Eric Dietrich
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrter Herr Prof. Binus! Wir sprechen heute über den Jahresbericht 2019 des Sächsischen Rechnungshofs – einen Bericht, in dem der Rechnungshof das Haushaltsjahr 2017 geprüft hat. Viele von Ihnen kennen derartige Beratungen – für mich und einige andere neue Abgeordnete ist es allerdings die erste Befassung mit dem Rechnungshofbericht. Ich möchte deshalb zu Beginn der heutigen Aussprache, aber auch, weil es die erste Befassung in der neuen Legislaturperiode ist, noch einmal auf die bisherigen Behauptungen eingehen. Der Sächsische Rechnungshof prüft als unabhängige Kontrollinstitution die Haushalts- und Wirtschaftsführung des Freistaates. Erstmals ist auch die überörtliche Kommunalprüfung, die der Rechnungshof für die Gemeinden und Landkreise durchführt, mit in diesem einen Band enthalten und nicht separat erschienen. Auf fast 370 Seiten in 37 Beiträgen hat der Rechnungshof viele Themen des Verwaltungshandelns genau beleuchtet, hinterfragt und teilweise Empfehlungen ausgesprochen. Nach dem Beginn der Beratungen im Frühjahr haben wir uns als CDU-Fraktion intensiv mit den einzelnen Beiträgen auseinandergesetzt. Wir haben die geprüften Ministerien zu den einzelnen Themen befragt und deren ausführliche schriftliche Stellungnahmen ausgewertet. Im Haushaltsund Finanzausschuss haben wir dann nach eingehender Diskussion entschieden, wie wir mit den 37 Beiträgen umgehen. Das Ergebnis ist die heute zur Abstimmung stehende gesammelte Beschlussempfehlung. Dabei haben wir mehrheitlich wie folgt entschieden: Wir sind neunmal den Ausführungen des Rechnungshofs gefolgt, also beigetreten, 17-mal konnten wir die Ausführungen zustimmend zur Kenntnis nehmen und einem großen Teil auch deshalb folgen, weil die Verwaltung die Anregung teilweise schon umgesetzt hatte. Nur elfmal haben wir in diesem Jahr eine andere Sicht auf die Sachverhalte gehabt und die Berichte nur zur Kenntnis genommen. Die in diesem Jahr sehr wohlwollenden Voten des Haushalts- und Finanzausschusses zeigen auch, wie sehr der Sächsische Landtag die Prüfung des Rechnungshofs wertschätzt. Wir hatten aufgrund der vielen Hinweise im Bericht die Möglichkeit, Themen zu hinterfragen, die uns sonst vielleicht nicht aufgefallen wären. Der Bericht unterstützt uns Abgeordnete damit bei unserer Aufgabe, die Exekutive zu kontrollieren. Das zeigt, wie wichtig und unerlässlich die Arbeit des Sächsischen Rechnungshofs für unsere Demokratie ist. (Beifall bei der CDU und des Abg. Dirk Panter, SPD) Der Bericht prüft nicht nur kritisch die Vergangenheit, sondern gibt uns auch die Möglichkeit, Auswirkungen auf die kommenden Jahre abzuleiten, so zum Beispiel beim Thema Investitionsquote. Herr Prof. Binus, Sie hatten es angesprochen: Der Rechnungshof – so interpretiere ich es – lobt uns für die hohe Investitionsquote von 14,7 %. Das war 2017 immerhin die höchste Investitionsquote aller Bundesländer; das muss man sich einmal vor Augen führen. Er mahnt aber dennoch – Herr Binus hat es angesprochen –, dass steigende Ausgabeverpflichtungen, zum Beispiel steigende Personalausgaben, diese hohe Investitionsquote und damit auch unseren Gestaltungsspielraum als Haushaltsgesetzgeber gefährden könnten. Trotz aller punktuellen Kritik und Einzelprüfung will ich zwei grundlegende Aussagen des Berichts erwähnen. Zum einen bescheinigt der Rechnungshof der Staatsregierung für das Haushaltsjahr 2017 eine ordnungsgemäße Haushaltsführung. Auf dieser Basis empfiehlt der Haushaltsund Finanzausschuss den Abgeordneten dann im nächsten Tagesordnungspunkt auch die Entlastung der Staatsregierung. Zum anderen hebt Herr Prof. Binus im Vorbericht hervor, dass der Freistaat Sachsen so gut wie noch nie in seiner Geschichte dastand – für mich ein Ergebnis einer soliden und vorausschauenden Haushalts- und Finanzpolitik in den vergangenen 30 Jahren, die wir gern auch in der Zukunft – mit Ihrer Unterstützung, Herr Prof. Binus, bzw. der Unterstützung des Rechnungshofs – weiter fortsetzen möchten. Sehr geehrter Herr Prof. Binus, Sie schreiben im Vorwort: Jahresberichte sollen Fehler aufzeigen, Diskussionen anregen und zum Umdenken auffordern. Das hat auch dieser Bericht wieder geschafft. Die CDU-Fraktion – und ich denke, auch alle anderen Abgeordneten – bedankt sich bei Ihnen und Ihrem Kollegium für die geleistete Arbeit, für die wahrgenommene Kontrollfunktion der Staatsregierung und für die Hinweise, die Sie uns damit gegeben haben. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN, der SPD und der Staatsregierung) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Vielen Dank an Herrn Dietrich für die CDU-Fraktion. Jetzt bitte ich Herrn Barth für die AfD-Fraktion.
