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Franz Sodann

Die Linke 04.11.2020 Sitzungen 7/16

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrter Herr Prof. Binus! Heute sehen und hören Sie mich in Vertretung und im Auftrag von meinen Kollegen Nico Brünler und Mirko Schultze, also unseren originären Haushaltspolitikern. (André Barth, AfD: Die sind wohl in Quarantäne? – Zuruf von den LINKEN: Ja!) – Sind sie. – Gleich zu Beginn möchte ich gern im Namen unserer Fraktion Ihnen, Herr Prof. Binus, und allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Landesrechnungshofs für Ihre Arbeit herzlich Danke sagen. (Beifall bei den LINKEN) Das betrifft nicht nur den heute zu verhandelnden Jahresbericht, sondern auch all die anderen einmal mehr, einmal weniger spektakulären Berichte, die leider nie das große Podium finden, sondern nur den Mitgliedern des Haushalts- und Finanzausschusses vorliegen und dort als so geheim eingestuft werden, dass sie ausschließlich im Geheimschutzraum gelesen und in geschlossener Sitzung beraten werden dürfen. Das ist auf der einen Seite ein Ärgernis, zeigt aber auf der anderen Seite, wie wichtig und wie teilweise unbequem die Arbeit und Berichte des Rechnungshofs sind. – Danke. Doch nun zum heute zur Debatte stehenden Jahresbericht 2019: Bereits vorab möchte ich ankündigen, dass wir uns zur Beschlussempfehlung enthalten werden. In den Beratungen im Haushalts- und Finanzausschuss haben wir dem Rechnungshof in weit mehr Punkten zugestimmt, als dies die Ausschussmehrheit aus CDU, GRÜNEN und SPD getan hat, aber auch wir teilen nicht jede einzelne der Feststellungen des Berichtes, haben uns aber dennoch mit allen sorgfältig auseinandergesetzt. Ich möchte an dieser Stelle nicht alle 41 Prüfungspunkte des Berichtes einzeln erläutern, jedoch einige beispielhaft herausgreifen, die unsere Auffassung zu Problemen im Bereich der Staatsverwaltung ausdrücklich stützen. So stellt der Rechnungshof unter anderem fest, dass die Neuaufteilung der sächsischen Betriebsprüfungsstellen infolge des damals beschlossenen Standortkonzeptes in den Jahren 2015 bis 2017 zu Mehrkosten in Höhe von 17,8 Millionen Euro führte, ohne dass es dafür eine sachliche Notwendigkeit gab. Auch die dadurch in Aussicht gestellten Verbesserungen in der Arbeit der Prüfstellen oder eine messbare Stärkung des ländlichen Raumes durch die dezentrale Neuorganisation hat es nicht nachweislich gegeben. Vielmehr behindern Übergangslösungen über Jahre die Funktionsfähigkeit. Diese Feststellung bestärkt uns in unserer Forderung, das Standortekonzept der sächsischen Behörden, seine bisher noch nicht vollständige Umsetzung und seine Auswirkungen nochmals grundsätzlich auf den Prüfstand zu stellen. Auch in der Personalwirtschaft beim Landesamt für Straßenbau und Verkehr lief – nun ja, sagen wir mal – nicht alles ganz rund. Es werden Fehlzahlungen an Beschäftigte geleistet. 150 Stellen wurden ohne sachlichen Grund angehoben, und in der großen Mehrzahl der geprüften Fälle stimmten Tätigkeitsdarstellung und Tätigkeitsbewertung nicht mit der Realität überein. Das zuständige Wirtschaftsministerium begegnete der Kritik recht lapidar, nämlich damit, dass es seit 2018 eine Arbeitsgruppe LASuV 2021 gebe, die an einem Zukunftskonzept arbeite, aber bis dahin sei es nun mal so, wie es ist. Kostet halt ein bisschen Geld. Ausdrücklich zu eigen machen wir uns die vom Rechnungshof wiederholt vorgebrachte Kritik an der hohen Anzahl von Nebenhaushalten in Sachsen. Im Haushaltsjahr 2018 erfolgten rund 18 % der Staatsausgaben am eigentlichen Landeshaushalt vorbei in Sondervermögen, Staatsbetrieben oder Stiftungen und haben sich letztlich so der Kontrolle des Haushaltsgesetzgebers, also des Parlamentes, Ihnen, meine Damen und Herren, entzogen. Doch leider mangelt es den Regierungsfraktionen hier am Problembewusstsein, wurde doch die grundsätzliche Kritik mit einer einfachen Protokollnotiz abgetan, dass man einmal schauen könnte, das in Zukunft transparenter zu gestalten. Zumindest Teile der Koalition haben bereits im Zuge der aktuellen Haushaltsverhandlungen signalisiert, dass sie gern neue Sondervermögen bilden wollen. Der Rechnungshof kritisiert darüber hinaus, dass das Budgetrecht des Landtags auch im Bereich des Grundstocks regelmäßig durch die Staatsregierung missachtet wird, indem hier Zuführungen in Millionenhöhe am Haushaltsgesetzgeber vorbei erfolgt seien. Abschließend will ich noch die Kritik des Rechnungshofs an der Kampagne „So geht Sächsisch“ erwähnen. Hier hatte die Staatsregierung im Prüfzeitraum zwar einen mittleren zweistelligen Millionenbetrag ausgegeben, aber keinerlei Prüfkriterien, inwieweit die vorgeblichen Ziele, Investoren, Touristen oder Studenten in den Freistaat zu locken, erreicht worden seien. Das ausschließliche Prüfkriterium der Staatsregierung war die Frage, wie viele Imageanzeigen in Medien platziert wurden. Wenn ein schon im Grundsatz fragwürdiges Programm auch noch so schlecht gemacht wird, dann kommt man nicht umhin, es zu hinterfragen. Abschließend möchte ich noch bemerken – und diese Kritik geht an uns alle als Parlament: Meine Fraktion und ich halten es für falsch, dass sich fast immer nur der Haushaltsund Finanzausschuss mit den Gutachten des Rechnungshofs befasst und nicht auch die anderen Fachausschüsse. Auch wenn vordergründig der korrekte Umgang mit öffentlichen Geldern im Mittelpunkt der Betrachtungen steht, so geht es doch eigentlich um die grundlegende Frage, ob Entscheidungsprozesse, Strukturen oder Programme sachgerecht funktionieren, und dazu haben auch andere Ressorts ihre Expertise beizutragen. Vielleicht ändert sich das in Zukunft. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei den LINKEN) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Kollege Sodann für die Fraktion DIE LINKE. Ich bitte jetzt für die BÜNDNISGRÜNEN Herrn Liebscher.

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