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Aloysius Mikwauschk

CDU 04.11.2020 Sitzungen 7/16

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Prof. Binus! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Gestatten Sie mir als Berichterstatter einige wenige Anmerkungen zur vorliegenden Beschlussempfehlung mit der Entlastung des Präsidenten des Sächsischen Rechnungshofs hinsichtlich der Haushaltsrechnung 2018 nach § 101 SäHO durch den Sächsischen Landtag zu machen. Der Sächsische Rechnungshof ist als Kontrollinstanz ein kritischer und objektiver Begleiter der Haushalts- und Wirtschaftsführung der Staatsregierung. Diesem Maßstab wird der Sächsische Rechnungshof auch hinsichtlich der eigenen Haushaltsrechnung im Haushaltsjahr 2018 gerecht, indem er die ordnungsgemäße Haushaltsführung um rund 796 000 Euro reduziert hat. Dies entspricht 3,2 % in Saldo weniger als im Haushalt veranschlagt. Diese Erwirtschaftung von Handlungsspielräumen ist insbesondere ein Ergebnis der vom Rechnungshofpräsidenten eingerichteten Innenrevision. Tagesordnungspunkt Nachträgliche Genehmigungen Verfassung des Freistaates Sachsen Ausgaben und Drucksache 7/3628, Unterrichtung durch Drucksache 7/4289, Beschlussempfehlung Auch hierzu ist keine Aussprache vorgesehen. Wünscht dennoch der Berichterstatter, Herr von Breitenbuch, das Wort? – Das ist nicht der Fall. Wünscht ein anderer Abgeordneter oder eine andere Abgeordnete vielleicht das Wort? – Das ist ebenfalls nicht der Fall. Damit können wir über die Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses in der Drucksache Sächsischen Rechnungshofs für das Jahr 2018 nach § 101 SäHO Sächsischen Rechnungshofs Haushaltsjahr 2018 durch den Sächsischen Rechnungshof des Haushalts- und Finanzausschusses Sehr geehrter Herr Prof. Binus, seien Sie uns weiterhin mit Ihren Mitarbeitern eine verlässliche Stütze des Haushaltsund Finanzausschusses bei den Bemühungen um einen soliden Haushalt und einer sachgerechten Mittelverwendung! Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich möchte Sie bitten, sich diesem einstimmigen Votum des Haushalts- und Finanzausschusses anzuschließen und dem Rechnungshof die Entlastung für die Haushaltsrechnung 2018 zu erteilen. Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war der Berichterstatter des Ausschusses, Herr Mikwauschk. Wünscht jetzt noch ein Abgeordneter oder eine Abgeordnete das Wort? – Das ist nicht der Fall. Dann kommen wir zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung des Ausschusses in der Drucksache 7/4288. Wer dieser Beschlussempfehlung zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Damit ist dieser Beschlussempfehlung einstimmig zugestimmt. Der Tagesordnungspunkt 9 ist damit beendet. Meine Damen und Herren! Wir kommen damit zu gemäß Artikel 96 Satz 3 der zu über- und außerplanmäßigen Verpflichtungen das Staatsministerium der Finanzen des Haushalts- und Finanzausschusses 7/4289 abstimmen. Wer seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Bei vielen Stimmen dafür, einigen Stimmen dagegen und wenigen Enthaltungen ist dieser Beschlussempfehlung mehrheitlich zugestimmt. Tagesordnungspunkt 10 ist damit abgeschlossen. Wir kommen zu Tagesordnungspunkt Beschlussempfehlungen und gemäß § 17 Abs. 2 und § 52 – Sammeldrucksache Drucksache Auch hierzu ist keine Aussprache vorgesehen. Wünscht dennoch ein Abgeordneter oder eine Abgeordnete das Wort? – Das ist nicht der Fall. Gemäß § 102 Abs. 7 der Geschäftsordnung stelle ich hiermit die Frage, ob wir zu den Beschlussempfehlungen abstimmen wollen. – Ich stelle Tagesordnungspunkt Beschlussempfehlungen – Sammeldrucksache Drucksache Entsprechend § 63 Abs. 2 der Geschäftsordnung liegt Ihnen als Drucksache 7/4291 ebenfalls eine Sammeldrucksache vor. Zunächst frage ich, ob einer der Berichterstatter zur mündlichen Ergänzung der Berichte das Wort wünscht. – Das ist nicht der Fall. Hierzu ist auch grundsätzlich keine Aussprache vorgesehen. Uns liegen zu den verschiedenen Beschlussempfehlungen von einigen Fraktionen abweichende Meinungen vor. Die Information, welche Fraktion und welche Beschlussempfehlung dies betrifft, liegt Ihnen schriftlich vor. Gemäß § 102 Abs. 7 der Geschäftsordnung stelle ich hiermit zu den Beschlussempfehlungen die Zustimmung des Plenums entsprechend dem Abstimmungsverhalten im Ausschuss unter Beachtung der mitgeteilten abweichenden Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar Berichte der Ausschüsse Abs. 2 der Geschäftsordnung – 7/4290 fest, dass den Beschlussempfehlungen so zugestimmt wurde, und wir können den Tagesordnungspunkt als beendet ansehen. Wir kommen zu und Berichte zu Petitionen – 7/4291 Auffassungen einzelner Fraktionen fest und kann sofort den Tagesordnungspunkt 12 schließen. Meine Damen und Herren! Die Tagesordnung der 16. Sitzung des 7. Sächsischen Landtages ist damit abgearbeitet. Ich bedanke mich recht herzlich. Das Präsidium hat den 5. November 2020, um 10 Uhr festgesetzt. Die Einladung und die Tagesordnung liegen Ihnen vor. Ich möchte noch daran erinnern, dass wir die Tagesordnung für morgen geändert und so beschlossen haben. Damit erkläre ich die heutige Sitzung für beendet. (Schluss der Sitzung: 16:58 Uhr) 01067 Dresden unter www.landtag.sachsen.de

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