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Thomas Hölck

SPD 30.01.2025 Sitzungen 20/79

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich finde, es ergibt überhaupt keinen Sinn, sich gegenseitig vorzuwerfen, dass Ziele nicht erreicht worden sind. Laut Koalitionsvertrag wollten Sie 15.000 zusätzliche Wohnungen errichten; das haben Sie nicht geschafft. Der Grund ist, dass die Bedingungen einfach schlecht sind. Das müssen wir anerkennen. Die Bedingungen für den Wohnungsbau sind im Moment derartig schlecht, dass wir es nicht schaffen, frei finanziert Wohnungen zu errichten, deren Mieten man sich wenigstens einigermaßen leisten kann. Wenn dem so ist, dann müssen wir doch mit den Möglichkeiten des Mietrechts dafür sorgen, dass der Mietenanstieg gedämpft wird. Wir sind eben im Moment in der Situation, dass wir nicht genügend bauen können. Auch wenn die Förderquote für Sozialwohnungen gut ist, werden es 2.000 Wohnungen allein nicht richten. Deshalb brauchen wir die Mietpreisbremse, deshalb brauchen wir die Begrenzung. Davon werde ich auch in der Debatte zum sechsten, siebten, achten und neunten Antrag nicht abweichen, weil dieses Instrument einfach das richtige ist. (Beifall SPD und SSW) Ich gebe zu, ich bin ein Stück weit gescheitert. In der Pädagogik heißt es, man müsse den Stoff sechsmal wiederholen, (Zurufe: Sieben!) – von mir aus auch siebenmal –, bis er verstanden wird beziehungsweise bis man ihn sich als Schüle- (Thomas Hölck) rin oder Schüler erschlossen hat. Ich bin bei dem Kollegen Buchholz gescheitert. (Dr. Heiner Garg [FDP]: Geht doch mal zusammen zu Breitner!) Trotzdem will ich Ihnen erklären, warum die Mietpreisbremse funktioniert. Dafür gibt es Kronzeugen. Wenn Sie mir nicht glauben, dann glauben Sie vielleicht dem Sachverständigenrat, der in seinem Jahresgutachten 2024/2025 festgestellt hat: „Für Deutschland wurden insbesondere die bisherigen Auswirkungen der Mietpreisbremse auf den Wohnungsmarkt evaluiert. Es zeigt sich, dass die Mietpreisbremse den Anstieg der für regulierte Wohnungen gezahlten Mieten wirksam bremst …“ Weiter heißt es in dem Jahresgutachten des Sachverständigenrats: „Durch die Ausnahme neu gebauter Wohnungen und grundlegender Sanierungen von der Mietpreisbremse werden Investitionsanreize aufrechterhalten … Ein negativer Effekt der Mietpreisbremse in ihrer aktuellen Ausgestaltung auf den Wohnungsneubau konnte bisher empirisch nicht nachgewiesen werden …“ Wenn Sie denen auch nicht mehr glauben, Herr Dr. Buchholz, dann weiß ich auch nicht weiter. (Beifall Serpil Midyatli [SPD]) Insofern überdenken Sie bitte Ihre Position. Vielleicht kommen wir doch noch zueinander. – Danke schön. (Beifall SPD und SSW)

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