Beate Raudies
Für die Landesregierung erteile ich das Wort dem Minister für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz, Werner Schwarz. Werner Schwarz, Minister für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Vielen Dank für diesen Antrag, der mir die Möglichkeit gibt, die Situation zur Wildmuschelfischerei in der Flensburger Förde darzustellen. Die Landesregierung sieht gerade in Anbetracht des besorgniserregenden Umweltzustandes der Flensburger Förde ein Verbot der Wildmuschelfischerei grundsätzlich positiv. Hier käme einmal ein Verbot aus dem Fischereiministerium und nicht aus dem Umweltministerium. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Bereits seit 2018 ist auf der deutschen Seite der Flensburger Förde keine Erlaubnis zur Muschelfischerei mehr erteilt worden. Anders sieht es auf der dänischen Seite aus. Für die im Antrag richtig dargestellte Situation fehlt uns als Landesregierung die gesetzliche Ermächtigung, ein Verbot der Wildmuschelfischerei im Alleingang auszusprechen, denn für die Flensburger Innenförde gibt es – das ist eine echte Besonderheit – das genannte Abkommen von 1958 zwischen Deutschland und Dänemark über die gemeinsame Fischerei in der Flensburger Innenförde. Das Abkommen besagt, dass beide Vertragsstaaten im Vertragsgebiet inhaltlich gleichlautende fischereiliche Vorschriften erlassen. Änderungen an den bestehenden Vorschriften auch zur Muschelfischerei sind nur gemeinsam durch eine Kommission auszuarbeiten, in die jeder – das ist da auch festgeschrieben – der beiden Vertragsstaaten drei Mitglieder entsendet. Um ein Verbot der Wildmuschelfischerei rechtsverbindlich und gleichlautend für beide Seiten zu erwirken, muss daher die Verordnung des Landes von 1960, die darauf aufbaut, geändert werden. Das heißt, die Bundesregierung muss sich zunächst mit Dänemark auf die Einsetzung einer Kommission verständigen, die dann einen Entwurf für neue Vorschriften, unter anderem das geforderte Verbot der Wildmuschelfischerei, erarbeitet. Es bedarf also eines aufwendigen, aber nicht unüberwindlichen Abstimmungsverfahrens zwischen Deutschland und Dänemark. (Zuruf: So ist es!) Der Antrag und die Debatte zeigen, es besteht Konsens darüber, mit unseren dänischen Nachbarn über ein Verbot der Wildmuschelfischerei in der Flensburger Innenförde zu diskutieren. Die erforderlichen Schritte werde ich sehr gern einleiten. In der Begründung zum Antrag wird auf die Kulturmuschelfischerei hingewiesen. Ich halte es für richtig, diesen Weg für einen möglichen zukünftigen Erwerbszweig für die Ostseefischer offenzuhalten. – Vielen Dank. (Beifall ganzes Haus)
