Sebastian Wippel
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Ich habe eine Zwischenfrage. Könnte es sein, dass sich Personen von einer Behörde, die eine Zielperson observieren und nicht eingreifen, wenn diese zur Tat schreitet, der unterlassenen Hilfeleistung schuldig machen? Könnte es sein, dass der Dienstherr vielleicht vorsorgen könnte, damit sie einschreiten können, gerade wenn man das Gefährdungspotenzial kennt?
