Petra Köpping
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Corona bleibt – und wir werden mit Corona leben müssen. Das ist ein Fakt, dessen wir uns stets bewusst sein müssen. Das Coronavirus bestimmt weiterhin unseren Alltag. Wir haben heute in der Regierungserklärung darüber gesprochen. Im Rahmen meiner Einführung in die Befragung der Staatsregierung möchte ich daher weniger darauf eingehen, welche neuen Maßnahmen getroffen worden sind und wie wichtig diese sind, sondern ich möchte mehr darauf eingehen, welche Erfahrungen wir gemeinsam im Rahmen der ersten Welle gesammelt haben und welche Konsequenzen wir daraus gezogen haben. Es wurde ja heute viel kritisiert, wir hätten nichts gelernt usw. Ich glaube, wenn ich das jetzt vortrage, sieht man sehr wohl, welche Konsequenzen gezogen worden sind und was wir gelernt haben. Ich denke, ich spreche für alle, wenn ich sage, dass uns das Virus im Frühjahr völlig überrollt hat. Wir waren mit einer Krise unvorstellbaren Ausmaßes konfrontiert und es waren Maßnahmen und Entscheidungen zu treffen, die am Anfang sehr stark auf Vermutungen und Annahmen basierten. Es ist auch Tatsache, dass sich einige dieser Vermutungen und Annahmen im Nachhinein nicht bestätigt haben. Was aber allen getroffenen Maßnahmen zugrunde lag, war eine umfassende und nicht leichtfertig getroffene Abwägung zwischen dem Schutz des Lebens und der Gesundheit – wobei die medizinischen, personellen und technischen Kapazitäten bei den Ärztinnen und Ärztinnen, in den Krankenhäusern sowie den Apotheken berücksichtigt werden mussten – und den verfassungsrechtlich geschützten Grundrechten aller Bürgerinnen und Bürger. Ich denke, wir haben alle noch die Bilder der Intensivstationen in anderen Ich rufe nun auf Staatsregierung Soziales und Gesellschaftlichen der Corona-Pandemie – und Ausblick Ländern und anderen Regionen vor uns und erinnern uns auch noch gut daran, welches verheerende Ausmaß diese Bilder gezeigt haben. Diese Entscheidungen mussten sehr schnell getroffen werden. Es ist richtig: Das war für alle ein echter Gewaltakt und eine enorme Belastung für unsere Bürgerinnen und Bürger. Dabei haben wir als Staatsregierung bis jetzt neun Corona-Schutzverordnungen erlassen, acht Corona-Quarantäneverordnungen beschlossen und mehrere Allgemeinverfügungen getroffen. Dazu zählt zum Beispiel auch das Betretungsverbot in Alten- und Pflegeheimen, das Betretungsverbot für Werkstätten mit Behinderten, der Betrieb von Schulen und Kindertagesstätteneinrichtungen oder auch die Schutzmaßnahmen an Krankenhäusern und stationären medizinischen Rehabilitationseinrichtungen. All diese Entscheidungen wurden nicht ohne fachliche Expertise getroffen – also Gremien und Fachleute, die bei den Beratungen und Abstimmungen einbezogen worden sind und einbezogen werden. Wen meine ich damit konkret? Zum Beispiel unsere Infektiologen Dr. Grünewald, Prof. Lübbert, Frau Dr. de With; die Krankenhauskoordinatoren Prof. Albrecht, Prof. Josten, Herr Balster; die Laborkoordinatoren Prof. Dahlke, Prof. Liebold, Prof. Stamminger; den Wissenschaftlichen Beirat für den gesellschaftlichen Zusammenhalt mit Frau Prof. Besand, Prof. Ehninger, Frau Prof. Grande usw. Dazu kommen regelmäßige Abstimmungsrunden im Bereich von Pflege, Gesundheitsämtern, Ärztinnen und Ärzten. Auch mit den Oberbürgermeistern und Landräten gibt es regelmäßige Abstimmungsrunden. Wir haben im März die Krankenhauskoordinatoren in Chemnitz, Dresden und Leipzig betraut und mit ihnen einen Maßnahmenkatalog für die Krankenhäuser verfasst. Im Bereich der Testungen wurden diverse Maßnahmen ergriffen. Zum Beispiel wurden von März bis Juli die sogenannten Corona-Ambulanzen eingerichtet. Ab den Sommerferien wurden die Testcenter an den sächsischen Flughäfen errichtet. Es wurden Testkonzepte erarbeitet und mehrfach den Gegebenheiten angepasst. Nicht zuletzt wurden die Testkapazitäten erheblich erweitert – von anfangs 300 auf rund 10 000 Tests, die nun pro Tag durchgeführt werden. Auch innerhalb der Staatsregierung, in meinem Haus, wurden die verschiedensten Maßnahmen ergriffen. So wurde im März die Corona-Stabsstelle im SMS eingerichtet; dann wurde der Krisenstab eröffnet, die Taskforce „Beschaffung“ im SMS und SMI geschaffen. Ebenfalls im März wurde die Telefonhotline eingerichtet und mit bis zu hundert Mitarbeitern aus der Staatsregierung in drei Schichten von 7 bis 18 Uhr besetzt, auch an Wochenenden und Feiertagen. In all dieser Zeit konnten wir viel lernen und feststellen. So haben all unsere bisherigen Erfahrungen bewiesen, dass der öffentliche Gesundheitsdienst eine entscheidende Bedeutung für den Infektionsschutz und den Kampf gegen das Coronavirus hat. Die sächsischen Krankenhäuser sind leistungsfähig. Der Freistaat hat in den vergangenen 30 Jahren krankenhausplanerisch rund 5,7 Milliarden Euro in Krankenhausinvestitionen getätigt. Wir haben die Erfahrung gemacht, dass wir gemeinsam mit den Verantwortlichen vor Ort Wege zulassen könnten, die sowohl Gesundheitsschutz als auch Teilhabe ermöglichen. Und wir haben festgestellt, dass bei Besuchs- und Betretungsregelungen von Pflege- und Behinderteneinrichtungen ein angemessenes Verhältnis zwischen Schutz der versorgten Personen sowie deren Persönlichkeits- und Freiheitsrechten wichtig ist. Ich kann in der kurzen Zeit, die ich hier zur Einführung Redezeit habe, nicht alles ausführen. Aber wer jetzt noch behauptet, dass wir alleine und im stillen Kämmerlein – wie es vorhin angedeutet wurde – entschieden haben, der sieht sich allein anhand der Beispiele, die ich soeben genannt habe, in die Irre geführt. Deswegen glaube ich, dass wir für die Zukunft alles daransetzen wollen, auf der einen Seite hier mit dem Parlament – keine Frage – und natürlich auch mit all unseren Partnern weiter für die Gesundheit unserer Bevölkerung zu sorgen. Herzlichen Dank. (Beifall bei der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN und der SPD) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Vielen Dank, Frau Staatsministerin. Die Fraktionen haben nun die Möglichkeit, Fragen an die Staatsministerin zu stellen. Wir beginnen mit der CDU-Fraktion an Mikrofon 4. Frau Kollegin Kuge, bitte schön.
