Sybilla Nitsch
Sehr geehrte Präsidentin! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Ich könnte es für die SSW-Fraktion kurz machen, indem ich sage: Wir stimmen der von der Koalition vorgelegten Änderung des Landesaufnahmegesetzes zu. Ich möchte trotzdem erklären, warum, auch wenn schon viele der Inhalte des Gesetzentwurfs genannt worden sind. Ganz grundlegend geht es darum, dem Landesamt für Zuwanderung und Flüchtlinge für bestimmte Einzelfälle mehr Zuständigkeit zuzusprechen. Das Landesamt war bisher generell nur für diejenigen Ausländerinnen und Ausländer zuständig, die in einer Aufnahmeeinrichtung des Landes wohnen. Dies soll nun für die Fälle ausgeweitet werden, in denen Ausländerinnen und Ausländer keinen festen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort haben und sich dementsprechend an häufig wechselnden Orten im Land aufhalten. Darüber hinaus soll das Landesamt künftig auch die Zuständigkeit für Menschen erhalten können, die bereits mehrfach straffällig geworden oder bereits in Haft sind. Bisher war dies rechtlich nicht möglich. Wir als SSW sagen, es ist folgerichtig, diesen Schritt jetzt zu gehen. Es ist eine der Lehren aus Brokstedt, die hiermit umgesetzt wird. Es ist ein Schritt in Richtung Zentralisierung der Verfahren, die viele von uns hier gefordert haben. Natürlich mag man das unterschiedlich auslegen. Ich möchte daher einmal für den SSW Folgendes klarstellen: Es geht uns in dieser Betrachtung nicht um hartes Abschieben. Es geht uns darum, dass die Menschen nicht durch die Systeme fallen. Es geht um das Vermeiden von Wohnungs- und Obdachlosigkeit. Es geht darum, Hilfe anbieten zu können und den Behörden überhaupt erst einmal zu ermöglichen festzustellen, welche Fälle besondere Hilfe, besondere Unterstützung brauchen. Es ist auch im Sinne der Geflüchteten, dass sie bei all den Sprachbarrieren und neuen Systemen, mit denen sie sich auseinandersetzen müssen, wenigstens klar wissen, wer ihre Ansprechbehörde oder auch ihre Ansprechperson ist. Es kann in niemandes Interesse sein, dass uns die Leute einzig und allein durchs System rutschen, weil die Zuständigkeiten der Behörden nicht geklärt sind. Wir als SSW haben in der Vergangenheit aber auch immer klargemacht, dass es bei der Zentralisierung (Sybilla Nitsch) von Zuständigkeiten nicht um problematische Fälle gehen darf und schon gar nicht darum, ausschließlich Ausreisen als Ziel zu haben. Stattdessen muss es auch um Unterstützung in Integrationsmaßnahmen gehen, um Sprachkurse, Spurwechsel, die Vermittlung in Ausbildung und Arbeit. Leider sehen wir da noch wirklich großen Handlungsbedarf. Das Welcome Center konnte zuletzt öffentlich nicht von sich überzeugen. Die fünf nachgewiesenen vermittelten Arbeitsplätze seien nach Berichterstattung nur die Spitze des Eisberges. Das hoffe ich wirklich. Wir haben in Deutschland nicht nur einen Fachkräfte‑, sondern auch einen Arbeitskräftemangel. Wir haben Menschen in unserem Land, die bereits da sind und die unbedingt arbeiten wollen. Meine Damen und Herren, hier muss noch einiges geschehen. Trotzdem sehen wir, dass dieser Entwurf ein guter Schritt in die richtige Richtung ist. Noch einmal betone ich, dass es für uns nicht darum geht, einzig und allein die Ausreise zum Ziel zu haben, sondern diesen Entwurf auch als eine Hilfe für die Menschen zu sehen, die sonst durch das System rutschen. – Vielen Dank. Aminata Touré, Ministerin für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung: Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! In diesen Zeiten geht es mehr denn je darum, dass wir alle unsere Demokratie und die Handlungsfähigkeit unseres Staates stärken. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vereinzelt CDU) Dazu gehört auch, dass wir die Verantwortung dafür tragen, dass Rückführungen dort gelingen, wo es rechtlich geboten und praktisch möglich ist. Mit diesem Gesetzentwurf tun wir zweierlei: Erstens ermöglichen wir die Zentralisierung von Mehrfach- und Intensivtätern – übernehmen als Land hier die Zuständigkeit und entlasten damit die Kommunen –, aber auch von straffälligen Ausländerinnen und Ausländern ohne festen Wohnsitz, die sich oftmals unerlaubt an häufig wechselnden Orten im Land aufhalten, oder von Personen, die sich einer Rückführung entzogen haben und untergetaucht sind. Es geht konkret um eine Verordnungsermächtigung. Das Landesamt für Zuwanderung und Flüchtlinge wird ermächtigt, die Zuständigkeit an sich zu ziehen. Zweitens verbessern wir den Datenaustausch zwischen Justizbehörde, Maßregelvollzugseinrichtungen und Landesamt für Zuwanderung und Flüchtlinge. Dadurch können wir die zentrale Sachbearbeitung übernehmen. Wir mussten leider in der Vergangenheit feststellen, dass der Informationsaustausch zwischen Behörden nicht reibungslos funktioniert, und sehen es als unsere politische Aufgabe, dies, wo immer wir es auf Landesebene tun können, zu verbessern. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vereinzelt CDU)) Zukünftig wird bei der Inhaftierung von ausländischen Straftäter_innen von den Justizvollzugsbehörden nicht nur die zuständige Ausländerbehörde informiert, sondern auch das Landesamt. Diese Informationen enthalten unter anderem das voraussichtliche Entlassungsdatum, was es ermöglicht, rechtzeitig mögliche aufenthaltsbeendende Maßnahmen zu ergreifen. Zusätzlich können durch Polizei und Ausländerbehörden weitere relevante Daten beigesteuert werden. Auf dieser Grundlage kann das Landesamt die Sachbearbeitung übernehmen. Dabei liegt der Fokus auf den Fällen, an denen wir als Land ein besonderes sicherheitspolitisches Interesse haben und in denen der Aufenthalt schnell beendet werden soll. Was heißt das zusammengefasst? – Erstens. Die Kreise und kreisfreien Städte werden bei arbeitsintensiven Verfahren entlastet. Gern wird das in der Debatte ignoriert, aber wir entlasten die Kommunen schon heute massiv: zum Beispiel durch die Vereinbarung, dass Menschen mit schlechter Bleibeperspektive in unseren Landesunterkünften bleiben und nicht in die Kreise und kreisfreien Städte verteilt werden, und durch die Rückführung, bei der wir die Kommunen in Amtshilfe unterstützen. Ich möchte das einmal anhand der Zahlen deutlich machen. Im letzten Jahr haben wir bei 259 Rückführungen und 53 Dublin-Überstellungen in andere EU-Mitgliedstaaten unterstützt. Zum Vergleich: Insgesamt hat es 600 Abschiebungen und Überstellungen gegeben. Zweitens. Der Informationsaustausch zwischen den Behörden wird verbessert. Drittens. In Einzelfällen können Rückführungen schneller vollzogen werden. Aber die Zentralisierung löst nicht grundsätzlich das Problem, dass Rückführungen oftmals nicht nur in Schleswig-Holstein, sondern in der gesamten Bundesrepublik scheitern. Es ist und bleibt ei- (Ministerin Aminata Touré) ne Tatsache, dass Herkunftsländer oftmals nicht kooperieren. Hier ist und bleibt die Bundesebene in der Verantwortung. Wie geht es nun weiter? Durch den Haushaltsbeschluss von gestern können die notwendigen Stellen im Landesamt ausgeschrieben werden, die die Zentralisierung im Landesamt umsetzen. Parallel zum parlamentarischen Verfahren arbeiten wir an der Ausländer- und Aufnahmeverordnung, die die Details der Zentralisierung festlegen wird. All das wird mit den kommunalen Landesverbänden derzeitig vereinbart und zügig umgesetzt. Woran arbeiten wir außerdem? – Die Landesunterkunft für Ausreisepflichtige soll zukünftig noch besser genutzt werden, und die Aufnahmeverfahren sollen vereinfacht werden. Auch das haben wir gemeinsam mit den Kommunen vereinbart. Sehr geehrte Damen und Herren, Sie sehen, wir gehen als Land beim Thema Rückführung noch stärker in die Verantwortung und entlasten dadurch die Kommunen noch stärker. Abschließend möchte ich sagen: Die Ereignisse der jüngsten Vergangenheit haben noch einmal mehr deutlich gemacht, wie wichtig das ist. Um die Sicherheit in unserem Land zu erhöhen, haben wir als Land ein Interesse daran, bestimmte Verfahren bei uns zu bündeln und sie auszuführen – (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vereinzelt CDU) und das ganz konkret bei ausländischen Mehrfachund Intensivtätern. Die Abgeordnete Nies hat es vorhin sehr deutlich und treffend formuliert. Unser migrationspolitischer Ansatz formuliert auf der einen Seite, Integration zu ermöglichen, aber auf der anderen Seite durchaus zu schauen, wo wir Vollzugsdefizite bei der Rückführung haben, und diese dann auf den Weg zu bringen. Deswegen ist es mir wichtig, damit abzuschließen. Es gehört genauso dazu, dass wir Voraussetzungen dafür schaffen, dass diejenigen, die bleiben können, eine echte Perspektive und Sicherheit in diesem Land haben, und dass wir ein gesellschaftliches Klima aufrechterhalten, in dem sich Menschen frei von Vorverurteilungen ein Leben aufbauen können. – Herzlichen Dank. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vereinzelt CDU)
