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Petra Köpping

04.11.2020 Sitzungen 7/16

Die Hygieneverordnung wurde angepasst; und da Sie das Testen ansprachen, lassen Sie mich noch sagen: Wir haben im Moment außerordentliche Probleme, die vielen Tests, die wir in Sachsen durchführen, überhaupt zu bewältigen. Wir haben in der letzten Woche an jedem Tag fast 10 000 Tests durchgeführt. Das können wir nicht mehr umsetzen. Es sind auf der einen Seite die Materialien, die dazugehören – das werden Sie in den nächsten Tagen hören; gut, dass Sie die Frage gestellt haben –, die an allen Orten fehlen. Wir haben in Deutschland ungefähr 100 000 Testrückstände zu verzeichnen. Heute hat Herr Spahn eine neue Teststrategie vorgestellt, die wir umsetzen: dass jemand, der eine direkte Kontaktperson ersten Grades war, zwar in Quarantäne geschickt, aber nicht unbedingt getestet wird. Dabei gibt es also auch noch einmal eine Abwägung und Tagesordnungspunkt – Parlamentarische Kontrolle gemäß Sächsisches Bericht über die im Freistaat durchgeführten Drucksache 7/2958, Unterrichtung der Justiz und für Demokratie, Drucksache 7/4242, Beschlussempfehlung – Parlamentarische Kontrolle gemäß § von Maßnahmen der Überwachung Sächsisches Polizeigesetz und gemäß § von polizeilichen Maßnahmen gemäß § 38 Abs. 1 Bericht über im Kalenderjahr Drucksache 7/3037, Unterrichtung durch Drucksache 7/4243, Beschlussempfehlung Meine Damen und Herren, es ist keine Aussprache vorgesehen. Wünscht dennoch der Berichterstatter des Parlamentarischen Kontrollgremiums, Herr Lippmann, oder ein anderer Abgeordneter das Wort? – Das sehe ich nicht. Damit kommen wir zu den Abstimmungen über die Beschlussempfehlungen des Parlamentarischen Kontrollgremiums. Wir stimmen ab über die Beschlussempfehlung in der Drucksache 7/4242. Ich bitte bei Zustimmung um Ihr Handzeichen. – Vielen Dank. Gegenstimmen? – Vielen einen Unterschied. Genauso testen Ärzte sehr viel, sodass man jetzt zum Beispiel bei einer einfachen Erkältung nicht mehr testet, sondern es muss weitere Symptome geben. Das wird neu sein, da wir es sonst einfach nicht mehr schaffen. So ehrlich muss man auch sein. Mehr als 10 000 Tests in Sachsen pro Tag, um es noch einmal zu betonen, sind schon eine Größenordnung. Dort kommen wir nicht hinterher. Deswegen muss das überarbeitet werden, und dabei sind wir gerade. Zweiter Vizepräsident André Wendt: Vielen Dank, Frau Staatsministerin. Meine sehr verehrten Damen und Herren, die Zeitdauer der Befragung der Staatsregierung ist abgelaufen. Der Tagesordnungspunkt ist damit beendet. – Danke schön, Frau Staatsministerin. Meine Damen und Herren! Wir kommen zum Artikel 13 Abs. 6 GG i. V. m. § 2 Kontrollgesetz Sachsen im Kalenderjahr 2019 Maßnahmen durch das Sächsische Staatsministerium Europa und Gleichstellung des Parlamentarischen Kontrollgremiums 2 Satz 1 Sächsisches Kontrollgesetz aF von Wohnungen nach § 41 Abs. 1 2 Satz 2 Sächsisches Kontrollgesetz aF unter Einsatz besonderer Mittel Sächsisches Polizeigesetz 2019 abgeschlossene Maßnahmen das Sächsische Staatsministerium des Innern des Parlamentarischen Kontrollgremiums Dank. Stimmenthaltungen? – Keine. Somit wurde der Beschlussempfehlung einstimmig zugestimmt. Wir kommen zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung in der Drucksache 7/4243. Ich bitte bei Zustimmung um Ihr Handzeichen – Vielen Dank. Gegenstimmen? – Vielen Dank. Stimmenthaltungen? – Sehe ich nicht. Somit ist dieser Beschlussempfehlung ebenfalls einstimmig zugestimmt worden. Der Tagesordnungspunkt ist beendet. Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir kommen nun zum Tagesordnungspunkt Jahresbericht Drucksache 7/300, Unterrichtung Drucksache 7/4286, Beschlussempfehlung Das Präsidium hat dafür eine Redezeit von 10 Minuten je Fraktion festgelegt. Gleiche Redezeit gilt für die Staatsregierung und den Präsidenten des Sächsischen Rechnungshofs. Die Reihenfolge in der ersten Runde: der Präsident des Sächsischen Rechnungshofs, danach CDU, AfD, DIE LINKE, BÜNDNISGRÜNE, SPD und Staatsregierung, wenn gewünscht. Vor der Aussprache frage ich den Berichterstatter des Ausschusses Herrn Dietrich, ob er das Wort ergreifen möchte. – Das sehe ich nicht. Dann übergebe ich jetzt an Herrn Prof. Dr. Binus. Herr Professor, bitte schön. Prof. Dr. Karl-Heinz Binus, Präsident des Sächsischen Rechnungshofs: Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Für den 313 Jahre alten und vor 29 Jahren wieder errichteten Sächsischen Rechnungshof ist der heutige Augenblick so etwas Ähnliches wie ein neuer Sonnenaufgang. Der Präsident des Rechnungshofs hat erstmals die Möglichkeit, dem Hohen Haus einige Grundzüge des heute abschließenden Jahresberichtes 2019 unmittelbar vorzustellen. (Beifall bei der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN, der SPD und vereinzelt bei der AfD) Für die diesbezügliche Änderung der Geschäftsordnung möchte ich Ihnen von ganzem Herzen danken. Die unabhängige Finanzkontrolle verschafft der öffentlichen Haushaltswirtschaft eine wesentliche Legitimation: Haushaltstransparenz und Berichte über den Umgang mit Steuergeldern entsprechend der Verantwortung gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern. Für das Gemeinwesen hat die Prüfung auch eine einfache wirtschaftswissenschaftliche Basis. Für kommunale oder staatliche Leistungen und Produkte gibt es keine Marktpreise und damit keine verfügbaren Marktinformationen. Die Bürgerinnen und Bürger verfügen auch nicht regelmäßig über Alternativen zum Leistungsbezug, das heißt, der Staat oder Kommunen sind für viele Bereiche Oligopolisten oder Monopolisten. Der Rechnungshof prüft die sachliche Richtigkeit der öffentlichen Rechnungslegung sowie die Haushalts- und Wirtschaftsführung der staatlichen und kommunalen Körperschaften. Schließlich legt der Rechnungshof eine unabhängige Analyse der Haushaltswirtschaft vor. Der deutsche Altbundespräsident Joachim Gauck hat das Aufgabenfeld des Rechnungshofs treffend wie folgt beschrieben – ich zitiere –: „Der Rechnungshof ist ein Pfeiler, der manchmal übersehen wird, gewiss: Er ist nicht so mächtig wie die Parlamente, nicht so präsent wie die Redurch den Sächsischen Rechnungshof des Haushalts- und Finanzausschusses gierung und nicht so prominent wie die Verfassungsgerichte. Aber für die Statik unserer Republik, unseres Staates ist er unverzichtbar.“ Gestatten Sie einige wenige Anmerkungen zum Jahresbericht 2019. Nach der Haushaltsrechnungsprüfung für das Haushaltsjahr 2017 bestätigen wir insgesamt eine ordnungsgemäße Haushalts- und Wirtschaftsführung. Die Haushaltssituation war ausgewogen, und die Gesamtausgaben in Höhe von rund 18,6 Milliarden Euro waren durch verfügbare Einnahmen gedeckt. Der Entlastung der Staatsregierung steht aus unserer Sicht nichts entgegen. Im Haushaltsjahr 2017 blieben die Investitionsausgaben trotz hoher Steuereinnahmen unter den Haushaltsansätzen. Der Freistaat gab 300 Millionen Euro weniger als geplant für Investitionen aus. Seit dem Jahr 2001 hat sich die Investitionsquote von 26 % auf 13,3 % nahezu halbiert. Wir haben uns in der Vergangenheit nicht nur mit Neuinvestitionen, sondern auch mit der Werthaltung der vorhandenen Infrastruktur befasst. Die Mittelbereitstellung in Höhe der Abschreibungen gilt als ein rationales Maß für eine erforderliche Werthaltung. Dies wurde in der Vergangenheit nie erreicht. Die Personalausgaben müssen in Bezug auf die haushaltswirtschaftliche Tragfähigkeit in den Blick genommen werden. Der Planansatz für Personal wurde innerhalb von vier Jahren um nahezu eine Milliarde Euro erhöht. Die Personalausgaben steigen stärker als der Gesamthaushalt. Rund 40 % der Ausgaben sind für das Personal gebunden. Nicht alle Einnahmen und Ausgaben sind im Kernhaushalt abgebildet. Es gibt zahlreiche Nebenhaushalte, was die Transparenz deutlich einschränkt. Die Zuschüsse und Zuführungen betrugen 3,8 Milliarden Euro; zum Vergleich: Im Jahre 2010 war es eine Milliarde Euro weniger. Das Finanzministerium prognostiziert für das Jahr 2022 eine kommunale Zuweisungsquote in Höhe von 34,6 %. Wenn dann 42 % für Personalausgaben gebunden sind, verbleiben 23 % für alle sonstigen bundes- und landesgesetzlichen Leistungen: für die Umsetzung von Förderprogrammen, die Durchführung landeseigener Investitionen, für Werterhaltung und eigene sonstige Verwaltungsausgaben. Aufgrund dieser Entwicklung sowie aufgrund des gedämpften Wachstums der Steuereinnahmen empfehlen wir ein Umdenken aller, die am Haushaltsprozess beteiligt sind und Verantwortung tragen. Die Berechnungen zum Jahr 2022 führen zu keinem anderen Ergebnis. Aus Zeitgründen möchte ich aus der Vielzahl der Beiträge nur zwei Probleme ansprechen. Das IT-Verfahren SaxMBS war nicht mehr zeitgemäß. Erhebliche Mängel bestanden in der Informationssicherheit. Im Ergebnis der Prüfung wurden die Informationssicherheit verbessert und die Passwortkriterien angepasst. Allerdings ist die Ablösung des alten Verfahrens erst für das Jahr 2025 vorgesehen. Einem zweiten Thema der Erfolgskontrolle bei den Zuwendungen wird oft zu wenig Beachtung geschenkt. Der Erfolg der Förderprogramme ist nicht belegt oder belegbar. Grundlagen müssen bereits mit den Förderkonzepten, den Richtlinien und den Zuwendungsverfahren geschaffen werden. Einige Anmerkungen aus unserer Kommunalprüfung. Wir sind für 1 362 Körperschaften und Einrichtungen zuständig. Die Unterschiede zwischen Ost und West sind nach wie vor deutlich. Einnahmen aus kommunalen Steuern betrugen 2018 in Sachsen 877 Euro pro Kopf, in den Flächenländern West 1 409 Euro pro Kopf. Das widerspiegelt sich auch in den Investitionsquoten. Abschreibungen, die aus dem doppischen Jahresabschluss ersichtlich wären, sind ein wesentlicher Indikator für Werterhaltung und Investitionsbedarf. Jahresabschlüsse fehlen nach wie vor. Für die Jahre 2007 bis 2017 lag rund ein Drittel der Jahresabschlüsse vor. Ein erheblicher Anteil der kommunalen Aufgabenerfüllung ist ausgelagert, aber es fehlt ein Gesamtabschluss. Damit fehlen Übersichten zu den gesamten Schulden und zu den Haftungsrisiken. Aus diesem Grund unser nochmaliger dringender Ruf an den Gesetzgeber: Der verpflichtende Gesamtabschluss sollte unbedingt in Betracht gezogen werden. Meine sehr geehrten Damen und Herren, einem Rechnungshof steht nur das mahnende Wort zur Verfügung. Ein Rechnungshof ist im Gegensatz zu einer Aufsichtsbehörde, die er wegen seiner Unabhängigkeit eben nicht ist, darauf angewiesen, dass seine Anmerkungen durch andere aufgegriffen und in Maßnahmen verwandelt werden. (André Barth, AfD: Leider!) Ich selbst empfinde die Reaktionen auf dieses Anmahnen durch unseren Rechnungshof manchmal so, wie es der 1813 in Leipzig geborene Kommunist, Dramatiker und Dichter Richard Wagner einst beschrieben hat – ich zitiere –: „Dass wir alle unbekümmert um Erfolg das tun, was wir für gut erkannt haben, das ist gewiss unsere Parole. Ob Fanfare dazu geblasen oder Katzenmusik gemacht oder totschweigend beobachtet wird, muss uns einerlei sein.“ Allerdings bleibt zu wünschen, dass unsere Prüfungsberichte als das verstanden werden, was sie sind: ein verfassungsgemäßer Ausdruck der Selbstverpflichtung des Staates, im Sinne der Bürgerinnen und Bürger zu handeln. Meine sehr geehrten Damen und Herren, vielleicht kann man die wirtschaftswissenschaftliche Erklärung von Prüfungen noch durch eine physikalisch-philosophische ergänzen: Prüfung erzeugt Friktion, Friktion erzeugt Energie, Energie führt zu Licht, Licht lässt Erkenntnisse aufscheinen, Erkenntnisse können positive Veränderungen bewirken. Mit Oscar Wilde gilt zu bedenken: Was uns als eine schwere Prüfung erscheint, erweist sich oft als Segen. Herzlichen Dank. (Beifall bei allen Fraktionen und der Staatsregierung) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war der Präsident des Sächsischen Rechnungshofs, Prof. Binus. Ich bitte jetzt als Nächsten für die CDU-Fraktion Herrn Dietrich; bitte.

Protokoll ↗