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Petra Köpping

04.11.2020 Sitzungen 7/16

Das eine, wo ich ein bisschen herunterbremsen möchte, ist, was das Alleingelassensein betrifft. Das ist nicht der Fall. Wir haben an die Pflegeeinrichtungen Rundschreiben verfasst. Wir hatten sie im Frühjahr schon aufgefordert – was sie im Übrigen auch schon getan haben –, ihre Pandemiepläne zu erarbeiten. Jedes Pflegeheim hat einen Katastrophenschutzplan. Das haben sie alle. Aber angepasst auf diese Pandemie musste das natürlich erst erarbeitet werden. Man muss diesen Pandemieplan dann wirklich umsetzen. Er hat ja bestimmte Hygieneauflagen, die darin involviert sind. Er hat einen Hygienebeauftragten, der darin involviert ist, und, und, und. Keine leichte Aufgabe bei dem Personal, das wir in Pflegeheimen im Einsatz haben. Das wissen Sie auch. Das Zweite ist das Schnelltesten. Das ist wirklich eine Lösung für die Zukunft, bei der wir glauben, dass wir sehr viel Erleichterung bringen können. Am 15. Oktober – ich habe es mir noch einmal herausgeschrieben – ist die Testverordnung des Bundes in Kraft getreten. Wir wussten, dass es einen Schnelltest gibt. Das habe ich im Sozialausschuss gesagt. Wir wussten nur nicht genau, wie er aussieht, was es für Materialien sind. Es gibt nämlich unterschiedliche Schnelltests. Deswegen konnten wir erst nach dem 15. Oktober überhaupt sehen, welcher Schnelltest für die Umsetzung infrage kommt. Ich möchte erklären, wie das Prozedere ist. Alle Pflegeeinrichtungen müssen jetzt eine Konzeption erarbeiten – das sieht die Bundesverordnung vor, das ist nicht meine Erfindung –, die sie beim Gesundheitsamt vorlegen. Mit der Vorlage beim Gesundheitsamt können sie die Materialien bestellen. Genau in der Phase sind wir. Wir haben erste Pflegeeinrichtungen, die schon Schnelltests machen können. Das sind nur vereinzelte und nicht die große Masse. Die anderen werden in den nächsten Wochen und Tagen die Möglichkeit erhalten. Wir werden dort systematisch verbessern, damit tatsächlich über die Schnelltests – gerade, wenn es um Besucherregelungen und Ähnliches geht – die Möglichkeit besteht, Erleichterungen zu schaffen. Das ist unser Ziel. Dass das nicht alles von heute auf morgen und über Nacht bei so vielen Einrichtungen geht – noch einmal: 970 allein in Sachsen –, ist, glaube ich, verständlich und nachvollziehbar. Man kann immer sagen: Ihr hättet das alles vorher wissen müssen. Aber wenn ich bis zum 15. Oktober nicht weiß, welche Tests angewandt werden, kann ich vorher keine bestellen. So einfach ist das. Mittlerweile gibt es eine Vielzahl von Tests, die im Umlauf sind, auch Unternehmen besorgen sich welche. Im Übrigen wird – auch das darf ich sagen – der Freistaat ebenfalls eine Reserve von Schnelltests anlegen. 100 000 Stück haben wir uns vorgenommen. Damit können wir da reagieren, wo wir schnell einsatzfähig sein müssen, wo wir schnell agieren müssen. Dort wollen wir helfen. Das Material ist bestellt. Dort wollen wir unterstützen. Das kann in dem einen oder anderen Fall auch eine Pflegeeinrichtung sein. Ich sage das deswegen, weil es an der Stelle die Eigenverantwortung gibt und ich nicht für eine Sammelbestellung zuständig bin. Da muss man die Zuständigkeiten wahren, weil es letztendlich um Gelder geht, die abzurechnen sind. Zweiter Vizepräsident André Wendt: Nun die Fraktion DIE LINKE, Frau Kollegin Schaper an Mikrofon 1. Bitte schön.

Protokoll ↗