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Rico Anton

CDU 04.11.2020 Sitzungen 7/16

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Herr Hütter, Sie haben von Versagen gesprochen, aber mit keinem Wort substanziell dargelegt, worin denn dieses Versagen genau bestehen soll. (Thomas Kirste, AfD: Dass nicht abgeschoben wurde!) Eigentlich war das, was Sie hier abgegeben haben, nichts als heiße Luft. Trotzdem bleibt die Frage, wie die schreckliche Tat vom 4. Oktober möglicherweise hätte verhindert werden können (Carsten Hütter, AfD: Das wissen Sie doch ganz genau!) und wie wir mit solchen Gefährdern umgehen. (Carsten Hütter, AfD: Sie unterstützen ihn!) – Jetzt lassen Sie mich doch mal ausreden. – Der Präsident des Landeskriminalamtes, Herr Kleine, hat es auf den Punkt gebracht: Die Tat wäre zu verhindern gewesen, wenn es eine Abschiebung oder eine Ausweisung gegeben hätte. (Zurufe von der AfD) Die Ausländerbehörde hatte ihren Teil dazu getan. Sie hatte Abdullah Al H. aufgrund seiner Straftaten die Flüchtlingseigenschaft aberkannt, und seit Herbst 2019 lag auch ein Ausweisungsbescheid vor. (André Barth, AfD: Das ist das Problem!) Dieser konnte allerdings wegen des Abschiebestopps nach Syrien nicht vollzogen werden. (Norbert Mayer, AfD: Die GRÜNEN liegen quer!) Sachsen hat sich bereits seit dem Jahr 2018 auf der Innenministerkonferenz vergeblich dafür eingesetzt, Gefährder und Straftäter von diesem generellen Abschiebestopp auszunehmen. Im Dezember dieses Jahres müssen die Innenminister erneut über die Verlängerung des generellen Abschiebestopps nach Syrien entscheiden, und ein solcher Beschluss setzt Einstimmigkeit voraus. Unser Innenminister, Roland Wöller, hat es deutlich gesagt: Er wird einer Verlängerung des Abschiebestopps nicht zustimmen, wenn nicht Straftäter und Gefährder hiervon ausgenommen sind. Für diese Position bin ich ihm sehr dankbar. (Beifall bei der CDU und der SPD – Zuruf des Abg. Norbert Mayer, AfD) Grundlage für die Entscheidung über einen generellen Abschiebestopp ist die Lagebeurteilung des Auswärtigen Amtes, und diese darf mit Blick auf Syrien durchaus kritisch hinterfragt werden. Genau genommen erstellt das Außenministerium seit Schließung der Botschaft in Damaskus im Jahr 2012 kein reguläres Lagebild mehr, weil es kein eigenes Bild von der Lage mehr hat. Vielmehr beruht das Lagebild auf Informationen von UN und Nichtregierungsorganisationen und auf Erkenntnissen anderer Staaten. (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Machen andere auch so!) Wenn man dann zur Kenntnis nimmt, dass die Asylbehörde der EU oder Länder wie Schweden und Dänemark Teile von Syrien für sicher genug halten, um dahin abzuschieben, dann darf man das Lagebild des Auswärtigen Amtes an dieser Stelle schon infrage stellen. Herr Kollege Lippmann, Ihre pauschale Feststellung, in Syrien gebe es keinen sicheren Ort, ist zumindest so nicht sicher belegbar. (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Sie müssen das Gegenteil sicher belegen!) Ich erwarte von Bundesaußenminister Maas, dass er hier genauer hinschaut und ein differenziertes Bild der Sicherheitslage für Syrien erarbeitet. Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Gestatten Sie eine Zwischenfrage, Herr Anton?

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