Manfred Uekermann
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Regelmäßig sorgt das Auftauchen dänischer Muscheltrawler im Grenzgebiet an der Flensburger Förde nicht nur bei den hiesigen Fischern und Umweltverbänden für Bestürzung. Die Wildmuscheln erfüllen im maritimen Ökosystem und im Küstenschutz wichtige Funktionen. (Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW) Bislang hat Dänemark immer wieder entsprechende Genehmigungen zur Muschelfischerei erteilt. Eine Wildmuschelfischerei in der schleswig-holsteinischen Ostsee findet durch deutsche Fischer nicht statt. Wegen des grundsätzlichen Verbots der Schleppnetzfischerei innerhalb der Drei-SeemeilenZone, das in der Küstenfischereiverordnung festgeschrieben ist, können nur für außerhalb der drei Seemeilen liegende Bereiche theoretisch Erlaubnisse erteilt werden. Nachfragen oder Anträge zur Ausübung hat es aber bei der oberen Fischereibehörde meines Wissens seit 1970 nicht gegeben, und die ist seit dem Jahr 1970 die zuständige Genehmigungsbehörde. Die Zuständigkeit für Muschelfischerei in der Flensburger Innenförde liegt allerdings bei der Bundesrepublik Deutschland und nicht etwa beim Land Schleswig-Holstein. Explizit geregelt ist das in § 5 Absatz 2 unter Buchstabe b der Verordnung über die gemeinsame Fischerei in der Flensburger Innenförde vom 15. Februar 1960. Die Verordnung dient zur Umsetzung des Abkommens zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Dänemark über die gemeinsame Fischerei in der Flensburger Innenförde, das mit Beschluss – tatsächlich! – vom 29. Mai 1958 abgeschlossen wurde. Ein Verbot der Muschelfischerei im Fischereirecht zu verankern, wäre demnach nur über eine Änderung der soeben genannten Verordnung möglich. Eine solche Änderung wäre nach Artikel 4 Absatz 1 des Abkommens vorher von einer Kommission unter Einbindung von Vertretern beider Seiten zu erarbeiten. Der Landtag kann also kein generelles Verbot für die Wildmuschelfischerei in der Flensburger Förde beschließen. Er kann allerdings den Bund und Dänemark dazu auffordern, entsprechend zu handeln. Ich möchte in diesem Zusammenhang gern auf die Kieler Meeresfarm hinweisen. Sie züchtet in Holtenau, am Westufer der Kieler Förde, Algen, Miesmuscheln und zukünftig auch Fische in ufernaher Aquakultur. Hier wird nachhaltig produziert, und die Algen und die Anlage sind emissionsneutral. Die Produktion wird mit regionalen, nationalen und internationalen Forschungsprojekten, Wissenschaft zum Thema Meeresschutz, verknüpft. Vielleicht ist das ein gutes Beispiel für die Verknüpfung von Aktionsplan Ostseeschutz 2030 und Fischerei, weil wir ja zur Verbesserung der Biodiversität in der Ostsee neue Seegraswiesen und Muschelbänke schaffen wollen. Die Muschelzucht könnte hier der Schlüssel für die heimische Fischerei sein: ein nachhaltiger, zukunftsgerichteter Erwerbszweig sowie eine Ergänzung oder sogar eine Alternative zum bestehenden Tätigkeitsspektrum. (Beifall Rixa Kleinschmit [CDU]) Durch die ausgebrachte Saat würden zudem generell auch außerhalb der Farmen neue Miesmuscheloder Muschelbänke entstehen – so wie es heute schon an der Westküste geschieht. Davon würde auch die Wasserqualität profitieren, denn schließlich sind Muscheln einer der Hauptakteure, wenn es um die natürliche Filtration von Gewässern geht. Sie filtern die Nährstoffe aus dem Wasser, und Muschelbänke reduzieren die Kraft einer auflaufenden Welle. Abschließend bitte ich darum, dass der Landtag den Bund und Dänemark auffordert, eine nachhaltige Lösung für die Muschelfischerei in der Flensburger Förde zu erarbeiten, die sowohl den ökologischen Schutz als auch die Interessen der Fischerei berücksichtigt. Gleichzeitig sollte die Möglichkeit geprüft werden, innovative Aquakulturmodelle wie die Kieler Meeresfarm weiter zu fördern, um der heimischen Fischerei eine zukunftsorientierte Perspektive zu bieten und die Biodiversität an der Ostküste zu stärken. – Vielen Dank. (Vereinzelter Beifall CDU, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN, SPD und SSW)
