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Katja Meier

04.11.2020 Sitzungen 7/16

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Als ich damals, vor gut fünf Jahren, als nachgerückte Abgeordnete das erste Mal hier am Pult stand, war das ein Gefühl, das wahrscheinlich schon viele vor mir empfunden haben und bestimmt auch viele Kolleginnen und Kollegen nach mir empfinden werden. Es war eine Mischung aus ein bisschen Aufgeregtheit, aber durchaus auch ein Gefühl aus Erhabenheit, in einem Parlament als symbolischem Ort der Demokratie sprechen zu dürfen. Gerade in den letzten Wochen habe ich mich häufig gefragt, wie sich die Abgeordneten damals – Anfang der Neunzigerjahre – fühlten, die einst diesen Landtag neu geformt haben. Die Mitglieder des Landtags mussten nicht nur formal die neuen Regeln aushandeln, unter denen die erste Gewalt des Staates arbeitet, sondern auch so etwas wie eine parlamentarische Kultur etablieren. Eine Demokratie neu gestalten zu dürfen, das ist eine große Aufgabe; ich glaube, sie war auch mit einem großartigen Gefühl verbunden. Viele der Gestalterinnen und Gestalter unserer parlamentarischen Demokratie hatten zuvor einen wichtigen Beitrag dazu geleistet – Herr Richter hat es gesagt –, dass Sachsen überhaupt wieder dazu in der Lage war, ein demokratisches Parlament zu gestalten. Genau ihnen gilt unser Dank und unsere Anerkennung dafür, dass wir uns hier und heute überhaupt Gedanken darüber machen können, wie wir unsere Parlamente und unsere Demokratie weiterentwickeln können. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN und der CDU) Der Sächsische Landtag ist ein Parlament, das in den letzten 30 Jahren immer wieder seinen Weg gesucht hat und immer wieder Antworten auf neue Fragen finden musste. Vielleicht geziemt es sich als Mitglied der Staatsregierung nicht, dem Parlament Hinweise zur Weiterentwicklung des Parlamentarismus zu geben. Gleichwohl habe ich einige Gedanken dazu. Die Aussprache in der Regierungserklärung heute Vormittag hat gezeigt, dass der Landtag – meines Erachtens zu Recht – mehr Mitsprache bei wesentlichen Entscheidungen zur Bekämpfung der Pandemie fordert. Aus Sicht der Staatsregierung ist diese Debatte auch wichtig, weil sie gelebter Ausdruck der Debatte um die Aufgaben der Gewalten ist. Ein selbstbewusstes und starkes Parlament – das ist das Herz einer starken Demokratie. mit starken und selbstbewussten Abgeordneten. Eine starke Staatsregierung braucht keine Angst zu haben, und sie hat auch keine Angst vor einem starken Parlament. Nur wenn alle die ihnen zugeschriebenen Aufgaben mit großer Kraft und großem Selbstbewusstsein erfüllen, ist auch unsere Demokratie stark. Dieser Grundgedanke, den die Abgeordneten der 1. Legislaturperiode in der Sächsischen Verfassungsordnung verewigten, sollte der Leitgedanke des Ringens der Gewalten um ihre Rolle sein. Liebe Kolleginnen und Kollegen, eine starke Demokratie lebt aber nicht nur von starken Gewalten, sondern vor allem von überzeugten Demokratinnen und Demokraten. Aber eine starke Demokratie macht eben auch mehr aus als ein starkes Parlament. Sie lebt davon, dass Menschen sich mit ihren Ideen einbringen, unsere Gesellschaft gestalten wollen, im Großen, aber natürlich auch im Kleinen, weil sie sich vor Ort zum Beispiel für einen neuen Spielplatz einsetzen, sich in Debatten mit Nachbarinnen und Nachbarn über die jüngsten Entscheidungen der Staatsregierung streiten oder weil sie sich gegen Hass und Hetze einsetzen und ganz konkret einen großen Beitrag beispielsweise auch dadurch leisten, dass sie Geflüchteten bei der Integration helfen. Viele Menschen gestalten jeden Tag unsere Demokratie mit, ohne dass sie sich damit rühmen oder sich dies jeden Morgen vor Augen führen. Es gilt, gerade jetzt, in Zeiten, in denen unsere Demokratie von einigen verächtlich gemacht und teilweise angegriffen wird, all jene zu stärken, die nicht nur meckern, krakeelen und wüten, sondern die eine Idee von einer lebenswerten Gesellschaft haben, in die sie sich selbstverständlich auch einbringen wollen. Dafür braucht es eine starke Zivilgesellschaft, die sich darauf verlassen können muss, dass der Staat sie gerade in schwierigen Zeiten unterstützt und fördert. Es braucht auch mehr Entscheidungsrechte für die Bürgerinnen und Bürger. Die Sächsische Verfassung hat von Anfang an einen Weg beschritten, der den Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit gibt, nicht nur die Gesetzgebung und damit die elementare Politik unseres Freistaates in Wahlen zu beeinflussen, sondern auch durch unmittelbare demokratische Entscheidungen. Im Geiste unserer Verfassung gibt es eben kein Entweder-Oder mit einem Parlament auf der einen Seite oder Bürgerinnen und Bürger auf der anderen Seite, sondern es ist ein Sowohl-als-auch. Als Koalition und als Staatsregierung wollen wir mehr direkte Demokratie wagen, weil wir den Bürgerinnen und Bürgern in Sachsen zutrauen, es vielleicht manchmal auch besser zu wissen als die Regierung oder das Parlament. Als Justiz- und Verfassungsministerin freue ich mich daher auf die sicherlich sehr grundsätzliche Debatte in den kommenden Jahren, wenn es eben genau darum geht, einerseits Volksbegehren und Volksentscheide zu vereinfachen und andererseits auch Bürgerbeteiligung besser zu ermöglichen. Das Potenzial einer frühen und guten Bürgerbeteiligung liegt darin, die fachliche Qualität politischer Entscheidungen zu erhöhen, indem man den Sachverstand von Bürgerinnen und Bürgern mit einbezieht. Denn wer anders kennt sich denn vor Ort besser aus als die Bürgerinnen und Bürger, wenn es um die konkrete Situation geht? Damit die Bürgerinnen und Bürger im besten Sinne mitüberlegen und mitentscheiden können, brauchen wir in erster Linie eine gute Informationsgrundlage. Denn gerade in Zeiten, in denen viele nur eine Meinung haben und sich in dieser nicht von Fakten beirren lassen wollen, ist es Aufgabe des Staates, die Fakten, Daten und Informationen, die ihm vorliegen, transparent zu machen. Es kann aus meiner Sicht keine stärkere Beteiligung ohne eine größere Transparenz des Staates geben. Um die Welt zu ändern, muss ich eben erst einmal wissen, wie sie aussieht, um mir dann Gedanken darüber machen zu können, was ich vielleicht ändern möchte. Deshalb haben wir als Koalition uns vorgenommen, ein Transparenzgesetz zu erarbeiten. Wir haben uns darauf verständigt, und es befindet sich aktuell schon in der Ressortabstimmung. Also, lieber Herr Panter: Wir blicken nicht nur in die Zukunft – nein, wir gestalten sie auch. Und das machen wir gemeinsam! Wir wollen, dass der Staat damit das Wissen, das er hat, für die Gestaltung der Gesellschaft zur Verfügung stellt – und zwar unkompliziert und in der Regel auch kostenfrei. Eine selbstbewusste Verwaltung muss keine Angst vor dem Wissensdurst der Bürgerinnen und Bürger haben. Sie sollten ihn selbstverständlich bei Einhaltung des Datenschutzes und natürlich auch des Schutzes der Arbeitsfähigkeit der Verwaltung fördern. Deshalb wollen wir den Bürgern nicht nur das Recht geben, Informationen von Behörden zu erhalten, sondern sie auch aktiv bereitstellen. In Zeiten digitaler Kommunikation und fortschreitender Digitalisierung der Verwaltung ist das nur ein logischer Schritt. Liebe Kolleginnen und Kollegen! Nach 30 Jahren eines starken Landtags und einer lebhaften Demokratie gilt es nicht nur, unsere Verfassung ein Stück weit zu modernisieren, sondern auch unsere politische Kultur neu auszurichten. Mit Entscheidungsrechten für die Bürgerinnen und Bürger, mehr Beteiligung für die Menschen vor Ort sowie größerer Transparenz des Staates wollen wir diejenigen stärken, die unsere Demokratie stark machen. Denn die stärkste Demokratie ist schlicht die, die ein selbstbewusstes Parlament und eine engagierte Bürgerschaft zu ihrem Kern zählen darf. Herzlichen Dank. (Beifall bei der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN und der SPD) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Das war Frau Staatsministerin Meier für die Staatsregierung. Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die zweite Aktuelle Debatte ist damit abgeschlossen. Der Tagesordnungspunkt 4 ist beendet. Tagesordnungspunkt Befragung der Thema der Staatsministerin für Zusammenhalt: Auswirkungen Resümee Zunächst berichtet die Staatsministerin für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt, Frau Staatsministerin Petra Köpping. Hierfür stehen ihr nach Ziffer 1 der Anlage 8 zur Geschäftsordnung bis zu 5 Minuten zur Verfügung. Anschließend haben die Fraktionen über eine Dauer von insgesamt 40 Minuten die Möglichkeit, der Staatsministerin Fragen zu Themenkomplexen zu stellen, die ihren Bereich betreffen. Die jeweilige Frage darf eine Minute, die Antwort 3 Minuten nicht überschreiten. Ich erteile zunächst Frau Staatsministerin Petra Köpping das Wort.

Protokoll ↗