landtag.sachsen.de ↗

Sebastian Wippel

AfD 04.11.2020 Sitzungen 7/16

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Ich möchte eine Kurzintervention auf die Rede des Kollegen Anton halten. Zunächst erkenne ich, dass die CDU offensichtlich gewillt ist, etwas zu tun. Starke Worte sind ja jetzt genug gesprochen worden. Ich formuliere es jetzt als Frage, auch wenn es eine Kurzintervention ist, aber Sie können ja antworten: Der Artikel 33 der Genfer Flüchtlingskonvention ist Ihnen ja sicherlich bekannt und wahrscheinlich schließen Sie sich mir dann auch an. In Artikel 33 Abs. 1 steht geschrieben, dass man quasi niemanden zurückschiebt in Staaten, in denen man gefährdet ist, wenn man als Flüchtling gekommen ist. Aber im Abs. 2 steht: „Auf die Vergünstigung dieser Vorschrift kann sich jedoch ein Flüchtling nicht berufen, der aus schwerwiegenden Gründen als eine Gefahr für die Sicherheit des Landes anzusehen ist, in dem er sich befindet, oder der eine Gefahr für die Allgemeinheit dieses Staates bedeutet, weil er wegen eines Verbrechens oder eines besonders schweren Vergehens rechtskräftig verurteilt wurde.“ Das ist Ihnen ja sicherlich bekannt. Für mich stellt sich die Frage: Warum reagieren Sie erst jetzt? Denn die Protokollnotizen in den IMK-Sitzungen finden ja schon etwas länger statt, und die Aufforderung ans Auswärtige Amt, dann mal bitte etwas zu liefern, ist ja schon vor Jahren aufgestellt worden. Jetzt kommen Sie in die Puschen, nachdem etwas passiert ist, aber in den vergangenen Jahren haben Sie nichts gemacht. Sehen Sie es als Frage an, aber gleichzeitig als erhebliche Kritik für Ihr Nichtstun. (Beifall bei der AfD) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Herr Anton, bitte.

Alle Reden von Sebastian Wippel Protokoll ↗