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Dr. Joachim Keiler

AfD 04.11.2020 Sitzungen 7/16

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! In seiner konstituierenden Sitzung am 27. Oktober 1990 beschloss der Sächsische Landtag mit großer Mehrheit die Landesbezeichnung Freistaat Sachsen. Am 27. Mai 1992 wurde die Sächsische Verfassung verabschiedet. Bei der Abstimmung am Vortag hatte nur die Fraktion der PDS im Landtag die Zustimmung zur Verfassung verweigert. Die Nachfolgepartei der SED, die sich heutzutage sehr gern als demokratische Partei bezeichnet, (Widerspruch bei den LINKEN) verwahrte sich nämlich gegen die Formulierung in der Präambel, in der die Rede von den leidvollen Erfahrungen nationalsozialistischer und kommunistischer Gewaltherrschaft ist. 1993 beschloss der Sächsische Landtag das Verfassungsgerichtshofgesetz. Damit war die Bildung eines Bundeslandes mit Exekutive, Legislative und Judikative vollendet. Das Regierungshandeln auf Landesebene war in den Folgejahren durch eine Dominanz im Landesparlament unter Führung der CDU gekennzeichnet. Es gab eine deutliche Mehrheit mit einer bürgerlich-konservativen Ausrichtung. Die gäbe es auch heute noch, wenn ich so in die Runde blicke, nur leider verschreibt sich auch in Sachsen die CDU immer mehr einer in Berlin vorgegebenen bundespolitischen Ausrichtung. Zu erwähnen ist, dass gerade in den Neunzigerjahren Sachsen eine Rolle als Anwalt Ostdeutschlands zugeschrieben worden war. Ganz wesentlich ging von Sachsen die friedliche Revolution aus. In den letzten Jahren änderte sich wahrnehmbar die positive Einschätzung von Sachsen. Was ist geschehen, wenn politische Medien wie „Stern“ und „Cicero“ titeln: „Wird der Osten unregierbar?“ und sich die Beiträge dann vornehmlich mit Sachsen befassen. Nach der Bankenkrise und der Griechenland-Krise kam es nach der Flüchtlingskrise 2015 zu Bürgerprotesten aus Sorge vor unbegrenztem Zuzug. Bundespolitiker suchten in Sachsen eine Bühne, und einer belegte die sächsischen Demonstranten sogar mit der Bezeichnung „Pack von Heidenau“. Waren die Sachsen über Nacht weniger demokratisch geworden, vom Grundgesetzbürger zum Pack? Die Ostdeutschen, also auch die Sachsen, hatten mit der Wende die Verfassung der DDR gegen das Grundgesetz getauscht. Die DDR-Verfassung war ein Instrument der Staatsgewalt zur Verwirklichung des Kommunismus im Auftrag der herrschenden SED. Nur die Bürger, die den MarxismusLeninismus öffentlich guthießen, hatten ansatzweise eine Chance, einen kleinen Freiheitsraum zu erhalten. Die Bürger durften die führende Rolle der SED nicht infrage stellen. Diese verfassungsrechtliche Zwangsjacke war mit dem Grundgesetz und der Sächsischen Verfassung Schall und Rauch geworden. Zu den Ostdeutschen und den Sachsen war die wahre Freiheit gekommen. Durch den ständigen Krisenmodus, in dem sich allerdings in den letzten Jahren nicht nur Sachsen, sondern die gesamte Bundesrepublik befindet, wird die im Osten erst 30 Jahre andauernde Freiheit eingeschränkt und damit erneut gefährdet. Während in den westdeutschen Bundesländern eine Generation – und ich darf das sagen, denn ich komme aus dem Westen – ohne DDR-Erfahrung mit lethargischer Gelassenheit auf Exekutivmaßnahmen vertraut, ist der Ostdeutsche und gerade der Sachse demokratiesensibler. Wenn etablierte Politiker im August 2018 nicht nur Hetzjagden in Chemnitz erfinden ließen, sondern auch noch den Terminus „Zusammenrottungen“ benutzten, so stieß das gerade im Osten auf wenig Verständnis. (Beifall bei der AfD) Der Begriff „Zusammenrottung“ bedeutete im DDR-Strafgesetzbuch „regierungsfeindliche Demonstrationen“ und war strafbar. Bei einem Ostdeutschen, der das DDR-Regime miterlebt hat, löst derartiger Sprachgebrauch panikähnliche Zustände aus. Gerade der Sachse hat eine hervorragende demokratische Antenne. Der Sachse – und übrigens der Bayer auch – ist eigenwillig und freiheitsliebend. Er lässt sich das friedliche Zusammenrotten nicht verbieten. (Vereinzelt Beifall bei der AfD) Wenn sich im Bund so wie auch in Sachsen alteingesessene Parteien programmatisch immer mehr annähern und der Eindruck einer Blockpartei entsteht, dann muss es nicht verwundern, dass demokratischer Widerstand aufkommt. Deshalb ist der Zeitpunkt gekommen, die direkte Demokratie zu erweitern, sodass das Volk, von dem alle Staatsmacht abgeleitet ist, stärker in den demokratischen Entscheidungsprozess eingebunden wird. Wir brauchen Volksentscheide. Die AfD-Fraktion hat deshalb das Gesetz zur Erweiterung der sachunmittelbaren Demokratie im Freistaat Sachsen eingebracht. Allen Unkenrufen zum Trotz – Sachsen hat tatsächlich eine starke Demokratie. Das sächsische Volk hat eine gute demokratische Antenne. So sehe ich unseren Freistaat – entgegen Kritik aus dem Westen – in einer hervorragenden demokratischen Verfassung. Dies allerdings ist nicht nur Verdienst der Regierung, sondern auch der Sachsen und ihrer Neigung zum sächsischen Weg. Herzlichen Dank. (Beifall bei der AfD) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Das war Kollege Dr. Keiler von der AfD-Fraktion. Nun könnte die Fraktion DIE LINKE das Wort ergreifen, wenn gewünscht. – Das sehe ich nicht. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Es ist genug gesagt!) Ist eine dritte Rederunde gewünscht? – Herr von Breitenbuch von der CDU-Fraktion. Herr Beger von der AfDFraktion hat auch Bedarf angemeldet. Zuerst hat die CDUFraktion das Wort. Kollege von Breitenbuch, bitte.

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