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Prof. Dr. Roland Wöller

04.11.2020 Sitzungen 7/16

Nein. – Dem schwer verletzten Terroropfer wünschen wir eine vollständige Genesung und alles erdenklich Gute. Die jüngsten Terrorakte in Dresden, Paris, Nizza und Wien zeigen, dass vom islamistischen Extremismus nach wie vor hohe Gefahr ausgeht – in Deutschland und in Europa. Die Extremisten sehen in uns und in der Weise, wie wir leben, eine Gefahr für ihre Ideologien. Die Lehre, die wir daraus ziehen, ist klar: Wir müssen uns im Rahmen von Recht und Gesetz mit allen gebotenen Mitteln dagegen wehren. Der 20 Jahre alte Tatverdächtige aus Syrien ist jetzt in Haft. Dies ist ein zügiger Ermittlungserfolg der sächsischen Polizei, und dafür danke ich unseren Polizistinnen und Polizisten sehr. (Beifall bei der CDU sowie vereinzelt bei den BÜNDNISGRÜNEN und der SPD) Der Generalbundesanwalt hat dann die Ermittlungen übernommen. Der Tatverdächtige ist im Oktober 2015 in die Bundesrepublik Deutschland eingereist. Im Mai des darauf folgenden Jahres wurde er als Flüchtling anerkannt. (Zuruf von der AfD) Dann ist er durch verschiedene Straftaten aufgefallen, wie Bedrohung, Sachbeschädigung, Diebstahl und Körperverletzung. Zunächst war bei ihm keine ideologische Färbung erkennbar. Das Gesamtbild hat sich jedoch rasch geändert. Im August 2017 hat das Amtsgericht Dresden Haftbefehl gegen ihn wegen des dringenden Tatverdachts einer Anleitung zur Begehung einer schweren, staatsgefährdenden Gewalttat erlassen. Kurz darauf wurde der Haftbefehl vollstreckt. Seitdem saß der Tatverdächtige bis zum Tag seiner Entlassung am 29. September dieses Jahres durchgehend im Gefängnis. Kurz nach seiner Verhaftung hat ihn das Landeskriminalamt als Gefährder eingestuft. Später hat ihm das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge auch den Flüchtlingsstatus aberkannt und den subsidiären Schutzstatus abgelehnt, zugleich aber das Abschiebeverbot festgestellt. Vor seiner Haftentlassung hat das Landeskriminalamt gemeinsam mit der Justiz, der Ausländerbehörde Dresden, der Polizeidirektion Dresden und dem Landesamt für Verfassungsschutz einen engmaschigen Maßnahmenplan erstellt, um den Tatverdächtigen nach seiner Entlassung im Blick zu behalten: Führungsaufsichtsbeschluss, Verbleibskontrollen, Meldepflicht, Gefährderansprache und Observationsmaßnahmen. Geplant war also eine enge Betreuung, aber keine Bewachung. Es ist eine bittere Erkenntnis, dass dieses Verbrechen durch diese engmaschigen Maßnahmen nicht verhindert werden konnte. Selbst durch eine Rund-um-die-Uhr-Beobachtung ungeachtet der rechtlichen Zulässigkeit hätte diese schreckliche Tat leider nicht sicher verhindert werden können. Dennoch habe ich eine Überprüfung des gesamten Geschehens angeordnet, um festzustellen, ob alles ordnungsgemäß gelaufen ist. Meine Damen und Herren, solche Menschen wie der Täter haben nichts in der Mitte unserer freiheitlichen und friedlichen Gesellschaft zu suchen. Wer in unserem Land schwere Straftaten bis hin zum Mord begeht, kann nicht erwarten, dass er bei uns Schutz findet. Wenn Schutzbedürftige zu Gefährdern werden, haben sie ihr Gastrecht vollständig verwirkt. Seit 2011 befindet sich Syrien in einem Bürgerkrieg. Seit 2012 gilt in Deutschland ein Abschiebestopp nach Syrien. Diese Regelung wird regelmäßig überprüft und ist bislang immer wieder verlängert worden, zuletzt bis zum Ende dieses Jahres. Für die Zeit danach soll im Dezember auf der Innenministerkonferenz anhand aktueller Lageberichte aus dem Auswärtigen Amt neu entschieden werden. Der Freistaat Sachsen tritt seit 2018 – nicht erst jetzt – für die Abschiebung von Gefährdern und schweren Straftätern ein. Mit Blick auf Syrien müssen wir vor dem Hintergrund unseres eigenen vitalen Interesses prüfen, ob wir solche Straftäter und Gefährder nicht in befriedete Gebiete dieses Landes abschieben können; denn der Schutz unserer eigenen Bevölkerung hat Vorrang gegenüber dem Schutz von schweren Straftätern. (Beifall der Abg. Dr. Matthias Rößler und Christian Hartmann, CDU) Gefährder zu schützen gefährdet die Schützer selbst. Wir müssen die vollziehbar ausreisepflichtigen Straftäter abschieben dürfen und auch abschieben. Deshalb wird der Freistaat Sachsen in der Innenministerkonferenz Ende dieses Jahres der automatischen Verlängerung des Abschiebestopps nicht zustimmen. (Beifall bei der CDU) Einen Automatismus kann und darf es nicht mehr geben. Denkbar wäre auch ein beschränkter Abschiebestopp, der Gefährder und bestimmte schwere Straftäter ausnimmt. Ferner muss die Bundesregierung versuchen, Regelungen mit Drittländern zu vereinbaren, um diese Abschiebungen zu erleichtern. Ich weiß, dies alles setzt erhebliche diplomatische und politische Anstrengungen voraus; aber die Bundesregierung muss sich ernsthaft anstrengen und auch bereit sein, den finanziellen Preis dafür zu zahlen; (Zuruf von der AfD) denn das schulden wir den Opfern und den zahlreichen Flüchtlingen aus Syrien, die friedlich und gesetzestreu unter uns und mit uns leben, und das schulden wir unseren Bürgerinnen und Bürgern, die zu Recht von uns erwarten, dass wir ihre Sicherheit gewährleisten und ihnen ein Leben ohne Angst und in Frieden ermöglichen. Herzlichen Dank. (Beifall bei der CDU und des Abg. Albrecht Pallas, SPD) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Das war Staatsminister Prof. Wöller für die Staatsregierung. Nun hat sich an Mikrofon 7 Kollege Wippel postiert; vermutlich mit einer Kurzintervention.

Protokoll ↗