Tobias Koch
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Vielen Dank für die Worterteilung. Beim Wortbeitrag des Kollegen Vogt hätte ich heute so viele Zwischenfragen stellen müssen, da habe ich mich lieber zu einem Dreiminutenbeitrag gemeldet. – Herr Kollege Vogt, Sie sagen, wie griffen mit dem EWKG zu Ordnungsrecht und Bürokratie, die Kommunen würden Sturm laufen und sich beschweren. (Dr. Heiner Garg [FDP]: So ist es! – Beifall FDP) Ganz falsch liegt der Kollege Vogt nicht. Denn die Kommunen haben in der Stellungnahme angeführt: Streichung von § 5, Klimaschutz in der öffentlichen Verwaltung. Sie sind demnach verpflichtet, jeweils zum Jahresende den Energieverbrauch der öffentlichen Liegenschaften zu melden, und zwar den Gesamtenergieverbrauch in Petajoule, den Energieverbrauch nach Sektoren und den Energieverbrauch gegliedert nach Energieträgern. Was für ein bürokratischer Aufwand, was für ein Datenfriedhof, der da entsteht! Wer hat sich so etwas nur ausgedacht? – Das waren nicht wir, das waren Sie. Das ist eins zu eins aus § 6 des Energieeffizienzgesetzes des Bundes übernommen. Das Land meldet den Energieverbrauch von Land und Kommunen nach folgender Aufschlüsselung: Energieverbrauch in Petajoule, Energieverbrauch nach Sektoren, Energieverbrauch gegliedert nach Energieträgern. (Tobias Koch) Das haben Sie beschlossen, das ist Ampelgesetz, das können wir nicht ändern, das setzen wir eins zu eins um, weil wir als Bundesland rechtstreu sind. Das wird eine zukünftige Bundesregierung möglicherweise ändern, aber erst einmal setzen wir um, was Sie uns eingebrockt haben. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
