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André Barth

AfD 04.11.2020 Sitzungen 7/16

Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Prof. Binus! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Die heutige Debatte im Landtag zum Rechnungshofbericht 2019 ist der Abschluss eines circa einjährigen Verfahrens, welches am 9. September 2019 begann. An diesem Tag stellte Herr Prof. Binus den Jahresbericht 2019 der Öffentlichkeit vor und für diese Sisyphusarbeit, die eine Vielzahl von Problemen auf den Punkt bringt, danken wir Ihnen, Herr Prof. Binus, und Ihren Mitarbeitern sehr herzlich. (Beifall bei der AfD) In diesem Bericht erkannte der Rechnungshof als wesentliche Herausforderung der kommenden Jahre für den Freistaat Sachsen die steigenden Personalausgaben – wir haben es vorhin gehört – und den Generationenwechsel in der Verwaltung. Der Rechnungshof befürchtet, dass die Umsetzung des Lehrerpaketes weitere Finanzanreize der Personalgewinnung in der Landesverwaltung wecken könnte. Dies werde auch in den kommenden Jahren zu weiter steigenden Personalausgaben führen – und das bei sinkenden Einnahmen –, die Zukunftsfähigkeit des Haushaltes gefährden und zwangsläufig zu einem Rückgang der Investitionen führen. Aber die Warnungen des Rechnungshofs – der Freistaat Sachsen sei auch auf eine kommende Rezession nicht ausreichend vorbereitet – verhallen und sind bei der Staatsregierung und der Regierungskoalition offenbar auf taube Ohren gestoßen. Sie haben Geld ausgegeben, als wenn es kein Morgen gäbe. Allein 2,6 Milliarden Euro für Asyl und Integration seit 2015. Für die Gewinnung von Lehrkräften sind bis 2023 1,7 Milliarden Euro vorgesehen. Als Krönung wollte die neue Regierungskoalition 1,1 Milliarden Euro für die zusätzlichen Wünsche der Koalition in den nächsten fünf Jahren ausgeben. So steht es jedenfalls im Koalitionsvertrag. Diese Ausgabenorgien werden bei der Bekämpfung der Auswirkungen der von der Staatsregierung verhängten Maßnahmen gegen Corona noch übertroffen. Statt Einschnitten in anderen Bereichen soll es dagegen Kreditaufnahmen in bisher nicht vorstellbarer Höhe geben. Eine solche Entwicklung war vorhersehbar, weil die Staatsregierung und die Regierungskoalitionen die Landesfinanzen in den vergangenen Jahren in diese Sackgasse manövriert haben. Für langfristig solide Finanzen in Sachsen fehlt es nach Ansicht des Rechnungshofs an drei Dingen: Erstens, an einer Leitlinie für eine ganzheitliche Personalentwicklung. Zweitens, an einer stetigen Investitionsplanung und, drittens, an Strategien zur Risikoabwehr. Haushaltsrisiken und die erforderlichen Vorsorgemaßnahmen wurden von Ihnen, sehr geehrte Staatsregierung, vollkommen ausgeblendet. Ihre Konzeptlosigkeit tritt auch in der Förderpolitik des Freistaates Sachsen deutlich zutage. Bei der Prüfung von allein sieben Förderprogrammen in drei Beiträgen zum Jahresbericht kritisierte der Rechnungshof, dass zu fünf von sieben dieser Förderprogramme kein Förderkonzept vorlag, obwohl dies Voraussetzung für die Bereitstellung der Gelder gewesen sei. Für die weiteren Förderprogramme, für die Förderkonzepte vorlagen, fehlte es an messbaren Zielgrößen oder diese waren einer Erfolgskontrolle gänzlich ungeeignet. Mangels der erforderlichen Voraussetzungen war eine Erfolgskontrolle von vornherein zum Scheitern verurteilt. In den meisten Fällen war sie nicht einmal vorgesehen. Das Schlimme daran ist, dass dies nicht das erste Mal war, dass die Staatsregierung auf diese gravierenden Mängel aufmerksam gemacht worden ist. Ganz im Gegenteil. Der Rechnungshof muss dies in jedem Bericht in den vergangenen Jahren bei der Prüfung von Förderprogrammen feststellen. Leider passiert daraufhin nichts oder nicht viel. Ein weiteres Schlaglicht auf die mangelnde Regierungsarbeit liefert auch der Beitrag des Jahresberichts zur Imagekampagne „So geht sächsisch“. Einen Tag nach Vorstellung des Jahresberichts titelte die Morgenpost „Rechnungshof nimmt Kampagne auseinander“. Der Rechnungshof kritisiert vorrangig, dass die Zielstellung der Kampagne weitgehend im Nebel liege. Wie bei einer Werbemaßnahme müsse vorher die Frage gestellt und beantwortet werden, wer zu welchem für den Freistaat Sachsen volkswirtschaftlich angestrebten Verhalten veranlasst werden soll. Im Klartext: Worin liegt der angestrebte Nutzen für den Freistaat und seine Bürger? – Der Freistaat hat bis Ende 2019 fast 50 Millionen Euro für die Kampagne ausgegeben. Wenn so viele Steuergelder ausgegeben werden, stellen sich die Fragen: Was will die Regierung damit erreichen? Oder auch: Was hat sie erreicht? – Wir können den Nutzen der Kampagne nicht erkennen. Es genügt uns nicht, den Freistaat Sachsen national und international bekannter zu machen. Das ist nichts Greifbares und vielmehr steht der Erfolg nicht im Verhältnis zu den Ausgaben in Höhe von fast 50 Millionen Euro. Meine persönliche Krönung des diesjährigen Rechnungshofberichts ist allerdings Beitrag Nummer 17 mit der Überschrift „Korruptionsbekämpfung im Geschäftsbereich des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft und Arbeit“. Meine Damen und Herren, dazu gibt es folgenden Hintergrund: Im Dezember 2015 gibt die Regierung den ihr unterstellten Behörden modernere Regelungen zur präventiven und repressiven Korruptionsbekämpfung vor. Danach sollten die Behörden der Korruptionsgefahr in drei Schritten vorbeugen. Erstens, Feststellung korruptionsgefährdender Arbeitsplätze, zweitens, Analyse des Gefährdungsgrades ihrer Arbeitsplätze und drittens, Ergreifung gezielter Maßnahmen zur Vorbeugung. Welche Maßnahmen zur Korruptionsbekämpfung haben die Behörden des Freistaates Sachsen daraufhin vorgenommen? – Dies hat der Rechnungshof im Wirtschaftsministerium, im Landesamt für Straßenbau und Verkehr und im Oberbergamt geprüft. Während das Oberbergamt die genannte Verwaltungsvorschrift umgesetzt hat, musste der Rechnungshof im Wirtschaftsministerium und im Landesamt für Straßenbau und Verkehr feststellen, dass es dort an einer Behördenstrategie für die Korruptionsvermeidung komplett fehlt. Die von der Staatsregierung vorgegebenen Regeln werden ignoriert und Bedienstete befanden sich regelmäßig länger als fünf Jahre auf hochkorruptionsgefährdeten Arbeitsplätzen. Im Landesamt für Straßenbau und Verkehr gab es nicht einmal eine zuständige Stelle, die zur Annahme von Belohnungen, Geschenken und sonstigen Vorteilen bestimmt ist. Den sogenannten Anfüllungen von Firmen, die sich davon einen Vorteil versprechen, war damit Tür und Tor weit geöffnet. Wenn ich daran denke, dass das Landesamt für Straßenbau für Maßnahmen des Freistaates zuständig ist und für diesen Zweck zwischen 300 und 400 Millionen Euro jährlich zur Verfügung stehen, bin ich mir sicher, hier besteht dringender Handlungsbedarf. (Beifall bei der AfD) Wie handeln Sie jedoch? – Auf unseren Antrag, Ihre eigenen Regeln zur Korruptionsbekämpfung bitte ernst zu nehmen, wurde uns hier im Plenum entgegengehalten: Die Staatsregierung sei im fünften Jahr nach dem Erlass der Richtlinie fleißig an der Umsetzung und es brauche unseren überflüssigen Antrag nicht. Im vergangenen Monat wollte ich wissen, wie fleißig die Staatsregierung war. Ich war voller Freude, endlich einmal eine Erfolgsmeldung von der Staatsregierung zu hören. Leider war ich bitter enttäuscht. Die überwiegende Anzahl der abgefragten Behörden hat die Richtlinie immer noch nicht vollständig umgesetzt. Der Gipfel war jedoch für mich: Der Rechnungshof kritisierte, die Behörde gelobte Besserung und bis heute ist nichts umgesetzt, wie meine weitere Kleine Anfrage zeigte. Zu diesen Behörden gehört das Wirtschaftsministerium und das Landesamt für Straßenbau. In seiner Stellungnahme zum Beitrag des Rechnungshofs hat das Wirtschaftsministerium uns mitgeteilt, welche Einzelmaßnahmen umgesetzt werden sollen. Bei den entscheidenden Arbeiten ist jedoch bis heute nichts passiert. Absolut nichts. Man muss sich das einmal auf der Zunge zergehen lassen: Sechs Jahre nach Erlass der Richtlinie setzt die Verwaltung die Richtlinie der eigenen Staatsregierung nicht um. Der Einwand im Januar, dass es dafür keine Frist gebe und die Verwaltung noch später tätig werden könne, ist nichts weiter als billige Ausrede. Die Verwaltungsvorschrift ist am 1. Januar 2016 in Kraft getreten. Ab diesem Zeitpunkt ist sie umzusetzen und nicht erst fünf oder zehn Jahre später. Bei diesem Theater muss sich der Bürger fragen: Hört die Verwaltung noch auf die eigene Regierung? Weiß die Regierung überhaupt, was in ihrer Verwaltung vor sich geht? – Ich werde daher weiter beharrlich meine Kleinen Anfragen stellen, bis die letzte Behörde des Freistaates Sachsen die Korruptionsrichtlinie der Regierung endlich umgesetzt hat. (Beifall bei der AfD) Irgendjemand muss das Controlling in der Staatsverwaltung übernehmen, wenn die Staatsregierung und auch die Regierungskoalitionen dazu nicht in der Lage oder willens sind. Recht herzlichen Dank, meine Damen und Herren. (Beifall bei der AfD) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Herr Barth für die AfD-Fraktion. Jetzt bitte ich Franz Sodann für die Fraktion DIE LINKE.

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