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16. Sitzung (WP7)

04.11.2020 · 124 Redebeiträge · Originalprotokoll ↗

Beteiligte Fraktionen: AfD (35)CDU (27)SPD (16)Die Linke (11)GRÜNE (9)

Dr. Matthias Rößler

Meine verehrten Damen und Herren! Wir trauern um unseren Kollegen Prof. Dr. Cornelius Weiss, der am vergangenen Dienstag Abgeordneter des Sächsischen Landtags, wirkte hier unter anderem als Vorsitzender der SPD-Fraktion und als Alterspräsident. Zu diesem Zeitpunkt blickte der Chemiker und erste frei gewählte Rektor der Universität Leipzig nach 1990 bereits auf eine erfolgreiche Universitätskarriere zurück. Prof. Weiss war ein beseelter Demokrat, eine Persönlichkeit, deren zuverlässiger innerer Kompass der christliche Glaube war. Demokraten stehen gegen jede Form von politisch motivierter Gewalt und Extremismus, wie wir sie gerade in den letzten Tag erleben. Wir trauern um die Opfer des islamistischen Terrors bei uns in Dresden, in Nizza, in Lyon, in Paris und jetzt in Wien. Ich bitte Sie, sich zum ehrenden Gedenken von Ihren Plätzen zu erheben. (Die Anwesenden erheben sich zu einer Schweigeminute.) Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich eröffne die ordnete haben sich für die heutige Sitzung entschuldigt: Herr Dornau, Herr Ulbrich, Herr Mackenroth, Herr Brünler, Frau Tändler-Walenta, Herr Böhme, Herr Schultze und Frau Buddeberg. Die Tagesordnung liegt Ihnen vor. Meine Damen und Herren! Aufgrund der fortschreitenden Ausbreitung des Coronavirus und der in diesem Zusammenhang seit dem 2. November 2020 geltenden erweiterten Kontaktbeschränkungen hat sich das Präsidium in einer Tagesordnungspunkt Regierungserklärung Füreinander Verantwortung Meine Damen und Herren! Mit der gerade beschlossenen Änderung der Tagesordnung tragen wir der Entwicklung der Pandemie in Sachsen verantwortungsvoll Rechnung. Wir tagen unter Hygieneauflagen. Wir tragen Mund-Nasen-Bedeckung, wenn wir hier unterwegs sind, auch im Sitzungssaal. Wir tagen mit Abstand, wir setzen klare Prioritäten. Gleich ergreift unser Ministerpräsident in einer Regierungserklärung das Wort. Danach wird der Landtag über das Handeln der Staatsregierung und die Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus ausführlich diskutieren. Wenn politische Entscheidungen getroffen werden, die für unsere Gesellschaft derart weitreichende Folgen haben, Sondersitzung am Montag darauf verständigt, einen geänderten Ablauf der beiden Plenarsitzungen am 4. und 5. November 2020 zu empfehlen. Ein Entwurf für die modifizierte Tagesordnung liegt Ihnen vor. Um zwei zeitlich ausgewogene Sitzungen zu erhalten, wurden die Tagesordnungspunkte entgegen den üblichen Gepflogenheiten auf zwei Plenarsitzungen verteilt. Die Aktuelle Debatte der Fraktionen CDU, BÜNDNISGRÜNE und SPD entstand aus drei Einzeldebatten und erhielt am Montag in der Sondersitzung ihren Titel. Um mit diesen Tagesordnungen für heute und morgen arbeiten zu können, bedarf es eines entsprechenden Plenarbeschlusses. Um die Tagesordnungspunkte nicht jeweils einzeln absetzen bzw. verschieben zu müssen, schlage ich Ihnen aus Praktikabilitätsgründen vor, gemäß § 79 Abs. 5 und § 114 Abs. 1 der Geschäftsordnung über die neuen Tagesordnungen, wie sie als Tischvorlage vorliegen, im Paket abzustimmen. Wenn sich dagegen kein Widerspruch erhebt, darf ich Sie um Abstimmung bitten, ob Sie den Tagesordnungspunkten der 16. und 17. Plenarsitzung, wie Sie Ihnen als Tischvorlage ausliegen, zustimmen. Wer dafür ist, den bitte ich um das Handzeichen – Vielen Dank. Gegenstimmen? – Keine. Stimmenenthaltungen? – Auch keine. Damit ist die Tagesordnung für den 4. und 5. November 2020 einstimmig bestätigt. Wir behandeln heute nur Tagesordnungspunkte, denen Redezeiten gesondert zugewiesen sind, sodass vom Präsidium keine Gesamtredezeit zugewiesen worden ist. Ich sehe keine weiteren Änderungsvorschläge oder Widerspruch gegen die Tagesordnung. Die Tagesordnung der 16. und Meine Damen und Herren! Ich rufe auf den zum Thema: übernehmen. Miteinander handeln. müssen sie im Parlament debattiert werden. Genau das machen die gewählten Abgeordneten heute. Der Landtag erfüllt damit auch während dieser Coronakrise seine verfassungsgemäße Aufgabe. Ich möchte betonen, dass wir als Landtag jederzeit handlungsfähig sind. Das Parlament ist der Gesetzgeber. Daran ändert auch die Pandemie nichts. Das Parlament kann jederzeit durch Gesetze oder Beschlüsse, wie etwa Entschließungsanträge, seinen politischen Willen verbindlich ausdrücken. Die Staatsregierung ist gegenüber dem Landtag verantwortlich. Sie muss ihr Handeln vor dem Volk und den Volksvertretern erklären, überzeugend begründen und um Unterstützung werben. Darum geht es auch in der folgenden Debatte. Ich bitte jetzt unseren Ministerpräsidenten Micheal Kretschmer an das Rednerpult und erteile Ihnen das Wort.

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Michael Kretschmer

Vielen Dank. Herr Landtagspräsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich finde es richtig, dass wir zu Beginn dieser Tagesordnung an einen großen Demokraten und Sachsen erinnert haben, an den früheren Landtagsabgeordneten Cornelius Weiss. Auf der anderen Seite haben wir daran erinnert, dass in den vergangenen Tagen Menschen ihr Leben lassen mussten, weil sie von islamistischen Straftätern umgebracht worden sind. Das gilt hier für Dresden. Ich habe den Angehörigen, dem Lebenspartner des hier in Dresden Erstochenen kondoliert und – ich denke, auch in Ihrem Namen – mein Mitgefühl ausgedrückt; Gleiches gestern gegenüber Sebastian Kurz und unseren Partnern in Österreich, in Wien. Das, was dort passiert ist, ist ein Angriff auf uns alle, auf die Art, wie wir zusammenleben, auf unsere Werte, auf unsere Kultur, und wir stellen uns dem in aller Entschiedenheit entgegen. Es ist nicht die Frage von Muslimen auf der einen und westlichem Wert auf der anderen Seite, es ist die Unterscheidung, meine Damen und Herren, zwischen Barbarei und Zivilisation, zwischen Extremisten und Gewalttätern und friedliebenden Menschen. Das wollen wir auch am heutigen Tag und hier noch einmal deutlich sagen; denn wir wissen, dass es in Sachsen unglaublich viele Menschen muslimischen Glaubens gibt, die hier geboren und aufgewachsen oder die als Flüchtlinge zu uns gekommen sind und hier eine Heimat gefunden haben. Ich erinnere mich an einen türkischen Taxifahrer, der sein Geld damit verdient, hier in Dresden zu arbeiten, und mit mir auf der Fahrt diskutiert hat, wo denn sein Sohn, der so alt wie meine Kinder ist und jetzt aufs Gymnasium gehen soll, am besten hingeht, welches für die Entwicklung des Kindes wohl das beste Gymnasium in der Landeshauptstadt für den Kleinen ist, der in Zukunft auch ein Dresdner sein wird. Ich erinnere mich an die Freunde aus der muslimischen Gemeinde, die mich im Frühjahr besucht haben. Wir haben darüber gesprochen, dass Gottesdienste nicht mehr möglich sind, und vollkommen klar und selbstverständlich haben diese muslimischen Mitbürger Verantwortung dafür übernommen, dass die Pandemie in Dresden, in ihrer neuen Heimat, im Griff bleibt. Ich denke an diejenigen, die vor wenigen Tagen an der Stelle des Verbrechens auch für die muslimischen Bürger ein Blumengebinde niedergelegt und gesagt haben: Das ist nicht mit unserem Glauben zu vereinbaren. Deshalb, meine Damen und Herren, ist es wichtig, dass wir diese Trennung ganz klar ziehen und uns vor diejenigen stellen, die in der überwiegenden Anzahl friedliebend als Muslime in diesem Land leben und durch solche Extremisten in Misskredit gebracht werden. Wir lassen das nicht zu. Muslime leben in diesem Land, sie sind Teil unserer Gesellschaft und wir schützen sie, wenn sie in Misskredit gebracht werden. (Beifall bei der CDU, den LINKEN, den BÜNDNISGRÜNEN, der SPD und der Staatsregierung) Allerdings kann nach solchen Taten die Rede nicht einfach mit einem Bedauern und damit enden, dass man die Trennung zwischen Extremisten und anderen vornimmt, sondern dieses Land, Deutschland, muss die Kraft haben, sich der Sache so zu stellen, wie sie ist. Wir müssen alle in diesem Land schützen und in ganz besonderer Art und Weise diejenigen, die als friedliebende Muslime in unserem Land leben, aber auch alle anderen. Dazu gehört die Tatsache, dass derjenige, der als Flüchtling zu uns gekommen und straffällig geworden ist, Straftäter geworden ist, vom Gericht bestätigt wird, dass er keinen Asylanspruch hat, sondern als Gefährder eingestuft ist und nicht in diesem Land bleiben kann. Wir müssen Möglichkeiten finden, diese Menschen zurück in die Länder zu bringen, aus denen sie kommen. Sollte das nicht möglich sein, darf die Antwort nicht darin bestehen, dass sich diese Personen frei bewegen können und man Polizisten hinterherschickt, die aufpassen. Beides geht nicht. Wir brauchen hier eine andere Antwort. Das sind wir allen schuldig, vor allem denjenigen, die gerade ums Leben gekommen sind, und denen, die um ihre Verwandten trauern. (Beifall bei der CDU, der SPD und der Staatsregierung) Ich bin dem Sächsischen Landtag sehr dankbar, dass er sich dieser Debatte stellt. Wir haben im Zuge dieser Pandemie an vielen Stellen miteinander diskutiert. Es gab Anhörungen, es gab Debatten hier im Plenum. In jedem Ausschuss wurde über das Thema Pandemie gesprochen. Wir haben gemeinsam die Möglichkeiten genutzt, die die Sächsische Verfassung gibt, mit solchen Situationen umzugehen, und kurz vor Ostern gemeinsam einen Beschluss gefasst, dass der Freistaat Sachsen mit einem Kreditvolumen von maximal 6 Milliarden Euro die Möglichkeit bekommt, die finanziellen Folgen aufzufangen. Wir haben damals gemeinsam Verantwortung übernommen und diesem Land eine Richtung gegeben. Es ist uns zu Beginn der Pandemie gelungen, durch ein schnelles, entschiedenes Handeln die Infektionsketten zu unterbrechen, das Infektionsgeschehen in Deutschland, besonders hier im Freistaat Sachsen, auf ein sehr niedriges Maß zurückzudrängen. Das hat uns die Chance gegeben, in den Monaten danach hier in Sachsen viel mehr an Freiheit, viel mehr an gesellschaftlichem Leben, an kulturellem Leben, an wirtschaftlichem Leben zu ermöglichen, als es an anderen Stellen in Deutschland und in Europa möglich war. Jetzt kommt eine neue Zeit. Das Infektionsgeschehen hat sich dramatisch verändert, und wir entscheiden in diesen Tagen und Wochen hier in Sachsen und in Deutschland, wie die kommenden Monate vermutlich bis zur Mitte des nächsten Jahres verlaufen werden. Gelingt es uns noch einmal, das Infektionsgeschehen so deutlich zu reduzieren, oder werden wir einen Weg gehen, wie er in anderen europäischen Ländern gerade beschritten wird; beispielswiese in der Tschechischen Republik mit einer gewaltigen Inzidenz mit 13 000 Ärzten und Pflegern, die derzeit am Coronavirus erkrankt sind und nicht zur Arbeit gehen können, oder in Polen, in einem Land, in dem derzeit 70 % aller Betten in den Krankenhäusern belegt und drei Viertel der Beatmungsgeräte ausgelastet sind, die Zahl der Beatmungspatienten deutlich schneller steigt als die der verfügbaren Betten und Geräte. Wir haben auch im Freistaat Sachsen eine erschreckend hohe Zahl von Neuinfektionen, 1 000 Fälle innerhalb von 24 Stunden – eine Zahl, die wir uns vor fünf, sechs Monaten nie hätten vorstellen können. Wir haben 1 000 Patienten, die in Krankenhäusern behandelt werden, 200 davon auf der Intensivstation, und wir haben gestern gerade im Landkreis Görlitz eine Verdopplung der Anzahl der Corona-Patienten innerhalb von 24 Stunden gesehen. Deshalb ist es Zeit, zu handeln. Wir dürfen die Möglichkeit nicht verwehren, jetzt noch einzugreifen und etwas dagegen zu tun. Ich bin zu jedem Diskurs, zu jedem Gespräch bereit. Auch dafür sind wir gewählt. Aber, meine Damen und Herren, wir können nicht abwarten, bis in jeder Familie und in jedem Freundeskreis eines Kritikers selbst ein Corona-Fall ist. Wir müssen in dieser Pandemie aus Erkenntnis und nicht aus Erfahrung lernen. Wir haben bei der Spanischen Grippe gesehen, dass die erste Welle viel Elend gebracht hat. Danach waren die Menschen der Meinung, sie sei überwunden. Dann kam – und das ist genau das, was gerade in Deutschland passiert – die zweite Welle, viel größer, mit viel mehr Opfern, und deshalb ist es jetzt an der Zeit zu handeln. Es ist wichtig, dass wir zu jedem Zeitpunkt in den Krankenhäusern, auf den Intensivstationen genügend Kapazitäten haben, dass es keine Selektionen zwischen den Personen, die behandelt werden können, und denen, die nicht behandelt werden können, geben muss. Meine Damen und Herren, es wäre furchtbar, wenn man einem Patienten, der an einem Tumor leidet, sagen muss, Sie können leider heute nicht behandelt werden, weil das ITS-Bett, das wir für Sie vorgesehen haben, über Nacht mit einem Corona-Patienten belegt worden ist. Diese Unterscheidung, dieses Ausspielen verschiedener Krankheiten darf so nicht passieren. Aber es geschieht bereits heute. Es gibt bereits heute für die Krankenhäuser im Freistaat Sachsen keine andere Möglichkeit mehr, diesen großen Aufwuchs an Corona-Erkrankungen zu handeln, als dass Eingriffe, die geplant und vorbereitet sind, wo die Patienten schon im Krankenhaus sind, verschoben werden. Deshalb ist es allerhöchste Zeit, dass wir heute gemeinsam ein deutliches Zeichen an die Bevölkerung senden. Was wir brauchen, ist in allen Bereichen eine deutliche Verhaltensänderung. Es geht darum, dass wir 80 % der Kontakte der Menschen untereinander für die nächsten vier Wochen unterbrechen. Nur dann haben wir eine Chance, das Infektionsgeschehen deutlich zu reduzieren. Das ist auch die Antwort auf die vielen Fragen, die wir alle miteinander bekommen: Warum gerade die Gaststätten? Wir haben Hygienekonzepte, wir haben uns so viel Mühe gegeben. Warum der Sport? Es ist so wichtig, dass sich die Kinder und Jugendlichen bewegen. Warum in Sachsen die Kosmetikstudios und nicht wie in Sachsen-Anhalt, wo sie offenbleiben können? Warum die Musikschulen? Meine Damen und Herren, mit dem, was wir tun, ist an keinem Punkt ein Vorwurf oder ein Misstrauen verbunden. Diese Leute haben Großartiges geleistet. Wir haben gemeinsam in den vergangenen Monaten die Möglichkeit gegeben, dass das alles stattfinden kann, aber es reicht für dieses neue Infektionsgeschehen nicht mehr aus. Wir können nur 20 % der aktuellen Corona-Fälle erklären und sagen, wo sie herkommen. Das Gespräch mit einem Gesundheitsamt – und Sie können jedes hier in Sachsen, aber auch in anderen Regionen aussuchen – bringt immer den gleichen Befund. Bei einem kleinen Teil können die Kolleginnen und Kollegen sagen, wo die Erkrankungen herkommen. Meistens sind es Familienfeiern, oft ist es dort, wo Menschen ganz eng zusammen sind. Aber bei dem übergroßen Teil, bei 80 %, kann man das nicht mehr sagen. Hinzu kommt, dass 40 % aller positiv getesteten Personen keine Symptome haben, diese Krankheit gar nicht spüren. Das sind oft Fälle, bei denen es eine positive Infektion gab, die Kontaktpersonen abgefragt werden und die Leute aus allen Wolken fallen, wenn ihnen gesagt wird: Sie haben an dem und dem Tag mit Herrn X und Frau Y Kontakt gehabt; die sind positiv getestet. Bitte gehen Sie jetzt ebenfalls zu einem Corona-Test. – Dann kommt die Nachricht: „Doch positiver Test“, obwohl die Leute ganz sicher sind, weil es ihnen gut geht: Ich bin negativ, mir kann nichts passieren. – Diese Menschen, die es nicht wissen und sich frei bewegen und interagieren, sind trotzdem ansteckend und stecken andere Personen an. Das ist der Grund dafür, warum man 80 % der Fälle derzeit nicht mehr erklären kann. Das Ganze wäre noch einfach, wenn wir bei Zahlen wären wie im Frühjahr, wo es pro Landkreis ein, zwei, drei, vier Corona-Patienten am Tag waren. Das Gesundheitsamt ruft an: „Mit wem hatten Sie Kontakt?“, dann kommen zwei, drei, vier, fünf Namen, die man abtelefoniert, und dann ist die Sache erledigt. Wir hatten in der vergangenen Woche 1 000 Personen pro 24 Stunden. Wir hatten nicht zwei, drei oder vier Kontaktpersonen, sondern oft, sehr, sehr oft, 20, 30 Personen, manchmal viel, viel mehr. Das heißt, innerhalb von 24 Stunden müssen 20 000 bis 30 000 Menschen verlässlich angerufen werden, muss mit ihnen gesprochen werden, muss ihnen die Situation erklärt werden, müssen sie zum Test geschickt werden, muss eine Quarantäne ausgesprochen werden. Das, meine Damen und Herren, ist eine Zahl, die nicht gemanagt werden kann. Wir werden, wenn wir bei diesen Zahlen bleiben, die Kontaktnachverfolgung nicht klären können. Damit wird diese Lawine immer, immer größer werden. Dann werden wir die Kontrolle darüber verlieren. Deswegen müssen wir jetzt so entschieden handeln und versuchen, 80 % der Kontakte zu unterbrechen und Orte versuchen zu schließen und zu meiden, an denen diese Kontakte stattfinden, auf dem Weg dahin, auf dem Weg zurück. Wir Menschen sind soziale Wesen. Wir sind nicht dafür gemacht, dass wir den Abstand von 1,50 Meter halten, sondern wir treffen unsere Freunde, wir treffen unsere Bekannten. Es gibt diese Begegnungen. Durch die beschriebene Situation sorgt das dafür, dass das Infektionsgeschehen derzeit so außer Kontrolle geraten ist, wie es ist. Daher noch einmal: Keiner hat bei seinem Hygienekonzept einen Fehler gemacht, aber wir müssen die Zahl jetzt so drastisch reduzieren, damit wir überhaupt eine Chance haben, durch diese Zeit zu kommen, mit der jetzigen Kapazität an Krankenhäusern, an ITS-Betten, an Mitarbeitern in den Gesundheitsämtern und auch an Testkapazitäten. Die Situation ist dramatisch, aber sie ist immer noch händelbar. Die Frauen und Männer in den Gesundheitsämtern leisten Übermenschliches. Die Gespräche sind jedes Mal beeindruckend, wie klar diesen Leuten ist, dass sie nicht aufgeben, dass sie nicht verlieren können. Deshalb ist es für uns, Frau Köpping und die vielen Kolleginnen und Kollegen der Staatsregierung eine Selbstverständlichkeit gewesen, dass Mitarbeiter des Freistaates in den Gesundheitsämtern helfen werden. Wir sind der Bundeswehr dankbar, dass sie ebenfalls ihren Beitrag leistet. Und auch das ist eine beeindruckende Erfahrung, dass das Landesamt der Evangelischen Kirche in Sachsen sich gemeldet und gefragt hat: An welchen Stellen in den Gesundheitsämtern können unsere Kolleginnen und Kollegen mitarbeiten? Auch wir wollen mithelfen. – Ich bin der Personalvertretung in der Staatsregierung dankbar, dass sie das Ganze unterstützt und mitmacht. Dadurch wollen wir versuchen, auch bei diesen großen Zahlen das Ganze noch im Griff zu behalten. Wir haben nur eine Möglichkeit zu helfen. Die Erste ist, die Zahl der Kontaktpersonen drastisch zu reduzieren und, zweitens, die absolute Zahl der Fälle zu senken. Jetzt gibt es Menschen, die sagen: Lasst es laufen. Wir müssen so oder so mit Corona leben. – Das stimmt, wir werden mit diesem Virus leben, so oder so. Aber wir haben die Möglichkeit, die Dinge zu gestalten, und wir wissen, dass wir durch den medizinischen Fortschritt – anders als bei der Spanischen Grippe vor 100 Jahren – mehr Möglichkeiten haben, mit dieser gefährlichen Erkrankung umzugehen. Wir müssen dahin kommen, dass Medikamente und Impfungen verfügbar sind. Es gibt Menschen, die sagen, es sei nichts anderes als eine Grippe. Das ist natürlich Unfug, weil wir mit der Grippe, meine Damen und Herren, jahrzehntelange Erfahrungen haben und wissen, wie gefährlich sie ist. Es gibt Impfstoffe und Kampagnen der Behörden und Unternehmen zum Impfen. Nur deswegen ist die Zahl der Schwerstkranken und Toten in jeder Grippesaison so niedrig, wie sie jetzt ist. Die Zahlen sind trotzdem noch extrem erheblich. Ohne Pandemiepläne und ohne Impfungen wäre die Zahl noch um ein Vielfaches höher. Die Grippe ist das beste Beispiel dafür, dass man es nicht laufen lassen kann. Aber diese Krankheit ist nicht mit einer Grippe zu vergleichen, weil es keinen Impfstoff, keine Medikamente und keine Erfahrungen gibt und weil jeder der 7 Milliarden Menschen auf der Welt potenziell ansteckungsgefährdet ist und diese Krankheit bekommen kann. Es gibt Menschen, die sagen: Dann sterben die Alten eben, waren doch eh nur alte Leute. – Das sind die Gleichen, die auch „absaufen, absaufen“ oder „ausschwitzen, ausschwitzen“ skandieren. (Beifall bei der CDU, den LINKEN, den BÜNDNISGRÜNEN und der SPD – Demonstratives Stöhnen bei der AfD) – Ich weiß gar nicht, wie man sich darüber aufregen kann, es sei denn, man fühlt sich selbst angesprochen. Es gibt Menschen, meine Damen und Herren, die sagen, man kann es nicht ändern. Die finde ich kleinmütig. Es gibt Menschen, die sagen, es ist bedauerlich, wenn es so kommt. Denen würde ich sagen, ihr habt eine Chance, etwas dagegen zu tun, und wir haben es im Frühjahr schon einmal gezeigt. Und es gibt Menschen, die sagen, wir werden es verhindern, dass Tausende sterben. Und das, meine Damen und Herren, sind wir. Wir werden dafür sorgen, dass es nicht so kommt, dass es keine riesige Lawine gibt. Wir handeln verantwortlich. Dieser Sächsische Landtag ist dafür gewählt, genau diese Entscheidungen zu treffen. Deswegen sprechen wir darüber. Ich bin den Koalitionsfraktionen sehr dankbar für ihren Entschließungsantrag, der eine klare Meinung hat. Herzlichen Dank. (Beifall bei der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN, der SPD und der Staatsregierung) Es geht noch einmal darum, dass wir keine ungesteuerte Entwicklung haben, dass wir gemeinsam handeln und der Bevölkerung deutlich sagen: Sie müssen sich diese vier Wochen jetzt einmal wirklich darauf konzentrieren. Wir müssen mit Bürgermeistern und Unternehmern darüber sprechen, denn, meine Damen und Herren, die Erfahrungen hier bei uns, aber auch in anderen Ländern, sind ganz eindeutig: Wenn die Zahl der infizierten Personen zu groß geworden ist, dann kommt diese Krankheit, weil sie so extrem ansteckend ist, überall an. Wir sehen es gerade in den Bereichen, die besonders gut vorbereitet sind und die sich darin auskennen: Auch sie sind nicht gewappnet. In den Pflegeheimen, in den Krankenhäusern, in denen derzeit die meiste Erfahrung herrscht, haben wir eine ganze Reihe von Ausbrüchen. Das werden Sie erleben, wenn es in Industrieunternehmen, in Handwerksunternehmen, in den Familien, in den Vereinen weitergeht. Deshalb geht es jetzt darum, die Dinge zu reduzieren und deutlich zurückzufahren, damit genau das nicht passiert. Unser Wille ist es, dass Schulen und Kindergärten offen bleiben, weil sie für die Bildung so extrem wichtig sind, dass das wirtschaftliche Leben weitergehen kann. Deshalb haben wir eine Entscheidung getroffen, die sich von der früheren unterscheidet. Die Wissenschaft wollte viel mehr. Wir tun aus deren Sicht nicht zu viel, sondern eher noch zu wenig. Es ist im Hinblick auf die Infektionslage im Freistaat Sachsen mit einer Inzidenz von 114 Erkrankten in den letzten sieben Tagen auf 100 000 Menschen der Bevölkerung im Vergleich zu Sachsen-Anhalt oder zu Thüringen mit der Hälfte hoffentlich auch erklärlich, warum bei uns mehr Dinge für die kommende Zeit derzeit untersagt sind als vielleicht in diesen Ländern. Wir müssen jetzt sehr konsequent sein, damit wir hier eine Chance haben, das Ganze im Griff zu haben. Wir können uns auf beeindruckende Persönlichkeiten in den Gesundheitsämtern stützen. Wir können uns auf Bürgermeister und Landräte stützen, die in dieser Krise zeigen, wie sie Verantwortung übernehmen. Wir können uns auf die Medizinerinnen und Mediziner, die Pfleger und Krankenschwestern in unserem Gesundheitssystem stützen, die eine hervorragende Arbeit leisten. Bei dem letzten Besuch in Chemnitz wurde gefragt: „Können Sie sich vorstellen, auch Patienten aus anderen Regionen aufzunehmen?“ Selbstverständlich können wir das! Wir werden das in besonderer Weise tun, wenn es um tschechische und polnische Bürger geht. Der Arzt hat gesagt: „Was soll ich meinen Mitarbeitern sagen, die aus Polen oder Tschechien jeden Tag zur Arbeit kommen? Ich sage, bitte kommt zu uns, wir brauchen euch!“ Und dann ist es ein tschechischer oder ein polnischer Patient. Dann müssen wir, dann wollen wir handeln. Meine Damen und Herren, ich möchte gern, dass wir die Region auf der anderen Seite der Grenze so behandeln und so stellen, als wäre es ein Landkreis oder eine Stadt im Freistaat Sachsen. Wir haben Jahrzehnte darauf gehofft, dass diese furchtbare Grenze wegkommt. Wir haben dafür jahrelang gearbeitet, dass es ein Vertrauen gibt, ein enges Miteinander. Jetzt ist es so. Jetzt ist die Frage in einer besonderen Krise, ob und wie man sich hilft oder ob man sich nur mit dem Rücken anschaut. Nein, meine Damen und Herren, wir sollten solidarisch sein. Die Leute in Tschechien und Polen – in unserer Grenzregion – sind unsere Leute. Wir sind für sie da, genauso wie sie uns helfen würden, wenn es andersherum einmal Probleme gibt. (Beifall bei der CDU, den LINKEN, den BÜNDNISGRÜNEN, der SPD und der Staatsregierung) Wir haben in der Staatsregierung, in der Koalition in den vergangenen Wochen eine ganze Reihe von Entscheidungen getroffen in einer, wie ich finde, sehr kollegialen, offenen Art und Weise. Ich möchte mich für das Vertrauen und die Arbeit herzlich bedanken. Wir haben gemeinsam mit den anderen Bundesländern und dem Bund darüber gesprochen, wie die Dinge in Deutschland organisiert werden können. Wir brauchen ein beherztes Agieren aller Beteiligten. Der eine oder andere ist etwas getroffen, weil die erste Welle glimpflicher verlaufen ist als man es befürchtet hat. Das haben wir aber auch an anderen Stellen schon gesehen. Es darf nicht dazu führen, dass man ängstlich oder kleinmütig wird oder zögert. Wir brauchen eine Vorbereitung, damit Krankenhäuser Kapazitäten vorhalten können. Das muss nicht die alte Leerbettpauschale sein, die wir gehabt haben. Wir spüren in allen Gesprächen mit den Krankenhäusern im Land, dass sie darauf setzen. Die Bundesregierung muss hier schnell handeln – genauso wie bei der Pflegepersonaluntergrenzen-Verordnung. Diese Instrumente, die wir uns im Frühjahr gegeben haben, brauchen wir jetzt noch dringender. Wir brauchen eine schnelle Lösung für die Unternehmen, für die Vereine, für die Einrichtungen, die jetzt aufgrund der beschriebenen Maßnahmen, aufgrund dieser besonderen Situation ihre Arbeit einstellen und schließen müssen. 75 % des Umsatzes im Vergleich zum November 2019 ist ein Angebot, mit dem wir Vieles abfedern können. Wichtig ist aber, dass das Ganze schnell, verlässlich und so weit wie möglich unbürokratisch geht, damit wir zusammenkommen. Lassen Sie mich zum Abschluss noch einmal sagen: Wir haben es alle miteinander in der Hand, wie die kommenden sechs Monate verlaufen. Entweder wir schaffen es, diese Infektionszahlen deutlich zu reduzieren, dann wird wieder Vieles möglich sein. Oder wir schaffen es nicht und gehen einen Weg wie Belgien, Frankreich, Polen oder Tschechien. Sie alle haben verfolgt, wie dort die Infektionszahlen dramatisch zugenommen haben, wie dort zu Ausgangssperren, zu Schulschließungen, manchmal sogar zur Schließung von Betrieben gegriffen worden ist, um die Situation halbwegs in den Griff zu bekommen. Es ist am Ende für alle immer das Gleiche, und die Diskussion endet auch an dieser Stelle: Wenn die medizinische Versorgung nicht mehr gewährleistet ist, ist auch der letzte Populist der Meinung, es muss sich etwas bewegen. Wir haben aber jetzt die Möglichkeit, die Sachen zu klären, bevor die Krankenhäuser überlaufen. Allerdings haben wir einen Vorlauf von 14 Tagen bis drei Wochen. Die Dinge, die heute in Krankenhäusern zu sehen sind, sind vor 14 Tagen entstanden. Wer vor einer Woche mit den Leitern der Kliniken gesprochen hat, wird festgestellt haben, dass sie relativ entspannt waren. Das hat sich innerhalb von sieben Tagen dramatisch verändert. Das gestrige Gespräch mit den Krankenhausleitern hier in der Region und in Ostsachsen war ein ganz anderes als vor einer Woche. Sie werden erleben, wie die Zahl in den nächsten ein bis zwei Wochen noch einmal dramatisch zunimmt. Wir haben die Chance, dass es Ende November anders wird. Das ist unser Ziel. Dafür arbeiten wir. Dafür bitte ich Sie um Ihre Unterstützung. (Starker, langanhaltender Beifall bei der CDU, den LINKEN, den BÜNDNISGRÜNEN, der SPD und der Staatsregierung)

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Dr. Matthias Rößler

Ich danke dem Herrn Ministerpräsidenten für die Regierungserklärung. Wir kommen jetzt zur Aussprache. Folgende Redezeiten wurden für die Fraktionen festgelegt: CDU 42 Minuten, AfD 37 Minuten, DIE LINKE 26 Minuten, BÜNDNISGRÜNE 24 Minuten, SPD 22 Minuten. Die Reihenfolge in der ersten Runde: AfD, CDU, DIE LINKE, BÜNDNISGRÜNE, SPD und die Staatsregierung, wenn gewünscht. Meine Damen und Herren! Ich erteile der Fraktion der AfD das Wort. Das Wort ergreift Kollege Urban.

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Jörg Urban AfD

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Ministerpräsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Sehr geehrte Unternehmer, Gewerbetreibende, Arbeitnehmer, Rentner, Schüler! Liebe sächsische Bürger! (Susanne Schaper, DIE LINKE: … und Bürgerinnen!) Ich möchte in meiner Rede zum erneuten Corona-Lockdown in Sachsen mit der Benennung eines Einzelschicksals beginnen, eines typischen Beispiels für Betroffene des politischen Versagens Ihrer Regierung, Herr Kretschmar. (Zuruf von den LINKEN: Kretschmer!) Nicht das Coronavirus, sondern erst die Kopflosigkeit der Staatsregierung hat ganze Branchen in eine tiefe Krise gestürzt. Es geht in meinem Beispiel um ein Berghotel in der Sächsischen Schweiz, ein Traditionsunternehmen. Nur um den Corona-Auflagen gerecht zu werden, haben die Betreiber erst kürzlich 20 000 Euro allein für Plexiglasscheiben investiert. Auch alle anderen Hygieneauflagen wurden ohne Murren eingehalten – vergeblich, wie sich jetzt zeigt. Das Hotel ist geschlossen, die Betten bleiben leer. Ob es am 1. Dezember wirklich weitergeht, steht in den Sternen. Herr Kretschmer, Sie sprachen gerade von den nächsten sechs Monaten. Das Berghotel wird den Lockdown vielleicht mit erheblichen Einbußen überstehen. Bei vielen kleineren Betrieben sieht es anders aus. Viele Familienunternehmen, Hotels, Pensionen, Kneipen, Restaurants werden den kommenden Winter wirtschaftlich nicht überstehen. Fast acht Monate sind mittlerweile vergangen, seit das neuartige Coronavirus zum ersten Mal auch in Sachsen auftrat und hier an dieser Stelle der Ministerpräsident die Sachsen auf den Notstand einschwor. Damals dachten wohl nur wenige, dass wir heute wieder vor der gleichen Situation stehen würden. Für Ihre Regierung ist es eine Bankrotterklärung, dass Sie es in diesen acht Monaten nicht geschafft haben, aus den Erfahrungen vom Frühjahr eine dauerhafte Strategie für den Umgang mit dem Coronavirus zu entwickeln. (Beifall bei der AfD) Ihre Aktivitäten, Herr Kretschmer, waren schon damals – zu Beginn der Krise – schlecht und sie sind es heute wieder. Die Sommermonate sind verstrichen, ohne dass Sie die Ihnen zur Verfügung stehende Zeit genutzt haben, (Zurufe von den LINKEN) um genau das zu verhindern, was Sie jetzt am Wochenende mit der neuen Corona-Schutzverordnung erneut angeordnet haben. Viele Betriebe stehen jetzt vor dem Ruin – so wie zum Beispiel die eingangs angesprochenen Hotels. Hätten Sie ein tragfähiges Handlungskonzept, müssten Sie jetzt keinen zweiten Lockdown verhängen. Die staatlichen Akteure haben auf allen Ebenen, auch im Bund und in anderen Ländern, versagt. Sie und Ihre Gesundheitsministerin haben versagt, Herr Kretschmer! (Beifall bei der AfD –

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Sören Voigt CDU

Wie schlimm ist denn die Situation in anderen Ländern? In Amerika? In Russland?) Genau wie Sie es im Sommer versäumt haben, sich auf einen erneuten Anstieg der Neuinfektionen vorzubereiten, haben Sie es im Februar und März versäumt, Vorbereitungen gegen die Verbreitung des Virus auch in Deutschland und Sachsen zu treffen. Ihre Gesundheitsministerin, Frau Köpping, hat es in einem von ihr verfassten Artikel auf einer Fachseite für Gesundheitspolitik sehr zutreffend beschrieben und das Versagen dokumentiert – für jedermann nachlesbar. Sie schrieb dort, dass es ihr bereits, seit sich das Virus in Wuhan bzw. in China ausbreitete, klar war, dass es auch Sachsen treffen würde. Das war im Januar dieses Jahres! Auch die WHO mahnte am 25. Januar die Länder noch einmal zur Vorbereitung auf die weltweite Verbreitung des Virus. Sie aber taten bis März erst einmal gar nichts. Schutzausrüstung wurde sogar außer Landes verschenkt; Testkapazitäten wurden nicht aufgebaut. Ein Steuerungsgremium und ein Krisenstab wurden erst Anfang März eingerichtet. Den sächsischen Pandemieplan haben Sie erst am letzten Februartag angepasst. Die Grenzen blieben sperrangelweit offen und Infizierte stiegen unter dem Desinteresse der Behörden reihenweise aus den Flugzeugen. Das war Laissez-faire, ein Laufenlassen auf allen Ebenen. Eine ordentliche Vorbereitung hätte mit Sicherheit – selbst nach Ihrer Logik – damals den Lockdown verhindern können. Bemerkenswert ist zumindest, dass Sie sich Ihre eigenen Fehler eingestehen. In dem von Frau Köpping verfassten Artikel wird auch von Fehlentscheidungen in der sächsischen Politik gesprochen. Es ist nicht verwerflich, wenn Fehler gemacht werden – schlimm ist es, wenn eine Regierung aus ihren Fehlern nichts lernt. Denn wir sind heute wieder an dem Punkt, dass Sie den Kopf in den Sand gesteckt haben, bis Ihnen, nach Ihrer Ansicht, nur der erneute Lockdown übrigblieb. Was ein relevanter Teil der Wissenschaftler von Ihrer Entscheidung hält, haben Sie ja vielleicht letzte Woche vernommen. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung sowie die Virologen Streeck und Schmidt-Chanasit haben Ihnen und Ihrem Positionspapier die Leviten gelesen. Sie sprechen von Versäumnissen in den Sommermonaten und forderten den Bund, die Bundeskanzlerin sowie die Bundesländer zum Strategiewechsel auf. Herr Gassen, der Vorsitzende der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, mahnte in Bezug auf Ihren erneuten Lockdown, dass das kein tragfähiges Konzept sei. Sie haben nach Ansicht dieser Wissenschaftler und Ärzte zwei Dinge versäumt: Erstens fehlt es Ihnen an einer ausreichend genauen und aussagekräftigen Bewertungsgrundlage für den Pandemieverlauf, die auf weit mehr beruht als auf der reinen Anzahl der Positivtests. Gemeint sind die Versorgungssituation in den Krankenhäusern, die Entwicklung nachgewiesener Infektionen und die Entwicklung schwerer und tödlicher Verlaufsformen. Mit diesem fachlich fokussierten Blick muss man konstatieren, dass wir eben nicht an dem Punkt sind, an dem die Situation außer Kontrolle ist. Wir sind auch weit von einer medizinischen Katastrophe entfernt. Noch bleibt genug Zeit, mit klugen Maßnahmen die Eigenverantwortung und das Risikobewusstsein der Bürger zu schärfen. (Beifall bei der AfD) Zweitens. Sie haben bei der Entwicklung und Umsetzung einer Schutzstrategie für Risikogruppen versagt. Ihr Lockdown ist daher nichts als ein schlechter Ersatz für zielgerichtete und effektive Maßnahmen. (Vereinzelt Beifall bei der AfD – Zuruf von den LINKEN: So eine Unterstellung ist eine Unverschämtheit!) Sie haben es versäumt, mildere Mittel einzusetzen. Nehmen Sie diese Kritik wenigstens von den zuvor genannten Virologen und der KBV einmal zur Kenntnis, wenn Sie uns aus ideologischen Gründen schon keinen Glauben schenken wollen! (Beifall bei der AfD) Weil Sie es versäumt haben, dieses Schutzkonzept für Risikogruppen zu entwickeln, entwickeln jetzt mehrere Berufsverbände, Ärzte und Wissenschaftler – ausgehend von dem Positionspapier der KBV – differenzierte Konzepte und eine Langfriststrategie im Umgang mit dem Coronavirus. Das wäre eigentlich Ihre Aufgabe gewesen! Nun kommt es wieder einmal auf das Engagement einiger weniger an, die nicht bereit sind, die Verantwortungslosigkeit und das Herumlavieren der Politiker hinzunehmen. (Beifall bei der AfD) Diese Menschen und Verbände versuchen nun, die Situation zu retten und den Plan zu entwickeln, den Sie immer noch nicht haben. Werfen wir einmal einen Blick in die Statistik: Derzeit sind vor allem junge Menschen unter den Neuinfizierten. Es ist also kein Wunder, dass der Anteil der Patienten, der im Krankenhaus behandelt werden muss, deutschlandweit nur etwa ein Viertel so hoch ist wie im Frühjahr. Auch der Anteil der Patienten, die infolge der Erkrankung verstarben, war im Frühjahr 14-mal so hoch wie aktuell. Und genau das ist der Punkt, an dem es auch nach Ansicht der Fachexperten nun endlich ein Umsteuern braucht. Der bestmögliche Schutz von Menschen mit hohem Risiko für schwere und tödliche Verläufe eröffnet Möglichkeiten für ein Leben ohne allzu große Einschränkungen für den Großteil der Bevölkerung. (Beifall bei der AfD – Widerspruch bei den LINKEN) Das wäre zum Beispiel der Zutritt in Pflegeheime und Krankenhäuser nur mit einem negativen Corona-Schnelltest, die Sicherstellung der Versorgung mit filtrierenden Masken, die regelmäßige Testung für Personal, Bewohner und Patienten, und das wäre der Aufbau von Unterstützungsmöglichkeiten für Personen aus Risikogruppen. All das würde helfen. Es funktioniert aber bis heute nicht! Die regelmäßigen Testungen für Seniorenheime durch Antigen-Schnelltests sind jetzt zwar endlich geplant, aber noch lange nicht umgesetzt. Es fehlt an Personal, das die Tests auch anwenden kann. Auch die Marktpreise für diese Tests sind mittlerweile so hoch, dass die in Aussicht gestellte Refinanzierung nicht mehr ausreicht. Was ich damit sagen will, ist, dass Ihnen doch klar sein muss, dass die Lockdown-Politik all diese Defizite nicht beseitigt. Sie müssen eine dauerhafte Strategie entwickeln, die die Risikogruppen schützt und den Bürgern ihre Freiheiten lässt, (Beifall bei der AfD) indem sie auf Freiwilligkeit und auf Einsicht setzt und eben nicht auf drakonische Pauschalverbote – eine Strategie, die die Wirtschaft stärkt und nicht ruiniert. Dabei geht es nicht darum, Risikogruppen die Teilnahme am normalen Leben zu verwehren, nur damit der Normalbürger weiterhin sein Vergnügen haben kann. Es geht bei einer dauerhaften Strategie um die Sicherung der wirtschaftlichen Existenz vieler Bürger. Es geht auch um die Sicherung der Leistungsfähigkeit unseres Sozialstaates. Die Rechnung ist nämlich ganz einfach: Ihr Verbot von Erwerbstätigkeit führt zu einer Schieflage der Sozialkassen. Zerstörte Existenzen führen zu Armut und steigenden Fallzahlen in der Arbeitslosen- und Sozialhilfe. Diese Sozialleistungen können aber nur von einer starken und funktionierenden Wirtschaft ermöglicht werden. Ihre Krise kann doch nicht ernsthaft und dauerhaft noch über Jahre durch die Notenpresse finanziert werden! Sie schaffen mit der Staatsverschuldung ganz neue Probleme, die am Ende viel dramatischer sein können als die Coronakrise selbst. (Beifall bei der AfD) Obwohl auf all diese Probleme von Fachleuten hingewiesen wird, ordnen Sie trotzdem einen erneuten Lockdown an. Wie viel Gesundheitsschutz dieser tatsächlich bringt, ist auch wissenschaftlich höchst umstritten. Schauen wir einmal nach Berchtesgaden: Dort wurde der Lockdown am 20. Oktober angeordnet. Vor dem Lockdown war dort die 7-Tage-Inzidenz genau so hoch wie sie jetzt, zwei Wochen später, ist; sie ist damit immer noch doppelt so hoch wie in Bayern insgesamt. Das zeigt: Ein Lockdown ist ineffizient und teuer zugleich. Sollten Sie dann im Dezember den Lockdown wieder beenden – was ich anhand der Ergebnisse aus Berchtesgaden bezweifle –, dann haben Sie immer noch kein tragfähiges Konzept und keine dauerhafte Strategie. (Beifall bei der AfD) Und weil Sie diese nicht haben, stehen Sie dann doch spätestens im Februar oder März wieder vor dem nächsten Lockdown, wenn Sie nicht endlich Ihren Pflichten nachkommen und Ihre Strategie anpassen, so wie Fachleute das schon lange fordern. Sie ruinieren mit Ihrer LockdownPolitik unser Land, unsere Bürger und unsere Wirtschaft. Irgendwann gibt es in diesem Land nichts mehr zu retten, weil Sie mit Ihren Lockdowns alles bereits kaputtgemacht haben. Herr Kretschmer, Sie haben keine Lösung für den Umgang mit Corona. Sie und Ihre Kollegen in den anderen Bundesländern und die Bundeskanzlerin sind Teil des Problems. Sie und alle anderen Verantwortlichen schließen jetzt genau die Bereiche des öffentlichen Lebens, die in der Vergangenheit am härtesten daran gearbeitet haben, ordentliche und tragfähige Hygienekonzepte zu entwickeln und umzusetzen. Ich rede hier von den Gastronomen, den Hoteliers und der gesamten Veranstaltungsbranche, den Kultureinrichtungen, Museen, Kinos und Sportstätten. Es sind diese Restaurants, Hoteliers und Dienstleister, die Tausende Euros an Investitionen in Plexiglaswände, in Luftreiniger und in andere Hygienemaßnahmen getätigt haben. Gästezahlen wurden reduziert, und dadurch wurde auf Einnahmen verzichtet – Hauptsache, man durfte überhaupt noch öffnen. Ihre Gesundheitsministerin, Frau Köpping, hat selbst mehrfach in der Vergangenheit betont, dass sich das Virus vor allem im privaten Bereich ausbreite, also bei Familienfeiern, dem Besuch von Freunden, aber vor allem auch immer wieder bei Großhochzeiten arabischer Clans. Hier waren zum Beispiel zuletzt in NRW nach einer arabischen Großhochzeit 150 Neuinfizierte zu verzeichnen. Einer dieser infizierten Gäste ist mittlerweile sogar gestorben. Auch die sogenannte Partyszene war in der Vergangenheit deutschlandweit immer wieder aktiv. So feierte man nicht nur in Berliner U-Bahnen und Parks Corona-Partys, sondern erst am Wochenende auch wieder in Frankfurt. (Zurufe aus mehreren Fraktionen) Ich rede hier von Jugendlichen mit überwiegend Migrationshintergrund. In Frankfurt griff diese bis zu 800 Mann starke Partyszene in zwei Nächten auch die Polizei an und legte auf die Corona-Regeln natürlich keinen Wert. Das gehört eben auch zur Wahrheit: Es gibt in Deutschland Bevölkerungsgruppen, denen Regeln völlig egal sind. (Beifall bei der AfD – Zurufe) Das sind aber die Probleme, die Sie nicht mit der Schließung von Restaurants, Hotels, Dienstleistungsbetrieben und Veranstaltungen in den Griff bekommen können. Schauen Sie sich einfach die Auswertung des RobertKoch-Instituts zu den Infektionsherden positiv getesteter Personen an. Hier ist klar ersichtlich, dass weder Hotels noch die Gastronomie noch Veranstaltungen ein besonderes Problem darstellen. Diese Bereiche haben in der Vergangenheit alles gegeben, um möglichst korrekt zu arbeiten und öffnen zu dürfen. Sie haben es am wenigsten verdient, jetzt schließen zu müssen. (Beifall bei der AfD) Ihre Entscheidung zum Lockdown dieser Dienstleister verstehe wer will; ich verstehe sie nicht. Ein anderes Thema: Noch im Frühjahr empfahl Ihr Parteikollege Herr Spahn den Bürgern, einen Urlaub in Deutschland zu buchen. Wer den Rat befolgte und zum Beispiel im Freistaat Sachsen buchte, steht nun trotzdem ohne Urlaub da. Sachsen lebte bis dato auch vom Tourismus, gerade der ländliche Raum – dank Ihres zweiten Lockdowns nun nicht mehr. Bereits Ende September musste der sächsische Tourismus wöchentlich Umsatzeinbußen von 76 Millionen Euro hinnehmen. Die neuen Corona-Maßnahmen werden diese ungeheure Zahl noch einmal in die Höhe treiben. Das Ergebnis Ihrer Verbotspolitik wird sein, dass sich die Leute jetzt wieder vermehrt im privaten Umfeld treffen oder auch im öffentlichen Raum. Dort gibt es keine Gästelisten, keine Hygienekonzepte, und niemand kontrolliert Abstandsgebote und Hygieneregeln. Sie riskieren, genau das Gegenteil von dem zu erreichen, was Sie eigentlich bezwecken. Daher kann ich es nur begrüßen, dass die DEHOGA bereits angekündigt hat, gegen die Schließung des Hotel- und Gaststättengewerbes zu klagen. Auch in der Vergangenheit haben Gerichte schon oft genug unsinnige Corona-Regelungen einkassiert, sei es die Maskenpflicht im Unterricht, seien es die Beherbergungsverbote für Gäste aus innerdeutschen Risikogebieten, die Sperrstunden und die 800-Quadratmeter-Regelung für die Öffnung von Geschäften. Sogar die unbequemen Corona-Proteste in Berlin sollten durch den SPD-Innensenator verboten werden. Dumm nur, dass dieser den Mund nicht halten konnte und die wahren Gründe für das Verbot ausplauderte. Folglich wurde auch dieses Versammlungsverbot gerichtlich gekippt. Auch an diesen Beispielen sieht man sehr deutlich, dass auf allen Ebenen kein klarer, langfristiger Plan vorhanden ist. Schlimmer noch, die Coronakrise wird für politische Zwecke instrumentalisiert, um politisch Unbequemen das Leben schwer zu machen, auch in Sachsen – und das ist dann Ihre Auffassung von Rechtsstaatlichkeit! (Beifall bei der AfD) Die Rechtsstaatlichkeit leidet im Übrigen seit dem Beginn der Coronakrise. Seit März regieren Sie und Ihre Gesundheitsministerin das Land per Verordnungen am Parlament vorbei. Ein Rechtsmediziner bezeichnete Ihr Handeln als „die weitreichendsten und intensivsten kollektiven Grundrechtseingriffe in der Geschichte der Bundesrepublik“. Ihre Corona-Schutzverordnungen stützen sich auf die Generalklauseln des Infektionsschutzgesetzes. Diese ermöglichen aber nur zeitlich, regional und personell limitierte Maßnahmen der Gefahrenabwehr. Sie aber regieren seit acht Monaten auf dieser Grundlage und schränken die Grundrechte aller Bürger mit diesen Generalklauseln ein – und das ohne jede Beteiligung des Sächsischen Landtags. (Beifall bei der AfD) Der Gesetzgeber, also das Parlament, der Sächsische Landtag, muss bei dauerhaften und flächendeckenden Grundrechtseinschränkungen der Entscheidungsträger sein, nicht Sie, Herr Kretschmer, auch wenn Sie das gern so hätten, und auch nicht Frau Merkel, die regelmäßig die Länderchefs im Kanzleramt auf Kurs bringt. (Beifall bei der AfD) Die Art und Weise, wie Sie agieren, ist undemokratisch, und sie widerspricht dem Rechtsstaatsprinzip. Bis heute haben Sie keinen Weg gefunden, Ihr Handeln auf eine rechtsstaatliche Grundlage zu stellen. Frau Staatsministerin Köpping, Sie sagten erst im September: „Der Tag der Demokratie soll uns daran erinnern, dass Demokratie nicht selbstverständlich ist. Damit Demokratie lebendig bleibt, muss man sich kontinuierlich für sie einsetzen, sie muss aktiv gepflegt und verteidigt werden.“ Wir als AfD-Fraktion nehmen Sie beim Wort, Frau Köpping, denn die Macht geht immer noch vom Volke aus. Derzeit betreiben Sie hinter verschlossenen Türen eine Hinterzimmerdemokratie, mit der Sie neue und schmerzhafte Verbote für unsere Bürger festlegen. Auch im Kanzleramt werden diese Entscheidungen allein durch die Ministerpräsidenten und die Bundeskanzlerin getroffen. Unser Grundgesetz sieht diese Zusammenkunft aber eben nicht als gesetzgeberisches Staatsorgan vor. Par ordre du mufti der Kanzlerin wird Deutschland derzeit wieder „heruntergefahren“. Wo bleibt hier eigentlich die Beteiligung der Parlamente? (Beifall bei der AfD) den wichtigen Fragen unseres Landes entscheiden und die Verantwortung eben nicht an der Garderobe der Exekutive abgeben. Es ist an der Zeit, das Verantwortungsgefüge zwischen Parlament und Regierung wieder ins Lot zu bringen. Die Zeit, in welcher das Parlament nur an der Seitenlinie steht und die Handlungen der Exekutive kommentiert, muss der Vergangenheit angehören. Als Lehre aus der gegenwärtigen Krisensituation muss auf Landes- und Bundesebene ein gesetzlicher Parlamentsvorbehalt geschaffen werden. Wer aber Ihre Selbstermächtigung hinterfragt, wird von den etablierten Parteien und von den Medien als Corona-Leugner und Querulant diffamiert; wir haben es gerade wieder erlebt. (Zurufe von den LINKEN) Wissenschaftler, die auf die fehlenden wissenschaftlichen Grundlagen für Ihre Maßnahmen hinweisen, werden diskreditiert und ausgegrenzt. So spalten Sie die Gesellschaft und bringen durch Panikmache und Schüren von Angst einzelne Gruppen gegeneinander auf. (Beifall bei der AfD) Erst waren es die Kitakinder und Schüler, dann waren es die Gaststättenbesucher, jetzt sind es die „Maskenmuffel“, die angeblich den Tod älterer und kranker Menschen bewusst in Kauf nehmen. Lange werden sich die Menschen das nicht mehr gefallen lassen. Schauen Sie nach Italien, schauen Sie nach Spanien und Frankreich, wo inzwischen immer heftiger gegen die Zwangsmaßnahmen demonstriert wird. Sie können den Menschen nicht verbieten, sich zu treffen. Sie können den Menschen nicht verbieten, ihren Lebensunterhalt zu verdienen, schon gar nicht, wenn Sie nicht einmal das Parlament einbeziehen. Wir, die AfD, lassen uns das nicht länger gefallen. Die AfD-Fraktion hat am Montag eine Normenkontrollklage gegen Ihre Corona-Schutzverordnung auf den Weg gebracht. Wenn Sie nicht willens sind, die Rechtsstaatlichkeit herzustellen, dann bringen wir Sie dazu, indem das Verfassungsgericht Ihre Corona-Schutzverordnung für nichtig erklären wird und Sie so gezwungen sein werden, endlich rechtsstaatliche und demokratische Wege zur Bekämpfung des Coronavirus zu finden. (Beifall bei der AfD) Neben der Umgehung des Parlaments wollen wir auch die in der Verordnung enthaltenen Einzelregelungen gerichtlich prüfen lassen. Es ergeben sich nämlich zahlreiche Wiedersprüche, die nach unserer Ansicht rational nicht erklärbar und nachvollziehbar sind. Einige Beispiele: Breitensport wurde verboten – Profisport bleibt erlaubt. Ist das Infektionsrisiko im Profisport etwa geringer? Ich glaube nicht. (Zuruf des Abg. Rico Gebhardt, DIE LINKE) Überfüllte Straßenbahnen dürfen benutzt werden – Ausflüge mit dem Reisebus, in denen die Hälfte der Sitzplätze nicht belegt ist, sind aber verboten. Das Infektionsrisiko ist doch in der Straßenbahn weitaus höher. (Ach! von der CDU) Zudem weiß man in der Straßenbahn nicht, wer neben einem gesessen hat – im Reisebus schon. Friseure dürfen weiter Haare schneiden, andere körpernahe Dienstleistungen wie Massagen oder Fußpflege sind verboten. Warum privilegieren Sie einige Bereiche, und andere Bereiche erhalten quasi ein Berufsverbot? Das ist rational nicht erklärbar und dem Bürger schon lange nicht mehr vermittelbar. Auch sind in Sachsen-Anhalt die Zoos und Botanischen Gärten weiterhin geöffnet. In Thüringen sind die Museen weiterhin geöffnet; in Sachsen schließen Sie alles. In Mecklenburg-Vorpommern dürfen Kinder grundsätzlich weiter am Breitensport teilnehmen; in Sachsen ist der Breitensport komplett verboten. In Thüringen und Sachsen-Anhalt sind Kosmetik- und Nagelstudios weiterhin offen; in Sachsen sind diese geschlossen. Ist das Virus in anderen Bundesländern weniger gefährlich als in Sachsen? Eine wissenschaftliche Begründung für all die genannten Unterschiede bleiben Sie den Menschen bis heute schuldig, Herr Kretschmer. (Beifall bei der AfD) Sie nutzen also noch nicht einmal die kleinen Spielräume, die bestehen, um sich dem Diktat aus dem Kanzleramt zu widersetzen. Hören Sie endlich auf, der verlängerte Arm von Frau Merkel zu sein. (Beifall bei der AfD – Zurufe von der AfD: Genau! Bravo!) Eine Merkel 2.0 braucht Sachsen definitiv nicht. (Beifall bei der AfD – Zurufe von der AfD: Richtig!) Sie, Herr Kretschmer, haben heute die sächsischen Bürger aufgefordert, sich solidarisch zu zeigen, sich an die Regeln zu halten und dazu beizutragen, die Ausbreitung des Coronavirus erneut einzudämmen. Herr Kretschmer, die sächsischen Bürger sind nicht das Problem – Sie sind das Problem. Wo waren denn Ihre Aktivitäten zur Vorbereitung auf den erneuten Anstieg der Infektionen? Sie hatten im Sommer genug Zeit, Konzepte und Strategien zu entwickeln. Nichts ist passiert. Schutzkonzepte für die Risikogruppen: Fehlanzeige! Breite Anwendung von Antigen-Schelltests im Umfeld dieser Risikogruppen: Das scheitert bis heute an der Umsetzung. (Unruhe bei den LINKEN) Sicherung des Personalbedarfs in den Krankenhäusern und Intensivstationen: Nichts ist passiert, außer Papier. Stattdessen blähen Sie mit Ihren Koalitionspartnern die Ministerialbürokratie auf: 470 neue Stellen für das Parteipersonal von CDU, SPD und GRÜNEN. (Lebhafter Beifall bei der AfD) Selbst der groß angekündigte Corona-Bonus ist immer noch nicht ausgezahlt. Vielleicht schaffen Sie das wenigstens bis Ende des Jahres, um die Motivation der dringend benötigten Pflegekräfte nicht weiter zu strapazieren. (Zuruf der Abg. Luise Neuhaus-Wartenberg, DIE LINKE) Herr Kretschmer, der „Focus“ zitiert Sie folgendermaßen: „Deutschland hat durch eine kluge und stringente Politik die Infektionszahlen dramatisch gesenkt. Jetzt geht es darum, die wirtschaftlichen Fähigkeiten des Landes wieder zu stärken.“ (Zuruf der Abg. Susanne Schaper, DIE LINKE) Ich glaube, bei so viel unverdientem Lob wäre sogar der notorische Schönredner Erich Honecker vor Scham errötet. (Heiterkeit und Beifall bei der AfD – Zuruf des Abg. Rico Gebhardt, DIE LINKE) Die Infektionszahlen sanken im Sommer witterungsbedingt und bevor der angeordnete Lockdown in Kraft getreten ist. (Zuruf des Abg. Sören Voigt, CDU) Anstelle einer Stärkung der Wirtschaft sollen nun wieder einmal die Bürger, die Ärzte und Pflegekräfte – sowie die Gewerbetreibenden, denen Sie ein Berufsverbot erteilen – das ausbaden, was die Politik auch in Sachsen und was Sie, Herr Kretschmer, verschlafen haben. Herr Kretschmer, es braucht endlich einen Strategiewechsel in der Politik und keine ganzseitigen Zeitungsanzeigen. Das nimmt kein Mensch mehr ernst. Unsere Bürger sind vernünftig (Zuruf: Das haben wir gemerkt!) und verstehen ihre Rolle bei der Eindämmung des Coronavirus. Sie wissen auch ohne Sie, dass es auf jeden Einzelnen ankommt. Den Bürgern fällt es aber umso schwerer, ihren Beitrag zu leisten, wenn sie Zweifel am Vorhandensein einer tragfähigen Strategie der Regierung haben. (Zuruf der Abg. Luise Neuhaus-Wartenberg, DIE LINKE) Die Bürger fragen sich, wie lange das noch so weitergehen soll. Wie viele Lockdowns kommen noch? Hält der Ausnahmezustand womöglich noch Jahre an? All das sind relevante Fragen in diesem Zusammenhang, auf die Sie, Herr Kretschmer, keine Antwort liefern können, (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Sie auch nicht! – Luise Neuhaus-Wartenberg, DIE LINKE: Niemand liefert die!) weil Ihnen ein Plan fehlt. (Beifall bei der AfD) Wir als Gesellschaft müssen lernen, mit dem Virus zu leben. Es braucht eine Normalisierung im Umgang mit Corona. Dafür bedarf es besserer und dauerhafter Schutzstrategien für die Risikogruppen. Und es bedarf mehr Vertrauen in die Eigenverantwortung unserer sächsischen Bürger und Unternehmer. Herr Kretschmer, so, wie Sie die Bürger aufgefordert haben, zur Pandemiebekämpfung beizutragen, so fordere ich Sie auf, endlich Ihren Teil dazu beizutragen, rationale Entscheidungen zu treffen, geeignete Strategien für den langfristigen Umgang mit dem Coronavirus zu entwickeln und diese dann auch umzusetzen. Vielen Dank. (Beifall bei der AfD)

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Dr. Matthias Rößler

Die Aussprache zur Regierungserklärung wurde von der AfD-Fraktion durch Herrn Kollegen Urban eröffnet. Jetzt folgt für die CDUFraktion Kollege Hartmann.

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Christian Hartmann CDU

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! So ganz unkommentiert möchte ich das nicht stehen lassen. Herr Urban, Ihren Ausführungen ist zu entnehmen: Es gibt tatsächlich Gruppen, denen die Corona-Regeln offenbar egal sind. Wenn man Ihren Ausführungen zuhört, dann hat man den Eindruck: Da hat nicht nur Sachsen, da hat nicht nur Deutschland, da hat die ganze Welt versagt – vielleicht bis auf Ihre Vorzeigedemokratie China, die da sehr konsequent gehandelt hat. Wir sehen ein weltweites Phänomen und ein weltweites Lösungsbestreben. Im Übrigen darf ich daran erinnern: Ihnen und Ihrer Fraktion waren die Einschränkungen ja schon im Frühjahr zu viel. Ich glaube, im Mai haben Sie gefordert, wieder zur vollständigen Normalität zurückzukehren – als ob da gar nichts gewesen wäre. (Zuruf von der AfD: Sind die Zahlen gefallen?) Sie drehen sich im Wind. Im März, April wussten Sie schon immer, was da in China im November begonnen hat. Dann haben Sie ausgerufen, das Ganze sei beendet, um jetzt zu beklagen, dass die Regierung offenkundig keinen Plan habe. (Vereinzelt Beifall bei der CDU und der SPD) Nur, Herr Urban, bleiben Sie bei alledem – ich zitiere Sie: Sie forderten heute „kluge Vorschläge“ – Ihre klugen Vorschläge ja schuldig. Sie sammeln sich etwas zusammen, erzählen einen Stückwert und drehen es in die Richtung, wie Sie es wollen. (Norbert Mayer, AfD: Sie können ja mal zuhören!) Ich darf Sie daran erinnern, Herr Urban: Sie sind Teil dieses Hohen Hauses. Es wäre an Ihnen als Opposition gewesen, in den letzten acht Monaten – wenn Sie dieses große „Regierungsversagen“ kommen sahen – doch mit einem eigenen Regierungsentwurf – einem eigenen Gesetzesentwurf – – (Oh-Rufe von der AfD – Zuruf: Regierungsentwurf! – Demonstrativer Beifall bei der AfD) – Ja, das wird sicherlich noch sehr, sehr lange dauern. – Aber Sie hätten einen eigenen Gesetzesentwurf in dieses Hohe Haus einbringen können, worin Sie Ihre konkreten Vorschläge hätten formulieren können. Aber nein, dazu sind Sie weder willens noch in der Lage. (Beifall bei der CDU, der SPD und der Staatsregierung) Im Übrigen glaube ich in Bezug auf den Freistaat Sachsen, dass Großhochzeiten arabischer Clans derzeit nicht das größte Problem des Erzgebirges, des Vogtlands oder des Landkreises Görlitz sein dürften. (Beifall bei der CDU, den LINKEN, den BÜNDNISGRÜNEN, der SPD und der Staatsregierung) Sie sind nämlich jemand, der die Themen gerne so nutzt und zusammenschiebt, wie er es mag. Heute reden wir ein bisschen über Sachsen, und dann wird es halt „Bund“, wenn die Argumentation nicht mehr reicht. Dann bemüht man Nordrhein-Westfalen, und wenn es in Deutschland nicht mehr zu lösen ist, schauen wir einmal, was noch in Europa zu bekommen ist. Wenn das nicht reicht, dann ist Ihnen am Ende auch die Welt nicht genug, Herr Urban. (Zuruf von der CDU: Genau so!) Dann möchte ich Ihnen am Ende noch einen Satz zu Ihren Ausführungen sagen. Passen Sie bitte auf, dass es Ihnen am Ende nicht so geht wie Goethes Zauberlehrling: „Herr, die Not ist groß! Die ich rief, die Geister, werd ich nun nicht los.“ (Beifall bei der CDU, der SPD und der Staatsregierung – Zuruf von der CDU: Genau so!) Meine sehr geehrten Damen und Herren! In den vergangenen Wochen ist die Zahl der Neuinfektionen mit dem Coronavirus nach oben geschnellt. Fast täglich melden die Gesundheitsämter neue Höchststände an Infektionszahlen. Ja, es ist richtig, dass heute mehr getestet wird als noch im März, April 2020. Dennoch sind die Zahlen – diesen Faktor in Relation gesetzt – bereits höher als im März 2020. Jetzt werden Sie von der AfD einwenden, die alleinige Zahl der positiv Getesteten sei kein scharfes Kriterium. Das ist richtig. Sie muss in Relation zu anderen statistischen Daten und zur Leistungsfähigkeit unseres Gesundheitssystems gesetzt werden. Aber so hat die Zahl der schweren Verläufe auch deutlich zugenommen. In Sachsen werden derzeit 228 Patientinnen und Patienten mit Covid-19-Symptomen auf Intensivstationen behandelt. Davon müssen 70 beatmet werden. Von gestern zu heute früh sind 22 neue Patienten mit Covid-19 auf Intensivstationen in Sachsens Krankenhäusern registriert worden. Im April 2020, auf dem Höhepunkt der ersten Phase der Pandemie, lag die Zahl der intensivmedizinisch behandelten Patienten mit Covid-19- Symptomen bei etwa 80. Noch am 1. Oktober 2020 lag die Zahl bei 12 Patienten, und die Zahl der Toten, die an oder mit Covid-19 gestorben sind, ist seit Anfang Oktober 2020 um über 100 Personen auf nun aktuell 342 Personen gestiegen. Allein diese Zahlen, meine sehr geehrten Damen und Herren, zeigen die erhebliche Dynamik dieses Pandemieverlaufs. Angesichts der derzeit exponentiell wachsenden Infektionszahlen arbeiten die Gesundheitsämter deutschlandweit bereits jetzt an ihrer Belastungsgrenze, sodass die Infektionsketten kaum noch nachzuverfolgen sind. Aktuell kann nur bei rund 25 % der Fälle zurückverfolgt werden, wo die Infektionen überhaupt stattgefunden haben. Auch in den sächsischen Gesundheitsämtern ist die Lage angespannt. Daher hat die Sächsische Staatsregierung bereits in der letzten Woche eine umfassende personelle Unterstützung der öffentlichen Gesundheitsdienste beschlossen. So können die 13 Gesundheitsämter der Landkreise und kreisfreien Städte jeweils 40 Mitarbeiter der Staatsverwaltung anfordern, die dann bei der Kontaktnachverfolgung helfen sollen, und zwar neben den bereits eingesetzten Kräften der Bundeswehr und der Unterstützung durch Studenten. Da Sachsen mittlerweile mit einer erheblichen Dynamik des Infektionsgeschehens zu kämpfen hat, ist die personelle Hochrüstung der Ämter jedoch kein Allheilmittel, mit dem sich das Problem grundsätzlich lösen lassen könnte. Das Infektionsgeschehen hat sich mittlerweile von einzelnen Hotspots auf das gesamte Land verlagert, wodurch die Nachverfolgungsketten ständig länger und komplexer werden. Dieser Befund bedeutet nichts anderes, als dass erstens das Virus dabei ist, sich unkontrolliert auszubreiten, zweitens die Patientenzahlen mit Covid-19-Symptomen in den Krankenhäusern stetig weiter steigen – wir haben heute vom Ministerpräsidenten gehört, dass es aktuell etwa tausend sind – und drittens die Zahl der intensivmedizinisch behandelten Patienten weiter ansteigen wird, würden wir jetzt nicht konsequent handeln. In der Konsequenz besteht also die Gefahr, dass auch unser gut funktionierendes Gesundheitssystem schon in absehbarer Zeit nicht mehr in der Lage wäre, alle Patienten adäquat zu versorgen. Wenn sich das Infektionsgeschehen weiter so dynamisch entwickelt, besteht sogar die Gefahr, dass wir unsere Möglichkeiten der medizinischen Versorgung absehbar überfordern. Deshalb haben sich Bund und Länder auf weitere Maßnahmen geeinigt, um die Corona-Pandemie entschieden zu bekämpfen. Unser aller Ziel muss es jetzt sein, Kontakte auf ein absolut notwendiges Minimum zu reduzieren. Daher ist es jetzt wichtig, dass sich alle Bundesländer auf die in der letzten Woche getroffenen Vereinbarungen mit der Bundesregierung verpflichten und die Maßnahmen konsequent umsetzen. Ein bundesweiter Flickenteppich an Maßnahmen ist mit Blick auf das derzeitige Infektionsgeschehen nicht nur unter Infektionsgesichtspunkten kontraproduktiv. Dies konterkariert auch die Akzeptanz der getroffenen Maßnahmen. Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die neue CoronaSchutzverordnung, die seit Montag in Kraft ist, setzt die im Bund getroffenen Maßnahmen konsequent und vollständig für Sachsen um. Ja, die neuen Einschränkungen sind leider hart und treffen vor allem jene, die sowieso schon die größten Lasten zu schultern hatten: Gastronomen, Hoteliers, Veranstalter, Bühnen- und Messebauer und ihre Mitarbeiter, Kulturschaffende sowie viele, viele Soloselbstständige, denen die Pandemie teilweise das Geschäftsmodell und damit die Existenzgrundlage genommen hat. Es sind genau die Berufsgruppen, die schon in der ersten Phase der Pandemie unter den Einschränkungen stark gelitten haben und die jetzt wieder an erster Stelle stehen, wenn es darum geht, dem Infektionsgeschehen den Kampf anzusagen. Ich kann es sehr gut nachvollziehen, dass es vielen reicht, dass sich bei manchen eine gewisse Wut, bei anderen Ernüchterung oder schlichtweg Erschöpfung breitmacht. Der Kampf gegen die Corona-Pandemie ist für viele mittlerweile auch ein Kampf um ihre Existenz geworden. Deshalb ist es gut, richtig und notwendig, dass die Bundesregierung nun erneut wirtschaftliche Sonderhilfen für diese und weitere Branchen in Aussicht gestellt hat. Ich nehme den Bund an dieser Stelle auch im Namen meiner Fraktion beim Wort, allen Betroffenen, die von den erneuten Schließungen erfasst sind, zu helfen. Das war übrigens die Grundlage, auf der die erneuten harten Einschränkungen von unserem Ministerpräsidenten, dem Kabinett und letztendlich von meiner Fraktion mitgetragen wurden. 75 % des Umsatzes vom November 2019 für Unternehmen bis 50 Mitarbeiter und 70 % des Umsatzes vom November 2019 für Unternehmen mit mehr als 50 Mitarbeitern stehen hier in Rede. Das muss sowohl für die Gastronomie, die Veranstaltungsbranche, den Tourismus als auch für die Kommunen gelten und natürlich ganz explizit für die Soloselbstständigen, die in der ersten Phase der Pandemie nur teilweise berücksichtigt wurden. Wir werden uns in Berlin dafür einsetzen, dass diese Überbrückungshilfen schnell zur Auszahlung kommen. Bundesfinanzminister Scholz hat hierfür erst einmal einen Betrag von 10 Milliarden Euro veranschlagt. Es wird sich in den kommenden Wochen zeigen, ob dieses Geld ausreicht oder weitere Mittel zur Verfügung gestellt werden müssen. Ja, das ist sehr viel Geld. Es ist jetzt schon absehbar, dass diese Pandemie für uns alle sehr teuer werden wird, vor allem für unsere Kinder, die später dafür aufkommen müssen. Dennoch ist es richtig, zu helfen, auch in diesem erheblichen Umfang; denn es dient einem höheren Zweck, nämlich Solidarität zu üben mit denjenigen, die für alle derzeit die Hauptlast zu tragen haben. Sie lassen wir in dieser schwierigen Situation nicht allein. (Vereinzelt Beifall bei der CDU) Wenn ich sehe, wie in den letzten Monaten versucht wurde, trotz zahlreicher Auflagen unser wirtschaftliches, gesellschaftliches und kulturelles Leben aufrechtzuerhalten, dann bin ich stolz auf unser Land. Ich bin stolz auf die Menschen, die alles möglich gemacht haben, mit viel Kreativität und Improvisationstalent, aber auch Disziplin und großem Verantwortungsbewusstsein für ihre Mitmenschen. (Beifall bei der CDU und den BÜNDNISGRÜNEN) Genau diesen Geist brauchen wir jetzt wieder, wenn es darum geht, die erhebliche Infektionsdynamik einzudämmen. Nur gemeinsam ist das möglich und nur dann, wenn jeder ein Stück Verantwortung übernimmt. Vor allem für Familien ist diese Pandemie mit den damit verbundenen Einschränkungen eine Zumutung: für unsere Kinder, die nicht wie gewohnt mit ihren Freunden spielen können, für Eltern, die wochenlang Heimunterricht geben mussten, und für die Großeltern, die ihre Enkel nicht oder nur aus der Ferne sehen konnten. Das ist eine großartige Leistung. Allen, die diese Opfer erbracht und Solidarität geübt haben, gebührt unser großer Dank. (Beifall bei der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN und der Staatsregierung) Sie müssen sich auf uns und unsere Unterstützungszusagen jetzt verlassen können. Eines müssen wir uns als Politiker immer wieder ins Gedächtnis rufen: All das, was bisher geleistet wurde und noch wird, ist nicht selbstverständlich. Es ist nicht selbstverständlich, dass viele Menschen nicht ihrem gewohnten Beruf nachgehen können. Es ist nicht selbstverständlich, dass Großeltern auf ihre Enkel verzichten müssen. Es ist nicht selbstverständlich, dass Eltern Lehrer vertreten müssen. Es ist nicht selbstverständlich, das private Feste hygienekonform gefeiert werden. Daher ist es umso großartiger, dass all das möglich war und ist. Es zeigt aber auch, wie wichtig die Eigenverantwortung von uns allen ist. Ohne diese wird es nicht gehen. Ohne dieses Verantwortungsbewusstsein lässt sich eine solch schwierige Situation wie diese in einem liberal-demokratisch verfassten Rechtsstaat wie unserem nicht meistern. In einem gemeinsamen Kraftakt haben wir es bisher in Sachsen und in der Bundesrepublik geschafft, souverän durch die Pandemie zu kommen. Das ist ein Umstand, für den uns von unseren europäischen Nachbarn, aber auch weltweit Anerkennung und Respekt gezollt wird. Insoweit lohnt es sich gelegentlich, Herr Urban, aus der eigenen Schüssel heraus auch einmal in das Umland zu schauen. (Jörg Urban, AfD: Das machen wir!) Meine sehr geehrten Damen und Herren! Aktuell stehen wir wie schon im März dieses Jahres wieder vor der Entscheidung, wie wir mit dem erneuten starken Anstieg der Infektionszahlen umgehen. Wir entscheiden jetzt, wie wir in den kommenden Wochen und Monaten durch die Pandemie kommen. Trotz weitergehender Erkenntnisse über das Virus und einer besseren Vorbereitung als im Frühjahr 2020 bleibt unser Handeln mit zahlreichen Unsicherheiten behaftet. Dennoch müssen jetzt Entscheidungen getroffen werden. Dabei folgt unser Handeln drei klaren Prioritäten: erstens – eine drohende Überlastung des Gesundheitssystems zu vermeiden und die zur Verfügung stehenden intensivmedizinischen Kapazitäten zu sichern, zweitens – Kitas und Schulen auch weiterhin offenhalten zu können, die Belastungen für unsere Kinder und Familien als Ganzes so gering wie möglich zu halten, und drittens – die wirtschaftliche Handlungsfähigkeit der sächsischen Unternehmen so weit sicherzustellen, dass Produktions- und Lieferketten aufrechterhalten werden können. Um dies zu gewährleisten, ist es notwendig, in anderen Bereichen unseres Wirtschafts-, Freizeit-, Kultur- und Gesellschaftslebens stärkere Einschränkungen zu treffen. Das ist alles andere als einfach; es führt erneut zu Einschränkungen unserer gewohnten Freiheiten und bedeutet abermals den Eingriff in unsere Grundrechte. Das lässt sich auch nicht schönreden. Allein die Einschränkung der Bewegungs- und Reisefreiheit ist für jeden, aber vor allem auch für uns Ostdeutsche eine absolute Zumutung. Dennoch sind diese Maßnahmen notwendig und in Anbetracht der geradezu explosionsartig steigenden Fallzahlen – zumindest aus unserer Sicht – verhältnismäßig, denn ein Nichthandeln hätte an dieser Stelle wahrscheinlich weitaus schwerwiegendere Folgen, als die jetzigen Maßnahmen zu haben. Wir müssten nicht nur mit deutlich steigenden Todeszahlen rechnen, sondern auch mit weitreichenden wirtschaftlichen Folgen, würden wir unser Gesundheitssystem überlasten. Auch wenn es schwer ist, das öffentliche Leben und die Wirtschaft durch Einschränkungen und Lockdowns herunterzufahren, lässt sich durch solche Maßnahmen nicht nur die Ausbreitung weit genug eindämmen, um die Infektionsketten durchbrechen zu können, wie unter anderem zwei Wissenschaftler der Boston University School of Medicine und der Harvard Medical School in einem viel beachteten Artikel in „The Lancet“ bestätigten. Oder anders gesagt: Wir müssen jetzt unsere Freiheit einschränken, damit wir sie so schnell und umfassend wie möglich zurückerhalten können. Ich möchte an dieser Stelle an die Worte meines Fraktionsvorsitzenden-Kollegen Ralph Brinkhaus aus der Debatte im Bundestag in der vergangenen Woche anknüpfen. Er sagte: „Freiheit ist nicht nur die der Starken, Jungen und Gesunden, sondern immer auch die Freiheit der Kranken, der Kinder, der Alten und der Schwachen.“ – Jawohl, genauso ist es. (Beifall bei der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN, der SPD und der Staatsregierung) Unser demokratisches Verständnis von Freiheit ist nicht das Recht des Stärkeren. Wir vertreten einen Freiheitsbegriff, der allen die Möglichkeit zur Wahl lässt; und diesen müssen wir vor allem auch jenen zugestehen, die in der aktuellen Situation zu den Risikogruppen zählen oder für die wir als Erwachsene und Eltern Verantwortung tragen. Wer in dieser Situation ständig auf sein Recht pocht und nur auf seine Bedürfnisse schaut, der hat den Solidargedanken, der zur DNA unserer politischen Kultur und zu unserem gesellschaftlichen Zusammenleben gehört, weder verinnerlicht noch verstanden. (Beifall bei der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN, der SPD und der Staatsregierung) Ja, auch ich finde das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung alles andere als beglückend. Es ist belastend, und ich würde lieber früher als später darauf verzichten können. Mit der Entscheidung, die Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen, treffe ich aber auch die Entscheidung, andere zu schützen. Ich treffe mit meinem Handeln also niemals nur eine Entscheidung für mich selbst. Das sollte, nein, das muss wieder das Leitmotiv all unseres Handelns vor allem in den kommenden Wochen sein. Wir sollten uns bei all unserem Tun möglichst immer vergegenwärtigen, welche Auswirkungen unser Handeln – oder eben auch unser Unterlassen – hat. Nicht das Ich, sondern „das Wir gewinnt“, um es in einem bekannten Sinnspruch zu formulieren. (Vereinzelt Beifall bei der SPD) Genau das meinte Ludwig Erhard auch mit seinem Leitsatz, „Freiheit in Verantwortung zu leben“. Sein Auftrag kann kaum aktueller sein als in der jetzigen Situation, und er muss vor allem uns als politisch Verantwortlichen Leitmotiv sein. Die Rechte auf Würde und körperliche Unversehrtheit sowie freie Entfaltung der Persönlichkeit sind konstitutiv für unsere demokratische Ordnung. Deshalb sind Eingriffe in die Grundrechte nur dann zulässig, wenn dadurch die Grundrechte aller gewahrt werden. Von diesen Grundrechtseingriffen haben die Regierungen auf Bundes- und Landesebene in den vergangenen Monaten verantwortungsvoll Gebrauch gemacht. Die unter Unsicherheit getroffenen Maßnahmen wurden immer wieder auf den Prüfstand gestellt, teilweise revidiert und Lockerungen zügig den sinkenden Infektionszahlen angepasst. Der Freistaat Sachsen hat hierbei – auch im Vergleich mit anderen Bundesländern – am entschlossensten auf schnelle Lockerungen und weitreichende Erleichterungen für den Alltag der Menschen gesetzt. Meine Fraktion und ich unterstützen daher auch die nun von der Regierung beschlossenen erneuten harten Einschnitte für das öffentliche Leben – und das in dem Bewusstsein, dass sie unter sorgfältiger Abwägung und nach bestem Wissen und Gewissen getroffen wurden und, sobald es das Infektionsgeschehen zulässt, zügig zurückgenommen werden. Unsere Aufgabe als Parlamentarier bleibt es, der Regierung hierfür die gesetzlichen Vorgaben zu machen und deren Einhaltung wirkungsvoll zu kontrollieren. Dass dabei nun intensiv über die weitere Stärkung der Parlamente bei der Bewältigung der Corona-Pandemie diskutiert wird, ist ausdrücklich zu begrüßen. Besonders die Anregungen des Bundestagspräsidenten Dr. Wolfgang Schäuble, durch definierte Standards einen klaren Rahmen für die Verordnungserlasse zu geben, können helfen, die Rechtssicherheit der von der Regierung beschlossenen Maßnahmen zu verbessern. Auch vor diesem Hintergrund begrüßen wir die Novelle des Infektionsschutzgesetzes und die Aufnahme eines neuen § 28 a, mit dem bundeseinheitliche Regelungen für konkrete Maßnahmen in der Pandemie durch den Bundesgesetzgeber getroffen werden sollen. Ebenso sollen die Kontrollrechte des Parlaments durch regelmäßige Berichterstattungen zu den Auswirkungen der Corona-Pandemie durch die Staatsregierung im Plenum und durch die Staatsministerien in den Fachausschüssen des Landtags gestärkt werden. Meine sehr geehrten Damen und Herren! Gemeinsam ist es uns im Frühjahr schon einmal gelungen, das Infektionsgeschehen einzudämmen. Es muss uns ein weiteres Mal gelingen. Die Staatsregierung und wir als Regierungsfraktionen sind fest entschlossen, alle dafür notwendigen Maßnahmen zu treffen. Ich danke an dieser Stelle ausdrücklich den Mitgliedern des Kabinetts sowie den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der sächsischen Verwaltung auf kommunaler und Landesebene, der Bundeswehr und den Hilfsorganisationen, die sich abermals weit über das normale Maß hinaus engagiert haben. (Beifall bei der CDU und vereinzelt bei den BÜNDNISGRÜNEN, der SPD sowie der Staatsregierung) Dies gilt insbesondere auch für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der 13 sächsischen Gesundheitsämter und ihre zahlreichen externen Helfer. Die Situation ist für alle schwierig; sie ist aber keinesfalls aussichtslos. Wir setzen darauf, dass bis Ende des Jahres ein Impfstoff verfügbar sein und in der Folge mit den Impfungen begonnen wird. Es ist ein weiter Weg, aber es gibt eine Zeit nach Corona. Wir arbeiten alle hart daran, dass diese Zeit für uns alle wieder lebenswert wird, ohne ständig an Masken, Desinfektionsmittel und 1,50 Meter Abstand denken zu müssen. Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der CDU und vereinzelt bei den BÜNDNISGRÜNEN, der SPD sowie der Staatsregierung)

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Dr. Matthias Rößler

Für die CDU-Fraktion sprach gerade Kollege Hartmann. Bevor wir zum nächsten Redner kommen, Kollegen Gebhardt von der Fraktion DIE LINKE, erinnere ich Sie alle noch einmal an meine Allgemeinverfügung und das, was sich daraus ableitet: Wenn wir hier im Abstand von 1,50 Meter sitzen, müssen wir die Mund-Nasen-Bedeckung natürlich nicht tragen, aber dann, wenn wir im Raum unterwegs sind. Auch in der eigenen Fraktion ist sie zu tragen. Ich erinnere noch einmal daran. Ansonsten ist nach einer entsprechenden Mahnung durch den jeweils amtierenden Präsidenten bzw. die Präsidentin mit entsprechenden Ordnungsrufen zu rechnen. Das ist die logische Konsequenz. Hier im Hohen Haus gilt sozusagen nicht das Hausrecht des Präsidenten, sondern unsere Geschäftsordnung. Daran habe ich an dieser Stelle noch einmal erinnert. Wir kommen zum nächsten Redner. Kollege Gebhardt spricht für die Fraktion DIE LINKE.

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Rico Gebhardt Die Linke

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Allen, die in den letzten Wochen und Monaten diszipliniert ihre Mund-Nasen-Bedeckung getragen und den Abstand von 1,50 Meter eingehalten haben, bin ich unendlich dankbar. Alle, die sich in den letzten Wochen und Monaten nicht an die Regeln gehalten und dies zusätzlich als „Unsinn“ und „Teufelszeug“ bezeichnet haben, haben meine ganze Verachtung. (Vereinzelt Lachen bei der AfD) Seit dem Frühjahr haben meine acht- und zehnjährigen Kinder ihre Großeltern nicht mehr gesehen – nicht zum 10. Geburtstag Ende März, nicht zum 80. Geburtstag meiner Mutter im Mai und auch nicht zum Geburtstag der Zwillinge im Juli. Wir haben uns entschieden, persönliche Kontakte auch in der Familie zu reduzieren. Dafür kenne ich seit dem Sommer ganz viele Freibäder in Dresden, auch das Waldbad in Langebrück bei Herrn Hartmann. Mein Papa wollte das zu Beginn überhaupt nicht verstehen. Er war sauer, als er zu Beginn der Pandemie hörte – auch von der Sozialministerin –, dass er mit jetzt 80 Jahren Risikogruppe wäre; er, der 25 Jahre lang eine Uniform getragen hat, soll jetzt zur Risikogruppe gehören? Unzählige Telefonate später habe ich ihn überzeugen können, dass es richtig ist, bestimmte Einschränkungen zu akzeptieren. Vor 14 Tagen rief er mich wieder an und schimpfte am Telefon über die Unvernunft der Menschen, die keinen Mund-Nasen-Schutz tragen, über diejenigen, die das ganze Pandemiegeschehen nicht ernst nehmen – meine Eltern wie meine Schwiegereltern wohnen beide im Erzgebirge. Warum erzähle ich das? Nicht das reine Verkünden, sondern das Erklären und Vermitteln von politischen Entscheidungen ist die hohe Schule der Politik. Die Zeit der angeblich absoluten und einzigen Wahrheit wurde vor 30 Jahren auf dem Müllhaufen der Geschichte entsorgt. Wer wüsste das nicht besser als ich? (Carsten Hütter, AfD: Hört, hört!) Wenn ich die letzten Jahre Revue passieren lasse, dann ist die Zeit, politische Entscheidungen nur zu verkünden, ohne sie zu erklären, besonders im Freistaat Sachsen als gescheitert anzusehen. Es geht doch in der aktuellen Situation in erster Linie darum, größtmögliche Akzeptanz für notwendige Entscheidungen zu erreichen; zumindest für diejenigen, die einigermaßen verantwortliche Politik betreiben. Um es gleich zu Beginn in aller Deutlichkeit zu sagen: Es geht uns nicht darum, den Corona-Leugnern, den Verschwörungspolitikern eine parlamentarische Bühne zu geben, wenn wir eine Parlamentsbeteiligung einfordern, sondern es geht uns darum, diesen Leuten ihre außerparlamentarische Spielwiese zu entziehen. (Zuruf von der AfD: Ach was?!) Deswegen müssen wir im Parlament – ob im Plenum oder in den zuständigen Fachausschüssen – nicht im Nachhinein über bereits Verkündetes diskutieren, sondern wir müssen es tun, bevor es verkündet und beschlossen wird. (Beifall bei den LINKEN) Das kann doch nicht so schwer sein, liebe Kolleginnen und Kollegen von den demokratischen Fraktionen, insbesondere liebe CDU. Aber ich habe ja gehört, Ihr denkt darüber nach. (Zuruf von der CDU) Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die zweite Welle trifft uns voll. Das kann niemanden überrascht haben, und es wird auch nicht die letzte Welle sein. Ich muss kein Prophet sein, um das vorauszusagen. Deshalb ärgert es mich, dass der Eindruck erweckt wird, dass es in vier Wochen wieder so etwas wie Normalität gebe. Es ist klar, dass die Infektionszahlen mit den jetzt verkündeten Maßnahmen zurückgehen werden. Aber was ist danach? Feiern wir alle in Familie Weihnachten, beobachten im Januar wieder den Anstieg der Zahlen und nehmen uns im Februar die nächste Auszeit? Das ist derselbe Denkfehler, den wir in diesem Jahr schon einmal hatten. Im Sommer entstand bei mir der Eindruck, dass Sie, Herr Ministerpräsident, uns ständig auf die Normalität unseres Lebens hingewiesen haben, dass das Virus im Würgegriff der Staatsregierung sei und kurz vor der Ausrottung stehe. Pustekuchen! Der sächsische Sonderweg, den Sie postuliert haben, hat uns einen Spitzenplatz bei der Corona-Infektion eingebracht, einen Spitzenplatz, auf den wir gut und gerne verzichten sollten. Das Virus ist nicht besiegt. Wenn ich mein angelesenes Wissen der letzten Wochen und Monate auf den Punkt bringe, dann wird das auch nicht im Frühjahr 2021 der Fall sein und auch nicht, wenn der erste zugelassene Impfstoff angewendet wird. Wir müssen uns darauf einstellen, dass wir noch über Jahre hinaus mit dem Virus zu tun haben werden. Wer jetzt glaubt, er müsse den Menschen Versprechungen machen, dass sie das Weihnachtsfest wie immer in den letzten Jahren feiern können – leider nur ohne Weihnachtsmärkte –, der ist genauso verantwortungslos wie diejenigen, die immer noch bestreiten, dass dieses Virus, diese Pandemie eine tödliche Seuche ist und einen Angriff auf unser gesellschaftliches Zusammenleben darstellt. Was uns in Sachsen, was uns in Deutschland fehlt, ist eine Langzeitstrategie, wie wir mit diesem Virus umgehen. Ich komme später darauf zurück. Liebe Kolleginnen und Kollegen, um nicht missverstanden zu werden: Wir müssen jetzt alles – ich sage: wirklich alles – tun, um die Dynamik des Infektionsgeschehens zu unterbrechen. Dabei unterstützen wir als LINKE die Regierung beim Gesundheitsschutz auch weiterhin, denn es geht nicht um Parteipolitik, sondern um Menschenleben. Niemand kann wollen, dass Krankenhäuser überlastet werden und Menschen mit schweren Krankheitsverläufen keine Hilfe mehr bekommen. Niemand kann wollen, dass Menschen, die wegen eines anderen medizinischen Problems als Covid-19 in Not sind, nicht mehr behandelt werden können. Es geht schon lange auch um Krebskranke, um Menschen mit Knochenbrüchen oder um Schwangere, die ein Kind erwarten. Es geht nicht nur um die Intensivstationen, sondern auch um die ganz normale medizinische Versorgung. Die Fallzahlen verlangen eine klare Reaktion. Wer immer noch Hygieneregeln missachtet, wer bezweifelt, dass das Virus existiert oder dass es gefährlich ist, wer andere dazu anstachelt, ebenso zu denken und zu handeln, der macht sich mitschuldig an jeder weiteren Eskalationsstufe, die wir in dieser Krise erleiden. Wir blicken mit Sorge auf die Zahlen, aber auch darauf, dass Menschen sich radikalisieren. Wir müssen also nicht nur die Pandemie bekämpfen, sondern auch weiterhin den parlamentarischen Arm der Verschwörungstheoretiker und der Corona-Leugner bekämpfen. Deswegen braucht es die parlamentarische Debatte zur Auseinandersetzung damit, um den richtigen Weg hier im Parlament, liebe Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen. (Beifall bei den LINKEN) Die Pandemie ist ein komplexer Vorgang. Aber inzwischen kann jede und jeder begreifen, was läuft. Auch als die Zahlen niedrig waren, gab es keine stichhaltigen Argumente dafür, beim Seuchenschutz nachzulassen; denn das Entscheidende ist doch: Wir können bei keinem Menschen voraussagen, welche Folgen einer Infektion es gibt – ob jung oder alt, ob gesund oder vorerkrankt. Wir wissen einfach nicht, wer auf der Intensivstation landet und wer nicht. Deshalb müssen wir für den schlimmsten Fall versuchen, die Infektionen einzudämmen. Auch vermeintlich geringe Todesraten sind kein Argument, weil jeder Todesfall einer zu viel ist. Auch eine Todesrate von nur einem Prozent bedeutet eine große Zahl an Infizierten und dass viele sterben. Es ist auch leicht zu begreifen, was ein unbegrenztes Wachstum bedeutet, vor allem dann, wenn es die Zahlen der Beatmungspatienten betrifft. Das bedeutet, dass wir nicht vorhersehen können, wie die Lage morgen oder in einer Woche aussieht. Wenn sich die Zahlen in immer kürzeren Zeitabständen verdoppeln, entsteht eine bedrohliche Dynamik. Hohe Infektionszahlen heute bedeuten höhere Todeszahlen in wenigen Wochen. Es geht nur in zweiter Linie um die Anzahl der Betten und Beatmungsgeräte, sondern in erster Linie steht und fällt alles mit dem Personal. Ich will mir nicht ausmalen, was passiert, wenn ein Großteil der Pflegekräfte oder der Ärzteschaft infiziert wird oder ausfällt, wie wir das im Nachbarland Tschechien zum Teil schon erleben können. Wer das alles bestreitet oder herunterspielt, handelt bösartig. Ich frage mich manchmal, ob es mehrerer Todesfälle oder schwerer Verläufe in noch mehr Familien braucht, damit auch der Letzte aus persönlicher Betroffenheit heraus begreift, was stattfindet. Ich hoffe sehr, dass das nicht so ist. Ich bin froh über jede Familie, die es nicht erwischt, und ich bin auch froh darüber, dass sich die Mehrheit vernünftig verhält und nicht auf zwielichtige Anwälte hört, die an der Pandemie verdienen wollen, oder auf gewissenlose Politiker, die Gesundheitsrisiken in Kauf nehmen, um Auftrieb zu bekommen. (Beifall bei den LINKEN, den BÜNDNISGRÜNEN und der SPD) Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir alle müssen mit dem Verzicht auf Kultur-, Freizeit- und Sportangebote ausbaden, weil sich manche nicht an die Regeln halten oder gar die Pandemie leugnen. Herr Ministerpräsident, Sie haben den falschen Leuten den Rücken gestärkt, indem Sie sich mit ihnen eingelassen haben. Damit haben Sie Ihre eigenen Bemühungen leider konterkariert. (Beifall bei den LINKEN) Wenn ich sage, dass wir die Regierung beim Seuchenschutz unterstützen, heißt das aber nicht, dass wir das Regierungshandeln bedingungslos mittragen. Das wird Sie jetzt nicht überraschen. Es ist legitim, über den Sinn von Maßnahmen zu diskutieren und sie zu kritisieren. Es ist auch legitim, sie von Gerichten überprüfen zu lassen, denn wir leben ja nicht in einer Diktatur. Wenn Maßnahmen nicht nachvollziehbar, sondern offensichtlich wirkungslos und widersprüchlich sind, dann schwindet die Mitwirkung der Bevölkerung. Diese Mitwirkung brauchen wir aber. Es kommt auf das solidarische Handeln aller an, damit wir noch schlimmere Schritte, wie Kita- und Schulschließungen, einen Notstand im Gesundheitswesen und letztendlich viele Todesfälle, vermeiden. Dafür muss die Einhaltung der Maßnahmen in verhältnismäßigem Umfang mehr als bisher kontrolliert werden. Deshalb macht es mich echt fassungslos, wenn ich die Reaktionen nach der „Querdenken“-Veranstaltung in Dresden am vergangenen Wochenende lese. Die Reaktion des Landespolizeipräsidenten kann doch nicht lauten: „Die Durchsetzung der Auflagen wäre nicht verhältnismäßig gewesen“, sondern die Botschaft muss lauten: Das wird nie wieder passieren! – Punkt, Ende der Durchsage. (Beifall bei den LINKEN) Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ob die jetzt verkündeten Maßnahmen wirken, wissen wir nicht. Aber auch dann, wenn sie wirken sollten – was ich hoffe –, dann werden die Zahlen nicht dauerhaft niedrig bleiben; sie werden wieder steigen, sobald die Maßnahmen gelockert werden. Wir müssen ehrlich diskutieren, wie wir langfristig mit dem Virus umgehen. Ich sprach bereits davon. Nötig sind technische Investitionen und Innovationen bei Belüftung, bei der Kontaktnachverfolgung und beim Abstandhalten. Deshalb ist es nicht nachvollziehbar, dass nun gerade diejenigen Einrichtungen von der Schließung betroffen sind, die sich in letzter Zeit genau damit beschäftigt und die Infektionsschutzmaßnahmen umgesetzt haben. Wir werden nicht umhinkommen, mit Hygienemaßnahmen wieder Normalität zuzulassen, wo immer es möglich ist. Dazu gehört der Besuch von Gaststätten und Kneipen, Museen, Theatern, Opern, Konzerthäusern, Messen, Kinos, Freizeitparks, Sportveranstaltungen, Schwimmbäder und Saunen, Fitnessstudios und übrigens auch von Prostitutionsstätten – wohlgemerkt: mit Hygienekonzept. Mit Lockdowns erkaufen wir nur Zeit. Diese Zeit müssen wir aber nutzen, um weiter vorzusorgen. Mir kann niemand erzählen, dass wir die gesamte Bevölkerung, sobald wir einen wirksamen Impfstoff haben, binnen eines Jahres impfen lassen können und bis dahin hoffen, dass das Virus nicht mutiert ist. Schon heute wissen wir, dass die Regierenden im Bund und im Freistaat Sachsen die sehr entspannten Sommermonate nicht vollumfänglich genutzt haben, um vorzusorgen. Was könnte nicht alles längst geklärt sein? Warum sind die Schnelltests noch nicht in den Pflegeheimen angekommen? Warum gibt es jetzt wieder Debatten über Finanzierungen der freizuhaltenden Krankenhausbetten? Woher kommt das Personal für Schnelltests in Pflegeheimen und Krankenhäusern, und wie wird das vergütet? Warum wird das Sofortprogramm für Lüftungssysteme in Schulen und Kitas in Sachsen nicht umgesetzt? Wer kontrolliert, ob die Hygieneregeln in der Wirtschaft eingehalten werden, etwa in Industriebetrieben? (Zuruf von der AfD: Genau – mehr Betriebskontrollen!) Warum wurde nicht stärker personell vorgesorgt, um die Kontaktnachverfolgung in den Gesundheitsämtern länger aufrechterhalten zu können? Weshalb gibt es kaum Möglichkeiten, die Lerngruppen in den Schulen zu verkleinern? Weshalb diskutieren wir erst jetzt darüber, mit welcher Priorität Infektionsfälle nachverfolgt werden? Warum werden weiter Menschen massenhaft in Asylunterkünften untergebracht? Warum tun wir uns so schwer bei der Finanzierung der Verluste beim ÖPNV? Warum hat man zugelassen, dass die sächsische Hochschullandschaft mittlerweile ein einziger Flickenteppich mit verschiedenen Regularien ist, bei denen weder Studierende noch Lehrende durchsehen? Warum wollen wir Soloselbstständigen nicht endlich ein CoronaGrundeinkommen finanzieren? (Beifall bei den LINKEN) Fragen über Fragen, Herr Kretschmer, Frau Köpping, Herr Piwarz, Frau Klepsch, Herr Dulig. Wenn ich sage, dass wir die Regierung beim Seuchenschutz unterstützen, dann heißt das nicht, dass wir das Verfahren mittragen. Die Erkenntnis schmerzt, aber wir haben sie aus guten Gründen nie bestritten: Der Infektionsschutz macht es notwendig, Grundrechte und Freiheitsrechte vorübergehend und im notwendigen Umfang einzuschränken. Ich betone: Maßnahmen müssen nachvollziehbar, verhältnismäßig und befristet sein. Umso wichtiger ist es, dass die Parlamente die Regierung kontrollieren können. In der unmittelbaren Notsituation mag es nötig sein, schnelle Maßnahmen zu verordnen. Aber wir reden inzwischen über lange andauernde Grundrechtseinschränkungen. Da muss es möglich sein, Für und Wider im Parlament vor den Entscheidungen der Regierungen abzuwägen. Dabei reicht es nicht – bei allem Respekt vor den Kolleginnen und Kollegen Fraktionsvorsitzenden Schubert, Panter und Hartmann –, wenn sie mit am Kabinettstisch sitzen. Das ist nämlich genauso, wie wenn Sie einem eingefleischten Fußballfan sagen: Es reicht, wenn du das Spiel auf Kurzwelle im Radio verfolgen kannst. Kontrolle geht nicht ohne Information. Ich bin nicht überrascht, dass sich CDU-Abgeordnete gut informiert fühlen; aber das Parlament besteht zum Glück nicht nur aus CDUAbgeordneten, und das ist auch gut so. (Christian Hartmann, CDU: Na, na, na!) Es reicht nicht, wenn einzelne Kolleginnen und Kollegen von Zeit zu Zeit informiert und in informellen Gruppen und kleineren Runden über Dinge informiert werden, die sie anderntags dann sowieso in der Zeitung lesen. Es reicht auch nicht, dass der Landtag heute über die Maßnahmen diskutiert, die schon seit Montag gelten. In Brandenburg hat die Kenia-Koalition am Freitag das Parlament zusammengerufen. In Hessen hat Schwarz-Grün am Sonnabend getagt und Rot-Rot-Grün in Berlin hat Sonntag das Berliner Abgeordnetenhaus zu einer Sondersitzung zusammengetrommelt, um nur einige Beispiele mit unterschiedlichen Farblehren zu erwähnen. Warum tun wir uns so schwer damit in Sachsen? Mitbestimmung ist entscheidend, Respekt für das Votum des Parlamentes, und das holt man sich vorher ein und nicht hinterher, Herr Ministerpräsident. Ich erwarte, dass Sie den Landtag wirklich beteiligen, bevor die Bundes- und die Landesregierung in zwei Wochen prüfen, was die Maßnahmen gebracht haben. Mindestens die zuständigen Fachausschüsse müssen mitmischen; das ist mit Sondersitzung auch kurzfristig möglich. Herr Landtagspräsident, Sie haben sich ja gestern mit einer Pressemitteilung zum heutigen Plenum an die Spitze der Bewegung für mehr Parlamentsbeteiligung gestellt und sich wie der Bundestagspräsident in dieser Angelegenheit klar auf die Seite des Parlamentes gestellt. Das ist gut so, denn die Corona-Krise darf nicht noch zu einer Demokratie-Krise werden. Auch davon hängt ab, in welchem Umfang die Bevölkerung mitzieht. Thüringen handelt vorbildlich. Nur dieses Bundesland hat per Protokollerklärung darauf gepocht, dass die Maßnahmen nicht am Parlament vorbei in Kraft gesetzt werden. Es geht eben nicht mehr, dass die Ministerpräsidenten mit der Kanzlerin Beschlüsse fassen und dann alle anderen vor vollendete Tatsachen stellen. Wir fordern seit Mai – im Gegensatz zur AfD – ein Infektionsschutz-Beteiligungsgesetz. Es gibt gute Gründe, und es ist gut so, dass es die GRÜNEN wie wir sehen und dass wir eine gemeinsame Sprache sprechen. Dass die AfD jetzt mal wieder hinterherhechelt – geschenkt! (Lachen bei der AfD) Thüringen hat zum neuen Lockdown eine Protokollerklärung abgegeben; ich erwähnte es schon. Ministerpräsident Ramelow warnte davor, dass die Ministerpräsidentenkonferenz ihre Kompetenzen überschreitet. Er betonte, dass nur das Parlament die Regierung zu besonders eingriffsintensiven Maßnahmen ermächtigen kann. Der Präsident des VSW, also des Verbandes der Sächsischen Wirtschaft, Herr Dr. Brückner, schreibt in seiner Pressemitteilung vom vergangenen Donnerstag – Zitat –: „Ein solch weitgehender Eingriff in die Grundrechte wird in einer Videokonferenz getroffen, ohne die Parlamente zu beteiligen. Es ist bezeichnend, dass dies allein der Ministerpräsident Thüringens mit seiner Protokollnotiz anmahnt.“ Also, wenn Sie nun schon nicht auf DIE LINKE hören wollen – was ich ja vielleicht verstehen kann –, dann hören Sie doch wenigstens auf den wichtigsten sächsischen Wirtschaftsverband, Herr Ministerpräsident und Herr Fraktionsvorsitzender Hartmann. Damit bin ich bei meinem wichtigsten Punkt. Wenn ich sage, dass wir die Regierung beim Seuchenschutz unterstützen, dann heißt das auch, dass wir auf die soziale Abfederung der Krisenlasten pochen. Die Kosten dürften nicht bei denjenigen Menschen abgeladen werden, die sowieso wenig Geld haben – diese Gefahr ist real. Das Prinzip, geschlossenen Unternehmen und Selbstständigen bis zu drei Viertel ihres Vorjahresumsatzes vom November zu erstatten, ist zwar richtig, sofern das Geld auch schnell und unbürokratisch abgerufen werden kann – viele könnten dann sogar mehr einnehmen, als sie unter Pandemie-Bedingungen ohne Lockdown verdient hätten –; es wird aber auch Fälle geben, in denen Gewerbetreibende im letzten November keinen oder nur geringen Umsatz hatten – auch ihnen muss geholfen werden. (Carsten Hütter, AfD: Eine Unterstellung – Wahnsinn!) Viele Inhaber kleiner Betriebe und auch Soloselbstständige können seit Monaten ihre Lebenshaltungskosten nicht decken – ob in Kunst und Kultur, im Gastro- oder im Veranstaltungsbereich. Für sie fordern wir ein befristetes Grundeinkommen in Höhe von 1 180 Euro im Monat. Es sind nun für vier Wochen Lockdown 10 Milliarden Euro an Kosten veranschlagt, und dabei sind große Wirtschaftsbereiche gar nicht von Schließungen betroffen. Dieser November wird nicht die letzte Phase sein, in der schärfere Eindämmungsmaßnahmen notwendig sind. Die Kosten werden weiter steigen, und sie lassen sich nicht einfach so aus dem Staatshaushalt – weder im Bund noch bei uns im Land – herausschwitzen. Der Staat muss sich also Geld besorgen. Dabei hat die Regierung drei Möglichkeiten: Sie könnte erstens versuchen, durch Kürzungen oder Umverteilung Mittel freizuschaufeln, aber das geht immer zulasten von Sozialem, Kultur und Bildung. Das haben wir in Sachsen schon einmal erlebt, und wir werden alles, aber auch wirklich alles tun, damit das nicht wieder passiert; denn an den Folgekosten leiden wir bis heute. Das wird unseren verschärften Widerstand hervorrufen. Die Regierung könnte zweitens Geld am Finanzmarkt besorgen – was die CDU ablehnt. Wir werden aber nicht darum herumkommen, wenn wir handlungsfähig bleiben wollen. Gerade jetzt kann sich der Staat zu sehr günstigen Konditionen Geld leihen. Eine funktionierende Infrastruktur und ein Gesundheitssystem, das nicht profitorientiert ist, kommen der gesamten Gesellschaft zugute, da dies lohnende Investitionen sind, von denen auch unsere Kinder und Enkelkinder profitieren. Es gibt noch eine dritte Möglichkeit: Der Staat beschafft sich das Geld bei Leuten, die ohne Not etwas abgeben können. (Zuruf des Abg. Sebastian Wippel, AfD) Die Kosten der Krise müssen auch von den starken Schultern getragen werden. Das Steuersystem muss mittelfristig die Empfänger kleiner und mittlerer Einkommen entlasten. Die Besitzer hoher Einkommen und großer Vermögen müssen mehr für die Solidargemeinschaft zahlen. (Carsten Hütter, AfD: SED bleibt SED!) Das wäre ein gerechter Lastenausgleich. (Norbert Mayer, AfD: Ihnen fällt nichts anderes ein!) Deshalb fordern wir eine Corona-Abgabe auf die Privatvermögen jener Menschen, die das reichste Prozent unserer Gesellschaft bilden. (Carsten Hütter, AfD: Enteignung!) Diese Menschen besitzen mehr als ein Drittel des Gesamtvermögens in Deutschland – das können sie gar nicht erarbeitet haben –, und allemal können sie einen Bruchteil davon beisteuern, damit wir diese Krise bewältigen können. (Beifall bei den LINKEN –

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Norbert Mayer AfD

Immer in fremde Taschen greifen!) – Es ist schon interessant, dass sich die AfD hier zum Rächer der Vermögenden macht – na ja … Lassen Sie mich zum Schluss noch einmal fünf Maßnahmen zusammenfassen, die aus Sicht der LINKEN jetzt notwendig sind. (Weitere Zurufe von der AfD) Erstens. Die Maßnahmen müssen zielgerichtet, konsistent und nachvollziehbar sein. Nur das stellt sicher, dass die Maßnahmen a) treffsicher und erfolgreich sind, dass sie b) auf Verständnis stoßen sowie c) dass keine Maßnahmen ergriffen werden, die bei wenigem Einfluss auf die Eindämmung hohe gesellschaftliche Kosten erzeugen. Zweitens. Die Maßnahmen müssen einheitlicher sein. Es gilt: im nötigen Umfang allgemeine Regeln erlassen, aber lokal anwenden und handeln. Jede Woche auf jeder Ebene neue Maßnahmen zu diskutieren und diese gegebenenfalls nach wenigen Tag wieder zu verwerfen ist kein stringenter Umgang mit der Krise; das stiftet nur Verwirrung. Der Weg, mehr einheitliche Regelungen auf Bundesebene zu haben, die sich auf das Infektionsgeschehen vor Ort beziehen, ist richtig und wird von uns wie auch von der Mehrheit der Bevölkerung unterstützt. Drittens. Jede Maßnahme braucht eine soziale Abfederung und die gesellschaftlichen Kosten müssen mitgedacht werden. Wo sonst bei vielen Gesetzentwürfen die Kosten explizit mitgedacht werden, muss die Staatsregierung bei ihren Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung stärker auf die Nennung der Kompensation der gesellschaftlichen Kosten achten. Für jede Maßnahme soll daher künftig von vornherein mitgedacht werden, welche Menschen, Berufsgruppen oder Generationen durch die Regelungen vor besonderen Herausforderungen stehen und welche Kosten auf die Gesellschaft – auf die Kommunen oder die betroffenen Gruppen – zukommen. Jede Maßnahme muss von Vorschlägen begleitet werden, wie soziale und wirtschaftliche Folgen für diese Gruppen abgefedert werden können. Viertens. Die Maßnahmen müssen im Parlament diskutiert werden. Der Landtag muss als die Vertretung der Bevölkerung vor den Entscheidungen der Regierung im Rahmen des Infektionsschutzes einbezogen werden. Hier müssen die Maßnahmen gemeinsam sachlich und im fairen Umgangston evaluiert werden. Fünftens. Sachsen und der Bund müssen jetzt in modernere technische Lösungen und Infrastruktur investieren. Die Corona-Warn-App – eigentlich gedacht, um die Gesundheitsämter zu entlasten und die Kontaktnachverfolgung zu vereinfachen – leistet noch nicht das, was sie leisten könnte. Hier muss dringend nachgerüstet werden – freilich innerhalb des Erfordernisses des Datenschutzes. Für eine bessere Akzeptanz der App und mit Blick auf künftige Weiterentwicklungen mit klarem Rahmen hinsichtlich Rechtssicherheit und Datenschutz braucht es endlich ein begleitendes Gesetz. Sachsen muss die Bundesmittel für Luftfiltersysteme abrufen, aufstocken und ein Luftfilterprogramm für die Schulen, Kitas und die Event- und Gastronomiewirtschaft auflegen. Der Freistaat muss, nicht zuletzt vor dem Hintergrund des Homeoffice-Bedarfs, endlich den Breitbandausbau als öffentliche Daseinsvorsorge verstehen und den Netzausbau aktiv und mittels Landesgesellschaft vorantreiben. Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben Ihnen dazu Vorschläge im Rahmen des Parlamentes unterbreitet und werden das auch weiterhin tun. Unsere Rolle ist die der kritischen, aber konstruktiven Opposition, die um Lösungen bemüht ist und wissenschaftliche Erkenntnisse nicht leugnet. Wir tragen es mit, dass Maßnahmen zu solchem Schutz ergriffen werden. Wir pochen aber auf wirkliche Parlamentsbeteiligung. Wir pochen vor allen Dingen darauf, dass diejenigen, die die Krisenkosten zahlen, diejenigen sind, die sich das leisten können. Es muss gerecht zugehen in unserem Land. Glück auf! (Beifall bei den LINKEN)

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Dr. Matthias Rößler

Für die Fraktion DIE LINKE hatte gerade Herr Kollege Gebhardt das Wort. Jetzt spricht Frau Kollegin Schubert für ihre Fraktion BÜNDNISGRÜNE.

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Franziska Schubert GRÜNE

Danke schön. Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Die Corona-Pandemie breitet sich von Tag zu Tag aus und wir sind inmitten der zweiten Welle. Es ist notwendig, den Anstieg der Infektionszahlen zu bremsen und sie zu senken, damit unsere Krankenhäuser und die dort tätigen Menschen nicht überlastet werden und eine gute Versorgung für alle gewährleistet werden kann, die Hilfe brauchen. Die in der letzten Woche getroffenen Maßnahmen gegen die weitere Ausbreitung des Virus sind, ähnlich wie im Frühjahr, einschneidend für die Kultur, das Bildungswesen, die Wirtschaft und unser aller Privatleben. Es sind unbestritten Einschränkungen. Doch das Credo von damals, "Flatten the curve", das Abschwächen der exponentiellen Wachstumskurve der Neuinfektionen, ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe und hat jetzt Priorität. Dafür braucht es Solidarität im Umgang miteinander und im Kampf gegen das Virus zum Schutz der eigenen Gesundheit, jedoch vor allem zum Schutz derer, die von einer Ansteckung besonders betroffen wären. Wir müssen Solidarität durchhalten. Das geht nur gemeinsam. Der Titel der Regierungserklärung bringt das zum Ausdruck – „Füreinander Verantwortung übernehmen. Miteinander handeln.“ Ich danke dem Ministerpräsidenten für seine klaren und besonnenen Worte zu der aktuellen Situation. An dieser Stelle möchte ich im Namen meiner Fraktion erneut all denjenigen danken, die sich solidarisch für unsere Gesellschaft einsetzen und einander unterstützen. Wir schließen uns dem Dank an all jene an, die beruflich und privat ihr Bestes geben. (Beifall den BÜNDNISGRÜNEN, der CDU, der SPD und der Staatsregierung) Seit nun mehr seit fast einem Jahr leben wir mit dem Coronavirus. Es wird auch nach dem Wellenbrechermonat November weitergehen. Wir lernen, mit ihm zu leben. Wir lernen aus den Erfahrungen, die wir machen. Die vergangenen acht Monate haben uns aufgezeigt, was im öffentlichen Gesundheitsdienst, in den Krankenhäusern und bei besserem Schutz von Risikogruppen zu tun ist, und welche Auswirkungen Maßnahmen auf verschiedene Gruppen unserer Gesellschaft haben. Ich denke an besonders schutzbedürftige Personen und an ältere Menschen. Ich möchte an dieser Stelle deutlich dem Verständnis von Herrn Urban widersprechen, der in seiner Rede Menschen in Normalbürger(innen) und Risikobürger(innen) geteilt hat. Die Menschenwürde, meine Damen und Herren, ist universell und in solchen Krisenzeiten für uns eine ethische Richtschnur. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN, der CDU, den LINKEN, der SPD und der Staatsregierung) Wir BÜNDNISGRÜNEN haben die bisherigen Maßnahmen mitgetragen, jedoch immer wieder ihre Verhältnismäßigkeit sowie die Dauer der Eingriffe thematisiert. Wir setzen uns für Freiheits- und Grundrechte, allen voran die Versammlungs- und Religionsfreiheit, ein. Wir stehen an der Seite derjenigen, die die Freiheitsrechte immer wieder thematisieren und berechtigte Fragen hinsichtlich ihrer Einschränkung stellen. Es ist legitim und es ist wichtig, in einer freiheitlichen Demokratie Regierungshandeln kritisch zu hinterfragen, und auch zu demonstrieren und seine Meinung frei zu äußern. Allerdings heißt Freiheit auch Verantwortung: Verantwortung dafür, andere nicht zu gefährden und sich an Regeln zu halten, Verantwortung dafür, die Gesellschaft nicht weiter zu spalten und für den Umgangston im Miteinander, Verantwortung auch dafür, mit wem man sich auf Demonstrationen in eine Reihe stellt. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN, der CDU und der Staatsregierung) Immer dort, wo sich Protest radikalisiert und vom eigentlichen Kernthema hin zu Verschwörungsmythologie, Systemumsturzfantasien und radikalem Gedankengut wegbewegt, wird dem Kernanliegen an sich geschadet – dem hohen Gut unserer Demokratie und unserer Freiheit. Wir beobachten, dass unter dem Deckmantel des Protests gegen die Corona-Maßnahmen auch radikale Organisationen und menschenfeindliches, demokratiefeindliches Gedankengut die Gunst der Stunde nutzen will. Dem müssen wir entgegentreten, in Widerspruch gehen und unterscheiden zwischen legitimer Kritik und jenen, die eine Krise zum Zündeln und Spalten instrumentalisieren. Wir als BÜNDNISGRÜNE sehen ein nicht zu vernachlässigendes Problem in der Akzeptanz der Bevölkerung für die Einschnitte und Einschränkungen. Es braucht Transparenz für das Abwägen und die Entscheidungsprozesse, um zu erklären und Akzeptanz zu erhalten. Dafür braucht es den öffentlichen Diskurs und eine parlamentarische Verankerung, um Vertrauen und Zustimmung der Bevölkerung zu erhalten. Seit Beginn der Pandemie plädieren wir als BÜNDNISGRÜNE für eine starke Beteiligung des Parlaments. Wir brauchen ein Parlamentsbeteiligungsgesetz. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN) An dieser Stelle erinnere ich an die Zeit im Frühjahr. Herr Urban wollte damals alles andere als eine parlamentarische Beteiligung. Er wollte schnellstmöglich den Notstand ausrufen und alles in Richtung exekutives Handeln verschieben. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN, der CDU, der SPD und der Staatsregierung –

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Sören Voigt CDU

Hört, hört!) Das ist die seither zu beobachtende Findungssuche in der Positionierung der AfD. (Zurufe von der AfD) Es ist ein weiteres, trauriges und auch gefährliches Zeugnis für die schizophrene, opportunistische und zutiefst unglaubwürdige Art der AfD, Politik zu machen und eine Krise zu instrumentalisieren. Verantwortung zu übernehmen heißt nicht, den Leuten nach dem Mund zu reden, sondern es heißt, auch unbequeme Wahrheiten auszusprechen und die Verantwortung für Entscheidungen zu übernehmen. Genau das unterscheidet uns in der Qualität, wie wir Politik verstehen. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN, der SPD und der Staatsregierung) Die schwerwiegenden Grundsatzentscheidungen, wie sie in diesen Monaten getroffen werden und wurden, gehören in die Parlamente. Denn in einer parlamentarischen Demokratie finden Debatten im Landtag statt. Das Parlament eröffnet den Raum, Entscheidung transparent zu gestalten, Argumente abzuwägen und Entscheidungen nachzuvollziehen. Grundrechte dürfen nicht allein von der Exekutive eingeschränkt werden. Vor dem Hintergrund, dass das Infektionsgeschehen weiter andauert, braucht es die gesamte Gewaltenteilung, die entsprechend legitimierten Institutionen und vor allem die Kraft der Parlamente. Wir BÜNDNISGRÜNE verkennen nicht, dass das Problem in erster Linie in der Regelung des § 28 und § 32 des Infektionsschutzgesetzes – eines Bundegesetzes – liegt, das quasi eine ins Unendlich laufende Generalermächtigung an staatliche Organe enthält, im Fall einer Pandemie das Notwendige im Konkreten zu veranlassen oder generell abstrakt durch Rechtsverordnungen zu regeln. Die Regelungen des Infektionsschutzgesetzes gehen, so ist mittlerweile die einhellige Rechtsmeinung, zu weit. Sie sind problematisch, weil sie den verfassungsrechtlichen Parlamentsvorbehalt in seinem Kern verletzen. Dieser aus dem Rechtsstaat und Demokratieprinzip abgeleitete Grundsatz verlangt, dass staatliches Handeln in bestimmten grundlegenden Bereichen durch förmliches Gesetz legitimiert wird. Wir haben als Landtag die Möglichkeit, selbst ein Gesetz zu erlassen und darin Eckdaten für den Abwägungs- und Entscheidungsprozess für die Verordnungen festzulegen. Wir als demokratisch gewählte Vertreterinnen und Vertreter der sächsischen Bürgerinnen und Bürger haben auch die Verantwortung, die Grenzen solch schwerwiegender Eingriffe festzulegen und demokratisch zu legitimieren. So wollen und können wir als Parlament in der schwersten Krise des Landes seit seiner Gründung nicht unbeteiligt am Rand stehen. Wir wollen mitentscheiden, und wir wollen die Entscheidung verantwortlich mittragen. Seit dem Frühjahr erhalten wir Abgeordneten täglich Rückmeldungen von Bürgerinnen und Bürgern, Vereinen, Verbänden, Unternehmen zu den von der Regierung beschlossenen Maßnahmen. Wir sind vor Ort in den Wahlkreisen unterwegs, haben ein offenes Ohr, erklären, vermitteln; wir kennen die Stimmungslage. Diese Rückmeldungen weiterzugeben und zu erläutern, welche Ziele verfolgt, wie sie abgewogen werden und wie dann entschieden wurde, aber auch, was es für Unwägbarkeiten gibt – das ist essenziell. Nur so können wir Menschen mitnehmen, und nur so schaffen wir Vertrauen. Es ist also Teil der gemeinsamen Verantwortung und des gemeinsamen Handelns, und es muss in unserem Interesse sein, die Akzeptanz und damit die Wirkungskraft einer Verordnung deutlich zu steigern. Unser Ziel ist die Beteiligung des Sächsischen Landtags beim Erlass von Rechtsverordnungen, also insbesondere beim Erlass von Geboten und Verboten zur Bekämpfung übertragbarer Krankheiten. Wir wollen regeln, dass die Einschränkungen der Grundrechte auf das notwendige Maß beschränkt, durch gezielte Maßnahmen minimiert werden und regelmäßig anzupassen sind. Unabhängig davon wollen wir eine frühzeitige Unterrichtung des Landtages und ein Einvernehmen über den geplanten Erlass von Rechtsverordnungen und die relevanten Erkenntnisse und Unterlagen. Eine Debatte im Parlament sorgt dafür, dass wir Abgeordnete uns mit den Bürgerinnen und Bürgern besser zu den Maßnahmen austauschen können und dabei ausloten, inwieweit wir Dinge ermöglichen und auch, wie wir uneinheitliche Maßnahmen vermeiden können. Die Einsicht, dass die starken Eingriffe in die Grundrechte und die bisherige Dauer derselben ein Parlamentsbeteiligungsgesetz erfordern, ist spätestens seit dem Herbst in der bundesweiten Debatte angekommen, und wir haben uns hier in der Koalition auf den Weg gemacht, dass auch Sachsen ein solches Gesetz erhält und der Landtag seiner Rolle als Kontrollorgan gerecht wird. Für das Funktionieren einer Demokratie ist ein starkes Parlament von fundamentaler Bedeutung, und eine starke parlamentarische Beteiligung ist daher – allen voran in Krisenzeiten – dringlichst angezeigt. Genau daran arbeiten wir, weil wir füreinander Verantwortung übernehmen und miteinander handeln. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN, der CDU, der SPD und der Staatsregierung – Jörg Urban, AfD, steht am Mikrofon.) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Eine Kurzintervention, Herr Urban?

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Jörg Urban AfD

Jawohl. Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Bitte.

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Jörg Urban AfD

Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Frau Schubert, ich muss intervenieren, weil Sie zum wiederholten Male versucht haben, uns zu unterstellen, dass wir als AfD kein Interesse daran hätten, das Parlament bei wichtigen Entscheidungen einzubeziehen, weil wir im Frühjahr tatsächlich gesagt haben, es solle der Notstand ausgerufen werden, um all das nachzuholen, was die Regierung versäumt hat. Das war zu diesem Zeitpunkt mehr als angemessen, (Zuruf des Abg. Rico Gebhardt, DIE LINKE) und ich glaube, wenn die CDU zu diesem Popanz erneut laut klatscht, zeigt das nur, Sie wollen Ihre Verantwortungslosigkeit aus dem Frühjahr wegklatschen. Sie hatten sich in keinster Weise auf eine Pandemie vorbereitet, obwohl sogar der Wissenschaftliche Dienst des Bundestags vor Jahren (Zurufe von der CDU und den BÜNDNISGRÜNEN) darauf hingewiesen hat, dass Deutschland nicht vorbereitet ist. Selbst die WHO hat im Januar angemahnt, dass eine Vorbereitung erfolgen soll. Zu diesem Zeitpunkt war Sachsen nicht auf eine Pandemie vorbereitet, in keinster Weise, und es war nicht abzusehen, ob es gelingt, die notwendigen Schritte wirklich zu koordinieren. Wir haben erlebt, dass es bis heute nicht gelungen ist, wirklich wichtige Bereiche wie die Alten- und Pflegeheime ausreichend zu schützen. Das ist die Wahrheit. Natürlich ist es zum heutigen Zeitpunkt schon lange an der Tagesordnung, endlich die Parlamente zu beteiligen. Das rufen wir Ihnen schon seit Monaten zu. Dass sich die GRÜNEN gerade jetzt als die Schützer und Beteiliger des Parlaments in der Coronakrise aufspielen, finde ich schon etwas dreist. Sie sitzen in der Regierung. Sie hatten acht Monate Zeit, eine Parlamentsbeteiligung herbeizuführen. (Zuruf des Abg. Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) Sie haben es nicht getan. (Beifall von der AfD – Zurufe von den BÜNDNISGRÜNEN und der SPD) Insofern freue ich mich, dass der Druck, der in der Öffentlichkeit entstanden ist, endlich die Parlamente zu beteiligen, wenn es um Grundrechtseingriffe geht, (Zuruf des Abg. Rico Gebhardt, DIE LINKE) auch bei Ihnen in der Regierung angekommen ist. (Beifall bei der AfD – Zuruf des Abg. Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Frau Schubert, möchten Sie sich dazu äußern? – Das ist nicht der Fall. Dann spricht jetzt die SPD-Fraktion. Herr Abg. Panter, bitte.

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Dirk Panter SPD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir sind seit Montag mit den erneuten Maßnahmen an einem Punkt angekommen, den wir noch vor weniger als einem Monat nicht für möglich gehalten hätten. Richtig ist, wir haben im Verlauf der Pandemie schon eine Vielzahl an Einschränkungen und dann auch wieder Lockerungen gesehen. Ich kann verstehen, wenn manche Menschen das Gefühl einer Achterbahnfahrt bekommen. Dem ist nur schwer zu begegnen. Richtig ist auch, dass wir immer wieder mit Maßnahmen und Einschränkungen auf die Entwicklung der Pandemie reagieren müssen; denn die stimmt sich nicht vorher mit uns ab. Die Aufgabe von Regierungen und Parlamenten ist es, die Achterbahnfahrt so gut wie möglich abzufedern; denn kurzfristig werden wir nicht aussteigen können. Im Gegenteil: Wir drehen jetzt noch eine Runde, und man erlaube mir das drastische Bild: Manchen ist bei dieser neuerlichen Runde auch zum Kotzen zumute. Wichtig ist deshalb meiner Meinung nach in Zukunft eine gute Kommunikation. Ehrlichkeit und Klarheit sind die Eckpfeiler einer solchen guten Kommunikation, damit wir den Menschen Orientierung geben können und die Akzeptanz gestärkt wird. Wo wir dabei noch besser werden müssen, dort müssen wir noch besser werden. Petra Köpping mit ihrer unermüdlichen Informationsarbeit kann uns dabei ein Vorbild sein. Am Freitag zum Beispiel stand sie den Bürgerinnen und Bürgern zusammen mit dem Ministerpräsidenten eine Stunde lang auf Sachsen-Fernsehen Rede und Antwort. So funktioniert klare und ehrliche Kommunikation. Vielen Dank. Diese Art der Kommunikation ist wichtig; denn die Menschen haben ein Bedürfnis danach. Zur Ehrlichkeit gehört auch – es ist gerade angesprochen worden –: Am 1. Dezember wird nicht einfach alles gut sein. Wir müssen den November nutzen, um auf die Pandemiebremse zu steigen. Aber ob das ausreicht und die Zahlen wieder auf das Sommerniveau heruntergehen – wer kann das heute schon sagen? Gerade deshalb müssen wir jetzt konsequent sein, um eine Chance zu haben, Weihnachten mit Familie und Freunden verbringen zu können. So oder so müssen wir uns aber jetzt schon darauf einstellen, dass im Dezember nicht alles so wird wie vorher und schon gar nicht wie vor einem Jahr. Alles andere zu behaupten, wäre unredlich. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir sind in Sachsen bislang wirtschaftlich, sozial und gesellschaftlich relativ gut durch die Krise gekommen. Dafür gilt unser Dank der Regierung, den Kommunen, vor allem den Gesundheitsämtern. Trotz allem ist es aber so, dass die Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus erhebliche, teils bittere wirtschaftliche, soziale und gesellschaftliche Schäden verursacht haben. Sie haben viele Sächsinnen und Sachsen hart getroffen. Es ist gut, dass es das Kurzarbeitergeld gibt, und trotzdem bleibt bei vielen Einkommen nur wenig übrig. Gerade die Kunst- und Kulturschaffenden, die Gastronomie, Hotellerie, die Veranstaltungsbranche trifft es besonders hart, wenn wir alle zu Hause bleiben müssen, statt gemeinsam ins Theater, in die Bar, ins Stadion oder ins Museum zu gehen. Deshalb gilt der Dank der SPD-Fraktion all denjenigen, die die Maßnahmen auch dann mittragen, wenn sie persönlich stark betroffen sind. Damit helfen sie, das Pandemiegeschehen wieder einzudämmen. (Beifall bei der SPD und der Staatsregierung) Den Betroffenen sagen wir: Wir lassen niemanden im Regen stehen. Ich bin froh, dass Olaf Scholz gemeinsam mit der Kanzlerin einmal mehr gezeigt hat, wie schnelles und verantwortungsvolles Handeln aussieht. Olaf Scholz hat durchgesetzt, dass den Unternehmen jetzt 75 % ihres Umsatzes ersetzt werden. Das hilft den Betroffenen, aber es hilft auch den einzelnen Menschen. Ich habe erst am Wochenende mit einer Wirtin gesprochen, und sie hat mir gesagt, dass sie mit den Hilfen von Olaf Scholz, wie sie sagt, „über die Runden kommt“ und ihren Koch nicht auf Kurzarbeit setzen muss. Was deshalb auch einmal gesagt werden darf: Das haben wir der Regierungsbeteiligung der SPD im Bund zu verdanken. Ohne Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten in Verantwortung ginge es dem Land schlechter. Das gilt für den Bund ebenso wie für den Freistaat. Das haben die letzten Monate gezeigt. (Unruhe) – Ja, Gott, das darf an einem Tag wie heute auch einmal sein. Wir reden viel über Trump. Da kann man wahrscheinlich noch etwas lernen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Bundeshilfen sind nur ein Beispiel dafür, wie wir in den letzten Monaten dazugelernt haben. Der Vorwurf, wir hätten nichts gelernt, wird zwar gebetsmühlenartig wiederholt, ist aber falsch. Im Gegenteil, die Krise der letzten Monate war auch ein gigantischer Lernprozess. Er ist sicher nicht zu Ende, wir können immer dazulernen. Jetzt aber davon zu sprechen, wir hätten gar nichts gelernt, ist unredlich. Das zeigt auch ein Blick auf die jetzt beschlossenen Einschränkungen. Es ist absolut richtig, dass in der zweiten Welle in Sachsen die Kitas und Schulen geöffnet bleiben. Wir haben im Frühjahr gesehen, welche besondere Belastung die Schließung von Schulen und Kitas für unsere gesamte Gesellschaft darstellt. Wir müssen jetzt alles tun, um zu vermeiden, dass es erneut dazu kommt; denn so schwer es ist: Versäumte Bildung kann man nicht bezahlen, Umsatzausfälle schon. Eltern, die arbeiten, können nicht gleichzeitig Kinder betreuen, auch nicht im Homeoffice. Liebe Kolleginnen und Kollegen, für die kommenden Monate wird es wichtig sein, dass wir gemeinsam unser Vorgehen immer wieder transparent kommunizieren. Wichtig dabei wird auch sein, dass wir in dieser Zeit nicht nur über die vielen Lauten sprechen, sondern auch über die leise Mehrheit derer, die bei aller Schwierigkeit Verständnis für die Maßnahmen hat und die vernünftig ist. (Beifall bei der SPD und des Staatsministers Martin Dulig) Viele Sächsinnen und Sachsen haben trotz teils immenser persönlicher Belastungen Verantwortung füreinander übernommen. Sie haben Rücksicht genommen, sie haben sich solidarisch gezeigt und dadurch Risikogruppen geschützt. Noch einmal: Ihnen allen danken wir. Auch noch einmal sei wiederholt: Ehrliche, offene und geradlinige Kommunikation wird der Eckpfeifer für die nötige Akzeptanz in den nächsten Monaten sein. Das sollte unser gemeinsamer Anspruch sein. Vielen Dank. (Beifall bei der SPD und des Staatsministers Martin Dulig) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Wir gehen jetzt in eine neue Runde. Ich frage die AfD-Fraktion. Hier liegt mir noch kein Vorschlag vor. Wird noch das Wort gewünscht? – Ist nicht der Fall. Nun die CDU-Fraktion, Herr Abg. Voigt.

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Sören Voigt CDU

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich danke im Namen der Koalitionsfraktionen unserem Ministerpräsidenten Michael Kretschmer und der Sächsischen Staatsregierung für ihr engagiertes Handeln, ihren Mut und ihre Entscheidungen in dieser herausfordernden Krisensituation. Mit unserem Entschließungsantrag wollen wir unseren Dank auch denjenigen gegenüber zum Ausdruck bringen, die solidarisch handeln. Dass es Deutschland und Sachsen in dieser schwierigen Zeit den Umständen entsprechend gut geht, ist das Verdienst der Menschen, die täglich an vielen Stellen in diesem Land ihren Dienst für die Gesellschaft tun. (Vereinzelt Beifall bei der CDU) Trotz teilweise deutlicher grundrechtsrelevanter Beschränkungen des privaten und wirtschaftlichen Lebens ist es uns bislang gut gelungen, Beschäftigte und Unternehmen zu unterstützen, Existenzen zu sichern, Lieferketten aufrechtzuerhalten. Ein Blick auf andere Länder in dieser Welt zeigt, Herr Urban, dass das bei Weitem keine Selbstverständlichkeit ist. Diejenigen, die politische Verantwortung tragen, müssen sich dabei mit berechtigter Kritik an der Dauer und dem Umfang von Grundrechtseinschränkungen auseinandersetzen. Das tun wir mit unserem Entschließungsantrag. Seit Beginn der Pandemie im Frühjahr ging es vor allem darum, unser Gesundheitssystem vor einer Überlastung zu schützen, die AHA-Regeln einzuhalten, freiwilligen Verzicht zu üben, Vernunft an den Tag zu legen, heißt, dem Applaus vom Balkon auch als Einzelner konkrete Taten folgen zu lassen. Das Gebot der Stunde heißt Solidarität. Diese Solidarität muss durch größtmögliches Bemühen um Akzeptanz der getroffenen Entscheidungen gewahrt werden. Diese Akzeptanz hängt auch davon ab, dass es einen nachvollziehbaren Abwägungsprozess gibt, der die Verhältnismäßigkeit und die Dauer der getroffenen Maßnahmen darstellt. Vor diesem Hintergrund begrüßen wir ausdrücklich die verschiedenen Überlegungen auf Bundes- und Landesebene zur Stärkung der Parlamente bei der Bewältigung der Corona-Pandemie. Weder die politischen noch die juristischen Diskussionen auf Bundes- und Länderebene sind derzeit abgeschlossen. Der Sächsische Landtag wird daher die weiteren Debatten hierzu sorgfältig und aufmerksam verfolgen und begleiten. Uns ist wichtig, dass die Staatsregierung den Sächsischen Landtag und die zuständigen Fachausschüsse auch künftig frühzeitig und umfassend über die aktuelle Sachlage und geplanten Maßnahmen mit Blick auf die Corona-Pandemie unterrichtet. Sie muss zudem dafür Sorge tragen, dass Kommunen, Bildungseinrichtungen, Unternehmen und selbstverständlich auch die Bürgerinnen und Bürger mit zeitlichem Vorlauf informiert sind und sich auf Änderungen einstellen können. Bei all diesen Maßnahmen ist darauf zu achten, dass dies mit der größtmöglichen Wahrung der Grundrechte erfolgt und die Belastung dabei so gering wie möglich ist. In unserem Antrag, meine Damen und Herren, machen wir aber auch deutlich, dass denjenigen, denen seit dem 2. November wirtschaftliche Nachteile entstehen, nun auch schnelle und unbürokratische Unterstützung zuteilwird, wie es vom Bund zugesagt wurde. Deshalb bitte ich Sie um Zustimmung zu unserem Antrag. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU, der SPD und vereinzelt bei den BÜNDNISGRÜNEN) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Wünscht die Linksfraktion noch einmal zu sprechen? – (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Nein, nicht mehr. Ich habe nicht verstanden, warum jetzt der Entschließungsantrag eingebracht werden musste! – Christian Hartmann, CDU: Es war an der Zeit!) Dann rufe ich Frau Dr. Maicher von den BÜNDNISGRÜNEN. Bitte, Sie haben das Wort.

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Dr. Claudia Maicher GRÜNE

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben Alarmstufe Rot. Wäre das das Thema eines Theaterstücks oder eine Kunstinstallation, würde man sich eindringlich mit den Folgen einer Krise für die einzelnen Menschen, aber auch für die ganze Gesellschaft auseinandersetzen können. Heute aber sind wir in der Pandemie mit all ihren Einschränkungen des Alltags, für die wir in aller Regel nicht gedanklich vorgebaut haben. Wir alle erleben eine schwierige, eine belastende Zeit. Kulturschaffende jedoch erleben eine einzige Katastrophe. Normalerweise würden wir uns jetzt, ein Jahr nach dem Antritt der Regierung, auf die kulturpolitischen Herausforderungen in Sachsen konzentrieren, Ziele und Visionen diskutieren, wie wir die lebendige Kultur im ländlichen Raum oder die kulturelle Bildung stärken können, wie wir Kultur in den Bereichen Chancengleichheit, faire Vergütung und die Diversität unterstützen und wie wir unserer Musikszene einen Entwicklungsschub geben können oder wie Digitalisierung nicht nur als schnelle Ersatzmaßnahme, sondern in ihrem ganzen künstlerischen Potenzial erschlossen werden kann. Stattdessen müssen wir dahin schauen, wo es brennt und wie es mit der Kultur weitergeht. Der Erhalt unserer kulturellen Vielfalt hat bei der Bewältigung der Krise für uns BÜNDNISGRÜNE eine zentrale Bedeutung. Ein Motto, das uns die Kulturbranche gerade zu Recht entgegenruft, lautet: Ohne Kunst wird es still. Was heißt das eigentlich? Verehrte Kolleginnen und Kollegen, ich möchte heute noch einmal den Wert betonen, den Kultur für uns alle in Sachsen hat. Wenn es still würde, dann ist das nicht nur schlecht für ein Kulturpublikum, was auf seine Freizeitgestaltung verzichten muss. Es geht zum einen um Wertschöpfung, zu der die Kultur- und Kreativwirtschaft bei all ihrer Kleinteiligkeit einen wichtigen Beitrag leistet. Über den unmittelbaren Umsatz hinaus hat Kultur erhebliche Effekte für die Standortattraktivität und die Nachfrage bei der Gastronomie, dem Hotelgewerbe und dem Tourismus. Der Wert von Kultur beruht aber zum anderen vor allem auf ihrer Fähigkeit, gesellschaftlichen Wandel zu diskutieren und auch anzustoßen. Es ist mir wichtig, dass wir uns die gesellschaftlichen Leistungen verdeutlichen, um als Politik die Weichen für die Zukunft richtig stellen zu können. Was fehlt, wenn es in der Kultur still wird, das können wir schon in der Krise sehen, weil soziokulturelle Angebote Vereinsamung oder Benachteiligung auffangen können. Vor allem aber macht Kultur über verschiedene Formen von Film bis Theater gesellschaftliche Themen greifbar, jenseits der Sprache von Wissenschaft, von Politik oder von Medien. Auch nach dieser Pandemie leben wir in einem rapiden gesellschaftlichen Wandel, den wir ohne Kunst, ohne die Kreativen, ohne die Kulturorte nicht bewältigen können. Kultur hilft dabei, den Veränderungsdruck zu verstehen, der durch den globalen Klimawandel, durch die neue Arbeitswelt, die Digitalisierung, das Auseinanderdriften der Gesellschaft entsteht. Kultur ist in ihrer Vielfalt ein tragender Pfeiler einer demokratischen Gesellschaft. Liebe Kolleginnen und Kollegen! Kultur kann Krise, und zwar in mehrerlei Hinsicht. Kulturschaffende haben hoch dynamisch reagiert, als sie während der ersten Welle digitale Formate entwickelt haben, Experimente, die das kulturelle Angebot nachhaltig bereichern. Sie haben sich über viele kreative Aktionen solidarisiert und jedwede Quelle aufgetan, ihre weggebrochenen Einnahmen wenigstens anteilig zu kompensieren. Kultur kann auch Gesundheitsschutz. Viele kleine und große Kulturträger haben ausgereifte Hygienekonzepte. Ich kann das Unverständnis gut nachvollziehen, das jetzt entsteht, wenn so vieles pauschal schließen muss. Deswegen sollten wir auch genau prüfen und genau begründen, welche Kultureinrichtungen wie geöffnet werden könnten. Gerade unsere Museen und Musikschulen sind wichtige immaterielle Lebensmittelhändler und provozieren nicht die vielen sozialen Kontakte und die Geselligkeit, auf die wir zu Recht gerade verzichten müssen. Wir sind verpflichtet, um die Akzeptanz für die Einschnitte nicht zu verspielen, den Eindruck der Ungleichbehandlung nicht so stehen zu lassen und politische Entscheidungen besser zu begründen und immer wieder der Situation anzupassen. Verehrte Kolleginnen und Kollegen, die vordringliche kulturpolitische Herausforderung ist es jetzt, unsere kulturelle Infrastruktur zu sichern. Kulturveranstaltungen, wie wir sie lieben, werden als Letztes wieder möglich sein. „Füreinander Verantwortung übernehmen. Miteinander handeln“ heißt jetzt anzuerkennen, dass Kulturschaffende durch ihren Verzicht auf Tätigkeit, auf Einkommen einen solidarischen Beitrag für die Gesellschaft leisten und wir ihnen im Gegenzug auch durch diese Krise helfen müssen. Vor allem die freie Szene, die Vielfalt der privaten, gemeinnützigen und gewerblichen Träger und die vielen Soloselbstständigen brauchen eine Perspektive. Wir GRÜNE fordern deshalb seit Monaten, dass die Bundesregierung in ihr Hilfsprogramm für freie Kulturschaffende die Lebenshaltungskosten einbezieht. Diese zentrale Rettungsmaßnahme wurde inzwischen so unendlich oft begründet und von allen Seiten angemahnt. Selbst Frau Grütters hat es nach langem Festhalten am Vertrösten auf die vermeintlich erleichterte Grundsicherung letztlich verstanden und letzte Woche noch einmal gemeinsam mit den Kulturministerinnen und -ministern der Länder eine Erinnerung an Bundesfinanzminister Scholz und Bundeswirtschaftsminister Altmaier geschickt. Die Kultur in Sachsen braucht diese Hilfe jetzt, und zwar so, dass sie unbürokratisch bei allen ankommt. Auch als Freistaat Sachsen haben wir verschiedene Hilfsprogramme aufgesetzt, die greifen. Das Härtefallprogramm zum Auffangen der Einnahmenausfälle für freie Träger, das Stipendium „Denkzeit“ für einzelne Kulturschaffende und das Programm „Denkzeit Event“ für die Veranstaltungsbranche zum Beispiel. Angesichts der Ungewissheit, wann die Umsätze wieder steigen, stehen wir allerdings auch hier vor weiteren Anstrengungen und müssen die bestehenden Programme, wenn notwendig, im Jahr 2021 fortsetzen. Für die bevorstehenden Haushaltsverhandlungen möchte ich noch einmal festhalten, dass Kultur Grundbedarf ist. Diesen können wir nicht als Luxusgut behandeln, das wir aus unserem Warenkorb einfach wieder herauslegen, weil schon so viel anderes darin ist. Wenn es in Sachsen nicht still werden soll, dann müssen wir mit vereinten Kräften und mit Weitblick handeln, unsere Kulturszene erhalten und ihr eine Weiterentwicklung ermöglichen. Herzlichen Dank. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN, der CDU, den LINKEN, der SPD und der Staatsregierung) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Möchte die SPD-Fraktion sprechen? – Das ist nicht der Fall. Dann schaue ich noch einmal auf die Anmeldung. – Frau Abg. Hammecke von den BÜNDNISGRÜNEN, bitte.

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Lucie Hammecke GRÜNE

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete! Wir befinden uns in einer absoluten Ausnahmesituation, einer Situation, die von uns allen Disziplin erfordert, einer Situation, die uns allen Einschränkungen aufgibt – ein unvorhergesehenes Ereignis erschreckenden Ausmaßes, das alle Menschen hier im Freistaat Sachsen trifft. Und doch: Wenn uns sprichwörtlich alle derselbe Sturm trifft, sitzen wir doch nicht alle im selben Boot. Während für manche die Zeit der ersten starken Beschränkungen im März eine Zeit des Homeoffice, der Videokonferenzen und des Take-awayEssens waren, war die Zeit für andere eine besondere Herausforderung – angefangen bei den Menschen, deren Arbeit nicht im Homeoffice möglich war, weiterhin bei jenen, deren Arbeitsstelle vielleicht geschlossen wurde, hin zu jenen, die nicht mehr auf dringend benötigte Hilfsstrukturen zurückgreifen konnten. Auch und gerade in der Krise muss es unser aller Prämisse sein, niemanden alleinzulassen. Gerade die Menschen, die vielleicht bereits vor der Krise auf Unterstützung angewiesen waren, dürfen wir jetzt nicht alleinlassen. Diese besonders vulnerablen Gruppen, so heterogen und vielfältig sie sind, bedürfen unserer besonderen Aufmerksamkeit. Ein Thema haben wir im letzten Plenum bereits besprochen: das Thema häusliche Gewalt, Gewalt, die sich vor allem gegen Frauen richtet. Ich bin dankbar, wenn ich in Apotheken gehe und dort die gemeinsame Plakatkampagne des sächsischen Gleichstellungsministeriums und des Landesfrauenrates sehe, dankbar, weil ich hoffe, dass nicht nur ich die Plakate sehe, sondern dass diejenigen, die auf Hilfe angewiesen sind, diese Nummern wählen. Auch psychische Erkrankungen und Suchterkrankungen sind Themen, über die unsere Gesellschaft viel zu häufig schweigt. Betroffene werden stigmatisiert. Dabei ist es essenziell, dass wir darüber sprechen, denn psychische Erkrankungen sind Teil der Lebensrealität vieler Menschen. Die Hilfsangebote, Beratungen und Therapiemöglichkeiten sind alle geöffnet. Das ist wichtig und richtig so, und es muss auch weiterhin gewährleistet werden. Während die meisten Menschen während der Zeit der Kontaktbeschränkungen mehr Zeit bei sich zu Hause verbringen, gibt es für andere Menschen diese Möglichkeit nicht. Geschätzt sind in Deutschland 48 000 Menschen obdachlos, von den Wohnungslosen sprechen wir hier gar nicht. Die Versorgung von Obdachlosen in Notunterkünften ist unbedingt sicherzustellen, auch für nicht deutsche Staatsbürger(innen). Wir müssen auch über Menschen in prekären Arbeitsverhältnissen reden, die in der Coronakrise entweder massive Einnahmeneinbußen hatten oder sogar ein Verbot ihrer Tätigkeit hinnehmen mussten. Meine Kollegin Claudia Maicher ist in ihrer Rede bereits auf die prekäre Situation vieler Soloselbstständiger in der Kunst- und Kulturszene eingegangen. Ich möchte aber meinen Fokus auf eine ganz andere Gruppe legen. Denn auch viele in der Prostitution Tätige gehören zu jenen, deren Leben und Erwerbstätigkeit momentan massiv eingeschränkt ist. Einige sind jetzt gezwungen, in der Illegalität und damit unter noch prekäreren und gefährlicheren Bedingungen weiterzuarbeiten, oder sie sind von Obdachlosigkeit bedroht. Hier braucht es Unterstützungsmöglichkeiten. (Sebastian Wippel, AfD: Sie sollen das Gewerbe abmelden!) Aber auch Geflüchtete, besonders in Gemeinschaftsunterkünften oder Erstaufnahmeeinrichtungen, sind hiervon besonders betroffen. Es ist wichtig, dass in Unterkünften die Hygienestandards eingehalten werden, dass es Quarantäneplätze und bei Bedarf psychologische Betreuung gibt. Aber auch bei der Frage von Integration darf es jetzt keinen Vollstopp geben. Es geht um Integrations- und Sprachkurse und um Bildungsangebote für Kinder, die auch in der Krise möglichst aufrechterhalten werden müssen. Sehr geehrte Damen und Herren, auch diese Aufzählung ist natürlich nur ein kleiner Ausschnitt, ein kleiner Blick auf die Menschen, die jetzt besonderer Unterstützung bedürfen. In der Krise niemanden allein zu lassen bedeutet aber auch, dass wir der Einsamkeit mit allen Mitteln entgegenwirken müssen. Unsere Erläuterungen zu den Kontaktbeschränkungen müssen klar sein: Die Menschen müssen leicht verstehen, wo und mit wie vielen Personen sie sich treffen dürfen. Es gibt natürlich die Menschen, über die wir zu Recht viel reden, die sich nicht an die Beschränkungen halten. Aber es gibt auch jene, die sich aus Angst vor einer Weiterverbreitung, aus Angst vor einem Verstoß zu Hause völlig isolieren. Unsere Sprache kennt keine so niedliche Bezeichnung wie den „Knuffelcontact“ im Belgischen, der zuletzt im Internet sehr viel Aufmerksamkeit erhielt. Aber um das Thema muss es auch bei uns gehen. Dabei sehe ich die Staatsregierung in der Verantwortung, und sie macht es auf der Internetpräsenz, auf den sozialen Medien des Freistaates auch vorbildlich, niedrigschwellig Informationen bereitzustellen. Aber ich sehe auch uns Abgeordnete in der Pflicht, zu informieren, für Transparenz zu sorgen, Informationen weiterzuleiten, die wir bekommen, und verantwortungsvoll zu kommunizieren. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, wir sprechen von Solidarität, die unser Handeln leiten muss, die unserem Handeln zugrunde liegt. Das ist richtig und wichtig. Deshalb ist es auch genauso wichtig, darüber zu sprechen, dass wir die besonders vulnerablen Gruppen im Blick behalten, uns ihrer besonderen Bedürfnisse bewusst sind. Ebenso sollte uns bewusst sein, dass sich auch, wenn über uns alle derselbe Sturm hereinbricht, die Wetterfestigkeit unserer Boote stark unterscheidet. Vielen herzlichen Dank. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN, der CDU, den LINKEN, der SPD und der Staatsregierung) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Ich schaue zur Staatsregierung, ob Redebedarf besteht. – Das ist nicht der Fall. Damit haben wir die Aussprache beendet. Wir kommen jetzt zu den Entschließungsanträgen. Wir beginnen mit dem Entschließungsantrag der Fraktion DIE LINKE in der Drucksache 7/4439. Ich denke, dass noch Einbringung gewünscht ist. – Herr Abg. Gebhardt, bitte.

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Rico Gebhardt Die Linke

Frau Präsidentin, ich möchte ihn gern einbringen. Ich freue mich, dass Sie wieder da sind. – Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zu unserem Entschließungsantrag: Wir wollen uns mit diesem Entschließungsantrag einerseits besonders bei allen Menschen bedanken, die sich in Sachsen sowohl an der Bewältigung der Krise beteiligen, aber auch sich an die Regeln halten. Wir haben noch einmal aufgelistet, wen wir besonders herausheben wollen: Praxen, Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen, Gesundheitsdienst, Feuerwehr, Polizei, Katastrophenschutz, Rettungsdienste, Labore, Einzelhandelsgeschäfte usw. Wir wollen uns aber mit diesem Entschließungsantrag noch einmal bei Kunst- und Kultureinrichtungen bedanken sowie bei der Veranstaltungsbranche, bei Tourismus-, Gaststätten- und Beherbergungsbetrieben und -vereinen, die in den letzten Monaten ganz viel geleistet haben. Wir würden gern feststellen wollen mit unserem Entschließungsantrag – es sind dazu schon Ausführungen gemacht worden –, dass es uns um die Verhältnismäßigkeit, die Zielgerichtetheit und die Nachvollziehbarkeit von Maßnahmen geht. Es geht uns aber auch darum, dass die bereitgestellten finanziellen Mittel die gesellschaftlichen Kosten letztendlich auch abbilden und dass wir uns darüber verständigen: Es geht uns um mehr Investitionen in moderne technische Lösungen. Wir würden mit unserem Entschließungsantrag gern die Staatsregierung auffordern, vor allen Dingen im Gesundheitswesen einschließlich der Krankenhäuser noch aktiver zu werden, was die Unterstützung betrifft. Wir möchten darauf hinweisen, dass wir an vielen öffentlichen Einrichtungen mehr tägliche Desinfektion brauchen: an Schulen, Kindereinrichtungen usw. Ich glaube, dort haben wir noch einigen Nachholbedarf. Letztendlich geht es auch darum – darüber habe ich schon gesprochen –, ein Grundeinkommen für die betroffenen Soloselbstständige und Kleinstunternehmer aufzulegen: 1 180 Euro. Da wiederhole ich mich. Wir wollen noch einmal darauf verweisen – ich habe vernommen, was die Koalition gesagt hat –, dass wir eine Etablierung hinbekommen, sodass die Beteiligung des Landtags stattfindet und gemeinsam mit der Staatsregierung auf der Grundlage gesetzlicher Ermächtigungen vorher eine Debatte dazu geführt wird, und zwar entweder hier im Plenum oder in den zuständigen Fachausschüssen. Wir hatten Ihnen dazu schon einen Gesetzentwurf vorgelegt; dieser wurde auch schon angehört. Wir können ihn gemeinsam auch im Dezember, gern mit Änderungsanträgen von der Koalition – wir sind da immer sehr aufnahmefähig –, beschließen. Damit hätten wir dann eine rechtliche und gesetzliche Grundlage dafür. Vielen Dank. (Beifall bei den LINKEN – Heiterkeit des Abg. Christian Hartmann, CDU) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Wer möchte zum Entschließungsantrag der LINKEN-Fraktion sprechen? – Herr Urban von der AfD-Fraktion, bitte.

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Jörg Urban AfD

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Der Entschließungsantrag der Linksfraktion geht aus unserer Sicht in eine völlig falsche Richtung. Sie wollen einen allumfassenden Lastenausgleich für alle möglichen Bereiche, die Einbußen durch die Corona-Maßnahmen hinnehmen mussten. Es geht zum Beispiel um eine bessere Unterstützung von Soloselbstständigen mit einem Grundeinkommen. Aus unserer Sicht braucht es nicht neue Hilfen. Es würde schon reichen, wenn die versprochenen Hilfen auch da ankommen würden, wo sie benötigt werden. (Beifall bei der AfD) Sie wollen mit Ihrem Antrag die Krisensituation zementieren. Wir müssen aber weg vom Panik- und Krisenmodus! Die Menschen und Unternehmen müssen wieder in die Lage versetzt werden, ihre Einnahmen durch Erwerbs- und Geschäftstätigkeit selbst zu generieren. (Beifall bei der AfD) Es braucht hierfür eine Neuausrichtung der Strategie auf einen langfristigen Umgang mit dem Coronavirus. Wir müssen Risikogruppen viel besser schützen, um so Freiheiten für ein geregeltes Leben und eine geregelte Geschäftstätigkeit für den Großteil der Bevölkerung zu ermöglichen. Sie können die Krise nicht dauerhaft mit der Notenpresse retten, auch wenn das linke Politiker schon immer glauben. (Susanne Schaper, DIE LINKE: So ein Schwachsinn!) Das Geld wächst nicht auf den Bäumen. Durch eine uferlose Neuverschuldung schaffen Sie ganz andere, neue Probleme. Die Auswirkungen einer neuen Wirtschafts- und Finanzkrise wären verheerend, und sie würden alle treffen. (Beifall bei der AfD) Sie wären dadurch deutlich dramatischer als die Auswirkungen der Corona-Maßnahmen. Wir erlauben uns da etwas mehr Weitsicht und wollen eine gewisse Normalisierung im Umgang mit dem Coronavirus – auch durch geeignete, zielgerichtete Schutzmaßnahmen. Ihr Antrag ist dafür nicht hilfreich, und deshalb lehnen wir ihn ab. Vielen Dank. (Beifall bei der AfD) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Nun möchte die SPD-Fraktion sprechen; Frau Abg. Friedel, bitte.

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Sabine Friedel SPD

Frau Präsidentin! Ich will nur kurz begründen, warum wir den Entschließungsantrag ablehnen. Er ist sehr umfangreich, und dieser Umfang führt dazu, dass darin auch eine Reihe von Dingen stehen, denen wir zustimmen und von denen wir meinen, dass das vernünftige Punkte sind. Dieser Umfang führt aber auch dazu, dass andere Themen erwähnt sind, wo wir sagen: Das geht nicht so schnell hoppla-hopp zu beschließen bzw. sind wir hierzu anderer Auffassung. Das heißt konkret: Die Punkte 1 bis 10, zu denen die Staatsregierung aufgefordert wird, haben eine Bandbreite von dem schon angesprochenen Grundeinkommen über den Verzicht auf die Schuldenbremse bis hin zur Frage der ordnungsgemäßen Ausstattung öffentlicher Einrichtungen mit Desinfektionsmitteln, wozu wir sagen: Das ist ein Punkt, der sich schon in der Umsetzung befindet; deswegen muss man ihn nicht beschließen. Aufgrund dieser Breite bitte ich um Verständnis dafür, dass es uns nicht möglich ist, diesem Entschließungsantrag zuzustimmen. Ich denke aber, dass einige Punkte daraus auch in den Entschließungsantrag der Koalition aufgenommen worden sind, sodass hier nichts unter den Tisch fällt. Vielen Dank. (Beifall bei der SPD) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Weiteren Redebedarf kann ich jetzt nicht erkennen; deshalb lasse ich über den Entschließungsantrag der Fraktion DIE LINKE abstimmen. Wer diesem Antrag seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Ohne Stimmenthaltungen und mit einer Reihe von Stimmen dafür ist der Antrag dennoch mit Mehrheit abgelehnt. Ich rufe nun den Entschließungsantrag der Koalition auf. Wenn ich es richtig verstanden habe, ist dieser vorhin schon eingebracht worden. Gibt es vonseiten der weiteren Fraktionen Redebedarf? – Herr Dr. Weigand, bitte.

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Dr. Rolf Weigand AfD

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ja, Herr Voigt, den Antrag haben Sie vorhin so schön mit hineingemogelt, damit Sie der Erste sind, der einen Entschließungsantrag einbringt. Da morgen von der AfD auch noch einiges auf der Tagesordnung steht, muss man der Sache auch etwas vorgreifen; darüber musste ich ein wenig schmunzeln. Jörg Urban hat das heute früh sehr schön in seiner Rede dargestellt: Auch wir danken natürlich all denjenigen, die uns durch diese Zeit gebracht und viele Entbehrungen in Kauf genommen haben. Sie sprechen das Privatleben an und schreiben in Ihrem Entschließungsantrag, den Sie übrigens gestern unterschrieben haben: „Die Verbreitungsgeschwindigkeit des Virus konnte gebremst werden.“ Da habe ich heute früh allerdings ihren Ministerpräsidenten irgendwie anders verstanden. Dabei müssen Sie – wenn Sie es wissenschaftlich betrachten; Sie kommen ja aus der Wissenschaft – auch das Zeitfenster ein wenig mit festlegen. (Sabine Friedel, SPD: Es ging um das Frühjahr 2020!) – Das steht aber nicht so drin. Sie gehen nur auf die Pflegekräfte ein. Wir sehen da auch noch andere Berufsgruppen. Auch in den Krankenhäusern – das wurde heute früh schon angesprochen – wird momentan sehr vieles getan. Der Pflegebonus ist ja etwas, wo es erst hü und dann hott zuging. Schließlich kam er doch, ist aber bis heute nicht ausgezahlt. Das ist nämlich das große Problem. Ich denke, hier braucht es nicht noch mehr warme Worte für die Leute – man muss das Geld, das man versprochen hat, endlich auch bei den Leuten ankommen lassen. (Beifall bei der AfD) Ja, in den Krankenhäusern herrscht Personalmangel. In Niedersachsen ist man jetzt so weit, dass man 12-StundenSchichten in der Pflege legalisiert hat. Ich hoffe aber nicht, dass das auch der Weg in Sachsen sein wird. Ferner schreiben Sie in dem Entschließungsantrag, dass Sie mehr wissenschaftliche Erkenntnisse möchten. Darüber musste ich schmunzeln. Genau so hieß ein Antrag von uns hier im April: „Wissenschaftliche Fakten statt gefährliches Halbwissen“. Für diesen Antrag wurden wir damals kritisiert. (Zuruf des Abg. Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) Wo sind denn die wissenschaftlichen Fakten, die sich auch kritisch mit der Sache auseinandersetzen und die sagen, wir brauchen keinen Lockdown und wir müssen andere Maßnahmen ergreifen? Warum müssen wir hier 100 000 Anfragen stellen und jeder Sache hinterherrennen? Weil eben nichts transparent ist und weil Sie sich nur an Infektionszahlen festhalten, anstatt wirklich Ausbruchshorte herauszugreifen. Diese Kritik konnten Sie auch der Presse entnehmen. Es geht darum, das einfach transparenter zu machen. Ihre Maßnahmen gehen also an der Sache vorbei. (Beifall bei der AfD) Sie gehen auch auf die Rolle der Parlamente ein. Ich erinnere mich an eine wunderschöne Rede von Joachim Keiler im April, der gesagt hat: Bei diesen Kettenverordnungen ist das große Problem, dass sie eben die Grundrechte aushebeln. – Darauf haben wir auch schon im Frühjahr hingewiesen; das ist auch Ihnen jetzt eingefallen. Wahrscheinlich haben es die Leute auch langsam satt, dass hier die Grundrechte so sehr ausgehebelt werden. Alles in allem eine schöne Sache, die wir aber morgen mit einem Antrag etwas konkreter machen werden. Deshalb werden wir uns enthalten. Vielen Dank. (Beifall bei der AfD) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Das war Herr Dr. Weigand von der AfD-Fraktion. Gibt es weiteren Redebedarf? – Die Linksfraktion, bitte.

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Rico Gebhardt Die Linke

Ich will mich zu dem Entschließungsantrag der Koalition äußern. Da hat man viel Text aufgeschrieben. Für diejenigen, die das nicht alles gelesen haben, darf ich zumindest noch einmal zwei, drei Aspekte kommentieren. Ich freue mich natürlich, wenn der Sächsische Landtag die weiteren Debatten zum Thema „Wie beteiligen wir das Parlament?“ sorgfältig verfolgt und begleitet. Man hätte dazu auch einmal etwas Konkreteres festlegen können. Aber wir verfolgen jetzt einmal, was da so auf Bundesebene und auf anderen Länderebenen gemacht wird. Gleichzeitig wird die Staatsregierung aufgefordert – ich zitiere –, „auch künftig umfassend das Parlament zu informieren“. Das „umfassend“ bisher würde ich jetzt einmal infrage stellen. Dann steht in Punkt 3 bei II, wer alles daran zu beteiligen ist, nämlich Kommunen, Bildungseinrichtungen, es sind Vorläufe bei Behörden und Unternehmen zu schaffen. Dass dabei wieder der Landtag fehlt, möchte ich nur einmal feststellen. Ein bisschen hasenfüßig wurde das also schon zusammengeschrieben. Darüber bin ich etwas traurig. Das hätte man schon etwas konkreter machen können. Wir werden uns aber der Stimme enthalten, weil auch einige kluge Dinge darinstehen. Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Damit kommen wir zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Koalition in der Drucksache 7/4444. Wer dem Antrag seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Es gibt eine Reihe von Stimmenthaltungen, keine Gegenstimmen. Der Antrag ist mit Mehrheit angenommen. Meine Damen und Herren! Damit ist der Tagesordnungspunkt 1 abgeschlossen. Ich rufe auf Tagesordnungspunkt Bestimmung der Anzahl und Schriftführerinnen Drucksache 7/4219, Antrag der Fraktionen Drucksache 7/4276, Drucksache 7/4277, Drucksache 7/4278, Wahlvorschlag Drucksache 7/4279, Wahlvorschlag der Drucksache 7/4268, Gibt es zu der Drucksache 7/4219, Antrag der Fraktionen, noch Diskussionsbedarf? – Das ist nicht der Fall. Damit stelle ich die Drucksache 7/4219 zur Abstimmung. Wer dieser Drucksache seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Ich kann Einstimmigkeit erkennen. Damit ist die Drucksache beschlossen. Nach § 7 Abs. 1 in Verbindung mit § 15 Abs. 2 der Geschäftsordnung wählt der Landtag nach den Vorschlägen der Fraktionen entsprechend dem Stärkeverhältnis der Fraktionen stellvertretende Schriftführerinnen und Schriftführer. Daraus ergibt sich bei der eben beschlossenen Anzahl von 10 stellvertretenden Schriftführerinnen und Schriftführern folgende Zusammensetzung; Sie können diese alle erkennen. Ich glaube, ich brauche Ihnen auch Tagesordnungspunkt Wahl eines stellvertretenden Mitgliedes für den gemäß § 12 Abs. 1 Nr. 2 und Abs. Drucksache 7/4293, Wahlvorschlag der Mit Schreiben vom 11. Oktober 2020 hat der Abgeordnete Volkmar Zschocke seine stellvertretende Mitgliedschaft im Landesjugendhilfeausschuss niedergelegt. Gemäß § 12 Abs. 1 Nr. 2 und Abs. 4 in Verbindung mit § 13 Abs. 3 des Landesjugendhilfegesetzes hat der Sächsische Landtag bei Ausscheiden aus dem Landesjugendhilfeausschuss für die verbleibende Amtsperiode ein Ersatzmitglied bzw. einen Stellvertreter zu wählen. Deshalb ist heute eine Nachwahl erforderlich. Hierzu liegt Ihnen der Wahlvorschlag der nach § 15 Abs. 2 der Geschäftsordnung vorschlagsberechtigten Fraktionen BÜNDNISGRÜNE in der Drucksache 7/4293 für die Wahl eines stellvertretenden stimmberechtigten Mitglieds vor. Vorgeschlagen zur Wahl als stellvertretendes stimmberechtigtes Mitglied für den Landesjugendhilfeausschuss ist Lucie Hammecke. Wahl der stellvertretenden und Schriftführer CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SPD Wahlvorschlag der Fraktion CDU Wahlvorschlag der Fraktion AfD der Fraktion DIE LINKE Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Wahlvorschlag der Fraktion SPD nicht alle Drucksachen-Nummern der verschiedenen Fraktionen vorzulesen. Gemäß § Abs. 1 der Geschäftsordnung ist derjenige gewählt, der mehr Ja- als Neinstimmen erhält. Hierzu ist keine Debatte vorgesehen. Ich frage, ob wir die Wahl durch Handzeichen erledigen können, oder widerspricht dem jemand von den Abgeordneten? – Das ist nicht der Fall. Damit können wir mit Handzeichen abstimmen. Wer dem Beschlussvorschlag seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Ich stelle Einstimmigkeit fest. Ich frage, ob jemand von den Damen und Herren Abgeordneten die Wahl nicht annimmt. – Das ist nicht der Fall. Damit sind alle gewählt und können ihr Amt antreten. Damit ist Tagesordnungspunkt 2 beendet. Wir kommen zu stimmberechtigten Landesjugendhilfeausschuss 4 des Landesjugendhilfegesetzes Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Meine Damen und Herren! Die Wahlen finden nach den Bestimmungen unserer Geschäftsordnung geheim statt. Aber wir können auch offen abstimmen. Ich frage Sie, ob jemand widerspricht. – Das ist nicht der Fall. Damit kommen wir zur Abstimmung. Wer dem Vorschlag der BÜNDNISGRÜNEN seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Ich sehe Einstimmigkeit und frage Sie: Nehmen Sie die Wahl an? (Lucie Hammecke, BÜNDNISGRÜNE: Ja!) Dann gratuliere ich Ihnen und wünsche Ihnen viel Erfolg in Ihrer Arbeit. Damit haben wir diesen Punkt abgearbeitet und kommen jetzt zu Tagesordnungspunkt Aktuelle Erste Aktuelle Debatte: Gefährder unter uns – Antrag der Zweite Aktuelle Debatte: 30 starkes Parlament – starke Antrag der Fraktionen CDU, Die AfD-Fraktion hat von ihrem Recht Gebrauch gemacht, das Thema ihrer Aktuellen Debatte entsprechend § 50 Abs. 1 Satz 4 unserer Geschäftsordnung zu ändern. Der Aktuellen Debatte der Fraktionen CDU, BÜNDNISGRÜNE und SPD haben wir zu Beginn der Sitzung bereits zugestimmt. Demzufolge liegen mir die vorliegenden Anträge auf Aktuelle Debatten vor: Antrag der Fraktion AfD zum Thema „Messermord in Dresden – Gefährder unter uns – worauf wartet Wöller?“, Antrag der Fraktionen CDU, Erste Aktuelle Messermord in Dresden – Gefährder Antrag der Die AfD hat als Antragstellerin das erste Wort. Herr Abg. Wippel, bitte.

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Sebastian Wippel AfD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kollegen Abgeordnete! Am Anfang der Debatte möchte ich mich bedanken, dass Sie unserem Anliegen gefolgt sind und heute Morgen eine Schweigeminute für die Opfer des islamistischen Terrors eingelegt haben. Es freut mich sehr, dass wir das durchgeführt haben. Am 04.10. spazierte Thomas L. mit seinem Lebenspartner durch Dresden über die Schloßstraße, und er wurde durch einen feigen, wirklich hinterhältigen islamistischen Mordanschlag jäh aus dem Leben gerissen. Sein Partner wurde schwer verletzt. Möglicherweise werden die Wunden heilen – die körperlichen. Die Narben bleiben, und es werden bei seinem Lebenspartner immer die schlimmen Bilder im Kopf bleiben, die er an diesem Abend erleben musste. Meine Damen und Herren! Wir leben in einem Land, in dem jeder lieben kann und darf, wen er möchte. So stellt sich natürlich die Frage, warum, und welche Islamisten wir tatsächlich in dieses Land gelassen haben. Dieser Anschlag reiht sich ein in eine Reihe von Anschlägen: die Jagd auf Motorradfahrer durch einen Islamisten in Berlin, die Anschläge von Ansbach und von Würzburg, das Stunde Messermord in Dresden – worauf wartet Wöller? Fraktion AfD Demokratie – starker Freistaat BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SPD BÜNDNISGRÜNE und SPD zum Thema „30 Jahre Sächsischer Landtag – starkes Parlament – starke Demokratie – starker Freistaat“. Die Gesamtredezeiten brauche ich wohl jetzt nicht noch einmal vorzulesen, oder wünscht dies eine Fraktion? – Das ist nicht der Fall. Dann kommen wir zu Debatte unter uns – worauf wartet Wöller? Fraktion AfD Berliner Attentat auf dem Breitscheidplatz – im europäischen Kontext aber auch die unzähligen Anschläge in Frankreich, in England und zuletzt das brutale Attentat in Wien. Dieser Anschlag zeigt nicht nur beliebigen Schwulenhass eines Islamisten, sondern es ist auch ein Anschlag auf unser aller Werte, auf unsere Lebensweise, auf unsere Kultur, auf die Art und Weise, wie wir in diesem Land zusammenleben. Wir wollen diese Werte allesamt erhalten. Wir sind bereit, diese Werte auch gegen den Islamismus zu verteidigen. (Beifall bei der AfD) Wie aber geht unsere Regierung nun damit um, mit diesem Anschlag in Dresden? Ich frage wirklich: Wo waren denn die Lichterketten aus Betroffenheit? Wo waren denn die Demonstrationen für Toleranz? Wo war denn der Aufschrei des Bundespräsidenten, der sich ansonsten zu unliebsamen Demonstrationen äußert? Wo waren die Worte der Bundeskanzlerin? Ich habe bis vorhin – heute Morgen, am Anfang der Regierungserklärung – kein Wort der Anteilnahme vonseiten des Ministerpräsidenten gehört, zumindest nicht in der öffentlichen Debatte. (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Was? – Zuruf von der CDU: Selektive Wahrnehmung! – Unruhe) Der Innenminister erklärte im Innenausschuss auf Fragen zu der Tat, dass er sich zu Gerüchten noch nicht einmal äußern werde. Anstatt sich dem Parlament zu stellen und Rede und Antwort zu stehen, hat er sich erst später, nach der Festnahme des Tatverdächtigen, gegenüber der Presse erklärt – allerdings wiederum nicht selbst, denn er hat das nicht zur Chefsache gemacht. Er hat es vorgezogen, in den Herbstferien lieber im Urlaub zu weilen. Da muss ich ganz ehrlich sagen: Das ist an Kaltschnäuzigkeit und an Instinktlosigkeit überhaupt nicht zu überbieten, wenn wir einen Anschlag im Herzen unseres Freistaates haben. (Beifall bei der AfD) Ich habe hier bereits an anderer Stelle gesagt: Wenn sich unter einer Million Menschen, die nach Deutschland kommen, nur ein Promille Gefährder befinden oder relevante Personen, dann brauchten wir etwa 14 000 bis 16 000 Polizisten, um diese Leute auf Schritt und Tritt zu überwachen. Das geht in Deutschland nicht, denn wir haben dieses Personal nicht. Somit stellt sich die Frage: Was hat die Regierung eigentlich getan, um Gefährder abschieben zu lassen? Die Aussetzung der Abschiebungen, und zwar für alle Personen, ist in der Innenministerkonferenz von unserer Staatsregierung immer wieder mit durchgewinkt worden. Jetzt die wohlfeile Forderung zu erheben, islamistische Gefährder dann auch einmal nach Syrien abzuschieben, kommt reichlich spät. Ich sage Ihnen eines: Ihre Initiativen – die Sie offensichtlich nicht gebracht haben; zumindest sind sie uns nicht bekannt – reichen nicht aus. Protokollnotizen in einem Protokoll der Innenministerkonferenz sind nichts anderes als das Waschen der Hände in Unschuld, wie es einst Pontius Pilatus an anderer Stelle getan hat. (Beifall bei der AfD) Meine Damen und Herren! Wir brauchen Maßnahmen, wir brauchen konsequente Maßnahmen. Wir brauchen die Abschiebung von Gefährdern aus diesem Land in deren Land oder in ein Drittland, mit dem wir ein Abkommen haben. Wir brauchen für diese Personen, solange sie noch hier sind, die Abschiebehaft oder eine Internierung – wie es Nicolas Sarkozy in Frankreich bereits gefordert hatte. (Vereinzelt Beifall bei der AfD) Ein Verstoß gegen die Genfer Flüchtlingskonvention liegt hier auch nicht vor, denn dort ist die Abschiebung von Gefährdern auch in gefährliche Staaten durchaus vorgesehen. Die Sicherheit des eigenen Volkes muss immer Vorrang vor dem Schutz von Verbrechern haben. (Beifall bei der AfD) Meine Damen und Herren, schauen wir uns an, was Dänemark macht, was Schweden macht und wo Frankreich auch nachzieht. Diese Länder schieben – – Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Bitte zum Ende kommen.

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Sebastian Wippel AfD

Einen Satz noch. – Diese Länder schieben nämlich ab. Arbeiten wir hier im europäischen Gedanken mit unseren Partnern zusammen! Schließen wir uns an. Gehen wir mit voraus. Solidarisieren wir uns mit den anderen Staaten. Vielen Dank. (Beifall bei der AfD) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Für die CDUFraktion Herr Abg. Anton, bitte. (Zurufe von den LINKEN: Maske! – Heiterkeit – Rico Anton, CDU, kehrt zu seinem Platz zurück, um einen Mund-Nasen-Schutz zu holen. –

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Rico Gebhardt Die Linke

Wenn man aus der letzten Reihe kommt! – Vereinzelt Heiterkeit)

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Rico Anton CDU

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Die Messerattacke eines Islamisten auf zwei Touristen am 4. Oktober 2020 in Dresden hat uns alle tief bestürzt. Ein 55-jähriger Mann aus Krefeld starb, ein 53-Jähriger aus Köln überlebte schwer verletzt. Wir sind mit unseren Gedanken bei den Opfern und ihren Angehörigen. Der Ministerpräsident und alle Mitglieder dieses Hohen Hauses haben heute Morgen der Opfer gedacht, Herr Wippel. (Sebastian Wippel, AfD: Doch schon! Heute Morgen!) Etwas anderes zu unterstellen ist wirklich eine Unverschämtheit und eine Böswilligkeit, wie wir sie von Ihnen aber auch nicht anders kennen. (Sebastian Wippel, AfD: Das habe ich nicht unterstellt!) Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der mutmaßliche Täter war ein 20-jähriger Syrer, der erst fünf Tage zuvor, nach Verbüßung einer Jugendstrafe, wieder auf freien Fuß gesetzt wurde. Im November 2018 hatte ihn das Oberlandesgericht wegen Werbens um Mitglieder oder Unterstützer einer terroristischen Vereinigung im Ausland sowie Körperverletzung und Bedrohung zu einer Jugendstrafe von zwei Jahren und neun Monaten verurteilt. (Zuruf von der AfD: Doch so hoch!) Er suchte im Internet nach Anleitungen zum Bau von Sprengstoffgürteln, rief zum Kampf gegen – aus seiner Sicht – „Ungläubige“ auf und hatte als Ziele für mögliche Terroranschläge offenbar das Festgelände an der Dresdner Marienbrücke und die Kinonächte am Elbufer im Visier. (Zuruf des Abg. Norbert Mayer, AfD) Vor diesem Hintergrund war es nur konsequent, dass ihn das LKA bereits 2017 als islamistischen Gefährder eingestuft hatte. Das abscheuliche Motiv für die Auswahl der Opfer war mutmaßlich der religiös-extremistisch begründete Hass auf Homosexuelle. Die Tat führt uns einmal mehr drastisch vor Augen, dass von islamistischem Extremismus eine tödliche Gefahr ausgeht. (Zuruf von der AfD: Aha!) Nun ist nach einem solchen Verbrechen immer die Frage zu stellen, ob die Tat hätte verhindert werden können und ob es Versäumnisse aufseiten der Sicherheitsbehörden gab. Zu den Verlautbarungen der AfD heute und in den letzten Tagen lohnt es sich kaum, vertieft etwas zu sagen; diese sind oberflächlich, platt, populistisch: immer die Regierung im Visier, und diese ist ja grundsätzlich immer und an allem schuld. Irgendein sinnvoller Beitrag zur Sache fehlt – wie immer. (Zuruf des Abg. Sebastian Wippel, AfD) Gleichwohl muss man feststellen, dass es ein schweres Versäumnis aufseiten des Bundesnachrichtendienstes gegeben hat. (Zurufe von der AfD: Aha!) Der BND hatte einen brisanten Hinweis von einem ausländischen Geheimdienst, der besagte, dass Abdullah Al H. nach seiner Haftentlassung einen Anschlag verüben wollte und mit weiteren mutmaßlichen Islamisten in Verbindung stand, schlichtweg liegengelassen. Unsere sächsischen Sicherheitsbehörden haben davon erst nach der Tat erfahren. Das ist wirklich kaum zu fassen. Meine Damen und Herren! So etwas darf einfach nicht passieren. Hier muss dieser Sachverhalt aufgearbeitet werden. Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Gestatten Sie eine Zwischenfrage, Herr Anton?

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Rico Anton CDU

Bitte schön. Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Herr Wippel, bitte.

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Sebastian Wippel AfD

Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Können Sie mir vielleicht erklären, wie ein befreundeter Nachrichtendienst Erkenntnisse darüber bekommt, was in deutschen Haftanstalten passiert? (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Das müssen Sie den Nachrichtendienst fragen!) Warum bekommen unsere Haftanstalten es nicht hin, solche Erkenntnisse auch selbst zu haben und zu demselben Schluss zu kommen? Wie kann sich ein islamistischer Gefährder überhaupt aus der Haft heraus mit anderen Islamisten zu Anschlägen nach der Haft verabreden? (Zuruf der Abg. Sabine Friedel, SPD)

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Rico Anton CDU

Herr Wippel, Sie werden aufgrund der Geheimhaltungsbedürftigkeit solcher Informationen nicht erfahren, was die Quelle des ausländischen Geheimdienstes war. (Unruhe) Aber man kann davon ausgehen, dass diese Erkenntnisgewinnung beispielsweise auch dadurch entstehen könnte, dass der ausländische Geheimdienst andere Islamisten beobachtet hat, die mit dem Täter von Dresden in Verbindung standen. (Sebastian Wippel, AfD: Während der Haftzeit?) Mit ausländischen Geheimdiensten arbeitet der Auslandsgeheimdienst der Bundesrepublik Deutschland zusammen, aber nicht das Sächsische Landesamt für Verfassungsschutz. Deswegen werden dort die Erkenntnisse gewonnen. Ob sie dann im Verfassungsschutzverbund weitergegeben werden, hängt von der Beurteilung durch den Bundesnachrichtendienst ab. Das hätte in diesem Fall erfolgen müssen, ist aber nicht rechtzeitig geschehen – so einfach ist das. (Carsten Hütter, AfD: „So einfach ist das“! – Weitere Zurufe von der AfD: „Einfach“!) Man muss jetzt allerdings einmal das Auge nach Sachsen richten. Für uns ist die Frage ja noch entscheidender, wie es mit der Arbeit unserer Sicherheitsbehörden in diesem Fall aussieht. Es bleibt schon festzustellen, dass es zunächst einmal eine wirklich anerkennenswerte Leistung ist, dass nach nur 16 Tagen entsprechend akribischer Ermittlungsarbeit der Täter gefasst werden konnte. Das ist nicht selbstverständlich; denn die Tat selbst wies nicht auf Abdullah Al H. hin. Letztlich kamen ihm die Ermittler durch eine DNA-Spur auf die Schliche. Er war als Gefährder eingestuft. Was bedeutet das denn für seine Überwachung? Es gab eine auf fünf Jahre angeordnete Führungsaufsicht. Es sollte damit eine umfassende Kontrolle und Überwachung sichergestellt werden. Bereits vor seiner Haftentlassung wurde deshalb ein umfangreicher Maßnahmenplan ausgearbeitet, um ihn zu überwachen und die gerichtlich verfügten Auflagen durchzusetzen. Er musste sich dreimal pro Woche in Dresden bei der Polizei melden. Es waren ihm der Kontakt zu Angehörigen islamistischer Gruppen, der Besuch einschlägiger Webseiten und das Mitführen von Hieb-, Stich- oder Schusswaffen verboten. (Zuruf von der AfD) Zudem fanden die Überwachungsmaßnahmen durch die Polizei sowie Observationen durch das Landesamt für Verfassungsschutz statt. Es war leider trotz dieser umfangreichen Maßnahmen nicht möglich, die Tat zu verhindern. Nun wurde in den letzten Tagen immer wieder kritisch hinterfragt, warum denn keine 24-Stunden-Überwachung stattgefunden habe. Das LKA hat darauf eine klare Antwort gegeben: Eine 24-Stunden-Überwachung war zu diesem Zeitpunkt durch die Polizei rechtlich nicht zulässig. (Sebastian Wippel, AfD: Und welcher Richter hat das angeordnet?) Eine Vollzeitbeobachtung durch den Verfassungsschutz – das ist eine andere Geschichte, da wären die rechtlichen Voraussetzungen theoretisch für eine 24-Stunden-Überwachung gegeben gewesen. Allerdings – und das gehört zur Wahrheit dazu – hätte damit die Tat nicht verhindert werden können. Eine nachrichtendienstliche Observation hat ja noch nicht einmal eine abschreckende Wirkung auf einen potenziellen Täter; denn wenn die Beamten ihre Arbeit gut machen, dann bekommt er von dieser Überwachung gar nichts mit. (Tobias Keller, AfD: Ein Armutszeugnis!) Noch einmal ganz klar: Eine Observation durch das Landesamt für Verfassungsschutz ist keine Überwachung einer Person zur Gefahrenabwehr im polizeilichen Sinne, sondern sie ist ausgelegt auf die Gewinnung von Erkenntnissen über extremistische Aktivitäten, im konkreten Fall also zum Beispiel über Verbindungen zu anderen Personen aus der islamistischen oder dschihadistischen Szene. Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Gestatten Sie eine Zwischenfrage?

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Sebastian Wippel AfD

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Ich habe eine Zwischenfrage. Könnte es sein, dass sich Personen von einer Behörde, die eine Zielperson observieren und nicht eingreifen, wenn diese zur Tat schreitet, der unterlassenen Hilfeleistung schuldig machen? Könnte es sein, dass der Dienstherr vielleicht vorsorgen könnte, damit sie einschreiten können, gerade wenn man das Gefährdungspotenzial kennt?

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Rico Anton CDU

Sie wollen darauf hinaus, ob die Beamten des Verfassungsschutzes, wenn sie festgestellt hätten, dass jetzt ein Angriff unmittelbar bevorsteht, hätten eingreifen müssen. Das gehört nicht zu ihren Aufgaben als Verfassungsschützer. Aber sie wären als Zivilperson (Carsten Hütter, AfD: Oberste Bürgerpflicht!) möglicherweise verpflichtet gewesen, hier Hilfe zu leisten. Das ist klar. Aber schauen Sie sich einmal an, wie die Tatbegehung erfolgte. Der erste tödliche Messerstich wurde von hinten ausgeführt. Wenn ein Observationsteam dort in der Nähe in 50 Meter Abstand gewesen wäre und jemand ein Messer zieht und zusticht, dann ist alles schon passiert, ehe sie eingreifen können. Das ist in diesem Fall ein absolut unrealistisches Szenario, was Sie hier aufzeigen. Auch eine 24- Stunden-Überwachung mit Personen, die im Auto sitzen und sich zumindest in der Nähe aufhalten, hätte hier nichts genützt. (Vereinzelt Beifall bei der CDU und der SPD –

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Tobias Keller AfD

Wie kam er zu dem Messer?) – Wie ist es mit dem Kauf der Tatwaffe? Zu Hause durfte er schon ein Küchenmesser haben. Wenn man hätte verhindern wollen, dass er diese beiden Messer mit sich führt, dann hätte man ihn jedes Mal, wenn er das Haus verlässt, durchsuchen müssen. Das wäre die notwendige Voraussetzung gewesen, um das Mitführen dieser Tatwerkzeuge zu verhindern. Das ist auch kein realistisches Szenario. Im Ergebnis bleibt festzustellen: Die sächsischen Sicherheitsbehörden haben alle rechtlich zulässigen Möglichkeiten ausgeschöpft, um diese Tat zu verhindern. Natürlich ist es ernüchternd, dass trotz dieser Maßnahmen die Tat nicht verhindert werden konnte. Zur Wahrheit gehört aber auch, dass es niemals eine hundertprozentige Sicherheit gibt. Trotzdem steht die Frage im Raum, wie wir mit solchen Gefährdern umgehen und wie solche Taten perspektivisch zu verhindern sind. Dazu werde ich mich gern in der nächsten Rederunde noch einmal einlassen. Herzlichen Dank. (Beifall bei der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN, der SPD und der Staatsregierung) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Die Fraktion DIE LINKE kann sich vorbereiten. – Frau Abg. Köditz, Sie haben das Wort.

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Kerstin Köditz Die Linke

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich will heute nicht über Abdullah reden. (Zurufe von der AfD: Nein!) Ich will über Thomas reden, der getötet wurde, und über Oliver, der seinen Lebenspartner verlor und selbst schwer verletzt wurde. (Beifall der Abg. Sabine Friedel, SPD) Reden wir über die Opfer, geben wir ihnen Namen, gedenken wir ihrer. Sprechen wir den Hinterbliebenen unser Beileid aus, wünschen wir Oliver gute Besserung und viel Kraft, um mit dem Verlust eines geliebten Menschen umgehen zu können. Ich bin nicht mehr gewillt, diese permanente Spirale von Hass und Gewalt weiter mitzudrehen. Aber genau das will die AfD mit ihrer Aktuellen Debatte. (Beifall bei den LINKEN – Lachen bei der AfD –

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Dr. Rolf Weigand AfD

Unverschämt!) Hass säen, Vorurteile schüren, einfache Lösungen versprechen – die Welt ist nicht so einfach. Fanatismus in Worten (Tobias Keller, AfD: Fakten zur Kenntnis nehmen!) führt zu Fanatismus in Taten. Das zeigt sich tagtäglich auf dieser Welt: Wien, Paris, Dresden, Hanau und Halle. Ich könnte noch weiter zurückgehen. Die Weltgeschichte ist voll von Hass, von religiösem, rassistischem, nationalistischem, ideologischem (Jan-Oliver Zwerg, AfD: Kommunistischem!) Fanatismus. Den Islam lehnen wir entschieden ab. Er gehört bekämpft – der Islamismus! (Lachen und Beifall bei der AfD) – Ich freue mich, dass die AfD so leicht zu erheitern ist, wenn ein Mensch sich einmal verspricht. (Beifall bei den LINKEN und der SPD – Zuruf von der AfD: Wir werden Sie daran erinnern!) Wir dürfen diese Spirale von Hass und Gewalt nicht bedienen; denn genau das dient jenen, die Hass und Gewalt säen. Sie wollen, dass wir uns entsolidarisieren, dass wir Angst haben, dass wir den uns Unbekannten argwöhnisch beäugen, (Tobias Keller, AfD: So ein Blödsinn!) uns von ihm fernhalten, ihn nicht verstehen wollen, ihm nicht die Hand reichen, ihm nicht helfen. Nur gut, dass sich engagierte Bürgerinnen und Bürger in Wien nicht davon haben beeindrucken lassen und couragiert geholfen haben, Menschenleben zu retten. Dazu würde aber die AfD nie eine Aktuelle Debatte machen. Das passt nicht in ihr Weltbild. (Sebastian Wippel, AfD: Wir sind auch nicht in Österreich!) Aber Menschen helfen einander. Das ist wichtig. Genau das muss unsere Antwort sein: Achtung der anderen auch in ihrem Anderssein. Alle Menschen sind gleich. Die Freiheit darf der Sicherheit nicht geopfert werden; denn dann erledigen wir das für jene, die Hass und Gewalt säen und umsetzen. Unsere Gedanken sind bei Thomas und Oliver. Danke. (Beifall bei den LINKEN, den BÜNDNISGRÜNEN und der SPD) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Im Anschluss spricht jetzt die SPD-Fraktion – Entschuldigung, die BÜNDNISGRÜNEN. (Carsten Hütter, AfD: Ist alles eins!) Herr Abg. Lippmann. – Ich glaube, es wäre auch nicht schlimm gewesen. (Carsten Hütter, AfD: Macht nichts!) Aber wir müssen die Reihenfolge einhalten. (Carsten Hütter, AfD: Das wäre nicht aufgefallen!) Herr Lippmann, bitte.

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Valentin Lippmann GRÜNE

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Nicht nur die Tat in Dresden, bei der ein radikaler Islamist mutmaßlich aus religiös motiviertem Schwulenhass einen Menschen aus dem Leben gerissen hat, sondern auch der Anschlag in Wien am vorgestrigen Abend und die islamistischen Attentate in Frankreich haben uns in den letzten Wochen und Tagen schockiert. Sie zeigen, dass religiöser Fanatismus eine erhebliche Bedrohung für unsere freie und offene Gesellschaft ist. Diese Attentate und Gewaltverbrechen zielen darauf ab, unsere Demokratie im Herzen zu treffen. Wir erleben eine Bedrohung, vor der wir nicht zurückschrecken dürfen, die uns aber auch nicht sprachlos zurücklassen darf. Wir müssen über radikalen Islamismus und über religiösen Fanatismus sprechen. Wir müssen dabei laut und wir müssen dabei auch klar sein, aber wir dürfen keine Scheindebatten führen. Wir dürfen kein Schaulaufen um die einfachste Lösung beginnen, und wir dürfen vor allem nicht der Versuchung erliegen, im Kampf gegen die Angriffe auf die Werte unserer Demokratie genau jene Werte zu verraten, die wir vorgeben, verteidigen zu wollen. Damit sind wir beim Kern dieser Aktuellen Debatte. Diese Aktuelle Debatte ist Ausdruck einer schäbigen Scheindebatte, in der unter billiger Instrumentalisierung schrecklicher Verbrechen mal wieder ein ganzer Laster voller Gift, Hass und Hetze in diesem Hohen Haus ausgekippt wird. Es geht der AfD nicht darum, Lösungen zu finden. Es geht einmal mehr darum, zu spalten, indem Muslime in Deutschland und in Sachsen mit radikalen Islamisten oder Asylsuchende mit fanatischen Extremisten gleichgestellt werden. (Zuruf von der AfD: Das soll Herr Wippel gesagt haben?) Islamfeindlichkeit und Abschiebedebatten – das ist der durchschaubare Krawall, der hier wieder angezettelt wurde, der leider nicht nur bei der AfD verfängt, dem man sich aber, wenn es wirklich darum geht, die Werte unserer Demokratie zu verteidigen, als überzeugter Demokrat eigentlich konsequent entgegenstellen muss. Werte Kolleginnen und Kollegen! Egal, ob islamistischer Terror oder rechtsextremer Terror: Das Ziel ist Hass und Spaltung. Eigentlich sollten Sie, werte Kollegen von der AfD, einmal zugeben, dass Ihre Gesellschaftsvorstellung im Ziel und die des radikalen Islamismus nahezu deckungsgleich sind. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN und den LINKEN – Zuruf von der AfD: Oh!) Der Feind ist bei Ihnen nicht der Islam; der Feind ist die liberale Gesellschaft, und das verbindet Sie von der AfD im Geiste mehr mit jenen Attentätern, als Ihnen vielleicht lieb ist. Deshalb gilt: Wer in diesem Land eine freie und vielfältige Gesellschaft verteidigen will, der darf nicht auf das rechtspopulistische Getöse setzen, sondern muss darauf vertrauen können, dass der Rechtsstaat mit Besonnenheit und Klarheit seine Aufgaben erfüllt. Dabei gilt es, zunächst aufzuklären, wie es zu der schrecklichen Tat in Dresden tatsächlich kommen konnte. Hierzu sind nach wie vor viele Fragen offen. Wir sind es den Angehörigen des Opfers schuldig, dass diese auch beantwortet werden können. Auch wenn wir einsehen müssen, dass so manche Tat nicht verhindert werden kann, dass der freiheitliche Rechtsstaat nie hundertprozentige Sicherheit garantieren kann, so braucht es doch Aufklärung, ob und welche Fehler gemacht werden. Ich hoffe, dass die Ermittlungen des Generalbundesanwaltes dort auch zur Erhellung beitragen. Ich erwarte aber auch, dass die kommende Sitzung des Innenausschusses Klarheit darüber bringt, welche Maßnahmen tatsächlich geplant wurden, und ob alles Mögliche unternommen wurde, um diese Tat zu verhindern. Aber bevor diese Tat nicht restlos aufgeklärt ist, verbieten sich vorschnelle und einfache Lösungen, wie sie leider auch unmittelbar nach Ergreifung des Tatverdächtigen vonseiten des sächsischen Innenministeriums propagiert wurden. Ich sage Ihnen, Herr Staatsminister des Innern, ganz klar: Mit uns BÜNDNISGRÜNEN ist eine Aufweichung des Abschiebestopps nach Syrien nicht zu machen, weil wir nicht die Humanität opfern werden, um vermeintlich unsere Werte zu schützen. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN und den LINKEN) Syrien ist und bleibt ein Kriegsgebiet, und ich muss auch ganz klar sagen: Woher Ihre Behauptung kommt, Herr Innenminister, große Teile dieses Landes seien befriedet, kann ich nicht verstehen. Das entspricht in keinster, wirklich in keinster Art und Weise den Äußerungen des Auswärtigen Amtes. Welche Maßnahmen sind stattdessen anzugehen? Wir sollten nicht die einfachste, sondern die wirksamste Lösung wählen. Es gilt, islamische Radikalisierung weiter besser zu verstehen und ihr wirksam entgegenzutreten. Der Staat muss Angebote schaffen und darf keine Lücken lassen, vor allem, wenn man merkt, wo sich junge Menschen radikalisieren. (Jan-Oliver Zwerg, AfD: Beispiel?) Das Problem ist übrigens: Wenn sich Deutsche islamisch radikalisieren, dann können Sie diese nicht einfach abschieben. (Jan-Oliver Zwerg, AfD: In eine Häkelgruppe, oder was?! – Gegenruf Kerstin Köditz, DIE LINKE: Das ist doch …!) – Also, wenn Sie Deradikalisierungsmaßnahmen als Häkelgruppen begreifen, dann zerstören Sie gerade die Arbeit derjenigen, die wahrscheinlich in den letzten Jahren einen erheblichen Beitrag dazu geleistet haben, dass es in Deutschland nicht zu massiven Angriffen gekommen ist durch diejenigen, die sich tatsächlich im Strafvollzug radikalisiert haben. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN und der SPD) Sie müssen doch einmal zur Kenntnis nehmen, – Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Herr Lippmann, bitte langsam zum Ende kommen. – Ich komme zum Schluss. – dass die wirksamsten Waffen im Kampf gegen religiösen Fanatismus eine klare Haltung der Gesellschaft und Deradikalisierung sind, und nicht die einfachen Angaben, die Sie gerade wieder gemacht haben – und dieser blöde Zwischenruf, den Sie gerade getätigt haben. Vielen Dank. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN, den LINKEN und der SPD –

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Dr. Rolf Weigand AfD

Diejenigen, die radikalisiert sind, nur für die!) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Für die SPDFraktion kommt jetzt Herr Abg. Pallas.

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Albrecht Pallas SPD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Am 4. Oktober kam es in Dresden zu dem Angriff auf die beiden Männer – Touristen aus Nordrhein-Westfalen, ein Paar –, mutmaßlich aus homophoben Motiven und – wie wir nach einigen Tagen erfahren mussten – von einem Tatverdächtigen, der als islamistischer Gefährder eingestuft ist. Damit ist die Gefahr durch Fanatismus, durch Islamismus nicht mehr abstrakt. Es war ein konkreter Angriff, der zum Tode führte. Der Bericht des Verfassungsschutzes von gestern zeigt, dass sich der bundesweite Trend eines steigenden Personenpotenzials im Bereich des legalistischen Islamismus auch in Sachsen fortsetzen könnte. Der schwulenfeindliche Anschlag in Dresden trifft dabei nicht nur Menschen, die aus rassistischen, antisemitischen, homophoben oder anderen menschenfeindlichen Haltungen heraus von Gewalt betroffen sind. Er trifft die ganze Gesellschaft, uns alle, die wir ein Zusammenleben in Vielfalt wollen und auch verteidigen. Islamistische Extremisten wollen unsere offene und vielfältige Gesellschaft treffen, und sie schrecken auch vor Mord nicht zurück. Das zeigen genauso der grausame Mord am Lehrer Samuel Paty in einem Pariser Vorort, der Anschlag von Nizza mit drei Toten und zuletzt der Anschlag in Wien mit vier ermordeten Menschen und 14 Schwerverletzten. Unsere Antwort auf diesen Hass müssen eine Verteidigung unserer Lebensweise, mehr Offenheit und mehr Demokratie sein, aber auch eine klare Ächtung und Bekämpfung dieser menschenfeindlichen Taten. Islamismus ist keine Herkunft und keine Religion; es ist eine feige und menschenfeindliche Ideologie, die wir als Bedrohung von Frieden und Zusammenhalt mit allen Mitteln bekämpfen müssen. Deshalb bin ich dem Christopher Street Day Dresden e. V. sehr dankbar, dass er am vergangenen Sonntag zu einer Mahnwache und Schweigeminute in der Dresdner Innenstadt aufgerufen hatte, um der beiden Opfer dieser Tat zu gedenken, aber auch um anzusprechen, welche Gefahren für unsere Gesellschaft durch diese Ideologie vorherrschen. Ich bin dem stellvertretenden Ministerpräsidenten, Martin Dulig, dankbar, dass er – wie auch viele andere Vertreterinnen und Vertreter aus dem Landtag, aus dem Bundestag und aus der Bundesstiftung Magnus Hirschfeld – anwesend war. Diese Mahnwache erfolgte vier Wochen nach der Tat, zehn Tage nach Bekanntwerden des islamistischen Hintergrundes des Tatverdächtigen. Selbstkritisch stelle ich fest: Das war zu spät. (Zuruf von der AfD: Ja!) Nach den Taten in Frankreich und in Wien wurde und wird sehr schnell reagiert. Es gibt Angebote der Politik und der Zivilgesellschaft zum Gedenken an die Opfer. Das hilft der Gesellschaft im Umgang mit diesen furchtbaren Taten. In Deutschland haben wir uns schwerer damit getan, und das ist schlecht, meine Damen und Herren. (Sebastian Wippel, AfD: Herr Pallas, ich stimme Ihnen zu!) Bundespräsident Steinmeier hat sich nach den Taten in Dresden dazu geäußert. Er hat gesagt, dass wir der Gewalt und den islamistischen Motiven hinter diesen Taten mit aller Entschiedenheit entgegentreten müssen, dass es uns alle verpflichtet, auch die Menschen, die in der Politik, in Religionsgemeinschaften und in der Gesellschaft Verantwortung tragen. Dazu gehört es, den Islamismus als menschenfeindliche Ideologie zu benennen, ihn zu ächten und ihn mit allen zur Verfügung stehenden rechtsstaatlichen Mitteln zu bekämpfen. Dazu gehört auch, dass wir jenen entgegentreten, die jetzt wieder massiv Stimmung gegen die Muslime oder insgesamt gegen Menschen mit Migrationshintergrund in unserem Land machen. Dabei ist ganz klar: Die überwiegende Mehrheit der hier lebenden Muslime, der hier lebenden Menschen mit Migrationshintergrund sind normale Menschen, die sich einbringen und sich rechtstreu verhalten. Eine solche Schieflage in der Debatte entsteht meines Erachtens nur, wenn die Bewertungen dieser islamistischen Angriffe denen rechts außen überlassen wird. Deswegen begrüße ich die bundesweite Debatte, insbesondere bei den politisch linken Parteien, dieses „unangenehm auffällige Schweigen“ – wie es Kevin Kühnert nannte – zu beenden. Aus sozialdemokratischer Sicht ist das notwendig; denn Islamismus trifft insbesondere die Werte, die uns so wichtig sind: Offenheit, Vielfalt, ein friedliches, freiheitliches Leben in Sicherheit, Gemeinsinn, Gleichheit, Solidarität. Gleichzeitig haben wir viel getan, um auf der Ebene der Inneren Sicherheit voranzukommen und die Behörden fit zu machen, um mit diesem Phänomen umzugehen – und das nicht erst jetzt. Es begann bereits nach den Anschlägen vom 11. September, damals noch unter Rot-Grün, Otto Schily. Diesbezüglich müssen wir uns nichts vorwerfen lassen, aber der Stellenwert in der öffentlichen Debatte muss anders werden. Es bleiben auch für uns viele Fragen offen. Es gibt ein großes öffentliches Interesse, die Tat in Dresden restlos aufzuklären. Deshalb haben auch wir einen umfangreichen Fragenkatalog an die Staatsregierung geschickt und erwarten eine zügige Beantwortung. Vielleicht ist die heutige Debatte eine Gelegenheit, einige dieser Fragen zu beantworten. Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Bitte zum Ende kommen.

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Albrecht Pallas SPD

Ich komme zum Schluss, Frau Präsidentin. – Insgesamt hoffe ich, dass der aktuelle Vorsitzende der Innenministerkonferenz, der thüringische Innenminister Georg Maier, nicht recht hat, wenn er eine neue Welle islamistischer Gewalt befürchtet. Lassen Sie uns gemeinsam mit den europäischen Nachbarn dafür sorgen, dass es nicht dazu kommt und dass wir die menschenfeindliche Ideologie des Islamismus zurückdrängen können! Ich danke Ihnen. (Beifall bei der SPD und vereinzelt bei den LINKEN und den BÜNDNISGRÜNEN) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Nachfolgend kommt die AfD-Fraktion an die Reihe; Herr Abg. Hütter.

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Carsten Hütter AfD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Kollege Anton, Sie lenken in Ihrem Redebeitrag deutlich von den eigentlichen Versäumnissen und von den Verantwortlichen ab. Die schnelle Verhaftung zu loben finde ich schon mehr als bemerkenswert. Für Sie scheint es durchaus normal zu sein, wenn einer, der nach drei Jahren Haft entlassen wird, sich als Erstes ein Küchenmesser kauft. Darin sehe ich schon bemerkenswerte Bewertungen eines Vorganges, der schlussendlich zu einem Mord geführt hat. Meine Damen und Herren! Ich sehe hierbei auch einige Probleme in unserem Landesamt für Verfassungsschutz, das ja auch in diesem Fall wieder ein Stück weit involviert war. In meinen Augen reihen sich dort mehrfach wieder Pannen aneinander: rechtswidrige Einflussnahme auf private Arbeitgeber, Datenleck durch einen Mitarbeiter, rechtswidrige Sammlung von Abgeordnetendaten, (Zuruf von den LINKEN) die vermutlich vorschnelle Löschanweisung für eventuell rechtswidrig gespeicherte Daten (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Na, Vorsicht!) und offensichtlich die mangelnde Analysefähigkeit, die ich auch in diesem Fall wieder erkennen kann. Herr Staatsminister Wöller, bei dieser Gelegenheit möchte ich bemängeln, dass der Verfassungsschutzbericht auch mir gestern zugegangen ist, nachdem die Pressekonferenz schon gelaufen war. Per Mail wurde er um 13:01 Uhr angekündigt und um 13:25 Uhr konnte er geholt werden. Nicht nur die Presse urteilt: Wir haben eine Amtsführung vorbei an Recht und Gesetz. Der jüngste Fall hat allerdings einen sehr ernsten Hintergrund: In Dresden wurde ein Mensch grausam ermordet und ein weiterer schwer verletzt. In diesem Zusammenhang von einer Panne zu reden verbietet sich. Hier liegt offensichtlich ein Versagen vor. Angesichts dessen stellt sich zwingend die Frage: Was muss in sächsischen Behörden und speziell im LfV noch passieren, damit endlich Konsequenzen gezogen werden? (Beifall bei der AfD Meine Damen und Herren! Wir fordern eine externe Begutachtung des gesamten LfV, vor allem des eingesetzten Personals, dessen Qualifizierung und der Aufgabenstellung in der Behörde. Wir fordern die externe Begutachtung mit dem Ziel, die offenkundig vorhandenen Mängel in der Behörde aufzudecken und diese Mängel schnellstmöglich abzustellen. Meine Damen und Herren! Wir fordern für die Zukunft von dieser Behörde ein effektives und gesetzmäßiges Handeln und Arbeiten, das frei von jedweder politischen Einflussnahme erfolgt. (Beifall bei der AfD – Zuruf des Abg. Rico Gebhardt, DIE LINKE) Wir fordern die Überprüfung der Behörde im Zusammenspiel mit dem Informationsaustausch mit anderen Behörden und mit dem Bundesamt für Verfassungsschutz. (Zuruf der Abg. Susanne Schaper, DIE LINKE –

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Rico Gebhardt Die Linke

Mein Gott!) Auch der BND, meine Damen und Herren, hat hier versagt; Kollege Anton hatte es schon erwähnt. Dieser hatte von einem ausländischen Nachrichtendienst im August 2019 eine Warnung erhalten, dass der Tatverdächtige einen islamistischen Angriff planen könnte. Doch anstatt die sächsischen Behörden zu informieren, leitete die zuständige Sachbearbeiterin beim BND den Hinweis nicht an die Polizei oder den Verfassungsschutz in Sachsen weiter. Das berichteten der WDR und die „Süddeutsche Zeitung“. Noch eine weitere Fehleranalyse in diesem Zusammenhang: Ein privater Verein, VPN, hat sich um den Gefährder während und nach der Haft gekümmert. Trotz fehlender klarer Distanzierung vom Islamismus hat dieser Verein dem Tatverdächtigen einen Neustart zugetraut. Meine Damen und Herren, überlegen Sie einmal: Wir haben einen islamistischen Gefährder unter uns und übertragen die Verantwortung für diesen Mann diesem privaten Verein. Was, meine Damen und Herren, stimmt hier nicht? Über welche Kompetenzen verfügt solch ein Verein, um mit politischen Terroristen umgehen zu können? Islamismus ist doch weiß Gott keine Jugendsünde. Meine Damen und Herren! Wir fordern eine politisch neutrale Behörde, die effektiv und nach Recht und Gesetz arbeitet. Herr Staatsminister Wöller, bitte kümmern Sie sich um die wahren Gefährder dieser Gesellschaft, anstatt uns heimische Politiker ins Visier zu nehmen. Vielen Dank. (Beifall bei der AfD) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Mir liegen jetzt keine weiteren Wortmeldungen vor. – Ach, Herr Anton; bitte. Es wäre schön, wenn Sie es mir signalisieren, denn dann kann ich Sie auch aufrufen. Für die CDU-Fraktion Herr Abg. Anton.

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Rico Anton CDU

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Herr Hütter, Sie haben von Versagen gesprochen, aber mit keinem Wort substanziell dargelegt, worin denn dieses Versagen genau bestehen soll. (Thomas Kirste, AfD: Dass nicht abgeschoben wurde!) Eigentlich war das, was Sie hier abgegeben haben, nichts als heiße Luft. Trotzdem bleibt die Frage, wie die schreckliche Tat vom 4. Oktober möglicherweise hätte verhindert werden können (Carsten Hütter, AfD: Das wissen Sie doch ganz genau!) und wie wir mit solchen Gefährdern umgehen. (Carsten Hütter, AfD: Sie unterstützen ihn!) – Jetzt lassen Sie mich doch mal ausreden. – Der Präsident des Landeskriminalamtes, Herr Kleine, hat es auf den Punkt gebracht: Die Tat wäre zu verhindern gewesen, wenn es eine Abschiebung oder eine Ausweisung gegeben hätte. (Zurufe von der AfD) Die Ausländerbehörde hatte ihren Teil dazu getan. Sie hatte Abdullah Al H. aufgrund seiner Straftaten die Flüchtlingseigenschaft aberkannt, und seit Herbst 2019 lag auch ein Ausweisungsbescheid vor. (André Barth, AfD: Das ist das Problem!) Dieser konnte allerdings wegen des Abschiebestopps nach Syrien nicht vollzogen werden. (Norbert Mayer, AfD: Die GRÜNEN liegen quer!) Sachsen hat sich bereits seit dem Jahr 2018 auf der Innenministerkonferenz vergeblich dafür eingesetzt, Gefährder und Straftäter von diesem generellen Abschiebestopp auszunehmen. Im Dezember dieses Jahres müssen die Innenminister erneut über die Verlängerung des generellen Abschiebestopps nach Syrien entscheiden, und ein solcher Beschluss setzt Einstimmigkeit voraus. Unser Innenminister, Roland Wöller, hat es deutlich gesagt: Er wird einer Verlängerung des Abschiebestopps nicht zustimmen, wenn nicht Straftäter und Gefährder hiervon ausgenommen sind. Für diese Position bin ich ihm sehr dankbar. (Beifall bei der CDU und der SPD – Zuruf des Abg. Norbert Mayer, AfD) Grundlage für die Entscheidung über einen generellen Abschiebestopp ist die Lagebeurteilung des Auswärtigen Amtes, und diese darf mit Blick auf Syrien durchaus kritisch hinterfragt werden. Genau genommen erstellt das Außenministerium seit Schließung der Botschaft in Damaskus im Jahr 2012 kein reguläres Lagebild mehr, weil es kein eigenes Bild von der Lage mehr hat. Vielmehr beruht das Lagebild auf Informationen von UN und Nichtregierungsorganisationen und auf Erkenntnissen anderer Staaten. (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Machen andere auch so!) Wenn man dann zur Kenntnis nimmt, dass die Asylbehörde der EU oder Länder wie Schweden und Dänemark Teile von Syrien für sicher genug halten, um dahin abzuschieben, dann darf man das Lagebild des Auswärtigen Amtes an dieser Stelle schon infrage stellen. Herr Kollege Lippmann, Ihre pauschale Feststellung, in Syrien gebe es keinen sicheren Ort, ist zumindest so nicht sicher belegbar. (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Sie müssen das Gegenteil sicher belegen!) Ich erwarte von Bundesaußenminister Maas, dass er hier genauer hinschaut und ein differenziertes Bild der Sicherheitslage für Syrien erarbeitet. Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Gestatten Sie eine Zwischenfrage, Herr Anton?

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Rico Anton CDU

Bitte schön. Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Herr Urban, bitte.

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Jörg Urban AfD

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Herr Anton, Sie hatten gerade von der Einstimmigkeit des Beschlusses über den Abschiebestopp gesprochen. Es ist eine Verständnisfrage; ich bin kein Innenpolitiker: Bedeutet das im Umkehrschluss, dass Herr Wöller diesem Abschiebestopp bisher immer zugestimmt hat, in der Pauschalität?

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Rico Anton CDU

Das bedeutet, dass solch ein Abschiebestopp ja nicht aus einem luftleeren Raum heraus verlängert wird, sondern es gibt eine Grundlage. (André Barth, AfD: Ja oder nein?) Diese Grundlage ist der Lagebericht des Außenministeriums. Dieser Lagebericht ist meiner Meinung nach in seiner Qualität nicht mehr geeignet, einen solchen Abschiebestopp zu begründen. Im Übrigen geht es der CDU-Fraktion gar nicht darum, den Abschiebestopp als solchen vom Tisch zu schieben, sondern eine entsprechende Ausnahme für Gefährder und für Schwerverbrecher hierbei zuzulassen. (André Barth, AfD: Ja oder nein, Herr Anton?) Genau das wird der Innenminister im Dezember im Bund auf der Innenministerkonferenz entsprechend erwirken. (Carsten Hütter, AfD: Muss erst etwas passieren, oder was?! – Weitere Zurufe von der AfD) Die Situation ist, dass eine solche Ausnahme allein natürlich nicht ausreicht, sondern der Bundesaußenminister muss die Voraussetzungen dafür schaffen, dass Abschiebungen nach Syrien auch praktisch durchgeführt werden können. Zurzeit gibt es keine diplomatischen Beziehungen zu diesem Land. (Zuruf des Abg. Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) Wir haben keine Botschaft. Aber dann ist er gefordert, dafür zu sorgen, dass es künftig wieder diplomatische Kontakte oder Gesprächsfäden zu entsprechenden Entscheidungsträgern vor Ort gibt; (Zurufe der Abg. Luise Neuhaus-Wartenberg, DIE LINKE, und Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) denn sonst wäre dieses Vorhaben von Anfang an zum Scheitern verurteilt. (Unruhe im Saal) Dann wären wir genau an dem Punkt, wo wir hinmüssen: Es fände bei jedem, der eine schwere Straftat begangen hat oder als Gefährder eingestuft wird, eine Einzelfallprüfung statt, ob eine konkrete Gefahr für sein Leben, seine Freiheit oder seine Gesundheit besteht. Wenn das nicht der Fall ist, dann wird abgeschoben. Herr Lippmann, das heißt aber auch: Ein genereller Abschiebestopp ist überhaupt nichts, was der Frage des individuellen Schutzes entgegensteht, oder dessen es bedarf. (Zuruf des Abg. Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) Individueller Schutzes ist auch gewährleistet, wenn es keinen generellen Abschiebestopp gibt. (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Dann bringt es ja nichts!) Meine Damen und Herren! Ich danke in diesem Zusammenhang unserem Ausländerbeauftragten, Geert Mackenroth, für seine klaren Worte. Er hat völlig recht, wenn er sagt, dass es niemandem zu erklären ist, dass ein Täter, der aus Hass tötet oder auf sonstige Weise unsere Werte mit Füßen tritt, hierbleiben darf und aus Sorge vor Gefahren für seine Person nicht abgeschoben wird. (Zuruf des Abg. André Barth, AfD) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Gestatten Sie noch eine Zwischenfrage? Sonst ist die Zeit abgelaufen.

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Rico Anton CDU

Herr Hütter, bitte. Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Bitte.

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Carsten Hütter AfD

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Herr Kollege Anton, ich habe noch eine Rückfrage zum Thema: Wie gehen Sie mit weiteren bekannten Gefährdern aus der islamistischen Szene in Sachsen um? (Zuruf des Abg. Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) Wie sollte die weitere Vorgehensweise der Regierung in dieser Frage aussehen? – Vielen Dank. (Sabine Friedel, SPD: Wie gehen Sie damit um?)

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Rico Anton CDU

Es gibt für die Frage, wie man mit Gefährdern umgeht, bundeseinheitliche Standards. Es gibt für jeden einzelnen Gefährder eine entsprechende Beurteilung, welche Maßnahmen notwendig sind, um Gefahren, die von dieser Person ausgehen, einzudämmen bzw. diese Gefahren zu bannen. Und das wird genauso weiterhin erfolgen. (Carsten Hütter, AfD: Das wird weiterhin so erfolgen!) Was die Frage der Ausweisung anbelangt, so ist das hinsichtlich des Abdullah völlig unstrittig. Der Ausweisungsbescheid lag vor, nur war in diesem Fall die Situation so, dass er aus einem Land kam, für das momentan ein genereller Abschiebestopp besteht. Also kann diese Abschiebeverfügung praktisch nicht vollzogen werden. (André Barth, AfD: Dann gibt es eben Sachleistungen und keine Geldleistungen mehr!) Wir müssen daran arbeiten, dass das künftig auch für Syrien möglich wird. Es gibt andere Länder, bei denen das funktioniert, und da wird das auch getan. Es ist ja nicht so, als wenn es in keinem einzigen Fall funktionieren würde. Es ist ganz klar: Roland Wöller hat hier eindeutig Position bezogen. Wir müssen dafür Sorge tragen, dass der Schutz unserer Bevölkerung vor ausländischen Attentätern, Terroristen und Schwerkriminellen gewährleistet wird, und da geht der Schutz der eigenen Bevölkerung vor. Solche Personen müssen, wenn irgend möglich, – Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Bitte zum Ende kommen!

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Rico Anton CDU

– konsequent abgeschoben werden, auch nach Syrien. (Beifall bei der CDU) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Es folgt eine Kurzintervention von Herrn Abg. Pallas; bitte.

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Albrecht Pallas SPD

Danke, Frau Präsidentin. Herr Kollege Anton, bitte sehen Sie es mir nach, dass ich mich nach Ihrem Redebeitrag zu einer Kurzintervention melde; denn ich finde, dass die Diskussion über die Abschiebungen ein bisschen schräg läuft. Herr Kurz hat gestern geäußert – und Herr Kretschmer hat es heute Morgen aufgenommen –, dass es bei dem Kampf gegen den Islamismus um den Kampf zwischen Barbarei und Zivilisation geht. (Zuruf von der AfD: Genau!) Jetzt ist es so, dass einige islamistische Gefährder zwar als Asylsuchende hierhergekommen sind, aber andere sind hier geboren oder kommen aus Ländern im Schengenraum. Auch der Blick nach Frankreich oder Wien zeigt – im Übrigen auch auf die weltweiten Anschläge in den letzten Jahrzehnten –, dass Zuwanderung nur ein kleiner Teil des Problems ist. Trotzdem befürwortet auch die SPD, dass Menschen ohne Aufenthaltsrecht, die andere Menschen oder die öffentliche Sicherheit gefährden, als letztes Mittel, wenn möglich, abgeschoben werden. Aber wir dürfen dabei die zivilisatorischen Errungenschaften, den Rechtsstaat oder den Grundsatz, Menschen nicht in Lebensgefahr abzuschieben, nicht selbst beschädigen. Und in diesem Lichte sehe ich die aktuelle Forderung, jetzt wieder nach Syrien abzuschieben. Es ist noch kein sicheres Land, und es gibt dort gerade niemanden, dem wir rückgeführte Menschen übergeben können. (Thomas Thumm, AfD: Deutschland ist auch kein sicheres Land mehr!) Wie soll das rechtssicher gehen? (Zurufe von der AfD) Nun zu dem Hinweis auf andere europäische Staaten: Die in Deutschland verantwortliche Behörde ist das Auswärtige Amt. Dieses trifft die Einschätzungen zur Sicherheitslage in den betreffenden Staaten. Ich bin sehr dafür, dass das Auswärtige Amt seine Arbeit weiterhin verrichtet und dabei gern den Prüfturnus enger zieht. Aber ich kann mir nicht vorstellen, dass die Innenministerkonferenz einen entsprechenden Beschluss anders fasst, solange das Auswärtige Amt seine Einschätzung von der Sicherheitslage in Syrien nicht verändert. – Danke. (Beifall bei der SPD und des Staatsministers Martin Dulig) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Herr Anton, Sie wollen antworten.

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Rico Anton CDU

Herr Kollege Pallas, es ist natürlich richtig, dass es Gefährder gibt, die beispielsweise die deutsche Staatsbürgerschaft haben. Nach meinen Erkenntnissen bezieht sich das in etwa auf die Hälfte der circa 600 in Deutschland eingestuften Gefährder. Das heißt aber nicht, dass wir die anderen 300 deswegen in Ruhe lassen sollten. Fakt ist eines: Jeder Gefährder, der außer Landes gebracht werden kann, stärkt die innere Sicherheit in Deutschland, und wir sollten uns das in jedem einzelnen Fall anschauen. (Vereinzelt Beifall bei der CDU – Beifall bei der AfD) Es ist keine Tatsache, dass es in Syrien keine Ansprechpartner gäbe, mit denen man eine Abschiebung organisieren könnte. Deutschland hat nur im Moment keinen Kontakt zu einem möglichen Ansprechpartner, mit dem man das realisieren könnte. Genau dort liegt das Versäumnis des Bundesaußenministeriums, hier entsprechend nachzuarbeiten. (Beifall bei der AfD) Insofern gehe ich davon aus, dass der generelle Abschiebestopp ohne jede Ausnahme im Dezember auf der Bundesinnenministerkonferenz nicht verlängert wird. Wir werden es ja in wenigen Wochen sehen. (Beifall bei der CDU und vereinzelt bei der AfD – Zuruf von der AfD: Hoffentlich!) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Herr Wippel, eine Kurzintervention auf Herrn Antons Rede? – Bitte.

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Sebastian Wippel AfD

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Ich möchte eine Kurzintervention auf die Rede des Kollegen Anton halten. Zunächst erkenne ich, dass die CDU offensichtlich gewillt ist, etwas zu tun. Starke Worte sind ja jetzt genug gesprochen worden. Ich formuliere es jetzt als Frage, auch wenn es eine Kurzintervention ist, aber Sie können ja antworten: Der Artikel 33 der Genfer Flüchtlingskonvention ist Ihnen ja sicherlich bekannt und wahrscheinlich schließen Sie sich mir dann auch an. In Artikel 33 Abs. 1 steht geschrieben, dass man quasi niemanden zurückschiebt in Staaten, in denen man gefährdet ist, wenn man als Flüchtling gekommen ist. Aber im Abs. 2 steht: „Auf die Vergünstigung dieser Vorschrift kann sich jedoch ein Flüchtling nicht berufen, der aus schwerwiegenden Gründen als eine Gefahr für die Sicherheit des Landes anzusehen ist, in dem er sich befindet, oder der eine Gefahr für die Allgemeinheit dieses Staates bedeutet, weil er wegen eines Verbrechens oder eines besonders schweren Vergehens rechtskräftig verurteilt wurde.“ Das ist Ihnen ja sicherlich bekannt. Für mich stellt sich die Frage: Warum reagieren Sie erst jetzt? Denn die Protokollnotizen in den IMK-Sitzungen finden ja schon etwas länger statt, und die Aufforderung ans Auswärtige Amt, dann mal bitte etwas zu liefern, ist ja schon vor Jahren aufgestellt worden. Jetzt kommen Sie in die Puschen, nachdem etwas passiert ist, aber in den vergangenen Jahren haben Sie nichts gemacht. Sehen Sie es als Frage an, aber gleichzeitig als erhebliche Kritik für Ihr Nichtstun. (Beifall bei der AfD) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Herr Anton, bitte.

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Rico Anton CDU

Herr Wippel, Ihre rechtliche Einordnung greift zu kurz. Ich hatte es in meiner Rede schon ausgeführt: Die Flüchtlingseigenschaft wurde dem Abdullah bereits aberkannt. Er hatte hier keinen Schutz mehr als Flüchtling, (Sebastian Wippel, AfD: Er hätte abgeschoben werden müssen!) sondern das, was ihn schützt – unabhängig von dem, was in der Genfer Flüchtlingskonvention steht –, ist unser Grundgesetz. Es ist natürlich verboten, jemanden quasi in den Tod abzuschieben. (Zurufe und Gelächter von der AfD) Deswegen oder auch wegen schwerer Gefährdung seiner Person, solange der generelle Abschiebestopp besteht, sagen die Bundesregierung und die Innenminister: Es ist in diesem Land zu gefährlich, als dass wir nach den Maßgaben unseres Grundgesetzes jemanden in diese Zustände zurückführen können. Das bedeutet: Die Einstufung von mindestens einem Teil von Syrien in ein sicheres Gebiet – bei dem wir sagen, wir verstoßen nicht gegen das Grundgesetz, wenn wir jemanden abschieben – ist zwingende Voraussetzung, damit die Abschiebung durchgeführt werden kann. Ich habe es bereits gesagt: Auch ein Aufheben dieses generellen Abschiebestopps führt nicht dazu, dass jeder nach Syrien abgeschoben werden kann, sondern es hat in jedem Einzelfall eine individuelle Prüfung zu erfolgen. Das ist die Grundlage, auf der wir arbeiten. Lediglich der Blick in die Genfer Flüchtlingskonvention ist dabei zu kurz gegriffen. Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Frau Abg. Kliese, bitte, mit einer Kurzintervention zu Herrn Anton.

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Hanka Kliese SPD

Herzlichen Dank, Frau Präsidentin. Ich möchte gern Bezug auf die Aussage des Kollegen Anton nehmen, dass die Sicherheitslage in Syrien vom Auswärtigen Amt eher nicht mehr detailliert beschrieben werden könne, da die Botschaft in Damaskus nicht mehr geöffnet habe. Es ist richtig, dass die deutsche Botschaft in Damaskus seit dem Jahr 2012 geschlossen ist. Das stimmt. Herr Anton, aber seither können Sie in jedem Bericht nachlesen, dass man sich in den Berichten des Auswärtigen Amtes und in den Lageeinschätzungen darauf stützt, was die Organe der Vereinten Nationen, die Sie sicherlich respektieren, selbst vor Ort beurteilen. Das heißt, es gibt Lageberichte vom UNHCR. Es gibt Lageberichte von verschiedenen Menschenrechtsorganisationen vor Ort. Zum einen aus diesen Lageberichten speist sich die Einschätzung des Auswärtigen Amtes. Zum anderen speist sich die Einschätzung aus den Lageberichten der Nachbarländer, beispielsweise der nach wie vor geöffneten Botschaft in Beirut. Beirut liegt 130 Kilometer entfernt von Damaskus und 80 Kilometer entfernt von der Grenze zu Syrien. Auch von dort aus ist es sehr gut möglich, eine Lageeinschätzung vorzunehmen. Deshalb, finde ich, gibt es durchaus Anlass, den Einschätzungen des Auswärtigen Amtes Vertrauen zu schenken. Ich wollte diese Ergänzung zu Ihren Ausführungen bringen, damit nicht der Eindruck entsteht, dass die Lageeinschätzung zur Sicherheit in Syrien im Auswärtigen Amt in Berlin erfolgt. (Beifall bei der SPD, den LINKEN und den BÜNDNISGRÜNEN – Zuruf von der AfD) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Herr Anton, bitte noch einmal.

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Rico Anton CDU

Frau Kollegin Kliese, festzuhalten bleibt: Diese Information des UNHCR usw. ist allen europäischen Ländern zugänglich. Es ist doch zu hinterfragen, warum andere europäische Länder in Kenntnis mindestens derselben Informationen zu einer anderen Lagebeurteilung in Syrien kommen. Das bedeutet – und das will ich jetzt mal ein bisschen drastischer formulieren –, dass es darauf ankommt, welchen Bericht man sich anschaut, wie man ihn bewertet und was vielleicht auch der politische Wille bei der Bewertung des Ganzen ist. (Beifall bei der AfD) Ich gehe nicht davon aus, dass die Bewertungen von Schweden und Dänemark völlig unhaltbar sind. Denn dann wäre ja die Folge: Sie müssten zu demselben Ergebnis kommen wie der Bundesaußenminister in Kenntnis derselben Informationen, wenn es hier nicht zumindest Spielräume gäbe. Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Meine Damen und Herren! Ich frage noch einmal die Fraktionen: Wer hat noch Redebedarf zu dieser Aktuellen Debatte? – Dann bitte die AfD-Fraktion; Herr Abg. Wippel.

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Sebastian Wippel AfD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kollegen Abgeordnete! Es ist gut, dass wir diese Debatte hier führen. DIE LINKE wollte sie ja nicht führen. Warum wollen wir uns hier eigentlich mit diesem Thema beschäftigen? Diese Frage musste ich mir in den letzten Tagen anhören. Aber wir sehen ja, dass dies eine wirklich wichtige Sicherheitsdebatte für die Zukunft ist. Wir stellen uns natürlich jetzt die Frage – Carsten Hütter hat soeben über das Landesamt für Verfassungsschutz gesprochen –: Was haben das Landeskriminalamt und der Innenminister in der Vergangenheit getan? In der Pressekonferenz konnten wir vernehmen, dass man alles Mögliche getan und im Prinzip alles richtig gemacht habe, was man hätte machen können. Kollege Anton hat es auch gesagt und die anderen Fraktionen sind sich alle einig. Fassen wir also noch einmal grob zusammen, welche Maßregeln der Besserung und Sicherung denn nun angewandt worden sind, von Anfang an vom Gericht beauflagt. Dabei müssen wir erst einmal feststellen, dass diese Maßregeln der Besserung und Sicherung eigentlich ungeeignet sind, weil sie das Ziel der Reintegration des Straftäters in die Gesellschaft haben. Wir wollen diese Person aber gar nicht in unsere Gesellschaft integrieren, wenn es ein Islamist ist. Vor allem war er noch nie in dieser Gesellschaft integriert, also kann ich ihn auch nicht zurückintegrieren. (Beifall und Bravo-Rufe von der AfD) Dann haben wir die völlig falsche Einschätzung, dass er nach Haftende zunächst einmal sein Leben sortieren würde. Ja, gut, das kann man natürlich so sagen. Wir erinnern uns zum Beispiel auch an Attentäter aus London, die islamistisch unterwegs gewesen sind und die alle ebenfalls kurz nach ihrer Haft Straftaten begangen haben. Wir wissen auch, dass er nach Bauanleitungen für Sprengstoffgürtel gesucht hat. Also wissen wir, dass er, wenn er so eine Tat begeht, sein Ableben mit einplant. Wie kann ich denn dann sagen, dass er fünf Tage oder zehn Jahre noch leben möchte, wenn er ein überzeugter Islamist ist? Diese Annahme ist einfach absurd. Dann sagt man: Okay, wir haben ihm Meldeauflagen gegeben, die er auch eingehalten hat. Ja, solche Meldeauflagen werden ihn wahrscheinlich ziemlich beeindruckt haben. Das halte ich auch eher für ungeeignet. Kurz und gut, die Integration eines Islamisten in unsere Gesellschaft ist völlig falsch. Wir haben kein Interesse daran. Damit man es ganz klar versteht – und diese Worte müssen gewählt werden –: Wir befinden uns tatsächlich im Krieg mit dem Islamismus. (Beifall bei der AfD) Das sind nicht nur meine Worte, sondern das sagt auch der französische Präsident Macron. Und wo er recht hat, meine Damen und Herren, hat er einfach recht. Jetzt kommen wir noch einmal zum Landeskriminalamt. Der Präsident sagte in der Pressekonferenz, dass er keine weiteren Mittel zur Verfügung gehabt hätte. Das sehe ich ausdrücklich anders. Wir haben heute schon darüber gesprochen, was man hätte machen können. Er ist ein verurteilter Straftäter. Verurteilte Straftäter können nach dem Aufenthaltsgesetz – gerade wenn sie eine Ausweisung und eine Duldung haben, aber aus rechtlichen Gründen nicht abgeschoben werden können – eine Wohnsitzauflage erhalten. Ja, meine Damen und Herren, wenn ich solch eine Einschätzung habe, dass der Mensch jederzeit einen Anschlag begehen könnte, warum lasse ich ihn denn dann in Dresden herumlaufen und nicht irgendwo in der Pampa, wo er seinen Wohnsitz bitte nehmen darf? (Zurufe von den LINKEN und des Abg. Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE – Staatsminister Martin Dulig: Das ist ja interessant!) Und dann bekommt er eine Aufenthaltsvorgabe. Diese Aufenthaltsvorgabe haben wir in unser Polizeigesetz hineingeschrieben. Er bekommt eine elektronische Fußfessel, um diese Aufenthaltsvorgabe ebenfalls zu überprüfen. (Staatsminister Martin Dulig: Erklären Sie das Ihren Leuten! – Zurufe von den LINKEN) Und wenn er – – Zweiter Vizepräsident André Wendt: Kollege Wippel, gestatten Sie eine Zwischenfrage?

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Andreas Nowak CDU

Lieber Herr Kollege, mich würde interessieren, was Sie unter „Pampa“ verstehen? (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Genau!)

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Sebastian Wippel AfD

Ja, das ist gut. Ich habe schon gemerkt, dass das zu einiger Aufregung führt. Also, wir wissen natürlich, dass dieser Straftäter sich große Ziele heraussuchen will, und hier hat er eine sehr große Auswahl an Tatgelegenheiten. Er ist in der Stadt schwer zu kontrollieren, wo er sehr viele Fortbewegungsmittel hat und Bus, Bahn, Taxi usw. nutzen kann. (Zurufe von den LINKEN) Damit ist das schwer zu kontrollieren. Also muss ich ihn in sehr dünn besiedelte Bereiche bringen und dort die Wohnsitzauflage vornehmen, wo er weniger Tatgelegenheiten hat und wo er leichter zu kontrollieren ist. (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Das ist doch Satire! – Zurufe von den LINKEN) – Nein, das ist keine Satire. Wenn ich schon kein Internierungslager habe, wo diese Person ist, (Susanne Schaper, DIE LINKE: Internierungslager?!) dann muss ich ihn in einen Bereich bringen, wo ich ihn kontrollieren kann. (Beifall bei der AfD –

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Valentin Lippmann GRÜNE

Jetzt wird es interessant! – Starke Unruhe) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! Das war eine Zwischenfrage des Kollegen Nowak. Nun ist noch eine zweite Zwischenfrage angekündigt worden. Möchten Sie sie beantworten, Herr Wippel?

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Sebastian Wippel AfD

Ich werde es versuchen. Zweiter Vizepräsident André Wendt: Bitte schön, Herr Kollege Anton.

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Rico Anton CDU

Es ist eine einfache Frage, die ich Ihnen zu stellen habe: Ist das wirklich Ihr Ernst? Wollen Sie heute wirklich die Botschaft ins Land senden, dass es, um das Thema Gefährder in den Griff zu bekommen, ein Rezept sei, alle Gefährder in den ländlichen Raum zu verbringen? (Sabine Friedel, SPD: In die sogenannte Pampa! – Zuruf der Abg. Antonia Mertsching, DIE LINKE –

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Sören Voigt CDU

Ja oder nein? – Weitere Zurufe)

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Sebastian Wippel AfD

Warum hat der Gesetzgeber CDU/SPD in das Aufenthaltsgesetz genau diese Möglichkeit, die Wohnsitzauflage für diese Personen, hineingeschrieben? Warum? Genau das ist Sinn und Zweck des Ganzen, und er muss es tun, denn das hat etwas mit Verantwortungsbewusstsein zu tun. (Albrecht Pallas, SPD: Integrationsförderung, Herr Kollege!) – Nein, es geht nicht um Integration. Das ist völliger Unsinn. Es geht nicht um Integration, kein Stück. (Vereinzelt Beifall bei der AfD – Zuruf des Abg. Albrecht Pallas, SPD – Zuruf des Staatsministers Martin Dulig) Ich stelle fest, Sie sind nicht gewillt, die Bevölkerung zu schützen, indem Sie die Person dezentral unterbringen. Zurück zum Thema: Wir haben die Möglichkeit der Kontrolle der Aufenthaltsvorgabe über die elektronische Fußfessel. Wenn er dagegen verstößt, dann können wir ihn sofort in Gewahrsam nehmen, sogar für eine lange Zeit. Die Voraussetzung, um dies anzuordnen, ist eine sogenannte konkrete Wahrscheinlichkeit, in überschaubarer Zeit einen terroristischen Anschlag zu begehen. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Verhindern, oder was?) Das ist eine neue Regelung, die wir in unser gemeinsam beschlossenes Polizeigesetz aufgenommen haben, und ich sehe nicht, dass das LKA oder irgendjemand anders hier den entsprechenden Antrag gestellt hat. (Albrecht Pallas, SPD: Welche Tatsachen kennen Sie denn, Herr Wippel?) – Wollen Sie eine Zwischenfrage stellen? Die beantworte ich Ihnen gern. (Albrecht Pallas, SPD: Das war keine Zwischenfrage, sondern ein Zwischenruf!) – Okay, ein Zwischenruf. – Ich sage ganz kurz: Wir haben die Tat, wegen der er im Gefängnis gesessen hat. Wir haben sein Verhalten während des Vollzugs: dass er Wachleute angegriffen hat, dass er christliche Mitinsassen bedroht hat, ihnen die Zunge herauszureißen. Beschäftigen Sie sich mit der Rechtslage und schauen Sie sich das Urteil zum Bundeskriminalamtgesetz an, – (Albrecht Pallas, SPD: Tatsachen!) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Kollege Wippel, letzter Satz.

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Sebastian Wippel AfD

– dann ist das Ganze völlig klar. Das ist möglich, denn dort ist genau dieser Begriff ausgeformt worden. Wenn es der Innenminister versäumt, – Zweiter Vizepräsident André Wendt: Letzter Satz!

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Sebastian Wippel AfD

– ein neues Gesetz zu haben, und für Unklarheit bei seinen Polizisten sorgt, weil er keine Durchführungsbestimmungen erlässt, nicht für Klarheit sorgt und sein LKA-Präsident nicht arbeiten kann, dann hat der eine nicht nachgefragt und der andere sich nicht darum gekümmert. Deshalb sind sie beide an dieser Stelle ungeeignet. Vielen Dank. (Beifall bei der AfD) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Meine sehr geehrten Damen und Herren, das war Kollege Wippel von der AfD-Fraktion. Gibt es weiteren Redebedarf aus den Fraktionen? – Das sehe ich nicht. Somit übergebe ich das Wort an Herrn Staatsminister Prof. Wöller, bitte schön.

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Prof. Dr. Roland Wöller

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Der entsetzliche Mord an einem Mitbürger und der heimtückische Angriff auf seinen Begleiter am 4. Oktober in Dresden erfüllen uns mit tiefer Trauer. Im Namen der Staatsregierung möchte ich an dieser Stelle nochmals den Angehörigen und Freunden des Opfers (Zuruf von der AfD: Erstmals!) unser tief empfundenes Beileid ausdrücken. Das hat im Übrigen unser Ministerpräsident heute Morgen im Rahmen seiner Regierungserklärung ebenfalls getan, und, Herr Wippel, hier zu behaupten, er hätte es nicht getan, ist unwahr und dreist und zeigt das gesamte Ausmaß Ihrer billigen Polemik. (Beifall bei der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN und der SPD – Zurufe der Abg. Rico Gebhardt, DIE LINKE, und Dr. Rolf Weigand, AfD – Sebastian Wippel, AfD, steht am Mikrofon.) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Herr Staatsminister, gestatten Sie eine Zwischenfrage?

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Prof. Dr. Roland Wöller

Nein. – Dem schwer verletzten Terroropfer wünschen wir eine vollständige Genesung und alles erdenklich Gute. Die jüngsten Terrorakte in Dresden, Paris, Nizza und Wien zeigen, dass vom islamistischen Extremismus nach wie vor hohe Gefahr ausgeht – in Deutschland und in Europa. Die Extremisten sehen in uns und in der Weise, wie wir leben, eine Gefahr für ihre Ideologien. Die Lehre, die wir daraus ziehen, ist klar: Wir müssen uns im Rahmen von Recht und Gesetz mit allen gebotenen Mitteln dagegen wehren. Der 20 Jahre alte Tatverdächtige aus Syrien ist jetzt in Haft. Dies ist ein zügiger Ermittlungserfolg der sächsischen Polizei, und dafür danke ich unseren Polizistinnen und Polizisten sehr. (Beifall bei der CDU sowie vereinzelt bei den BÜNDNISGRÜNEN und der SPD) Der Generalbundesanwalt hat dann die Ermittlungen übernommen. Der Tatverdächtige ist im Oktober 2015 in die Bundesrepublik Deutschland eingereist. Im Mai des darauf folgenden Jahres wurde er als Flüchtling anerkannt. (Zuruf von der AfD) Dann ist er durch verschiedene Straftaten aufgefallen, wie Bedrohung, Sachbeschädigung, Diebstahl und Körperverletzung. Zunächst war bei ihm keine ideologische Färbung erkennbar. Das Gesamtbild hat sich jedoch rasch geändert. Im August 2017 hat das Amtsgericht Dresden Haftbefehl gegen ihn wegen des dringenden Tatverdachts einer Anleitung zur Begehung einer schweren, staatsgefährdenden Gewalttat erlassen. Kurz darauf wurde der Haftbefehl vollstreckt. Seitdem saß der Tatverdächtige bis zum Tag seiner Entlassung am 29. September dieses Jahres durchgehend im Gefängnis. Kurz nach seiner Verhaftung hat ihn das Landeskriminalamt als Gefährder eingestuft. Später hat ihm das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge auch den Flüchtlingsstatus aberkannt und den subsidiären Schutzstatus abgelehnt, zugleich aber das Abschiebeverbot festgestellt. Vor seiner Haftentlassung hat das Landeskriminalamt gemeinsam mit der Justiz, der Ausländerbehörde Dresden, der Polizeidirektion Dresden und dem Landesamt für Verfassungsschutz einen engmaschigen Maßnahmenplan erstellt, um den Tatverdächtigen nach seiner Entlassung im Blick zu behalten: Führungsaufsichtsbeschluss, Verbleibskontrollen, Meldepflicht, Gefährderansprache und Observationsmaßnahmen. Geplant war also eine enge Betreuung, aber keine Bewachung. Es ist eine bittere Erkenntnis, dass dieses Verbrechen durch diese engmaschigen Maßnahmen nicht verhindert werden konnte. Selbst durch eine Rund-um-die-Uhr-Beobachtung ungeachtet der rechtlichen Zulässigkeit hätte diese schreckliche Tat leider nicht sicher verhindert werden können. Dennoch habe ich eine Überprüfung des gesamten Geschehens angeordnet, um festzustellen, ob alles ordnungsgemäß gelaufen ist. Meine Damen und Herren, solche Menschen wie der Täter haben nichts in der Mitte unserer freiheitlichen und friedlichen Gesellschaft zu suchen. Wer in unserem Land schwere Straftaten bis hin zum Mord begeht, kann nicht erwarten, dass er bei uns Schutz findet. Wenn Schutzbedürftige zu Gefährdern werden, haben sie ihr Gastrecht vollständig verwirkt. Seit 2011 befindet sich Syrien in einem Bürgerkrieg. Seit 2012 gilt in Deutschland ein Abschiebestopp nach Syrien. Diese Regelung wird regelmäßig überprüft und ist bislang immer wieder verlängert worden, zuletzt bis zum Ende dieses Jahres. Für die Zeit danach soll im Dezember auf der Innenministerkonferenz anhand aktueller Lageberichte aus dem Auswärtigen Amt neu entschieden werden. Der Freistaat Sachsen tritt seit 2018 – nicht erst jetzt – für die Abschiebung von Gefährdern und schweren Straftätern ein. Mit Blick auf Syrien müssen wir vor dem Hintergrund unseres eigenen vitalen Interesses prüfen, ob wir solche Straftäter und Gefährder nicht in befriedete Gebiete dieses Landes abschieben können; denn der Schutz unserer eigenen Bevölkerung hat Vorrang gegenüber dem Schutz von schweren Straftätern. (Beifall der Abg. Dr. Matthias Rößler und Christian Hartmann, CDU) Gefährder zu schützen gefährdet die Schützer selbst. Wir müssen die vollziehbar ausreisepflichtigen Straftäter abschieben dürfen und auch abschieben. Deshalb wird der Freistaat Sachsen in der Innenministerkonferenz Ende dieses Jahres der automatischen Verlängerung des Abschiebestopps nicht zustimmen. (Beifall bei der CDU) Einen Automatismus kann und darf es nicht mehr geben. Denkbar wäre auch ein beschränkter Abschiebestopp, der Gefährder und bestimmte schwere Straftäter ausnimmt. Ferner muss die Bundesregierung versuchen, Regelungen mit Drittländern zu vereinbaren, um diese Abschiebungen zu erleichtern. Ich weiß, dies alles setzt erhebliche diplomatische und politische Anstrengungen voraus; aber die Bundesregierung muss sich ernsthaft anstrengen und auch bereit sein, den finanziellen Preis dafür zu zahlen; (Zuruf von der AfD) denn das schulden wir den Opfern und den zahlreichen Flüchtlingen aus Syrien, die friedlich und gesetzestreu unter uns und mit uns leben, und das schulden wir unseren Bürgerinnen und Bürgern, die zu Recht von uns erwarten, dass wir ihre Sicherheit gewährleisten und ihnen ein Leben ohne Angst und in Frieden ermöglichen. Herzlichen Dank. (Beifall bei der CDU und des Abg. Albrecht Pallas, SPD) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Das war Staatsminister Prof. Wöller für die Staatsregierung. Nun hat sich an Mikrofon 7 Kollege Wippel postiert; vermutlich mit einer Kurzintervention.

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Sebastian Wippel AfD

Ja, vielen Dank, Herr Präsident, das ist richtig. Ich möchte eine Kurzintervention auf den Redebeitrag von Herrn Minister Wöller machen. Ich möchte noch einmal deutlich zurückweisen, mir hier Polemik zu unterstellen. (Zuruf der Abg. Kerstin Köditz, DIE LINKE) Ich habe kritisiert – und das mit deutlichen Worten –, dass Sie sich zu spät geäußert haben und dass sich der Herr MiZweite Aktuelle starke Demokratie Antrag der Fraktionen CDU, Als Antragsteller haben zunächst die Fraktionen CDU, BÜNDNISGRÜNE und SPD das Wort. Die weitere Reihenfolge in der ersten Runde: AfD, DIE LINKE und danach die Staatsregierung, wenn gewünscht. Ganz kurz zum Thema Kurzintervention: Die Fraktionen SPD und AfD haben ihre Kurzinterventionen bereits aufgebraucht. Die Fraktionen BÜNDNISGRÜNE, CDU und DIE LINKE haben noch die Möglichkeit für ihre Kurzinterventionen; das nur als Information. Ich übergebe nun das Wort an Herrn Kollegen von Breitenbuch von der CDU-Fraktion. nisterpräsident nicht in der Art und Weise in der Öffentlichkeit geäußert hat, wie es für diese Tat angemessen gewesen wäre – bis heute Morgen hier in dieser Veranstaltung. Es gab eine kleine Randnotiz – eine Zeile unter mehreren –, nachdem er den Anschlag von Wien kommentiert hat, indem er natürlich auch Bezug auf Dresden genommen hat. Zuvor findet man, wenn man eine Recherche mit herkömmlichen Suchmaschinen im Internet durchführt, keine Aussage zu der Tat in Dresden. Genau das habe ich kritisiert. Es kommt an dieser Stelle einfach zu spät. Hätten wir diese Debatte nicht beantragt und hätten wir dem Wunsch der anderen Fraktionen nachgegeben, diese Debatte heute nicht zu führen, dann hätte diese Debatte heute auch nicht stattgefunden. (Beifall bei der AfD) Deswegen finde ich es unredlich, dass Sie mir, weil ich das anspreche, hier Polemik unterstellen. Weil Sie jetzt Aufklärung anstreben wollen, noch eine Bitte: Bitte informieren Sie den Landtag frühzeitig und umfassend über das, was Sie aufklären wollen. Vor allem würde mich eine Sache interessieren: Welcher Richter hat den Antrag des Landeskriminalamtes auf die elektronische Fußfessel, auf die Aufenthaltsvorgabe und auf eine längerfristige Observation abgelehnt? Wer hat diese Anträge vonseiten des LKA gestellt, und wann wurden sie gestellt? (Beifall bei der AfD) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Das war Kollege Wippel von der AfD-Fraktion mit einer Kurzintervention. Herr Staatsminister, möchten Sie erwidern? – Das sehe ich nicht. Gibt es sonst noch Redebedarf? – Das sehe ich auch nicht. Meine sehr verehrten Damen und Herren, die erste Aktuelle Debatte ist damit abgeschlossen. Wir kommen nun zu Debatte – starkes Parlament – – starker Freistaat BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SPD

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Georg-Ludwig von Breitenbuch CDU

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Thema der zweiten starkes Parlament – starke Demokratie – starker Freistaat. Mir ist heute die Ehre zuteilgeworden, für die CDUFraktion diese Aktuelle Debatte zu führen. Ich bin meiner Fraktion dafür sehr dankbar und auch persönlich bewegt; denn das war bei meiner Geburt im Jahr 1971 in Göttingen unvorstellbar. Meine Großeltern und die jüngere Schwester meines Vaters lebten jenseits des Grenzzaunes. Der Grenzübertritt war jedes Mal ein Wagnis und bei meinen Eltern mit spürbarer Angst verbunden. Hatte mein Vater doch die Enteignung und den Verlust der Heimat innerhalb einer Stunde erlebt, war sein Vater abgeholt worden und kam als Einziger von mehreren Männern lebendig zurück, waren die Familiengräber aufgebrochen und verwüstet, war mein Vater im Alter von zwölf Jahren, wie schon seine ältere Schwester, für viele Jahre allein nach Westdeutschland gegeben worden, weil eine schulische Zukunft für den Sohn eines adligen Pfarrers erschwert oder unmöglich war. Unsere Familie war durch die Grenze schmerzvoll getrennt, wir litten unter der Teilung. Wir hatten Cousinen und ich einen Patenonkel, die uns nie besuchen konnten und bis zum Jahr 1989 nie besucht haben. Heute ist das anders. Deswegen möchte ich hier klar und fröhlich sagen: Die Wiedervereinigung Deutschlands vor 30 Jahren ist bis heute eine große Freude, ein großes Geschenk und Glück. (Beifall bei der CDU und vereinzelt bei der SPD) Liebe Kolleginnen und Kollegen! Gestern erreichte mich eine Kurznachricht: „Hallo Papi, ich muss in Sozi einen Text über den idealen Übergang Gewaltherrschaft Demokratie schreiben. Wie würdest du darangehen?“ Ich habe geantwortet: „Aufbau Demokratie, runde Tische, starke, in der Bevölkerung verankerte neue Parlamente und Regierungen, Aufbau eines starken Rechtsstaates, gute Kommunikation über Debatten und Entscheidungen, Aufarbeitung von Unrecht, Zerschlagung der alten Verwaltungsstrukturen und Neuaufbau der neuen Verwaltungen, straffe Führung und Kontrolle der sensiblen Bereiche Militär, Polizei, Lehrerschaft, Hochschulen – so etwa.“ Kurze Zeit später kam noch eine Nachricht: „Also kommt der Übergang automatisch, indem man die Demokratie fest verankert?“ Meine Antwort: „Nein, eine riesige Kraftanstrengung, die lange dauert. Automatisch passiert gar nichts.“ Liebe Kolleginnen und Kollegen! Eine riesige Kraftanstrengung, ja, das ist es. Wir müssen die Demokratie wollen und Vertrauen zu ihr erarbeiten – immer wieder. Für alle, die es mit diesem Staatswesen und dieser Gesellschaft wohlmeinen, ist es immer wieder eine große Kraftanstrengung: nachdenken und reden, meckern wie Zuspruch, Teilhabe und Teilnahme, dazu gehört auch Führen und Sammeln. Diese Kraftanstrengung ist der Urquell der Demokratie und speist sich aus der historischen Überzeugung, dass die demokratisch legitimierte Machtzuweisung an eine Regierung und auch an Verwaltungen von uns Bürgerinnen und Bürgern kontrolliert und immer wieder hinterfragt werden muss, aber auch eingeschränkt werden kann: Gewaltenteilung – Parlament, Regierung, unabhängige Justiz. Das ermöglicht uns die Freiheit, die die Mitverantwortung trotzdem von jedem Einzelnen verlangt – auch heute. Herzlichen Dank. (Beifall bei der CDU, der SPD und der Staatsregierung) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Das war Kollegen von Breitenbuch von der CDU-Fraktion. Nun übergebe ich an die Fraktion BÜNDNISGRÜNE. Herr Kollege Lippmann, bitte schön.

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Valentin Lippmann GRÜNE

Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Vielleicht habe ich heute Morgen beim Betreten dieses Plenarsaals deswegen in einzelne übermüdete Gesichter geschaut, weil sich einige heute Nacht die Wahlen in den USA angeschaut haben. Es hat etwas Faszinierendes, wenn in einem der Mutterländer der modernen Demokratie gewählt wird, und es hat etwas Erschreckendes, wenn man diese Stunden erlebt, wie ein gewählter Präsident mit gezielten Desinformationen versucht, demokratische Wahlen zu delegitimieren. (Zuruf von der AfD) Die Ereignisse zeigen einmal mehr in großer Deutlichkeit, dass Demokratien ihre Stärke nicht nur aus der reinen Verfassungsordnung, (André Barth, AfD: Zum Thema sprechen!) sondern vor allem aus ihrer politischen Kultur schöpfen. Wenn ein demokratisches Parlament, wie der Sächsische Landtag, 30 Jahre alt wird, dann ist das allemal ein Grund zu feiern – dem wir dieses Jahr leider nicht so nachgehen können, wie es angemessen wäre. Es ist aber Grund dafür, darüber zu sprechen, wie wir unsere Demokratie und unsere demokratische Kultur weiter stärken können. Werte Kolleginnen und Kollegen! Wir leben in einer Zeit, in der die Demokratie offen angegriffen wird, in der gezielt versucht wird, Entscheidungen von Parlamenten und Regierungen mit gezielten Mechanismen verächtlich zu machen, teils auch aus diesem Parlament heraus, wie wir es heute bei der Aussprache zur Regierungserklärung wieder eindrucksvoll durch Herrn Urban vorgeführt bekommen haben. Für uns BÜNDNISGRÜNE ist klar: Die beste Antwort auf die Angriffe auf die Grundpfeiler unserer Demokratie muss mehr gelebte Demokratie und vor allem ein starkes Parlament sein. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN) Werte Kolleginnen und Kollegen, ein selbstbewusstes Parlament ist die Grundlage einer starken Demokratie. Hier finden die entscheidenden politischen Debatten über die Zukunft unseres Landes statt, und wir sind diejenigen, die als einzige der drei Gewalten direkt vom Volk legitimiert sind. Vor diesem Hintergrund kann der Sächsische Landtag noch ein Stück weit selbstbewusster auftreten als bisher. Die Macht des Parlamentes rührt dabei grundsätzlich aus der Entscheidung heraus. Das mag banal klingen, ist aber elementar, wie wir heute Morgen bei dem Thema Beteiligung des Parlamentes bei den Corona-Schutzverordnungen erlebt haben. Ein Parlament darf eben nicht Zuschauer sein, wenn es um andauernde schwere Grundrechtseingriffe geht. Es muss sich im Zweifel auch ein Recht auf Beteiligung sichern, und als Gesetzgeber kann es das. Darüber hinaus gilt es in diesem Hohen Haus auch darüber zu sprechen, wie wir eigentlich mit den Informationspflichten der Staatsregierung gegenüber dem Parlament umgehen. Im Koalitionsvertrag haben wir uns darauf verständigt, diese ausweiten zu wollen. Ich glaube, es ist ein guter Weg; denn ein starkes Parlament kann auch eine starke Staatsregierung am besten dann kontrollieren, wenn ihm die notwendigen Informationen darüber vorliegen. Es gilt darüber hinaus zu konstatieren, dass die Anforderungen an das Parlament in den letzten Jahren – nicht zuletzt durch die Zunahme der Kommunikation über die sozialen Netzwerke mit den Bürgerinnen und Bürgern – enorm gestiegen sind. Das erleben wir als Abgeordnete tagtäglich. Ich sage vor diesem Hintergrund auch ganz deutlich: Ich habe kein Verständnis für die regelmäßige vorauseilende Selbstkasteiung, wenn es darum geht, wie unsere Parlamente mit Ressourcen ausgestattet sind. Das Interesse an einem schwachen Parlament können nur diejenigen haben, die im Parlamentarismus höchstens eine ausbeutbare Übergangslösung und lediglich eine Bühne für Hass und Hetze sehen. (André Barth, AfD: Wer soll das denn sein?) – Herr Barth, schön, dass Sie sich angesprochen fühlen. Das ist immer schön! Sie reagieren so wie ein Hündchen darauf, wenn man Sie anspricht, ich brauche Sie gar nicht mehr benennen – das ist doch selbstentlarvend! Werte Kolleginnen und Kollegen, eine starke Demokratie braucht aber mehr als ein starkes Parlament: Eine starke Demokratie braucht engagierte Demokratinnen und Demokraten; denn der alltägliche Kampf für unsere Demokratie findet nicht in den Parlamenten oder in den Medien allein statt; er findet dort statt, wo Menschen jeden Morgen aufstehen und für Werte unserer Demokratie eintreten – meist, ohne sich selbst als kämpferische Demokratinnen und Demokraten zu bezeichnen. Aber genau das sind sie: das Rückgrat unserer Demokratie. Eine starke Demokratie lebt von diesen Menschen, von einer starken Zivilgesellschaft, von einer lauten und kraftvollen Zivilgesellschaft – gerade jetzt, wenn es darum geht, die Demokratie zu stärken. Wir sind als Landtag gut beraten, dafür Sorge zu tragen, dass diejenigen, die jeden Tag aufs Neue für unsere Demokratie eintreten, dafür große Wertschätzung erhalten. Gerade deshalb darf es trotz aller finanziellen Herausforderungen in den nächsten Jahren keine Probleme bei der Finanzierung der Demokratieförderung geben. Aus der Coronakrise darf eben keine Demokratiekrise werden. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN, den LINKEN, der SPD und der Staatsregierung – Zuruf von der AfD) Werte Kolleginnen und Kollegen, unsere Demokratie lebt aber auch davon, dass sich möglichst viele an ihr beteiligen. Das gilt ganz unmittelbar beim Engagement für unsere Gesellschaft, aber eben auch bei Wahlen. Nach 30 Jahren Demokratie im Freistaat Sachsen – und damit möchte ich zum Schluss kommen – lohnt es sich, auch über das Wahlrecht zu diskutieren und gerade jetzt, da Entscheidungen debattiert und getroffen werden, die auf Jahrzehnte wirken können und werden, darüber nachzudenken, all jenen eine Stimme zu geben, die diese Folgen später mittragen müssen, und das Wahlalter abzusenken. Eine starke Demokratie gibt es nur mit selbstbewussten Parlamenten und engagierten Demokratinnen und Demonicht alles anders, aber doch einiges besser zu machen und darüber in den nächsten Jahren intensiv zu debattieren. Vielen Dank. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN, der SPD und ganz vereinzelt den LINKEN – Beifall bei der Staatsregierung) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Das war Herr Kollege Lippmann von der Fraktion BÜNDNISGRÜNE. Nun hat die SPD-Fraktion das Wort; Kollege Panter, bitte schön.

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Dirk Panter SPD

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Aus gegebenem Anlass gibt es heute eine Aktuelle Debatte, gemeinsam beantragt von den Koalitionsfraktionen, und es wird sich jetzt durch meine Rede herausstellen, dass wir da einen Bogen schlagen: angefangen mit einem Blick zurück – auch einer persönlichen Note durch den Kollegen Breitenbuch, der das Erreichte dargestellt hat –, über Kollegen Lippmann mit der Aktualität und den aktuellen Herausforderungen, und ich möchte gern für die SPD-Fraktion den Blick nach vorn werfen; denn 30 Jahre – – (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Sie sind die Zukunftspartei!) – Danke schön, ja, genauso ist es! Nehmt euch mal ein BeiThema, um zurück, gleichzeitig aber auch in die Zukunft zu blicken. (Zuruf des Abg. André Barth, AfD) – Herr Barth, entschuldigen Sie bitte, ich möchte mit meiner Rede fortfahren. Wenn wir die langfristige Linie im Blick behalten wollen und uns auch an den Altministerpräsidenten Biedenkopf erinnern: Er hat immer gesagt, unsere Aufgabe muss es sein, dass wir in diesem Parlament 10, 15, 20 Jahre nach vorn denken, um die richtigen Entscheidungen für den Freistaat zu treffen. Wir haben große Herausforderungen vor uns. Wir haben Herausforderungen wie die Digitalisierung, die Verkehrswende, den Klimaschutz. Jetzt sind wir in einer besonderen Situation durch die Coronakrise und befinden uns in Haushaltsgesprächen. Die Staatsregierung diskutiert intensiv darüber – wir werden es im Parlament in den nächsten Monaten auch noch tun – und dadurch wird klar, wir werden sehr, sehr viel mit Klein-Klein zu tun haben. Wir werden nicht die Möglichkeit haben, das große Ganze so richtig in den Blick zu nehmen. Deshalb möchten wir das schon frühzeitig tun, und so haben wir schon vor Wochen einen Fonds Sachsen 2050 vorgeschlagen. Wir schauen also 30 Jahre in die Zukunft und wollen damit sicherstellen, dass wir Zukunftsinvestitionen in den Blick nehmen, zum Beispiel in Kommunikationsnetze, in die Digitalisierung, in den ökologischen Umbau des Verkehrsnetzes, im ÖPNV, in den ökologischen Umbau von Land-, Forst- und Ernährungswirtschaft und auch in die Themen Zukunftstechnologien sowie Energieversorgung. Zweiter Vizepräsident André Wendt: Herr Panter, gestatten Sie eine Zwischenfrage?

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Dirk Panter SPD

Herr Barth, ja, sicher. Zweiter Vizepräsident André Wendt: Am Mikrofon 7 Kollege Barth, bitte schön.

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André Barth AfD

Danke schön, Herr Präsident. Sehr geehrter Herr Panter, bedeutet das als Erstes – wenn ich auf Ihre öffentlichen Statements Bezug nehme –, dass Sie beabsichtigen, weitere 2,5 Milliarden Euro Schulden aufzunehmen? Bedeutet das als Zweites womöglich, dass Zuführungen an unseren Generationenfonds möglicherweise gekürzt werden sollen? Können Sie – als dritte Frage – sagen, wie Sie Ihre Zukunftsideen finanzieren wollen? (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Er verschafft Ihnen Redezeit!)

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Dirk Panter SPD

– Das ist schön, darüber freue ich mich auch. Herr Barth, ich danke Ihnen für diese Frage. Ich wäre sowieso im Verlauf noch dazu gekommen, kann aber gleich erst einmal generell feststellen, dass Sachsen auch nach dem Corona-Bewältigungsfonds das Land in der Bundesrepublik mit der niedrigsten Pro-Kopf-Verschuldung ist. Das möchte ich festhalten. Die Antwort auf die Frage, wie man es finanzieren kann, können Sie natürlich auch schon den öffentlichen Verlautbarungen entnehmen – das ist möglicherweise in Form einer Kreditfinanzierung, kann aber auch eine Zuführung aus dem Generationenfonds sein, oder wir können über andere Instrumente sprechen; wir haben Vorschläge gemacht. Ich möchte mit der Rede fortfahren und komme später darauf zurück. Wir haben auf jeden Fall vorgeschlagen, dass wir Zukunftsinvestitionen in den Blick nehmen möchten, und zwar eine ganz konkrete Auswahl an Zukunftsinvestitionen, nicht einfach jede reguläre Investition, die wir als Freistaat sowieso zu tätigen haben. Darunter fällt zum Beispiel auch der Schulhausbau. Es ist eine normale Aufgabe, die wir haben und die wir nicht über einen solchen Fonds finanzieren wollen, sondern wir wollen die langfristigen Dinge in den Blick nehmen, die besondere Aufgaben sind und uns vor besondere Herausforderungen stellen. In einer solchen Situation würde jeder vernünftige Unternehmer, wenn es um die langfristige Finanzierung geht – gerade auch in diesem Zinsumfeld –, als eine Option natürlich Fremdkapital in Betracht ziehen; das ist doch vollkommen klar. Wir sehen das – darüber werden sich einige wundern – unter dem Aspekt der Generationengerechtigkeit; denn das bedeutet nicht nur, dass man keine Schulden vererbt, sondern auch, dass man eine intakte Infrastruktur hinterlässt und sicherstellt, dass dieses Land auch zukünftig gut funktionieren kann. Deshalb müssen wir diese Investitionen nicht über Kredite finanzieren, aber wir müssen diese Investitionen finanzieren, und hier können wir über verschiedene Instrumente sprechen. Was ganz klar ist: Wenn wir nicht investieren oder die Entscheidung vor uns herschieben, wäre es ganz sicher nicht generationengerecht, sondern verantwortungsvergessen. Danke schön. (Beifall bei der SPD und vereinzelt bei der CDU und den BÜNDNISGRÜNEN – Beifall bei der Staatsregierung) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Das war Kollege Panter von der SPD-Fraktion. Nun folgt die AfD mit Kollegen Urban; bitte schön, Kollege Urban.

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Jörg Urban AfD

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Zu Beginn möchte ich eines sagen: Es gibt eine Fraktion, von der, wenn sie hier vorn steht, erwartbar und verlässlich ist, dass Hass und Hetze im Parlament verbreitet werden. Das ist die grüne Fraktion. (Beifall bei der AfD – Zurufe von den BÜNDNISGRÜNEN) Das Parlament ist die Herzkammer der Demokratie. Wir als AfD-Fraktion sind stolz darauf, als frei gewählte Abgeordnete in der Herzkammer der Demokratie die Interessen unserer Bürger zu vertreten. (Zuruf von der AfD: Genau!) Ohne die Entschlossenheit unserer Sachsen hätte es 1989 möglicherweise keine friedliche Revolution gegeben. Wenn es nach so manchem Vertreter der in Sachsen mitregierenden SPD und GRÜNEN gegangen wäre, dann könnten wir hier und heute weder von einem starken Freistaat noch von einem starken Parlament reden. (Zuruf des Abg. Dirk Panter, SPD) Kurz bevor die Mauer fiel, bezeichnete Egon Bahr, SPD, das Reden über eine Wiedervereinigung als „politische Umweltverschmutzung“. Joschka Fischer, GRÜNE, forderte sogar, die Wiedervereinigung aus dem Grundgesetz zu streichen. (Beifall bei der AfD – Dirk Panter, SPD: Vorsicht!) Sehr geehrte Damen und Herren! Norbert Lammert, der ehemalige Präsident des Bundestages, sagte einmal: „Nicht die Regierung hält sich ein Parlament, sondern das Parlament bestimmt und kontrolliert die Regierung.“ Das heißt, das Parlament ist nicht irgendein Anhängsel, das den Entscheidungen der Regierung irgendeine politische und verfassungsrechtliche Legimitation geben soll. Es ist andersherum: Das Parlament ist die Kontrollinstanz. Ich frage mich zum Beispiel, warum eine 45-köpfige CDUFraktion bis jetzt nur 25 Kleine Anfragen gestellt hat, während allein mein Kollege André Barth schon 477 Kleine Anfragen gestellt hat. Was ist das für eine Kontrolle? (Beifall bei der AfD) Aufgabe des Parlaments ist es auch, Entscheidungsprozesse transparent zu machen, das heißt, den Einfluss von Lobbyisten und natürlich auch NGOs auf die Gesetzgebung sichtbar zu machen. Letztendlich gilt für das Parlament: Schattenhaushalte sollten auf ein Minimum reduziert werden. Was bleibt vom Königsrecht des Parlamentes übrig, wenn beispielsweise unter dem Stichwort Konjunkturbelebung ein Schulhausbau aus dem Corona-Fonds finanziert wird? Auch wenn mittlerweile 80 % aller Gesetze, die unter starken Demokratiedefiziten leiden, von der EU bestimmt werden, so ist das nicht gerade eine Stärkung unserer Parlamente hier in Deutschland und in Sachsen. Sehr geehrte Damen und Herren! Das Parlament ist vor allem gesetzgebende Gewalt. Es ist nicht die verlängerte Werkbank der Regierung. Wohin ein solches Parlamentsverständnis führt, erleben wir aktuell an der Art und Weise, wie Bundes- und Landesregierung mit der Coronakrise umgehen. Auch in Sachsen zeigten CDU, SPD und GRÜNE deutlich ihre Missachtung des sächsischen Parlamentes. Erst heute haben wir die ersten Initiativen in Richtung einer Parlamentsbeteiligung gehört. Ein starkes Parlament bedarf einer starken Opposition. Arthur Schopenhauer sagte es so: „Skepsis ist, was die Opposition im Parlament ist. Sie ist ebenso wohltätig wie notwendig.“ Doch statt einer sachlichen Auseinandersetzung mit Vorschlägen der Opposition erleben wir hier regelmäßig eine ritualisierte Ablehnung mit fadenscheinigsten Begründungen. Sie, meine Damen und Herren von den Koalitionsparteien, aber auch DIE LINKE grenzen nicht nur die AfD aus, nein, Sie grenzen 27,5 % der sächsischen Wähler aus. (Zuruf von der CDU: Unsinn!) Wenn Sie sich gar nicht mehr zu helfen wissen, werden Ideen der Opposition einfach geklaut, etwas abgeändert und einige Zeit später in die parlamentarischen Abläufe eingebracht. Das mag für Sie langjährig bewährte parlamentarische Praxis sein. Ich kann Ihnen aber sagen, der Mann auf der Straße hat dafür keinerlei Verständnis. Er erwartet, dass hier sachorientiert und lösungsorientiert entschieden wird. (Beifall bei der AfD) Mit dem Selbstverständnis meiner Fraktion ist das auch nicht vereinbar. (Zuruf des Abg. Rico Gebhardt, DIE LINKE) Wir stimmen in diesem Parlament allen Anträgen zu, egal ob die Initiativen aus der Regierung oder aus der Opposition, von den LINKEN, kommen, wenn wir davon überzeugt sind, dass sie sachlich richtig sind und Sachsen nützen. Schließen möchte ich mit einem Zitat von Gustav Heinemann. Er sagte: „Der Bürger hat das Recht und die Pflicht, die Regierung zur Ordnung zu rufen, wenn er glaubt, dass sie demokratische Rechte missachtet.“ Wir als AfD stehen als Vertreter der Bürger in der Pflicht, der Regierung auf die Finger zu klopfen, indem wir das ansprechen, was andere nicht sagen oder nicht hören wollen. Dafür wurden wir gewählt und dafür stehen wir. Vielen Dank. (Beifall bei der AfD) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Das war Kollege Urban von der AfD-Fraktion. Nun für die Fraktion DIE LINKE Frau Kollegin Neuhaus-Wartenberg.

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Luise Neuhaus-Wartenberg Die Linke

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Abgeordnete! Starkes Parlament, starke Demokratie, starker Freistaat – starker Titel, würde ich sagen. Die Frage ist: Ist auch stark drin, wo stark draufsteht? Was bedeutet ein starker Staat? Was bedeutet eine starke Demokratie? Was bedeutet ein starkes Parlament? Ich bin mir sicher, die Meinungen gehen hier im Hohen Hause stark auseinander. Die einen sagen: Ein starker Staat bemisst sich am Bruttosozialprodukt. Die anderen meinen einen starken Staat, wenn sie mehr Polizei und härtere Strafen verlangen. Ich weiß, wer sich hier angesprochen fühlt. Aber ist das wirklich ein starker Staat? Haben uns die Pandemie und andere Krisen nicht etwas anderes gelehrt? Corona haut selbst den Härtesten in dieser Gesellschaft um. Hitze oder Hochwasser zwingen die stärksten Unternehmen in die Knie. Und nun? Was also macht einen starken Staat aus? Ich sage Ihnen meine Meinung dazu: Ein starker Staat ist ein Staat, in dem das Gemeinwohl oberste Maxime ist, ein Staat, in dem sich die Menschen auf gleicher Augenhöhe begegnen können – egal welches Amt, welche Fähigkeit und wie viel Geld sie in der Tasche haben –, ein Staat, der nicht denjenigen nimmt, die nichts oder wenig haben, ein Staat, der keine soziale Ungleichheit zulässt, ein Staat, der gesellschaftliche Probleme und Risiken, für die der Einzelne oder die Einzelne nichts kann, nicht auf Selbige abwälzt. Er tut es einfach nicht, denn er ist ein Sozialstaat, der jedem ein Leben in Würde ermöglicht, der sich um Chancengerechtigkeit kümmert, der nicht zulässt, dass seine Bürger(innen) gebückt durchs Leben gehen müssen, ganz im Gegenteil. Es ist der aufrechte Gang, und es sind vor allem der aufrechte Bürger und die aufrechte Bürgerin. Nichts anderes braucht diese Demokratie, nichts anderes macht sie stark. Eine Demokratie die nur von Gebückten gelebt wird, kann keine gute Demokratie sein. Genau deshalb ist es wichtig zu sagen, dass Sozialstaat und Demokratie unweigerlich zusammengehören und dass sie beide stark sein müssen. Niemand behauptet, dass es einfach ist. Demokratie muss jeden Tag aufs Neue verteidigt werden, auch und vor allem im Parlament. Keine Frage, dieses befindet sich gerade in einer besonderen Situation, denn wir alle befinden uns in einer solchen. Die Corona-Pandemie hat uns fest im Griff. Natürlich ist die Regierung in Krisensituationen gefragt. Sie muss fix und vor allem effektiv handeln. Krisen, so heißt es, sind die Stunden der Exekutive. Aber ich wiederhole: Stunden, nicht Monate oder Jahre. Wer rechnen kann, ist klar im Vorteil. Kein Wunder also, dass langsam der Eindruck entsteht, dass das Parlament von der Regierung nicht mehr ernst genommen wird. Parlament kommt von parlare. „Parlare“ bedeutet reden und nicht abknicken oder zustimmen. Es geht um eine Parlamentskultur. Es geht um Beteiligung und um Debatte, lebendig und vielfältig – logisch, denn hier sitzt nicht nur eine Fraktion, auch wenn es vielleicht die eine oder andere Fraktion gibt, die das seit 30 Jahren oft anders sieht. Nehmen wir als Beispiel die Veranstaltung zum 3. Oktober. Das war eine CDU-Feierstunde, zumindest, wenn man sich die Rednerliste anschaut. Wie repräsentativ sind derartige Veranstaltungen? Welches Bild vom Parlament vermitteln sie? Meine Antwort ist relativ flapsig: Stillleben mit einem Obst. (Heiterkeit bei den LINKEN) Apfel würde ich sagen, sehr einfältig, sehr selbstherrlich, überhaupt nicht stark. Leider oft typisch zu diesen Feierstunden. Denn eigentlich geht es Ihnen um sich und ausschließlich um das von Ihnen Erreichte in den letzten 30 Jahren. Über die großspurigen Verlautbarungen mancher Spitzenkräfte aus dem Westteil des Landes müssen wir hier nicht reden. Die dachten ja, die Wende sei im Kanzleramt gemacht worden und nicht auf den Straßen in Ostdeutschland. 30 Jahre friedliche Revolution, 30 Jahre Weg in eine Demokratie gehören auch den Ostdeutschen. Sie sind das Verdienst vieler, die leider immer noch viel zu oft übergangen werden. Damit komme ich unweigerlich auf meine zu Beginn gestellte Frage zurück: Was sind eigentlich ein starker Staat, eine starke Demokratie und ein starkes Parlament? Es ist gesellschaftliche Anerkennung. Es ist die Chance, in diesem Land gleichberechtigt mittun zu können. Es ist auch der Respekt davor, diese gewaltige Transformationsleistung erbracht zu haben, und, und, und. Wie also wollen wir in Zukunft leben? Sie müssen sich entscheiden. Wollen Sie länger allein in Ihrer Obstschale liegen? Ich glaube nicht. Lassen Sie uns Demokratinnen und Demokraten gemeinsam darüber reden, was unser Land zusammenhält, wie wir die Folgen der Pandemie mildern und uns gegenüber künftigen Krisen besser wappnen können. Solidarität ist dabei ein wesentliches Stichwort, ein zweites ist Einsicht, die Einsicht, die Fehler der Vergangenheit nicht erneut zu begehen. Nur so kommen wir zu einer starken Demokratie und einem starken Sozialstaat. Herzlichen Dank. (Beifall bei den LINKEN) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Das war Kollegin Neuhaus-Wartenberg von der Fraktion DIE LINKE. Damit ist die erste Rederunde abgeschlossen. Wir kommen nun zur zweiten Rederunde, wenn weiterer Bedarf besteht. Herr Kollege von Breitenbuch hat bereits Bedarf angemeldet. Für die CDU-Fraktion Kollege von Breitenbuch; bitte schön.

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Georg-Ludwig von Breitenbuch CDU

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Dirk Panter, der Fonds für die großen Investitionen in die Zukunft dieses Landes – – Wir wissen alle, wir haben in den letzten Jahren enorm investiert. Wir haben in der Vergangenheit Geld gespart, das dann ausgegeben worden ist. Sprich: Wir haben die ganze Zeit auf hohem Niveau investiert. Ich denke, wir müssen eine Diskussion führen, was die Prioritäten sind, was im Kern bleiben muss, was weiter in die Zukunft entwickelt werden kann. Das ist gerade die Diskussion insgesamt, und wir sind mitten im Prozess. Es wird in den nächsten Wochen und Monaten weiterhin spannend bleiben. Selbstverständlich, Herr Urban – er ist jetzt weg –, haben wir ein lebendiges Parlament, wenn alle da sind, wenn alle mitdiskutieren, wenn sich alle in Vielfalt einbringen und letztendlich eine kultivierte Debatte so führen, dass das Land in diesem Landtag ein Vorbild sieht und nicht verächtlich hierherschauen kann. Wir sind alle gefordert, dazu beizutragen, und das kostet Kraft, wie ich vorhin schon dargestellt habe. Was Schattenhaushalte angeht: Ich denke, wir haben uns in der Koalition vorgenommen, groß und transparent zu zeigen, was wir für Geld ausgeben, wo was ist. Das wird in den Ausschüssen immer in einer vernünftigen Art und Weise transparent gemacht. Insofern sehe ich nicht diesen Vorwurf bei uns hängen. Dass eine dauernde Skepsis in dieser Koalition, auch mit ihrer eigenen Regierung, selbstverständlich unterwegs ist, das erlebe ich alltäglich. Ich halte es auch für richtig, weil das eigentlich das Feuer in diese Demokratie bringt, und das ist unsere Aufgabe in diesem Landtag. Ausgrenzungen sehe ich nicht. Wir grenzen niemanden aus. Jeder kann sich beteiligen. Hier ist die offene Debatte. Entsprechend muss man es aushalten, wenn man mit seinen Positionen allein steht, wenn alle anderen es anders sehen. Frau Neuhaus-Wartenberg, der starke Staat, ja, was ist das? Ich möchte den Aspekt Rücksicht auf die Schwachen durch den Hinweis darauf ergänzen, dass wir Leistungen zulassen, Leistungen von denjenigen, die Leistungen bringen wollen und bringen müssen, damit in diesem Land die Steuerkraft erhalten bleibt, der Wohlstand täglich erarbeitet werden kann. Ich denke, das ist eine Balance. Dazu werden wir uns sicher immer streiten, aber ich möchte auf diese beiden Seiten der Waagschale deutlich hinweisen. Wir brauchen eine handlungsfähige Exekutive. Das ist ganz klar. Gerade, weil in der letzten Woche die Zahlen so sehr gestiegen sind, ist niemandem zu erklären – – Wenn wir in Gesetzesverfahren eintreten, dann ist Handeln gefragt. Mit der Regierungserklärung heute und mit der ausführlichen Diskussion danach sind wir dem gerecht geworden. Wir zeigen, dass eine Regierung handlungsfähig ist, und stellen das auch hier im Landtag vor. Ich denke, das ist vorbildlicher Umgang miteinander. Ich kann Ihre Kritik nicht aufgreifen. Noch einmal zum 3. Oktober: Arnold Vaatz ist jemand, der in der Wendezeit für dieses Land und für seine Entwicklung prägnant war und dafür viel geleistet hat. Sich anzuhören, was er geleistet hat, und letztendlich eine Position, die sperrig ist, trotzdem anzuhören, dass man hier zuhören sollte, fanden wir richtig. Deshalb sind wir an dem Tag hier gewesen. Wir haben nicht uns gefeiert, sondern die Entwicklung, die dieses Land genommen hat. Das sind nicht nur wir als CDU-Fraktion, das sind alle. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Das kommt aber nicht zum Ausdruck!) Ich will es deutlich sagen: Es gibt nicht die da oben und die da unten. Wir sind alle auf Augenhöhe unterwegs, alle hier auf Zeit unterwegs und ich denke, mit einer gewissen Demut – die sollte man uns allen in der Art und Weise zugestehen, wie wir versuchen, positiv ins Land zu wirken. Herzlichen Dank. (Beifall bei der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN und der SPD) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Das war Kollege von Breitenbuch von der Fraktion CDU. – Nun könnte die SPD das Wort ergreifen. Kollege Richter, bitte schön.

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Frank Richter SPD

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete! Vieles Wichtige ist zum Thema bereits gesagt worden. Ich will meinerseits zum Thema starke Demokratie einige wenige zusätzliche und vielleicht notwendige korrigierende Bemerkungen machen. Das Erste: Natürlich können wir darüber sprechen, dass vor 30 Jahren hier ein starkes Parlament, eine starke Demokratie entstanden sind. Wichtiger und richtiger wäre es zu sagen, die Demokratie ist vor 30 Jahren nicht vom sächsischen Himmel gefallen. Die Demokratie hat vor 31 Jahren in diesem Land Gestalt angenommen. Das, was damals geschehen ist, wissen Sie. Ich kann ganz und gar nicht ertragen, dass dies im Blick auf die inhaltlichen Beziehungen, aber auch im Blick auf das Symbolkapital ausgerechnet von den neuen Rechten in Anspruch genommen wird, die sich mit der einen oder anderen Bemerkung immer wieder auf die Zeit von vor 31 Jahren beziehen, als damals gerufen wurde: „Wir sind das Volk!“ Dieser Ruf war ein ausdrücklich auf Versöhnung orientierter Ruf, ein auf Verständigung orientierter Ruf und nicht ein Ruf der Aggressivität. (Zurufe von der AfD) Es wäre schwer erträglich, wenn stehengelassen würde, dass Egon Bahr, ein großer Sozialdemokrat, ebenso wie Gustav Heinemann, ein großer Sozialdemokrat, mit seiner Formulierung ausschließlich als ein Gegner der deutschen Einheit aufgefasst würde. Meine Damen und Herren, ich konnte das Zitat in der Kürze jetzt nicht nachprüfen, ich kann nicht ausschließen, dass es so formuliert worden ist. Ich hatte zwei, drei Gelegenheiten – das gehört zu den schönen Momenten meines Lebens –, Egon Bahr persönlich zu sprechen. Er hat mir mehrfach ausdrücklich gesagt, dass er sich über die Wiedervereinigung gefreut hat und ein überzeugter Vertreter dieses politischen Vorgangs war. (Zurufe von der AfD) – Dann hat er sich halt korrigiert, meine Damen und Herren. (Zurufe von der AfD) – Ja, es kann sein, dass Menschen dazulernen. Das darf auch Ihnen ins Stammbuch geschrieben werden. Deshalb sage ich Ihnen das jetzt. (Zurufe von der AfD) Die Ostpolitik der SPD Willy Brandts und Egon Bahrs hat übrigens maßgeblich dazu beigetragen – das ist, glaube ich, nicht strittig –, dass wir heute hier gemeinsam unter diesem Dach, unter demokratischen Verhältnissen sein können. Ein zweiter Hinweis, der mir im Blick auf Gegenwart und Zukunft allerdings mindestens genauso wichtig ist: Demokratie ist die einzige Herrschaftsform, die man lernen muss. Selbst wenn es niemals diktatorische Verhältnisse in diesem Land gegeben hätte, müssten wir trotzdem lernen, wie Demokratie funktioniert. Woraus schöpft Demokratie ihre Stärke? Aus starken Demokraten. Herr Lippmann hat es angedeutet: Ohne Überzeugungstäter in Sachen Demokratie können auch Demokratien degenerieren. Ich verweise darauf, dass im vorpolitischen, gern auch im vordemokratischen Bereich Grundlagen gelegt werden, auf die unsere Demokratie nicht verzichten kann, à la Böckenförde: Der demokratische Staat steht auf Grundlagen, die er selbst nicht garantieren kann. Wo werden diese Grundlagen gelegt, meine Damen und Herren? Unter anderem dort, wo es um das Erlernen von Toleranz, von Verständigungsbereitschaft, von wahrheitsorientierter Sprache, von wahrheitsorientierter Kommunikation, von Empathie und Perspektivwechsel geht. An der Stelle weise ich als kulturpolitischer Sprecher darauf hin – Sie sehen es mir nach –, dass eine Stärke dieses Freistaates auch in seinem kulturellen Ziel liegt. Wie heißt es in Artikel 1 unserer Verfassung: „Der Freistaat Sachsen … ist ein demokratischer, dem Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen und der Kultur verpflichteter sozialer Rechtsstaat.“ Kultur ist nicht nur eine Geschichte, die unter Freizeitgestaltung abgehandelt werden könnte, oder eine Geschichte, die quasi als nicht systemrelevant beiseitegeschoben werden könnte. Es ist wichtig, dass die Kulturpolitiker in diesen schwierigen Zeiten der Coronakrise und der Bekämpfung der Pandemie darauf achten, dass wir alle darauf achten, dass dieser Bereich unserer Gesellschaft, den ich für systemrelevant bezeichne, auch für die Demokratie keinen Schaden nimmt. Ich hatte vor Kurzem die Gelegenheit, mit einem anderen großen Sozialdemokraten, den Sie auch hätten zitieren können, aber der Ihnen offenbar weniger wichtig war, mit Markus Meckel zu sprechen. Zweiter Vizepräsident André Wendt: Bitte zum Schluss kommen.

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Frank Richter SPD

Letzter Gedanke, wenn Sie gestatten. Zweiter Vizepräsident André Wendt: Ja.

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Frank Richter SPD

Er hat nochmal ausdrücklich darauf aufmerksam gemacht: Vor 30 Jahren ist nicht die DDR untergegangen, sondern eine kommunistische Diktatur. Die Menschen haben vor 30 Jahren – auch unter Einbeziehung manch ehemaliger Funktionäre, die sich politisch intelligent verhalten haben – dafür entschieden, demokratisch in die deutsche Einheit zu gehen. Die Bürger der DDR – das ist mir wichtig zu sagen – sind erhobenen Hauptes in dieses wiedervereinigte Deutschland gegangen. Das ist auch eine wichtige Quelle der Ressource unseres demokratischen Staates. (Beifall bei der SPD und der CDU –

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Dr. Joachim Keiler AfD

Waren immer alles Deutsche!) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Das war Kollege Richter von der SPD-Fraktion. Nun zu den BÜNDNISGRÜNEN, wenn noch Bedarf angemeldet wird. – Kein Bedarf mehr. Dann die Fraktion der AfD, Kollege Dr. Keiler, bitte schön.

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Dr. Joachim Keiler AfD

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! In seiner konstituierenden Sitzung am 27. Oktober 1990 beschloss der Sächsische Landtag mit großer Mehrheit die Landesbezeichnung Freistaat Sachsen. Am 27. Mai 1992 wurde die Sächsische Verfassung verabschiedet. Bei der Abstimmung am Vortag hatte nur die Fraktion der PDS im Landtag die Zustimmung zur Verfassung verweigert. Die Nachfolgepartei der SED, die sich heutzutage sehr gern als demokratische Partei bezeichnet, (Widerspruch bei den LINKEN) verwahrte sich nämlich gegen die Formulierung in der Präambel, in der die Rede von den leidvollen Erfahrungen nationalsozialistischer und kommunistischer Gewaltherrschaft ist. 1993 beschloss der Sächsische Landtag das Verfassungsgerichtshofgesetz. Damit war die Bildung eines Bundeslandes mit Exekutive, Legislative und Judikative vollendet. Das Regierungshandeln auf Landesebene war in den Folgejahren durch eine Dominanz im Landesparlament unter Führung der CDU gekennzeichnet. Es gab eine deutliche Mehrheit mit einer bürgerlich-konservativen Ausrichtung. Die gäbe es auch heute noch, wenn ich so in die Runde blicke, nur leider verschreibt sich auch in Sachsen die CDU immer mehr einer in Berlin vorgegebenen bundespolitischen Ausrichtung. Zu erwähnen ist, dass gerade in den Neunzigerjahren Sachsen eine Rolle als Anwalt Ostdeutschlands zugeschrieben worden war. Ganz wesentlich ging von Sachsen die friedliche Revolution aus. In den letzten Jahren änderte sich wahrnehmbar die positive Einschätzung von Sachsen. Was ist geschehen, wenn politische Medien wie „Stern“ und „Cicero“ titeln: „Wird der Osten unregierbar?“ und sich die Beiträge dann vornehmlich mit Sachsen befassen. Nach der Bankenkrise und der Griechenland-Krise kam es nach der Flüchtlingskrise 2015 zu Bürgerprotesten aus Sorge vor unbegrenztem Zuzug. Bundespolitiker suchten in Sachsen eine Bühne, und einer belegte die sächsischen Demonstranten sogar mit der Bezeichnung „Pack von Heidenau“. Waren die Sachsen über Nacht weniger demokratisch geworden, vom Grundgesetzbürger zum Pack? Die Ostdeutschen, also auch die Sachsen, hatten mit der Wende die Verfassung der DDR gegen das Grundgesetz getauscht. Die DDR-Verfassung war ein Instrument der Staatsgewalt zur Verwirklichung des Kommunismus im Auftrag der herrschenden SED. Nur die Bürger, die den MarxismusLeninismus öffentlich guthießen, hatten ansatzweise eine Chance, einen kleinen Freiheitsraum zu erhalten. Die Bürger durften die führende Rolle der SED nicht infrage stellen. Diese verfassungsrechtliche Zwangsjacke war mit dem Grundgesetz und der Sächsischen Verfassung Schall und Rauch geworden. Zu den Ostdeutschen und den Sachsen war die wahre Freiheit gekommen. Durch den ständigen Krisenmodus, in dem sich allerdings in den letzten Jahren nicht nur Sachsen, sondern die gesamte Bundesrepublik befindet, wird die im Osten erst 30 Jahre andauernde Freiheit eingeschränkt und damit erneut gefährdet. Während in den westdeutschen Bundesländern eine Generation – und ich darf das sagen, denn ich komme aus dem Westen – ohne DDR-Erfahrung mit lethargischer Gelassenheit auf Exekutivmaßnahmen vertraut, ist der Ostdeutsche und gerade der Sachse demokratiesensibler. Wenn etablierte Politiker im August 2018 nicht nur Hetzjagden in Chemnitz erfinden ließen, sondern auch noch den Terminus „Zusammenrottungen“ benutzten, so stieß das gerade im Osten auf wenig Verständnis. (Beifall bei der AfD) Der Begriff „Zusammenrottung“ bedeutete im DDR-Strafgesetzbuch „regierungsfeindliche Demonstrationen“ und war strafbar. Bei einem Ostdeutschen, der das DDR-Regime miterlebt hat, löst derartiger Sprachgebrauch panikähnliche Zustände aus. Gerade der Sachse hat eine hervorragende demokratische Antenne. Der Sachse – und übrigens der Bayer auch – ist eigenwillig und freiheitsliebend. Er lässt sich das friedliche Zusammenrotten nicht verbieten. (Vereinzelt Beifall bei der AfD) Wenn sich im Bund so wie auch in Sachsen alteingesessene Parteien programmatisch immer mehr annähern und der Eindruck einer Blockpartei entsteht, dann muss es nicht verwundern, dass demokratischer Widerstand aufkommt. Deshalb ist der Zeitpunkt gekommen, die direkte Demokratie zu erweitern, sodass das Volk, von dem alle Staatsmacht abgeleitet ist, stärker in den demokratischen Entscheidungsprozess eingebunden wird. Wir brauchen Volksentscheide. Die AfD-Fraktion hat deshalb das Gesetz zur Erweiterung der sachunmittelbaren Demokratie im Freistaat Sachsen eingebracht. Allen Unkenrufen zum Trotz – Sachsen hat tatsächlich eine starke Demokratie. Das sächsische Volk hat eine gute demokratische Antenne. So sehe ich unseren Freistaat – entgegen Kritik aus dem Westen – in einer hervorragenden demokratischen Verfassung. Dies allerdings ist nicht nur Verdienst der Regierung, sondern auch der Sachsen und ihrer Neigung zum sächsischen Weg. Herzlichen Dank. (Beifall bei der AfD) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Das war Kollege Dr. Keiler von der AfD-Fraktion. Nun könnte die Fraktion DIE LINKE das Wort ergreifen, wenn gewünscht. – Das sehe ich nicht. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Es ist genug gesagt!) Ist eine dritte Rederunde gewünscht? – Herr von Breitenbuch von der CDU-Fraktion. Herr Beger von der AfDFraktion hat auch Bedarf angemeldet. Zuerst hat die CDUFraktion das Wort. Kollege von Breitenbuch, bitte.

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Georg-Ludwig von Breitenbuch CDU

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Dr. Keiler, Sie stellen das hier so dar, als stünde diese Demokratiesensibilität, die wir selbstverständlich die ganzen 30 Jahre immer miterlebt und in diesem Rund immer in die Diskussion eingebracht haben, im Gegensatz zu denen, die jetzt hier regieren. Diesen Eindruck möchte ich ganz deutlich zurückweisen. (Beifall bei der CDU und der SPD) Ganz deutlich! Das lassen wir Ihnen auch nicht durchgehen, sondern selbstverständlich kann sich jeder in diesem Land eine Partei aussuchen, entweder in der Wahlkabine oder auch in der Mitgliedschaft. Jeder kann sagen, was er denkt und was er will, und letztendlich zur Demokratie beitragen. Dass Sie sich anmaßen, dass diese Demokratiesensibilität, diese Aufmerksamkeit von Bürgern, die ich enorm hoch einschätze, egal aus welcher Couleur oder Geschichte sie kommen, auf Ihre Wasserräder läuft, das geht nicht. Wir stehen für dieses Ganze, das wir heute dargestellt haben und das wir in dieser Debatte mit viel Sensibilität und viel Achtung vor dem, was hier geleistet worden ist und heute zu leisten ist, ansprechen wollten. Insofern dieses klare Veto in Ihre Richtung. Herzlichen Dank. (Beifall bei der CDU und vereinzelt bei den BÜNDNISGRÜNEN) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Das war Kollege von Breitenbuch von der CDU-Fraktion. Gibt es seitens der Fraktionen BÜNDNISGRÜNE und SPD noch Redebedarf? Ich frage vorsichtshalber. – Das sehe ich nicht. Dann übergebe ich an die Fraktion der AfD. Herr Kollege Beger, bitte.

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Mario Beger AfD

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ein starker Freistaat, das ist der letzte Punkt im Debattentitel, und diesen möchte ich nun näher beleuchten. Bewegen wir uns dazu einmal von der parlamentarischen Elite weg hin zum Souverän, also zum Volk, dann sehen wir einen agilen, einen kämpferischen, einen starken Freistaat; Bürger, die ihre Rechte verteidigen und sich nicht mit angeblichen politischen Alternativlosigkeiten abspeisen lassen, sogenannten Alternativlosigkeiten, die – das kommt erschwerend hinzu – oftmals mangelhaft begründet sind oder schlichtweg gegen den gesunden Menschenverstand verstoßen. Das gilt in der Coronakrise, und das gilt auch für die im Jahr 2015 getroffenen Fehlentscheidungen und Begründungen der Regierung Merkel. 30 Jahre Landtag, das heißt aber auch 30 Jahre CDURegierung und fast 30 Jahre Abnickparlament. In den parlamentarischen Initiativen der regierungstragenden Fraktionen können wir bis heute keinerlei Regierungskritik oder einen echten Arbeitsauftrag für die Regierung erkennen. (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Ach so? – Zuruf von der CDU) Stattdessen darf diese ausschließlich Erfolgsmeldungen verkünden. Dass durch die mangelnde parlamentarische Kontrolle Fehlentwicklungen entstehen, ist fast unvermeidbar. (Oh-Rufe von der CDU)) So kommt es dann auch, dass die AfD-Fraktion in der 6. Wahlperiode die Regierung über Jahre hinweg bearbeiten musste, bis eine hundertprozentige Breitbandförderung für finanzschwache Kommunen ermöglicht wurde. (Lachen des Abg. Sören Voigt, CDU) Unser Wirtschaftsminister hielt so etwas lange für europarechtswidrig. Es war auch die AfD-Fraktion, die beim Meisterbonus ordentlich Dampf machte und bereits lange vor der Entscheidung im Bundestag die Wiedereinführung der Meisterpflicht in vielen Gewerken forderte. Es war auch die AfD-Fraktion hier im Sächsischen Landtag, die Zuschüsse wie Betriebsgründungsprämien und für die Betriebsnachfolge forderte oder sich für Unterstützungen für Wirtschaftsbetriebe in besonders kriminalitätsbelasteten Regionen einsetzte – alles Forderungen, die hoffentlich schnellstmöglich erhört werden. Meine Damen und Herren, das alles sind Forderungen, die bei Problemen ansetzen, die unsere Wirtschaft, die unsere kleinen und mittelständischen Betriebe umtreiben. Leider wird in diesem Hohen Haus viel zu oft der Argumentierende und nicht das Argument bewertet. Gute Vorschläge werden abgelehnt, weil sie von der Opposition kommen. So werden viele Aufgaben auf Regierungsseite erst spät oder gar nicht gelöst. Ein starkes Parlament handelt nicht so. Meine sehr geehrten Damen und Herren! Eine relativ aktuelle BIP-Prognose vom 12. Oktober zeigt: Das Bruttoinlandsprodukt – ein wichtiger Gradmesser für den Wohlstand einer Gesellschaft – wird für dieses Jahr wahrscheinlich um rund 6 % in Deutschland fallen. Die Arbeitslosenquote liegt in Sachsen schon jetzt bei über 6 %. Kurzarbeit und Homeoffice bestimmen gegenwärtig die Arbeitswelt. Der Staat und auch der Freistaat pumpen Milliarden Euro in Hilfs- und Rettungsprogramme. Wertschöpfung entsteht so jedoch nicht. Wer darf das am Ende wohl alles bezahlen? Anstatt innovative Lösungen zu finden, zu fördern und umzusetzen – beispielsweise gezielt UV-Strahlen gegen Viren einzusetzen oder Hygieneampeln für Geschäfte einzuführen –, setzt die Regierungsbank lieber einen Flächenbrand bei Gastronomen, Künstlern und vielen anderen Dienstleistungsanbietern in Gang. Damit verbrennen wir aber keine Viren, sondern die Existenzgrundlage vieler Menschen, die unser Sozial- und Wirtschaftssystem am Leben erhalten. Das macht den Freistaat jedoch nicht stark, sondern schwach. Meine Damen und Herren, wir brauchen sehr schnell langfristige Lösungen für unsere Wirtschaft und für unseren Staat, Lösungen, die Wertschöpfung erhalten und generieren. (Zuruf von der CDU) Ohne Wertschöpfung wird das alles hier über kurz oder lang kollabieren. Deshalb denken Sie vielleicht doch noch einmal über unseren Antrag zur Rückverlagerung der Produktion von essenziellen Grundgütern nach und darüber, ob es wirklich sinnvoll ist, die Kontaktstelle Lieferketten de facto zu schließen. Vielen Dank. (Beifall bei der AfD – Frank Richter, SPD, steht am Mikrofon.) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Das war Kollege Beger von der AfD-Fraktion. Gibt es weiteren Redebedarf? – Ich schaue noch einmal kurz auf die Zeit: Die SPD hätte noch 44 Sekunden. Zwei Kurzinterventionen sind schon aufgebraucht worden, eine dritte ist leider nicht möglich. Aber Sie hätten noch 44 Sekunden, Herr Richter, wenn Sie möchten. – Entschuldigung, ich habe das Minus nicht gesehen. Sie hatten schon etwas überzogen. (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Aus Minus ein Plus machen! – Dirk Panter, SPD: Was die AfD alles machen kann! – Ei, ei! von der AfD) – Tut mir leid, Herr Richter. Die Kurzinterventionen sind auch schon aufgebraucht. Aufgrund dessen kann die SPD zum Thema nicht mehr sprechen. Gibt es Redebedarf seitens der anderen Fraktionen? Dafür ist noch Redezeit vorhanden. – Das sehe ich nicht. Dann übergebe ich jetzt das Wort an die Staatsregierung, Frau Staatsministerin Meier, bitte schön.

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Katja Meier

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Als ich damals, vor gut fünf Jahren, als nachgerückte Abgeordnete das erste Mal hier am Pult stand, war das ein Gefühl, das wahrscheinlich schon viele vor mir empfunden haben und bestimmt auch viele Kolleginnen und Kollegen nach mir empfinden werden. Es war eine Mischung aus ein bisschen Aufgeregtheit, aber durchaus auch ein Gefühl aus Erhabenheit, in einem Parlament als symbolischem Ort der Demokratie sprechen zu dürfen. Gerade in den letzten Wochen habe ich mich häufig gefragt, wie sich die Abgeordneten damals – Anfang der Neunzigerjahre – fühlten, die einst diesen Landtag neu geformt haben. Die Mitglieder des Landtags mussten nicht nur formal die neuen Regeln aushandeln, unter denen die erste Gewalt des Staates arbeitet, sondern auch so etwas wie eine parlamentarische Kultur etablieren. Eine Demokratie neu gestalten zu dürfen, das ist eine große Aufgabe; ich glaube, sie war auch mit einem großartigen Gefühl verbunden. Viele der Gestalterinnen und Gestalter unserer parlamentarischen Demokratie hatten zuvor einen wichtigen Beitrag dazu geleistet – Herr Richter hat es gesagt –, dass Sachsen überhaupt wieder dazu in der Lage war, ein demokratisches Parlament zu gestalten. Genau ihnen gilt unser Dank und unsere Anerkennung dafür, dass wir uns hier und heute überhaupt Gedanken darüber machen können, wie wir unsere Parlamente und unsere Demokratie weiterentwickeln können. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN und der CDU) Der Sächsische Landtag ist ein Parlament, das in den letzten 30 Jahren immer wieder seinen Weg gesucht hat und immer wieder Antworten auf neue Fragen finden musste. Vielleicht geziemt es sich als Mitglied der Staatsregierung nicht, dem Parlament Hinweise zur Weiterentwicklung des Parlamentarismus zu geben. Gleichwohl habe ich einige Gedanken dazu. Die Aussprache in der Regierungserklärung heute Vormittag hat gezeigt, dass der Landtag – meines Erachtens zu Recht – mehr Mitsprache bei wesentlichen Entscheidungen zur Bekämpfung der Pandemie fordert. Aus Sicht der Staatsregierung ist diese Debatte auch wichtig, weil sie gelebter Ausdruck der Debatte um die Aufgaben der Gewalten ist. Ein selbstbewusstes und starkes Parlament – das ist das Herz einer starken Demokratie. mit starken und selbstbewussten Abgeordneten. Eine starke Staatsregierung braucht keine Angst zu haben, und sie hat auch keine Angst vor einem starken Parlament. Nur wenn alle die ihnen zugeschriebenen Aufgaben mit großer Kraft und großem Selbstbewusstsein erfüllen, ist auch unsere Demokratie stark. Dieser Grundgedanke, den die Abgeordneten der 1. Legislaturperiode in der Sächsischen Verfassungsordnung verewigten, sollte der Leitgedanke des Ringens der Gewalten um ihre Rolle sein. Liebe Kolleginnen und Kollegen, eine starke Demokratie lebt aber nicht nur von starken Gewalten, sondern vor allem von überzeugten Demokratinnen und Demokraten. Aber eine starke Demokratie macht eben auch mehr aus als ein starkes Parlament. Sie lebt davon, dass Menschen sich mit ihren Ideen einbringen, unsere Gesellschaft gestalten wollen, im Großen, aber natürlich auch im Kleinen, weil sie sich vor Ort zum Beispiel für einen neuen Spielplatz einsetzen, sich in Debatten mit Nachbarinnen und Nachbarn über die jüngsten Entscheidungen der Staatsregierung streiten oder weil sie sich gegen Hass und Hetze einsetzen und ganz konkret einen großen Beitrag beispielsweise auch dadurch leisten, dass sie Geflüchteten bei der Integration helfen. Viele Menschen gestalten jeden Tag unsere Demokratie mit, ohne dass sie sich damit rühmen oder sich dies jeden Morgen vor Augen führen. Es gilt, gerade jetzt, in Zeiten, in denen unsere Demokratie von einigen verächtlich gemacht und teilweise angegriffen wird, all jene zu stärken, die nicht nur meckern, krakeelen und wüten, sondern die eine Idee von einer lebenswerten Gesellschaft haben, in die sie sich selbstverständlich auch einbringen wollen. Dafür braucht es eine starke Zivilgesellschaft, die sich darauf verlassen können muss, dass der Staat sie gerade in schwierigen Zeiten unterstützt und fördert. Es braucht auch mehr Entscheidungsrechte für die Bürgerinnen und Bürger. Die Sächsische Verfassung hat von Anfang an einen Weg beschritten, der den Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit gibt, nicht nur die Gesetzgebung und damit die elementare Politik unseres Freistaates in Wahlen zu beeinflussen, sondern auch durch unmittelbare demokratische Entscheidungen. Im Geiste unserer Verfassung gibt es eben kein Entweder-Oder mit einem Parlament auf der einen Seite oder Bürgerinnen und Bürger auf der anderen Seite, sondern es ist ein Sowohl-als-auch. Als Koalition und als Staatsregierung wollen wir mehr direkte Demokratie wagen, weil wir den Bürgerinnen und Bürgern in Sachsen zutrauen, es vielleicht manchmal auch besser zu wissen als die Regierung oder das Parlament. Als Justiz- und Verfassungsministerin freue ich mich daher auf die sicherlich sehr grundsätzliche Debatte in den kommenden Jahren, wenn es eben genau darum geht, einerseits Volksbegehren und Volksentscheide zu vereinfachen und andererseits auch Bürgerbeteiligung besser zu ermöglichen. Das Potenzial einer frühen und guten Bürgerbeteiligung liegt darin, die fachliche Qualität politischer Entscheidungen zu erhöhen, indem man den Sachverstand von Bürgerinnen und Bürgern mit einbezieht. Denn wer anders kennt sich denn vor Ort besser aus als die Bürgerinnen und Bürger, wenn es um die konkrete Situation geht? Damit die Bürgerinnen und Bürger im besten Sinne mitüberlegen und mitentscheiden können, brauchen wir in erster Linie eine gute Informationsgrundlage. Denn gerade in Zeiten, in denen viele nur eine Meinung haben und sich in dieser nicht von Fakten beirren lassen wollen, ist es Aufgabe des Staates, die Fakten, Daten und Informationen, die ihm vorliegen, transparent zu machen. Es kann aus meiner Sicht keine stärkere Beteiligung ohne eine größere Transparenz des Staates geben. Um die Welt zu ändern, muss ich eben erst einmal wissen, wie sie aussieht, um mir dann Gedanken darüber machen zu können, was ich vielleicht ändern möchte. Deshalb haben wir als Koalition uns vorgenommen, ein Transparenzgesetz zu erarbeiten. Wir haben uns darauf verständigt, und es befindet sich aktuell schon in der Ressortabstimmung. Also, lieber Herr Panter: Wir blicken nicht nur in die Zukunft – nein, wir gestalten sie auch. Und das machen wir gemeinsam! Wir wollen, dass der Staat damit das Wissen, das er hat, für die Gestaltung der Gesellschaft zur Verfügung stellt – und zwar unkompliziert und in der Regel auch kostenfrei. Eine selbstbewusste Verwaltung muss keine Angst vor dem Wissensdurst der Bürgerinnen und Bürger haben. Sie sollten ihn selbstverständlich bei Einhaltung des Datenschutzes und natürlich auch des Schutzes der Arbeitsfähigkeit der Verwaltung fördern. Deshalb wollen wir den Bürgern nicht nur das Recht geben, Informationen von Behörden zu erhalten, sondern sie auch aktiv bereitstellen. In Zeiten digitaler Kommunikation und fortschreitender Digitalisierung der Verwaltung ist das nur ein logischer Schritt. Liebe Kolleginnen und Kollegen! Nach 30 Jahren eines starken Landtags und einer lebhaften Demokratie gilt es nicht nur, unsere Verfassung ein Stück weit zu modernisieren, sondern auch unsere politische Kultur neu auszurichten. Mit Entscheidungsrechten für die Bürgerinnen und Bürger, mehr Beteiligung für die Menschen vor Ort sowie größerer Transparenz des Staates wollen wir diejenigen stärken, die unsere Demokratie stark machen. Denn die stärkste Demokratie ist schlicht die, die ein selbstbewusstes Parlament und eine engagierte Bürgerschaft zu ihrem Kern zählen darf. Herzlichen Dank. (Beifall bei der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN und der SPD) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Das war Frau Staatsministerin Meier für die Staatsregierung. Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die zweite Aktuelle Debatte ist damit abgeschlossen. Der Tagesordnungspunkt 4 ist beendet. Tagesordnungspunkt Befragung der Thema der Staatsministerin für Zusammenhalt: Auswirkungen Resümee Zunächst berichtet die Staatsministerin für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt, Frau Staatsministerin Petra Köpping. Hierfür stehen ihr nach Ziffer 1 der Anlage 8 zur Geschäftsordnung bis zu 5 Minuten zur Verfügung. Anschließend haben die Fraktionen über eine Dauer von insgesamt 40 Minuten die Möglichkeit, der Staatsministerin Fragen zu Themenkomplexen zu stellen, die ihren Bereich betreffen. Die jeweilige Frage darf eine Minute, die Antwort 3 Minuten nicht überschreiten. Ich erteile zunächst Frau Staatsministerin Petra Köpping das Wort.

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Petra Köpping

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Corona bleibt – und wir werden mit Corona leben müssen. Das ist ein Fakt, dessen wir uns stets bewusst sein müssen. Das Coronavirus bestimmt weiterhin unseren Alltag. Wir haben heute in der Regierungserklärung darüber gesprochen. Im Rahmen meiner Einführung in die Befragung der Staatsregierung möchte ich daher weniger darauf eingehen, welche neuen Maßnahmen getroffen worden sind und wie wichtig diese sind, sondern ich möchte mehr darauf eingehen, welche Erfahrungen wir gemeinsam im Rahmen der ersten Welle gesammelt haben und welche Konsequenzen wir daraus gezogen haben. Es wurde ja heute viel kritisiert, wir hätten nichts gelernt usw. Ich glaube, wenn ich das jetzt vortrage, sieht man sehr wohl, welche Konsequenzen gezogen worden sind und was wir gelernt haben. Ich denke, ich spreche für alle, wenn ich sage, dass uns das Virus im Frühjahr völlig überrollt hat. Wir waren mit einer Krise unvorstellbaren Ausmaßes konfrontiert und es waren Maßnahmen und Entscheidungen zu treffen, die am Anfang sehr stark auf Vermutungen und Annahmen basierten. Es ist auch Tatsache, dass sich einige dieser Vermutungen und Annahmen im Nachhinein nicht bestätigt haben. Was aber allen getroffenen Maßnahmen zugrunde lag, war eine umfassende und nicht leichtfertig getroffene Abwägung zwischen dem Schutz des Lebens und der Gesundheit – wobei die medizinischen, personellen und technischen Kapazitäten bei den Ärztinnen und Ärztinnen, in den Krankenhäusern sowie den Apotheken berücksichtigt werden mussten – und den verfassungsrechtlich geschützten Grundrechten aller Bürgerinnen und Bürger. Ich denke, wir haben alle noch die Bilder der Intensivstationen in anderen Ich rufe nun auf Staatsregierung Soziales und Gesellschaftlichen der Corona-Pandemie – und Ausblick Ländern und anderen Regionen vor uns und erinnern uns auch noch gut daran, welches verheerende Ausmaß diese Bilder gezeigt haben. Diese Entscheidungen mussten sehr schnell getroffen werden. Es ist richtig: Das war für alle ein echter Gewaltakt und eine enorme Belastung für unsere Bürgerinnen und Bürger. Dabei haben wir als Staatsregierung bis jetzt neun Corona-Schutzverordnungen erlassen, acht Corona-Quarantäneverordnungen beschlossen und mehrere Allgemeinverfügungen getroffen. Dazu zählt zum Beispiel auch das Betretungsverbot in Alten- und Pflegeheimen, das Betretungsverbot für Werkstätten mit Behinderten, der Betrieb von Schulen und Kindertagesstätteneinrichtungen oder auch die Schutzmaßnahmen an Krankenhäusern und stationären medizinischen Rehabilitationseinrichtungen. All diese Entscheidungen wurden nicht ohne fachliche Expertise getroffen – also Gremien und Fachleute, die bei den Beratungen und Abstimmungen einbezogen worden sind und einbezogen werden. Wen meine ich damit konkret? Zum Beispiel unsere Infektiologen Dr. Grünewald, Prof. Lübbert, Frau Dr. de With; die Krankenhauskoordinatoren Prof. Albrecht, Prof. Josten, Herr Balster; die Laborkoordinatoren Prof. Dahlke, Prof. Liebold, Prof. Stamminger; den Wissenschaftlichen Beirat für den gesellschaftlichen Zusammenhalt mit Frau Prof. Besand, Prof. Ehninger, Frau Prof. Grande usw. Dazu kommen regelmäßige Abstimmungsrunden im Bereich von Pflege, Gesundheitsämtern, Ärztinnen und Ärzten. Auch mit den Oberbürgermeistern und Landräten gibt es regelmäßige Abstimmungsrunden. Wir haben im März die Krankenhauskoordinatoren in Chemnitz, Dresden und Leipzig betraut und mit ihnen einen Maßnahmenkatalog für die Krankenhäuser verfasst. Im Bereich der Testungen wurden diverse Maßnahmen ergriffen. Zum Beispiel wurden von März bis Juli die sogenannten Corona-Ambulanzen eingerichtet. Ab den Sommerferien wurden die Testcenter an den sächsischen Flughäfen errichtet. Es wurden Testkonzepte erarbeitet und mehrfach den Gegebenheiten angepasst. Nicht zuletzt wurden die Testkapazitäten erheblich erweitert – von anfangs 300 auf rund 10 000 Tests, die nun pro Tag durchgeführt werden. Auch innerhalb der Staatsregierung, in meinem Haus, wurden die verschiedensten Maßnahmen ergriffen. So wurde im März die Corona-Stabsstelle im SMS eingerichtet; dann wurde der Krisenstab eröffnet, die Taskforce „Beschaffung“ im SMS und SMI geschaffen. Ebenfalls im März wurde die Telefonhotline eingerichtet und mit bis zu hundert Mitarbeitern aus der Staatsregierung in drei Schichten von 7 bis 18 Uhr besetzt, auch an Wochenenden und Feiertagen. In all dieser Zeit konnten wir viel lernen und feststellen. So haben all unsere bisherigen Erfahrungen bewiesen, dass der öffentliche Gesundheitsdienst eine entscheidende Bedeutung für den Infektionsschutz und den Kampf gegen das Coronavirus hat. Die sächsischen Krankenhäuser sind leistungsfähig. Der Freistaat hat in den vergangenen 30 Jahren krankenhausplanerisch rund 5,7 Milliarden Euro in Krankenhausinvestitionen getätigt. Wir haben die Erfahrung gemacht, dass wir gemeinsam mit den Verantwortlichen vor Ort Wege zulassen könnten, die sowohl Gesundheitsschutz als auch Teilhabe ermöglichen. Und wir haben festgestellt, dass bei Besuchs- und Betretungsregelungen von Pflege- und Behinderteneinrichtungen ein angemessenes Verhältnis zwischen Schutz der versorgten Personen sowie deren Persönlichkeits- und Freiheitsrechten wichtig ist. Ich kann in der kurzen Zeit, die ich hier zur Einführung Redezeit habe, nicht alles ausführen. Aber wer jetzt noch behauptet, dass wir alleine und im stillen Kämmerlein – wie es vorhin angedeutet wurde – entschieden haben, der sieht sich allein anhand der Beispiele, die ich soeben genannt habe, in die Irre geführt. Deswegen glaube ich, dass wir für die Zukunft alles daransetzen wollen, auf der einen Seite hier mit dem Parlament – keine Frage – und natürlich auch mit all unseren Partnern weiter für die Gesundheit unserer Bevölkerung zu sorgen. Herzlichen Dank. (Beifall bei der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN und der SPD) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Vielen Dank, Frau Staatsministerin. Die Fraktionen haben nun die Möglichkeit, Fragen an die Staatsministerin zu stellen. Wir beginnen mit der CDU-Fraktion an Mikrofon 4. Frau Kollegin Kuge, bitte schön.

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Daniela Kuge CDU

Sehr geehrte Frau Staatsministerin! Vielen Dank für Ihre kurzen Ausführungen oder für die Rückblicke. Ich hätte gern einen Vorausblick. Und zwar geht es in einer Ihrer letzten Pressemitteilungen um den Aufbau eines zentralen Reservelagers für Schutzausrüstungen. Können Sie uns kurz etwas dazu sagen? Die Zahlen sind veröffentlicht worden, aber wie ist jetzt der Fahrplan dazu?

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Petra Köpping

Vielen Dank, Frau Kuge, für die Frage. Wir haben tatsächlich im Rahmen der ersten Welle eine Taskforce gegründet. Sie alle erinnern sich, dass im März das Thema der Schutzkleidung, der Schutzausrüstung ein zentrales Thema war. Ich gebe ganz ehrlich zu, ich hätte nicht gedacht, dass wir in Deutschland in die Situation kommen, dass wir gerade in medizinischen Einrichtungen, aber auch in Pflegeeinrichtungen und in Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen tatsächlich zu wenig Schutzkleidung haben. Normalerweise ist der Weg so – es ist mir wichtig, dass man den Weg noch einmal bespricht, weil es auch für die Zukunft wichtig ist –, dass die einzelnen Verantwortlichen ihre Schutzkleidung selbst organisieren. Der Staat, auch der Freistaat, spielt an dieser Stelle keine Rolle. Dennoch haben wir bemerkt, dass aufgrund dessen, das weltweit eine Pandemie ausgebrochen ist, zu wenig Schutzkleidung zur Verfügung stand. Deswegen haben wir im Krisenstab und auch im Kabinett beschlossen, dass wir auf der einen Seite eine Taskforce einrichten, die sich um die Beschaffung kümmert. Viele von Ihnen, den Abgeordneten, haben mir auch Namen, Adressen, Firmen zugearbeitet, von denen Sie sagen, dort wäre noch eine Möglichkeit, dort könnte man vielleicht bestellen, weltweit. Dort haben wir die gesamten Bestellungen gebündelt und wirklich kontrolliert, wer tatsächlich zuverlässig ist, wem man vertrauen und bei wem man bestellen kann. Wir haben dort eine zweite Festlegung getroffen. Das ist die Festlegung, ein Reservelager anzulegen, damit wir gewappnet sind, wenn es wieder zu entsprechenden Größenordnungen kommt – der Herbst ist ja schneller da, als wir gedacht haben –, dass wir in diesem Reservelager tatsächlich Schutzkleidung haben. Ich möchte zumindest sagen, wie unser Lagerbestand aussieht. Wir haben für 5,5 Millionen Euro Masken angelegt, es sind 55 000 Stück FFP3-Masken. Wir haben 180 000 Stück Schutzbrillen angelegt, 1 700 Stück Vollschutzmasken, 100 000 Stück Schutzanzüge, 2,2 Millionen Schutzkittel, 28 Millionen Schutzhandschuhe und 9 Millionen OP-Masken. Das alles sind Größenordnungen, die seit Anfang November vorhanden sind, und wir könnten, wenn es notwendig würde, dieses Lager erweitern. Das war uns insofern wichtig, dass wir dann, wenn von irgendeiner Stelle die Meldung eines Mangels kommt, reagieren können. Wir haben es in den letzten Wochen schon erlebt, dass wir, wenn eine Bestellung einmal nicht funktioniert hat, sofort aushelfen konnten. Deshalb ist das wichtig, und die Einrichtung dieses Reservelagers ist eine der strategischen Maßnahmen, die wir auch für die Zukunft treffen wollen. Zweiter Vizepräsident André Wendt: Vielen Dank, Frau Staatsministerin. Nun hat die AfD-Fraktion die Möglichkeit, eine Frage zu stellen. Am Mikrofon 7 Kollege Schaufel, bitte.

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Frank Schaufel AfD

Sehr geehrte Frau Staatsministerin! In der Regierungserklärung wurde die Corona-Pandemie heute ausgiebig behandelt. Dennoch stellen sich weitere Fragen, zum Beispiel zu den Weihnachtsmärkten. Am 14. September haben Sie, Frau Staatsministerin, im Ausschuss sehr deutlich gemacht, dass die Weihnachtsmärkte stattfinden sollen. Im Freien sei das Infektionsgeschehen gering – das deckt sich auch mit den Aussagen von führenden Biologen und vielen Ärzten in unserem Land –, niemand müsse den Weihnachtsmarkt absagen, denn die Auflagen seien allesamt machbar. Jetzt haben viele Städte ihre Märkte absagen müssen wegen der zu hohen Auflagen. Wie erklären Sie diesen Widerspruch zu dieser Ihrer Aussage im Sozialausschuss? Die zweite Frage – – Zweiter Vizepräsident André Wendt: Nur eine Frage, Herr Schaufel.

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Frank Schaufel AfD

Das ist schade. Zweiter Vizepräsident André Wendt: Frau Staatsministerin, bitte.

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Petra Köpping

Herr Schaufel, vielen Dank für die Frage. Das ist eben genau unser Problem. Wenn Sie über das letzte halbe Jahr getroffene Aussagen übereinanderlegen, dann können diese sich ändern. Ich habe von dem dynamischen Verlauf der Pandemie ja auch gesprochen. Ich glaube schon, dass wir im Sommer – da sind wir in Sachsen tatsächlich unseren eigenen Weg gegangen – durchaus viele Maßnahmen lockern bzw. verändern konnten, weil es die Infektionszahlen und auch die Zahlen der Menschen, die in Krankenhäusern behandelt werden müssen, hergegeben haben. Das war eine Zeit, wo uns schon die Anfragen der Städte und Gemeinden erreicht haben, wie es denn Weihnachten aussieht. Da war es der Wunsch und der Wille der Staatsregierung – das ist immer der erste Satz, den ich bei allem, was ich sage, gesagt habe –, wenn es die Zahlen hergeben, wenn die Zahlen so bleiben, dies und das zu machen. Diese Aussage können Sie nie losgelöst von diesem Eingangsstatement betrachten. Genauso ist es gekommen. Wir hätten uns auch gewünscht, die Weihnachtsmärkte stattfinden zu lassen. Nicht das Land hat die Weihnachtsmärkte abgesagt, sondern wir gemeinsam mit den Städten, Gemeinden und Landkreisen. Wir führen immer zu allem, was wir machen, gemeinsame Beratungen durch. Wir hatten erst in den letzten 14 Tagen zwei Runden mit den Landkreisen und Oberbürgermeistern, um genau zu besprechen, was wir machen können, was wir verantworten können und was eben nicht. Insofern ist es zu einer Entscheidung gekommen, dass die Weihnachtsmärkte unter den Zahlen, wie wir sie im Moment vorfinden, nicht stattfinden können. Es tut mir auch leid, das gebe ich zu. Ich habe die Zahlen vom heutigen Tag hier, was die Neuinfektionen betrifft. Wir haben insgesamt in Sachsen 20 956 positiv getestete Menschen. Das sind vom gestrigen zum heutigen Tag 924 mehr, und leider sind auch 15 Menschen von gestern auf heute in Sachsen verstorben. Ich rede nur von Sachsen. Noch einmal auf unsere Krankenhäuser und Intensivstationen geschaut: Gegenwärtig befinden sich 1 350 Menschen wegen Corona in Krankenhäusern, und 219 Menschen sind im letzten Dreivierteljahr mit Corona in Sachsen verstorben. Das sind Zahlen, die uns zum Handeln zwingen. Das ist keine freiwillige Sache. Deshalb haben wir gemeinsam mit der Staatsregierung festgelegt, auch wieder in Abstimmung mit allen, dass die Weihnachtsmärkte in diesem Jahr unter diesen Bedingungen so nicht stattfinden können. Zweiter Vizepräsident André Wendt: Vielen Dank. Das war die Frage der AfD-Fraktion. Nun für die Fraktion DIE LINKE Kollegin Schaper an Mikrofon 1, bitte schön.

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Susanne Schaper Die Linke

Sehr geehrte Frau Staatsministerin! Welche konkreten Bundesmaßnahmen sind bereits im Freistaat Sachsen angekommen zur Stärkung und zum Ausbau des öffentlichen Gesundheitsdienstes, zum Beispiel beim Thema Digitalisierung und Personal, und welche sind noch in Aussicht gestellt bzw. angekündigt?

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Petra Köpping

Vielen Dank. Die Gesundheitsämter – das will ich in dieser Runde noch einmal ganz deutlich sagen – spielen bei der Bewältigung der Pandemie eine ausgesprochen wichtige Rolle. Wir haben 13 Gesundheitsämter in Sachsen, um das noch einmal von der Größenordnung her zu benennen, also in allen zehn Landkreisen und allen drei kreisfreien Städten. Das eine, was wir getan haben – das ist heute auch in der Regierungserklärung noch einmal gesagt worden –, ist, dass für jeden Landkreis drei Strategien festgelegt wurden. Die eine Strategie ist, dass die Landkreise schon im Frühjahr – auch das ist eine Lehre, die wir aus dem Frühjahr gezogen haben – im Bereich der Kontaktnachverfolgung fünf Personen je 20 000 Einwohner ausgebildet und zur Verfügung gestellt haben, die aber teilweise auch in anderen Behördenteilen arbeiten, die dann eingesetzt werden, wenn wir sie brauchen. Ich brauche diese Leute natürlich nicht, wenn es gerade gar keine Nachverfolgungen gibt. Wir hatten eine ganze Reihe Landkreise, die während der Sommermonate null Infektionen hatten. Dann brauche ich auch keine Kontaktnachverfolgung zu machen. Aber sobald sie da sind, werden die Leute, die geschult sind, eingesetzt. Das ist die eine Maßnahme. Die zweite Maßnahme: Wir haben jetzt im Herbst gesehen, dass die Gesundheitsämter wirklich überfordert gewesen sind, was die Kontaktnachverfolgung betrifft. Deswegen haben wir als Freistaat pro Landkreis und kreisfreier Stadt 40 Personen zur Verfügung gestellt bzw. es können die Landkreise noch Personen anfordern, wenn sie es noch nicht getan haben, die zusätzlich in den Gesundheitsämtern arbeiten können. Das sind Bedienstete des Freistaates. Die dritte Maßnahme: Auch das haben die Landkreise und kreisfreien Städte zum Teil in Anspruch genommen, je nachdem, wie sie es gebraucht haben. Es betrifft die Bundeswehr. Da gibt es eine ganze Reihe von Verantwortlichen in den Landkreisen und kreisfreien Städten, die zurzeit ihren Dienst tun. Bei der vierten Maßnahme kommen wir zum ÖGD, zu den Bundesmaßnahmen, die beschlossen worden sind. Der Bund hat gesagt, dass in den nächsten Jahren 5 000 Personalstellen zur Verfügung gestellt werden sollen, um den ÖGD zu stärken. Das, liebe Frau Schaper, beginnt erst. Das gilt für ganz Deutschland, nicht nur für Sachsen. Das ist noch nicht umgesetzt; es wird also sukzessive eingeführt. Hier warten wir auf die Umsetzung, sodass wir doch tatsächlich auch langfristig eine Personalstärkung durchführen. Das ist eine sehr erfreuliche Maßnahme, finde ich, weil es nicht nur darum geht, jetzt in der Pandemie Unterstützung zu geben, sondern weil die Aufgaben, auch die gesetzlichen Aufgaben der Gesundheitsämter, weit darüber hinausgehen. Wir sehen das jetzt in Sachsen gerade in doppelter Bedeutung an zwei Stellen. Die zweite Stelle ist die Schweinepest, die bei uns auch noch aufgetreten ist und wo die gleichen Personen an der gleichen Stelle arbeiten, die sonst im Bereich Covid-19 arbeiten. Insofern sieht man, dass die Stärkung der Gesundheitsämter außerordentlich wichtig ist. Der andere Punkt ist die Digitalisierung, auch das ist ein wesentlicher Punkt. Da sind die Gesundheitsämter in Sachsen nicht ganz schlecht aufgestellt. Wir haben ein einheitliches System. Das können sie jetzt mit den Mitteln, die vom Bund bereitgestellt werden, verbreitern, vergrößern, verbessern. Wir fangen da nicht von null an. Auch das wird in der nächsten Zeit geschehen. Zweiter Vizepräsident André Wendt: Jawohl, vielen Dank. Nun erst einmal die Fraktion BÜNDNISGRÜNE. Frau Kollegin Kuhfuß an Mikrofon 3, bitte schön.

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Kathleen Kuhfuß GRÜNE

Sehr geehrte Frau Staatsministerin! Herzlichen Dank erst einmal für den Überblick und Einblick. Meine Frage bewegt sich noch einmal in Richtung der Pflegeeinrichtungen. Wir haben uns ja darauf verständigt, dass wir ein absolutes Besuchsverbot so nicht wollen – auch wenn das hier im Raum vielleicht einige bewerben –, sondern dass wir den Menschen gerne das Recht auf soziale Kontakte geben wollen, dieses Recht lassen wollen. Dafür werden sehr viele Anstrengungen unternommen, auch vonseiten der Einrichtungen. Welchen Regelungsbedarf sehen Sie da noch von Landesseite? Welche Unterstützung brauchen die Einrichtungen? Welche Unterstützung brauchen vielleicht auch die Gesundheitsämter in den Landkreisen und Städten noch von uns?

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Petra Köpping

Die Pflegeeinrichtungen sind besondere Einrichtungen, die wirklich unsere besondere Aufmerksamkeit brauchen. Ich habe gerade versucht, die tagesaktuellen Zahlen zu bekommen. Im Moment haben wir – das ist keine vollständige Zahl – unter den fast 1 000 Pflegeeinrichtungen in Sachsen 39, in denen es positiv getestetes Personal oder Bewohnerinnen und Bewohner gibt. Wir wissen alle: Wenn es dort einen großen Ausbruch gibt, sind dann eben auch sehr schnell Menschen auf Intensivstationen, sind verstorbene Menschen zu beklagen. Deswegen ist das ein ganz wichtiger Bereich, über den wir sprechen. Ja, wir hatten in den ersten Verordnungen tatsächlich ein Besuchs- und Betretungsverbot von Pflegeeinrichtungen geregelt. Das war in einer Zeit, in der wir schnell handeln mussten, für diesen Zeitraum erst einmal wichtig, sage ich einmal. Das war – das will ich auch in dieser Runde sagen – eine der schwierigsten Entscheidungen, die wir getroffen haben; auch das ist nicht zu verhehlen. Wir wissen: Wenn Menschen ein Betretungsverbot haben, kann man über bestimmte technischen Medien, die man heute hat, sicher etwas machen. Aber das ersetzt bei Weitem nicht den persönlichen Kontakt. Da war ich, ehrlich gesagt, sehr erstaunt, dass wir in der letzten Zeit sehr viele positive Möglichkeiten in den Pflegeeinrichtungen gesucht und gefunden haben, mit denen man eben trotz der Auflagen tatsächlich eine Begegnung – ich will noch gar nicht von direkten Besuchen sprechen – möglich gemacht hat. In Chemnitz zum Beispiel erinnere ich mich an eine Pflegeeinrichtung, die Boxen hergerichtet hat, in die man sich setzen konnte, bei denen man sich sehen und über eine Plexiglasscheibe miteinander sprechen konnte. Ich habe das selbst ausprobiert, habe einmal getestet, wie das funktioniert. Es gab Einrichtungen, die Gartenhäuschen gekauft haben, wo sich diejenigen treffen konnten. Da gibt es die unterschiedlichsten Varianten – abgetrennte Bereiche, wo man getrennt hingehen konnte. Es gab sehr viele Möglichkeiten. Diese lassen wir jetzt natürlich wieder aktivieren, wenn ich das so sagen darf, denn über die Sommermonate war durchaus mehr möglich. Aber wir wissen eben auch: Bei 39 Einrichtungen – was nicht die gesamte Anzahl der Pflegeeinrichtungen ist, die betroffen sind – bestehen durchaus auch sehr schwierige Situationen. Wir haben Einrichtungen, wo ein sehr hoher Personalanteil positiv getestet wurde und auch eine sehr hohe Anzahl von Bewohnerinnen und Bewohnern. Da bleibt manchmal nichts anderes, als zu sagen: Dort müssen wir ein Betretungsverbot aussprechen. Das macht übrigens die Heimeinrichtung selbst. Wir haben in unserer neuen Verordnung geregelt, dass es kein ausdrückliches Betretungsverbot gibt, sondern dass die Einrichtungen umfassend prüfen sollen, wie Kontakte in den Einrichtungen – natürlich unter Beachtung der Auflagen – möglich sind. Das ist unsere Maßgabe, die wir gegeben haben. Ich merke schon jetzt wieder ein bisschen, dass die meisten Anfragen von den Bürgern eben genau zu diesen Einrichtungen kommen: Darf ich denn jetzt wieder einen Besuch machen? Darf ich jetzt wieder nur eine Stunde lang bleiben? Wir sprechen wirklich mit den Einrichtungen; auch das gehört immer zur Kommunikation dazu. Gerade letzte Woche – nein, es war, glaube ich, sogar diese Woche – hatten wir wieder die Liga da und haben miteinander gesprochen. Jeder soll sich Gedanken machen, noch Weiteres zu ermöglichen und zu verbessern. Das ist die Strategie, die wir fahren: kein Betretungsverbot, sondern eine Ermöglichungshaltung. Zweiter Vizepräsident André Wendt: Vielen Dank. Nun die SPD-Fraktion, Frau Kollegin Lang an Mikrofon 3. Bitte schön.

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Simone Lang SPD

Vielen Dank, Frau Staatsministerin. Zu Ihren Ausführungen: Ich würde den Blick auf die Akteure im Bereich Soziales lenken wollen und habe deshalb die Frage: Wie waren die Rückmeldungen zu den Hilfsprogrammen im Zuge der Corona-Pandemie von den Akteuren im sozialen Bereich? Wie wurden diese Programme aufgenommen? Wurden sie als ausreichend empfunden?

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Petra Köpping

Vielen Dank für diese Frage. Sachsen war wirklich eines der wenigen Bundesländer, die auf der einen Seite natürlich an die Wirtschaft gedacht haben, auf der anderen Seite aber auch an unsere sozialen Akteure. Wir haben für die sozialen Akteure tatsächlich eigene Förder- und Unterstützungsprogramme aufgelegt. Wenn ich zurückdenke: Wir haben zum Beispiel sehr schnell und frühzeitig ermöglicht, dass Kinder- und Jugendeinrichtungen entweder gar nicht geschlossen wurden oder sehr frühzeitig wieder geöffnet haben, sodass dort, in den Bereichen, wo Hilfe notwendig ist, tatsächlich auch der persönliche Kontakt immer möglich war. Dann gab es den zweiten Teil: Viele der Vereine und Träger akquirieren über Weiterbildungsveranstaltungen, über Kontaktveranstaltungen natürlich auch ihre Einnahmen. Genau für diesen Bereich haben wir Förderprogramme aufgelegt. Was mir zu Ohren gekommen ist – mir kommt nicht alles zu Ohren, das muss man ja sagen –, war fast ausschließlich positiv: dass es diese Programme gibt, dass wir in den Programmen Ermöglichungen vorsehen und dass wir dort unterstützen. Wir haben in allen Programmen auch noch ein bisschen Luft, was die Abrufung der Mittel betrifft, was nicht heißt, dass ich jetzt dazu aufrufe: Ruft mal alle ab! Aber wir wissen, dass wir gerade in der zweiten Welle sind, weshalb man vielleicht das eine oder andere Programm eben auch verlängern muss, weil wir erneut in der Situation sind, dass bestimmte Dinge nicht stattfinden können. Deswegen haben sich die Programme, die wir an dieser Stelle aufgelegt haben, als außerordentlich positiv erwiesen. Wir würden gerne bei dem Programm bleiben. Damit will ich gleich wieder einen Schlenker zum Stichwort „Demokratische Beteiligung“ vornehmen – das wurde heute schon einmal angesprochen. Alles, was wir im Bereich Corona unternehmen, passiert den Finanzausschuss. Es gibt einfach nichts, was wir frei, locker und leger einfach so festlegen und Geld dafür ausgeben würden, sondern alles wird im Finanzausschuss beraten, beschlossen und festgelegt. Deshalb fühle ich mich immer sicher, dass bezüglich der parlamentarischen Beteiligung alles Erforderliche getan wird. Zweiter Vizepräsident André Wendt: Jawohl. Vielen Dank. Damit haben wir die erste Fragerunde absolviert. Wir kommen jetzt zur zweiten Fragerunde. Frau Kollegin Kuge von der CDU-Fraktion an Mikrofon 4, bitte schön.

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Daniela Kuge CDU

Aufgrund der neuen Corona-Schutzmaßnahmen sind Treffen über zwei Haushalte hinaus ja verboten oder untersagt. Des Weiteren haben wir noch die Afrikanische Schweinepest in unserem schönen Sachsen. Jetzt meine Frage: Wie läuft die Zusammenarbeit mit den Landkreisen und den Jagdverbänden? Wie funktioniert die Vorbereitung der Drückjagden?

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Petra Köpping

Okay, ich habe vorhin ja schon versucht auszuführen, dass im Moment wirklich immer das gleiche Amt von diesen beiden schwerwiegenden Katastrophen betroffen ist. Schweinepest, das hört sich für den einen oder anderen immer so ein bisschen locker an: Na ja, das ist ja nicht so schlimm. Wir haben jetzt gerade in Görlitz das sogenannte Sperrgebiet festgelegt; heute Vormittag hat der Krisenstab getagt. Wir wissen jetzt also, welches Gebiet tatsächlich eingezäunt und abgesperrt werden muss, damit wir in diesem Gebiet ein Betretungsverbot – so nennt sich das dann – für diese Zone einrichten können. Dort ist ein entsprechendes Wildschwein – damit bin ich bei der Prävention – geschossen worden. Das war eine der präventiven Maßnahmen, die wir vorgenommen haben und die für die Jäger nicht ohne sind. Die Jäger müssen jedes Schwein, das sie schießen, ganz normal zur Beprobung schicken. Dass sie eine Beschau machen müssen, das wissen sie – eine Trichinenuntersuchung. Aber dass sie auf der anderen Seite eben tatsächlich auch beproben müssen, ob das Schwein die Schweinepest hat, ist neu. Gleichzeitig kamen wirklich relativ starke Auflagen für das Entsorgen der Haut des Wildschweins bzw. der Innereien hinzu. Normalerweise vergräbt ein Jäger das im Wald. Das konnte er in dieser ganzen Zeit nicht tun. Deswegen haben wir im Finanzausschuss und hier im Plenum ja auch schon berichtet, dass es die sogenannte Pürzelprämie geben soll, damit der Aufwand, den die Jäger haben, ein Stück weit mit dieser Aufwandsentschädigung wiedergutgemacht werden kann. Genau dieser Schuss eines Schweines und die Untersuchung haben dazu geführt, dass wir das relativ früh gefunden haben. Ein geschossenes Schwein ist immer besser zu finden als ein Schwein, das im Wald verendet. Ein Schwein, das im Wald verendet, wird durch andere Tiere angefressen, womit dies eben auch verbreitet werden kann. Insofern ist das erst einmal positiv, was die Prävention betrifft. Nun haben wir das Thema Drückjagd, was die Jäger betrifft – dass sie gemeinsam zur Jagd gehen können. Ich kann noch keine endgültige Antwort geben. Wir arbeiten an dem Thema und wollen das möglich machen, weil das vermehrte Jagen in diesen Territorien außerordentlich wichtig ist. Es gab eine entsprechende Anfrage im Landtag. Wir wollen die sogenannte Pürzelprämie erweitern auf das gesamte Gebiet Sachsens. Das sind die Maßnahmen, die wir in diesem Bereich verfolgen. Noch einmal: Es sind immer die gleichen Ämter in den Landratsämtern, die das zurzeit machen. Sie können sich schon vorstellen: Wenn dann wieder Frau Köpping kommt und eine neue Anordnung verkündet, ist man nicht unbedingt immer begeistert, denn eine neue Anordnung bedeutet auch Arbeit und braucht Kraft für die Umsetzung. Zweiter Vizepräsident André Wendt: Vielen Dank. Nun an Mikrofon 7 wieder die AfD-Fraktion. Kollege Schaufel, bitte schön.

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Frank Schaufel AfD

Ich denke schon, dass die Altenund Pflegeheime ein Stück weit im Stich gelassen wurden. Das sind Orte, wo sich die Risikogruppen befinden und die meisten Hotspots. Bis heute ist mir von keinem Haus bekannt, dass Schnelltests eingesetzt würden, abgesehen davon, dass auch der ganze Infektionsschutz sehr verspätet dort eingetroffen ist. Frau Köpping, Sie sagten auch am 14. September 2020 wieder, die Tests stünden kurz vor der Zulassung. Wie gesagt, mir ist nicht bekannt, dass sie eingesetzt würden, im Gegenteil. In Kliniken wird das Personal dreimal pro Woche auf Corona getestet, damit da nichts passiert. Meine Frage: Wie konkret können Sie die Alten- und Pflegeheime hier in ihrer aufopferungsvollen Arbeit unterstützen?

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Petra Köpping

Das eine, wo ich ein bisschen herunterbremsen möchte, ist, was das Alleingelassensein betrifft. Das ist nicht der Fall. Wir haben an die Pflegeeinrichtungen Rundschreiben verfasst. Wir hatten sie im Frühjahr schon aufgefordert – was sie im Übrigen auch schon getan haben –, ihre Pandemiepläne zu erarbeiten. Jedes Pflegeheim hat einen Katastrophenschutzplan. Das haben sie alle. Aber angepasst auf diese Pandemie musste das natürlich erst erarbeitet werden. Man muss diesen Pandemieplan dann wirklich umsetzen. Er hat ja bestimmte Hygieneauflagen, die darin involviert sind. Er hat einen Hygienebeauftragten, der darin involviert ist, und, und, und. Keine leichte Aufgabe bei dem Personal, das wir in Pflegeheimen im Einsatz haben. Das wissen Sie auch. Das Zweite ist das Schnelltesten. Das ist wirklich eine Lösung für die Zukunft, bei der wir glauben, dass wir sehr viel Erleichterung bringen können. Am 15. Oktober – ich habe es mir noch einmal herausgeschrieben – ist die Testverordnung des Bundes in Kraft getreten. Wir wussten, dass es einen Schnelltest gibt. Das habe ich im Sozialausschuss gesagt. Wir wussten nur nicht genau, wie er aussieht, was es für Materialien sind. Es gibt nämlich unterschiedliche Schnelltests. Deswegen konnten wir erst nach dem 15. Oktober überhaupt sehen, welcher Schnelltest für die Umsetzung infrage kommt. Ich möchte erklären, wie das Prozedere ist. Alle Pflegeeinrichtungen müssen jetzt eine Konzeption erarbeiten – das sieht die Bundesverordnung vor, das ist nicht meine Erfindung –, die sie beim Gesundheitsamt vorlegen. Mit der Vorlage beim Gesundheitsamt können sie die Materialien bestellen. Genau in der Phase sind wir. Wir haben erste Pflegeeinrichtungen, die schon Schnelltests machen können. Das sind nur vereinzelte und nicht die große Masse. Die anderen werden in den nächsten Wochen und Tagen die Möglichkeit erhalten. Wir werden dort systematisch verbessern, damit tatsächlich über die Schnelltests – gerade, wenn es um Besucherregelungen und Ähnliches geht – die Möglichkeit besteht, Erleichterungen zu schaffen. Das ist unser Ziel. Dass das nicht alles von heute auf morgen und über Nacht bei so vielen Einrichtungen geht – noch einmal: 970 allein in Sachsen –, ist, glaube ich, verständlich und nachvollziehbar. Man kann immer sagen: Ihr hättet das alles vorher wissen müssen. Aber wenn ich bis zum 15. Oktober nicht weiß, welche Tests angewandt werden, kann ich vorher keine bestellen. So einfach ist das. Mittlerweile gibt es eine Vielzahl von Tests, die im Umlauf sind, auch Unternehmen besorgen sich welche. Im Übrigen wird – auch das darf ich sagen – der Freistaat ebenfalls eine Reserve von Schnelltests anlegen. 100 000 Stück haben wir uns vorgenommen. Damit können wir da reagieren, wo wir schnell einsatzfähig sein müssen, wo wir schnell agieren müssen. Dort wollen wir helfen. Das Material ist bestellt. Dort wollen wir unterstützen. Das kann in dem einen oder anderen Fall auch eine Pflegeeinrichtung sein. Ich sage das deswegen, weil es an der Stelle die Eigenverantwortung gibt und ich nicht für eine Sammelbestellung zuständig bin. Da muss man die Zuständigkeiten wahren, weil es letztendlich um Gelder geht, die abzurechnen sind. Zweiter Vizepräsident André Wendt: Nun die Fraktion DIE LINKE, Frau Kollegin Schaper an Mikrofon 1. Bitte schön.

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Susanne Schaper Die Linke

In der Antwort auf meine Kleine Anfrage zu Ausgleichszahlungen an Krankenhäuser und zum Intensivbettenbonus wurden diese mit dem Verweis auf Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse nicht offengelegt bzw. dazu keine krankenhausgenauen Angaben gemacht. Meine Frage ist: Woher können gesetzlich Versicherte erfahren, inwieweit die Beiträge zur Krankenversicherung, die auch in dem Gesundheitsfonds bzw. der Liquiditätsreserve der Krankenkassen enthalten sind, im nächstgelegenen Krankenhaus tatsächlich eingesetzt wurden? Wie können sie das nachvollziehen?

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Petra Köpping

Alle Gelder, die die Krankenhäuser vom Bund in Anspruch genommen haben, sei es die Bettenfreihaltepauschale, seien es die Gelder für das Aufstocken von Intensivkapazitäten, wo man sagen kann, dass wir in Sachsen insgesamt 2 000 Betten auf Intensivstationen geschaffen haben, werden natürlich ordnungsgemäß abgerechnet und damit kontrolliert. Es gibt nichts, was eine Einrichtung einfach mitnehmen kann. Wir haben dafür gesorgt, dass es immer kontrolliert wird, wenn Gelder von den Krankenhäusern beansprucht wurden, gerade bei der Freilenkung von Betten. Das erfolgt systematisch nach und nach. Dass das von den Krankenhäusern nicht offengelegt wird, verstehen Sie sicher. Ich sitze im Aufsichtsrat von zwei Universitätskliniken, wo die Offenlegung erfolgt ist. Da kann ich sagen, dass das sehr korrekt abgerechnet wird. Man kann wirklich Vertrauen haben, dass das, was dort abgerechnet wurde, auch eingesetzt worden ist. Das werden jetzt alle Krankenhäuser mit sich machen lassen. Es gibt die Krankenhauskontrollen, die ganz normal angesetzt werden. Dort wird die Abrechnung erfolgen. Da hoffen wir wirklich, dass alle Krankenhäuser das Geld ordnungsgemäß eingesetzt haben. Im Übrigen haben wir jetzt eine besondere Situation. Wir haben momentan – ich habe vorhin die Zahl genannt – circa 1 700 Intensivbetten in Sachsen zur Verfügung. Davon sind circa – ich mache es nicht tagesgenau – 1 250 belegt. Die Differenz sind die sogenannten freien Kapazitäten. Das heißt, so viel Spielraum haben wir nicht. 9,1 % davon sind mit Corona-Patienten belegt, die übrigen mit anderen Schwersterkrankten. Insofern ist es eine Frage, wie wir jetzt mit der neuen Verordnung umgehen, die „Kontaktbeschränkung, Kontaktbeschränkung, Kontaktbeschränkung“ heißt, damit wir die Kapazitäten so nutzen können, dass wir keine Überbelegung bzw. Notsituation in Sachsen bekommen. Deswegen haben wir an den Bund die Bitte gestellt, erneut gezielt und genau über eine Bettenfreilenkungspauschale nachzudenken, weil die Krankenhäuser sonst natürlich in Schwierigkeiten kommen, wenn es tatsächlich eine größere Anzahl von intensiv zu betreuenden Menschen gibt. Ich weiß aber auch, dass die Krankenhäuser sehr vorsorglich arbeiten. Mir haben zum Beispiel die Leipziger Kliniken gesagt, dass sie auf der einen Seite bereits Personal ausgebildet haben, das in den Intensivstationen arbeiten kann, um dort die Betreuung vorzunehmen, und auf der anderen Seite Stationen freigelenkt haben, um Menschen, die zwar nicht auf der Intensivstation, aber im Krankenhaus selbst stationiert sein müssen, gut zu betreuen und zu versorgen. Zweiter Vizepräsident André Wendt: Danke schön. Nun die Fraktion BÜNDNISGRÜNE, Frau Kuhfuß an Mikrofon 3. Bitte schön.

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Kathleen Kuhfuß GRÜNE

Kontaktbeschränkung, Kontaktbeschränkung, Kontaktbeschränkung – das ist genau das, was wir mittragen. Das bringt aber gerade für Familien, die so schon Schwierigkeiten mit sich und dem Leben hatten, häufig die Situation, dass man mehr Zeit miteinander verbringt, weil andere Dinge wegfallen. Meine Frage ist: Welche Schlussfolgerungen zum Thema Kinderschutz sind aus der ersten Phase gezogen worden und was sind die Strategien, um uns in diesem Bereich, der mir persönlich ein Herzensanliegen ist, gut durch die Krise zu bringen? Was sind die Dinge, die dazu jetzt auf der Agenda stehen? – Danke.

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Petra Köpping

Was für uns alle sehr wichtig war, war das Thema der Kitas und Schulen, das heißt, dass sie offen geblieben sind. Wir wissen, dass es im Frühjahr, als wir Kitas und Schulen geschlossen hatten, ein absoluter Belastungsschwerpunkt für die Eltern war. Natürlich war es das auch für die Kinder, die ihre sozialen Kontakte nicht mehr wahrnehmen konnten. Insofern war und ist es unser oberstes Anliegen, dass Kitas und Schulen soweit irgendwie möglich geöffnet bleiben. Das ist der erste Punkt, über den man reden muss. Der zweite ist, dass wir in allen Bereichen in der Kinderund Jugendhilfe, ob örtliche oder überörtliche Träger, nichts geschlossen haben. Wir lassen alle diese Bereiche geöffnet, damit immer die Möglichkeit gewährleistet ist, dass man sich Hilfe und Unterstützung suchen kann. Was eingeschränkt ist – das muss man deutlich sagen –, ist das Vereinsleben. Das fängt an bei Musikschulen und geht weiter bei Vereinssport, bei all diesen Dingen. Da hätte man sagen können: Es ist doch eigentlich in der Vergangenheit auch nichts passiert. – Aber da bin ich wieder bei dem Punkt. Wir wissen eben nur von 25 % der positiv Getesteten, wo sie sich anstecken. Wir wissen es von 75 % eben nicht. Das genau macht es so schwierig. Es gibt viele Gastronomen und Vereine, die hervorragende Hygienekonzepte erarbeitet haben und nach diesen verfahren. Die sagen: Jetzt werde ich dafür bestraft, weil ich nun schließen muss. – Das ist kein Bestrafen. Es ist einfach die Möglichkeit der Kontakte, die man damit organisiert. Hier haben wir gesagt: Lasst uns das jetzt vier Wochen durchhalten. – Ich weiß nicht, ob es dann zu Ende ist. Es kam vorhin der Hinweis, dass wir heute von vier Wochen sprechen würden, wobei man nicht wüsste, wie lange es geht. Ich weiß es auch nicht. Ich habe keine Glaskugel. Es ist einfach der Versuch, dass wir über diese Art der Kontaktbeschränkungen auf der einen Seite den Bedürfnissen der Kinder, Kita und Schule besuchen zu können, und damit den Wünschen der Eltern nachkommen, aber auf der anderen Seite die Hilfsprogramme aufrechterhalten, während wir im dritten Bereich, bei dem es die Freizeitgestaltung betrifft, durchaus Einschränkungen machen. Darüber, dass das Einschränkungen sind, sind wir uns alle bewusst. Aber im Moment habe ich keine andere Lösung für die Frage, wie wir beim Thema Kontaktbeschränkung in diesem Bereich vorangekommen wären. Zweiter Vizepräsident André Wendt: Nun die SPDFraktion, Frau Kollegin Lang an Mikrofon 3. Bitte schön.

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Simone Lang SPD

Frau Staatsministerin, Sie führten bereits aus, wie viele Verordnungen und Maßnahmen getroffen worden sind. Wir sind alle Lernende in diesem Prozess. Deshalb ist meine Frage: Plant die Staatsregierung eine Aufarbeitung und eine strukturierte Reflexion der Maßnahmen und Entwicklungen während der Corona-Pandemie, und wenn ja, wie soll diese erfolgen?

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Petra Köpping

Es ist ganz klar, dass wir tatsächlich bei jeder neuen Verordnung reflektieren: Was hat gut gewirkt? Wo gab es – ich sage es ganz bewusst – sehr viele Beschwerden, nicht, weil man jemanden wertet, der die meisten Beschwerden liefert, sondern weil man sich angesehen hat, warum die Beschwerde gestellt worden ist. Das ist der Hintergrund, warum wir uns Beschwerden ansehen. Das ist ein Punkt, an dem wir bei neuen Verordnungen fragen: Wie können wir das an dieser Stelle besser lösen? Ein Thema haben wir gerade besprochen: das Betretungsverbot für Alten- und Pflegeheime. Das wollen wir so nicht mehr machen. Ein zweites Thema haben wir ebenfalls gerade besprochen: die Schließung von Kitas und Schulen. Dabei gibt es im Übrigen neue Erkenntnisse. Wir arbeiten in dieser Zeit auch mit Studien, und der Freistaat hat ebenfalls eine ganze Menge Studien aufgelegt. Ich nenne eine, bei der wir überprüft haben, ob und unter welchen Umständen Großveranstaltungen in geschlossenen Räumen möglich sind. Diese Studie ist in der letzten Woche ausgewertet worden. Es ist eine Studie, die von Sachsen gemeinsam mit Sachsen-Anhalt erarbeitet worden ist. Dies tun wir, um auch neue Erkenntnisse für die Zukunft einfließen zu lassen. Noch einmal zu dem Punkt, wie wir die sogenannten vulnerablen Gruppen schützen. Natürlich machen wir uns Gedanken darüber, wie wir zum Beispiel für ältere Menschen bestimmte Möglichkeiten schaffen, damit sie beispielsweise nicht mit dem ÖPNV fahren müssen, oder dass sie beim Einkaufen bestimmte Zeiten bevorzugt angeboten bekommen. Dabei geht es um Möglichkeiten, die man sucht; und dies tun wir. Oder auch, dass Bundesminister Spahn jetzt FFP2-Masken verschicken will. Auch solche Dinge werden angefasst. Das sind Lehren aus der vergangenen Zeit, dass man auf der einen Seite fragt, was wir ermöglichen können, und auf der anderen Seite: Wie schützen wir besonders vulnerable Gruppen? Das ist es, was wir aus der Vergangenheit gelernt haben. Außerdem setzen wir uns natürlich immer mit den Ergebnissen auseinander. Deshalb ist es sicher auch für den Ausschuss für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt eine wichtige Aufgabe, über diese Zusammenhänge zu arbeiten. Ich sage ausdrücklich nicht, dass alles, was wir getan haben, richtig war. Das kann man im Nachhinein immer hinterfragen. Aber wir haben immer das getan, was nach dem Erkenntnisstand der Zeit richtig war, deshalb verändern wir auch das eine oder andere, und ich habe immer Schwierigkeiten damit, wenn man sagt: Sie haben aber im Juli gesagt … Sie haben aber im August gesagt … Das war eine andere Zeit. Wir wussten nicht, was im Herbst sein wird – Sie auch nicht. Sie hätten am liebsten die Pandemie Corona für beendet erklärt. Insofern ist das eine Frage, die sich entwickelt, und wir müssen uns ein Stück weit ehrlich machen und dürfen nicht einfach anderen Vorwürfe machen. Wir tun das alle – zum Wohle der Gesundheit und unseres Landes. Zweiter Vizepräsident André Wendt: Vielen Dank. Wir haben noch 8 Minuten. Ich übergebe wieder an die CDUFraktion, falls Bedarf angemeldet wird. – Nein. Die AfDFraktion? – Jawohl, Herr Kumpf, bitte schön.

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Mario Kumpf AfD

Frau Staatsministerin, das Hotel- und Gaststättengewerbe hat in vorbildlicher Weise Hygienemaßnahmen umgesetzt, es hat Geld investiert und wurde auch von den Gesundheitsämtern regelmäßig kontrolliert. Nun meine Frage: Wie viele lokale Corona-Ausbrüche bzw. -Hotspots gab es denn in sächsischen Gastronomieund Hotelleriebetrieben, um die Maßnahmen, die jetzt aktuell sind, zu rechtfertigen?

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Petra Köpping

Ich sage nochmals: Wir wissen bei 25 % aller Ausbrüche, woher sie kommen. Darüber haben wir heute auch schon oft gesprochen: Familienfeiern, manchmal das kleine Dorffest, ein Vereinsfest; manchmal war es auch eine Physiotherapeutin, auch das hatten wir. Aus gastronomischen Einrichtungen und Hotels ist mir das so nicht bekannt. Aber bei 75 % derer, die positiv getestet wurden, wissen wir eben nicht, woher es kommt, deshalb weiß ich nicht, ob es von dort kommt. Was die Gastronomie und die Hotellerie betrifft, so ist es uns wirklich schwergefallen, zu sagen, dass sie nicht arbeiten dürfen, da dies wirklich ein Bereich ist, der sich in vorbildlichster Weise – ich kann Ihre Aussage nur wiederholen – an das, was sie an Hygieneauflagen bekommen haben, gehalten haben: Sie haben die Abstände eingehalten, sie haben Filteranlagen gekauft, sie haben ihr Personal geschult. Wir wissen immer, dass es auch ein paar Einzelne gab, die dies nicht getan haben. Das ist in allen Bereichen so; es ist auch kein Vorwurf. Deshalb sagte der Ministerpräsident heute zu Recht, es gehe nicht um Schuldzuweisungen, wenn man etwas schließt, sondern darum, dass wir etwas tun müssen, um Kontakte zu verhindern und zu vermeiden. Dazu brauchten wir eigentlich ein 80-prozentiges Herunterfahren unserer Kontakte. Dabei müssen wir mit bestimmten Bereichen beginnen, deshalb haben wir diese Bereiche gewählt – und nicht, weil die Gastronomie oder die Hotelwirtschaft in irgendeiner Form das, was wir an Auflagen erteilt haben, nicht eingehalten hätten. Deshalb noch einmal an dieser Stelle: Ich hatte in dieser Woche ein Gespräch mit der DEHOGA. Wir haben uns verständigt und miteinander gesprochen. Es ist wichtig, dass man miteinander spricht und erklärt und nicht gegeneinander ausspielt: Der darf öffnen und der nicht. Gerechtigkeit gibt es in einer Krise nicht, aber wir haben Varianten und Möglichkeiten gesucht, um die Kontaktbeschränkungen einzuschränken. Wir wissen, dass im Gastronomiebereich Alkohol im Spiel ist. Das ist kein Geheimnis, und es ist auch in Ordnung, wenn es in einem gesunden Maße ist. Insofern haben wir gesagt: Diese Bereiche sind es. Das ist in der Ministerpräsidentenrunde mit der Bundeskanzlerin beschlossen worden. Zweiter Vizepräsident André Wendt: Die Fraktion DIE LINKE, Kollegin Schaper.

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Susanne Schaper Die Linke

Vielen Dank. Sie erwähnten, dass Herr Spahn in Erwägung ziehe, FFP2-Masken an vulnerable Gruppen zu verschicken. Meine Frage lautet: Inwieweit kann der Freistaat Sachsen im öffentlichen Nahverkehr bzw. auch bei Berufsgruppen unterstützen, die vielleicht nicht in der Medizinbranche tätig sind, aber dennoch gezwungen – „gezwungen“ meine ich nicht im negativen Sinne –, acht, neun oder zehn Stunden die Maske zu tragen, dass diese ausreichend zur Verfügung gestellt werden, bzw. sie unter Umständen sogar FFP2- oder FFP3-Masken zur Verfügung gestellt bekommen? Gibt es dafür Pläne?

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Petra Köpping

Wir sind in der Tat gerade dabei, eine Art Konzeption – eine Art, weil sie von vielen Seiten noch einmal verändert oder hinterfragt werden kann – zu erarbeiten, wie wir gerade vulnerable Gruppen schützen können. Dazu gehört auch so etwas. Vom ÖPNV habe ich bereits gesprochen, aber auch, dass man ein Angebot einer FF2-Maske oder Ähnliches macht, beispielsweise zum Einkaufengehen. Genau darüber denken wir nach. Sehen Sie es mir nach, dass ich noch nicht ganz so weit bin. Alles, was wir tun, hat auch mit viel Geld zu tun. Deshalb müssen wir das genau überlegen, genau besprechen und abwägen. Wir haben morgen noch einmal die Obleuterunde, und ich werde einige Worte dazu sagen, um einmal das Modell vorzustellen – denn mehr ist es noch nicht –, um dann darüber zu entscheiden, was wir in diesen Bereichen tun können. Zweiter Vizepräsident André Wendt: Vielen Dank. Nun die Fraktion BÜNDNISGRÜNE, wenn noch Bedarf besteht. – Nicht. Die SPD-Fraktion? – Frau Lang, bitte schön.

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Simone Lang SPD

Frau Staatsministerin, wir hatten zu Beginn schon einmal auf die Hilfsprogramme hingewiesen bzw. gefragt, wie sie gelaufen seien. Mich würde vielmehr interessieren – Sie sagten zwar, Sie hätten keine Glaskugel –: Wird es weitere Bedarfe für Hilfsmaßnahmen im sozialen Bereich für 2021 geben? Sind diese nötig, und wie hoch, schätzen Sie ein, könnte die Summe ausfallen?

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Petra Köpping

Die genaue Summe kann ich noch nicht nennen, weil ich nicht weiß, wie lange wir diese Unterstützung und Hilfe für die einzelnen Vereine und Organisationen benötigen, da wir auch noch nicht wissen, was wir nach einer bestimmten Zeit wieder ermöglichen können. – Das ist das eine. Das andere ist, dass die Programme, die wir aufgelegt haben, durchaus noch gewisse finanzielle Möglichkeiten bieten. Diese sollten wir ausschöpfen, wenn es notwendig ist. Dazu ist es an der einen oder anderen Stelle nötig, dass man das Programm verlängert bzw. mit der alten Form neu auflegt. Es gibt aber auch Programme, die noch laufen und bei denen man weiterhin Anträge stellen kann. Was jedoch Fakt ist – damit sind wir beim Thema Digitalisierung, das auch in den Haushaltsberatungen eine große Rolle spielt –: Die Digitalisierung, auch für Vereine und gerade in der Kinder- und Jugendarbeit, ist unglaublich wichtig, dass man dort mit Laptops und allen möglichen medialen Angeboten arbeiten kann. Dies hat sich gerade in der Pandemie gezeigt. Viele Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter haben diese aus ihrem privaten Bereich genutzt. Aber wenn wir dort verstärken, dann können wir auch für die Zukunft – gerade für den ländlichen Raum – ein ganz anderes Angebot vorhalten, als wir es in der Vergangenheit hatten. Es ist eine positive Lehre aus dieser Zeit, dass die Digitalisierung auch in der Kinder- und Jugendhilfe in diesen Bereichen eine gute Alternative sein kann – kein Ersatz, aber eine gute Alternative. Dabei gibt es durchaus finanzielle Anfragen, die wir in diesen Bereichen haben – diese liegen schon bei circa 30 Millionen Euro – und bei denen es um die Ausstattung und Vernetzung der einzelnen Angebote geht. Darüber werden wir in der Perspektive ebenfalls sprechen müssen. Zweiter Vizepräsident André Wendt: Vielen Dank. Nun haben wir noch 2 Minuten. Eine kurze Frage und eine kurze Antwort bekommen wir noch hin. Die CDU hat Verzicht angemeldet. Die AfD wäre jetzt an der Reihe. Herr Schaufel, die letzte Frage für den heutigen Tag. Bitte kurz und bündig.

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Frank Schaufel AfD

Ich habe noch eine kurze Nachfrage: Wurde die Quarantäneverordnung überarbeitet? Im Hinblick auf die Wirtschaftslage wäre es sicher sinnvoll, wenn die Quarantäne statt zwei nur noch eine Woche dauern würde. Das schafft man, indem man in der ersten Woche zwei oder drei Testungen durchführt.

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Petra Köpping

Die Hygieneverordnung wurde angepasst; und da Sie das Testen ansprachen, lassen Sie mich noch sagen: Wir haben im Moment außerordentliche Probleme, die vielen Tests, die wir in Sachsen durchführen, überhaupt zu bewältigen. Wir haben in der letzten Woche an jedem Tag fast 10 000 Tests durchgeführt. Das können wir nicht mehr umsetzen. Es sind auf der einen Seite die Materialien, die dazugehören – das werden Sie in den nächsten Tagen hören; gut, dass Sie die Frage gestellt haben –, die an allen Orten fehlen. Wir haben in Deutschland ungefähr 100 000 Testrückstände zu verzeichnen. Heute hat Herr Spahn eine neue Teststrategie vorgestellt, die wir umsetzen: dass jemand, der eine direkte Kontaktperson ersten Grades war, zwar in Quarantäne geschickt, aber nicht unbedingt getestet wird. Dabei gibt es also auch noch einmal eine Abwägung und Tagesordnungspunkt – Parlamentarische Kontrolle gemäß Sächsisches Bericht über die im Freistaat durchgeführten Drucksache 7/2958, Unterrichtung der Justiz und für Demokratie, Drucksache 7/4242, Beschlussempfehlung – Parlamentarische Kontrolle gemäß § von Maßnahmen der Überwachung Sächsisches Polizeigesetz und gemäß § von polizeilichen Maßnahmen gemäß § 38 Abs. 1 Bericht über im Kalenderjahr Drucksache 7/3037, Unterrichtung durch Drucksache 7/4243, Beschlussempfehlung Meine Damen und Herren, es ist keine Aussprache vorgesehen. Wünscht dennoch der Berichterstatter des Parlamentarischen Kontrollgremiums, Herr Lippmann, oder ein anderer Abgeordneter das Wort? – Das sehe ich nicht. Damit kommen wir zu den Abstimmungen über die Beschlussempfehlungen des Parlamentarischen Kontrollgremiums. Wir stimmen ab über die Beschlussempfehlung in der Drucksache 7/4242. Ich bitte bei Zustimmung um Ihr Handzeichen. – Vielen Dank. Gegenstimmen? – Vielen einen Unterschied. Genauso testen Ärzte sehr viel, sodass man jetzt zum Beispiel bei einer einfachen Erkältung nicht mehr testet, sondern es muss weitere Symptome geben. Das wird neu sein, da wir es sonst einfach nicht mehr schaffen. So ehrlich muss man auch sein. Mehr als 10 000 Tests in Sachsen pro Tag, um es noch einmal zu betonen, sind schon eine Größenordnung. Dort kommen wir nicht hinterher. Deswegen muss das überarbeitet werden, und dabei sind wir gerade. Zweiter Vizepräsident André Wendt: Vielen Dank, Frau Staatsministerin. Meine sehr verehrten Damen und Herren, die Zeitdauer der Befragung der Staatsregierung ist abgelaufen. Der Tagesordnungspunkt ist damit beendet. – Danke schön, Frau Staatsministerin. Meine Damen und Herren! Wir kommen zum Artikel 13 Abs. 6 GG i. V. m. § 2 Kontrollgesetz Sachsen im Kalenderjahr 2019 Maßnahmen durch das Sächsische Staatsministerium Europa und Gleichstellung des Parlamentarischen Kontrollgremiums 2 Satz 1 Sächsisches Kontrollgesetz aF von Wohnungen nach § 41 Abs. 1 2 Satz 2 Sächsisches Kontrollgesetz aF unter Einsatz besonderer Mittel Sächsisches Polizeigesetz 2019 abgeschlossene Maßnahmen das Sächsische Staatsministerium des Innern des Parlamentarischen Kontrollgremiums Dank. Stimmenthaltungen? – Keine. Somit wurde der Beschlussempfehlung einstimmig zugestimmt. Wir kommen zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung in der Drucksache 7/4243. Ich bitte bei Zustimmung um Ihr Handzeichen – Vielen Dank. Gegenstimmen? – Vielen Dank. Stimmenthaltungen? – Sehe ich nicht. Somit ist dieser Beschlussempfehlung ebenfalls einstimmig zugestimmt worden. Der Tagesordnungspunkt ist beendet. Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir kommen nun zum Tagesordnungspunkt Jahresbericht Drucksache 7/300, Unterrichtung Drucksache 7/4286, Beschlussempfehlung Das Präsidium hat dafür eine Redezeit von 10 Minuten je Fraktion festgelegt. Gleiche Redezeit gilt für die Staatsregierung und den Präsidenten des Sächsischen Rechnungshofs. Die Reihenfolge in der ersten Runde: der Präsident des Sächsischen Rechnungshofs, danach CDU, AfD, DIE LINKE, BÜNDNISGRÜNE, SPD und Staatsregierung, wenn gewünscht. Vor der Aussprache frage ich den Berichterstatter des Ausschusses Herrn Dietrich, ob er das Wort ergreifen möchte. – Das sehe ich nicht. Dann übergebe ich jetzt an Herrn Prof. Dr. Binus. Herr Professor, bitte schön. Prof. Dr. Karl-Heinz Binus, Präsident des Sächsischen Rechnungshofs: Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Für den 313 Jahre alten und vor 29 Jahren wieder errichteten Sächsischen Rechnungshof ist der heutige Augenblick so etwas Ähnliches wie ein neuer Sonnenaufgang. Der Präsident des Rechnungshofs hat erstmals die Möglichkeit, dem Hohen Haus einige Grundzüge des heute abschließenden Jahresberichtes 2019 unmittelbar vorzustellen. (Beifall bei der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN, der SPD und vereinzelt bei der AfD) Für die diesbezügliche Änderung der Geschäftsordnung möchte ich Ihnen von ganzem Herzen danken. Die unabhängige Finanzkontrolle verschafft der öffentlichen Haushaltswirtschaft eine wesentliche Legitimation: Haushaltstransparenz und Berichte über den Umgang mit Steuergeldern entsprechend der Verantwortung gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern. Für das Gemeinwesen hat die Prüfung auch eine einfache wirtschaftswissenschaftliche Basis. Für kommunale oder staatliche Leistungen und Produkte gibt es keine Marktpreise und damit keine verfügbaren Marktinformationen. Die Bürgerinnen und Bürger verfügen auch nicht regelmäßig über Alternativen zum Leistungsbezug, das heißt, der Staat oder Kommunen sind für viele Bereiche Oligopolisten oder Monopolisten. Der Rechnungshof prüft die sachliche Richtigkeit der öffentlichen Rechnungslegung sowie die Haushalts- und Wirtschaftsführung der staatlichen und kommunalen Körperschaften. Schließlich legt der Rechnungshof eine unabhängige Analyse der Haushaltswirtschaft vor. Der deutsche Altbundespräsident Joachim Gauck hat das Aufgabenfeld des Rechnungshofs treffend wie folgt beschrieben – ich zitiere –: „Der Rechnungshof ist ein Pfeiler, der manchmal übersehen wird, gewiss: Er ist nicht so mächtig wie die Parlamente, nicht so präsent wie die Redurch den Sächsischen Rechnungshof des Haushalts- und Finanzausschusses gierung und nicht so prominent wie die Verfassungsgerichte. Aber für die Statik unserer Republik, unseres Staates ist er unverzichtbar.“ Gestatten Sie einige wenige Anmerkungen zum Jahresbericht 2019. Nach der Haushaltsrechnungsprüfung für das Haushaltsjahr 2017 bestätigen wir insgesamt eine ordnungsgemäße Haushalts- und Wirtschaftsführung. Die Haushaltssituation war ausgewogen, und die Gesamtausgaben in Höhe von rund 18,6 Milliarden Euro waren durch verfügbare Einnahmen gedeckt. Der Entlastung der Staatsregierung steht aus unserer Sicht nichts entgegen. Im Haushaltsjahr 2017 blieben die Investitionsausgaben trotz hoher Steuereinnahmen unter den Haushaltsansätzen. Der Freistaat gab 300 Millionen Euro weniger als geplant für Investitionen aus. Seit dem Jahr 2001 hat sich die Investitionsquote von 26 % auf 13,3 % nahezu halbiert. Wir haben uns in der Vergangenheit nicht nur mit Neuinvestitionen, sondern auch mit der Werthaltung der vorhandenen Infrastruktur befasst. Die Mittelbereitstellung in Höhe der Abschreibungen gilt als ein rationales Maß für eine erforderliche Werthaltung. Dies wurde in der Vergangenheit nie erreicht. Die Personalausgaben müssen in Bezug auf die haushaltswirtschaftliche Tragfähigkeit in den Blick genommen werden. Der Planansatz für Personal wurde innerhalb von vier Jahren um nahezu eine Milliarde Euro erhöht. Die Personalausgaben steigen stärker als der Gesamthaushalt. Rund 40 % der Ausgaben sind für das Personal gebunden. Nicht alle Einnahmen und Ausgaben sind im Kernhaushalt abgebildet. Es gibt zahlreiche Nebenhaushalte, was die Transparenz deutlich einschränkt. Die Zuschüsse und Zuführungen betrugen 3,8 Milliarden Euro; zum Vergleich: Im Jahre 2010 war es eine Milliarde Euro weniger. Das Finanzministerium prognostiziert für das Jahr 2022 eine kommunale Zuweisungsquote in Höhe von 34,6 %. Wenn dann 42 % für Personalausgaben gebunden sind, verbleiben 23 % für alle sonstigen bundes- und landesgesetzlichen Leistungen: für die Umsetzung von Förderprogrammen, die Durchführung landeseigener Investitionen, für Werterhaltung und eigene sonstige Verwaltungsausgaben. Aufgrund dieser Entwicklung sowie aufgrund des gedämpften Wachstums der Steuereinnahmen empfehlen wir ein Umdenken aller, die am Haushaltsprozess beteiligt sind und Verantwortung tragen. Die Berechnungen zum Jahr 2022 führen zu keinem anderen Ergebnis. Aus Zeitgründen möchte ich aus der Vielzahl der Beiträge nur zwei Probleme ansprechen. Das IT-Verfahren SaxMBS war nicht mehr zeitgemäß. Erhebliche Mängel bestanden in der Informationssicherheit. Im Ergebnis der Prüfung wurden die Informationssicherheit verbessert und die Passwortkriterien angepasst. Allerdings ist die Ablösung des alten Verfahrens erst für das Jahr 2025 vorgesehen. Einem zweiten Thema der Erfolgskontrolle bei den Zuwendungen wird oft zu wenig Beachtung geschenkt. Der Erfolg der Förderprogramme ist nicht belegt oder belegbar. Grundlagen müssen bereits mit den Förderkonzepten, den Richtlinien und den Zuwendungsverfahren geschaffen werden. Einige Anmerkungen aus unserer Kommunalprüfung. Wir sind für 1 362 Körperschaften und Einrichtungen zuständig. Die Unterschiede zwischen Ost und West sind nach wie vor deutlich. Einnahmen aus kommunalen Steuern betrugen 2018 in Sachsen 877 Euro pro Kopf, in den Flächenländern West 1 409 Euro pro Kopf. Das widerspiegelt sich auch in den Investitionsquoten. Abschreibungen, die aus dem doppischen Jahresabschluss ersichtlich wären, sind ein wesentlicher Indikator für Werterhaltung und Investitionsbedarf. Jahresabschlüsse fehlen nach wie vor. Für die Jahre 2007 bis 2017 lag rund ein Drittel der Jahresabschlüsse vor. Ein erheblicher Anteil der kommunalen Aufgabenerfüllung ist ausgelagert, aber es fehlt ein Gesamtabschluss. Damit fehlen Übersichten zu den gesamten Schulden und zu den Haftungsrisiken. Aus diesem Grund unser nochmaliger dringender Ruf an den Gesetzgeber: Der verpflichtende Gesamtabschluss sollte unbedingt in Betracht gezogen werden. Meine sehr geehrten Damen und Herren, einem Rechnungshof steht nur das mahnende Wort zur Verfügung. Ein Rechnungshof ist im Gegensatz zu einer Aufsichtsbehörde, die er wegen seiner Unabhängigkeit eben nicht ist, darauf angewiesen, dass seine Anmerkungen durch andere aufgegriffen und in Maßnahmen verwandelt werden. (André Barth, AfD: Leider!) Ich selbst empfinde die Reaktionen auf dieses Anmahnen durch unseren Rechnungshof manchmal so, wie es der 1813 in Leipzig geborene Kommunist, Dramatiker und Dichter Richard Wagner einst beschrieben hat – ich zitiere –: „Dass wir alle unbekümmert um Erfolg das tun, was wir für gut erkannt haben, das ist gewiss unsere Parole. Ob Fanfare dazu geblasen oder Katzenmusik gemacht oder totschweigend beobachtet wird, muss uns einerlei sein.“ Allerdings bleibt zu wünschen, dass unsere Prüfungsberichte als das verstanden werden, was sie sind: ein verfassungsgemäßer Ausdruck der Selbstverpflichtung des Staates, im Sinne der Bürgerinnen und Bürger zu handeln. Meine sehr geehrten Damen und Herren, vielleicht kann man die wirtschaftswissenschaftliche Erklärung von Prüfungen noch durch eine physikalisch-philosophische ergänzen: Prüfung erzeugt Friktion, Friktion erzeugt Energie, Energie führt zu Licht, Licht lässt Erkenntnisse aufscheinen, Erkenntnisse können positive Veränderungen bewirken. Mit Oscar Wilde gilt zu bedenken: Was uns als eine schwere Prüfung erscheint, erweist sich oft als Segen. Herzlichen Dank. (Beifall bei allen Fraktionen und der Staatsregierung) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war der Präsident des Sächsischen Rechnungshofs, Prof. Binus. Ich bitte jetzt als Nächsten für die CDU-Fraktion Herrn Dietrich; bitte.

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Eric Dietrich CDU

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrter Herr Prof. Binus! Wir sprechen heute über den Jahresbericht 2019 des Sächsischen Rechnungshofs – einen Bericht, in dem der Rechnungshof das Haushaltsjahr 2017 geprüft hat. Viele von Ihnen kennen derartige Beratungen – für mich und einige andere neue Abgeordnete ist es allerdings die erste Befassung mit dem Rechnungshofbericht. Ich möchte deshalb zu Beginn der heutigen Aussprache, aber auch, weil es die erste Befassung in der neuen Legislaturperiode ist, noch einmal auf die bisherigen Behauptungen eingehen. Der Sächsische Rechnungshof prüft als unabhängige Kontrollinstitution die Haushalts- und Wirtschaftsführung des Freistaates. Erstmals ist auch die überörtliche Kommunalprüfung, die der Rechnungshof für die Gemeinden und Landkreise durchführt, mit in diesem einen Band enthalten und nicht separat erschienen. Auf fast 370 Seiten in 37 Beiträgen hat der Rechnungshof viele Themen des Verwaltungshandelns genau beleuchtet, hinterfragt und teilweise Empfehlungen ausgesprochen. Nach dem Beginn der Beratungen im Frühjahr haben wir uns als CDU-Fraktion intensiv mit den einzelnen Beiträgen auseinandergesetzt. Wir haben die geprüften Ministerien zu den einzelnen Themen befragt und deren ausführliche schriftliche Stellungnahmen ausgewertet. Im Haushaltsund Finanzausschuss haben wir dann nach eingehender Diskussion entschieden, wie wir mit den 37 Beiträgen umgehen. Das Ergebnis ist die heute zur Abstimmung stehende gesammelte Beschlussempfehlung. Dabei haben wir mehrheitlich wie folgt entschieden: Wir sind neunmal den Ausführungen des Rechnungshofs gefolgt, also beigetreten, 17-mal konnten wir die Ausführungen zustimmend zur Kenntnis nehmen und einem großen Teil auch deshalb folgen, weil die Verwaltung die Anregung teilweise schon umgesetzt hatte. Nur elfmal haben wir in diesem Jahr eine andere Sicht auf die Sachverhalte gehabt und die Berichte nur zur Kenntnis genommen. Die in diesem Jahr sehr wohlwollenden Voten des Haushalts- und Finanzausschusses zeigen auch, wie sehr der Sächsische Landtag die Prüfung des Rechnungshofs wertschätzt. Wir hatten aufgrund der vielen Hinweise im Bericht die Möglichkeit, Themen zu hinterfragen, die uns sonst vielleicht nicht aufgefallen wären. Der Bericht unterstützt uns Abgeordnete damit bei unserer Aufgabe, die Exekutive zu kontrollieren. Das zeigt, wie wichtig und unerlässlich die Arbeit des Sächsischen Rechnungshofs für unsere Demokratie ist. (Beifall bei der CDU und des Abg. Dirk Panter, SPD) Der Bericht prüft nicht nur kritisch die Vergangenheit, sondern gibt uns auch die Möglichkeit, Auswirkungen auf die kommenden Jahre abzuleiten, so zum Beispiel beim Thema Investitionsquote. Herr Prof. Binus, Sie hatten es angesprochen: Der Rechnungshof – so interpretiere ich es – lobt uns für die hohe Investitionsquote von 14,7 %. Das war 2017 immerhin die höchste Investitionsquote aller Bundesländer; das muss man sich einmal vor Augen führen. Er mahnt aber dennoch – Herr Binus hat es angesprochen –, dass steigende Ausgabeverpflichtungen, zum Beispiel steigende Personalausgaben, diese hohe Investitionsquote und damit auch unseren Gestaltungsspielraum als Haushaltsgesetzgeber gefährden könnten. Trotz aller punktuellen Kritik und Einzelprüfung will ich zwei grundlegende Aussagen des Berichts erwähnen. Zum einen bescheinigt der Rechnungshof der Staatsregierung für das Haushaltsjahr 2017 eine ordnungsgemäße Haushaltsführung. Auf dieser Basis empfiehlt der Haushaltsund Finanzausschuss den Abgeordneten dann im nächsten Tagesordnungspunkt auch die Entlastung der Staatsregierung. Zum anderen hebt Herr Prof. Binus im Vorbericht hervor, dass der Freistaat Sachsen so gut wie noch nie in seiner Geschichte dastand – für mich ein Ergebnis einer soliden und vorausschauenden Haushalts- und Finanzpolitik in den vergangenen 30 Jahren, die wir gern auch in der Zukunft – mit Ihrer Unterstützung, Herr Prof. Binus, bzw. der Unterstützung des Rechnungshofs – weiter fortsetzen möchten. Sehr geehrter Herr Prof. Binus, Sie schreiben im Vorwort: Jahresberichte sollen Fehler aufzeigen, Diskussionen anregen und zum Umdenken auffordern. Das hat auch dieser Bericht wieder geschafft. Die CDU-Fraktion – und ich denke, auch alle anderen Abgeordneten – bedankt sich bei Ihnen und Ihrem Kollegium für die geleistete Arbeit, für die wahrgenommene Kontrollfunktion der Staatsregierung und für die Hinweise, die Sie uns damit gegeben haben. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN, der SPD und der Staatsregierung) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Vielen Dank an Herrn Dietrich für die CDU-Fraktion. Jetzt bitte ich Herrn Barth für die AfD-Fraktion.

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André Barth AfD

Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Prof. Binus! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Die heutige Debatte im Landtag zum Rechnungshofbericht 2019 ist der Abschluss eines circa einjährigen Verfahrens, welches am 9. September 2019 begann. An diesem Tag stellte Herr Prof. Binus den Jahresbericht 2019 der Öffentlichkeit vor und für diese Sisyphusarbeit, die eine Vielzahl von Problemen auf den Punkt bringt, danken wir Ihnen, Herr Prof. Binus, und Ihren Mitarbeitern sehr herzlich. (Beifall bei der AfD) In diesem Bericht erkannte der Rechnungshof als wesentliche Herausforderung der kommenden Jahre für den Freistaat Sachsen die steigenden Personalausgaben – wir haben es vorhin gehört – und den Generationenwechsel in der Verwaltung. Der Rechnungshof befürchtet, dass die Umsetzung des Lehrerpaketes weitere Finanzanreize der Personalgewinnung in der Landesverwaltung wecken könnte. Dies werde auch in den kommenden Jahren zu weiter steigenden Personalausgaben führen – und das bei sinkenden Einnahmen –, die Zukunftsfähigkeit des Haushaltes gefährden und zwangsläufig zu einem Rückgang der Investitionen führen. Aber die Warnungen des Rechnungshofs – der Freistaat Sachsen sei auch auf eine kommende Rezession nicht ausreichend vorbereitet – verhallen und sind bei der Staatsregierung und der Regierungskoalition offenbar auf taube Ohren gestoßen. Sie haben Geld ausgegeben, als wenn es kein Morgen gäbe. Allein 2,6 Milliarden Euro für Asyl und Integration seit 2015. Für die Gewinnung von Lehrkräften sind bis 2023 1,7 Milliarden Euro vorgesehen. Als Krönung wollte die neue Regierungskoalition 1,1 Milliarden Euro für die zusätzlichen Wünsche der Koalition in den nächsten fünf Jahren ausgeben. So steht es jedenfalls im Koalitionsvertrag. Diese Ausgabenorgien werden bei der Bekämpfung der Auswirkungen der von der Staatsregierung verhängten Maßnahmen gegen Corona noch übertroffen. Statt Einschnitten in anderen Bereichen soll es dagegen Kreditaufnahmen in bisher nicht vorstellbarer Höhe geben. Eine solche Entwicklung war vorhersehbar, weil die Staatsregierung und die Regierungskoalitionen die Landesfinanzen in den vergangenen Jahren in diese Sackgasse manövriert haben. Für langfristig solide Finanzen in Sachsen fehlt es nach Ansicht des Rechnungshofs an drei Dingen: Erstens, an einer Leitlinie für eine ganzheitliche Personalentwicklung. Zweitens, an einer stetigen Investitionsplanung und, drittens, an Strategien zur Risikoabwehr. Haushaltsrisiken und die erforderlichen Vorsorgemaßnahmen wurden von Ihnen, sehr geehrte Staatsregierung, vollkommen ausgeblendet. Ihre Konzeptlosigkeit tritt auch in der Förderpolitik des Freistaates Sachsen deutlich zutage. Bei der Prüfung von allein sieben Förderprogrammen in drei Beiträgen zum Jahresbericht kritisierte der Rechnungshof, dass zu fünf von sieben dieser Förderprogramme kein Förderkonzept vorlag, obwohl dies Voraussetzung für die Bereitstellung der Gelder gewesen sei. Für die weiteren Förderprogramme, für die Förderkonzepte vorlagen, fehlte es an messbaren Zielgrößen oder diese waren einer Erfolgskontrolle gänzlich ungeeignet. Mangels der erforderlichen Voraussetzungen war eine Erfolgskontrolle von vornherein zum Scheitern verurteilt. In den meisten Fällen war sie nicht einmal vorgesehen. Das Schlimme daran ist, dass dies nicht das erste Mal war, dass die Staatsregierung auf diese gravierenden Mängel aufmerksam gemacht worden ist. Ganz im Gegenteil. Der Rechnungshof muss dies in jedem Bericht in den vergangenen Jahren bei der Prüfung von Förderprogrammen feststellen. Leider passiert daraufhin nichts oder nicht viel. Ein weiteres Schlaglicht auf die mangelnde Regierungsarbeit liefert auch der Beitrag des Jahresberichts zur Imagekampagne „So geht sächsisch“. Einen Tag nach Vorstellung des Jahresberichts titelte die Morgenpost „Rechnungshof nimmt Kampagne auseinander“. Der Rechnungshof kritisiert vorrangig, dass die Zielstellung der Kampagne weitgehend im Nebel liege. Wie bei einer Werbemaßnahme müsse vorher die Frage gestellt und beantwortet werden, wer zu welchem für den Freistaat Sachsen volkswirtschaftlich angestrebten Verhalten veranlasst werden soll. Im Klartext: Worin liegt der angestrebte Nutzen für den Freistaat und seine Bürger? – Der Freistaat hat bis Ende 2019 fast 50 Millionen Euro für die Kampagne ausgegeben. Wenn so viele Steuergelder ausgegeben werden, stellen sich die Fragen: Was will die Regierung damit erreichen? Oder auch: Was hat sie erreicht? – Wir können den Nutzen der Kampagne nicht erkennen. Es genügt uns nicht, den Freistaat Sachsen national und international bekannter zu machen. Das ist nichts Greifbares und vielmehr steht der Erfolg nicht im Verhältnis zu den Ausgaben in Höhe von fast 50 Millionen Euro. Meine persönliche Krönung des diesjährigen Rechnungshofberichts ist allerdings Beitrag Nummer 17 mit der Überschrift „Korruptionsbekämpfung im Geschäftsbereich des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft und Arbeit“. Meine Damen und Herren, dazu gibt es folgenden Hintergrund: Im Dezember 2015 gibt die Regierung den ihr unterstellten Behörden modernere Regelungen zur präventiven und repressiven Korruptionsbekämpfung vor. Danach sollten die Behörden der Korruptionsgefahr in drei Schritten vorbeugen. Erstens, Feststellung korruptionsgefährdender Arbeitsplätze, zweitens, Analyse des Gefährdungsgrades ihrer Arbeitsplätze und drittens, Ergreifung gezielter Maßnahmen zur Vorbeugung. Welche Maßnahmen zur Korruptionsbekämpfung haben die Behörden des Freistaates Sachsen daraufhin vorgenommen? – Dies hat der Rechnungshof im Wirtschaftsministerium, im Landesamt für Straßenbau und Verkehr und im Oberbergamt geprüft. Während das Oberbergamt die genannte Verwaltungsvorschrift umgesetzt hat, musste der Rechnungshof im Wirtschaftsministerium und im Landesamt für Straßenbau und Verkehr feststellen, dass es dort an einer Behördenstrategie für die Korruptionsvermeidung komplett fehlt. Die von der Staatsregierung vorgegebenen Regeln werden ignoriert und Bedienstete befanden sich regelmäßig länger als fünf Jahre auf hochkorruptionsgefährdeten Arbeitsplätzen. Im Landesamt für Straßenbau und Verkehr gab es nicht einmal eine zuständige Stelle, die zur Annahme von Belohnungen, Geschenken und sonstigen Vorteilen bestimmt ist. Den sogenannten Anfüllungen von Firmen, die sich davon einen Vorteil versprechen, war damit Tür und Tor weit geöffnet. Wenn ich daran denke, dass das Landesamt für Straßenbau für Maßnahmen des Freistaates zuständig ist und für diesen Zweck zwischen 300 und 400 Millionen Euro jährlich zur Verfügung stehen, bin ich mir sicher, hier besteht dringender Handlungsbedarf. (Beifall bei der AfD) Wie handeln Sie jedoch? – Auf unseren Antrag, Ihre eigenen Regeln zur Korruptionsbekämpfung bitte ernst zu nehmen, wurde uns hier im Plenum entgegengehalten: Die Staatsregierung sei im fünften Jahr nach dem Erlass der Richtlinie fleißig an der Umsetzung und es brauche unseren überflüssigen Antrag nicht. Im vergangenen Monat wollte ich wissen, wie fleißig die Staatsregierung war. Ich war voller Freude, endlich einmal eine Erfolgsmeldung von der Staatsregierung zu hören. Leider war ich bitter enttäuscht. Die überwiegende Anzahl der abgefragten Behörden hat die Richtlinie immer noch nicht vollständig umgesetzt. Der Gipfel war jedoch für mich: Der Rechnungshof kritisierte, die Behörde gelobte Besserung und bis heute ist nichts umgesetzt, wie meine weitere Kleine Anfrage zeigte. Zu diesen Behörden gehört das Wirtschaftsministerium und das Landesamt für Straßenbau. In seiner Stellungnahme zum Beitrag des Rechnungshofs hat das Wirtschaftsministerium uns mitgeteilt, welche Einzelmaßnahmen umgesetzt werden sollen. Bei den entscheidenden Arbeiten ist jedoch bis heute nichts passiert. Absolut nichts. Man muss sich das einmal auf der Zunge zergehen lassen: Sechs Jahre nach Erlass der Richtlinie setzt die Verwaltung die Richtlinie der eigenen Staatsregierung nicht um. Der Einwand im Januar, dass es dafür keine Frist gebe und die Verwaltung noch später tätig werden könne, ist nichts weiter als billige Ausrede. Die Verwaltungsvorschrift ist am 1. Januar 2016 in Kraft getreten. Ab diesem Zeitpunkt ist sie umzusetzen und nicht erst fünf oder zehn Jahre später. Bei diesem Theater muss sich der Bürger fragen: Hört die Verwaltung noch auf die eigene Regierung? Weiß die Regierung überhaupt, was in ihrer Verwaltung vor sich geht? – Ich werde daher weiter beharrlich meine Kleinen Anfragen stellen, bis die letzte Behörde des Freistaates Sachsen die Korruptionsrichtlinie der Regierung endlich umgesetzt hat. (Beifall bei der AfD) Irgendjemand muss das Controlling in der Staatsverwaltung übernehmen, wenn die Staatsregierung und auch die Regierungskoalitionen dazu nicht in der Lage oder willens sind. Recht herzlichen Dank, meine Damen und Herren. (Beifall bei der AfD) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Herr Barth für die AfD-Fraktion. Jetzt bitte ich Franz Sodann für die Fraktion DIE LINKE.

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Franz Sodann Die Linke

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrter Herr Prof. Binus! Heute sehen und hören Sie mich in Vertretung und im Auftrag von meinen Kollegen Nico Brünler und Mirko Schultze, also unseren originären Haushaltspolitikern. (André Barth, AfD: Die sind wohl in Quarantäne? – Zuruf von den LINKEN: Ja!) – Sind sie. – Gleich zu Beginn möchte ich gern im Namen unserer Fraktion Ihnen, Herr Prof. Binus, und allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Landesrechnungshofs für Ihre Arbeit herzlich Danke sagen. (Beifall bei den LINKEN) Das betrifft nicht nur den heute zu verhandelnden Jahresbericht, sondern auch all die anderen einmal mehr, einmal weniger spektakulären Berichte, die leider nie das große Podium finden, sondern nur den Mitgliedern des Haushalts- und Finanzausschusses vorliegen und dort als so geheim eingestuft werden, dass sie ausschließlich im Geheimschutzraum gelesen und in geschlossener Sitzung beraten werden dürfen. Das ist auf der einen Seite ein Ärgernis, zeigt aber auf der anderen Seite, wie wichtig und wie teilweise unbequem die Arbeit und Berichte des Rechnungshofs sind. – Danke. Doch nun zum heute zur Debatte stehenden Jahresbericht 2019: Bereits vorab möchte ich ankündigen, dass wir uns zur Beschlussempfehlung enthalten werden. In den Beratungen im Haushalts- und Finanzausschuss haben wir dem Rechnungshof in weit mehr Punkten zugestimmt, als dies die Ausschussmehrheit aus CDU, GRÜNEN und SPD getan hat, aber auch wir teilen nicht jede einzelne der Feststellungen des Berichtes, haben uns aber dennoch mit allen sorgfältig auseinandergesetzt. Ich möchte an dieser Stelle nicht alle 41 Prüfungspunkte des Berichtes einzeln erläutern, jedoch einige beispielhaft herausgreifen, die unsere Auffassung zu Problemen im Bereich der Staatsverwaltung ausdrücklich stützen. So stellt der Rechnungshof unter anderem fest, dass die Neuaufteilung der sächsischen Betriebsprüfungsstellen infolge des damals beschlossenen Standortkonzeptes in den Jahren 2015 bis 2017 zu Mehrkosten in Höhe von 17,8 Millionen Euro führte, ohne dass es dafür eine sachliche Notwendigkeit gab. Auch die dadurch in Aussicht gestellten Verbesserungen in der Arbeit der Prüfstellen oder eine messbare Stärkung des ländlichen Raumes durch die dezentrale Neuorganisation hat es nicht nachweislich gegeben. Vielmehr behindern Übergangslösungen über Jahre die Funktionsfähigkeit. Diese Feststellung bestärkt uns in unserer Forderung, das Standortekonzept der sächsischen Behörden, seine bisher noch nicht vollständige Umsetzung und seine Auswirkungen nochmals grundsätzlich auf den Prüfstand zu stellen. Auch in der Personalwirtschaft beim Landesamt für Straßenbau und Verkehr lief – nun ja, sagen wir mal – nicht alles ganz rund. Es werden Fehlzahlungen an Beschäftigte geleistet. 150 Stellen wurden ohne sachlichen Grund angehoben, und in der großen Mehrzahl der geprüften Fälle stimmten Tätigkeitsdarstellung und Tätigkeitsbewertung nicht mit der Realität überein. Das zuständige Wirtschaftsministerium begegnete der Kritik recht lapidar, nämlich damit, dass es seit 2018 eine Arbeitsgruppe LASuV 2021 gebe, die an einem Zukunftskonzept arbeite, aber bis dahin sei es nun mal so, wie es ist. Kostet halt ein bisschen Geld. Ausdrücklich zu eigen machen wir uns die vom Rechnungshof wiederholt vorgebrachte Kritik an der hohen Anzahl von Nebenhaushalten in Sachsen. Im Haushaltsjahr 2018 erfolgten rund 18 % der Staatsausgaben am eigentlichen Landeshaushalt vorbei in Sondervermögen, Staatsbetrieben oder Stiftungen und haben sich letztlich so der Kontrolle des Haushaltsgesetzgebers, also des Parlamentes, Ihnen, meine Damen und Herren, entzogen. Doch leider mangelt es den Regierungsfraktionen hier am Problembewusstsein, wurde doch die grundsätzliche Kritik mit einer einfachen Protokollnotiz abgetan, dass man einmal schauen könnte, das in Zukunft transparenter zu gestalten. Zumindest Teile der Koalition haben bereits im Zuge der aktuellen Haushaltsverhandlungen signalisiert, dass sie gern neue Sondervermögen bilden wollen. Der Rechnungshof kritisiert darüber hinaus, dass das Budgetrecht des Landtags auch im Bereich des Grundstocks regelmäßig durch die Staatsregierung missachtet wird, indem hier Zuführungen in Millionenhöhe am Haushaltsgesetzgeber vorbei erfolgt seien. Abschließend will ich noch die Kritik des Rechnungshofs an der Kampagne „So geht Sächsisch“ erwähnen. Hier hatte die Staatsregierung im Prüfzeitraum zwar einen mittleren zweistelligen Millionenbetrag ausgegeben, aber keinerlei Prüfkriterien, inwieweit die vorgeblichen Ziele, Investoren, Touristen oder Studenten in den Freistaat zu locken, erreicht worden seien. Das ausschließliche Prüfkriterium der Staatsregierung war die Frage, wie viele Imageanzeigen in Medien platziert wurden. Wenn ein schon im Grundsatz fragwürdiges Programm auch noch so schlecht gemacht wird, dann kommt man nicht umhin, es zu hinterfragen. Abschließend möchte ich noch bemerken – und diese Kritik geht an uns alle als Parlament: Meine Fraktion und ich halten es für falsch, dass sich fast immer nur der Haushaltsund Finanzausschuss mit den Gutachten des Rechnungshofs befasst und nicht auch die anderen Fachausschüsse. Auch wenn vordergründig der korrekte Umgang mit öffentlichen Geldern im Mittelpunkt der Betrachtungen steht, so geht es doch eigentlich um die grundlegende Frage, ob Entscheidungsprozesse, Strukturen oder Programme sachgerecht funktionieren, und dazu haben auch andere Ressorts ihre Expertise beizutragen. Vielleicht ändert sich das in Zukunft. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei den LINKEN) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Kollege Sodann für die Fraktion DIE LINKE. Ich bitte jetzt für die BÜNDNISGRÜNEN Herrn Liebscher.

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Gerhard Liebscher GRÜNE

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Zuerst mein Dank an Sie, Herr Prof. Binus, und Ihre Mannschaft. Sie haben wieder gute Arbeit geleistet und einen les- und sehr nachvollziehbaren Bericht abgeliefert. Im Jahresbericht werden Bereiche aufgezeigt, die mehr Aufmerksamkeit erfordern. Auch wenn der betrachtete Zeitraum vor Corona liegt, können wir sehen, dass die Pandemie kaum neue Handlungsfelder schafft, sondern vor allem bekannte Baustellen noch stärker beleuchtet. Als Haushaltsgesetzgeber tragen wir eine hohe Verantwortung. Die Menschen erwarten, dass die Verwaltung funktioniert und dass öffentliche Gelder zum Wohle aller eingesetzt werden. Es gehört zu unseren Aufgaben, Entscheidungen zu treffen und zu erklären. Das erleben wir vor Ort im Gespräch mit Bürgerinnen und Bürgern, mit Schulen, Verbänden, Vereinen, Unternehmen, Kirchen und auch mit unseren Mitarbeitern. Voraussetzung hierfür ist Transparenz im Zahlenwerk und bei der Umsetzung. Uns BÜNDNISGRÜNEN ist es wichtig, dass Entscheidungen nachvollziehbar und nachhaltig sind. Die Jahresberichte des Rechnungshofs sind immer wieder eine wichtige und hilfreiche Grundlage. Sie beinhalten Entwicklungen und Einordnungen, Sachstände und auch Rückmeldungen der geprüften Bereiche, sodass sich Interessierte gut informieren können. Der Rechnungshof hat in bekannter Breite geprüft. Ich empfehle die Lektüre und möchte an dieser Stelle nur ganz kurz auf einige ausgewählte Themen eingehen. Herr Prof. Binus hat heute schon die Nebenhaushalte angesprochen. Die Staatsregierung hat einen Kernhaushalt und parallel dazu unterhält sie mehrere Nebenhaushalte. Diese reichen von Hochschulen über Sondervermögen bis hin zu unternehmerischen Aktivitäten des Freistaates. Der Rechnungshof kritisiert mehrere Aspekte. Da ist zum einen die unverändert hohe Anzahl an Nebenhaushalten, dann das finanzielle Gesamtvolumen und der Anteil am Gesamthaushalt. Nebenhaushalte sind sehr vereinfacht im Haushaltsplan dargestellt. Das schränkt die Budgethoheit des Landtags unmittelbar ein. In der Haushaltsrechnung ist nicht mehr erkennbar, wofür Gelder eingesetzt oder ausgegeben wurden. Wir teilen die Bedenken. Da der Rechnungshof die Kritikpunkte wiederholt geäußert hat, haben wir es innerhalb der Koalition besprochen und im Koalitionsvertrag festgehalten. Wir unterstützen die Bemühungen der Staatsregierung, die Transparenz zu erhöhen. Wir haben uns auch darauf geeinigt, dass neue Sondervermögen nur bei Vorliegen eines tatsächlichen Sonderzwecks eingerichtet werden und nicht zur Finanzierung laufender Haushaltsaufgaben eingesetzt werden. Der Rechnungshof geht in seinem Jahresbericht auf die Höhe und vor allem die Struktur der sächsischen Staatsschulden ein. Seit Januar 2014 sieht die Verfassung des Freistaates Sachsen vor, dass der Haushaltsplan grundsätzlich ohne Kredite auszugleichen ist. Eine Neuverschuldung ist nur noch bei Naturkatastrophen und Notsituationen sowie konjunkturbedingten starken Einnahmerückgängen zulässig. Diese Situation hat uns in diesem Jahr eingeholt. Wir haben aber nicht nur die pandemiebedingten Schulden, vorangegangene Regierungen haben uns auch kostenintensive Verpflichtungen überlassen. Um zu gestalten, braucht es Ideen, gute Leute und finanziellen Spielraum, und wir wollen gestalten. Ich denke, das gilt für alle, die sich engagieren, engagiert haben oder das zukünftig tun wollen. Vor diesem Hintergrund müssen wir genau überlegen, welche Entscheidungen wir treffen und welche Konsequenzen das hat. Für uns BÜNDNISGRÜNE steht die Gesellschaft im Mittelpunkt. Wir brauchen tragfähige Konzepte, wie Schulden getilgt werden können ohne gesellschaftlich wichtige Aufgaben zu opfern. Im Bericht finden sich auch regelmäßig Ausführungen zu Personal in der öffentlichen Verwaltung. Man bekommt immer einen guten Überblick, was über die Jahre praktizierte Personalpolitik für finanzielle Effekte auf den Staatshaushalt hat. Wir wissen, dass bis 2030 etwa die Hälfte aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im öffentlichen Dienst in den Ruhestand gehen wird. Vielleicht kann der Rechnungshof sich auch hierzu in Zukunft äußern. Was bedeutet das für den Freistaat, die Verwaltung und den Staatshaushalt, wenn in solchen Größenordnungen Menschen aus dem Dienst ausscheiden? Noch ganz kurz zu Sachsen Beteiligungen. Zu den unternehmerischen Aktivitäten des Freistaates haben wir uns in der Koalition darauf verständigt, welche Aufgaben der Freistaat als Unternehmer hat und was es für die Unternehmen bedeutet, eine Beteiligung des Freistaates zu sein. Wir streben auch hier Transparenz und Klarheit an. Der zweite Teil des Berichts betrachtet die Kommunalfinanzen. Auch hier zeigt sich, dass die großen Kritiken und Handlungsfelder unverändert sind. Auf der kommunalen Tagesordnung steht noch immer die Umsetzung der doppischen Buchführung. Der Rechnungshof weist seit Jahren auf die fehlenden Eröffnungsbilanzen hin. Hinzu kommt, dass zum Zeitpunkt der Berichterstellung nach wie vor viele Jahresabschlüsse fehlten. Beides ist wichtig, denn sie liefern grundlegende Informationen zur Beurteilung der kommunalen Finanzlage. Ich zitiere den Rechnungshof: „Für das Jahr 2017 sind lediglich rund 9 % der Jahresabschlüsse fristgerecht festgestellt. Wesentliche Finanzentscheidungen zahlreicher Kommunen basieren lediglich auf fortgeschriebenen Plandaten. Es bestehen in zahlreichen Fällen erhebliche Zweifel am Vorliegen einer geordneten Haushaltswirtschaft.“ Dieses Prüfergebnis war schon ohne Corona beunruhigend. Mit Corona ist die Situation noch mal schwieriger, für die Kommunen vor Ort, aber auch für uns als Haushaltsgesetzgeber. Für eine gute und solide Finanzausstattung der Kommunen ist es für eine Staatsregierung notwendig zu wissen, wie es wirklich um ihre Kommunen bestellt ist. Im Augenblick stellen wir Gelder für Kommunen im Doppelhaushalt ein, ohne dass eine Bedarfsermittlung vorliegt. Damit wird landesseitig auf Sicht gefahren. Eine Haushaltswirtschaft kann so nicht nachhaltig gesteuert werden. Das ist nicht transparent, und qualifizierte Informationen können so auch nicht bereitgestellt werden. Der Rechnungshof bietet eine Grundlage für Gespräche zwischen Staatsregierung, Landtag und Kommunen. Ich hoffe, dass wir in dieser Legislaturperiode einen Schritt weiterkommen. Die kommunalen Finanzen sind ein wichtiger Bestandteil der Staatsfinanzen. Daher ist es angemessen, gemeinsam die kommunalen Finanzen zeitgemäß und entsprechend den heutigen Herausforderungen weiterzuentwickeln. Ich danke nochmals dem Rechnungshof und seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Der Bericht als Vorlage und die Rückmeldung der Ministerien zu den Prüfergebnissen geben einen guten Einblick, wo wir stehen, was wir machen und auch darüber, was liegen geblieben ist. Vielen Dank. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN und der CDU) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Vielen Dank an Kollegen Liebscher von den BÜNDNISGRÜNEN. Jetzt bitte ich Dirk Panter von der SPDFraktion.

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Dirk Panter SPD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Lieber Prof. Binus, ich darf mich zuerst dem Dank anschließen, der hier schon vielfach an den Rechnungshof und die vielen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter geäußert wurde, die dieses 363 Seiten umfassende Berichtswerk wieder vorgelegt haben. Es war sicher in vielen Teilen eine große Fleißarbeit, das zusammenzutragen. Sie haben damit wieder einmal den sächsischen Kommunen, der Staatsregierung, aber auch dem Landtag wichtige Denkanstöße gegeben, indem Sie eine Vielzahl von Voten vorgelegt haben. Wir könnten jetzt sehr viele positive Beispiele aus dem Rechnungshofbericht zitieren. Wir sehen auch an den Stellungnahmen der Staatsregierung, wie viel schon aufgenommen wurde. Das haben wir auch ausführlich im Haushalts- und Finanzausschuss diskutiert. Die beratenden Äußerungen waren in den ganzen letzten Jahren ein sehr wichtiger Aspekt. Sie konnten heute zum ersten Mal hier sprechen, auch dafür herzlichen Dank. Es sei mir an der Stelle erlaubt, auf einen Punkt einzugehen; denn dort, wo viel Licht ist, ist auch manchmal ein bisschen Schatten. Es geht mir um das Spannungsfeld des Aus-, Um- und Neubaus von Staatsstraßen; das Votum haben wir umfassend diskutiert. Man könnte den Eindruck gewinnen, dabei sind dem Rechnungshof die Gäule etwas durchgegangen, wenn die Linien- und Höhenführungen sowie die Anzahl der Spuren der Fachplaner durch den Rechnungshof kritisiert werden. Das führt mich zu einem ganz allgemeinen Punkt. Der Rechnungshof hat die Aufgabe, die Wirtschaftlichkeit der staatlichen Tätigkeit zu prüfen, und das ist richtig so. Dafür sind wir dankbar, weil es diese Überprüfung braucht. Es ist ein Verfassungsorgan und wir müssen respektvoll damit umgehen, was wir auch tun. Ich möchte noch einmal das Spannungsfeld der Wirtschaftlichkeit auf der einen Seite und den Freistaat auf der anderen Seite benennen, der eben kein Unternehmen ist. Der Staat hat gesellschaftliche Notwendigkeiten, die nicht wirtschaftlich abbildbar sind. Das ist ganz natürlich. Dieses Spannungsfeld müssen wir als Politikerinnen und Politiker auflösen – die Regierung genauso wie der Landtag – und müssen einen Ausgleich finden. Eine Vielzahl von öffentlichen Gütern ist schlichtweg nicht wirtschaftlich darstellbar. Ich brauche die Landkreise gar nicht zu nennen, wo das nicht wirtschaftlich darstellbar ist – das funktioniert auch in kreisfreien Städten nicht. Ich schätze ein, dass wir respektvoll miteinander umgehen. Ich bin dankbar dafür, was der Rechnungshof vorlegt. Ich muss mich nicht immer über alles freuen. Das tut der Rechnungshof sicher auch nicht. Es ist ein gutes Miteinander. Ich möchte zum Schluss noch einmal Ihnen, Herr Prof. Binus, danken, denn Sie haben 1994, als Sie noch Abgeordneter in diesem Hause waren, Ihre erste Rede hier gehalten. Auch wenn es noch lange nicht die Zeit für einen Abschied ist, so nehme ich doch an, dass es wahrscheinlich die letzte Rede gewesen sein wird, denn der nächste Rechnungshofbericht wird erst Mitte bis Ende nächsten Jahres vorgestellt. Insofern möchte ich Ihnen im Namen der SPDFraktion für die gute Zusammenarbeit, die profunde Kenntnis, auch die gute Vorbereitung zu den Sitzungen des Haushalts- und Finanzausschusses – Sie konnten immer gut zu den Punkten Stellung nehmen – ganz herzlich danken. Ich wünsche Ihnen weiterhin alles Gute für die Arbeit. Danke schön. (Beifall bei der SPD, der CDU und den LINKEN) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Kollege Panter für die SPD-Fraktion. Ich bitte nun die Staatsregierung. Das Wort ergreift Herr Minister Vorjohann.

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Hartmut Vorjohann

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Der Sächsische Rechnungshof hat die Tätigkeit der Staatsregierung auch im Jahr 2019 intensiv, kritisch und konstruktiv begleitet. Dafür, Herr Prof. Binus, möchte ich Ihnen, obwohl zum Teil Gegenstand der Kritik, meinen herzlichen Dank aussprechen und bitte Sie, das auch an Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter weiterzugeben. Der Jahresbericht 2019 enthält wichtige Anregungen und Impulse, unter anderem zur Effizienz des Verwaltungshandelns und zur Perspektive der Haushaltsführung der nächsten Jahre. Der Bericht stellt zudem hinsichtlich der Haushaltsrechnung 2017 eine wichtige Entscheidungsgrundlage für die Entlastung der Staatsregierung durch den Landtag dar. (Unruhe im Saal) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Herr Staatsminister, einen kleinen Moment. – Darf ich um ein bisschen mehr Ruhe im Saal bitten. Es ist fürchterlich anstrengend und man versteht eigentlich kaum ein Wort.

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Hartmut Vorjohann

Vielen Dank. Neben einer Analyse der Haushaltssituation des Freistaates Sachsen werden Ausführungen zu Einzelprüfungen gemacht, ebenso wie zum Haushaltsplan, zum Haushaltsvollzug und zur Haushaltsrechnung des Haushaltsjahres 2017. Insgesamt bescheinigt der Rechnungshof der Staatsregierung eine ordnungsgemäße Haushalts- und Wirtschaftsführung. In diesem Zusammenhang möchte ein paar wichtige Kennzahlen des Jahres 2017 ins Gedächtnis rufen. Den Ist-Ausgaben von 18,63 Milliarden Euro standen Einnahmen von rund 18,66 Milliarden Euro gegenüber. Rechnungsgemäß, das heißt unter Berücksichtigung der übertragenen Einnahmen und Ausgabenreste, wurde der Haushalt 2017 ausgeglichen abgeschlossen. Der Haushalt 2017 wurde neuerlich sogar auch von Belastungen beeinflusst, die ursprünglich gar nicht vorgesehen waren, und zwar von den Ausgaben für die Aufnahme und Betreuung der Integration von Flüchtlingen. Für diese Aufgabe wurden im Jahr 2017 674 Millionen Euro verausgabt, wobei hiervon ein Betrag von 258 Millionen Euro durch Steuerzuweisungen im Zusammenhang mit der Betreuung und Integration von Flüchtlingen bereitgestellt wurde. Im Haushaltsjahr 2017 profitierte der Freistaat erneut von Steuermehreinnahmen. Gegenüber dem Plan konnte ein Plus von 467 Millionen Euro verzeichnet werden. Grund dafür waren damals die gute konjunkturelle Entwicklung sowie die dynamisch wachsende Wirtschaft in Deutschland. Stolze 2,2 % Plus gab es damals beim Bruttosozialprodukt. In Sachsen waren es 1,6 %. Gemäß unseren finanziellen Leitsätzen, Substanzerhalt sowie Zukunftsund Risikovorsorge zu betreiben, wurden finanzielle Spielräume zur Finanzierung des Doppelhaushaltes 2019 und 2020 genutzt. Durch Zuführung von 547 Millionen Euro im Jahr 2017 und entsprechende Entnahmen aus der Haushaltsausfallrücklage in den Jahren 2019 und 2020 können die Maßnahmen des „Zukunftspakts Sachsen“ finanziert werden. Das heißt im Klartext: Aufgrund der sehr guten Steuerentwicklung konnten große Überschüsse im Haushalt 2017 erzielt werden, von denen wir heute noch profitieren. Auch unter Verzicht auf die geplante Entnahme aus dem Asyl- und Flüchtlingshilfefonds in Höhe von 126 Millionen Euro im Haushaltsvollzug 2017 steht dieser Beitrag zusätzlich zur Deckung des Doppelhaushaltes 2019/2020 zur Verfügung. Es wurden im zwölften Jahr hintereinander Schulden getilgt. Davon sind wir mittlerweile deutlich entfernt, das wissen wir. Im Jahr 2017 erfolgte im Sinne der Generationengerechtigkeit und Nachhaltigkeit eine geplante Tilgung in Höhe von 75 Millionen Euro. Die Zuweisungen an die sächsischen Kommunen betrugen knapp 6 Milliarden Euro – 5 978 000 Millionen Euro, um genau zu sein. Damit flossen rund ein Drittel aller Ausgaben des Freistaates Sachsen an die kommunale Ebene. Die Investitionsausgaben waren weiterhin auf hohem Niveau. Sie blieben bei 2 604 000 000 Euro zwar um rund 300 000 000 Euro hinter der Planung zurück, dennoch wies der Freistaat Sachsen noch im Jahr 2017 mit 14,8 % die höchste Investitionsquote im Ländervergleich aus. Insgesamt zeigt sich, dass die solide und nachhaltige Haushaltspolitik für Sachsen auch im Jahr 2017 fortgesetzt wurde. Nur so können wir unsere finanzielle Handlungsfähigkeit und die der künftigen Generationen bewahren und stärken. Diesen Weg müssen wir fortsetzen. Wir haben in den letzten Jahren ein insgesamt kräftiges Wirtschaftswachstum erlebt. Trotz konjunkturellem Abschwung entwickelten sich die Steuereinnahmen noch im Jahr 2019 wie in den Vorjahren sehr positiv. Aufgrund der Coronakrise ist die aktuelle konjunkturelle Situation allerdings nicht mehr mit dem Jahr 2019 vergleichbar. Waren nach Ansicht des Internationalen Währungsfonds, der Bundesregierung und auch des ifo Instituts bis März 2020 die großen Risiken immer in den Themen wie Brexit, Handelskrieg und Zölle zusammengefasst, stellt uns die unvorhergesehene Coronakrise im Moment vor ganz neue Herausforderungen. Die enormen Steuerausfälle werden zum Preis von neuen Schulden aktuell über den Corona-Fonds kompensiert, um die geplanten Ausgaben weiterhin sicherzustellen. Ziel muss es sein, eine ausgewogene Balance zwischen der klugen Weiterentwicklung des Freistaates Sachsen und der Sicherstellung der langfristigen Finanzierbarkeit des öffentlichen Leistungsangebotes zu finden. Dies gestaltet sich bereits in den aktuellen Haushaltsverhandlungen schwierig und wird in der Zukunft für große Herausforderungen sorgen, da ab dem Jahr 2023 die Steuerrekompensation durch den Corona-Fonds entfällt sowie die gleichzeitig einsetzende Tilgung der Kreditaufnahme im Corona-Fonds aufgefangen werden muss. Die Zeiten, in denen mit jeder Steuerschätzung die Einnahmeerwartungen nach oben korrigiert werden konnten, dürften der Vergangenheit angehören. Gleichzeitig setzt uns die in der Sächsischen Verfassung verankerte Schuldenbremse zu Recht enge Grenzen, um auf schwächer wachsende Einnahmen zu reagieren. Dies erfordert Disziplin. Daher sollten wir alle auch mit Blick auf künftige Haushalte ein vernünftiges Augenmaß walten lassen. Meine Damen und Herren, im Namen der Staatsregierung möchte ich hier aber auch die Gelegenheit nutzen, den Mitgliedern des Haushalts- und Finanzausschusses für die gute und konstruktive Zusammenarbeit im Zusammenhang mit dem Jahresbericht 2019 zu danken. Der Rechnungshof bescheinigt der Staatsregierung im Jahresbericht eine ordnungsgemäße Haushalts- und Wirtschaftsführung. Ich bitte Sie deshalb, sich dem Votum des Haushalts- und Finanzausschusses anzuschließen und der Staatsregierung die Entlastung für das Haushaltsjahr 2017 zu erteilen. Lassen Sie uns gemeinsam den Weg einer zukunftsfähigen Haushaltspolitik fortsetzen. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU, der SPD und der Staatsregierung) Tagesordnungspunkt Entlastung der Staatsregierung zu Haushalts- und Drucksache 7/4098, Unterrichtung durch das Drucksache 7/4287, Beschlussempfehlung Es ist hierfür keine Aussprache vorgesehen. Wünscht dennoch die Berichterstatterin, Frau Schubert, das Wort? (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Sie ist nicht da!) Dann geht das also nicht. – Wünscht ansonsten eine Abgeordnete oder ein Abgeordneter das Wort? – Auch das sehe ich nicht. Dann können wir über die Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses in der Drucksache 7/4287 abstimmen. Bei Zustimmung bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Die Gegenstimmen? – Die Stimmenthaltungen? – Entschuldigung, ich habe das jetzt nicht gesehen und bitte noch einmal um die Dafür-Stimmen. – (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Wissen Sie nicht, was Sie tun? Wie immer!) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Herr Staatsminister Vorjohann. Wir kommen jetzt zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses. Wir stimmen über die Beschlussempfehlung in der Drucksache 7/4286 ab. Wer dieser Beschlussempfehlung die Zustimmung gibt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Die Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Damit ist der Beschlussempfehlung in der Drucksache 7/4286 bei ganz vielen Zustimmungen und wenigen Stimmenthaltungen zugestimmt. Damit ist dieser Tagesordnungspunkt abgeschlossen, und wir kommen zum gemäß § 114 Abs. 2 SäHO Vermögensrechnung 2017 Sächsische Staatsministerium der Finanzen des Haushalts- und Finanzausschusses Die Gegenstimmen, bitte? – Die Stimmenthaltungen? – Damit ist bei vielen Stimmen dafür, einigen Stimmen dagegen und wenigen Stimmenthaltungen dieser Drucksachennummer und der Beschlussempfehlung des Haushaltsund Finanzausschusses zugestimmt. Hinsichtlich der Haushaltsrechnung für das Jahr 2017 müssen wir noch die Entlastung erteilen. Dafür liegt Ihnen die Drucksache 7/4287 vor – – (Die Präsidentin stimmt sich mit dem Sitzungsvorstand ab.) – Dadurch, dass wir der Beschlussempfehlung zugestimmt haben, ist damit auch die Entlastung erteilt hinsichtlich der Haushaltsrechnung für das Jahr 2017. Auch dieser Tagesordnungspunkt ist damit abgeschlossen. Wir kommen zu Tagesordnungspunkt Entlastung des Präsidenten des hinsichtlich der Haushaltsrechnung zu Haushaltsrechnung des für das Drucksache 7/528, Unterrichtung Drucksache 7/4288, Beschlussempfehlung Auch hierfür ist keine Aussprache vorgesehen. Ich frage dennoch, ob der Berichterstatter Herr Mikwauschk das Wort wünscht. – Bitte sehr.

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Aloysius Mikwauschk CDU

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Prof. Binus! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Gestatten Sie mir als Berichterstatter einige wenige Anmerkungen zur vorliegenden Beschlussempfehlung mit der Entlastung des Präsidenten des Sächsischen Rechnungshofs hinsichtlich der Haushaltsrechnung 2018 nach § 101 SäHO durch den Sächsischen Landtag zu machen. Der Sächsische Rechnungshof ist als Kontrollinstanz ein kritischer und objektiver Begleiter der Haushalts- und Wirtschaftsführung der Staatsregierung. Diesem Maßstab wird der Sächsische Rechnungshof auch hinsichtlich der eigenen Haushaltsrechnung im Haushaltsjahr 2018 gerecht, indem er die ordnungsgemäße Haushaltsführung um rund 796 000 Euro reduziert hat. Dies entspricht 3,2 % in Saldo weniger als im Haushalt veranschlagt. Diese Erwirtschaftung von Handlungsspielräumen ist insbesondere ein Ergebnis der vom Rechnungshofpräsidenten eingerichteten Innenrevision. Tagesordnungspunkt Nachträgliche Genehmigungen Verfassung des Freistaates Sachsen Ausgaben und Drucksache 7/3628, Unterrichtung durch Drucksache 7/4289, Beschlussempfehlung Auch hierzu ist keine Aussprache vorgesehen. Wünscht dennoch der Berichterstatter, Herr von Breitenbuch, das Wort? – Das ist nicht der Fall. Wünscht ein anderer Abgeordneter oder eine andere Abgeordnete vielleicht das Wort? – Das ist ebenfalls nicht der Fall. Damit können wir über die Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses in der Drucksache Sächsischen Rechnungshofs für das Jahr 2018 nach § 101 SäHO Sächsischen Rechnungshofs Haushaltsjahr 2018 durch den Sächsischen Rechnungshof des Haushalts- und Finanzausschusses Sehr geehrter Herr Prof. Binus, seien Sie uns weiterhin mit Ihren Mitarbeitern eine verlässliche Stütze des Haushaltsund Finanzausschusses bei den Bemühungen um einen soliden Haushalt und einer sachgerechten Mittelverwendung! Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich möchte Sie bitten, sich diesem einstimmigen Votum des Haushalts- und Finanzausschusses anzuschließen und dem Rechnungshof die Entlastung für die Haushaltsrechnung 2018 zu erteilen. Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war der Berichterstatter des Ausschusses, Herr Mikwauschk. Wünscht jetzt noch ein Abgeordneter oder eine Abgeordnete das Wort? – Das ist nicht der Fall. Dann kommen wir zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung des Ausschusses in der Drucksache 7/4288. Wer dieser Beschlussempfehlung zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Damit ist dieser Beschlussempfehlung einstimmig zugestimmt. Der Tagesordnungspunkt 9 ist damit beendet. Meine Damen und Herren! Wir kommen damit zu gemäß Artikel 96 Satz 3 der zu über- und außerplanmäßigen Verpflichtungen das Staatsministerium der Finanzen des Haushalts- und Finanzausschusses 7/4289 abstimmen. Wer seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Bei vielen Stimmen dafür, einigen Stimmen dagegen und wenigen Enthaltungen ist dieser Beschlussempfehlung mehrheitlich zugestimmt. Tagesordnungspunkt 10 ist damit abgeschlossen. Wir kommen zu Tagesordnungspunkt Beschlussempfehlungen und gemäß § 17 Abs. 2 und § 52 – Sammeldrucksache Drucksache Auch hierzu ist keine Aussprache vorgesehen. Wünscht dennoch ein Abgeordneter oder eine Abgeordnete das Wort? – Das ist nicht der Fall. Gemäß § 102 Abs. 7 der Geschäftsordnung stelle ich hiermit die Frage, ob wir zu den Beschlussempfehlungen abstimmen wollen. – Ich stelle Tagesordnungspunkt Beschlussempfehlungen – Sammeldrucksache Drucksache Entsprechend § 63 Abs. 2 der Geschäftsordnung liegt Ihnen als Drucksache 7/4291 ebenfalls eine Sammeldrucksache vor. Zunächst frage ich, ob einer der Berichterstatter zur mündlichen Ergänzung der Berichte das Wort wünscht. – Das ist nicht der Fall. Hierzu ist auch grundsätzlich keine Aussprache vorgesehen. Uns liegen zu den verschiedenen Beschlussempfehlungen von einigen Fraktionen abweichende Meinungen vor. Die Information, welche Fraktion und welche Beschlussempfehlung dies betrifft, liegt Ihnen schriftlich vor. Gemäß § 102 Abs. 7 der Geschäftsordnung stelle ich hiermit zu den Beschlussempfehlungen die Zustimmung des Plenums entsprechend dem Abstimmungsverhalten im Ausschuss unter Beachtung der mitgeteilten abweichenden Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar Berichte der Ausschüsse Abs. 2 der Geschäftsordnung – 7/4290 fest, dass den Beschlussempfehlungen so zugestimmt wurde, und wir können den Tagesordnungspunkt als beendet ansehen. Wir kommen zu und Berichte zu Petitionen – 7/4291 Auffassungen einzelner Fraktionen fest und kann sofort den Tagesordnungspunkt 12 schließen. Meine Damen und Herren! Die Tagesordnung der 16. Sitzung des 7. Sächsischen Landtages ist damit abgearbeitet. Ich bedanke mich recht herzlich. Das Präsidium hat den 5. November 2020, um 10 Uhr festgesetzt. Die Einladung und die Tagesordnung liegen Ihnen vor. Ich möchte noch daran erinnern, dass wir die Tagesordnung für morgen geändert und so beschlossen haben. Damit erkläre ich die heutige Sitzung für beendet. (Schluss der Sitzung: 16:58 Uhr) 01067 Dresden unter www.landtag.sachsen.de

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