Andreas Hein
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Novellierung unseres Energiewende- und Klimaschutzgesetzes – warum machen wir das eigentlich? Vor der Industrialisierung lag die CO -Konzentration in der Atmosphäre bei etwa 2 280 ppm. Heute liegt die CO -Konzentration in der 2 Atmosphäre bei ungefähr 420 ppm. Die Folge ist, dass wir das 1,5-Grad-Ziel wahrscheinlich verfehlen. Bei 500 ppm würden wir einen Wert erreichen, bei dem Wissenschaftler davon ausgehen, dass wir auf der Erde etwa fünf bis sechs Grad höhere Temperaturen bekommen werden. Die Folge davon wäre, dass die Polkappen schmelzen würden, das Grönlandeis abschmelzen würde, und das hätte einen deutlich höheren Meeresspiegelanstieg zur Folge. Viele Küstenstädte, Inseln, vielleicht sogar Länder – die Niederlande liegen teils ja nur ein paar Meter über null und sind relativ nah dran – wären vielleicht irgendwann nicht mehr da. Die Dauerfrostböen in Sibirien würden tauen, Methanemissionen und weitere Folgeerscheinungen wären die Konsequenz. Wissenschaftler sprechen oft von sogenannten Kipppunkten, an denen sich unser Klima unumkehrbar verändert. In einigen Ländern wäre ein Leben dann kaum noch möglich. Völkerwanderung und weitere Auswüchse und Themen wären die Folge. Jetzt stellt man sich die Frage: Wann könnte so ein Kipppunkt überhaupt eintreten? Darauf geben Wissenschaftler unterschiedliche Antworten, aber es ist jedenfalls möglich, dass wir so etwas sogar schon ab dem Jahre 2060 bekommen. Gucken wir jetzt einmal auf uns selber, auf unsere Kinder, Enkelkinder, Menschen in Ihrer Nähe, die Sie kennen, Verwandte, stellen wir fest: Sie alle erleben dieses Zeitalter. Deswegen müssen wir uns darum kümmern, und das tun wir. Genau darum gehen wir jetzt in Schleswig-Holstein mit gutem Beispiel voran. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Wir wollen weg von fossilen Energieträgern, und wir setzen uns ehrgeizige Ziele, Ziele in der Energieerzeugung wie Wind und PV oder Biogas und in der Wärmeversorgung, 45 Terawattstunden jährliche Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien ab 2030, neue PV-Standards in Wohngebäuden, Nichtwohngebäuden und auf Parkplätzen, neue Regeln und bessere Preisübersicht in der Fernwärmeversorgung mit unserem Wärmeportal. Die kommunale Wärmeplanung ist bis Ende 2027 für alle Kommunen verpflichtend. Für kleinere Kommunen unter 10.000 Einwohnern geht so etwas in vereinfachten Verfahren. Ziele in der Vermei- (Andreas Hein) dung von Treibhausemissionen – und das in allen Bereichen, in der Energiewirtschaft, in der Industrie, im Gebäude, im Verkehr, in der Landwirtschaft und in der Abfallwirtschaft! Über 25 Millionen Tonnen CO wurden im Jahre 2 2017 bis 2019 im Mittel emittiert. Wir haben das ehrgeizige Ziel, dies im Jahre 2030 auf 14,4 Tonnen zu reduzieren. Dazu sind Maßnahmen nötig, und wir haben diese Maßnahmen im Energiewende- und Klimaschutzgesetz verankert. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Unsere Landesregierung hat bereits mit der Industrie und mit der Energiewirtschaft ehrgeizige Ziele vereinbart. Dies alles soll dazu beitragen, dass wir bis 2040 klimaneutral werden. Ja, das ist anspruchsvoll, gerade im Gebäudebereich. Aber mit der Sanierung von Gebäuden, mit dem Einbau von Wärmepumpen, mit Wärmenetzen, mit Hybridheizung, mit Solar- und Geothermie sind Maßnahmen nötig. Wir werden sie angehen, um damit in den kommenden Jahren entsprechend in die Zukunft zu kommen. Das wird sich auch positiv auf unsere Wirtschaft auswirken. In der Zeit von der ersten Lesung bis heute haben wir dazu viele Gespräche geführt. Wir haben Anhörungen durchgeführt und ausgewertet. Dabei sind durchaus unterschiedliche Positionen der Angehörten zutage getreten. (Dr. Bernd Buchholz [FDP]: Das würde ich nicht zu laut erzählen, Herr Kollege!) Wir haben in unserem Änderungsantrag daher noch einige Themen aufgenommen: die Bereitstellung anonymisierter Daten durch die Bezirksschornsteinfegerinnen und Bezirksschornsteinfeger für das zuständige Statistische Amt, die Meldung von Preisdaten an das digitale Portal, die Zuständigkeiten der Ministerien. Das alles haben wir sorgfältig miteinander abgewogen, und wir stellen unseren Gesetzentwurf mit den Änderungen hier zur Abstimmung. Mit der Novellierung unseres Energiewende- und Klimaschutzgesetzes stellen wir uns neu auf, für uns und für künftige Generationen. – Herzlichen Dank. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
