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Dr. Bernd Buchholz

FDP 30.01.2025 Sitzungen 20/79

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich habe es bereits gestern in der Debatte hier in der Aktuellen Stunde gesagt. Seit zwei Jahren, seit der Tat von Brokstedt stehe ich an diesem Pult und sage: Wir müssen in der Bearbeitung von Rückkehrmanagement zu einer stärkeren Form von Zentralisierung kommen. Zu Beginn war der Vorschlag eher, eine gemeinsame Ermittlungsgruppe von Polizei und Ausländerbehörden nach Hamburger Vorbild in Schleswig-Holstein einzurichten. Ich halte es übrigens immer noch für sinnvoll, eine GERAS-entsprechende Truppe zu schaffen, die sich von Beginn an mit auffällig werdenden vollziehbar Ausreisepflichtigen beschäftigt und bei denen sowohl die Polizei als auch die Ausländerbehörden einbezogen sind. Vor allem aber hat dann die Befassung mit der Thematik und die Durchleuchtung dessen, was bei den Ausländerbehörden im Lande, bei mir zu der Erkenntnis geführt, dass es auch so nicht funktionieren kann. Denn unsere Ausländerbehörden sind maßlos überlastet. (Zuruf: So ist das!) Es gibt Landräte und Landrätinnen, die hinter vorgehaltener Hand erklären: Wir wissen doch, dass das alles viel Arbeit macht und schwierig ist, deshalb stellen wir gar keine Anträge mehr, vollziehbar Ausreisepflichtige tatsächlich aus dem Land zu bringen. Das ist die Realität in Schleswig-Holstein. Diese zwei Jahre des Bohrens haben bei der Frau Staatssekretärin und bei der Frau Ministerin immer wieder dazu geführt, dass jetzt mit dem Sicherheitspaket immerhin ein minimalinvasiver Schritt in die richtige Richtung stattfindet. Dieser Schritt geht in die richtige Richtung, obwohl vor zwei Jahren erst gesagt wurde, das brauchen wir gar nicht. Dann war es rechtlich nicht möglich, dann für ein Flächenland unsinnig, dann aus irgendwelchen anderen Gründen abwegig, dann kann man es nicht realisieren – und dann fängt man langsam an, es zu machen. (Serpil Midyatli [SPD]: Genau!) Es zeigt, dass es geht, aber es ist auch ein nachvollziehbares Beispiel dafür, dass der Vorschlag viel zu kurz gesprungen ist. Die Debatte hat sich erneut anhand der Tat von Aschaffenburg manifestiert, wegen eines vollziehbar ausreisepflichtigen, psychisch auffälligen Menschen, der durch die Ausländerbehörden nicht betreut worden ist. Auch auf Grundlage Ihrer Vorlage hier wäre dieser Mann nicht erfasst worden. Er war kein Intensivtäter. Er war für Straftaten nicht über ein Jahr verurteilt. Sie hätten ihn nach dieser Regelung durch die Zentralisierung nicht erfasst. Das zeigt doch, dass die Regelung zu kurz greift. Es muss darum gehen, die Ausreisepflicht derjenigen, die mit dem Status vollziehbar ausreisepflichtig versehen sind – die Verfahren sind durchlaufen, auch Rechtsschutzmöglichkeiten sind abgeschlossen ‑, in stärkerem Maße durchzusetzen. Lassen Sie mich einmal einen Vorschlag machen, weil ich immer wieder feststellen muss, dass wir leider diejenigen abschieben, die vollziehbar ausreisepflichtig sind. Das sind diejenigen, die sich rechtstreu verhalten, die in einem Berufsverhältnis oder einer Ausbildung oder sonst etwas sind, die auffindbar sind. Das macht zwar die Statistik schön, aber wir schieben die falschen Leute ab. (Dr. Bernd Buchholz) (Beifall FDP, SPD und SSW) Lassen Sie uns doch gemeinsam mal eine Initiative starten, dass die vollziehbare Ausreisepflicht sofort keine Ausreisepflicht mehr ist, wenn und soweit jemand in einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung oder in einem Ausbildungsverhältnis ist. (Beifall FDP, SPD und SSW) Wenn er dazu auch noch sicherstellen kann, dass er wenigstens einen Teil seines eigenen Lebensunterhalts damit verdient, dann sollten wir auf Bundesebene dafür sorgen, dass die vollziehbare Ausreisepflicht erledigt ist. Dann gäbe es keine Ausreisepflicht mehr. (Serpil Midyatli [SPD]: Ja!) Denn wir brauchen ja Menschen für den Arbeitsmarkt. (Beifall FDP, SPD und SSW) Diejenigen, die das nicht nachweisen können, die nach Durchlaufen aller verwaltungsgerichtlichen Themen ausreisepflichtig sind, müssen von einer Truppe, die wirklich Ahnung hat, bearbeitet und behandelt werden, die effizient arbeiten kann. Deshalb fordere ich Sie auf, im Zuge dieses Gesetzgebungsprozesses darüber nachzudenken, eine stärkere Zentralisierung für sämtliche vollziehbar Ausreisepflichtigen in einer zentralen Einrichtung zu machen. Für juristische Feinschmecker: Ich weiß ehrlich gesagt nicht, ob der Gesetzentwurf nötig ist. In § 11 Absatz 3 befindet sich eine Verordnungsermächtigung, die sich auf § 71 Absatz 1 des Aufenthaltsgesetzes der Bundesrepublik Deutschland bezieht. Dementsprechend haben auch wir eine Aufnahmeverordnung und eine Zuständigkeitsverordnung. Aus meiner Sicht bedürfte es dieser Gesetzesänderung nicht. Meine Damen und Herren, wessen es aber bedarf, wäre eine Änderung des § 7 des Landesaufnahmegesetzes. Dort steht drin, dass die landesweite Einrichtung nur zur Koordinierung der abschiebenden Maßnahmen, nicht aber als Ausländerbehörde tätig ist. Im Laufe des Prozesses sollten wir darüber nachdenken, das so zu regeln. Wir haben nach Aschaffenburg und vielen anderen Taten allen Grund, hier Konsequenz zu zeigen. – Danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall FDP, SPD und SSW)

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