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Hartmut Vorjohann

04.11.2020 Sitzungen 7/16

Vielen Dank. Neben einer Analyse der Haushaltssituation des Freistaates Sachsen werden Ausführungen zu Einzelprüfungen gemacht, ebenso wie zum Haushaltsplan, zum Haushaltsvollzug und zur Haushaltsrechnung des Haushaltsjahres 2017. Insgesamt bescheinigt der Rechnungshof der Staatsregierung eine ordnungsgemäße Haushalts- und Wirtschaftsführung. In diesem Zusammenhang möchte ein paar wichtige Kennzahlen des Jahres 2017 ins Gedächtnis rufen. Den Ist-Ausgaben von 18,63 Milliarden Euro standen Einnahmen von rund 18,66 Milliarden Euro gegenüber. Rechnungsgemäß, das heißt unter Berücksichtigung der übertragenen Einnahmen und Ausgabenreste, wurde der Haushalt 2017 ausgeglichen abgeschlossen. Der Haushalt 2017 wurde neuerlich sogar auch von Belastungen beeinflusst, die ursprünglich gar nicht vorgesehen waren, und zwar von den Ausgaben für die Aufnahme und Betreuung der Integration von Flüchtlingen. Für diese Aufgabe wurden im Jahr 2017 674 Millionen Euro verausgabt, wobei hiervon ein Betrag von 258 Millionen Euro durch Steuerzuweisungen im Zusammenhang mit der Betreuung und Integration von Flüchtlingen bereitgestellt wurde. Im Haushaltsjahr 2017 profitierte der Freistaat erneut von Steuermehreinnahmen. Gegenüber dem Plan konnte ein Plus von 467 Millionen Euro verzeichnet werden. Grund dafür waren damals die gute konjunkturelle Entwicklung sowie die dynamisch wachsende Wirtschaft in Deutschland. Stolze 2,2 % Plus gab es damals beim Bruttosozialprodukt. In Sachsen waren es 1,6 %. Gemäß unseren finanziellen Leitsätzen, Substanzerhalt sowie Zukunftsund Risikovorsorge zu betreiben, wurden finanzielle Spielräume zur Finanzierung des Doppelhaushaltes 2019 und 2020 genutzt. Durch Zuführung von 547 Millionen Euro im Jahr 2017 und entsprechende Entnahmen aus der Haushaltsausfallrücklage in den Jahren 2019 und 2020 können die Maßnahmen des „Zukunftspakts Sachsen“ finanziert werden. Das heißt im Klartext: Aufgrund der sehr guten Steuerentwicklung konnten große Überschüsse im Haushalt 2017 erzielt werden, von denen wir heute noch profitieren. Auch unter Verzicht auf die geplante Entnahme aus dem Asyl- und Flüchtlingshilfefonds in Höhe von 126 Millionen Euro im Haushaltsvollzug 2017 steht dieser Beitrag zusätzlich zur Deckung des Doppelhaushaltes 2019/2020 zur Verfügung. Es wurden im zwölften Jahr hintereinander Schulden getilgt. Davon sind wir mittlerweile deutlich entfernt, das wissen wir. Im Jahr 2017 erfolgte im Sinne der Generationengerechtigkeit und Nachhaltigkeit eine geplante Tilgung in Höhe von 75 Millionen Euro. Die Zuweisungen an die sächsischen Kommunen betrugen knapp 6 Milliarden Euro – 5 978 000 Millionen Euro, um genau zu sein. Damit flossen rund ein Drittel aller Ausgaben des Freistaates Sachsen an die kommunale Ebene. Die Investitionsausgaben waren weiterhin auf hohem Niveau. Sie blieben bei 2 604 000 000 Euro zwar um rund 300 000 000 Euro hinter der Planung zurück, dennoch wies der Freistaat Sachsen noch im Jahr 2017 mit 14,8 % die höchste Investitionsquote im Ländervergleich aus. Insgesamt zeigt sich, dass die solide und nachhaltige Haushaltspolitik für Sachsen auch im Jahr 2017 fortgesetzt wurde. Nur so können wir unsere finanzielle Handlungsfähigkeit und die der künftigen Generationen bewahren und stärken. Diesen Weg müssen wir fortsetzen. Wir haben in den letzten Jahren ein insgesamt kräftiges Wirtschaftswachstum erlebt. Trotz konjunkturellem Abschwung entwickelten sich die Steuereinnahmen noch im Jahr 2019 wie in den Vorjahren sehr positiv. Aufgrund der Coronakrise ist die aktuelle konjunkturelle Situation allerdings nicht mehr mit dem Jahr 2019 vergleichbar. Waren nach Ansicht des Internationalen Währungsfonds, der Bundesregierung und auch des ifo Instituts bis März 2020 die großen Risiken immer in den Themen wie Brexit, Handelskrieg und Zölle zusammengefasst, stellt uns die unvorhergesehene Coronakrise im Moment vor ganz neue Herausforderungen. Die enormen Steuerausfälle werden zum Preis von neuen Schulden aktuell über den Corona-Fonds kompensiert, um die geplanten Ausgaben weiterhin sicherzustellen. Ziel muss es sein, eine ausgewogene Balance zwischen der klugen Weiterentwicklung des Freistaates Sachsen und der Sicherstellung der langfristigen Finanzierbarkeit des öffentlichen Leistungsangebotes zu finden. Dies gestaltet sich bereits in den aktuellen Haushaltsverhandlungen schwierig und wird in der Zukunft für große Herausforderungen sorgen, da ab dem Jahr 2023 die Steuerrekompensation durch den Corona-Fonds entfällt sowie die gleichzeitig einsetzende Tilgung der Kreditaufnahme im Corona-Fonds aufgefangen werden muss. Die Zeiten, in denen mit jeder Steuerschätzung die Einnahmeerwartungen nach oben korrigiert werden konnten, dürften der Vergangenheit angehören. Gleichzeitig setzt uns die in der Sächsischen Verfassung verankerte Schuldenbremse zu Recht enge Grenzen, um auf schwächer wachsende Einnahmen zu reagieren. Dies erfordert Disziplin. Daher sollten wir alle auch mit Blick auf künftige Haushalte ein vernünftiges Augenmaß walten lassen. Meine Damen und Herren, im Namen der Staatsregierung möchte ich hier aber auch die Gelegenheit nutzen, den Mitgliedern des Haushalts- und Finanzausschusses für die gute und konstruktive Zusammenarbeit im Zusammenhang mit dem Jahresbericht 2019 zu danken. Der Rechnungshof bescheinigt der Staatsregierung im Jahresbericht eine ordnungsgemäße Haushalts- und Wirtschaftsführung. Ich bitte Sie deshalb, sich dem Votum des Haushalts- und Finanzausschusses anzuschließen und der Staatsregierung die Entlastung für das Haushaltsjahr 2017 zu erteilen. Lassen Sie uns gemeinsam den Weg einer zukunftsfähigen Haushaltspolitik fortsetzen. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU, der SPD und der Staatsregierung) Tagesordnungspunkt Entlastung der Staatsregierung zu Haushalts- und Drucksache 7/4098, Unterrichtung durch das Drucksache 7/4287, Beschlussempfehlung Es ist hierfür keine Aussprache vorgesehen. Wünscht dennoch die Berichterstatterin, Frau Schubert, das Wort? (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Sie ist nicht da!) Dann geht das also nicht. – Wünscht ansonsten eine Abgeordnete oder ein Abgeordneter das Wort? – Auch das sehe ich nicht. Dann können wir über die Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses in der Drucksache 7/4287 abstimmen. Bei Zustimmung bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Die Gegenstimmen? – Die Stimmenthaltungen? – Entschuldigung, ich habe das jetzt nicht gesehen und bitte noch einmal um die Dafür-Stimmen. – (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Wissen Sie nicht, was Sie tun? Wie immer!) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Herr Staatsminister Vorjohann. Wir kommen jetzt zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses. Wir stimmen über die Beschlussempfehlung in der Drucksache 7/4286 ab. Wer dieser Beschlussempfehlung die Zustimmung gibt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Die Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Damit ist der Beschlussempfehlung in der Drucksache 7/4286 bei ganz vielen Zustimmungen und wenigen Stimmenthaltungen zugestimmt. Damit ist dieser Tagesordnungspunkt abgeschlossen, und wir kommen zum gemäß § 114 Abs. 2 SäHO Vermögensrechnung 2017 Sächsische Staatsministerium der Finanzen des Haushalts- und Finanzausschusses Die Gegenstimmen, bitte? – Die Stimmenthaltungen? – Damit ist bei vielen Stimmen dafür, einigen Stimmen dagegen und wenigen Stimmenthaltungen dieser Drucksachennummer und der Beschlussempfehlung des Haushaltsund Finanzausschusses zugestimmt. Hinsichtlich der Haushaltsrechnung für das Jahr 2017 müssen wir noch die Entlastung erteilen. Dafür liegt Ihnen die Drucksache 7/4287 vor – – (Die Präsidentin stimmt sich mit dem Sitzungsvorstand ab.) – Dadurch, dass wir der Beschlussempfehlung zugestimmt haben, ist damit auch die Entlastung erteilt hinsichtlich der Haushaltsrechnung für das Jahr 2017. Auch dieser Tagesordnungspunkt ist damit abgeschlossen. Wir kommen zu Tagesordnungspunkt Entlastung des Präsidenten des hinsichtlich der Haushaltsrechnung zu Haushaltsrechnung des für das Drucksache 7/528, Unterrichtung Drucksache 7/4288, Beschlussempfehlung Auch hierfür ist keine Aussprache vorgesehen. Ich frage dennoch, ob der Berichterstatter Herr Mikwauschk das Wort wünscht. – Bitte sehr.

Protokoll ↗