkräfte können hierdurch eine Entlastung erfahren, darüber haben wir heute Morgen schon gesprochen, weil sie ihren Unterricht fortführen können. Der Anteil der Schülerinnen und Schüler, die sich wegen Erkrankungen oder Behinderung gehänselt gefühlt haben, die sich ausgegrenzt gefühlt haben, konnte reduziert werden, und auch die Schulleitungen sprachen sich positiv über Schulgesundheitsfachkräfte aus. (Beifall FDP, SSW und vereinzelt SPD) Im Ganzen lässt sich zusammenfassen, dass die gesundheitliche Unterstützung die Teilhabe der Schülerinnen und Schüler am Bildungsprozess erhöht und ein bildungsförderlicher Effekt auf das Schulleben verzeichnet werden konnte. Dies gilt nicht nur für Schülerinnen und Schüler, sondern auch für Eltern. Für Lehrerinnen und Lehrer könnten diese Themen zu Entlastungen führen und mehr Nachhaltigkeit in Gesundheitsfachthemen bringen.

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Annabell Krämer

Frau Abgeordnete, kommen Sie bitte zum Ende!

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Anne Riecke FDP

Ja. – Das Thema ist es wert, dass wir es weiterhin behandeln. Wir haben gerade gehört, dass es 2021 schon ein Thema war.

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Anne Riecke FDP

Ja. – Ich beantrage die Überweisung an den Bildungsausschuss. – Danke schön. (Beifall FDP, SPD und SSW)

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Annabell Krämer

Für die Fraktion des SSW hat nun die Abgeordnete Jette Waldinger-Thiering das Wort.

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Jette Waldinger-Thiering SSW

Sehr geehrte Landtagspräsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir haben vorhin über die Wichtigkeit der Lehrergesundheit gesprochen. Die Gesundheit und das Wohlbefinden der Schülerinnen und Schüler im Schulalltag sind nicht weniger wichtig und sorgen ebenso für ein gutes Lernklima an Schulen. Den Lehrkräften fehlt es oft an Zeit und Raum, um sich dem Gesundheitszustand des Einzelnen zu widmen. Deshalb ist eine Schulgesundheitsfachkraft, an die sich Lehrkräfte und Schülerinnen und Schüler direkt wenden können, ein großer Vorteil für alle. Besonders chronisch kranken Schülerinnen und Schülern würde es den Schulalltag erleichtern. Eine Schulgesundheitsfachkraft könnte zu mehr Sicherheit bei allen Beteiligten führen. Eltern, Lehrkräfte und das Kind hätten eine geschulte Fachkraft zur Seite, die beratend oder bei akutem Bedarf unterstützend sein kann. Besonders jetzt, wo viele Schülerinnen und Schüler aus Kriegsgebieten nach Deutschland geflohen sind und in der Heimat oder auf der Flucht oft nachhaltig belastende Erfahrungen gemacht haben, gilt es, einen ganzheitlichen Blick auf die physische und psychische Verfassung der Kinder zu richten. (Jette Waldinger-Thiering) Dafür braucht es Zeit und Fachkenntnis, die Lehrkräfte nicht noch zusätzlich aufbringen können. Hier könnten Schulgesundheitsfachkräfte unterstützen und somit das System Schule entlasten, indem sie die Schülerinnen und Schüler und deren Familien beraten und sie bei Bedarf an externe Unterstützungsangebote weitervermitteln. (Beifall SSW, vereinzelt SPD und FDP) In unserem dänischen Schulsystem gibt es schon immer das Konzept der Schulgesundheitspflege, die in enger Zusammenarbeit mit und von dem Dansk Sundhedstjeneste angeboten wird. Hier werden die Kinder und ihre Familien von der Krippe bis zum Schulabschluss begleitet und beraten. Entwicklungsuntersuchungen, Zahnpflegeprävention, Schulgesundheitspflegekräfte oder andere gesundheitsrelevanten Dienste werden vom Dansk Sundhedstjeneste angeboten. Für Schülerinnen und Schüler kann eine Schulgesundheitsfachkraft eine verlässliche Anlaufstelle bei Beschwerden sein, denn Bauchschmerzen sind nicht immer gleich Bauchschmerzen. Hier kann ein geduldiger Zuhörer manchmal mehr bewirken als jede Medizin. Auch ein aufgeschlagenes Knie oder eine Beule am Kopf lassen sich durch ein Pflaster und tröstende Worte leichter ertragen. Das Gefühl der Schülerinnen und Schüler und Lehrkräfte, dass es jemanden an der Schule gibt, der sich mit kleinen und großen medizinischen Notfällen auskennt und sich kümmert, schafft Sicherheit und steigert somit das Wohlbefinden im Schulalltag. Aufgaben wie Prävention und Aufklärung in Themenbereichen wie Ernährung, Bewegung oder Pubertät können Schulgesundheitsfachkräfte anbahnen, unterstützen oder durchführen. Auch die Implementierung der Erste-Hilfe-Ausbildung an Schulen könnte durch eine Schulgesundheitsfachkraft unterstützt werden. Wir kennen bereits gute Beispiele anhand des Modellprojektes in Flensburg. Aber nicht nur in Flensburg und an unseren dänischen Schulen, sondern auch bundesweit, ja sogar weltweit hat sich das Konzept der Gesundheitspflegekraft an Schulen bewährt. Wir müssen das Rad also nicht neu erfinden. Allerdings müssen wir eine solide Finanzierung schaffen, um nicht von Jahr zu Jahr mit Projektgeldern zu pokern oder zu hoffen, dass etwas von dem Startchancen-Programm übrig bleibt. Es kann nicht nur Aufgabe des Bildungssystems sein, die Gesundheit an Schulen zu fördern. Hier muss auch das Gesundheitssystem in die Finanzierung einbezogen werden. Deshalb möchte ich, dass unser Antrag an den Bildungsausschuss überwiesen wird (Beifall SSW, FDP und vereinzelt SPD) und mitberatend an den Sozialausschuss. 2021 hatte Corona einen großen Einfluss auf das Thema. Ich bin dafür, dass wir uns das miteinander angucken und gründlich über das Thema diskutieren, denn ich glaube, das wäre eine Win-win-Situation für alle Schülerinnen und Schüler. Das Beispiel, das die Kollegin Anne Riecke vorhin von der Klassenfahrt genannt hat, ist ein typisches Beispiel. Ganz viele Lehrkräfte sagen: Ich kann das gar nicht mehr. Ich kann nicht auf Klassenfahrt fahren, wenn ich chronisch kranke Kinder habe, denn die medizinische Versorgung kann ich nicht gewährleisten. Mir ist die Aufgabe ebenso viel zu groß wie die Verantwortung. Das bedarf wirklich einer soliden und gründlichen Diskussion und Auseinandersetzung im Ausschuss. Insofern wäre ich froh, wenn wir zumindest diesen Antrag überwiesen kriegen, auch und besonders mit den Stimmen von Schwarz und Grün. (Beifall SSW, SPD und FDP)

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Annabell Krämer

Zu einem Kurzbeitrag erteile ich dem Kollegen Martin Habersaat das Wort.

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Martin Habersaat SPD

Vielen Dank, Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Es geht um Bildung, dann bin ich da! (Christopher Vogt [FDP]: Sonst nicht?) Wir haben an verschiedenen Stellen darüber gesprochen, dass es – um optimalen Lernerfolg zu gewährleisten – verschiedener Bedingungen bedarf. Der Kollege Balasus nennt dann vor allem immer: Üben, Üben, Üben. Ich weise dann immer darauf hin, dass neben dem Üben, dem Fleiß und der Pünktlichkeit und dem, was sonst noch dazugehört, auch ein gewisses körperliches und seelisches Wohlbefinden dazugehört. Ich habe den Eindruck, dass die School Nurses diesem Wohlbefinden dienlich sein können. Deswegen finde ich es aus bildungspolitischer Sicht sehr sinnvoll, über solche Kräfte nachzudenken. (Beifall SPD, vereinzelt FDP und SSW) Wir reden hier weiter des Öfteren über multiprofessionelle Teams an Schulen. Damit ist gemeint: Es sind an den Schulen nicht mehr ausschließlich (Martin Habersaat) Lehrkräfte, sondern auch Menschen anderer Profession unterwegs. Das, was ich heute von der CDU und den Grünen dazu gehört habe, ist mir in der Debatte bisher weniger begegnet. Es war ein neues Argument, als Sie gesagt haben: Wenn unterschiedliche Professionen an den Schulen tätig sind, dann überschneiden die sich vielleicht in ihren Tätigkeiten und sind nicht genau abgegrenzt. Das scheint mir nicht so ganz tragfähig für die Zukunft zu sein. Ich will Ihnen ein praktisches Beispiel aus den Grundschulen im Lande geben. In jeder Klasse muss ein sogenanntes Pflasterbuch geführt werden. Da dokumentieren die Lehrkräfte alles, was sie im Laufe des Tages an medizinischen Tätigkeiten verrichten. Meine Damen und Herren, glauben Sie mir, das ist mehr, als zu Ihrer Schulzeit verrichtet werden musste. Da geht es nicht mehr ausschließlich um das Pflaster in der großen Pause, das auf das Knie geklebt werden muss. Wir hätten hier einen konkreten Ansatzpunkt, um Lehrkräfte zu entlasten. Das ist ja etwas, was die Ministerin, als sie noch da war, als wichtigen Punkt angesprochen hat, nämlich dass wir Lehrkräfte entlasten, sodass sie sich auf den Unterricht fokussieren können. Ein letzter Punkt inhaltlicher Art: Liebe Kollegen von CDU und Grünen, Sie sollten in den nächsten Jahren nicht alles, was in diesem Land bildungspolitisch diskutiert wird, an die PerspektivSchulen überweisen mit der Ansage: Da hat die Bundesregierung netterweise Geld zur Verfügung gestellt. Dann sollen die Schulen das doch von diesem Geld machen. Klammer auf: Dann müssen wir als Land nichts mehr damit zu tun haben. Das kann nicht der Ansatz sein. Auch so sind die Mittel, die den PerspektivSchulen zur Verfügung stehen, letztlich irgendwann verplant. Dort hat man ja Konzepte, und die laufen dann. Da kann nicht alles zusätzlich aus diesem Programm finanziert werden. Deshalb sollten wir den Ansatz aufnehmen, uns zu fragen, ob die Krankenkassen vielleicht beitragen können. Darüber sollten wir im Sozialausschuss unbedingt beraten, im Bildungsausschuss dann über den zusätzlichen Anteil. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall SPD, FDP und SSW)

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Annabell Krämer

Das Wort zu einem weiteren Kurzbeitrag hat nun der Abgeordnete Dr. Heiner Garg.

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Dr. Heiner Garg FDP

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Ich habe mich noch einmal gemeldet, weil ich mich wundere, dass – zumindest bislang – aus der Unionsfraktion das Signal kommt, man wolle der Ausschussüberweisung nicht zustimmen. Ich versuche noch einmal, eine Lanze für die Ausschussüberweisung zu brechen, auch wenn ich weiß, wie es innerhalb einer Koalition funktioniert: Man legt das Abstimmungsverhalten fest, und dann will man das Thema vom Tisch haben. – Ich kenne das alles. Trotzdem glaube ich, dass es bei diesem Thema gerade nach dieser Debatte wirklich richtig wäre, wenn wir uns nach 2021 mit dieser Thematik in den beiden angesprochenen Ausschüssen, also im Bildungs- und im Gesundheitsausschuss, noch einmal auseinandersetzen würden. Warum? Ich stelle mit Erschrecken fest, dass beispielsweise die Impfbereitschaft in der Bevölkerung, und zwar bundesweit, dramatisch nachlässt. Das hat mit Sicherheit Gründe. Wir alle müssen uns auch selbst prüfen und uns fragen, ob bestimmte Ansprachen an die Bevölkerung immer richtig waren beziehungsweise ob immer der richtige Ton getroffen wurde. Ich bleibe dabei, dass es unglaublich wichtige Impfungen gibt, die Krankheiten von vornherein verhindern oder deren Folgen zumindest abschwächen können. Vor dem Hintergrund all der genannten Argumente der Kollegin Riecke und der Kollegin Pauls bitte ich an dieser Stelle gerade die Kolleginnen und Kollegen von der Union noch einmal, so zu agieren, wie man es in der Demokratie macht, nämlich auch spontan auf das Ergebnis einer Debatte zu reagieren. Vielleicht können Sie zu sich selbst sagen: Ja, wir haben uns vorher anders festgelegt. Aber es täte uns vielleicht gut und wir brechen uns keinen Zacken aus der Krone, wenn wir an dieser Stelle bereit sind, diese Thematik zusammen mit der Opposition in den beiden Fachausschüssen noch einmal zu erörtern. Ich erinnere an den Vorschlag der Kollegin Pauls. Darin wird nicht nur Geld aus dem Landesetat gefordert – möglicherweise wird aber auch das notwendig sein, um das Ganze finanziell zu unterlegen –, sondern auch die Krankenkassen, die ja einen präventiven Auftrag und ein Budget dafür haben, werden in die Pflicht genommen. (Beifall FDP, SPD und SSW) (Dr. Heiner Garg) Mit den Krankenkassen muss man also auch noch einmal ins Gespräch kommen. Vor diesem Hintergrund sollten wir schauen, wie wir an dieser Stelle zusammenkommen. (Beifall FDP, SPD und SSW)

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Annabell Krämer

Das Wort zum nächsten Kurzbeitrag hat der Abgeordnete Martin Balasus.

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Martin Balasus CDU

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich mache es ganz kurz. Herr Dr. Garg, Sie sagten, uns würde kein Zacken aus der Krone brechen. Es ist wirklich wichtig, dass man auch einmal spontan reagiert und gesprächsbereit ist. Ich finde, hier wurden wirklich gute Argumente genannt. Auch ich schlage vor, dass wir im Ausschuss noch einmal darüber sprechen. Das Argument, dass möglicherweise die Krankenkassen einen Beitrag leisten können, kann ich fachlich überhaupt nicht beurteilen. Aber da müsste man auf jeden Fall genauer nachhaken. Schließlich ist die Gesundheit der Schülerinnen und Schüler unsere oberste Maxime. Ich weiß, dass man als Klassenlehrer auf spezielle Fälle beziehungsweise Krankheitsbilder genau achten und in manchen Fällen aktiv werden muss. Ich weiß nicht, ob es früher anders war; ich kenne es nur aus meiner beruflichen Tätigkeit. Es ist jedenfalls manchmal nicht so ganz einfach. Ich glaube, wir sollten ganz in Ruhe darüber sprechen. Das Erfordernis der Flexibilität gilt auch für die FDP, die 2021 dem Antrag nicht zugestimmt hat. (Birte Pauls [SPD]: Stimmt, ja!) – Das stimmt, ja. Es war so. Manchmal muss man natürlich auch flexibel sein. Der Hinweis auf die Coronapandemie und deren Auswirkungen auf die Schülerinnen und Schüler ist auch ein wichtiger Akzent gewesen. Sprechen wir also noch einmal in Ruhe im Ausschuss darüber. (Beifall FDP und SSW) Kollege Krüger gab den Hinweis, dass wir auch im Zusammenhang mit dem Startchancen-Programm darauf blicken sollten. Der Überweisung in den Ausschuss würden wir uns also nicht versperren. – Vielen Dank. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP und vereinzelt CDU)

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Annabell Krämer

Das Wort zu einem weiteren Kurzbeitrag hat nun der Abgeordnete Malte Krüger.

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Malte Krüger GRÜNE

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Ich will es nicht künstlich in die Länge ziehen, sondern nur noch drei Anmerkungen machen: Der Ausschussüberweisung schließen wir uns an; die Fragestellungen sind gerade genannt worden. Insbesondere über die Einbindung der Krankenkassen sollten wir wirklich noch einmal diskutieren. Es wäre schön, wenn das möglich wäre. Wichtig ist uns die Prämisse, dass nicht davon ausgegangen wird, das Ganze könne sozusagen morgen flächendeckend etabliert werden. Dieser Hinweis ist sehr wichtig. Dann können wir uns auch dem Startchancen-Programm noch einmal nähern. Dazu möchte ich noch kurz etwas sagen. – Frau Pauls, ich glaube Ihnen, wenn Sie sagen, Sie könnten zwei Sachen auf einmal erledigen; bei dem Kollegen Martin Habersaat bin ich mir nach seinem Dreiminutenbeitrag nicht ganz sicher. (Heiterkeit BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ich habe nicht gesagt, dass alle StartchancenSchulen das machen sollten – genau in diesem Moment redeten Sie miteinander –, sondern ich habe gesagt: Wenn Startchancen-Schulen auf die Idee kommen, dort einen Schwerpunkt zu setzen, dann kann man das unterstützen. Ich habe nicht gesagt, dass wir jetzt von der Landesebene aus alle Startchancen- und PerspektivSchulen dazu verpflichten sollten. Diese Feststellung ist mir wichtig. (Zuruf Martin Habersaat [SPD]) Herr Habersaat, Sie haben sich dann zu den multiprofessionellen Teams geäußert. Wir haben ja die Schulbegleitung und die Schulsozialarbeit, eventuell bald auch Gesundheitsfachkräfte an den Schulen. Sie haben behauptet, ich hätte gesagt, dass das alles in einen Pott getan werden solle. Darum geht es weder mir noch Herrn Balasus. Richtig ist vielmehr, dass wir für die multiprofessionellen Teams an den Schulen ein Konzept brauchen, weil wir jetzt sehr viele verschiedene Professionen an den Schulen haben. Wir müssen schauen, wie sie ineinandergreifen. Darum geht es uns als Koalition: (Malte Krüger) Die multiprofessionellen Teams sollen stärker konzeptbasiert arbeiten. – Vielen Dank. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vereinzelt CDU)

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Annabell Krämer

Für die Landesregierung erteile ich in Vertretung für die Ministerin für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur, Karin Prien, nun der Ministerin für Justiz und Gesundheit, Professor Dr. Kerstin von der Decken, das Wort. Dr. Kerstin von der Decken, Ministerin für Justiz und Gesundheit: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Ich halte diese Rede in Vertretung meiner Kollegin, der Bildungsministerin Prien. – Jedes Kind hat das Recht auf bestmögliche Gesundheit. Dieses Recht ist auch in der UN-Kinderrechtskonvention verankert. Es zu verwirklichen – das ist Aufgabe der Gesundheitspolitik, der Sozialpolitik und der Bildungspolitik auf allen staatlichen Ebenen. Schule als sozialer Ort für alle Kinder und Jugendlichen eignet sich grundsätzlich gut zur Vermittlung von Gesundheitskompetenzen im Kindes- und Jugendalter. Deshalb ist das Thema Teil der Fachanforderungen bereits in der Grundschule – in Sachkunde – und in den weiterführenden Schulen, dort vor allem in den Fächern Biologie, Verbraucherbildung und Sport. Darüber hinaus sind Schulen laut Schulgesetz verpflichtet, Präventions- und Interventionskonzepte zu erstellen. Aus einer landesweiten Abfrage des Bildungsministeriums vom Juni 2024 zu diesen Konzepten wurde deutlich, dass die psychische und die somatische Gesundheit an den Schulen große Bedeutung haben. 386 der befragten Schulen berücksichtigen bereits den inhaltlichen Baustein der psychischen und der somatischen Gesundheit. Das Zentrum für Prävention am IQSH stellt den Schulen zudem bereits seit einiger Zeit ein passendes Programm sowie Informationsmaterial zur Förderung der Gesundheit in der Schule zur Verfügung. Es geht hierbei namentlich um das Programm „MindMatters – Mit psychischer Gesundheit gute Schule entwickeln“. MindMatters ist ein bundesweites, wissenschaftlich begleitetes und in der Praxis erprobtes Programm zur Förderung der psychischen Gesundheit in der Schule. Darüber hinaus gibt es das Sofortprogramm zur Unterstützung der psychosozialen Gesundheit, den Schulpsychologischen Dienst und die Schulsozialarbeit. Die PerspektivSchulen haben zudem die Möglichkeit, bei Bedarf Logopäden und Gesundheitsfachkräfte als zusätzliches Personal zu beschäftigen. Meine Damen und Herren, die Landesregierung ist den Schulen für ihr Engagement ausgesprochen dankbar. Aber es stellt sich auch die Frage: Muss Schule tatsächlich neben ihren vielen Aufgaben auch Ort der Gesundheitsversorgung sein? Die Bildungsministerin hat im Landtag schon mehrfach darauf hingewiesen: Schule kann nicht jede gesellschaftlich wichtige Aufgabe selbst leisten. Gerade in den aktuell ohnehin herausfordernden Zeiten muss sich Schule auf ihre Kernaufgaben konzentrieren.

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Annabell Krämer

Frau Ministerin, gestatten Sie eine Zwischenfrage oder Anmerkung der Frau Abgeordneten Pauls? Dr. Kerstin von der Decken, Ministerin für Justiz und Gesundheit: Ich halte die Rede in Vertretung meiner Kollegin. Da der Antrag an den Ausschuss überwiesen wird, ist es weiterführender, wenn Sie Ihre Fragen im Ausschuss stellen. – Danke schön. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Birte Pauls [SPD]: Ihre Meinung hätte mich trotzdem interessiert!) Was wir brauchen, ist eine bessere Zusammenarbeit der Hilfssysteme und eine enge Anbindung dieser Systeme an Schule als den zentralen Lebensort aller Kinder und Jugendlichen. Diese Aufgabe kann Schule gut wahrnehmen, und sie macht es auch. In vielen Fällen funktioniert diese Zusammenarbeit sehr gut. An den weiterführenden Schulen gibt es zum Beispiel bereits an mehr als 200 Schulen einen Schulsanitätsdienst. Die Hilfsorganisationen – DRK, DLRG, Johanniter, ASB und Malteser – übernehmen die Ausbildung der Schulsanitäterinnen und Schulsanitäter in den Schulen mit ehrenamtlichen Kräften. Dafür möchte ich heute ganz ausdrücklich danken. Wir wissen das Engagement sehr zu schätzen. (Beifall ganzes Haus) (Ministerin Dr. Kerstin von der Decken) Deshalb unterstützt die Landesregierung die Schulen seit dem Jahr 2024 zusätzlich durch eine Koordination für die Schulsanitäterausbildung. Dafür wurden 35.000 Euro bereitgestellt. Das Präventionsprogramm Mental Health Coaches wurde vor Kurzem um ein weiteres Schuljahr verlängert. Es bietet jungen Menschen Raum für Informationen, Erfahrungsaustausch und Diskussionen rund um das Thema psychische Gesundheit. In präventiven Gruppenangeboten haben Jugendliche die Möglichkeit, offen darüber zu sprechen, was sie beschäftigt. Sie erfahren, wie sie mit belastenden Situationen umgehen und ihre Resilienz stärken können. Umgesetzt wird das Programm von den Jugendmigrationsdiensten und den Trägern der Jugendsozialarbeit. Meine Damen und Herren, jedes Kind hat das Recht auf eine bestmögliche Gesundheit. Dieses Recht zu garantieren, ist Aufgabe der gesamten Gesellschaft. Die Schule leistet dabei ihren Anteil – einen großen Anteil. – Vielen Dank. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Beate Raudies

Wenn die Kolleginnen und Kollegen an ihren Plätzen sind, darf ich darum bitten, Platz zu nehmen und die Gespräche einzustellen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, begrüßen Sie zunächst mit mir eine Gruppe von Schülerinnen und Schülern aus der Hebbelschule in Kiel auf der Besuchertribüne. – Herzlich willkommen im Schleswig-Holsteinischen Landtag! (Beifall) Außerdem begrüße ich den Landeskirchlichen Beauftragten der Nordkirche, Pastor Dr. Wilko Teifke. (Beifall) Ich rufe dann Tagesordnungspunkt 23 auf: Verbot der Wildmuschelfischerei in der Flensburger Förde Antrag der Fraktionen von SSW und SPD Drucksache 20/2826 (neu) Wildmuschelfischerei in der Flensburger Förde – Änderung des Abkommens zur gemeinsamen Fischerei in der Flensburger Förde zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Dänemark Alternativantrag der Fraktionen von SSW, CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP Drucksache 20/2901 Wird das Wort zur Begründung gewünscht? – Das ist nicht der Fall. Ich gehe davon aus, dass der Antrag Drucksache 20/2826 (neu) durch die Mitantragstellung zum Antrag Drucksache 20/2901 seine Erledigung gefunden hat. – Widerspruch sehe ich nicht. Dann ist das so. – Dann eröffne ich die Aussprache, und zunächst hat für die SSW-Fraktion der Fraktionsvorsitzende Christian Dirschauer das Wort.

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Christian Dirschauer SSW

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Flensburger Förde geht es nicht gut. Das wissen wir seit Jahrzehnten, aber am Ende der letzten Wahlperiode dieses Hauses wurde das Ganze noch einmal schwarz auf weiß bestätigt – in einem Bericht zum Umweltzustand der Flensburger Förde, der seinerzeit vom SSW angestoßen worden war. Eutrophierung, Munitionsaltlasten und Plastikmüll wurden dort als Herausforderung konstatiert. Auch die Auswirkungen der Wildmuschelfischerei und die wichtige ökologische Bedeutung von Miesmuschelbänken wurden damals in dem Bericht entsprechend beleuchtet. Denn gerade die Muschelbänke sind wertvolle Lebensräume, die wichtige ökologische Funktionen innehaben. Sie sind Rückzugshabitat von Tier- und Pflanzenarten und weisen eine hohe Artenvielfalt auf. Sie sind Nahrungsgebiet und Laichplatz für Fische und Lebensraum für unterschiedlichste Bodentiere. Zudem (Christian Dirschauer) haben Miesmuscheln eine weitere, sehr wichtige Funktion, indem sie Gewässer von Nährstoffen filtern. Somit haben Miesmuschelbänke mit all ihren Funktionen einen unschätzbaren ökologischen Wert für ein Gewässer, das es zu schützen gilt. In der Flensburger Förde brauchen wir sie dringend, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall SSW, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD und FDP) Denn wer einmal Bilder des Meeresgrundes gesehen hat, nachdem Muschelkutter mit ihren schweren, grundberührenden Fanggeräten die Muschelbänke abgefischt haben, der stellt fest, dass danach nur noch eine Mondlandschaft übrig bleibt. Das wird besonders deutlich anhand der Aufnahmen des Unterwasserteams in Flensburg, das seit Jahren dokumentiert, was am Meeresboden der Förde geschieht. Damit ist klar, dass diese Art der Fischerei einen doch ganz erheblichen Eingriff darstellt. Denn es bleibt danach nichts anderes übrig als aufgerissener Boden und der zerstörte Lebensraum der Muschelbänke. Die Küstenfischer an der Flensburger Förde gehören zu denen, die am meisten unter der Wildmuschelfischerei in der Förde leiden. Jedes Mal, wenn Wildmuschelfischer mit Schleppnetzen unterwegs waren, gab und gibt es über einen langen Zeitraum kaum noch Fische in der Förde. Bereits Ende 2018 hat die untere Naturschutzbehörde der Stadt Flensburg einen Antrag auf Genehmigung der Muschelfischerei für ihren Teil der Förde abgelehnt. Wir als SSW haben seinerzeit die Entscheidung sehr begrüßt und unterstützt. In der Folge dieser Ablehnung hat der Antragsteller im weiteren Verlauf auf die Wildmuschelfischerei im Gebiet der Schleswig-Flensburger Förde verzichtet. Hier muss ich wirklich sagen, dass die Stadt Flensburg Großartiges im Sinne des Natur- und Meeresschutzes geleistet hat. (Beifall SSW, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SPD) Im Vorfeld des Entschlusses haben sich die Naturschutzverbände hinsichtlich des Genehmigungsantrages entsprechend kritisch und ablehnend geäußert. Eines möchte ich noch einmal ganz deutlich sagen: Auch der ortsansässige Flensburger Fischereiverein hat sich deutlich gegen die Wildmuschelfischerei ausgesprochen. Wir haben also die traditionelle lokale Küstenfischerei auf unserer Seite. Ganz aktuell gibt es eine Resolution der Stadt Flensburg, die mit fast allen Ratsunterzeichnenden voraussichtlich in der nächsten Woche beschlossen wird. Darin wird die Landesregierung aufgefordert, die Wildmuschelfischerei mit Schleppnetzen im deutschen Teil der Flensburger Förde zu verbieten und sich damit den aktuellen Schutzbemühungen der dänischen Nachbarn anzuschließen. So lautet der Antrag in Flensburg. Denn es gibt seit Sommer 2023 einen interfraktionellen Beschluss im dänischen Folketing zum Meeresschutz, den sogenannten Danmarks havplan. Dort haben alle Fraktionen, die regierungstragenden sowie die Oppositionsfraktionen, eine ganzheitliche Planung für das gesamte dänische Meeresgebiet verabschiedet. Unter Nummer 27 ist unter anderem aufgeführt, dass sich die Vertragsparteien darüber einig sind, die Fischerei mit Grundschleppnetzen im Vejle Fjord, im Kalø Vig und eben in der Flensburger Förde zu verbieten. Der dänische Fischereiminister hat mir mit Schreiben vom 17. Dezember 2024 mitgeteilt, dass die Konkretisierung des dort beabsichtigten Verbots der Wildmuschelfischerei nun im Rahmen der kurzfristig beginnenden Gespräche zur Zukunft der dänischen Erwerbsfischerei ausgestaltet werden wird. Deswegen bin ich sehr froh, dass wir hier heute ein klares und vor allen Dingen gemeinsames Signal senden, uns gemeinsam für ein Ende der Muschelfischerei in der Flensburger Förde einsetzen und so dem Fischereiminister einen klaren Auftrag erteilen. (Beifall SSW, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP) Denn das Wasser in der Flensburger Förde kennt keine Grenzen. Maßnahmen machen tatsächlich nur gemeinsam Sinn. Diese Einigkeit ist gut für den Natur- und Meeresschutz, und sie ist gut für unsere lokale handwerkliche Küstenfischerei. Lieber Herr Minister Schwarz, so will ich meine Rede mit den Worten beenden, die mir Uwe Lund, der Vorsitzende des Flensburger Fischereivereins, in seiner letzten Nachricht vor der heutigen Debatte mit auf den Weg gegeben hat: Hau rein, setz das um! – Herzlichen Dank. (Beifall SSW, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD und FDP)

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Beate Raudies

Für die CDU-Fraktion hat der Abgeordnete Manfred Uekermann das Wort.

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Manfred Uekermann CDU

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Regelmäßig sorgt das Auftauchen dänischer Muscheltrawler im Grenzgebiet an der Flensburger Förde nicht nur bei den hiesigen Fischern und Umweltverbänden für Bestürzung. Die Wildmuscheln erfüllen im maritimen Ökosystem und im Küstenschutz wichtige Funktionen. (Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW) Bislang hat Dänemark immer wieder entsprechende Genehmigungen zur Muschelfischerei erteilt. Eine Wildmuschelfischerei in der schleswig-holsteinischen Ostsee findet durch deutsche Fischer nicht statt. Wegen des grundsätzlichen Verbots der Schleppnetzfischerei innerhalb der Drei-SeemeilenZone, das in der Küstenfischereiverordnung festgeschrieben ist, können nur für außerhalb der drei Seemeilen liegende Bereiche theoretisch Erlaubnisse erteilt werden. Nachfragen oder Anträge zur Ausübung hat es aber bei der oberen Fischereibehörde meines Wissens seit 1970 nicht gegeben, und die ist seit dem Jahr 1970 die zuständige Genehmigungsbehörde. Die Zuständigkeit für Muschelfischerei in der Flensburger Innenförde liegt allerdings bei der Bundesrepublik Deutschland und nicht etwa beim Land Schleswig-Holstein. Explizit geregelt ist das in § 5 Absatz 2 unter Buchstabe b der Verordnung über die gemeinsame Fischerei in der Flensburger Innenförde vom 15. Februar 1960. Die Verordnung dient zur Umsetzung des Abkommens zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Dänemark über die gemeinsame Fischerei in der Flensburger Innenförde, das mit Beschluss – tatsächlich! – vom 29. Mai 1958 abgeschlossen wurde. Ein Verbot der Muschelfischerei im Fischereirecht zu verankern, wäre demnach nur über eine Änderung der soeben genannten Verordnung möglich. Eine solche Änderung wäre nach Artikel 4 Absatz 1 des Abkommens vorher von einer Kommission unter Einbindung von Vertretern beider Seiten zu erarbeiten. Der Landtag kann also kein generelles Verbot für die Wildmuschelfischerei in der Flensburger Förde beschließen. Er kann allerdings den Bund und Dänemark dazu auffordern, entsprechend zu handeln. Ich möchte in diesem Zusammenhang gern auf die Kieler Meeresfarm hinweisen. Sie züchtet in Holtenau, am Westufer der Kieler Förde, Algen, Miesmuscheln und zukünftig auch Fische in ufernaher Aquakultur. Hier wird nachhaltig produziert, und die Algen und die Anlage sind emissionsneutral. Die Produktion wird mit regionalen, nationalen und internationalen Forschungsprojekten, Wissenschaft zum Thema Meeresschutz, verknüpft. Vielleicht ist das ein gutes Beispiel für die Verknüpfung von Aktionsplan Ostseeschutz 2030 und Fischerei, weil wir ja zur Verbesserung der Biodiversität in der Ostsee neue Seegraswiesen und Muschelbänke schaffen wollen. Die Muschelzucht könnte hier der Schlüssel für die heimische Fischerei sein: ein nachhaltiger, zukunftsgerichteter Erwerbszweig sowie eine Ergänzung oder sogar eine Alternative zum bestehenden Tätigkeitsspektrum. (Beifall Rixa Kleinschmit [CDU]) Durch die ausgebrachte Saat würden zudem generell auch außerhalb der Farmen neue Miesmuscheloder Muschelbänke entstehen – so wie es heute schon an der Westküste geschieht. Davon würde auch die Wasserqualität profitieren, denn schließlich sind Muscheln einer der Hauptakteure, wenn es um die natürliche Filtration von Gewässern geht. Sie filtern die Nährstoffe aus dem Wasser, und Muschelbänke reduzieren die Kraft einer auflaufenden Welle. Abschließend bitte ich darum, dass der Landtag den Bund und Dänemark auffordert, eine nachhaltige Lösung für die Muschelfischerei in der Flensburger Förde zu erarbeiten, die sowohl den ökologischen Schutz als auch die Interessen der Fischerei berücksichtigt. Gleichzeitig sollte die Möglichkeit geprüft werden, innovative Aquakulturmodelle wie die Kieler Meeresfarm weiter zu fördern, um der heimischen Fischerei eine zukunftsorientierte Perspektive zu bieten und die Biodiversität an der Ostküste zu stärken. – Vielen Dank. (Vereinzelter Beifall CDU, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN, SPD und SSW)

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Beate Raudies

Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat jetzt die Abgeordnete Silke Backsen das Wort.

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Silke Backsen GRÜNE

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich danke erst einmal dem SSW für die Initiative und für das Einbringen des Themas hier ins Plenum. (Silke Backsen) (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP und SSW) Die Flensburger Förde teilt sich auf in eine Innenund eine Außenförde und hat logischerweise eine dänische und eine deutsche Seite. Die Zulässigkeit der Wildmuschelfischerei in der Flensburger Innenförde ist meines Wissens nach in einem Abkommen – es ist gerade schon angesprochen worden – über die gemeinsame Fischerei geregelt, das bereits 1958 zwischen Deutschland und Dänemark verabschiedet wurde. Bis Ende 2017 wurden pro Jahr circa 1.550 Tonnen Wildmuscheln zum menschlichen Verzehr aus der Förde gefischt. Die letzten Genehmigungen auf deutscher Seite sind Ende 2017 ausgelaufen, und ein zuletzt vorliegender Antrag wurde zurückgezogen. Auf der dänischen Seite wurde aber weiterhin nach Wildmuscheln gefischt, was immer wieder für Unmut in der Grenzregion gesorgt hat. Die Einzigen, die dort momentan fischen beziehungsweise gefischt haben, sind die dänischen Fischer. Ich bin deshalb sehr froh über die Ankündigung Dänemarks – wie wir gerade gehört haben –, dies beenden zu wollen. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SSW und Dr. Heiner Garg [FDP]) Außerdem würde ich es sehr begrüßen, wenn es gelänge, dies auch für die Zukunft abzusichern und damit klarzustellen, dass es weder für dänische noch für deutsche Fischer neue Genehmigungen für eine Wildmuschelbefischung in der Flensburger Förde geben kann. Deswegen müssen wir eine Änderung dieses Abkommens zwischen Dänemark und Deutschland herbeiführen, denn damit wäre die Wildmuschelfischerei für die Zukunft rechtssicher ausgeschlossen. Wir bitten deshalb gemeinsam die Landesregierung darum, sich nach Kräften dafür einzusetzen – beim Bund, aber eben auch durch direkte Gespräche mit der dänischen Seite. Und warum ist das auch aus naturschutzfachlicher Sicht sinnvoll? – Die Miesmuschel – wir haben es gerade auch schon gehört –, um die es hier maßgeblich geht, kann bis zu zwei Liter Meerwasser pro Stunde filtrieren. Das bedeutet, dass ein Quadratmeter Miesmuschelbank innerhalb einer Stunde bis zu 140 Liter Wasser filtriert – und das ganz umsonst. (Unruhe) Die Miesmuschel wird deshalb auch als Kläranlage der Meere bezeichnet, und diese Reinigungsfunktion macht sie für unsere marinen Ökosysteme so wichtig. Sie filtern ihre Nahrung aus der Wassersäule, wie zum Beispiel Plankton und kleine organische Partikel. (Unruhe FDP) – Die FDP freut sich anscheinend. – Dicht an dicht liegen die Muscheln auf Steinen, Kies und Sand. Ihre klebrigen Eiweißfäden sorgen dabei für einen sicheren Halt, und so entstehen eben nach und nach Muschelbänke. Diese Bänke sorgen dafür, dass die Strömungsgeschwindigkeit des Wassers herabgesetzt wird und sich nährstoffreiches Material in ihrer Umgebung ablagern kann. Es entstehen dadurch ein reich strukturierter Lebensraum und das Zuhause von bis zu 50 anderen Arten. Diese Muscheln sind sogenannte Ökosystemgestalter, und sie spielen zudem eine extrem wichtige Rolle im Nahrungshaushalt – und damit meine ich ausnahmsweise Mal nicht den von uns Menschen. Miesmuschelbänke bilden lebendige und vielfältige Riffe, und die Wildmuscheln helfen beim Meeresschutz. (Anhaltende Unruhe) Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich begrüße sehr, dass wir uns gemeinsam, also über alle Fraktionen hinweg, für eine Änderung des Abkommens einsetzen wollen, damit auf beiden Seiten der Förde die Wildmuschelfischerei nicht mehr stattfinden wird. Denn gerade in der Flensburger Förde – wir haben es gehört – ist das besonders wichtig. Der ökologische Zustand unserer nördlichsten Förde ist nämlich schlecht, und die hohen Nährstoffbelastungen führen zum Teil zu einem erhöhten Aufkommen von Algenblüten. Diese sterben ab und bilden am Meeresboden sogenannte sauerstofffreie Todeszonen. Zudem überwuchern die Algen das Seegras. Wenn dann auch noch diese natürlichen Wasserfiltrierer, wie die Miesmuschel, die die Nährstoffe aus dem Wasser entzieht, immer wieder aus dem natürlichen Ökosystem entnommen werden, erleidet das System über kurz oder lang einen Kollaps. Das gilt dann insbesondere und in besonderer Weise für die Flensburger Förde, da hier nur sehr wenig Wasser ausgetauscht wird. Das ist einfach logisch, weil sie wirklich eine sehr lange und vertrackte Förde ist. Deshalb ist es gut, dass wir uns auch mit dem Aktionsplan Ostseeschutz für eine Zielvereinbarung zur Nährstoffreduzierung committet haben. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Diese muss zeitnah umgesetzt werden, und sie muss auch nachweisbar zu einer Reduzierung der Nährstoffeinträge führen. Das sollte aus unserer Sicht dann auch auf der dänischen Seite geschehen. (Silke Backsen) Ich begrüße es daher, dass wir das genannte Abkommen ändern wollen. Ein Verbot der Wildmuschelfischerei trägt dazu bei, Meeresökosysteme zu schützen und zu erhalten. Das ist ein gemeinsames Interesse des Naturschutzes und der Fischerei. – Vielen Dank. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Beate Raudies

Liebe Kolleginnen und Kollegen, auch wenn ich angesichts des Themas nachvollziehen kann, dass einige jetzt vielleicht schon Abendbrotpläne machen oder auch Rezepte austauschen, bitte ich doch darum, den Rednerinnen und Rednern hier Aufmerksamkeit zu schenken. (Serpil Midyatli [SPD]: Es waren aber Muschelrezepte! – Weitere Zurufe) – Ja, und ich beteilige mich auch gern am Austausch der Muschelrezepte, aber entweder draußen oder nach dem Ende des Plenums. Jetzt hat der Abgeordnete Thomas Hölck von der SPD-Fraktion das Wort.

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Thomas Hölck SPD

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte mich erst einmal beim Kollegen Christian Dirschauer und seiner Fraktion für diese Initiative bedanken, eine Initiative, die jetzt in einen fraktionsübergreifenden Antrag gemündet ist, mit der Zielsetzung, dass die Wildmuschelfischerei in der Flensburger Förde auf deutscher, aber auch auf dänischer Seite am Ende ausgeschlossen sein wird. Ich finde, das ist ein guter Erfolg. (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP, SSW und vereinzelt CDU) Auch ich habe gestern Abend festgestellt, welch wunderbare Menschen es in der SSW-Fraktion gibt. (Beifall Christian Dirschauer [SSW] – Unruhe) Folglich ist das eine gute Initiative. Die Muscheln in der Flensburger Förde, (Anhaltende Unruhe) aber auch in der gesamten Ostsee haben eine wichtige ökologische Funktion. Es sind die Muscheln, die das Wasser filtern und somit maßgeblich zur Aufrechterhaltung des Ökosystems beitragen. Ein Quadratmeter Miesmuschelbank kann innerhalb einer Stunde bis zu 140 Liter Wasser filtern – das ist eine wichtige Reinigungsfunktion, deren Bedeutung vielleicht nicht immer allen bewusst ist. Die Miesmuschel und andere Muschelarten fungieren sozusagen als Kläranlage. Man stelle sich einmal vor, was los wäre, wenn unsere Kläranlagen nicht oder nur sehr unzureichend funktionierten. – Der Schutz der Muschelbänke ist allerdings kein reines Umweltschutzthema, aber darauf komme ich nachher noch zu sprechen. Der Schutz der Muschelbänke ist essenziell für die Frage, ob die Flensburger Förde als Ökosystem zukünftig Bestand haben wird. Ich will – wir wollen –, dass das Ökosystem in der Flensburger Förde Bestand hat. (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP, SSW und Uta Wentzel [CDU]) Umweltexperten sind sich einig: Die Relevanz von Muschelbänken ist elementar, auch und insbesondere in unseren küstennahen Gewässern, unseren Förden, Buchten und Hafenanlagen. Intakte Muschelbänke sind wichtig für den Fortbestand vieler anderer Ostseebewohner wie Würmer und Krebse, die in und um die Muschelbänke ihren Lebensraum haben. Doch die Lage ist ernst. Der Sauerstoffgehalt in der Ostsee sinkt dramatisch. Dies wird durch den hohen Düngemitteleintrag aus der Landwirtschaft verstärkt. Umso mehr brauchen wir die wichtigen natürlichen Wasserfilter unserer Muscheln. Bereits 2019 konnten Taucher des Unterwasserteams Flensburg dokumentieren, dass sich die Muschelbänke nicht so schnell regenerieren, wie von vielen angenommen. Mit dem Rückgang der Muschelbänke geht auch die Anzahl der Fische zurück, denn diese verlieren so ihre Schutz- und Jagdbereiche. Die Miesmuscheln werden mit stählernen Schleppnetzen vom Boden abgekratzt. Wenn man sich dann den Boden anguckt, stellt man fest: Da ist nichts mehr. Dort wird alles umgepflügt, da wächst so schnell nichts mehr. Deshalb ist es richtig, in der Flensburger Förde darauf zu verzichten. (Beifall SPD, vereinzelt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Beifall Christian Dirschauer [SSW]) Die vielfach erhoffte Regeneration tritt nicht so schnell ein wie gedacht. Das war ein Wunschdenken. Klar ist: Die Muschelbänke brauchen Zeit. Die wollen wir ihnen auch geben. Das Verbot der Wildmuschelfischerei in der Flensburger Förde ist von dänischer Seite beschlossene Sache. An der Umsetzung hapert es noch. Es ist richtig, ein dauerhaftes Verbot auch auf deut- (Thomas Hölck) scher Seite zu ermöglichen. – Da hat sich Minister Schwarz bisher ein bisschen schwergetan, aber jetzt, mit diesem Antrag, gibt es einen klaren Auftrag, und Sie können dann handeln. Bisherige Argumente, dass die Muschelfischerei im öffentlichen Interesse sei, da die Nachfrage nach Muscheln als Lebensmittel bestehe, sind für die Nordsee, nicht aber für die Flensburger Förde nachvollziehbar. Mit dem heutigen Beschluss werden wir einen wirklich wegweisenden Auftrag an die Landesregierung geben. Das macht wirklich Sinn. Es handelt sich nicht nur um einen umweltpolitischen Antrag, sondern es geht auch um den Tourismus, denn Gewässerqualität ist eine Grundlage dafür, dass der Tourismus funktioniert und erfolgreich umgesetzt werden kann. Es ist kein wirtschaftlicher Einbruch zu erwarten, weil dort zurzeit – seit Monaten – niemand mehr mit Schleppnetzen fischt. Auch deshalb ist das Verbot vertretbar. Die Befürchtung, dass ein Verbot die Diskussion um die Muschelzucht in der Nordsee, vor Hörnum, wieder aufleben ließe, ist unbegründet. Man darf die Gewässer nicht gegeneinander ausspielen, auch nicht die Schutzinteressen. Für die Nordsee gibt es einen sogenannten Muschelfrieden. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SSW und Marc Timmer [SPD])

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Beate Raudies

Kommen Sie bitte zum Ende, Herr Abgeordneter.

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Thomas Hölck SPD

Ich komme gleich zum Schluss, Frau Präsidentin. – Es gibt ein Programm zur Bewirtschaftung der Muschelressourcen. Dieses Programm steht nicht zur Disposition.

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Thomas Hölck SPD

Ich freue mich darauf, dass wir den Weg beschreiten, die Grundschleppnetzfischerei dort zu beenden. – Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall SPD, Nelly Waldeck [BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN] und Christian Dirschauer [SSW] – Unruhe)

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Beate Raudies

Für die FDP-Fraktion hat jetzt die Abgeordnete Anne Riecke das Wort.

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Anne Riecke FDP

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Flensburger Förde ist nicht nur ein einzigartiger Naturraum, sondern auch ein Grenzgewässer, das gemeinsames Handeln erfordert. Der heute vorliegende interfraktionelle Antrag zeigt genau das. Wir suchen eine mit Dänemark abgestimmte Lösung, um die Wildmuschelfischerei in der Flensburger Förde zukünftig zu beenden. Dabei geht es uns als FDP-Fraktion nicht um ein Misstrauen gegenüber der Fischerei. Nein, ganz im Gegenteil: Es geht darum, den maritimen Lebensraum langfristig zu schützen und gleichzeitig verlässliche Rahmenbedingungen für eine nachhaltige Nutzung zu schaffen. (Beifall FDP und SSW) Deshalb unterstützen wir gerne diesen Antrag. Warum? – Die ökologische Situation der Flensburger Förde ist seit Jahren Gegenstand intensiver Debatten. Nährstoffeinträge, Eutrophierung und die Belastung des Meeresbodens durch bestimmte Fangmethoden haben Spuren hinterlassen. Dänemark hat bereits den politischen Willen formuliert, die Wildmuschelfischerei auf seiner Seite der Förde zu beenden. Damit stellt sich für uns die Frage: Wollen wir einseitig zulassen, dass diese Fischerei in deutschen Gewässern fortgeführt wird, obwohl wir die ökologischen Herausforderungen kennen? – Ich möchte betonen: Ein Verbot auf der einen Seite der Förde und das Offenhalten der Option zur Fischerei auf der anderen Seite wäre weder logisch noch zielführend. (Beifall SSW, Dr. Bernd Buchholz [FDP] und Christopher Vogt [FDP]) Einzig und allein ein abgestimmtes, grenzüberschreitendes Vorgehen ist hier der sinnvollste Weg. Wir haben es schon in zwei vorherigen Beiträgen gehört: Die Wildmuschelfischerei in der Flensburger Innenförde ist derzeit durch das deutsch-dänische Fischereiabkommen von 1958 geregelt. Das bedeutet: Ein dauerhaftes Verbot lässt sich nicht einfach national durchsetzen, sondern erfordert eine Anpassung dieses völkerrechtlichen Abkommens. Deshalb ist der Auftrag an die Landesregierung ganz klar. Sie muss sich gegenüber dem Bund und (Anne Riecke) in direkten Gesprächen mit der dänischen Regierung dafür einsetzen, dass dieses Abkommen geändert wird. Ohne eine gemeinsame Regelung bleibt eine Wildmuschelfischerei auf deutscher Seite weiterhin möglich, mit den bekannten ökologischen Risiken. Unsere Unterstützung für diesen Antrag bedeutet nicht, dass wir pauschal gegen jegliche Muschelfischerei sind. Die Kulturmuschelfischerei, die mit alternativen, umweltfreundlichen Methoden arbeitet, kann eine wirtschaftliche Perspektive bieten, ohne das Ökosystem der Förde zu beschädigen. (Beifall FDP, vereinzelt CDU und SSW) Gerade in der Ostsee gibt es vielversprechende Ansätze, die zeigen, dass die Muschelfischerei nachhaltig funktionieren kann. Das müssen wir im Blick behalten, wenn wir über die Zukunft der Fischerei sprechen. Ein generelles Verbot ohne Alternativen wäre nicht zielführend, ein Umdenken in Richtung nachhaltiger Methoden hingegen schon. Sehr geehrte Damen und Herren, dieser interfraktionelle Antrag zeigt, dass Umwelt- und Fischereipolitik kein Nullsummenspiel sind. Es geht nicht darum, einzelne Branchen aus Prinzip zu beschränken, sondern darum, gemeinsam tragfähige Lösungen zu finden. Die Änderung des Abkommens mit Dänemark ist der notwendige erste Schritt, um den Schutz der Flensburger Förde konsequent weiterzuentwickeln. Gleichzeitig müssen wir sicherstellen, dass alternative, umweltfreundliche Nutzungsformen gefördert werden. Wir unterstützen diesen Antrag, weil er auf Kooperation setzt, Rechtssicherheit schafft und langfristig dem Erhalt unseres maritimen Ökosystems dient. – Herzlichen Dank. (Beifall FDP, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD, SSW und vereinzelt CDU)

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Beate Raudies

Für die Landesregierung erteile ich das Wort dem Minister für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz, Werner Schwarz. Werner Schwarz, Minister für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Vielen Dank für diesen Antrag, der mir die Möglichkeit gibt, die Situation zur Wildmuschelfischerei in der Flensburger Förde darzustellen. Die Landesregierung sieht gerade in Anbetracht des besorgniserregenden Umweltzustandes der Flensburger Förde ein Verbot der Wildmuschelfischerei grundsätzlich positiv. Hier käme einmal ein Verbot aus dem Fischereiministerium und nicht aus dem Umweltministerium. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Bereits seit 2018 ist auf der deutschen Seite der Flensburger Förde keine Erlaubnis zur Muschelfischerei mehr erteilt worden. Anders sieht es auf der dänischen Seite aus. Für die im Antrag richtig dargestellte Situation fehlt uns als Landesregierung die gesetzliche Ermächtigung, ein Verbot der Wildmuschelfischerei im Alleingang auszusprechen, denn für die Flensburger Innenförde gibt es – das ist eine echte Besonderheit – das genannte Abkommen von 1958 zwischen Deutschland und Dänemark über die gemeinsame Fischerei in der Flensburger Innenförde. Das Abkommen besagt, dass beide Vertragsstaaten im Vertragsgebiet inhaltlich gleichlautende fischereiliche Vorschriften erlassen. Änderungen an den bestehenden Vorschriften auch zur Muschelfischerei sind nur gemeinsam durch eine Kommission auszuarbeiten, in die jeder – das ist da auch festgeschrieben – der beiden Vertragsstaaten drei Mitglieder entsendet. Um ein Verbot der Wildmuschelfischerei rechtsverbindlich und gleichlautend für beide Seiten zu erwirken, muss daher die Verordnung des Landes von 1960, die darauf aufbaut, geändert werden. Das heißt, die Bundesregierung muss sich zunächst mit Dänemark auf die Einsetzung einer Kommission verständigen, die dann einen Entwurf für neue Vorschriften, unter anderem das geforderte Verbot der Wildmuschelfischerei, erarbeitet. Es bedarf also eines aufwendigen, aber nicht unüberwindlichen Abstimmungsverfahrens zwischen Deutschland und Dänemark. (Zuruf: So ist es!) Der Antrag und die Debatte zeigen, es besteht Konsens darüber, mit unseren dänischen Nachbarn über ein Verbot der Wildmuschelfischerei in der Flensburger Innenförde zu diskutieren. Die erforderlichen Schritte werde ich sehr gern einleiten. In der Begründung zum Antrag wird auf die Kulturmuschelfischerei hingewiesen. Ich halte es für richtig, diesen Weg für einen möglichen zukünftigen Erwerbszweig für die Ostseefischer offenzuhalten. – Vielen Dank. (Beifall ganzes Haus)

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Dr. Bernd Buchholz FDP

Frau Präsidentin, ich verweise auf die Vorlage und im Übrigen darauf, dass auf Initiative der Ausschussgeschäftsführung noch einige redaktionelle Änderungen am Gesetzentwurf vorgenommen worden sind, die Sie in der Übersicht auf der rechten Seite der Synopse in Fettdruck finden. Das sind im wesentlichen Rechtschreib- oder Hinweisthemen, was Gesetzblätter oder andere Dinge angeht, also nichts, was inhaltlicher Art wäre. – Danke.

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Beate Raudies

Ich danke dem Herrn Berichterstatter. Gibt es Wortmeldungen zum Bericht? – Das ist nicht der Fall. Wir kommen dann zur Aussprache. Ich eröffne die Aussprache, und das Wort hat für die CDU-Fraktion der Abgeordnete Andreas Hein.

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Andreas Hein CDU

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Novellierung unseres Energiewende- und Klimaschutzgesetzes – warum machen wir das eigentlich? Vor der Industrialisierung lag die CO -Konzentration in der Atmosphäre bei etwa 2 280 ppm. Heute liegt die CO -Konzentration in der 2 Atmosphäre bei ungefähr 420 ppm. Die Folge ist, dass wir das 1,5-Grad-Ziel wahrscheinlich verfehlen. Bei 500 ppm würden wir einen Wert erreichen, bei dem Wissenschaftler davon ausgehen, dass wir auf der Erde etwa fünf bis sechs Grad höhere Temperaturen bekommen werden. Die Folge davon wäre, dass die Polkappen schmelzen würden, das Grönlandeis abschmelzen würde, und das hätte einen deutlich höheren Meeresspiegelanstieg zur Folge. Viele Küstenstädte, Inseln, vielleicht sogar Länder – die Niederlande liegen teils ja nur ein paar Meter über null und sind relativ nah dran – wären vielleicht irgendwann nicht mehr da. Die Dauerfrostböen in Sibirien würden tauen, Methanemissionen und weitere Folgeerscheinungen wären die Konsequenz. Wissenschaftler sprechen oft von sogenannten Kipppunkten, an denen sich unser Klima unumkehrbar verändert. In einigen Ländern wäre ein Leben dann kaum noch möglich. Völkerwanderung und weitere Auswüchse und Themen wären die Folge. Jetzt stellt man sich die Frage: Wann könnte so ein Kipppunkt überhaupt eintreten? Darauf geben Wissenschaftler unterschiedliche Antworten, aber es ist jedenfalls möglich, dass wir so etwas sogar schon ab dem Jahre 2060 bekommen. Gucken wir jetzt einmal auf uns selber, auf unsere Kinder, Enkelkinder, Menschen in Ihrer Nähe, die Sie kennen, Verwandte, stellen wir fest: Sie alle erleben dieses Zeitalter. Deswegen müssen wir uns darum kümmern, und das tun wir. Genau darum gehen wir jetzt in Schleswig-Holstein mit gutem Beispiel voran. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Wir wollen weg von fossilen Energieträgern, und wir setzen uns ehrgeizige Ziele, Ziele in der Energieerzeugung wie Wind und PV oder Biogas und in der Wärmeversorgung, 45 Terawattstunden jährliche Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien ab 2030, neue PV-Standards in Wohngebäuden, Nichtwohngebäuden und auf Parkplätzen, neue Regeln und bessere Preisübersicht in der Fernwärmeversorgung mit unserem Wärmeportal. Die kommunale Wärmeplanung ist bis Ende 2027 für alle Kommunen verpflichtend. Für kleinere Kommunen unter 10.000 Einwohnern geht so etwas in vereinfachten Verfahren. Ziele in der Vermei- (Andreas Hein) dung von Treibhausemissionen – und das in allen Bereichen, in der Energiewirtschaft, in der Industrie, im Gebäude, im Verkehr, in der Landwirtschaft und in der Abfallwirtschaft! Über 25 Millionen Tonnen CO wurden im Jahre 2 2017 bis 2019 im Mittel emittiert. Wir haben das ehrgeizige Ziel, dies im Jahre 2030 auf 14,4 Tonnen zu reduzieren. Dazu sind Maßnahmen nötig, und wir haben diese Maßnahmen im Energiewende- und Klimaschutzgesetz verankert. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Unsere Landesregierung hat bereits mit der Industrie und mit der Energiewirtschaft ehrgeizige Ziele vereinbart. Dies alles soll dazu beitragen, dass wir bis 2040 klimaneutral werden. Ja, das ist anspruchsvoll, gerade im Gebäudebereich. Aber mit der Sanierung von Gebäuden, mit dem Einbau von Wärmepumpen, mit Wärmenetzen, mit Hybridheizung, mit Solar- und Geothermie sind Maßnahmen nötig. Wir werden sie angehen, um damit in den kommenden Jahren entsprechend in die Zukunft zu kommen. Das wird sich auch positiv auf unsere Wirtschaft auswirken. In der Zeit von der ersten Lesung bis heute haben wir dazu viele Gespräche geführt. Wir haben Anhörungen durchgeführt und ausgewertet. Dabei sind durchaus unterschiedliche Positionen der Angehörten zutage getreten. (Dr. Bernd Buchholz [FDP]: Das würde ich nicht zu laut erzählen, Herr Kollege!) Wir haben in unserem Änderungsantrag daher noch einige Themen aufgenommen: die Bereitstellung anonymisierter Daten durch die Bezirksschornsteinfegerinnen und Bezirksschornsteinfeger für das zuständige Statistische Amt, die Meldung von Preisdaten an das digitale Portal, die Zuständigkeiten der Ministerien. Das alles haben wir sorgfältig miteinander abgewogen, und wir stellen unseren Gesetzentwurf mit den Änderungen hier zur Abstimmung. Mit der Novellierung unseres Energiewende- und Klimaschutzgesetzes stellen wir uns neu auf, für uns und für künftige Generationen. – Herzlichen Dank. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Beate Raudies

Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat jetzt die Abgeordnete Nelly Waldeck das Wort.

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Nelly Waldeck GRÜNE

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleg_innen! Nun sind wir endlich soweit, die Reform des Energiewende- und Klimaschutzgesetzes kann heute beschlossen werden. Anfang Oktober 2024 wurde der Regierungsentwurf veröffentlicht. Seitdem hatten wir Anhörungen, Diskussionen und Gespräche, und ich möchte noch einmal kurz zusammenfassen, warum dieses Gesetz so wichtige Neuerungen bringt. Wir wollen, dass jeder, so schnell es geht, weiß, ob das eigene Zuhause an ein Wärmenetz angeschlossen werden kann, auch in kleineren Gemeinden. Deshalb ist es zentral, dass wir heute beschließen, dass nun alle Gemeinden Wärmeplanungen vorlegen, auch kleinere. Durch die Möglichkeit von verkürzten und vereinfachten Verfahren, den Zusammenschluss von Gemeinden oder die digitale Wärmekarte, die den Kommunen bereits wichtige Daten zur Verfügung stellt, um die Planungen schneller vornehmen zu können, wird es so einfach und unbürokratisch für die Kommunen gemacht wie nur möglich. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Und das ist besonders wichtig: Mit dem Gesetz kommt jetzt auch das nötige Geld für die Wärmeplanung. Deswegen ist es so wichtig, dass das Gesetz nun auch in Kraft tritt und wir die Kommunen nicht weiter warten lassen. Je früher Planungssicherheit in Bezug auf Wärmenetze besteht, desto besser. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Doch es ist weit mehr. Wir schaffen die Grundlage, um uns an den Klimawandel anzupassen, und wir unterstützen die Kommunen dabei finanziell. Die Ziele für Windenergie werden angehoben, und der Ausbau von Solar auf bereits versiegelten Flächen wird deutlich gestärkt. Wir schützen damit wertvolle Flächen in Schleswig-Holstein, die dann eben nicht versiegelt werden. Auch rechtlich ist es jetzt klar: Klimaschutz ist in den Kommunen, Kreisen und Ämtern bei allen wichtigen Entscheidungen zu berücksichtigen. Das sind alles wichtige Änderungen, die uns auf dem Weg zu Klimaneutralität helfen werden. Die Anhörung hat gezeigt, dass es viel Zufriedenheit mit diesen Änderungen gibt. (Widerspruch SPD und FDP) Der Landesverband Erneuerbare Energien lobt die Vorziehung des Ziels auf 2040, (Nelly Waldeck) (Zurufe SPD) die Innung der Schornsteinfeger begrüßt die Novellierung grundsätzlich, der BDEW begrüßt, dass es nun Planungssicherheit für die kommunale Wärmeplanung gibt. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ich möchte natürlich nicht unterschlagen, dass es auch kritische Anmerkungen gab, und das nicht wenige. Der BUND, Fridays for Future oder der NABU fordern zum Beispiel weitreichendere Regelungen in einigen Bereichen, zum Beispiel bei PV auf Parkplätzen, aber auch neue Maßnahmen im Gesetz, die vorgegebenen Ziele 2040 zu erreichen, besonders für den biologischen Klimaschutz. Ich kann das im Grundsatz erst einmal gut nachvollziehen. Der SSW hat die Forderungen jetzt mit einem Änderungsantrag aufgegriffen. Dennoch sehe ich bei den meistens vorgeschlagenen Gesetzesänderungen noch nicht den großen Wurf dahin gehend, wie diese Maßnahmen zu einer schnelleren Umsetzung führen. Das sind doch eher Zielbeschreibungen, (Sandra Redmann [SPD]: Wie bitte? – Weitere Zurufe SPD) außer natürlich die Formulierung – ich sage es ganz deutlich –: Moore sind von jedweder Bebauung freizuhalten. Wir Grüne finden den Gedanken, das zu machen, natürlich interessant. Ich glaube aber, dass es klar ist, dass eine Einigung mit der CDU in dieser Frage eher schwierig war. Allerdings hatte der Vorschlag bei mir schon ein paar Fragen aufgeworfen. Zum Beispiel: Geht es dabei nur um vernässte, oder auch um trockengelegte Moore? Wie ist die Forderung mit dem Bau der A 20 zusammenzubringen? – Das lässt der Antrag momentan noch offen, und ich bin gespannt auf die Antwort. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vereinzelt CDU – Zurufe) – Ich habe deutlich gesagt, dass ich für den Vorschlag offen wäre, dass ich mich aber frage, wie man den Antrag einbringen kann und gleichzeitig für den Bau der A 20 sein kann. Ich finde, das ist schwer zusammenzubringen. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Lachen Christopher Vogt [FDP])

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Beate Raudies

Frau Abgeordnete, gestatten Sie eine Zwischenfrage der Abgeordneten Nitsch?

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Nelly Waldeck GRÜNE

Ja, gern. (Unruhe – Glocke Präsidentin)

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Beate Raudies

Entschuldigung, Frau Abgeordnete. Das ist ein emotionales Thema, und wir versuchen alle, unser Klima ein bisschen runterzukochen und aufmerksam der Debatte zu folgen. (Christopher Vogt [FDP]: Wer hat mit dem Klamauk angefangen? – Weitere Zurufe) – Herr Fraktionsvorsitzender, das Wort hat jetzt die hinter Ihnen stehende Abgeordnete Nitsch für eine Zwischenfrage.

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Sybilla Nitsch SSW

Vielen Dank, Frau Abgeordnete Waldeck. Herzlichen Dank auch dafür, dass Sie so selbstkritisch in die Debatte gehen und diese Punkte noch einmal aufwerfen. Wenn Sie jetzt so viele Fragen haben, die Sie hier so stellen, wäre es dann nicht vielleicht sinnvoll gewesen, dass wir die mündliche Anhörung noch einmal ein bisschen länger hätten sacken lassen können? (Beifall SSW, SPD und FDP)

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Nelly Waldeck GRÜNE

Der Vorschlag kam ja nicht in der letzten Woche auf, sondern war bereits in der schriftlichen Stellungnahme im Dezember 2024 vom BUND enthalten. Deswegen hatte ich auch seit Dezember Zeit, mir Gedanken darüber zu machen, wie ich zu der Forderung stehe. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vereinzelt CDU – Zurufe SPD)

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Beate Raudies

Gestatten Sie eine zweite Frage der Abgeordneten Nitsch?

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Sybilla Nitsch SSW

Vielen Dank für die Antwort. Eine kurze Bemerkung: Das ist uns auch bewusst, dass das seit Dezember vorlag. Allerdings ist es so gewesen, dass Sie eine mündliche Anhörung im ersten Schritt abgelehnt haben. Dann war es so, dass für die mündliche Anhörung, in der solche Fragen (Nelly Waldeck) inhaltlich geklärt worden sind und in der man noch einmal nachgefasst hat, keine Zeit war. Das müssen wir an der Stelle noch einmal festhalten. Ich möchte dann noch die Frage stellen, wie Sie zu der Annahme kommen, dass die Forderung nach der A 20, die seit 30 Jahren besteht und die der SSW in diesem Hohen Haus sehr oft formuliert hat, mit einem Gesetzentwurf zusammenhängt, der Regelungen für kommende Projekte erlassen soll? Wie kommen Sie zu der Annahme? – Ich glaube, viele bekommen es mit, wir sind bei der A 20 in einer regen Debatte über die Planfeststellungsverfahren und über die ganzen einzelnen Planungen. (Beifall Lukas Kilian [CDU]) Es gab eine lange Debatte darüber, ob das Klimaschutzgesetz Anwendung auf einzelne Planabschnitte findet. Das war eine große Debatte, und ich gehe davon aus, dass ein EWKG mit neu beschlossenen Forderungen auch in diese Planfeststellungsverfahren integriert werden wird. Das diskutieren wir übrigens auch bei anderen Verkehrsprojekten. Und das ist ja der Punkt, den wir bezüglich der A 20 immer wieder bringen: Das ist eine Straße, die auf verschiedensten Planungsabschnitten durch diverse Moorlandschaften führt. Das ist eine Frage, die sich stellt, wenn man sagt: Davon ist jedwede Bebauung freizuhalten. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vereinzelt CDU) Es gab aber auch Forderungen, die in die andere Richtung gehen. Die kommunalen Spitzen schreiben zum Beispiel, dass ein Ansatz, der nur auf Eigenverantwortung und Innovation beruht, ihnen lieber gewesen wäre. Ich finde, dass gerade die Kombination aus Anreizen, Innovation und Ordnungsrecht der geeignete gemeinsame Weg ist, um die Erderwärmung zu stoppen. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vereinzelt CDU) Genau den Weg gehen wir jetzt mit dem EWKG, aber auch mit dem Klimaschutzprogramm und mit unseren Einbringungen auf EU- und Bundesebene. Es gibt aber auch Ansätze aus der Anhörung, die wir aufgegriffen haben, zum Beispiel im Rahmen unserer Änderungsanträge, aber auch mit der Bundesratsinitiative zur Batteriespeicherprivilegierung, die wir noch diskutieren werden. Ein Punkt, den wir inhaltlich noch nicht aufgegriffen haben, den ich aber sehr spannend finde, ist die Forderung der Innung der Schornsteinfeger, auch den hydraulischen Abgleich bei einem Einbau von Wärmepumpen gleich mit zu machen, damit diese effizienter laufen. Inhaltlich finde ich das, wie gesagt, sehr sinnvoll. Das Problem ist allerdings, dass dadurch möglicherweise die Bundesförderung wegen der Verpflichtung wegfallen würde. Deswegen greifen wir den Vorschlag erst einmal nicht auf. Wie gesagt, interessant finde ich ihn aber. Ich glaube, wir gehen mit dem Gesetz einen großen Schritt in Richtung Klimaneutralität. Ich möchte mich noch einmal bei allen Anzuhörenden und bei allen Diskussionsteilnehmer_innen bedanken, die Ideen, Kritik und gute Vorschläge in dieses Verfahren eingebracht haben. Ich freue mich, dass es jetzt in die Umsetzung geht. – Vielen Dank. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vereinzelt CDU)

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Beate Raudies

Für die SPD-Fraktion hat der Abgeordnete Marc Timmer das Wort.

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Marc Timmer SPD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Um es klarzustellen: Leider hat Schwarz-Grün der Opposition die mündliche Anhörung im Ausschuss zunächst verwehrt. (Beifall SPD) Als Begründung hieß es in der Ausschusssitzung sinngemäß: Wir – also Schwarz-Grün – haben für uns alles geklärt. Wir sind fein. Wir hatten Gespräche mit den Expertinnen und Experten. Wir brauchen und wollen keine mündliche Anhörung mehr. Und ihr – quengelnde Opposition – habt dann auch keine mehr zu wollen. – Sorry! (Christopher Vogt [FDP]: Wie im Kaiserreich! – Heiterkeit) Es hat tatsächlich erst der Drohung mit einer Verfassungsklage durch den lieben Kollegen Dr. Buchholz bedurft, (Zurufe CDU: Oh!) um die steinernen Herzen (Dr. Bernd Buchholz [FDP]: Mit der Begründung, mit der Kollege Heilmann von der CDU in Berlin Erfolg hatte!) von Schwarz-Grün zu erweichen. (Marc Timmer) (Unruhe – Glocke Präsidentin) Immerhin durften wir als Mitglieder der Ausschüsse dann eine Handvoll Expertinnen und Experten einladen, (Anhaltende Unruhe – Glocke Präsidentin) einen Bruchteil derjenigen, die schriftlich Stellung bezogen hatten. Das geht doch so nicht! (Beifall SPD und SSW) Auch wegen dieser dezimierten Anhörung im Hauruckverfahren sind wir hier noch nicht durch. Unsere Zweifel überwiegen. Zunächst zu dem Ziel, im Jahr 2040 klimaneutral zu sein: Ein Satz aus den Vorbemerkungen ist relativ entlarvend und gibt den Takt vor. Dort heißt es: „Ohne eine Anpassung der Zielvorgaben des Energiewende- und Klimaschutzgesetzes erscheint das Ziel … nicht erreichbar.“ Das Mittel wird zum Ziel, das Ziel wird zum Mittel. Das ist ein bisschen redundant an dieser Stelle. Aber ein wenig so ist die gesamte Neuauflage des EWKG ausgestaltet. Selbstverständlich halten wir das Ziel der Klimaneutralität 2040 dem Grunde nach für sinnvoll. Aber: Damit startet die Arbeit erst, liebe Kolleginnen und Kollegen. Es geht um die aufwendige Suche nach dem besten Weg. Die Instrumente und deren Auswirkungen müssen sorgfältig analysiert werden: Sind sie geeignet? Was kosten die Maßnahmen? Was kostet es überhaupt, dass die Zielerreichung auf 2040 festgesetzt wird, also immerhin fünf Jahre früher als im Bund? Und: Wer muss das bezahlen? – Dies bleibt in dem Energiewende- und Klimaschutzgesetz völlig offen. Die Gemeinden, Städte und Kreise – unsere gesamte kommunale Familie in Schleswig-Holstein – kritisieren eine zunehmende Last durch Verwaltungsaufgaben. Die Konnexität ist das eine, fehlendes Personal zur Aufgabenerfüllung das andere. Die kommunale Familie wünscht sich mehr Anreize anstelle von Ordnungsrecht und Bußgeldern. Diesem Appell schließen wir uns an. Die Energiewende für alle muss ermöglicht werden. Bei den Regelungen zur Wärmewende und zu den Wärmenetzen werden die Kommunen, insbesondere die kleineren, im Regen stehen gelassen; hier fehlt es an wesentlichen Antworten des Landes auf dringende Fragen der Umsetzung. Wir reden hier nicht von der Wärmeplanung; das ist – in Anführungsstrichen – ein „Selbstgänger“. Wir reden über die Frage der Finanzierung, also darüber, woher das Geld kommen soll, über die rechtliche Ausgestaltung und so weiter und so fort. (Beifall SPD und SSW) Und was ist eigentlich mit der Landwirtschaft? Diese fehlt im vorliegenden Gesetzesentwurf vollständig. Soll sie bei diesem wegweisenden Projekt ganz außen vor bleiben? Und – last but not least – der Bereich des biologischen Klimaschutzes: Hier fehlt es an fast allem. Eine Nullnummer! So auch die Äußerungen von NABU und BUND. (Beifall SPD und SSW) An dem Regelwerk zum EWKG wird wieder Folgendes deutlich – auch beim gestrigen Neujahrsempfang war das ein Thema –: Im Bereich der erneuerbaren Energien liegt die Regelungskompetenz überwiegend beim Bund, die Macher sitzen in den Kommunen, und das Land hat vergleichsweise wenig zu melden. Dennoch feiert sich diese Landesregierung ständig ab, erst gestern wieder beim Neujahrsempfang. Als ob es eigene Beiträge wären! Die Erfolge im Bereich der Erneuerbaren sind vor allem unseren großartigen Unternehmen, unserer kommunalen Familie und der Regelungsmaschine auf der Bundesebene zu verdanken, insbesondere dem dortigen Engagement von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Deshalb sage ich Ihnen bereits heute voraus: Mit Friedrich Merz, der Windkraftanlagen hässlich findet und als notwendiges Übel vielleicht gerade noch so akzeptiert, wird der Motor in Berlin ins Stottern geraten. Dann aber haben wir hier in Schleswig-Holstein ein großes Problem, liebe Kolleginnen und Kollegen. Übrigens: Die AfD will Windräder gleich ganz abreißen. Die Umsetzung dieses Vorschlags wäre ein Geldvernichtungsprogramm zulasten von allen, die hier in Schleswig-Holstein leben. Abschließend noch zwei Punkte zu unserem Änderungsantrag: Erstens. Wir möchten die Vorschrift des § 6 EEG im Ergebnis verbindlich machen, sodass die Gemeinden 0,2 Cent pro Kilowattstunde für tatsächlich eingespeisten Stroms erhalten, und zwar in jedem einzelnen Fall. (Beifall Serpil Midyatli [SPD]) Zweitens. Wir lieben Bürgerwindparks. Diese sind der beste Weg. Dennoch schlagen wir 0,1 Cent pro (Marc Timmer) Kilowattstunde für die Nachbarn von Wind- oder größeren PV-Anlagen vor.

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Beate Raudies

Kommen Sie bitte zum Ende, Herr Abgeordneter.

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Marc Timmer SPD

So profitieren sie auch in dem Fall, dass sie sich nicht wirtschaftlich beteiligen können, zum Beispiel, weil sie kein Geld überhaben. Insofern bitten wir um Zustimmung zu unserem Änderungsantrag. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall SPD)

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Beate Raudies

Als Nächstes hat für die FDP-Fraktion deren Vorsitzender, Christopher Vogt, das Wort.

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Christopher Vogt FDP

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! CDU und Grüne wollen mehr Bürokratie wagen. Ich sagte es gestern schon: Während der Ministerpräsident in den letzten Wochen auf allen möglichen Neujahrsempfängen völlig zu Recht und unter großem Beifall der Beteiligten den überfälligen Bürokratieabbau gefordert hat, will seine Koalition mit diesem Gesetzentwurf – auf Vorschlag seines Umweltministers – nun allen Ernstes massiv neue Bürokratie schaffen. Dieser Gesetzentwurf widerspricht so ziemlich allem, was Daniel Günther und seine CDU den Menschen derzeit im Wahlkampf verkaufen wollten. (Beifall FDP, SPD und SSW) Meine Damen und Herren! Völlig zu Recht gab es in der Anhörung – die die Opposition erst erzwingen musste – massive Kritik von den Kommunen, der Wirtschaft, vor allem der Wohnungswirtschaft und verschiedenen anderen Beteiligten. Dies wurde von der grünen Kollegin mit den Worten goutiert: Wir freuen uns, dass Sie unseren Gesetzentwurf so sehr begrüßen. – Als ob diese Kritikpunkte überhaupt nicht genannt worden wären! Es ist ein wahres Bürokratiemonster, das viele Privathaushalte, Unternehmen und auch Kommunen in den nächsten Jahren massiv nerven und belasten wird. Die CDU Schleswig-Holsteins fordert im aktuellen Wahlkampf, Habecks Heizungsgesetz zurückzunehmen, verschärft es aber durch die Solardachpflicht auf der Landesebene sogar noch. Das ist ein schon ein Stück aus dem Tollhaus. (Beifall FDP und SSW – Wortmeldung Nelly Waldeck [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) – Ich wusste, dass diese Wortmeldung kommt, Frau Kollegin.

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Beate Raudies

Ich frage Sie trotzdem, Herr Abgeordneter, ob Sie diese Zwischenfrage der Kollegin Waldeck zulassen.

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Nelly Waldeck GRÜNE

Sie haben sich das Wording mit der Verschärfung des Heizungsgesetzes ja relativ frühzeitig überlegt. Können Sie aber ganz genau erklären, wo wir mit dieser Reform des Energiewende- und Klimaschutzgesetzes die Regelungen des Gebäudeenergiegesetzes verschärfen? – Ja. Weil Sie eine Solarinstallation auf Dachflächen von Neubauten generell und auf Dachflächen von bestehenden Nichtwohngebäuden, wenn mehr als zehn Prozent der Dachfläche saniert werden, festlegen. Das ist aus meiner Sicht eine Verschärfung des Gebäudeenergiegesetzes, weil zusätzliche Maßnahmen umzusetzen sind, wenn man ein Gebäude errichten will, Frau Kollegin. (Beifall FDP – Dr. Bernd Buchholz [FDP]: So ist es!)

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Beate Raudies

Gestatten Sie Kollegin Waldeck eine Nachfrage, Herr Abgeordneter?

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Nelly Waldeck GRÜNE

Es ist mehr eine Anmerkung als eine Nachfrage. Ich hatte gefragt, inwiefern wir das Heizungsgesetz – dabei geht es um das Thema Wärme – verschärfen. – Nein. – Sie sagten, wir verschärften das Heizungsgesetz. – Jetzt antworten Sie mit dem Hin- (Christopher Vogt) weis auf Solaranlagen. Das ist doch ein anderes Thema, oder? (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) – Nein, das ist kein anderes Thema. „Heizungsgesetz“ ist nur die umgangssprachliche Bezeichnung; tatsächlich heißt es Gebäudeenergiegesetz. Dieses Gesetz regelt, was man energetisch beachten muss, wenn man ein Gebäude errichtet oder saniert. Sie nehmen in Schleswig-Holstein landesseitig eine Verschärfung vor, weil eine Solardachpflicht hinzukommt. Es ist also tatsächlich eine Verschärfung des Gebäudeenergiegesetzes – oder: des Heizungsgesetzes, wie immer Sie es nennen wollen. (Beifall FDP) Übrigens hat die Landesregierung, wenn ich mich richtig erinnere, im Bundesrat zugestimmt. Aber gut, dass man es sofort wieder abschaffen will. Im Bundesgesetz ist das Zieljahr 2045 mit Blick auf die Heizungen festgelegt; das ist richtig. Der Umweltminister wollte – der Logik dieser Koalition folgend – auch bei dieser Vorgabe eine Verschärfung erreichen, das Zielerreichungsjahr also von 2045 auf 2040 senken. Dieses Vorhaben ist im Bundesrat zum Glück nicht durchgegangen. Der Antrag war im Umweltausschuss beraten worden; im Plenum des Bundesrates ist es nicht durchgegangen. Noch einmal: Die Landesregierung – konkret: der Ministerpräsident – hat das Gesetz kritisiert, aber, wenn ich es richtig erinnere, im Bundesrat sogar zugestimmt. Durch das Land kommen jetzt neue gesetzliche Auflagen hinzu, wenn man ein Gebäude errichten will. Deswegen ist es eine Verschärfung des Gesetzes, Frau Kollegin. (Nelly Waldeck [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Nein!) – Doch! (Beifall FDP – Dr. Bernd Buchholz [FDP]: So ist es!) Es muss zweifelsohne deutlich mehr für den Klimaschutz getan werden. Aber Schwarz-Grün verfolgt hier leider den völlig falschen Ansatz, einen Ansatz, der zum Scheitern verurteilt ist. Das ist Klimaschutz von gestern. Nur grüne Thinktanks und Bürokraten glauben noch, dass es auf diesem Weg funktionieren wird. Der Gesetzentwurf wird der Akzeptanz des Klimaschutzes und der Bezahlbarkeit des Wohnens einen Bärendienst erweisen, meine Damen und Herren. Wir sind der Meinung, dass es einen technologieoffenen Ansatz und sinnvolle Anreize, vor allem über den Preis, braucht. Sie setzen stattdessen auf unrealistische Ziele und auf Vorgaben, die im Zweifel sogar kontraproduktiv sein werden. Anstatt auf den europäischen Emissionshandel zu setzen, der mit marktwirtschaftlichen anstatt mit planwirtschaftlichen Instrumenten arbeitet, wollen Sie zehn Jahre früher als die Europäische Union und fünf Jahre früher als der Bund die Klimaneutralität erreichen. Und Sie glauben, dies mit Dirigismus und Bürokratismus erreichen zu können. Ich glaube das nicht, und auch die bisherigen Erfahrungen mit diesem Gesetz stützen meine Zweifel. Obwohl dieses Gesetz seit der Amtszeit von Robert Habeck als Umweltminister – er hat es ursprünglich eingeführt – der Landesregierung eine Vorbildfunktion vorschreibt, wurden bei den landeseigenen Gebäuden bisher kaum Photovoltaikanlagen installiert. (Dr. Bernd Buchholz [FDP]: So ist es!) Jetzt wollen Sie die Installation einer Anlage privaten Bauherren und bei einer kleineren Dachsanierung von Nicht-Wohngebäuden auch anderen gesetzlich vorschreiben. Wenn man den Neubau und die Sanierung von Gebäuden weiter abwürgen will, dann muss man es genauso machen, wie Sie es jetzt tun. (Beifall FDP) Damit werden Sie dem wichtigen Ziel der Modernisierung des Gebäudebestandes in Schleswig-Holstein schaden, und genau dies macht das Ganze kontraproduktiv. Ich finde auch: Bevor man anderen etwas vorschreibt, sollte man erst einmal selbst liefern. So ist bisher auch der Kern dieses Gesetzes gewesen. Herr Hein, Sie gehen leider nicht mit gutem Beispiel voran. Sie haben als Landesregierung bei den eigenen Gebäuden nicht geliefert, jetzt sollen es Privathaushalte und Unternehmen richten. Das ist ziemlich dreist und übergriffig, was das private Eigentum angeht. Die Menschen können rechnen: Wenn es sich für sie lohnt, eine Anlage zu installieren, gerade auch mit Blick auf Wärmepumpen, dann machen die das. Bauen und Wohnen weiter zu verteuern, ist unsozial. Deswegen lehnen wir das ab. (Beifall FDP und vereinzelt SPD) Die Kommunen werden mit erheblichen neuen Dokumentations- und Berichtspflichten überzogen, vor allem mit Blick auf die gemeindeeigenen Gebäude, ohne dass bisher erklärt werden konnte, warum sie (Christopher Vogt) das tun müssen. Wozu eigentlich, was passiert mit diesen Daten? Dieser Arbeitsaufwand und das dafür notwendige Steuergeld wären an anderer Stelle deutlich sinnvoller eingesetzt. Ich glaube auch nicht, dass wir für jedes Dorf eine aufwendige Wärmeplanung brauchen. Einige Gemeinden haben dies bereits mit entsprechenden Fördergeldern gemacht. An den Ergebnissen sieht man, wo es sich grundsätzlich lohnen könnte und wo ganz sicher nicht. Das kann man jetzt schon sehen. Ich kenne Gemeinden in meinem Wahlkreis, die das gemacht haben. Da würde allein das Wärmenetz über 13 Millionen Euro kosten. Das ist für ein kleines Dorf überhaupt nicht wirtschaftlich. Man weiß jetzt schon, wo es Sinn machen könnte und wo nicht. Meine Damen und Herren, die Anhörung hat deutlich gemacht, dass dieser Gesetzentwurf unrealistische Ziele ausruft und Kommunen, Unternehmen sowie Privathaushalte an vielen Stellen überfordert. Das Land sollte beim Klimaschutz endlich als Vorbild vorangehen, so wie es das bisherige Gesetz seit Jahren vorschreibt. Die Realität ist jedoch eine andere: Sie kommen noch nicht einmal bei den eigenen Gebäuden voran. 65 Prozent weniger Emissionen bei den landeseigenen Gebäuden bis 2023, das ist völlig irre, weil Sie bisher nur vier Prozent mit Photovoltaikanlagen versehen haben. Wie wollen Sie das in fünf Jahren schaffen? Wie wollen Sie es in fünf Jahren schaffen, den SPNV emissionsfrei hinzubekommen? Ich habe gelesen, dass Sie das jetzt mit Frittenfett und vergleichbaren Kraftstoffen machen wollen. Das haben die Grünen bisher immer abgelehnt. Auch die Elektrifizierung werden Sie bis 2030 leider nicht mehr hinkriegen, obwohl Bernd Buchholz da vieles gemacht hat. Sie wollen jetzt mit Frittenfett arbeiten. Ich glaube, das wird nicht funktionieren. Wie die Abgrenzung von zehn Prozent der Dachfläche hinkommen soll, bin ich sehr gespannt. Das wird sehr bürokratisch und dazu führen, dass die Leute ihr Dach nicht sanieren oder versuchen werden, diese Regelung zu umgehen. Das ist kontraproduktiv. Wir werden das ablehnen. – Vielen Dank. (Beifall FDP und Serpil Midyatli [SPD])

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Beate Raudies

Liebe Kolleginnen und Kollegen, bitte begrüßen Sie mit mir auf der Tribüne den Generalsekretär der Ostseeparlamentarierkonferenz, Herrn Bodo Bahr. – Herzlich willkommen im Schleswig-Holsteinischen Landtag! (Beifall) Für die Fraktion des SSW hat jetzt der Abgeordnete Dr. Michael Schunck das Wort.

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Dr. Michael Schunck SSW

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete! Es ist richtig und wichtig, dass wir in Schleswig-Holstein vorangehen, was unsere Ambitionen im Klimaschutz angeht. Hier weht der Wind, hier werden die erneuerbaren Energien produziert. Insofern ist es auch ein richtiges Signal, dass die Landesregierung ambitionierte Klimaschutzziele vorgibt. (Vereinzelter Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Es ist ambitioniert, bis 2040 klimaneutral zu werden, und doch gibt es ein Aber, eigentlich sogar mehrere: Mehr Klimaschutz kostet mehr Geld, und zwar nicht nur die Landesregierung, sondern alle Akteure. Wenn das Land beim Klimaschutz mit gutem Beispiel vorangehen will, müssen mehr Gebäude energetisch saniert werden, es müssen mehr PV-Anlagen auf Dächern, an Fassaden und auf Parkplätzen errichtet werden, und es muss in mehr Elektromobilität investiert werden. Aber wie, wenn der Landeshaushalt schon jetzt auf Kante genäht ist? Wo soll das benötigte Geld eingespart werden? Auch die Wohnungswirtschaft steht vor massiven Investitionen, das ist grundsätzlich richtig. Uns muss klar sein, dass die Mieten der Menschen dadurch steigen. Auf diese Herausforderungen müssen wir Antworten finden: Antworten, die den Menschen die Angst davor nehmen, abgehängt zu werden, weil alles immer teurer wird. Antworten, die die Akzeptanz für das gesamte Projekt Energiewende erhalten. Vor allem aber müssen wir den Klimaschutz ganzheitlicher denken, und das ist die größte Schwäche dieses Gesetzes. Marc Timmer hat es schon erwähnt. (Beifall SSW und SPD) Klimaschutz ist nicht nur die Energiewende, und Klimaschutz ist auch nicht nur ein Mehr an Technik. Klimaschutz ist auch der natürliche Klimaschutz, also ein Mehr an Natur und Ökologie, ein Mehr an intakten Naturräumen, die die Biodiversität erhalten, und ein Mehr an naturbelassenen Räu- (Dr. Michael Schunck) men, die als natürliche CO -Senken dienen können. 2 Das denkt das Klimaschutzgesetz nicht in ausreichendem Maße mit. Schlimmer noch: Mit dem vorgelegten Klimaschutzgesetz schaffen wir sogar zusätzlichen Konkurrenzdruck um die vorhandenen Freiflächen. Wir wollen Freiflächen-PV-Anlagen und wiedervernässte Moore. Wir brauchen Wälder und gesunde Biotope. Gleichzeitig wollen wir aber auch die landwirtschaftliche Produktion erhalten; wir müssen auch einmal an die Agrarwirtschaft denken, das haben wir bisher noch gar nicht erwähnt. Aber die verfügbaren Flächen sind endlich, das muss sogar die Politik akzeptieren. Um hier gute Lösungen zu finden, müssen wir den Ausbau von Freiflächen-PV-Anlagen deutlich strenger reglementieren. Wir müssen enger mit den Landwirten kooperieren. Wenn wir Moorflächen wiedervernässen wollen, müssen wir den Landwirten andere, zumindest für die extensive Nutzung geeignete, Flächen anbieten. Doof, wenn man dann schon eine PV-Anlage draufgestellt hat. Auch der natürliche Klimaschutz braucht Akteure und Finanzierung, das geschieht nicht von allein. Biotope und Biotopverbünde müssen gepflegt und wiederhergestellt werden. Wir müssen auch deutlich mehr aufforsten, als wir es heute schon tun. Selbst Straßenbegrünungen, Randstreifen, Baumund Strauchbepflanzungen müssen wir stärker mitdenken. Alleebäume und Sträucher senken nicht nur nachhaltig die Temperaturen, sie sind auch Lebensraum für unzählige Tierarten, vermindern Emissionen und dienen wie unsere Knicks als Wanderungsbrücken zwischen verschiedenen Biotopen. Viel zu oft bedeutet Klimaschutz heute ein Entweder-oder, ein Für und Wider: Naturflächen oder saubere Energiegewinnung. So kommen wir nicht auf die Zielgerade. Wir müssen diese Themen viel stärker zusammendenken. (Beifall SSW und Marc Timmer [SPD]) Dafür müssen wir aber auch über Parteigrenzen hinweg zusammenarbeiten. Hier sollte die Politik mit gutem Beispiel vorangehen. Das hat sie in dem Prozess, der diesen Gesetzentwurf begleitet hat, nicht getan. Mit einer so großen Mehrheit, wie diese Koalition sie hat, geht auch eine Verantwortung einher, gute parlamentarische Gepflogenheiten nicht mit Mehrheit niederzustimmen. (Beifall SSW, SPD und FDP) Sie geht mit der Verantwortung einher, auch mit der Zivilgesellschaft zusammenzuarbeiten. Dazu ist es dringend erforderlich, dass wir den Verbänden den Raum geben, den sie benötigen, um ihre Expertise einzubringen. Am Ende unserer Verhandlungen ist es uns ja einigermaßen gelungen, aber der Prozess dahin war keine Sternstunde des Parlamentarismus. Unsere Demokratie lebt vom Disput, aber auch vom Kompromiss. Das sollten wir bei allen inhaltlichen Unterschieden nie aus den Augen verlieren. Der SSW ist der Meinung, dass das in diesem Gesetz nicht verwirklicht wird, weil der biologische Klimaschutz nicht ausreichend berücksichtigt wurde. Deswegen werden wir den Gesetzentwurf ablehnen. – Danke schön. (Beifall SSW, SPD und FDP)

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Beate Raudies

Zu einem Kurzbeitrag hat jetzt der Fraktionsvorsitzende der CDU, der Abgeordnete Tobias Koch, das Wort.

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Tobias Koch CDU

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Vielen Dank für die Worterteilung. Beim Wortbeitrag des Kollegen Vogt hätte ich heute so viele Zwischenfragen stellen müssen, da habe ich mich lieber zu einem Dreiminutenbeitrag gemeldet. – Herr Kollege Vogt, Sie sagen, wie griffen mit dem EWKG zu Ordnungsrecht und Bürokratie, die Kommunen würden Sturm laufen und sich beschweren. (Dr. Heiner Garg [FDP]: So ist es! – Beifall FDP) Ganz falsch liegt der Kollege Vogt nicht. Denn die Kommunen haben in der Stellungnahme angeführt: Streichung von § 5, Klimaschutz in der öffentlichen Verwaltung. Sie sind demnach verpflichtet, jeweils zum Jahresende den Energieverbrauch der öffentlichen Liegenschaften zu melden, und zwar den Gesamtenergieverbrauch in Petajoule, den Energieverbrauch nach Sektoren und den Energieverbrauch gegliedert nach Energieträgern. Was für ein bürokratischer Aufwand, was für ein Datenfriedhof, der da entsteht! Wer hat sich so etwas nur ausgedacht? – Das waren nicht wir, das waren Sie. Das ist eins zu eins aus § 6 des Energieeffizienzgesetzes des Bundes übernommen. Das Land meldet den Energieverbrauch von Land und Kommunen nach folgender Aufschlüsselung: Energieverbrauch in Petajoule, Energieverbrauch nach Sektoren, Energieverbrauch gegliedert nach Energieträgern. (Tobias Koch) Das haben Sie beschlossen, das ist Ampelgesetz, das können wir nicht ändern, das setzen wir eins zu eins um, weil wir als Bundesland rechtstreu sind. Das wird eine zukünftige Bundesregierung möglicherweise ändern, aber erst einmal setzen wir um, was Sie uns eingebrockt haben. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Beate Raudies

Herr Abgeordneter, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Kollegen Vogt?

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Christopher Vogt FDP

Herr Kollege Koch, zum einen habe ich die Frage, wie hat denn die Landesregierung im Bundesrat sich dazu verhalten? – Herr Kollege Vogt. (Dr. Bernd Buchholz [FDP]: Na? – Weitere Zurufe) Ich glaube, diese ganzen Spiegelfechtereien sollten wir sein lassen. (Lachen SPD und FDP) Ich würde gerne zum zweiten Punkt kommen.

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Beate Raudies

Herr Abgeordneter Koch, der Kollege Vogt hat den Wunsch, Ihnen noch eine zweite Frage zu stellen.

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Tobias Koch CDU

Aber ich würde gerne zu meinem zweiten Punkt kommen, da kann sich der Kollege Vogt gleich noch einmal zu einer Zwischenfrage melden. Der zweite Vorwurf war genauso absurd. Sie werfen uns vor, dass wir eine Photovoltaikpflicht bei Nicht-Wohngebäuden im Falle von Dachsanierungen von mehr als zehn Prozent einführen. Habe ich Sie richtig verstanden? Das war Ihr Vorwurf, glaube ich. Wir verschärfen das Ordnungsrecht, neue Photovoltaikpflicht für Nicht-Wohngebäude bei Dachsanierungen mit mehr als zehn Prozent. Herr Kollege Vogt, das steht bereits im Energiewende- und Klimaschutzgesetz. Das ist nicht neu. Das steht bereits im Gesetz. Und wer hat es beschlossen? – Das waren wir gemeinsam. Das haben wir in der letzten Wahlperiode mit Jamaika beschlossen. Das waren unsere gemeinsamen Regelungen, die Sie heute hier kritisieren. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Dazu gibt es eigentlich nicht mehr viel zu sagen. Jeder Finger, mit dem Sie auf uns zeigen, zeigt genauso auf Sie zurück. Meine Damen und Herren, lassen Sie uns diesem Gesetz zustimmen. Lassen Sie uns mehr Klimaschutz betreiben und nicht von solchen irrigen Einwänden irritieren. – Herzlichen Dank. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Beate Raudies

Zu einem weiteren Kurzbeitrag hat jetzt der Abgeordnete Dr. Bernd Buchholz das Wort. (Tobias Koch [CDU]: Oh, Bernd noch mal!)

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Dr. Bernd Buchholz FDP

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mir geht es nicht um Ihr Scharmützel hier, sondern ich will einmal darauf hinweisen, welche Auswirkungen dieses Gesetz nicht nur auf das Wohnen, sondern auch auf die Wirtschaftskraft des Landes haben wird. (Beifall Annabell Krämer [FDP]) Der Wettbewerb zwischen Europa, den einzelnen Staaten in Europa und dann den jeweiligen Bundesländern um die rhetorisch am stärksten verschärfte Zielsetzung bringt vor dem Hintergrund eines europäischen Zertifikatehandels demnächst auch in den Bereichen Gebäude und Verkehr – in den Bereichen Industrie und in den anderen Bereichen gibt es den schon – für das Klima nichts. Denn die Anzahl der ausgegebenen Zertifikate bleibt gleich, und der, der sie nicht nachfragt, sorgt damit dafür, dass die Zertifikate, die woanders gehandelt werden, dann preiswerter sind. Der CO -Ausstoß ändert sich 2 nicht. Die Klimaneutralität im Bundesland Schleswig-Holstein wird dann durch eine andere Klimasituation überlagert, die in Polen oder im Bundesland Hessen oder in Sachsen-Anhalt stattfindet. (Vereinzelter Beifall FDP – Annabell Krämer [FDP]: So ist das!) Die wechselseitige Überbietung in den Zielsetzungen, die die Grundlage Ihres Gesetzentwurfs ist – nach dem Motto: Wir müssen, wir wollen hier schon mal Anreize bieten –, sorgt deshalb für nichts (Dr. Bernd Buchholz) anderes, als dass die Auflagen und der Ordnungsrahmen, den Sie hier über die Unternehmen und über die Menschen im Lande stülpen, eine Wettbewerbsverschlechterung gegenüber allen umliegenden Ländern bedeutet. Das ist das, was dieses Gesetz macht. Deshalb ist es so irre, nicht nur mit Bürokratiepflichten zu argumentieren, sondern es ist auch irre, einfach nur zu sagen: Ja, ist doch schön, wenn wir ambitionierte Ziele haben. – Ambitionierte Ziele mögen gut sein, wenn sie im Verhältnis zu anderen auch das eigentliche Ziel, nämlich die Klimaneutralität insgesamt herzustellen, erreichen würden. Aber das tun sie nicht, weil Ihre zusätzlichen Auflagen im Gebäudebereich eben durch den Zertifikatehandel überlagert werden.

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Beate Raudies

Herr Abgeordneter, gestatten Sie dem Kollegen Koch eine Zwischenfrage?

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Tobias Koch CDU

Ich versuche es auch noch mal bei Ihnen, Herr Kollege Dr. Buchholz. Den Ordnungsrahmen, den wir hier über das Land stülpen, wie Sie gerade sagten, entnehmen wir den Bundesgesetzen Energieeffizienzgesetz und Gebäudeenergiegesetz. An beiden Stellen haben wir als Bundesland gar keine eigene Regelungskompetenz mehr. Das ist Hoheit des Bundes. Wenn er etwas abschließend geregelt hat, setzen wir das so um. Die einzige Änderung, die wir wirklich neu einführen, ist die Photovoltaikpflicht bei Neubauten von Wohngebäuden. Das halten wir für angemessen und umsetzbar. Wer neu baut, hat die Chance, so etwas mit einzuplanen. Wir reduzieren die Anzahl der Parkplätze, die wir gemeinsam in Jamaika beschlossen hatten, von 100 auf 70. Auch das halten wir für vertretbar. Das ist der neue Ordnungsrahmen, den Sie kritisieren und von dem Sie sagen, da stülpen wir etwas über das Land, was nicht umsetzbar ist, was Wettbewerbsnachteile nach sich bringt. Meinen Sie das wirklich, oder könnte es sein, dass es, wenn es so ist, am Bundesrecht liegt, das wir hier umsetzen? – Herr Koch, ich darf keine Gegenfrage stellen. Aber was macht es dann für einen Sinn, als Begründung für das Gesetz in den Entwurf reinzuschreiben, dass das alles gemacht werden müsse, um in Schleswig-Holstein bereits 2040 klimaneutral zu sein? Das steht in der Begründung des Gesetzes. Das ist Ihr Ziel. Warum dann dieses Ziel, wenn Sie gar nichts regeln, was gegenüber der Bundesverpflichtung, 2045 klimaneutral zu sein, eine Veränderung herstellt? (Tobias Koch [CDU]: Habe ich doch gerade gesagt! – Weitere Zurufe) Sie schaffen jetzt die Klimaneutralität im Verhältnis zum Bund dadurch, dass Sie die Parkplätze mit Solaranlagen überdachen und das von 100 auf 70 runternehmen. Herr Koch, jetzt mal ehrlich: Dieses Rennen zwischen Ländern und Staaten bringt für das Klima nichts, und das wissen Sie. Dass es eine Belastung ist – insbesondere für Ihren Hauptsponsor, zum Beispiel Famila oder anderen –, dass er im Zweifel seine Parkplätze mit Solaranlagen überdachen muss, obwohl er dafür keine Wirtschaftlichkeitsrechnung hinbekommt, muss ich Ihnen nicht erklären, das wissen Sie doch selber. Sie machen hier ein Gesetz, das in der Tat – darüber werden wir dann morgen Vormittag diskutieren – die Wirtschaftskraft dieses Landes nicht stärkt, sondern sie nachhaltig schwächt. Das nehme ich Ihnen auch vor dem Hintergrund der ganzen Erklärung, die Sie uns da geben, für das Land echt übel, weil es im Zweifel dazu führt, dass hier Dinge zukünftig gelten sollen, die woanders eben nicht gelten. Das macht es halt schwieriger. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall FDP)

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Beate Raudies

Dann hat jetzt für den nächsten Kurzbeitrag der Abgeordnete Christopher Vogt das Wort.

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Christopher Vogt FDP

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Kollege Koch hat ja die Spiegelfechterei angefangen, um sie dann frühzeitig abzubrechen. Ich wollte aber noch mal sehr deutlich sagen, Herr Kollege Koch, da Sie ja die Frage nicht beantwortet haben: Sie haben mit Ihrer Landesregierung dem Heizungsgesetz im Bundesrat zugestimmt, (Tobias Koch [CDU]: Hätten wir uns enthalten sollen?) und die Landesregierung Schleswig-Holstein wollte durch Herrn Goldschmidt das Heizungsgesetz noch (Christopher Vogt) mal deutlich verschärfen. Das will ich deutlich herausstellen. Ich habe gerade in Ihr „Bundespolitisches Fenster“ der CDU Schleswig-Holstein geguckt. Da steht drin: Das Heizungsgesetz von Herrn Habeck werden wir wieder abschaffen. – Jetzt frage ich mich: Warum diese große Eile in den vergangenen Monaten, dass Sie unbedingt dieses GEG in Schleswig-Holstein umsetzen wollten, wenn Sie es nach der Bundestagswahl in wenigen Wochen wieder abschaffen wollen? (Heiterkeit Dr. Heiner Garg [FDP] – Wortmeldung Tobias Koch [CDU]) Das ist eine spannende Frage. Wir hatten ja nicht mal Zeit für Anhörungen. (Beifall FDP und Sybilla Nitsch [SSW]) Einerseits laufen Sie durch den Wahlkampf und sagen, wir haben damit nichts zu tun – in Wahrheit haben Sie ihm zugestimmt –, wir wollen es wieder abschaffen. – In Wahrheit haben Sie große Eile, das hier in Schleswig-Holstein umzusetzen. Ich finde, beide Punkte passen nicht so richtig zusammen, Herr Kollege Koch. – Ich lasse Ihre Zwischenfrage zu, Herr Koch.

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Beate Raudies

Ja, Herr Abgeordneter, Sie lassen den Abgeordneten Koch eine Zwischenfrage stellen. Ich weise darauf hin: Eine Bemerkung zu der Frage ist auch zulässig, aber bitte kein Zwiegespräch.

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Tobias Koch CDU

Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Aber ich glaube, die Bemerkung ist sachdienlich, weil sie zur Aufklärung beiträgt. Warum die Eile? – Weil das Bundesgesetz Fristen setzt, die Kommunen die Energiedaten 2026 liefern müssen, und wir ihnen deswegen zu Beginn dieses Jahres das sagen müssen, damit die Kommunen erfüllen können, was der Bund, was die Ampel den Kommunen vorschreibt. (Lachen Dr. Heiner Garg [FDP]) Daraus ergibt sich die Eilbedürftigkeit, das können wir nicht erst am Ende des Jahres sagen, wenn sie schon nächstes Jahr liefern sollen. So einfach ist das. – Vielen Dank. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Christopher Vogt FDP

Ja, aber Herr Koch, wir haben in nicht mal vier Wochen eine Bundestagswahl, wo Sie mit Ihrer Partei sagen – Daniel Günther, Johann Wadephul als Spitzenkandidat –: Wir werden das Heizungsgesetz abschaffen. – Und jetzt sagen Sie, weil man nur bis 2026 Zeit hat, wenn das Gesetz nicht abgeschafft wird, müssen wir das Gesetz jetzt beschließen. Das ist ein bisschen unlogisch, Herr Kollege. Das ist ein bisschen sehr unlogisch. (Beifall FDP – Heiterkeit Dr. Heiner Garg [FDP] – Zuruf Martin Habersaat [SPD]) Meine Damen und Herren, wir haben das EWKG ja tatsächlich in den letzten Jahren in jeder Wahlperiode überarbeitet. Wir haben in der letzten Wahlperiode lange drüber gestritten, einige schwierige Kompromisse gefunden, aber dazu stehen wir auch. Ich will nur sagen: Ich wundere mich schon ein bisschen, warum die CDU ihren Wahlsieg dazu genutzt hat, all das, was wir in Jamaika abgelehnt haben, was die FDP und auch die CDU abgelehnt hat, warum jetzt alles das, was von CDU und FDP nicht zugelassen wurde, eins zu eins in dieses Gesetz zu nehmen. (Anhaltende Heiterkeit Dr. Heiner Garg [FDP]) Das wundert mich schon. Sie haben auch letztes Mal gesagt, Sie wollen die Solardachpflicht nicht. Jetzt machen Sie das, Herr Kollege Koch. Ich wundere mich einfach nur darüber. Ich sage Ihnen halt und meine das auch wirklich ernst: Ich glaube, man kann halt nicht durch alle Veranstaltungen ziehen und unter großem Beifall fordern: „Mensch, jetzt muss mal unnötige Bürokratie abgebaut werden!“, und man schafft gleichzeitig neue. Es ist einfach ein Unding, wenn wir auf die Gebäude hier gucken und keine Photovoltaikanlagen sehen. (Beifall FDP) Ich habe ja jedes Jahr abgefragt: Was habt ihr eigentlich in den letzten Jahren geschafft? – Es ist kaum etwas passiert, es passiert auch immer noch kaum etwas. Dann kommen Argumente wie, es gebe da jetzt ein Register, und man habe jahrelang gar nicht gewusst, welche Dächer eigentlich geeignet seien, wie sei das eigentlich statisch und mit dem Denkmalschutz und so weiter. Man kann sich nicht als Staat seit Jahren ins Gesetz schreiben, man sei – gesetzlich verpflichtet – Vorbild, und dann macht man es nicht, weil man es nach wie vor nicht hinkriegt, (Christopher Vogt) sagt aber Privatleuten, wenn sie ein Haus bauen, müssen sie das machen. Die Frage ist zudem, ob das sinnvoll ist. Denn nicht alle Standorte, nicht alle Gebäude sind geeignet. Jetzt gibt es sozusagen eine Beweislastumkehr, und die Leute müssen dann begründen, warum sie es nicht machen, warum es keinen Sinn macht. Das ist eine Belastung privaten Haushalte, das ist aus meiner Sicht dreist und übergriffig, wenn man der eigenen Verantwortung nicht nahekommt. Das ist auch klimapolitisch in dieser Form nicht sinnvoll. – Vielen Dank. (Beifall FDP)

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Beate Raudies

Zu einem weiteren Kurzbeitrag hat sich jetzt der Abgeordnete Heiner Rickers gemeldet.

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Heiner Rickers CDU

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Dr. Buchholz, ich stimme ganz häufig mit Ihnen überein, was Wettbewerb, Wettbewerbsverzerrung und Wettbewerbsfähigkeit angeht. Sie sind eben auf den sogenannten Zertifikatehandel von Zertifikaten für Klimagase eingegangen. Da haben Sie in der Logik dieses Handels nicht alles richtig wiedergegeben oder eben nicht richtig verstanden, oder ich habe Sie falsch verstanden. Es läuft ja so, dass alle aus Gewerbe und Industrie, die das bisher in größerem Umfang betreiben, wenn sie CO oder andere klimaschädliche Gase 2 bei der Produktion freisetzen und in die Atmosphäre gelangen lassen, nachweisen müssen, dass sie entweder dafür Ablass zahlen, also sich über Zertifikate freikaufen, oder nachweisen, dass sie diese klimaschädlichen Gase zukünftig einsparen. Das soll langfristig die Verbesserung im Klimaschutz bewirken, was vom Ansatz her gut ist. Man verpflichtet sich also entweder, sich davon befreien zu lassen, oder man verpflichtet sich zu einer klimaschonenden Produktion. Das wäre der optimale Weg, auch im Wettbewerbsrecht oder in der Wettbewerbsfähigkeit innerhalb der EU oder innerhalb Deutschlands. Bei diesem Zertifikatehandel – wir beschränken uns jetzt mal auf CO – ist es 2 nachweislich so, dass Sie, wenn Sie zum Beispiel einen Hektar Wald aufpflanzen, jährlich um die 15 Tonnen CO -Äquivalent in diesem Wald binden. 2 Sie können sich dann etwa als Tankstellenbetreiber bei einer Agentur anmelden, die Zertifikate handelt, die dafür davon freispricht, Einsparungen im Bereich der Verkäufe von klimaschädlichem Diesel oder anderen Kraftstoffen zu machen. Das ist der Ansatz. Und wenn Sie diesen Ansatz wahrnehmen, dann kann es eigentlich dem Klima nur guttun, wenn dieser Handel nicht nur betrieben wird, sondern auch letztendlich dazu führt, dass die beste Verwertung von Fläche im Bereich von Klimaschädlichkeit genau diesen Handel zulässt. Wenn heute die Zertifikate um die 70 Euro je Tonne gehandelt werden, lohnt es sich durchaus, Moor wiederzuvernässen und durch den Zertifikathandel diese Wiedervernässung als Eigentümer bezahlt zu bekommen. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Beate Raudies

Herr Abgeordneter, gestatten Sie dem Kollegen Buchholz eine Zwischenfrage?

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Dr. Bernd Buchholz FDP

Herr Kollege, damit Sie mich nicht missverstehen: Ich bin ein großer Fan des Zertifikatehandels. Ich finde das super, denn er ist wirksam. Der Zertifikatehandel hat im Industriebereich zu einer deutlichen Reduktion der CO -Emissio2 nen geführt. Aber wir werden europaweit für den Bereich Gebäude und Verkehr den Zertifikatehandel erst 2027 in Gang setzen. Dann wird die Anzahl der Zertifikate, die gehandelt werden kann, von der Europäischen Union festgesetzt. Ob Sie die in Schleswig-Holstein in Anspruch nehmen oder nicht, spielt überhaupt keine Rolle, weil sie dann woanders in Anspruch genommen werden. Das ist meine Aussage. Deshalb ist derjenige, der Ziele setzt, die vor denen der Europäischen Union liegen, vielleicht politisch auf der moralisch angenehmen Seite, aber für das Klima bewirkt er nichts. – Vielen Dank für genau diese Frage. Da nenne ich ein Gegenbeispiel. Wenn Sie einen Stromer fahren, also ein elektrisch betriebenes Auto, und Sie den nachweislich mit grünem Strom betreiben, dann können Sie über Zertifikate-Handelsagenturen sich tatsächlich das Einsparen von klimaschädlichen Gasen anrechnen lassen und bekommen heute tatsächlich dieses auch schon in barer Münze ausgezahlt. (Heiner Rickers) Das können Sie für Ihre private Photovoltaikanlage auf dem Dach genauso machen wie für den Elektrostromer, den zum Beispiel auch Sie fahren. Insofern muss ich Ihnen da widersprechen. Das wäre heute möglich und würde tatsächlich die Kosten bei einer Installation von Photovoltaik auf dem Dach verringern, wenn man dann diesen Zertifikatehandel in Anspruch nimmt. Die Chance hat jeder. – Vielen Dank. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Beate Raudies

Dann kommt jetzt noch der Kollege Marc Timmer zu einem Kurzbeitrag an die Reihe.

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Marc Timmer SPD

Ich wollte noch einmal kurz einen Punkt schärfen: Wir haben überhaupt nichts gegen ambitionierte Klimaziele. Das habe ich auch vorher nicht anders behauptet, und das finde ich grundsätzlich okay. Ich habe ein Problem damit, dass man sich dann auch den Weg dahin anschauen muss. Man muss ihn beschreiben, man muss die Instrumente gut in den Blick nehmen, man muss die Folgen der Instrumente in den Blick nehmen und gucken, was kostet das, wer bezahlt es und warum wird es bezahlt? Wo sind die Effekte der verschiedenen Maßnahmen? Im Strombereich – geschenkt –, sind 45 Terawattstunden 2030 kein Thema. Aber wir werden jetzt bald sehen, dass das Ziel im Wärmebereich 22 Prozent Anteil an erneuerbaren Energien im Jahr 2025 sind. Da möchte ich einmal sehen, ob wir das erreichen. Da möchte ich wissen, mit welchen Maßnahmen wir das denn erreicht haben. Haben wir da überhaupt eine Erzählung? Können wir das beschreiben? Darum geht es mir. Mir geht es wirklich darum, dass wir uns ehrlich machen, dass wir fragen: Welche Maßnahmen wirken wie, was kostet das, welche Maßnahmen sind geeignet und welche nicht? – Vielen Dank. (Beifall SPD, FDP und SSW)

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Beate Raudies

Bevor die Abgeordnete Nelly Waldeck noch zu einem Kurzbeitrag drankommt: Herr Abgeordneter Timmer, ich freue mich immer über spontane Wortmeldungen und über engagierte Debatten, aber ich freue mich noch mehr, wenn Sie das Präsidium begrüßen, wenn Sie am Pult stehen. (Marc Timmer [SPD]: Entschuldigung!)

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Nelly Waldeck GRÜNE

Sehr geehrte Frau Präsidentin! (Beifall – Heiterkeit) Liebe Kolleg_innen! Ich möchte doch auf zwei, drei kleine Punkte eingehen. Es kam jetzt einerseits die Kritik, dass wir zu viel Bürokratie mit dem Gesetz machen und andererseits, wir zögen das Klimaziel auf 2040. Ist das Einzige, was wir dabei als Maßnahme haben, PV auf Parkplätzen? – Nein, ist es nicht. Ich will dazu einmal sagen: PV auf Parkplätzen hat auch Gelb mitbeschlossen – in Rheinland-Pfalz und in Nordrhein-Westfalen. Das ist kein völlig verrückter Gedanke. Wir haben eben gesagt, wir setzen auf einen Dreiklang. Wir wollen Ordnungsrecht in einem Teil, das kann ein Teil des EWKG sein, wir wollen aber eben auch Anreize, und wir wollen auch Unterstützung. Deswegen haben wir eine Mischung aus Klimaschutzprogramm, Energiewende‑ und Klimaschutzgesetz und das Einbringen von Bundesratsinitiativen auf EU- und Bundesebene, die wir gemeinsam umsetzen. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU) Dann will ich noch einmal auf den Teil mit der Wärmeplanung eingehen, weil es jetzt heißt, das sei der Bereich, der eh läuft. Das sei kein Problem, das schaffen die Kommunen jetzt einfach so. Was wir frühzeitig gut hinbekommen haben, indem wir die Wärmeplanung nämlich schon im Jahr 2021 auf den Weg gebracht haben – deutlich früher als der Bund –, ist, dass wir früh Planungssicherheit gegeben haben und jetzt den Weg weiterverfolgen, es möglichst unbürokratisch umzusetzen und Anreize zu schaffen, dass es auch in kleinen Kommunen leichtere Verfahren geben kann. Damit sorgen wir dafür, dass die Wärmeplanung in Kommunen einfach umzusetzen ist, und geben Planungssicherheit. Das ist kein einfacher Durchläufer, sondern das ist schwarz-grüne Politik, die Wärmeplanung möglichst einfach umgesetzt hat. – Vielen Dank. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU)

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Beate Raudies

Dann erteile ich jetzt für die Landesregierung dem Minister für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur, Tobias Goldschmidt, das Wort. Tobias Goldschmidt, Minister für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es ist ja in der Debatte wieder viel über Probleme gesprochen worden. Deswegen möchte ich mit einem Dank anfangen. Der Dank soll sich an die Kommunen richten, die die Verpflichtung aus dem Klimaschutzgesetz, das wir in der Jamaikakoalition beschlossen haben, zur kommunalen Wärmeplanung beherzt umgesetzt haben. Ende des Jahres war die Frist dafür, und inzwischen haben 30 von 35 Kommunen ihre Wärmepläne eingereicht. Das betrifft etwa 1,3 Millionen SchleswigHolsteinerinnen und Schleswig-Holsteiner. 43 Prozent der Bevölkerung lebt jetzt in Regionen, in denen es Wärmepläne gibt und in denen damit Sicherheit entstehen kann darüber, ob eine netzgebundene Wärmeversorgung entsteht oder nicht. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU) Das zeigt: Die Wärmewende kann gelingen. Wir haben in den Kommunen starke Partner für die Umsetzung der Wärmewende und für den Klimaschutz. Dafür bin ich sehr dankbar. Mit dem vorliegenden Klimaschutzgesetz halten wir gesetzlich fest, dass wir in Schleswig-Holstein den Anspruch haben, 2040 klimaneutral zu sein und unseren Beitrag dazu leisten wollen. Das bedeutet nicht, dass wir in dem Gesetz alle Maßnahmen beschreiben, wie wir landespolitisch dafür sorgen können, dass wir 2040 klimaneutral sind. Dafür werden wir den Bund und die EU-Ebene brauchen. Aber wir wollen unseren Beitrag leisten, weil wir glauben, dass es in einem Land der erneuerbaren Energien unsere Rolle ist, früher klimaneutral zu sein als andere. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Peer Knöfler [CDU]) Deswegen halten wir das Energieziel fest: Wir wollen bis 2030 45 Terawattstunden an erneuerbaren Energien an Land erzeugen. Das ist mehr als eine Zielfeststellung, das ist eine Planungsprämisse – wenn wir beispielsweise über die Windkraftplanung reden. Wir sorgen dafür, dass Photovoltaik, die zurzeit stark auf freie Flächen geht, auf wichtige Naturfläche oder landwirtschaftliche Fläche, stärker auf versiegelte Flächen geleitet wird – mit der Pflicht, Photovoltaik auf neuen Wohngebäuden zu installieren. Wir sorgen durch das neue Fernwärmemeldeportal für Fairness und Preistransparenz. Damit sorgen wir dafür, dass die Fernwärmepreise dauerhaft nachvollziehbar sind und im Idealfall niedrig bleiben. Wir sorgen mit der Umsetzung des Klimaanpassungsgesetzes des Bundes für Sicherheit und investieren darin, dass wir unser Land langfristig daraufhin anschauen, wie es resilienter gegen die Folgen der Klimakrise werden kann. (Beifall Silke Backsen [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Wir setzen das Wärmeplanungsgesetz des Bundes um, das viele Fans gehabt hat, weil es früh dazu führte, dass Sicherheit darüber entsteht, wo Wärmenetze wirtschaftlich sein könnten. Wir tun das bürokratiearm – auch wenn gebetsmühlenartig immer das Gegenteil behauptet wird. Würden wir dieses Gesetz nicht erlassen, müssten alle tausend kleinen Gemeinden, und seien sie noch so klein, wegen des Ampelgesetzes eine Wärmeplanung erstellen. (Christopher Vogt [FDP]: Das wollen sie wieder abschaffen!) – Nein, das Wärmewendegesetz wird nicht abgeschafft. Ich habe das jedenfalls nicht in den Parteiprogrammen der regierungstragenden Fraktionen gelesen. Das Wärmeplanungsgesetz wird hier bürokratiearm umgesetzt. Es können Konvoi-Verfahren gemacht werden, das heißt Gemeinden können sich zusammentun und gemeinsam die Wärmeplanung auf den Weg bringen. Gemeinden können, wenn sie klein sind, auch ein vereinfachtes Verfahren durchlaufen. Wir werden dafür eine Karte zur Verfügung stellen, auf der zu erkennen ist, welche Gemeinden davon betroffen sind, die ein sehr, sehr schlankes Verfahren durchführen können. Das Klimaschutzgesetz ist insofern ein Entbürokratisierungsgesetz. Es setzt Bundesrecht bürokratiearm um. (Vereinzelter Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Lachen FDP – Dr. Heiner Garg [FDP]: Jetzt ist mir klar, warum so wenig funktioniert! – Dr. Bernd Buchholz [FDP]: Jetzt verstehe ich, was Sie unter Entbürokratisierung verstehen! Jetzt habe ich es verstanden! – Weitere Zurufe SPD und FDP) – Genau. Wir wissen, dass es beim Klimaschutz Herausforderungen gibt und dass es anstrengend ist, dass nichts von allein vorangeht. Wir wissen (Minister Tobias Goldschmidt) aber auch um die Größe der Notwendigkeit, und wir wissen auch um die Machbarkeiten beim Klimaschutz. Ich glaube, dass wir mit diesem Gesetz einen guten Kompromiss gefunden haben, gut abgewogen haben. Wir unterstützen dabei, die Herausforderungen anzugehen: mit einem neu aufgesetzten Kompetenzzentrum Wärmewende, das die Kommunen wollten, das wir finanziell mit fast einer halben Million Euro auf den Weg bringen und das nächsten Monat bereits an den Start geht. Wir unterstützen die Kommunen bei der Erstellung der Klimaanpassungskonzepte mit Geld. Wir setzen die 17 Millionen Euro des Bundes für die Wärmeplanung in den Kommunen bürokratiearm in die Kommunen um. Wir haben ein Bürgschaftsprogramm auf den Weg gebracht, um die Investitionen zu stemmen. Der Bund setzt die Fördermittel für die Fernwärmenetze weiter um. Wir haben ein BEG, was Wärmepumpen mit bis zu 70 Prozent Förderung unterstützt. Wir haben die EKI, die die Schutzmaßnahmen der Kommunen unterstützt. Niemand soll sich über zu wenig Unterstützung beklagen. Es muss getan werden, und ich nehme wahr, dass die Kommunen wollen und dass sie handeln, weil alle wissen: Kein Klimaschutz ist immer teurer als Klimaschutz. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Peer Knöfler [CDU])

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Eka von Kalben

Herr Minister, lassen Sie eine Frage von Herrn Dr. Buchholz zu? Tobias Goldschmidt, Minister für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur: Selbstverständlich.

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Dr. Bernd Buchholz FDP

Herr Minister, können Sie mir dann sagen, warum die Kommunen in ihrer schriftlichen Stellungnahme Folgendes aufschreiben: „Der Gesetzentwurf erweckt den Eindruck, Klimaschutz solle primär mit bürokratischen Instrumenten und Mitteln des Ordnungsrechts erreicht werden. Das EWKG wird deutlich ausgeweitet. Es wimmelt von Datenlieferpflichten, Bußgeldandrohungen, Detailpflichten mit Ausnahmeverfahren, Planungsund Dokumentationsverfahren.“ Und so weiter, und so weiter. Können Sie mir erklären, wenn die Kommunen das alles von Ihnen gewollt haben, was diese Stellungnahme dann soll? – Zum einen wird die Stellungnahme ja mit einem Fragezeichen eingeleitet. (Zurufe SPD: Och!) Zum anderen haben die Kommunen hier einen Eindruck geschildert. (Lachen FDP) Außerdem haben wir auf der exekutiven Seite viele Punkte der Kommunen aus dem Stellungnahmeverfahren übernommen, und zum Drittten gibt es auch gegenteilige öffentliche Äußerungen. (Dr. Heiner Garg [FDP]: Nein! Von wem denn? – Weitere Zurufe FDP) Und zum Vierten verstehe ich, dass die Datenlieferpflichten, die hier gerade auch schon Thema gewesen sind, aus der EU-Energieeffizienzrichtlinie kommend, einen Aufwand darstellen. Aber hätten wir das Gesetz nicht gemacht, hätten wir das Bundesgesetz nicht in Landesgesetz umgesetzt, wäre es deutlich bürokratischer gewesen. Es hätten mehr Fragezeichen im Raum gestanden, welche Daten noch geliefert werden müssen. Insofern ist dieses Gesetz – dabei bleibe ich – ein bürokratiearmes Gesetz. (Vereinzelter Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Eka von Kalben

Herr Goldschmidt, Frau Raudies würde Ihnen auch gern noch eine Frage stellen. Tobias Goldschmidt, Minister für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur: Gern.

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Beate Raudies SPD

Vielen Dank, Herr Minister. – Sie haben gerade sinngemäß gesagt, Sie hätten eine andere Auffassung von der Stellungnahme der Kommunen, also Sie legten sie anders aus als der Kollege Buchholz. Wäre da nicht eine ausführliche mündliche Anhörung im Ausschuss eine gute Gelegenheit gewesen, diese unterschiedlichen Einschätzungen mit den Kommunen abzugleichen und sich darüber auszutauschen? (Dr. Heiner Garg [FDP]: Wo kommen wir denn da hin! – Weitere Zurufe FDP) (Minister Tobias Goldschmidt) – Das ist eine Frage zum parlamentarischen Verfahren. Dazu werde ich mich nicht äußern. (Beifall Silke Backsen [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN] und Peer Knöfler [CDU]) Jetzt freue ich mich vor allen Dingen darauf, das Gesetz voller Tatkraft umzusetzen. Ich wünsche mir, dass wir das in Zukunft – vielleicht auch hier im Parlament – (Serpil Midyatli [SPD]: Das lag nicht an uns!) wieder einvernehmlicher hinbekommen und dabei nicht vergessen, dass es hier um den Schutz unserer gemeinsamen natürlichen Lebensgrundlagen geht. – Vielen Dank. (Vereinzelter Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Beifall Peer Knöfler [CDU] – Wortmeldung Thomas Hölck [SPD])

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Eka von Kalben

Herr Minister, möchten Sie noch eine weitere Frage von Herrn Hölck zulassen? – Nein. Zu einem weiteren Dreiminutenbeitrag hat sich Frau Redmann von der SPD gemeldet.

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Sandra Redmann SPD

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich hatte eigentlich in dieser Debatte erwartet, dass es eine Entschuldigung gibt, und zwar eine Entschuldigung für das Hopplahopp-Verfahren. Davon bin ich ausgegangen. (Beifall SPD, FDP und SSW) Ich hätte mich dann auch gar nicht gemeldet, aber nun ist es wohl doch nötig. Seit Dezember 2024, Frau Waldeck, haben Sie sich über die Stellungnahmen Gedanken gemacht. Das waren Ihre Worte. (Sybilla Nitsch [SSW]: Über Weihnachten! –

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Dr. Heiner Garg FDP

Mensch!) Das freut uns. Aber ich möchte es hier noch einmal erklären: Schöne Gedanken bei einer Tasse Tee ersetzen keine parlamentarische Anhörung. (Beifall SPD, FDP und SSW) Sie äußern sich in die Richtung, dass dies eines Ihrer wichtigsten Gesetze sei. Sie haben in der Regierung und in der Koalition Wochen diskutiert, um sich zu einigen, aber wir dürfen das dann in einem Hauruck-Verfahren machen. Minister Goldschmidt erzählt uns auf meine Frage hin im Ausschuss, dass er ja für das Verfahren gar nicht zuständig sei, denn er habe ja bereits im Oktober vorgelegt. Ja, im Oktober 2024 – mit der Maßgabe, dass das Gesetz am 1. Januar 2025 in Kraft treten soll. Soll das ein schlechter Witz sein? (Beifall SPD, FDP und SSW) Wenn man nach einer schriftlichen Anhörung, die direkt daraufhin erfolgt, auch noch eine mündliche Anhörung durchführen möchte, reicht dafür diese Zeit gar nicht aus. Es ist im Übrigen nicht das erste Mal, dass Sie das so machen. Das haben Sie in schöner Regelmäßigkeit bei fast allen Ihrer letzten Gesetze, die wir im Umweltbereich haben, genauso gemacht. (Dr. Bernd Buchholz [FDP]: Nicht nur dort!) Ich persönlich muss Ihnen sagen: Ich finde das unanständig. (Beifall SPD, FDP und SSW) Die langen Diskussionen in Ihren eigenen Reihen und der Zeitdruck, der dadurch entsteht, weil Sie sich nicht einigen können, geht zulasten eines parlamentarischen Verfahrens und geht zulasten der Anzuhörenden, die mit Respekt behandelt werden wollen. (Beifall SPD, FDP und SSW) Die Anhörung hat uns deutlich gemacht, dass wir noch viel intensiver hätten diskutieren müssen. Es gab noch so viele Fragen, die offen waren, so viele einzelne Punkte. Die Zeit hatten wir ja gar nicht mehr. Dankenswerterweise durften wir uns dann noch drei Tage damit beschäftigen. (Zuruf Sybilla Nitsch [SSW]) Ich kann nur hoffen, dass so etwas nicht wieder vorkommt – glaube es aber nicht. Beim biologischen Klimaschutz – das muss ich jetzt noch einmal sagen – können Sie nicht so richtig erkennen, dass das eine große Wirkung hat oder im Gesetz so viel bringen würde? – Ich staune. Ist das wirklich Ihre Meinung? Von der Landesregierung und insbesondere dem Umweltminister wird doch immer wieder gesagt, dass der biologische Klimaschutz ein Schwerpunkt sei. Das ist er nicht nur für den Natur- und Artenschutz, das ist er auch für den Klimaschutz in unserem Land. Ich bin zutiefst enttäuscht über diesen Umgang und finde das schäbig. – Danke. (Beifall SPD, FDP und SSW)

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Rasmus Vöge CDU

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Vor dem Hintergrund der aktuellen Verhärtung in der politischen Debatte, der Polarisierung unserer Gesellschaft und der schwierigen Situation, in der sich auch unser Land befindet, ist es nach wie vor ein ermutigendes Signal, dass wir in der Europapolitik zwar verschiedene Positionen vertreten, aber in grundsätzlichen Überzeugungen übereinstimmen, dass das vereinte Europa unsere Grundlage für Frieden, Freiheit und Wohlstand ist. (Beifall CDU, vereinzelt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP und SSW) Wir sprechen heute über die Ergebnisse der vergangenen BSPC, also der Ostseeparlamentarierkonferenz, die im August des letzten Jahres in Kopenhagen tagte. Als Teilnehmer der schleswig-holsteinischen Delegation und europapolitischer Sprecher der CDUFraktion ist es mir besonders wichtig, die Position unseres Landes in Bezug auf die Ostsee zu stärken und weiter auszubauen. Unsere Küstenregionen, unser maritimes Erbe und unsere Nähe zu den Nachbarstaaten machen uns zu einem natürlichen Akteur in der Ostseekooperation. Die Ostsee ist nicht nur ein geografischer Raum, sondern auch ein gemeinsames Gut, das uns alle verbindet. Sie ist Lebensraum, Handelsweg und wichtiger Faktor für die wirtschaftliche Entwicklung unserer Region. Doch sie ist natürlich auch ein sensibles Ökosystem, das durch den Klimawandel, die Verschmutzung und den zunehmenden Schiffsverkehr besonderen Herausforderungen gegenübersteht. Deshalb ist es wichtig, dass wir als Land Schlesunsere Rolle in der Ostseekooperation aktiv gestalten und auch zukünftig weiter ausbauen. Es geht nicht nur um die ökologische Verantwortung, sondern auch um wirtschaftliche und gesellschaftliche Chancen. Nur durch die Zusammenarbeit mit unseren Nachbarländern – ich betone das hier: den EUund NATO-Partnern –, können wir die Herausforderungen in der Zukunft meistern. (Beifall CDU, SSW und Dr. Heiner Garg [FDP]) Eine der vordringlichsten Aufgaben der Ostseekooperation ist der Schutz der Ostsee vor Umweltbelastung. Der verstärkte Austausch von wissenschaftlichen Erkenntnissen, innovativen Technologien zur Reduzierung von Schadstoffen und die Einhaltung gemeinsamer Umweltstandards sind dabei unerlässlich. Schleswig-Holstein steht als Küstenland hier in einer besonderen Verantwortung, gemeinsam mit allen Nachbarn Lösungen zu entwickeln, die der gesamten Ostsee zugutekommen. Die Ostsee ist für uns natürlich auch ein strategisch wichtiger Wirtschaftsraum. Unsere Häfen in Schleswig-Holstein sind Knotenpunkte des internationalen Handels. Auch um diese Rolle zu stärken, müssen wir die wirtschaftliche Zusammenarbeit mit den Anrainerstaaten intensivieren. Dies betrifft nicht nur die maritime Wirtschaft, sondern auch den Bereich der erneuerbaren Energien, die Fischerei, den Tourismus und den Handel. (Rasmus Vöge) Die Entwicklung gemeinsamer Infrastrukturen, die Förderung von grenzüberschreitendem Handel und die Vereinfachung bürokratischer Hürden können uns helfen, die Wettbewerbsfähigkeit der Region inmitten von Europa zu stärken. Auch da ist es entscheidend, dass wir den Dialog mit unseren Nachbarn fortsetzen und gegebenenfalls gemeinsame Interessen gegenüber Brüssel vertreten, die die Bedürfnisse aller unserer Nachbarn berücksichtigen. Neben ökologischen und wirtschaftlichen Aspekten dürfen wir die kulturelle Dimension der Ostseekooperation nicht vergessen. Wir sind alle Teil eines vielfältigen Raums, miteinander verbunden, und gerade die gemeinsamen kulturellen Erlebnisse fördern das Verständnis und den Dialog zwischen den Völkern. (Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW) Schleswig-Holstein ist ein Teil Europas, und die Ostsee gehört untrennbar dazu. Daher ist es unerlässlich, dass wir als Land in eine europäische Strategie eingebunden sind, die die Ostsee als integralen Bestandteil einer nachhaltigen und zukunftsorientierten Politik sieht. Hierzu zählen die Förderung von Forschung und Innovation, der Ausbau transnationaler Netzwerke und die Sicherstellung einer nachhaltigen Energieversorgung. Meine Damen und Herren, über diese Punkte ist in der Vergangenheit in den letzten 30 Jahren viel diskutiert worden. Überall sind durch die Zusammenarbeit große Fortschritte erzielt worden, aber ein neuer Punkt ist seit einigen Jahren dabei und hat auf der letzten BSPC großen Raum eingenommen. Es ist natürlich vor dem Hintergrund des Krieges in Europa – Russlands gegen die Ukraine – die sicherheitspolitische Zusammenarbeit, über die viel gesprochen wurde. Die Aktualität des Themas erleben wir in den letzten Wochen und Monaten live, hier vor unserer Haustür: die Angriffe auf unsere Infrastruktur durch russische und chinesische Schiffe, die Leitungen und Kabel zerstören. Natürlich schauen Staaten wie Russland und China genau zu, wie wir reagieren – alles live vor unserer Haustür. Deshalb erwarten wir in Zukunft verstärktes Handeln von Bundeswehr und Behörden, die entsprechend ausgestattet werden müssen. Auch in dem Bereich können wir voneinander lernen. Was der schwedische Minister für Zivilverteidigung im vergangenen August als Programm für Schweden vorstellte, wie die Bevölkerung sensibilisiert wird, wie sie sich bei Krisen und auch möglicherweise Kriegen zu verhalten hat, ist beispielhaft dafür, was wir in Deutschland machen können. (Beifall CDU, Dirk Kock-Rohwer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN] und Dr. Heiner Garg [FDP]) Abschließend möchte ich sagen: Die Zukunft der Ostsee liegt in den Händen derer, die bereit sind, über Ländergrenzen hinweg zu denken und zu handeln. Schleswig-Holstein hat das Potenzial, eine führende Rolle in dieser Zusammenarbeit zu spielen, sei es im Bereich Umweltschutz, Wirtschaft oder Kultur. Lassen Sie uns diese Verantwortung weiterhin annehmen und gemeinsam mit unseren Nachbarn eine starke und nachhaltige Zukunft für die Ostsee und ihre Menschen gestalten. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. Ich freue mich auf die weitere Zusammenarbeit in diesem wichtigen Themenfeld und die Unterstützung der gemeinsamen Resolution. – Vielen Dank. (Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP und SSW)

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Beate Raudies

Bevor ich die nächste Rednerin aufrufe, hole ich noch ein Versäumnis nach und begrüße auf der Tribüne eine Gruppe von Schülerinnen und Schülern aus dem Gymnasium Heide-Ost und Teilnehmende des Enrichment-Kurses. – Herzlich willkommen im Schleswig-Holsteinischen Landtag! (Beifall) Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat jetzt die Abgeordnete Eka von Kalben das Wort.

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Eka von Kalben GRÜNE

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich bin immer wieder froh, dass wir es schaffen, als europapolitische Sprecher_innen, dieses Thema – die Resolution der BSPC – auf die Tagesordnung setzen. Denn immer wieder gibt es eine Diskussion darüber: Wir sind alle einer Meinung, und es ist ja letztendlich nie etwas ganz Neues. – Herr Vöge hat gerade darauf hingewiesen, dass es neue Punkte gibt. Manchmal ist am Donnerstagnachmittag auch die Konzentration für einstimmige Themen nicht mehr sehr hoch. Ich bin wirklich froh – aktueller kann es kaum sein –, dass wir heute noch einmal über ein europapolitisches Thema sprechen, weil es eben so extrem wichtig ist, dass wir uns immer wieder klarmachen: Wir sind nicht nur Schleswig-Holstein und nicht (Eka von Kalben) nur die Bundesrepublik Deutschland, sondern wir sind eben auch ein Teil Europas. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU, FDP und vereinzelt SSW) Innerhalb Europas verbindet uns – das haben Sie gesagt – die Ostsee. Sie ist für uns in SchleswigHolstein viel mehr als nur ein Gewässer. Sie ist für uns Heimat, Wirtschaftsregion und ein Ort, der unsere Verantwortung für den Klimaschutz und die internationale Zusammenarbeit prägt – im Übrigen auch ein Ort, zu dem wir als Parlament von hier aus immer wieder mal schön hingucken können. Die 33. Ostseeparlamentarierkonferenz, die im August in Helsingør stattfand, hat aufgezeigt, wie dringend es ist, dass wir als Region uns enger vernetzen und die Sicherheit im Ostseeraum und den Klimaschutz vorantreiben. Beides hat für Schleswig-Holstein eine herausragende Bedeutung. Die Ostsee ist heute ein geopolitischer Brennpunkt: zerstörte Datenkabel, Schattenflotten, Provokationen und leider auch ein Abbruch von ziviler Zusammenarbeit. Russlands Angriffskrieg gegen die Ukraine spielt sich nicht nur in Charkiw und im Donbass ab. Und ganz ehrlich, mich gruseln auch Trumps Grönland-Fantasien. In Zeiten wachsender Spannung müssen wir als Ostsee-Anrainerstaaten enger zusammenarbeiten, um unsere maritimen Infrastrukturen und Seewege zu sichern. In dem Zusammenhang, Herr Vöge – Sie haben ja noch mal darauf hingewiesen, wie sich andere Länder im Moment auf den Schutz ihrer Infrastruktur und auf ihre Resilienz vorbereiten –, möchte ich noch mal darauf hinweisen, dass wir im Bundestag ein Gesetz zum Schutz der kritischen Infrastruktur haben, das sogenannte KRITIS-Dachgesetz. Es wäre ganz wunderbar, wenn das möglichst schnell beschlossen würde. Vielleicht können Sie da ja auch noch mal in Richtung Ihrer Fraktion tätig werden, dass sie sich auch mit diesem wichtigen Thema auseinandersetzen und nicht nur mit anderen. Schleswig-Holstein spielt bei der Resilienz in der Ostsee eine Schlüsselrolle. Unsere Häfen, unsere Schifffahrtswege, aber auch unsere Küstenregionen müssen geschützt werden – nicht nur vor physischen, sondern eben auch vor hybriden Bedrohungen wie Cyberangriffen. Deshalb müssen wir Sicherheit eben nicht nur militärisch denken, sondern viel umfassender. Ja, auch der Klimawandel bedroht unsere Sicherheit, insbesondere an den Küsten. Die Konferenz hat deshalb auch die Klimaresilienz der Region in den Fokus gerückt und gesagt: Auch das ist ein wichtiges Klimathema. Der Ausbau der OffshoreWindkraft ist insofern übrigens von doppelter Bedeutung. Auf der einen Seite hilft sie mit bei der Energiesicherheit durch Erneuerbare, und auf der anderen Seite sind gerade das eben auch Anlagen, die geschützt werden müssen. Auch das kann dann kritische Infrastruktur sein. Gleichzeitig ist es eine der Infrastrukturen, die wir wie die Kabel und den Schiffsverkehr schützen müssen. Die Konferenz hat uns wieder die Bedeutung der Zusammenarbeit im Ostseeraum vor Augen geführt. In einer so engen und geopolitisch bedeutenden Region müssen wir den Dialog und den Austausch über alle Grenzen hinweg stärken. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SSW und vereinzelt SPD) Wirklich sehr schön ist, dass wir immer wieder schaffen, auch die Jugend mit ins Boot zu kriegen. Das ist ein ganz wichtiger Punkt der BSPC. Ich betone hier: Dazu gehören aus meiner Sicht offene Grenzen. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP, SSW und vereinzelt SPD) Wir haben es bei unserer Sitzung der Konferenz der PSO in Glücksburg erlebt. Auch unsere Grenzen im Ostseeraum sind fließend. Wir sind da mit dem Boot hin- und hergefahren und wussten teilweise nicht: Sind wir jetzt in Dänemark oder in der Bundesrepublik? Unsere Grenzen im Ostseeraum sind im wahrsten Sinne des Wortes fließend. Deshalb ist es mir wichtig, dass wir uns immer wieder daran erinnern, dass Europa ein Europa der offenen Grenzen und nicht der geschlossenen Grenzen sein muss. Meine Damen und Herren, dass wir die Klimafragen und die Sicherheitsfragen in unserer Resolution nicht isoliert voneinander betrachten, sondern beide Themen zusammen denken, ist mir eine große Freude, weil sie untrennbar miteinander verbunden sind. (Dr. Heiner Garg [FDP]: Das stimmt!) Ich komme zum Schluss, weil meine Zeit leider abgelaufen ist. Meine Damen und Herren, wir sind nicht nur ein Küstenland, sondern auch ein Land mit einer klaren Verantwortung für unsere Ostsee. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU und SSW)

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Beate Raudies

Für die SPD-Fraktion hat jetzt der Abgeordnete Marc Timmer das Wort.

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Marc Timmer SPD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Am 9. August 2024 haben wir uns in Helsingør zur 33. Ostseeparlamentarierkonferenz getroffen. Die Stimmung war gut. Wir haben ganz nette Leute wie zum Beispiel König Frederik X. getroffen. Die Themen waren allerdings ernst, und jetzt nach Trump, Musk und weiteren schlimmen Ereignissen, den zunehmenden Angriffen auf Infrastrukturen in der Ostsee, erhalten sie eine noch ernstere Dimension. Im Angesicht des anhaltenden Krieges in der Ukraine haben wir folgende Themen beraten und unsere Forderungen an die Regierung dazu aufgestellt: Verteidigungskooperation und Stärkung der regionalen Sicherheit, Energiesicherheit und Schutz kritischer Infrastrukturen und Vertiefung der Zusammenarbeit in der Region sowie Umwelt- und Klimaschutz. Wir haben unseren Fokus auch auf die soziale Nachhaltigkeit und die Stärkung der sozialen Resilienz gerichtet. Das ist mir auch wichtig hier zu betonen. Pekka Haavisto, früherer finnischer Außenminister, betonte die Gefahr der hybriden Kriegsführung Putins. Jarosław Wałęsa, Sohn von Lech Walesa, begrüßte Finnland als neues Mitglied in der NATO. Lene Westgaard-Halle, Mitglied des norwegischen Parlaments, fordert uns alle auf: Seid nicht naiv! Desinformation, Trolle, all das sei dazu da, uns auseinanderzutreiben. – Dies unterstreiche ich ausdrücklich. Wir müssen genau das Gegenteil tun. Zusammenbleiben, eng abgestimmt, Gemeinsamkeiten betonend. Der konstruktive und produktive Zusammenhalt innerhalb der EU und in ihren Regionen wird der entscheidende Erfolgsfaktor für uns in den nächsten Jahren sein. Putin und Trump wollen die EU und die Ostseeregion schwächen und spalten. Beide wissen, dass einzelne Staaten verwundbarer, leichter zu beeinflussen sind. In dem Zuge läuft dann auch Musk mit, der sieht, dass ein regelbasierter Zusammenhalt innerhalb der EU aufzuweichen ist, um dort seine Geschäftsinteressen besser durchsetzen zu können. Das einzige Gegenmittel ist eine starke EU, starke Regionen wie die Ostseeregionen. Die EU muss geschlossen bleiben. Jeder, der das nicht sieht, der – wie beispielsweise rechtsextreme Kräfte – die EU von innen und außen aushöhlen will, handelt gleichermaßen fundamental entgegensetzt zu den jeweiligen nationalen Interessen der Mitgliedstaaten. Sich unter den teilnehmenden Mitgliedern des Ostseeparlamentarierforums des Zusammenhalts zu vergewissern und danach zu handeln, ist eine bedeutende Funktion, die der Ostseeparlamentarierkonferenz zukommt. Dazu beizutragen, dass die Ostsee zunehmend besser und abgestimmter überwacht wird und in ihrer Infrastruktur resilienter wird, ist wichtig. Es gibt mir ein gutes europäisches Gefühl, wenn polnische Schiffe mit schwedischen oder anderen in der Ostsee unterwegs sind. So muss es sein. Sicherheit ist eine gemeinsame Aufgabe. Den Teilnehmenden der Konferenz war bewusst, dass die Verteidigungsfähigkeit insgesamt erhöht werden muss. Zahlen, die derzeit gehandelt werden, haben wir allerdings nicht besprochen. Fünf Prozent des Bruttoinlandsproduktes beispielsweise ist der irre Vorschlag von Trump. Fünf Prozent entspräche im Übrigen der Hälfte des Bundeshaushalts im letzten Jahr. Wir brauchen eine vertiefte Zusammenarbeit in der Ostseeregion für Sicherheit, für Stabilität und für die Stärkung unseres sozialen Zusammenhalts, der von enormer Bedeutung ist. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall SPD, CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Eka von Kalben

Das Wort für die FDP hat Dr. Heiner Garg.

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Dr. Heiner Garg FDP

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Einer der wichtigsten Beschlüsse der letztjährigen Ostseeparlamentarierkonferenz ist und bleibt aus meiner Sicht die weitere oder sogar verstärkte Unterstützung der Ukraine, und zwar nicht nur militärisch, sondern eben auch in sämtlichen anderen Bereichen. Liebe Frau Vizepräsidentin, Sie haben ja gerade zu Recht in Ihrer Rolle als europapolitische Sprecherin darauf hingewiesen, dass Umweltschutz und Klimaschutz Frieden benötigen. Die verheerenden Auswirkungen des Gegenteils kann man gerade in der Ukraine sehen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, andere aus meiner Sicht zentrale Beschlüsse sind, die Desinformationskampagnen und die Desinformation als neues Kampfinstrument nachhaltig zu bekämpfen. (Dr. Heiner Garg) Ich empfehle jedem, der sich dafür interessiert, mal bei ChatGPT und dem neuen Konkurrenten die Frage zu stellen: Werden die Uiguren in China verfolgt? Da werden Sie interessante, unterschiedliche Antworten bekommen. Daran sieht man, wie wichtig das Bekämpfen und das Aufklären über Desinformation als neues Mittel der internationalen Auseinandersetzung auch in Konflikten ist. Das Lagebewusstsein erhöhen und die gesellschaftliche Resilienz stärken: ich glaube, dass wir hier in Deutschland noch jede Menge vor uns haben, um genau dies zu tun. Ich nehme wahr, dass die baltischen Staaten, Polen, aber auch die skandinavischen Staaten im Hinblick auf die Vorbereitung ihrer Bevölkerung auf Krisen- und Ausnahmesituationen deutlich weiter sind als wir. Politik hat die Aufgabe, nicht Angst zu machen, aber auch, die Realitäten und die Herausforderungen, die sich aus diesen aktuellen neuen geopolitischen Realitäten ergeben, klar zu beschreiben und unsere Menschen darauf einzustellen, was im Zweifel notwendig ist, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall FDP, SSW und vereinzelt CDU) Der Kollege Vöge hat die Bedrohung durch die russische Schattenflotte bereits angesprochen. Sich auch diesen Gefahren zu stellen, ist aus meiner Sicht ein zentraler Punkt, den ich noch einmal hervorheben will. Gleiches gilt für den Schutz besonders vulnerabler Gruppen. Auch das ist aus meiner Sicht, wenn wir weiter in Frieden und Freiheit demokratisch verfasst miteinander leben wollen, ein ganz zentraler Punkt. Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich glaube, angesichts der Herausforderungen gerade auch durch den Wechsel in der Administration im Weißen Haus ist die Verwirklichung eines integrierten NATO-Verteidigungsraums mit einer noch stärkeren regionalen Zusammenarbeit gerade in der Küsten‑, See- und Luftverteidigung unabdingbar, und zwar schnell. Meine sehr geehrten Damen und Herren, lieber Kollege Timmer, Sie haben ja zu Recht angesprochen, und das tun in den Debatten ganz viele: Europa muss einig sein, Europa muss stark sein. Aber die Wahrheit ist: Europa ist alles, nur nicht einig oder stark. Oder glauben Sie, dass ein Viktor Orbán, ein Robert Fico, ein Herbert Kickl, eine Giorgia Meloni oder eine Marine Le Pen – und die Liste wird bedauerlicherweise immer länger – an einem wirklich einigen, freiheitlich-demokratisch verfassten Europa interessiert sind? Ich glaube, die Herausforderungen waren noch nie so groß, auf diese geopolitische Disruption, die wir gerade erleben, tatsächlich geeinte Antworten zu geben. Wenn wir uns zu Recht darüber die Augen reiben – von Empörung halte ich wenig –, was gerade in den Vereinigten Staaten passiert, nämlich Disruption als neues Stilmittel der Politik und nicht mehr wertebasierte Politik, um sich an internationales Recht und an internationale Regeln zuhalten, dann brauchen wir diese Einigkeit tatsächlich. Ehrlicherweise hat mir etwas ein bisschen Mut gemacht, wozu Zivilgesellschaft in der Lage ist, auch wenn das fern vom Ostseeraum gewesen ist. Das sind die neuesten Entwicklungen in Serbien. Meine lieben Kolleginnen und Kollegen, die Herausforderungen an die enge Zusammenarbeit im Ostseeraum waren, so glaube ich, seit Bestehen des Gremiums und seiner Gründung im Jahr 1991 noch nie so groß. Ich glaube, dass die Art und Weise der Zusammenarbeit Vorbild sein kann für die Zusammenarbeit in der Europäischen Union. Wir haben die Größe, wir haben die Stärke, aber wir haben sie nur, wenn wir zusammenhalten, um weiterhin freiheitlich-demokratisch miteinander leben zu können. (Beifall FDP, SSW, vereinzelt CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Eka von Kalben

Für den SSW hat der Fraktionsvorsitzende Christian Dirschauer das Wort.

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Christian Dirschauer SSW

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich spreche für die heute Nachmittag abwesende Kollegin Jette Waldinger-Thiering. – Eingangs möchte ich betonen, wie erfreulich es ist, und das haben wir mehrfach gehört, dass hier wieder alle Fraktionen zu einer Einigkeit, zu einem gemeinsamen Antrag zur Umsetzung der Beschlüsse der 33. BSPC gekommen sind. Wir haben es ebenfalls mehrfach gehört: Gerade in diesen Zeiten ist es ein gutes, ein wichtiges und vor allem ein richtiges Signal, dass wir uns hier in Schleswig-Holstein auf gemeinsame Leitlinien einigen können, denn als Förde direkt vor unserer Tür müssen wir zusammenstehen, wenn es um die Sicherheit und den Schutz im Ostseeraum geht. Meine Damen und Herren, es ist offensichtlich, dass sich in der Ostsee derzeit viele besorgniserregende Entwicklungen abspielen, bei denen wir nicht weggucken können und dürfen. Es ist inakzeptabel, dass russische Öltanker aus der Schattenflotte havarieren, GPS-Signale gestört werden und (Christian Dirschauer) Unterseekabel beschädigt oder durchtrennt werden. Es wurde in den letzten Monaten immer deutlicher: Russland führt immer wieder hybride Angriffe und Sabotageakte auf die Infrastruktur in der Ostsee aus. Genau deshalb sind eine verstärkte Zusammenarbeit und auch Wachsamkeit in der Region unbedingt notwendig, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall SSW, FDP, Rasmus Vöge [CDU] und Uta Röpcke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Die Resolution der 33. BSPC betont zu Recht, dass die aktuellen geopolitischen Herausforderungen und Bedrohungen eine noch engere Kooperation und Solidarität zwischen den demokratischen Staaten der Ostseeregion erfordern. Die Sicherheit und die Stabilität des Ostseeraums können nur durch gemeinsame Anstrengungen gestärkt werden, insbesondere durch eine intensivierte Zusammenarbeit auch in der Verteidigungspolitik und den Schutz vor den eben genannten hybriden Bedrohungen. In diesem Zusammenhang ist es gut und richtig, dass die Resolution den völkerrechtswidrigen Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine weiterhin unmissverständlich verurteilt und die uneingeschränkte Unterstützung für die Souveränität und territoriale Integrität der Ukraine bekräftigt. (Beifall SSW, vereinzelt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD und FDP) Aber die Ostsee steht vor weitaus mehr Herausforderungen als lediglich den sicherheitspolitischen, und das sind schon riesige Herausforderungen. Als SSW liegt uns auch der Umweltschutz besonders am Herzen. Der Zustand der Ostsee ist nach wie vor besorgniserregend, und das Ökosystem droht zu kippen. Dies hängt auch mit den Munitionsaltlasten zusammen. Der SSW ist weiterhin der klaren Auffassung, dass Bund und Länder – und zwar alle, nicht nur die an der Küste – eine Verantwortung für die Räumung der Altlasten haben und diese finanzieren müssen. (Beifall SSW, vereinzelt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP) Die Zusammenarbeit von Politik, Industrie und Wissenschaft muss an der Stelle unbedingt fortgesetzt werden. In diesem Zusammenhang spielen auch der Baltic Sea Action Plan und die HELCOMEmpfehlungen eine sehr wichtige Rolle. Mit dem aktuellen Zustand der Ostsee, der Meeresverschmutzung und dem täglichen Biodiversitätsverlust müssen diese Maßnahmen ambitioniert verfolgt werden, um das fragile Ökosystem der Ostsee zu schützen und zu regenerieren. Zudem begrüßen wir ausdrücklich, dass der Antrag die Bedeutung der Jugend hervorhebt. Gerade in Zeiten geopolitischer Spannungen ist es von ganz großer Bedeutung, die Verbindungen zwischen jungen Menschen zu stärken und den kulturellen Austausch sowie das gegenseitige Verständnis zu fördern. Die Realität des Gegenübers zu verstehen, einen Einblick in eine andere Kultur zu bekommen und eventuell sogar Freundschaften über Ländergrenzen hinweg zu knüpfen, kann auch als eine Form der Resilienz dienen und langfristig zur Stabilität in der Region beitragen. (Beifall SSW, vereinzelt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP) Die Ostsee steht also vor vielfältigen und komplexen Herausforderungen. Sie hat sich zu einem geopolitischen Knotenpunkt entwickelt, in dem sich Fragen der Sicherheit und des Umweltschutzes überlagern. Die Beschlüsse der 33. BSPC sind ein erster Anfang. Wir dürfen dieses Thema aber weiterhin nicht aus den Augen verlieren. Das machen wir auch nicht, da bin ich mir ziemlich sicher. Nur so und durch eine enge und vertrauensvolle Zusammenarbeit der Ostseeanrainer können wir die Zukunft der Ostsee nachhaltig und sicher für uns alle gestalten. – Herzlichen Dank. (Beifall SSW, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, vereinzelt CDU)

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Eka von Kalben

Zu einem Kurzbeitrag hat sich die Kollegin Ulrike Täck von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gemeldet.

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Dr. Ulrike Täck GRÜNE

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Als Mitglied der BSPCArbeitsgruppe Energiesicherheit, Unabhängigkeit, Resilienz und Interkonnektivität möchte ich hier gern noch ein paar Worte ergänzen, denn nicht alle von Ihnen sind in diesem Prozess so drin und kennen die näheren Inhalte. Unsere Arbeitsgruppe macht Vorschläge an die BSPC. Ich finde, das ist eine sehr gute Konkretisierung: Die drei wichtigsten Punkte, die wir für Helsingør gemacht haben, sind gemeinsame Maßnahmen für einen offenen, wettbewerbsfähigen und widerstandsfähigen Energiemarkt, ein vernetztes, nachhaltiges und widerstandsfähiges Transport- und Verkehrssystem und ein digitaler Markt, der gegen (Dr. Ulrike Täck) interne und externe Bedrohungen widerstandsfähig ist. Welches Wort finden wir darin immer wieder? – „Widerstandsfähigkeit“! Genau darum geht es. Das eint uns dort alle. Ich freue mich sehr, dass wir auch hier diese Einigkeit haben. Neulich kam der Bericht aus Brüssel; dieser wurde uns allen geschickt. Am 14. Januar 2025 fand das Gipfeltreffen der NATO-Ostseeanrainerstaaten zum Schutz der kritischen Untersee-Infrastruktur statt. Und: Das NATO-Hauptquartier ist in Rostock. So geht Zusammenarbeit. So können wir zeigen, dass unser Land, Deutschland, dort mitmacht. Aber wir können noch mehr – auch intern – machen. Die entsprechende Arbeitsgruppe der BSPC bereist auch die Ostseeanrainerstaaten; dort können wir viele sehr gute Beispiele sehen. Zwei – aus Finnland – möchte ich nennen; dort können wir uns wirklich etwas Gutes abgucken. Das eine Beispiel ist das Zentrum für Exzellenz in der Bekämpfung hybrider Bedrohungen, das andere die nationale Organisation für Notfallversorgung. Beide Institutionen entfalten sehr gute Aktivitäten, die auch wir uns genau anschauen sollten. In diesem Sinne möchte ich nun noch an zwei Ressorts einen Dank aussprechen. Erstens geht mein Dank an das Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur für den Beitrag in der Regierungsbefragung zur Energiezukunft. Zweitens möchte ich der Staatskanzlei für den Beitrag in der Regierungsbefragung zur russischen Schattenflotte Dank aussprechen. Jetzt will ich aber noch ein bisschen Wasser in den Wein gießen. Ich finde, dass wir hier in SchleswigHolstein eine ganz besondere Rolle einnehmen, wenn es um das KRITIS-Dachgesetz geht. Die erste Lesung fand am 5. Dezember 2024 statt; es folgte die Ausschussanhörung. Seitdem ist nichts mehr passiert – außer, dass sich verschiedene Parteien vielleicht noch gestritten haben. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir haben aber keine Zeit mehr für solche Sachen. Wir sehen, wie oft wir Interventionen in der Ostsee haben. Die Uhr tickt. Jede Woche kann dort etwas passieren, wenn wir nicht bald reagieren. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Eka von Kalben

Frau Täck, Ihre Zeit tickt jetzt leider auch.

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Dr. Ulrike Täck GRÜNE

Ich schließe damit auch ab. – Für unser Land zwischen den Meeren sind die genannten Punkte von essenzieller Bedeutung. Deshalb würde ich mich freuen, wenn wir im Laufe der Legislaturperiode auch noch gemeinsame parlamentarische Initiativen in Richtung des Bundes starten könnten, die uns als Land zwischen Nordsee und Ostsee bei unseren Bemühungen stärken. – Ich danke euch. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Eka von Kalben

Ich möchte kurz intervenieren und, auch wenn es an dieser Stelle ungewöhnlich ist, einen Dank aussprechen. Dieser geht an unsere Landtagspräsidentin, weil sie dafür gesorgt hat, dass die gute Arbeit von Bodo Bahr, den wir heute als Gast begrüßen dürfen, mit sehr großer Unterstützung durch den Schleswig-Holsteinischen Landtag weitergeführt werden kann. Vielen Dank dafür! (Beifall) Nun hat Minister Schwarz das Wort. Werner Schwarz, Minister für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz: Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Wir freuen uns sehr über diesen umfangreichen Beschluss zu so vielen, äußerst wichtigen Themen unserer Zeit. Die Zeiten sind ernst. Wir erkennen das auch in der Ostseekooperation, in der nun jede Tagesordnung mit dem Thema Sicherheit beginnt. Und das leider aus gutem Grund: Die Ostseeregion wird nahezu täglich mit neuen Angriffen auf ihre Sicherheit konfrontiert; Kabel werden von Schiffen aus zertrennt, Schattenflotten brechen die Sanktionsregeln und stellen eine immense Bedrohung für unsere Meeresumwelt dar. Diese Wahrnehmung spiegelt sich auch in der Resolution der Ostseeparlamentarierkonferenz 2024 wider. Entsprechend haben wir es sehr begrüßt, dass am 14. Januar 2025 auf Einladung Finnlands und Estlands nach vielen Jahren erstmals wieder die Regierungschefinnen und ‑chefs der NATO-Ostseeländer in Helsinki zusammenkamen. Der dort getroffene Beschluss sieht vor, die gemeinsame Überwachung der Ostsee zu verbessern, rechtliche Maßnahmen gegen Schiffe auszuloten, die Schäden verursachen, und die Sanktionen gegen die sogenannte Schattenflotte auszuweiten. (Minister Werner Schwarz) Herr Dr. Garg, es ist Stärke, die dort bewiesen wird. Ich begrüße auch Ihre Aussagen zu diesem Thema. Es ist erfreulich, dass hier im Ostseekontext gehandelt wird. Allerdings wünschen wir uns ein solches – gemeinsames – Vorgehen auch bei Themen, die nicht unter einem so hohen Druck stehen. Seit Jahren fordern wir ein solches Gipfeltreffen, um auf höchster Regierungsebene wichtige ostseepolitische Weichen, zum Beispiel in Bezug auf Energiesicherheit und Transport, zu stellen. Zum Glück verfügen wir in Schleswig-Holstein aber auch über zahlreiche eigene Instrumente der Ostseepolitik. Auch wenn sie vielleicht nicht den großen Rahmen der Sicherheit im militärischen Sinne bestücken, so sind sie doch wichtige Bausteine der Sicherheitsarchitektur. Unserem Motto „Ostseepolitik ist immer auch Friedenspolitik“ bleiben wir treu. Meine Damen und Herren! Mein Haus ist derzeit auf Bitten der Landtagspräsidentin dabei, alle Ressorts nach ihrem Umsetzungsstand bezüglich der in der Resolution aufgeführten Themenfelder zu befragen, den Fragenkatalog der Arbeitsgruppe zu Sicherheitsfragen abzuarbeiten und alles zusammenzustellen. Ich kann demnach nicht auf die ganze Bandbreite der vielfältigen Ostseemaßnahmen des Landes eingehen und konzentriere mich daher auf einige aktuelle Aktivitäten des Europaministeriums. Wie Sie wissen, haben wir in diesem Jahr weiterhin den Vorsitz im Netzwerk der Subregionen des Ostseeraums – BSSSC – inne. Nach einer sehr erfolgreichen Jahreskonferenz im September 2024 in Kiel – einige von Ihnen waren erfreulicherweise dabei – starten wir nun in ein zweites Vorsitzjahr mit Plänen für eine Jahreskonferenz, bei der die stärkere Einbeziehung von Städten und Regionen in die Arbeit der EU-Ostseestrategie die zentrale Rolle spielen wird. Ein „Tag der Städte und Regionen“ ist für den Auftakt zum diesjährigen Jahresforum der EU-Ostseestrategie in Sopot in Polen geplant. Kernidee ist ein „Regional Leaders/Mayors Summit“, um den kommunalen und regionalen Akteuren die Chance zu geben, ihre zentralen ostseepolitischen Forderungen an die EU-Ostseestrategie zu richten. Wir wollen hiermit einen wichtigen Beitrag zu mehr Austausch zwischen den politischen Ebenen leisten, Sorgen und Nöte, aber auch kluge Ideen und Vorschläge von unten nach oben transportieren. Ganz besonders in prekären Zeiten ist es wichtig, dass der Dialog zwischen den gesellschaftlichen Gruppen aufrechterhalten und ausgebaut wird. Die 7. Fehmarnbelt Days, die vom 14. bis zum 16. Juni 2025 in Lübeck stattfinden werden, sind ein weiterer wichtiger Baustein für den Ausbau von Resilienz und die Stärkung unserer Demokratien. Im Stil der nordischen Demokratiefestivals wollen wir ein breit aufgestelltes, buntes Bürgerfestival auf die Beine stellen, das für alle etwas bereithält, sei es aus Politik, Wirtschaft, Wissenschaft, Kultur, Kulinarik oder Sport. Solche Zeichen der Solidarität und Gemeinschaft sind in diesen Zeiten von immenser Bedeutung. Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit und verweise auf die ausführliche schriftliche Rückmeldung, die Ihnen in Kürze im Rahmen des Europaberichts zugehen wird. – Vielen Dank. (Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP, SSW und Birgit Herdejürgen [SPD])

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Eka von Kalben

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Begrüßen Sie bitte mit mir gemeinsam Besucher und Besucherinnen der Caritas Neumünster, die auf Einladung Herrn Hansens hier sind. – Herzlich willkommen! (Beifall) Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe die Beratung. (Unruhe) – Ich möchte Sie bitten, sich jetzt auf die Abstimmung zu konzentrieren. Ausschussüberweisung ist nicht beantragt worden, oder? (Dr. Heiner Garg [FDP]: Nein!) Ich lasse über den Antrag der Fraktionen von CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD, FDP und SSW, Drucksache 20/2833, in der Sache abstimmen. Wer zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind alle Fraktionen. Damit ist dieser Antrag einstimmig angenommen worden. Vielen Dank. Ich rufe Tagesordnungspunkt 31 auf: Das Land steht zum zügigen Weiterbau der A 21 bis zum Barkauer Kreuz Antrag der Fraktion der FDP Drucksache 20/2845 Infrastrukturachsen ausbauen (Vizepräsidentin Eka von Kalben) Alternativantrag der Fraktionen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 20/2896 Wird das Wort zur Begründung gewünscht? – Das ist nicht der Fall. Ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat der Abgeordnete Dr. Bernd Buchholz.

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Dr. Bernd Buchholz FDP

Frau Präsidentin, herzlichen Dank! – Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Ausbau der B 404 zur A 21 bis ins Hamburger Stadtgebiet (Zurufe) – ich bin immer in Hamburg –, bis an das Kieler Stadtgebiet heran ist nicht nur für Kiel eine interessante Fragestellung, sie ist für das Land von großer Bedeutung. (Beifall FDP und vereinzelt SPD) Deshalb haben wir diesen Antrag gestellt. Denn es geht sich um nicht weniger als die Anbindung der Landeshauptstadt, vor allem aber die Hinterlandanbindung des Kieler Hafens und damit auch die Sicherung von vielen Arbeitsplätzen, die hier gegebenenfalls nur dadurch entstehen können, dass der Hafen nicht nur über eine gute Schienenanbindung, sondern auch über eine gute Straßenanbindung verfügt. Dass wir hier sind, hat etwas mit der Verkehrspolitik der Landeshauptstadt zu tun, die – das muss ich leider sagen – schon einmal die Planungen für den endgültigen Ausbau deutlich verzögert hat, als die Landeshauptstadt Kiel 2019 beim Abschnitt zwischen Klein Barkau bis Kiel-Wellsee plötzlich um die Ecke bog und sagte: Wir haben unsere räumlichen Planungen umgestaltet; was wir früher wollten, nämlich, dass die langsamen Verkehre auf der westlichen Seite der Autobahn geführt werden, haben wir jetzt anders vor, weil wir dort lieber Wohnungsbau und anderes planen wollen; könnt ihr bitte einmal umplanen und die langsamen Verkehre auf die östliche Seite verlagern! (Werner Kalinka [CDU]: Sehr richtig! So war das!) Die Erklärung von Herrn Kämpfer war damals: Das wird nicht lange dauern, das macht die DEGES in zwei Jahren. Das war 2019. Eine fertige Planfeststellungsunterlage gibt es bis heute nicht. Daran sieht man, wie lange Planungsverfahren nach wie vor dauern. Nun kommt die Landeshauptstadt und erklärt: Der Weiterbau der Autobahn bis an das Hamburger Stadtgebiet – – (Zurufe) – Warum bin ich bloß so Hamburg-fixiert? Das könnte an meiner Heimatstadt Ahrensburg liegen. – Den Weiterbau bis an das Kieler Stadtgebiet heran wollen wir doch irgendwie nicht. Deshalb wollen wir noch einmal ein Gutachten in diese Richtung und ein Gutachten in diese Richtung einholen. Die DEGES hat ein Verkehrsgutachten erstellt, das schon im März vergangenen Jahres vorlag und ein halbes Jahr unter Verschluss geblieben ist, was ich nicht so richtig verstanden habe. Dieses Gutachten kommt zu dem Ergebnis, dass der Autobahnbau bis zum Barkauer Kreuz unter verkehrstechnischen Gesichtspunkten der richtige und notwendige Schritt ist, weil eine Verkehrsbelastung von täglich 56.000 Fahrzeugen anders kaum zu regeln ist. Das Verkehrsgutachten kommt außerdem zu der für die Grünen durchaus interessanten Schlussfolgerung, dass die Südspange so, wie sie ursprünglich für den Bundesverkehrswegeplan angemeldet worden ist, die entsprechende Belastung und Notwendigkeit nicht erzeugen kann – was ja auch eine Erkenntnis ist. Das heißt, die Südspange ist kein verkehrliches Erfordernis, wir brauchen sie nicht. (Vereinzelter Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Aber wir brauchen eine Autobahn bis zum Barkauer Kreuz. Das ist eine wichtige Erkenntnis, die mit einem Beschluss der Ratsversammlung in Kiel plötzlich wieder angehalten werden soll, weil die Landeshauptstadt sagt: Wir wollen nicht, dass die Autobahn gebaut wird; es soll lieber eine Bundesstraße sein, und zwar vierspurig. Das hat man Herrn Wissing, dem Bundesverkehrsminister, mitgeteilt, und der hat geantwortet: Liebe Leute, werdet euch einmal klar darüber, was ihr wollt. Denn ich sage euch: Ein vierspuriger Ausbau als Bundesstraße ist völlig unzureichend. Der müsste so erfolgen, dass auch die langsamen Verkehre in Meimersdorf und anderswo extra geführt werden. Das heißt, die Entscheidung für den Autobahnbau bis zum Barkauer Kreuz müsste längst gefallen sein. Trotzdem hält es die Kieler Ratsversammlung nach wie vor mit ihrer Mehrheit für richtig, dies weiter zu verzögern und zu sagen: Wir brauchen noch mehr Gespräche mit der DEGES. Ich möchte heute von dieser Stelle aus an alle Beteiligten auch dieses Hauses appellieren, dass wir (Dr. Bernd Buchholz) einstimmig zu einem Signal Richtung Berlin kommen und sagen: Wir alle wollen den Ausbau der B 404 zur A 21 bis zum Barkauer Kreuz. (Beifall FDP und vereinzelt SPD) Wir wollen den Ausbau unterstützen und vorantreiben. Deshalb dieser Antrag. Ich bitte Sie sehr um die Unterstützung unseres Antrags. Wir können auch gern den Koalitionsantrag beschließen. Ihr seid ja immer etwas schwierig miteinander; das Wort „A 21“ kriegt ihr gerade noch so hinten ran. Man weiß nicht so richtig, warum dieser Antrag gestellt wird, aber na gut, so ist es. Mir ist das egal, mir ist das Signal wichtig. Das Signal muss heißen: Wir brauchen diese Autobahn bis zum Barkauer Kreuz. Dieses Signal sollten wir heute senden. – Herzlichen Dank. (Beifall FDP und vereinzelt SPD)

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Eka von Kalben

Das Wort für die CDU hat der Kollege Lukas Kilian.

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Lukas Kilian CDU

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Kollegen! Schwarz-Grün hat einen Koalitionsvertrag, und in diesem Koalitionsvertrag – das habe ich schon damals gefeiert – legt Schwarz-Grün fest, dass wir eine Infrastrukturkoalition sind. Wir setzen uns für die wichtigen Verkehrsachsen ein: Wir setzen uns für den Schienenausbau ein, wir setzen uns für die Elektrifizierung ein, und wir setzen uns für die wichtigen Verkehrsachsen, auch den Ausbau der A 21, ein. (Birgit Herdejürgen [SPD]: Richtung Hamburg! – Heiterkeit SPD) – Auch ich komme aus der Region, sogar noch südlicher als der Kollege. Ich weiß, was Kiel und Hamburg unterscheidet, ich weiß aber auch, wie lästig es ist, vom östlichen Rand von Hamburg nach Kiel zu fahren, weil die B 404 nicht ausgebaut ist und der Anschluss fehlt. (Beifall CDU, SPD und FDP) Meine Damen und Herren, liebe Kollegen, ich freue mich sehr über den Applaus der SPD-Landtagsfraktion, weil wir vielleicht feststellen, dass wir im Landtag geeinter sind als in der Kommunalpolitik. (Niclas Dürbrook [SPD]: Wir haben an beiden Orten ein ähnliches Problem!) – Wir haben an beiden Orten ein ähnliches Problem? Ich weiß nicht, vielleicht eher mit den entsprechenden Verantwortlichen. Ich habe der Presse entnommen, dass der Oberbürgermeister von Kiel einen Brief geschrieben und gesagt hat: Wir wollen bitte keinen Anschluss, wir hätten gern eine Kostenlos-Variante, aber bitte nicht bis zum Barkauer Kreuz und bitte nicht als Bundesautobahn. (Zuruf Serpil Midyatli [SPD]) Da fragt man sich: Wie kann das sein? Kennt er die Verkehrssituation seiner eigenen Kommune nicht? Kennt er den Stau und stockenden Verkehr auf dem Weg nach Kiel nicht? Es ist eine Katastrophe! Und dann hört man: Ulf Kämpfer hat diesen Brief zwar geschrieben, aber er persönlich sieht es gar nicht so, wie er in dem Brief geschrieben hat. (Dr. Kai Dolgner [SPD]: Das hat der Ministerpräsident mit der Koalition gestern erklärt! – Unruhe) Auf jeden Fall kann man sagen: In der Kooperation, in der Koalition auf kommunaler Ebene scheint man sich über den Anschluss der A 21 nicht einig zu werden. Deswegen bin ich ganz bei dem Kollegen Buchholz: Wir brauchen ein einheitliches Signal aus dem Schleswig-Holsteinischen Landtag, das wir für den Ausbau dieser wichtigen Verkehrsinfrastrukturachse sind. (Beifall CDU und Dr. Bernd Buchholz [FDP] – Zurufe SPD) Was der Kollege Buchholz als Verkehrspolitik bezeichnet hat, ist – ich muss gestehen, auch durch die leidvolle Erfahrung des sich stauenden und stockenden Verkehrs im Innenstadtbereich – eher eine Verkehrtpolitik als eine Verkehrspolitik, die in Kiel betrieben wird. Das macht alles keinen Sinn. Neben der A 21 haben wir andere wichtige Ausbauprojekte. Wir haben die A 20. In der letzten Wirtschaftsausschusssitzung war ich erstaunt über die erfrischende Ehrlichkeit der Umweltverbände, als der NABU sagte, er werde Fundamentalopposition gegen die A 20 machen und alles tun, um die A 20 aufzuhalten. (Zurufe) – Das hat er wortwörtlich so gesagt; ich habe ihm das Zitat sogar noch einmal vorgehalten, und dann hat er zugestimmt, dass es genauso gewesen ist. Ich kann mir vorstellen, dass das bei Ihnen nicht so gut ankommt, aber es war genauso. (Lukas Kilian) Deswegen an dieser Stelle auch ein klares Bekenntnis zur A 20, B 5, A 7 und Rader Hochbrücke. Unsere Landesregierung setzt sich ein, auch wenn Oberbürgermeister manchmal Briefe schreiben, die das Ganze nicht förderlich vorantreiben. Meine Damen und Herren, weil wir das alles – klug, wie wir waren – schon in unserem Koalitionsvertrag geregelt haben, können Sie keinen Spalt in unsere Koalition treiben. Sie haben vorhin mitbekommen, dass beim Änderungsantrag des SSW zum EWKG selbst die Kollegin von den Grünen darauf hinweist, dass das die Positionierung zur A 20 gefährdet, weil Sie da geschrieben haben: Moore dürfen nicht bebaut werden. – Im Ausschuss haben Sie gesagt, es gebe nicht nur solche Moore, sondern auch noch solche Moore, und es sei ein großer Unterschied, wenn man ins Gesetz schreibt, Moore dürften nicht bebaut werden, dürften Moore nicht bebaut werden, damit würde man die A 20 plattmachen. Darauf weist schon unser Koalitionspartner hin. Sie sehen: Schwarz-Grün lässt sich nicht auseinanderdividieren. (Zurufe) Wir stehen zum Ausbau der A 21. Wir brauchen einen sinnvollen Anschluss der Landeshauptstadt und einen Ausbau der B 404. Deswegen danke ich für die Gelegenheit, das heute an dieser Stelle mit einem einstimmigen Signal des Landtags noch einmal klarzustellen. (Beifall CDU und vereinzelt BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN – Dr. Bernd Buchholz [FDP]: Kein Beifall bei den Grünen!)

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Eka von Kalben

Das Wort für BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat die Kollegin Nelly Waldeck.

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Nelly Waldeck GRÜNE

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleg_innen! Im Bundesverkehrswegeplan gibt es für Kiel einige Projekte: die A 21, die Südspange und den Ostring 2. Alle beziehen sich mehr oder weniger auf denselben Verkehrskonflikt, den hier, glaube ich, auch relativ viele kennen: die Überlastung des Verkehrs auf dem Theodor-Heuss-Ring. Die A 21 ist bis Kiel fest disponiert und im Bau, um die Kapazität auf der bestehenden B 404 zu erweitern. Die Südspange soll den Verkehr direkt nach Gaarden leiten und ist im vordringlichen Bedarf. Der Ostring 2 soll die Verkehre von der Südspange in Gaarden dann weiterleiten, aufnehmen und steht im erweiterten Bedarf. Insbesondere der Ausbau der B 404 zur A 21 innerhalb Kiels und der Bau der Südspange haben in den letzten Jahren zu relativ vielen Diskussionen innerhalb der Stadt geführt – und das zu Recht. Die B 404 und die geplante Südspange verlaufen durch eine wichtige Grünschneise in Kiel, durch das Vieburger Gehölz mit historischen Bäumen, durch das Meimersdorfer Moor (Lukas Kilian [CDU]: Diese Moore! Überall Moore!) – auch hier haben wir wieder ein Moor auf der geplanten Autobahnstrecke –, durch den EidertalWanderweg und durch eine große naturnahe Schrebergartensiedlung. Der Gutachter der DEGES selbst hat uns das im Ausschuss sogar noch einmal bestätigt, als er sagte, die Umweltbetroffenheit der Strecke wurde wohl 2014 nur sehr oberflächlich geprüft. Anders könne er sich nicht vorstellen, wie man in dem Gutachten der Südspange eine geringe Umweltauswirkung attestiert hätte. Nun liegt die Machbarkeitsuntersuchung für die Projekte vor – nach einer Weile, da haben Sie ganz Recht. Die Südspange wird darin depriorisiert. Sie hat erhebliche Umwelteinschnitte. Durch die vielen nötigen Brücken über Schienen und Straßen wäre sie erheblich teurer als zunächst angesetzt, und ohne den Ostring 2, der ja erst im erweiterten Bedarf ist und nur noch sehr unrealistisch kommt, ist auch der Abfluss des Verkehrs in Gaarden nicht mehr so richtig gewährleistet. Ob und wann die Südspange kommt, ist also sehr unklar. Nun geht es um die Frage der A 21, beziehungsweise die Sanierung der Brücke und den vierspurigen Ausbau bis zum Theodor-Heuss-Ring. Für diesen Teilabschnitt, eine sehr kurze Strecke, muss für Langsamverkehre eine Nebenstrecke gebaut werden, damit man auf einer Autobahn nicht mehr mit Treckern und Bussen unterwegs ist. Man muss sich das einmal vorstellen: Auf den letzten Metern auf dem Weg nach Kiel dürfen dann keine Trecker und Busse mehr fahren. Eine einzelne Ampel muss abgebaut werden. Die Baukosten für diese einzelne Brücke für die Nebenstrecke liegen bei circa 20 Millionen Euro. Wenn man sich andere aktuelle Baukosten anguckt, könnte das natürlich noch deutlich mehr werden. Ich finde das – um das einmal kurz zu Ende zu bringen – in der aktuellen Haushaltslage sehr schade, diese 20 Millionen Euro für ein sehr kurzes Stück Strecke auszugeben, gerade weil diese Nebenstrecke auch noch einen gravierenden Einschnitt in Moor- und Waldgebiete bedeutet. (Nelly Waldeck) (Vereinzelter Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Eka von Kalben

Lassen Sie eine Frage von Herrn Dr. Buchholz zu?

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Dr. Bernd Buchholz FDP

Frau Kollegin Waldeck, haben Sie zur Kenntnis genommen, dass das Bundesverkehrsministerium mitgeteilt hat, dass diese Einschränkung für die langsamen Verkehre auch stattfinden müsste, wenn die Strecke nur zu einer Bundesstraße vierspurig ausgebaut würde, weil dort aufgrund der Verkehrsbelastung mit 56.000 Fahrzeugen dieselbe Situation wäre? – Darauf komme ich gleich. Den Brief habe ich gelesen. (Dr. Bernd Buchholz [FDP]: Das ist ja schön! – Heiterkeit – Lasse Petersdotter [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Die zweitfleißigste!) – Ich komme sogar jetzt direkt dazu. Der Vorschlag, diese Nebenstrecke durch einen Ausbau nur als Bundesstraße einzusparen, ist über die Richtlinie über den Bau von Bundesstraßen vom Tisch. Jetzt wird noch einmal untersucht, wie die Verkehrsdichte tatsächlich ist, aber sehr wahrscheinlich wird sie nicht abgenommen haben, so wie wir das alle morgens beobachten können, und damit ist dieser Vorschlag nicht mehr umsetzbar. Es ist parteiübergreifender Konsens in Kiel und im Umland, dass die Brücke saniert oder neu gebaut und dass die Strecke ausgebaut und instandgesetzt werden muss. Auch um diesen Ausbau gibt es eigentlich kaum Kontroversen. Doch mit der Hintanstellung der Südspange und dem Ostring 2 reduziert sich der Konflikt tatsächlich auf die Frage, ob nun für diese kurze Strecke – auf der bereits 50 Stundenkilometer, um nach Kiel reinzufahren, wirklich eine große Geschwindigkeitserhöhung im Vergleich zum aktuellen Zustand wären – eine Ausweichstrecke gebaut werden sollte, damit man auf der Strecke theoretisch über 100 Stundenkilometer fahren kann. Ich glaube, wir sind uns in diesem Haus alle einig – das habe ich gerade schon mal gesagt –, dass die Infrastrukturachse so ausgebaut werden muss, dass sie leistungsfähig ist. Bei der Frage, ob wir diese Nebenstrecke brauchen und ob es möglich ist, diese Verbindung auch ohne die Langsamfahrstrecke zu bauen, da hoffe ich sehr, dass wir noch zu einer Lösung kommen, weil ich nicht sehe, dass sich dieser Einschnitt in die Umwelt dafür rechtfertigt, auf einem sehr kurzen Teilstück über 100 Stundenkilometer fahren zu können, wenn wir doch dort jeden Tag Stau haben. – Vielen Dank. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Zuruf Beate Raudies [SPD])

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Eka von Kalben

Das Wort hat jetzt der Abgeordnete Niclas Dürbrook von der SPD. (Dr. Bernd Buchholz [FDP]: Und jetzt ein Bekenntnis zur A 21!)

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Niclas Dürbrook SPD

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Selten waren Koalitionspartner so dicht beieinander, wie wir das gerade beobachten durften. (Beifall SPD, FDP und SSW) Herr Kollege Kilian, da waren Ihre Ankündigungen so groß, was die Gemeinsamkeiten angeht, und die tatsächliche Feststellung war dann so klein, was die Gemeinsamkeiten angeht. (Dr. Heiner Garg [FDP]: Das nennt man dann einen Lückenschluss!) Liebe Kolleginnen und Kollegen, 1972 wurde das erste Teilstück der A 21 errichtet, das war der Abschnitt zwischen Wankendorf und Bornhöved. Seitdem wurde südlich und nördlich davon fleißig weitergebaut, aber auch mehr als 50 Jahre später ist die A 21 noch immer nicht fertig, der letzte Abschnitt nach Kiel fehlt. In der Stadt Kiel hat die Ratsversammlung 2023 beschlossen, auf das letzte Stück Autobahn gern verzichten zu wollen und stattdessen auf eine Bundesstraße zu setzen. Man hoffte, dadurch auf Nebenstrecken verzichten zu können und mit dem Bund zu einem Deal zu kommen: keine Autobahn, keine Nebenstrecken, stattdessen finanzielles Entgegenkommen für die Bundesstraße, die Kiel sonst selber zahlen müsste. Diese Position hat Oberbürgermeister Ulf Kämpfer gegenüber dem Bundesverkehrsministerium im vergangenen Jahr in einem Brief vertreten, obwohl er selber kein Geheimnis daraus gemacht hat, dass seiner persönlichen Auffassung nach der Fertigbau der A 21 die bessere Lösung für Kiel wäre – (Beifall SPD – Zuruf Dr. Kai Dolgner [SPD]) (Niclas Dürbrook) und das nicht nur wegen der jetzt anstehenden Kosten für die B 404 und den Lärmschutz, sondern auch wegen der Kosten für die Sanierung des Barkauer Kreuzes in vermutlich 15 bis 20 Jahren, die dann von der Stadt Kiel getragen werden müssten, wenn man jetzt auf die Autobahn verzichtet. (Dr. Bernd Buchholz [FDP]: So ist es!) Man kann kritisieren, dass der Oberbürgermeister an der Stelle auf den ersten Blick zwei verschiedene Positionen hat, aber der Kollege Dolgner hat das ja gerade von der Seite schon korrekt reingerufen: Das sieht die Kommunalordnung so vor, denn er hat nun einmal einen Mehrheitsbeschluss seiner Kieler Ratsversammlung, den er an der Stelle umzusetzen hat. (Beifall SPD) Das hat er mit dem Brief getan und seine persönliche Meinung gleichzeitig in einem Positionspapier deutlich gemacht.

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Eka von Kalben

Herr Dürbrook, lassen Sie eine Frage von Herrn Kilian zu?

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Lukas Kilian CDU

Herr Kollege Dürbrook, ein Beschluss in einer Koalition oder Kooperation kommt ja eigentlich immer nur dann zustande, wenn man sich auf eine Position geeinigt hat. Was Sie jetzt darstellen, ist das Verwaltungshandeln eines Verwaltungschefs, der entsprechende Beschlüsse ausführen muss. Wie erklären Sie mir den Part der SPD, wenn Sie der Meinung sind, dass der arme Herr Kämpfer ja nur einen Mehrheitsbeschluss ausführen musste, mit dem die SPD aber gar nichts zu tun hatte? – Das habe ich an der Stelle nicht gesagt. Ich habe Ihnen gerade dargestellt, wie der Kieler Oberbürgermeister Ulf Kämpfer sich verhalten hat. In der Kooperationsvereinbarung, die – da müssen Sie die Kollegin Waldeck fragen, ich glaube, 2022 – in der Stadt Kiel geschlossen wurde, hat man sich auf einen Kompromiss geeinigt, in dem steht, dass man das letzte Stück als Bundesstraße ausführen will. Den Kompromiss hat die SPD geschluckt – wie Sie sicherlich der Presse damals schon entnommen haben, mit durchaus wenig Begeisterung. In der Folge gab es dann den Ratsbeschluss von 2023, aber der Oberbürgermeister hat sich in der Folge genau so verhalten, wie ich das gerade dargestellt habe. (Serpil Midyatli [SPD]: Ja! So macht man das, wenn man Verträge abschließt!) Liebe Kolleginnen und Kollegen, mittlerweile gibt es Antworten aus Berlin auf diesen Brief. Und wenn man diese Antworten zusammenfassen will, dann geht das sehr schnell. Erstens: Mit Blick auf die Verkehrsmenge braucht es in jedem Fall eine Nebenstrecke, egal ob man eine Autobahn baut oder auf die Bundesstraße setzt. Zweitens – das ist sehr relevant für die Stadt Kiel –: Alles, was am Ende keine Autobahn ist, wird bei der Stadt Kiel zu enormen Kosten führen. (Dr. Bernd Buchholz [FDP]: So ist es!) Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir hatten das DEGES-Gutachten im Wirtschaftsausschuss bei uns im Landtag sehr ausführlich. Ich persönlich fand das bemerkenswert aufschlussreich, und ich vermute, das wird vielen in der Kieler Kommunalpolitik genauso gehen, wenn man sich da genauso intensiv mit den Ergebnissen dieses Gutachtens beschäftigen wird. (Dr. Bernd Buchholz [FDP]: Mal schnell machen!) Es ist so, und das muss man auch nicht wegdiskutieren: Nebenstrecken sind eine Belastung, wenn die neu gebaut werden sollen: für den Grüngürtel in Kiel, aber auch für die Anwohnerinnen und Anwohner. Aber man wird nicht auf sie verzichten können, weil das Nadelöhr im Kieler Süden endlich beseitigt werden soll. Umso wichtiger ist es jetzt bei der Planung der Nebenstrecken, klug und möglichst verträglich zu planen. Aber am Ende wird die Entscheidung über den A-21-Ausbau weder in der Kieler Ratsversammlung noch im Landtag getroffen. Wir finden es trotzdem richtig, heute ein Signal zu senden und stimmen deswegen dem FDP-Antrag gern zu. Mit Blick auf den Alternativantrag der Koalition sind wir der Auffassung, dass man konkreter hätte sein können. Man hat sich darum gewunden, den Begriff Barkauer Kreuz da auch nur zu erwähnen, und auch die A 21 findet nur hinten an den letzten Satz ran gehängt Erwähnung. Da findet man den Kompromiss, den Sie offenbar auch machen mussten, Herr Kollege Kilian. Das ist in Kooperation oder in Koalition mit den Grünen nun mal so der Fall. (Niclas Dürbrook) Liebe Kolleginnen und Kollegen, wenn wir heute diesen gemeinsamen Beschluss haben, dann lassen Sie uns gern gemeinsam dafür werben, dass der Fertigbau der A 21 nicht noch einmal 50 Jahre dauert. Das wäre wichtig für das Land. Das wäre wichtig für Kiel. – Herzlichen Dank. (Beifall SPD)

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Eka von Kalben

Als Nächste hat Sybilla Nitsch von der SSW-Fraktion das Wort.

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Sybilla Nitsch SSW

Geehrte Präsidentin! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Bei aller Diskussion um die Fortführung der A 21 zum Barkauer Kreuz sind wir uns alle einig, dass auf diesem letzten Abschnitt etwas geschehen muss. Die Strecke ist neben der A 7 die wichtigste Nord-Süd-Achse des Landes. Sie verbindet den weiträumigen Verkehr im Süden mit Lübeck und Hamburg und mit der Landeshauptstadt Kiel im Norden. Das ist unbestritten. Daher ist es notwendig, die Strecke zu ertüchtigen und auszubauen. Nun ist jedoch die Frage, wie das geschehen soll. Ein Punkt, der in den vorherigen Planungen immer eine große Rolle gespielt hat und entsprechend kontrovers diskutiert wurde, war die sogenannte Südspange. Mittlerweile ist klar, dass die Südspange bei den Verkehrsplanungen keine Rolle mehr spielt. Im Wirtschaftsausschuss hat die DEGES klar zum Ausdruck gebracht, dass die Südspange eben nicht zur Entlastung des Ostufers beiträgt. Zudem sind die Kosten für einen entsprechenden Ausbau unverhältnismäßig gestiegen. Die Vorteile des Nichtausbaus der Südspange liegen auf der Hand. Die betroffenen Anwohnerinnen und Anwohner haben endlich Klarheit und nicht zuletzt ist es auch aus naturschutzfachlicher Sicht ein Gewinn. Dass man diese Bewertung der Südspange hat, nimmt viel Spannung aus der Gesamtdiskussion um die Entscheidung heraus. Das begrüße ich tatsächlich sehr. Denn das war immer wieder ein Knackpunkt in der Diskussion in der Stadt Kiel. Egal, ob wir hier im Landtag über den vierspurigen Ausbau der B 404 oder den Weiterbau der A 21 bis zum Barkauer Kreuz diskutieren – es ist keine alleinige Entscheidung des Landtags. Richtig ist, dass das Votum des Landtags natürlich wichtig und ein Signal ist. Das ist unbestritten. Aber im Antrag der FDP-Fraktion sind auch die weiteren Player genannt: der Bund, das Land, die DEGES und die Stadt Kiel. Wir wissen – das ist hier auch schon angeklungen –, dass die Ratsfraktionen der Stadt Kiel in der Frage, wie die Ertüchtigung aussehen soll, uneinig sind. So ist das manchmal. Dort hat es bereits viele Diskussionen gegeben, und die Voten für einen Ausbau zur A 21 sind derzeit nicht einstimmig. Zugegeben, auch die SSW-Ratsfraktion hat sich in der Frage bisher kritisch bis ablehnend geäußert. Aber dies wurde vor allem immer im Zusammenhang mit der Südspange betrachtet. Andere Naturschutzaspekte haben auch eine Rolle gespielt, eine sehr große Rolle, nämlich der erhebliche Verlust von Waldbestand im Vieburger Gehölz, bekannt im Volksmund als das Grüne Herz. Nun kommen wir zu dem Antwortschreiben vom Bundesverkehrsministerium, das in der Presse schon Aufmerksamkeit bekommen hat. Das macht deutlich, dass der Bund an dem Vorhaben für den Autobahnausbau festhält. Das kann aber nicht überzeugen. Seien wir doch mal ehrlich: Die Bundesregierung hat ausgedient und Aussagen aus dem Ministerium zum jetzigen Zeitpunkt haben nur noch Bestand bis zur Wahl. Erst danach sollte im Sinne der Stadt Kiel erwogen werden, in welche Richtung es gehen kann. Ich habe vernommen, dass man einen Konsens hat, sich dann schlussendlich wirklich auf eine Variante zu einigen. Die finanziellen Herausforderungen für Kiel, je nach Vorhaben, sind ja auch nicht unerheblich. Wenn wir uns den vierspurigen Ausbau der B 404 angucken, dann ist das mit enormen Kosten für die Stadt verbunden. Die A 21 wäre für Kiel günstiger. Für uns steht hier an der Stelle erst einmal fest, dass wir zum jetzigen Zeitpunkt hier kein klares Votum geben können. Das heißt, wir werden uns enthalten. (Dr. Bernd Buchholz [FDP]: Oh! Das sind Schmerzen!) Die Koalition hätte gesagt: Es war eine starke Enthaltung. Wenn jetzt einer zum Beispiel, vielleicht noch einmal – – Wir werden die Sache noch einordnen: Niemand muss denken, dass der SSW nun von seinem Pfad abrückt, dass wir also jetzt nicht mehr für Autobahnprojekte sind. Keine Angst, ich werde nicht mit der Tradition von Lars Harms brechen. Solange ich verkehrspolitische Sprecherin bin, werde ich alles für Autobahnen tun. (Beifall SSW – Unruhe) Der eigentliche Widerspruch – da komme ich noch einmal zu den Grünen und auch zu Herrn Kilian, der jetzt gerade nicht da ist –, ist folgender: Sie (Sybilla Nitsch) wollten mir unterjubeln, dass wir unsere Haltung zur A 20 angeblich ändern müssten. Die ganze Debatte ist totaler Quatsch. Dann muss ich mich fragen, wie eindeutig Ihr Beschluss und Ihr komischer Änderungsantrag sind, wenn man von der Kollegin Waldeck hören muss, dass sie sich am 4. Dezember 2024in den Medien nach dem Wirtschaftsausschuss im NDR ganz klar dafür ausgesprochen hat. Ich zitiere mit Erlaubnis der Präsidentin: „Bei der A 21 sehen wir, dass immense Kosten für 800 Meter zusätzlicher Autobahn aufgewendet werden sollen, … und da sagen wir: Das macht einfach mehr Sinn, das als vierspurige Bundesstraße weiterzuführen.“ Das ist ganz klar ein Widerspruch. Ich rate Ihnen als Koalition, wenn Sie hier irgendwelche Meldungen machen, klären Sie Ihre Widersprüche und machen Sie sich keine Gedanken um unsere. (Beifall SSW)

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Eka von Kalben

Für die Regierung hat Minister Madsen das Wort.

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Claus Ruhe Madsen

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Der Ausbau der B 404 und eine mögliche Südspange werden schon lange mitunter emotional, diskutiert. Ich möchte da erst einmal die Fakten feststellen. Der Ausbau der B 404 zur A 21 zwischen Kiel und Stolpe sowie die Südspange Kiel stehen im Bundesverkehrswegeplan 2030. Der B-404-Ausbau ist ein fest disponiertes Projekt. Die Südspange hat die Stufe vordringlicher Bedarf. Der Bund hat also den gesetzlichen Auftrag zu planen. Das wurde im Dezember im Rahmen der Überprüfung der Bedarfspläne nochmals bestätigt. Beim B-404-Ausbau laufen bereits Bauarbeiten zwischen Klein Barkau und Löptin. Der Abschnitt zwischen Wellsee und Klein Barkau ist im Entwurfs- und Genehmigungsverfahren. Bei der aktuellen Diskussion geht es also nun um die letzten 2,1 Kilometer zwischen Kiel-Kronsburg und dem Barkauer Kreuz sowie um das damit verbundene Projekt Südspange. Die DEGES hat im Auftrag des Bundes eine Voruntersuchung zu den verschiedenen Varianten gemacht. Dabei wurden beide Projekte gemeinsam untersucht. Das Ergebnis liegt jetzt vor. Darin wird empfohlen, die B 404 zur A 21 mit höchster Priorität auszubauen. Das ist ein gutes Ergebnis, und das Land unterstützt das Ergebnis ausdrücklich. (Beifall CDU und FDP) Wir brauchen eine starke Anbindung der Landeshauptstadt. Wir schaffen damit Mobilität, und wir schaffen wirtschaftliche Entwicklungschancen. Fahrzeiten werden kürzer, die A 7 wird entlastet, und besonders wichtig ist, dass wir die verkehrliche Anbindung von Kiel an die A 1, die A 20 und die A 24 verbessern. Warum sind denn diese 2,1 Kilometer zwischen der Anschlussstelle Kronsburg und dem Barkauer Kreuz so wichtig? – Erstens, es werden Engstellen im Bereich der Eisenbahnbrücke beseitigt. Zweitens werden der Verkehrsfluss und die Sicherheitsabstände verbessert. Und drittens werden Kapazitätsengpässe beseitigt. Das nachgeordnete Netz wird entlastet: weniger Verkehr auf der Segeberger Landstraße, der Preetzer Chaussee und der Hamburger Chaussee, lieber Dr. Buchholz. Vielleicht kamen Sie deswegen immer darauf. Jetzt erschließt sich uns also, warum Sie so oft Hamburg im Hinterkopf hatten. (Heiterkeit FDP – Dr. Bernd Buchholz [FDP]: Ach so! Jetzt, ja!) Aber das Gutachten nimmt auch eine besondere Diskussion auf, nämlich das Projekt der Südspange. Es wird empfohlen, die Südspange planerisch von dem B-404-Ausbau zu entkoppeln. Das heißt konkret: Die Südspange soll vorerst nicht prioritär weiter geplant werden, aber eine mögliche spätere Realisierung mitbedacht werden. Grund dafür sind unter anderem die stark gestiegenen Kosten. Eine Südspange würde voraussichtlich 100 Millionen Euro mehr kosten als ursprünglich gedacht. Damit könnte der Kosten-Nutzen-Faktor sinken. Das Wichtigste ist aber, dass die endgültige Entscheidung beim Bund liegt. Der Bund hat in einem Schreiben an die Stadt Kiel deutlich gemacht, dass er den Ausbau zur Autobahn umsetzen will. Das begrüßen wir. Als nächstes werden wir mit dem Bund, der DEGES und der Stadt Kiel die weiteren Schritte besprechen, um dann die Planung einzusteigen. Dabei geht es unter anderem um den Anschluss an die B 76 am Barkauer Kreuz. Die Verkehrsprognose 2040 des Bundes hat gezeigt, dass das Verkehrsaufkommen wächst – vor allem im Güterverkehr. Neben einem deutlich besseren Schienenangebot brauchen wir deshalb auch ein gut ausgebautes Straßennetz. Der Ausbau der B 404 ist ein wichtiges Projekt, um die Stadt Kiel besser (Minister Claus Ruhe Madsen) anzubinden und auf die zunehmende Verkehrsmenge zu reagieren. Deshalb werden wir den Prozess gemeinsam mit allen Akteuren weiter vorantreiben. – Vielen Dank. (Beifall CDU, vereinzelt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Beifall Dr. Bernd Buchholz [FDP])

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