Rico Anton
Das bedeutet, dass solch ein Abschiebestopp ja nicht aus einem luftleeren Raum heraus verlängert wird, sondern es gibt eine Grundlage. (André Barth, AfD: Ja oder nein?) Diese Grundlage ist der Lagebericht des Außenministeriums. Dieser Lagebericht ist meiner Meinung nach in seiner Qualität nicht mehr geeignet, einen solchen Abschiebestopp zu begründen. Im Übrigen geht es der CDU-Fraktion gar nicht darum, den Abschiebestopp als solchen vom Tisch zu schieben, sondern eine entsprechende Ausnahme für Gefährder und für Schwerverbrecher hierbei zuzulassen. (André Barth, AfD: Ja oder nein, Herr Anton?) Genau das wird der Innenminister im Dezember im Bund auf der Innenministerkonferenz entsprechend erwirken. (Carsten Hütter, AfD: Muss erst etwas passieren, oder was?! – Weitere Zurufe von der AfD) Die Situation ist, dass eine solche Ausnahme allein natürlich nicht ausreicht, sondern der Bundesaußenminister muss die Voraussetzungen dafür schaffen, dass Abschiebungen nach Syrien auch praktisch durchgeführt werden können. Zurzeit gibt es keine diplomatischen Beziehungen zu diesem Land. (Zuruf des Abg. Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) Wir haben keine Botschaft. Aber dann ist er gefordert, dafür zu sorgen, dass es künftig wieder diplomatische Kontakte oder Gesprächsfäden zu entsprechenden Entscheidungsträgern vor Ort gibt; (Zurufe der Abg. Luise Neuhaus-Wartenberg, DIE LINKE, und Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) denn sonst wäre dieses Vorhaben von Anfang an zum Scheitern verurteilt. (Unruhe im Saal) Dann wären wir genau an dem Punkt, wo wir hinmüssen: Es fände bei jedem, der eine schwere Straftat begangen hat oder als Gefährder eingestuft wird, eine Einzelfallprüfung statt, ob eine konkrete Gefahr für sein Leben, seine Freiheit oder seine Gesundheit besteht. Wenn das nicht der Fall ist, dann wird abgeschoben. Herr Lippmann, das heißt aber auch: Ein genereller Abschiebestopp ist überhaupt nichts, was der Frage des individuellen Schutzes entgegensteht, oder dessen es bedarf. (Zuruf des Abg. Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) Individueller Schutzes ist auch gewährleistet, wenn es keinen generellen Abschiebestopp gibt. (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Dann bringt es ja nichts!) Meine Damen und Herren! Ich danke in diesem Zusammenhang unserem Ausländerbeauftragten, Geert Mackenroth, für seine klaren Worte. Er hat völlig recht, wenn er sagt, dass es niemandem zu erklären ist, dass ein Täter, der aus Hass tötet oder auf sonstige Weise unsere Werte mit Füßen tritt, hierbleiben darf und aus Sorge vor Gefahren für seine Person nicht abgeschoben wird. (Zuruf des Abg. André Barth, AfD) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Gestatten Sie noch eine Zwischenfrage? Sonst ist die Zeit abgelaufen.
