Dr. Matthias Rößler
Meine verehrten Damen und Herren! Wir trauern um unseren Kollegen Prof. Dr. Cornelius Weiss, der am vergangenen Dienstag Abgeordneter des Sächsischen Landtags, wirkte hier unter anderem als Vorsitzender der SPD-Fraktion und als Alterspräsident. Zu diesem Zeitpunkt blickte der Chemiker und erste frei gewählte Rektor der Universität Leipzig nach 1990 bereits auf eine erfolgreiche Universitätskarriere zurück. Prof. Weiss war ein beseelter Demokrat, eine Persönlichkeit, deren zuverlässiger innerer Kompass der christliche Glaube war. Demokraten stehen gegen jede Form von politisch motivierter Gewalt und Extremismus, wie wir sie gerade in den letzten Tag erleben. Wir trauern um die Opfer des islamistischen Terrors bei uns in Dresden, in Nizza, in Lyon, in Paris und jetzt in Wien. Ich bitte Sie, sich zum ehrenden Gedenken von Ihren Plätzen zu erheben. (Die Anwesenden erheben sich zu einer Schweigeminute.) Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich eröffne die ordnete haben sich für die heutige Sitzung entschuldigt: Herr Dornau, Herr Ulbrich, Herr Mackenroth, Herr Brünler, Frau Tändler-Walenta, Herr Böhme, Herr Schultze und Frau Buddeberg. Die Tagesordnung liegt Ihnen vor. Meine Damen und Herren! Aufgrund der fortschreitenden Ausbreitung des Coronavirus und der in diesem Zusammenhang seit dem 2. November 2020 geltenden erweiterten Kontaktbeschränkungen hat sich das Präsidium in einer Tagesordnungspunkt Regierungserklärung Füreinander Verantwortung Meine Damen und Herren! Mit der gerade beschlossenen Änderung der Tagesordnung tragen wir der Entwicklung der Pandemie in Sachsen verantwortungsvoll Rechnung. Wir tagen unter Hygieneauflagen. Wir tragen Mund-Nasen-Bedeckung, wenn wir hier unterwegs sind, auch im Sitzungssaal. Wir tagen mit Abstand, wir setzen klare Prioritäten. Gleich ergreift unser Ministerpräsident in einer Regierungserklärung das Wort. Danach wird der Landtag über das Handeln der Staatsregierung und die Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus ausführlich diskutieren. Wenn politische Entscheidungen getroffen werden, die für unsere Gesellschaft derart weitreichende Folgen haben, Sondersitzung am Montag darauf verständigt, einen geänderten Ablauf der beiden Plenarsitzungen am 4. und 5. November 2020 zu empfehlen. Ein Entwurf für die modifizierte Tagesordnung liegt Ihnen vor. Um zwei zeitlich ausgewogene Sitzungen zu erhalten, wurden die Tagesordnungspunkte entgegen den üblichen Gepflogenheiten auf zwei Plenarsitzungen verteilt. Die Aktuelle Debatte der Fraktionen CDU, BÜNDNISGRÜNE und SPD entstand aus drei Einzeldebatten und erhielt am Montag in der Sondersitzung ihren Titel. Um mit diesen Tagesordnungen für heute und morgen arbeiten zu können, bedarf es eines entsprechenden Plenarbeschlusses. Um die Tagesordnungspunkte nicht jeweils einzeln absetzen bzw. verschieben zu müssen, schlage ich Ihnen aus Praktikabilitätsgründen vor, gemäß § 79 Abs. 5 und § 114 Abs. 1 der Geschäftsordnung über die neuen Tagesordnungen, wie sie als Tischvorlage vorliegen, im Paket abzustimmen. Wenn sich dagegen kein Widerspruch erhebt, darf ich Sie um Abstimmung bitten, ob Sie den Tagesordnungspunkten der 16. und 17. Plenarsitzung, wie Sie Ihnen als Tischvorlage ausliegen, zustimmen. Wer dafür ist, den bitte ich um das Handzeichen – Vielen Dank. Gegenstimmen? – Keine. Stimmenenthaltungen? – Auch keine. Damit ist die Tagesordnung für den 4. und 5. November 2020 einstimmig bestätigt. Wir behandeln heute nur Tagesordnungspunkte, denen Redezeiten gesondert zugewiesen sind, sodass vom Präsidium keine Gesamtredezeit zugewiesen worden ist. Ich sehe keine weiteren Änderungsvorschläge oder Widerspruch gegen die Tagesordnung. Die Tagesordnung der 16. und Meine Damen und Herren! Ich rufe auf den zum Thema: übernehmen. Miteinander handeln. müssen sie im Parlament debattiert werden. Genau das machen die gewählten Abgeordneten heute. Der Landtag erfüllt damit auch während dieser Coronakrise seine verfassungsgemäße Aufgabe. Ich möchte betonen, dass wir als Landtag jederzeit handlungsfähig sind. Das Parlament ist der Gesetzgeber. Daran ändert auch die Pandemie nichts. Das Parlament kann jederzeit durch Gesetze oder Beschlüsse, wie etwa Entschließungsanträge, seinen politischen Willen verbindlich ausdrücken. Die Staatsregierung ist gegenüber dem Landtag verantwortlich. Sie muss ihr Handeln vor dem Volk und den Volksvertretern erklären, überzeugend begründen und um Unterstützung werben. Darum geht es auch in der folgenden Debatte. Ich bitte jetzt unseren Ministerpräsidenten Micheal Kretschmer an das Rednerpult und erteile Ihnen das Wort.
