Marc Timmer
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Um es klarzustellen: Leider hat Schwarz-Grün der Opposition die mündliche Anhörung im Ausschuss zunächst verwehrt. (Beifall SPD) Als Begründung hieß es in der Ausschusssitzung sinngemäß: Wir – also Schwarz-Grün – haben für uns alles geklärt. Wir sind fein. Wir hatten Gespräche mit den Expertinnen und Experten. Wir brauchen und wollen keine mündliche Anhörung mehr. Und ihr – quengelnde Opposition – habt dann auch keine mehr zu wollen. – Sorry! (Christopher Vogt [FDP]: Wie im Kaiserreich! – Heiterkeit) Es hat tatsächlich erst der Drohung mit einer Verfassungsklage durch den lieben Kollegen Dr. Buchholz bedurft, (Zurufe CDU: Oh!) um die steinernen Herzen (Dr. Bernd Buchholz [FDP]: Mit der Begründung, mit der Kollege Heilmann von der CDU in Berlin Erfolg hatte!) von Schwarz-Grün zu erweichen. (Marc Timmer) (Unruhe – Glocke Präsidentin) Immerhin durften wir als Mitglieder der Ausschüsse dann eine Handvoll Expertinnen und Experten einladen, (Anhaltende Unruhe – Glocke Präsidentin) einen Bruchteil derjenigen, die schriftlich Stellung bezogen hatten. Das geht doch so nicht! (Beifall SPD und SSW) Auch wegen dieser dezimierten Anhörung im Hauruckverfahren sind wir hier noch nicht durch. Unsere Zweifel überwiegen. Zunächst zu dem Ziel, im Jahr 2040 klimaneutral zu sein: Ein Satz aus den Vorbemerkungen ist relativ entlarvend und gibt den Takt vor. Dort heißt es: „Ohne eine Anpassung der Zielvorgaben des Energiewende- und Klimaschutzgesetzes erscheint das Ziel … nicht erreichbar.“ Das Mittel wird zum Ziel, das Ziel wird zum Mittel. Das ist ein bisschen redundant an dieser Stelle. Aber ein wenig so ist die gesamte Neuauflage des EWKG ausgestaltet. Selbstverständlich halten wir das Ziel der Klimaneutralität 2040 dem Grunde nach für sinnvoll. Aber: Damit startet die Arbeit erst, liebe Kolleginnen und Kollegen. Es geht um die aufwendige Suche nach dem besten Weg. Die Instrumente und deren Auswirkungen müssen sorgfältig analysiert werden: Sind sie geeignet? Was kosten die Maßnahmen? Was kostet es überhaupt, dass die Zielerreichung auf 2040 festgesetzt wird, also immerhin fünf Jahre früher als im Bund? Und: Wer muss das bezahlen? – Dies bleibt in dem Energiewende- und Klimaschutzgesetz völlig offen. Die Gemeinden, Städte und Kreise – unsere gesamte kommunale Familie in Schleswig-Holstein – kritisieren eine zunehmende Last durch Verwaltungsaufgaben. Die Konnexität ist das eine, fehlendes Personal zur Aufgabenerfüllung das andere. Die kommunale Familie wünscht sich mehr Anreize anstelle von Ordnungsrecht und Bußgeldern. Diesem Appell schließen wir uns an. Die Energiewende für alle muss ermöglicht werden. Bei den Regelungen zur Wärmewende und zu den Wärmenetzen werden die Kommunen, insbesondere die kleineren, im Regen stehen gelassen; hier fehlt es an wesentlichen Antworten des Landes auf dringende Fragen der Umsetzung. Wir reden hier nicht von der Wärmeplanung; das ist – in Anführungsstrichen – ein „Selbstgänger“. Wir reden über die Frage der Finanzierung, also darüber, woher das Geld kommen soll, über die rechtliche Ausgestaltung und so weiter und so fort. (Beifall SPD und SSW) Und was ist eigentlich mit der Landwirtschaft? Diese fehlt im vorliegenden Gesetzesentwurf vollständig. Soll sie bei diesem wegweisenden Projekt ganz außen vor bleiben? Und – last but not least – der Bereich des biologischen Klimaschutzes: Hier fehlt es an fast allem. Eine Nullnummer! So auch die Äußerungen von NABU und BUND. (Beifall SPD und SSW) An dem Regelwerk zum EWKG wird wieder Folgendes deutlich – auch beim gestrigen Neujahrsempfang war das ein Thema –: Im Bereich der erneuerbaren Energien liegt die Regelungskompetenz überwiegend beim Bund, die Macher sitzen in den Kommunen, und das Land hat vergleichsweise wenig zu melden. Dennoch feiert sich diese Landesregierung ständig ab, erst gestern wieder beim Neujahrsempfang. Als ob es eigene Beiträge wären! Die Erfolge im Bereich der Erneuerbaren sind vor allem unseren großartigen Unternehmen, unserer kommunalen Familie und der Regelungsmaschine auf der Bundesebene zu verdanken, insbesondere dem dortigen Engagement von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Deshalb sage ich Ihnen bereits heute voraus: Mit Friedrich Merz, der Windkraftanlagen hässlich findet und als notwendiges Übel vielleicht gerade noch so akzeptiert, wird der Motor in Berlin ins Stottern geraten. Dann aber haben wir hier in Schleswig-Holstein ein großes Problem, liebe Kolleginnen und Kollegen. Übrigens: Die AfD will Windräder gleich ganz abreißen. Die Umsetzung dieses Vorschlags wäre ein Geldvernichtungsprogramm zulasten von allen, die hier in Schleswig-Holstein leben. Abschließend noch zwei Punkte zu unserem Änderungsantrag: Erstens. Wir möchten die Vorschrift des § 6 EEG im Ergebnis verbindlich machen, sodass die Gemeinden 0,2 Cent pro Kilowattstunde für tatsächlich eingespeisten Stroms erhalten, und zwar in jedem einzelnen Fall. (Beifall Serpil Midyatli [SPD]) Zweitens. Wir lieben Bürgerwindparks. Diese sind der beste Weg. Dennoch schlagen wir 0,1 Cent pro (Marc Timmer) Kilowattstunde für die Nachbarn von Wind- oder größeren PV-Anlagen vor.
