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Annabell Krämer

30.01.2025 Sitzungen 20/79

Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat nun die Abgeordnete Catharina Nies das Wort. Catharina Johanna Nies [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Frau Präsidentin! Liebe Kolleg_innen! Nach der gestrigen Abstimmung im Bundestag fällt es mir schon ein bisschen schwer, hier heute zur Tagesordnung überzugehen, aber ich bemühe mich sehr. Ich bin froh, hier im Kieler Landtag mit Menschen zu arbeiten, die entschlossen und hart in der Sache diskutieren, aber in ihren politischen Forderungen maßvoll und differenziert sind. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vereinzelt CDU) Lassen Sie uns unseren Kurs als Schleswig-Holsteiner_innen halten und weiter lösungsorientiert und gemäßigt über Probleme und konkrete Verbesserungsvorschläge sprechen, wie zum Beispiel über den Änderungsentwurf des Landesaufnahmegesetzes, um den es hier heute geht. Wir als Koalition bemühen uns immer, in zwei Richtungen zu arbeiten und handlungsfähiger zu werden: bei der Integration und verbesserten Rahmenbedingungen für das Ankommen in unserer Gesellschaft auf der einen Seite, und bei dem Abbau von Vollzugsdefiziten bei der Rückführung auf der anderen Seite. Beides muss sein, beides zusammen, weil ein funktionierender Rechtsstaat in beide Richtungen handlungsfähig und konsequent sein muss (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU) und weil Straftaten wie Brokstedt, Aschaffenburg, Magdeburg und Solingen erfordern, dass wir uns auch mit der Frage auseinandersetzen, ob Gewalttaten hätten verhindert werden können, wenn eine Rückführung früher vollzogen worden wäre. Damit muss man sich auseinandersetzen, damit, wie unser Rechtsstaat besser funktionieren kann. Aminata Touré hat bereits in der Debatte im Herbst 2024 beschrieben, dass das Landesamt für Zuwanderung und Flüchtlinge schon jetzt etwa 60 Prozent der Rückführungen in Amtshilfe für die Kreise und kreisfreien Städte durchführt. Trotzdem gibt es darüber hinaus aufenthaltsrechtlich sehr komplexe Fälle, die erfordern, dass wir als Land noch mehr Unterstützung leisten. Deshalb ist es richtig, dass sich Land und Kommunen im Zuge der Gespräche zur Zentralisierung aufenthaltsrechtlicher Zuständigkeiten im Rückführungsmanagement im Dezember 2024 geeinigt haben, dass die Zuständigkeit für bestimmte komplexe Einzelfälle künftig zentral vom Landesamt übernommen werden kann. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Uta Wentzel [CDU]) Insbesondere bei Personen, die mehrfach und intensiv straffällig geworden sind, und bei jenen, die sich ohne festen Wohnsitz häufig an wechselnden Orten aufhalten, wird die Bearbeitung durch unklare Zuständigkeiten erschwert. Die Gesetzesänderung soll hierbei nun helfen. Das Landesaufnahmegesetz soll angepasst werden, um eine Zuständigkeitszuweisung von einer örtlichen Ausländer- und Zuwanderungsbehörde auf das Landesamt im Einzelfall ermöglichen zu können. Der schlimme Messerangriff im Zug in Brokstedt am 25. Januar 2023 hat uns vor Augen geführt, wie wichtig es ist, schneller und abgestimmt handeln zu können, und dass Mitteilungspflichten und Informationsweitergabe zwischen Behörden hierbei zentral sind, insbesondere bei Personen, die bereits in einem erheblichen Maße straffällig geworden sind. Wir verbessern nun den Informationsaustausch an der Schnittstelle zwischen Haft, Maßregelvollzug, Haftentlassung und ausländerbehördlicher Aufsicht, damit wir einen besseren Überblick haben, wo sich straffällig gewordene Personen aufhalten. Die Justizvollzugsverwaltung wird künftig verpflichtet, auch dem Landesamt für Zuwanderung und Flüchtlinge regelhaft eine Mitteilung über Ausländer_innen in Haft rechtzeitig zuzuleiten, also bei Haftantritt, bei Verlegung und vor Haftentlassung. Die örtlich zuständige Ausländer- und Zuwanderungsbehörde erhält weiterhin die Mitteilung. Die neue Möglichkeit dieser Zuständigkeitszuweisung beim Landesamt wird durch die parallele Mitteilungspflicht der Justizvollzugsbehörden unterstützt. Dies gewährleistet, dass das Landesamt frühzeitig von potenziell zentralisierungswürdigen Fällen Kenntnis erhält und auf dieser Basis dann die Entscheidung treffen kann. Damit wird für das Landesamt die Voraussetzung geschaffen, eine entsprechende Zuständigkeitsübernahme gegebenenfalls erkennen und veranlassen zu können. Das bisherige Aufgabenspektrum des Landesamtes erweitert sich damit also in Einzelfällen über die Landesunterkünfte hinaus. Wir schaffen die rechtliche Grundlage, schwierige Fälle zu bündeln und schneller zu bearbeiten. Dies soll bis zu 150 Personen pro Jahr umfassen. Um zu verhindern, dass in der politischen Auseinandersetzung um Asylfragen Menschen, die sich an alle Regeln halten, pauschal von gesetzlichen Verschärfungen betroffen sind, ist es wichtig, dass Bund und Länder umso konsequenter gegen dieje- (Catharina Johanna Nies) nigen handeln, die schwere Straftaten begehen und damit diese auch zu verantworten haben. Diese Unterscheidung ist aber wichtig. – Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU und Sybilla Nitsch [SSW])

Protokoll ↗