Sören Voigt
Hört, hört!) Das ist die seither zu beobachtende Findungssuche in der Positionierung der AfD. (Zurufe von der AfD) Es ist ein weiteres, trauriges und auch gefährliches Zeugnis für die schizophrene, opportunistische und zutiefst unglaubwürdige Art der AfD, Politik zu machen und eine Krise zu instrumentalisieren. Verantwortung zu übernehmen heißt nicht, den Leuten nach dem Mund zu reden, sondern es heißt, auch unbequeme Wahrheiten auszusprechen und die Verantwortung für Entscheidungen zu übernehmen. Genau das unterscheidet uns in der Qualität, wie wir Politik verstehen. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN, der SPD und der Staatsregierung) Die schwerwiegenden Grundsatzentscheidungen, wie sie in diesen Monaten getroffen werden und wurden, gehören in die Parlamente. Denn in einer parlamentarischen Demokratie finden Debatten im Landtag statt. Das Parlament eröffnet den Raum, Entscheidung transparent zu gestalten, Argumente abzuwägen und Entscheidungen nachzuvollziehen. Grundrechte dürfen nicht allein von der Exekutive eingeschränkt werden. Vor dem Hintergrund, dass das Infektionsgeschehen weiter andauert, braucht es die gesamte Gewaltenteilung, die entsprechend legitimierten Institutionen und vor allem die Kraft der Parlamente. Wir BÜNDNISGRÜNE verkennen nicht, dass das Problem in erster Linie in der Regelung des § 28 und § 32 des Infektionsschutzgesetzes – eines Bundegesetzes – liegt, das quasi eine ins Unendlich laufende Generalermächtigung an staatliche Organe enthält, im Fall einer Pandemie das Notwendige im Konkreten zu veranlassen oder generell abstrakt durch Rechtsverordnungen zu regeln. Die Regelungen des Infektionsschutzgesetzes gehen, so ist mittlerweile die einhellige Rechtsmeinung, zu weit. Sie sind problematisch, weil sie den verfassungsrechtlichen Parlamentsvorbehalt in seinem Kern verletzen. Dieser aus dem Rechtsstaat und Demokratieprinzip abgeleitete Grundsatz verlangt, dass staatliches Handeln in bestimmten grundlegenden Bereichen durch förmliches Gesetz legitimiert wird. Wir haben als Landtag die Möglichkeit, selbst ein Gesetz zu erlassen und darin Eckdaten für den Abwägungs- und Entscheidungsprozess für die Verordnungen festzulegen. Wir als demokratisch gewählte Vertreterinnen und Vertreter der sächsischen Bürgerinnen und Bürger haben auch die Verantwortung, die Grenzen solch schwerwiegender Eingriffe festzulegen und demokratisch zu legitimieren. So wollen und können wir als Parlament in der schwersten Krise des Landes seit seiner Gründung nicht unbeteiligt am Rand stehen. Wir wollen mitentscheiden, und wir wollen die Entscheidung verantwortlich mittragen. Seit dem Frühjahr erhalten wir Abgeordneten täglich Rückmeldungen von Bürgerinnen und Bürgern, Vereinen, Verbänden, Unternehmen zu den von der Regierung beschlossenen Maßnahmen. Wir sind vor Ort in den Wahlkreisen unterwegs, haben ein offenes Ohr, erklären, vermitteln; wir kennen die Stimmungslage. Diese Rückmeldungen weiterzugeben und zu erläutern, welche Ziele verfolgt, wie sie abgewogen werden und wie dann entschieden wurde, aber auch, was es für Unwägbarkeiten gibt – das ist essenziell. Nur so können wir Menschen mitnehmen, und nur so schaffen wir Vertrauen. Es ist also Teil der gemeinsamen Verantwortung und des gemeinsamen Handelns, und es muss in unserem Interesse sein, die Akzeptanz und damit die Wirkungskraft einer Verordnung deutlich zu steigern. Unser Ziel ist die Beteiligung des Sächsischen Landtags beim Erlass von Rechtsverordnungen, also insbesondere beim Erlass von Geboten und Verboten zur Bekämpfung übertragbarer Krankheiten. Wir wollen regeln, dass die Einschränkungen der Grundrechte auf das notwendige Maß beschränkt, durch gezielte Maßnahmen minimiert werden und regelmäßig anzupassen sind. Unabhängig davon wollen wir eine frühzeitige Unterrichtung des Landtages und ein Einvernehmen über den geplanten Erlass von Rechtsverordnungen und die relevanten Erkenntnisse und Unterlagen. Eine Debatte im Parlament sorgt dafür, dass wir Abgeordnete uns mit den Bürgerinnen und Bürgern besser zu den Maßnahmen austauschen können und dabei ausloten, inwieweit wir Dinge ermöglichen und auch, wie wir uneinheitliche Maßnahmen vermeiden können. Die Einsicht, dass die starken Eingriffe in die Grundrechte und die bisherige Dauer derselben ein Parlamentsbeteiligungsgesetz erfordern, ist spätestens seit dem Herbst in der bundesweiten Debatte angekommen, und wir haben uns hier in der Koalition auf den Weg gemacht, dass auch Sachsen ein solches Gesetz erhält und der Landtag seiner Rolle als Kontrollorgan gerecht wird. Für das Funktionieren einer Demokratie ist ein starkes Parlament von fundamentaler Bedeutung, und eine starke parlamentarische Beteiligung ist daher – allen voran in Krisenzeiten – dringlichst angezeigt. Genau daran arbeiten wir, weil wir füreinander Verantwortung übernehmen und miteinander handeln. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN, der CDU, der SPD und der Staatsregierung – Jörg Urban, AfD, steht am Mikrofon.) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Eine Kurzintervention, Herr Urban?
