Sebastian Wippel
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kollegen Abgeordnete! Es ist gut, dass wir diese Debatte hier führen. DIE LINKE wollte sie ja nicht führen. Warum wollen wir uns hier eigentlich mit diesem Thema beschäftigen? Diese Frage musste ich mir in den letzten Tagen anhören. Aber wir sehen ja, dass dies eine wirklich wichtige Sicherheitsdebatte für die Zukunft ist. Wir stellen uns natürlich jetzt die Frage – Carsten Hütter hat soeben über das Landesamt für Verfassungsschutz gesprochen –: Was haben das Landeskriminalamt und der Innenminister in der Vergangenheit getan? In der Pressekonferenz konnten wir vernehmen, dass man alles Mögliche getan und im Prinzip alles richtig gemacht habe, was man hätte machen können. Kollege Anton hat es auch gesagt und die anderen Fraktionen sind sich alle einig. Fassen wir also noch einmal grob zusammen, welche Maßregeln der Besserung und Sicherung denn nun angewandt worden sind, von Anfang an vom Gericht beauflagt. Dabei müssen wir erst einmal feststellen, dass diese Maßregeln der Besserung und Sicherung eigentlich ungeeignet sind, weil sie das Ziel der Reintegration des Straftäters in die Gesellschaft haben. Wir wollen diese Person aber gar nicht in unsere Gesellschaft integrieren, wenn es ein Islamist ist. Vor allem war er noch nie in dieser Gesellschaft integriert, also kann ich ihn auch nicht zurückintegrieren. (Beifall und Bravo-Rufe von der AfD) Dann haben wir die völlig falsche Einschätzung, dass er nach Haftende zunächst einmal sein Leben sortieren würde. Ja, gut, das kann man natürlich so sagen. Wir erinnern uns zum Beispiel auch an Attentäter aus London, die islamistisch unterwegs gewesen sind und die alle ebenfalls kurz nach ihrer Haft Straftaten begangen haben. Wir wissen auch, dass er nach Bauanleitungen für Sprengstoffgürtel gesucht hat. Also wissen wir, dass er, wenn er so eine Tat begeht, sein Ableben mit einplant. Wie kann ich denn dann sagen, dass er fünf Tage oder zehn Jahre noch leben möchte, wenn er ein überzeugter Islamist ist? Diese Annahme ist einfach absurd. Dann sagt man: Okay, wir haben ihm Meldeauflagen gegeben, die er auch eingehalten hat. Ja, solche Meldeauflagen werden ihn wahrscheinlich ziemlich beeindruckt haben. Das halte ich auch eher für ungeeignet. Kurz und gut, die Integration eines Islamisten in unsere Gesellschaft ist völlig falsch. Wir haben kein Interesse daran. Damit man es ganz klar versteht – und diese Worte müssen gewählt werden –: Wir befinden uns tatsächlich im Krieg mit dem Islamismus. (Beifall bei der AfD) Das sind nicht nur meine Worte, sondern das sagt auch der französische Präsident Macron. Und wo er recht hat, meine Damen und Herren, hat er einfach recht. Jetzt kommen wir noch einmal zum Landeskriminalamt. Der Präsident sagte in der Pressekonferenz, dass er keine weiteren Mittel zur Verfügung gehabt hätte. Das sehe ich ausdrücklich anders. Wir haben heute schon darüber gesprochen, was man hätte machen können. Er ist ein verurteilter Straftäter. Verurteilte Straftäter können nach dem Aufenthaltsgesetz – gerade wenn sie eine Ausweisung und eine Duldung haben, aber aus rechtlichen Gründen nicht abgeschoben werden können – eine Wohnsitzauflage erhalten. Ja, meine Damen und Herren, wenn ich solch eine Einschätzung habe, dass der Mensch jederzeit einen Anschlag begehen könnte, warum lasse ich ihn denn dann in Dresden herumlaufen und nicht irgendwo in der Pampa, wo er seinen Wohnsitz bitte nehmen darf? (Zurufe von den LINKEN und des Abg. Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE – Staatsminister Martin Dulig: Das ist ja interessant!) Und dann bekommt er eine Aufenthaltsvorgabe. Diese Aufenthaltsvorgabe haben wir in unser Polizeigesetz hineingeschrieben. Er bekommt eine elektronische Fußfessel, um diese Aufenthaltsvorgabe ebenfalls zu überprüfen. (Staatsminister Martin Dulig: Erklären Sie das Ihren Leuten! – Zurufe von den LINKEN) Und wenn er – – Zweiter Vizepräsident André Wendt: Kollege Wippel, gestatten Sie eine Zwischenfrage?
