Rico Anton
Sie wollen darauf hinaus, ob die Beamten des Verfassungsschutzes, wenn sie festgestellt hätten, dass jetzt ein Angriff unmittelbar bevorsteht, hätten eingreifen müssen. Das gehört nicht zu ihren Aufgaben als Verfassungsschützer. Aber sie wären als Zivilperson (Carsten Hütter, AfD: Oberste Bürgerpflicht!) möglicherweise verpflichtet gewesen, hier Hilfe zu leisten. Das ist klar. Aber schauen Sie sich einmal an, wie die Tatbegehung erfolgte. Der erste tödliche Messerstich wurde von hinten ausgeführt. Wenn ein Observationsteam dort in der Nähe in 50 Meter Abstand gewesen wäre und jemand ein Messer zieht und zusticht, dann ist alles schon passiert, ehe sie eingreifen können. Das ist in diesem Fall ein absolut unrealistisches Szenario, was Sie hier aufzeigen. Auch eine 24- Stunden-Überwachung mit Personen, die im Auto sitzen und sich zumindest in der Nähe aufhalten, hätte hier nichts genützt. (Vereinzelt Beifall bei der CDU und der SPD –
