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Bürgerschaftssitzung vom 01.07.2026

01.07.2026 · 90 Redebeiträge · Originalprotokoll ↗

Beteiligte Fraktionen: SPD (19)AfD (19)CDU (17)GRÜNE (16)DIE LINKE (15)Senatorin (3)Senator (1)

Carola Veit SPD

Sehr geehrte Abgeordnete, meine Damen und Herren. Vor 25 Jahren, am 27. Juni 2001, wurde der Hamburger Kaufmann Süleyman Taşköprü in seinem Geschäft in der Schützenstraße in Altona erschossen. Der 31-jährige Familienvater wurde in Istanbul geboren und lebte seit 20 Jahren in Hamburg. Hier, mitten unter uns, hatte er gerade den Obst- und Gemüseladen übernommen und war dabei, sich eine Existenz für seine Familie aufzubauen. Die Ermittlungen nach der Ermordung leitete ein Polizeibeamter, der vor allem in den Bereichen Drogen und organisierte Kriminalität tätig war. Er vermutete eine Rivalität im Drogenmilieu als Tatmotiv, und die Ermittlungen wurden in diese Richtung gelenkt. Andere relevante Ermittlungspfade wurden jahrelang nicht einmal ansatzweise in den Blick genommen. Nach den Tätern wurde fast ein Jahrzehnt im Umfeld der Familie gefahndet. Noch viel schlimmer: Den eigentlich Betroffenen wurden kriminelle Machenschaften unterstellt. Quasi: "Da wird schon was dran sein." Hinzu kam, dass es in der Hamburger Polizei damals mindestens rassistische Strömungen gab, strukturellen Rassismus, sagen manche. Fest steht jedenfalls: In dieser schweren Zeit der Trauer, in der die Familie so dringend Unterstützung gebraucht hätte, erlitt sie durch Polizei, Medien, Nachbarschaft und Politik stattdessen Verdächtigungen und Ausgrenzung. Erst zehn Jahre nach der Tat kam die Wahrheit ans Licht, und das nur, weil sich die Täter, der sogenannte Nationalsozialistische Untergrund, selbst offenbarten. Zwischen 2000 und 2007 ermordete der NSU neun türkisch- und griechischstämmige Männer sowie eine Polizistin. Die Opfer wurden gezielt ausgewählt, weil sie aus Sicht der Täter:innen nicht deutsch waren. Was für ein hässliches Menschenbild, das wir zutiefst verurteilen! Über viele Jahre hinweg wurden bei den folgenden bundesweiten Ermittlungen Hinweise auf ein rechtsextremes Tatmotiv ignoriert. Unter Hunderten von Ermittler:innen gab es zu wenige, die in andere Richtungen schauten. Quellenschutz wurde über Aufklärung gestellt, Polizei und Verfassungsschutz misstrauten und behinderten sich gegenseitig. Landauf, landab wurden Akten zu Konfetti, und als hätte das NSU-Trio allein unterwegs sein können, wurde weder nach Netzwerken noch nach Unterstützern gesucht. 2001 hatte der Hamburger Verfassungsschutz gemeldet, rechter Terrorismus stelle gegenwärtig keine Bedrohung dar. Im Rückblick erscheinen diese Ansichten und die Naivität unbegreiflich, und sie sind beschämend. Es ist eine Bürde, das Versagen aufzuarbeiten, und es ist unsere Verpflichtung. Heute gedenken wir dem Hamburger Süleyman Taşköprü und sprechen seiner Familie unser tiefes Mitgefühl aus. Ihre Wunden kann die Zeit nicht heilen. Aber was wir tun können, ist, Verantwortung zu übernehmen, anzuerkennen, dass die behördlichen Strukturen in unserer Stadt damals auf dem rechten Auge blind waren, und dafür zu sorgen, dass institutioneller und gesellschaftlicher Rechtsextremismus in Zukunft keinen Platz in Hamburg hat. Man kann, darf und soll über den richtigen Weg dabei streiten. Das zeigt nicht nur Interesse, sondern es führt auch zu neuen Fragen, und das ist richtig so. Ich danke all den engagierten Personen in unserer Stadtgesellschaft, die sich seit vielen Jahren unermüdlich gegen Hass und Hetze, für Aufklärung und Aufarbeitung, gegen strukturellen Rassismus und rechten Extremismus einsetzen. Wir haben uns mit großer Mehrheit in der Bürgerschaft für ein Hamburger Forschungsprojekt entschieden, das einen Schlussstrich verhindern soll. Wir geben damit einen neuen Weg vor für einen unabhängigen Ansatz, ab von politischem Wettstreit und Medienspektakel. Warum und wie die staatlichen und auch die gesellschaftlichen Strukturen in Hamburg versagt haben, sollen die Forschenden herausfinden. Erstmals werden alle relevanten Quellen aus dem Bundesgebiet gründlich analysiert und in einen Zusammenhang zu Hamburg gesetzt. Das hat es so noch nicht gegeben, und es ist eine einmalige Chance. Und wenn es bedeutet, dass wir dafür den Generalbundesanwalt vor Gericht ziehen, weil er seine Akten mit nicht nachvollziehbaren Begründungen nicht herausrückt, dann machen wir das. Wir wollen nicht nur Erkenntnislücken schließen, deshalb wählen wir diesen neuen Ansatz. Wir wollen, dass sich etwas grundlegend verändert. Lassen Sie uns diesen Weg gemeinsam gehen. Wir sind es unserer Demokratie schuldig ebenso wie den Hinterbliebenen und unserer Stadt. Danke.

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Carola Veit SPD

Damit, meine Herren, Damen und Herren, Verzeihung, eröffne ich die heutige Sitzung und darf Ihnen zunächst noch mitteilen, dass der Bericht des Eingabenausschusses mit der Drucksachennummer 23/4472, das betrifft Top 12, zurückgenommen wurde. Wir kommen dann zur Aktuellen Stunde. Dazu sind vier Themen angemeldet worden. Von der GRÜNEN Fraktion: "Für besseren Schutz und Gerechtigkeit:" "Wir brauchen 'Nur Ja heißt Ja' im Sexualstrafrecht und bekämpfen Femizide". Von der Fraktion Die Linke: "Schulbegleitungen gestrichen, Mittagessen verteuert –" "Dressels Kürzungshammer trifft Schulen und soziale Infrastruktur". Dann die Anmeldung der AfD-Fraktion: "2.500 gewaltbereite Linksterroristen" "wollen den gesetzlich vorgeschriebenen Bundesparteitag" "der beliebtesten Partei Deutschlands verhindern –" "mit tatkräftiger Unterstützung der Kirchen, Gewerkschaften und der Hamburger Linkspartei". Und schließlich die Anmeldung, meine Damen und Herren, der SPD-Fraktion: "Hitzerekorde und Extremwetter:" "Hamburg geht die notwendigen Schritte für sozialverträgliche Klimaanpassung" "und setzt mit der Hamburg Sustainability Conference" "Impulse für internationale Zusammenarbeit beim Klimaschutz." Ich rufe das erste Thema auf. Sie erinnern sich, dass in den ersten Runden jeweils fünf Minuten Redezeit zur Verfügung steht, in den weiteren Runden dann drei Minuten. Und Frau Zagst startet für die GRÜNE Fraktion und maximal fünf Minuten.

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Lena Zagst GRÜNE

Sehr geehrtes Präsidium, liebe Kolleg:innen. "Ich war wie eingefroren, aber es fühlte sich an, als wäre ich nicht wirklich da." "Es war, als hätte jemand die Lichter in meinem ganzen Körper ausgeschaltet." "Ich konnte mich nicht bewegen, ich konnte nichts fühlen." Diese Schilderung einer Betroffenen von sexualisierter Gewalt steht beispielhaft dafür, dass unser Strafrecht Betroffenen auch 2026 immer noch nicht den vollständigen Schutz bietet. Denn wenn der entgegenstehende Wille nicht nach außen tritt, liegt nach geltendem Recht häufig keine Vergewaltigung vor. Und über die fehlende Berücksichtigung geschlechtsspezifischer Tatmotive bei den Tötungsdelikten haben wir bereits im vergangenen November ausführlich gesprochen. Deshalb hat Hamburg jetzt zwei Bundesratsinitiativen auf den Weg gebracht für ein konsensbasiertes Sexualstrafrecht nach dem Grundsatz: "Nur Ja heißt Ja". Und auf unser bürgerschaftliches Ersuchen hin für die ausdrückliche Berücksichtigung geschlechtsspezifischer Motive bei den Tötungsdelikten. Beide Initiativen verbindet derselbe Gedanke: Sie nehmen die Realität patriarchaler Gewalt ernst. "Nur Ja heißt Ja" beschreibt eigentlich eine Selbstverständlichkeit. Wer sexuelle Handlungen vornehmen möchte, der muss sich sicher sein, dass die andere Person das auch möchte. Denn niemand hat Anspruch auf den Körper eines anderen Menschen. Doch sexualisierte Gewalt und Femizide in der schlimmsten Ausprägung patriarchaler Kontrolle verbindet häufig genau das: der Anspruch auf Verfügbarkeit und Unterwerfung. Wir haben im Strafrecht bereits einiges erreicht. 2016 war der Grundsatz "Nein heißt Nein" ein Meilenstein, denn zuvor mussten sich Betroffene sogar aktiv wehren, damit eine Vergewaltigung angenommen wurde. Aber wir wissen heute, dass Betroffene bei Übergriffen häufig weder kämpfen noch fliehen noch widersprechen können, viele erstarren wie im Beispiel am Anfang. Genau dort besteht die Schutzlücke. Denn Schweigen ist kein Ja, Erstarren ist kein Ja, etwas aus Angst oder Überforderung über sich ergehen zu lassen, ist kein Ja. Deshalb muss sich die rechtliche Perspektive ändern. Gegen "Nur Ja heißt Ja" wird wie bei den Reformen zuvor auch eingewandt, es führe zu Beweisschwierigkeiten. Und schon bei der Einführung von "Nein heißt Nein" wurde auch in diesem Haus davor gewarnt, dass dadurch angeblich "sozial adäquates" Verhalten unter Strafe gestellt werden könnte. Diese tatsächlich unberechtigte Sorge um strafrechtliche Verfolgung unbescholtener Männer scheint so immer wieder über die Freiheit und Sicherheit von Frauen und anderen Betroffenen gestellt zu werden. Aber schwier... Aber schwierige Beweislagen, die gehören ganz grundsätzlich zum Strafrecht, und auch sonst richten wir deswegen aber nicht die Strafbarkeit danach aus, wie einfach oder schwierig später der Nachweis sein wird. Die Strafbarkeit beantwortet erst mal die Frage, welches Verhalten wir als Gesellschaft für inakzeptabel halten. Die Beweiswürdigung beantwortet erst anschließend, was sich im Einzelfall nachweisen lässt. Und natürlich gilt auch bei "Ja heißt ja" die Unschuldsvermutung und der Grundsatz "in dubio pro reo", daran ändert sich nichts. Die eigentliche Frage ist doch: Was gilt, wenn sich fehlender Konsens nachweisen lässt? Wir fordern: Nicht das Opfer muss erklären, warum es nicht deutlich genug Nein sagen konnte. Die Person, die sexuelle Handlungen vornehmen möchte, muss sich vergewissern, dass ein Ja vorliegt. Dass ein Beschluss für "Ja heißt Ja" auf der Justizminister:innenkonferenz jetzt im Juni nur knapp gescheitert ist, das hat uns gezeigt, die Debatte ist in Bewegung. Noch vor wenigen Jahren wäre so ein Ergebnis kaum vorstellbar gewesen, und ich freue mich ausdrücklich darüber, dass sich dafür nun auch Stimmen öffnen, die vorher skeptisch gegenüber diesem Ansatz waren. Wir kämpfen für ein Strafrecht, das Schutzlücken schließt, ein Strafrecht, das Betroffene nicht erst schützt, wenn sie laut genug Nein sagen konnten, ein Strafrecht, das geschlechtsspezifische Gewalt klar benennt, besonders auch dann, wenn sie tödlich endet. Sexuelle Selbstbestimmung und der Schutz vor patriarchaler Gewalt sind keine Nebensache unseres Rechtsstaats, sie gehören zu seinem Kern. Deshalb bitte ich Sie alle, werben Sie bei Ihren Kolleg:innen in den anderen Bundesländern dafür, den Bundesratsinitiativen zuzustimmen, und lassen Sie uns diese wichtigen Schritte gemeinsam gehen! Vielen Dank.

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Sarah Timmann SPD

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen. Es ist schon ziemlich ernüchternd, diese Debatte 2026 immer noch führen zu müssen, wenngleich man zur Wahrheit dazu auch sagen muss, dass 2016 ein Durchbruch war. Anfang des Monats – Frau Zagst hat es gesagt – tagte die Justizministerkonferenz hier in Hamburg. Dort hatte man die Chance, gemeinsam zu sagen: "Genug diskutiert, wir schließen die Schutzlücke jetzt." Passiert ist es leider nicht. Also führen wir die Debatte gerne weiter, obwohl wir doch längst wissen, worüber wir reden. Wir wissen, dass Betroffene sexualisierter Gewalt das häufig nie zur Anzeige bringen. Wir wissen, dass viele Jahre brauchen, um überhaupt darüber sprechen zu können. Und wir wissen auch, dass Menschen in solchen Situationen nicht immer so reagieren, wie diejenigen es erwarten, die selbst noch nie in so einer Situation waren. Und trotzdem tun wir manchmal noch so, als wäre das alles eine neue Erkenntnis. Ich bin mir ziemlich sicher, dass wir heute zumindest einmal in dieser Debatte hören werden: "Oh Gott, wo kommen wir denn da hin, wenn wir jedes Mal ein Ja hören müssen?" Und ehrlich gesagt zeigt das vor allem eins: Es fehlt das Verständnis davon, worum es bei "Ja heißt Ja" eigentlich geht. In 40 bis 70 Prozent der Vergewaltigungen fällt das Opfer in eine sogenannte Schockstarre. Frau Zagst hat eingangs ein Praxisbeispiel gezeigt, wo genau das der Fall war. Wer nach oder während eines Überfalls ebenfalls erstarrt, der wird nicht gefragt: "Warum hast du dich denn nicht gewehrt? Warum hast du denn nicht lauter Nein geschrien?" Nur Betroffene sexualisierter Gewalt müssen sich diese Frage bis heute anhören. Dabei reagiert ihr Körper genauso wie jeder andere Körper in einer Extremsituation. Und daran ist nichts falsch und auch nichts verdächtig. Auf der Justizministerkonferenz hat Bayern gesagt, es gäbe keine relevanten Schutzdefizite. Wenn es keine Schutzdefizite gibt, warum diskutieren wir dann jedes Jahr erneut über Schockstarren und wie wir die rechtlich bewerten sollen? Warum diskutieren wir dann über längere Verjährungsfristen bei Vergewaltigungen? Und warum berichten Beratungsstellen und Betroffene seit Jahrzehnten von denselben Problemen? Ich glaube, wir gucken bis heute auf die falsche Person, und das auch, weil unser Sexualstrafrecht die falschen Fragen in den Mittelpunkt stellt. Mit "Ja heißt Ja" würden wir endlich fragen: Wo war denn eigentlich die Zustimmung? Woher nahm der Täter die Gewissheit, dass Einvernehmen vorlag? Das ist doch der eigentliche Punkt. Und genau deshalb gibt es hier offensichtlichen Handlungsbedarf, und genau deshalb müssen wir darüber reden, wie wir unser Sexualstrafrecht weiterentwickeln. Und... Und auch wenn es manche in der Debatte so darstellen: Das ist weder der Untergang des Abendlandes noch der Untergang des unbeschwerten Datings, wenn sich Menschen tatsächlich davon überzeugen, dass ihr Gegenüber damit einverstanden ist, was sie gerade tun. Und dann kommt häufig das vermeintliche Totschlagargument, das juristische, "Nur Ja heißt Ja" führe zu einer Beweislastumkehr. Das sei rechtsstaatlich nicht vertretbar und den Beschuldigten nicht zuzumuten. Frau Zagst hat das gesagt, aber auch bei dem von uns geforderten Modell gilt die Unschuldsvermutung. Und auch dann muss die Staatsanwaltschaft eine Straftat natürlich nachweisen. Und auch dann gilt der Grundsatz "in dubio pro reo" – " im Zweifel für den Angeklagten". Niemand will daran rütteln, wirklich niemand. Aber natürlich bleiben solche Situationen oft Aussage-gegen-Aussage-Delikte. Aber die Frage ist doch, welchen Maßstab unser Strafrecht an die sexuelle Selbstbestimmung legt. Und da finde ich, da finden wir: Zustimmung ist der richtige Maßstab. Auf Bundesebene zeichnet sich ja jetzt auch eine Einigung ab, das Prinzip "Nur Ja heißt Ja" zumindest für Minderjährige einzuführen, immerhin. Aber es zeigt eben auch den Widerspruch, denn offenbar trauen wir es einem 17-Jährigen zu, sich zu vergewissern, ob Zustimmung vorliegt. Bei Erwachsenen, da ziehen wir dann die Grenze. Das ergibt keinen Sinn. Oder... Auch das EU-Parlament hat mit großer Mehrheit vor Kurzem die Einführung einer einheitlichen strafrechtlichen Definition von Vergewaltigung inklusive Zustimmungserfordernis gefordert. Viele europäische Staaten sind diesen Weg längst gegangen. Dort ist weder der Rechtsstaat zusammengebrochen, Herr Walczak, noch die Unschuldsvermutung abgeschafft worden. Leider hat die Justizministerkonferenz die Chance verpasst, sich für "Ja heißt Ja" auch für Erwachsene auszusprechen, aber aufgeschoben ist zum Glück ja nicht aufgehoben. Bald kommt die Debatte in den Bundesrat. Deshalb, liebe Kolleginnen und Kollegen, vor allem der Union, überzeugen Sie Ihre Parteifreunde, machen Sie das Richtige und stimmen Sie für "Ja heißt Ja" im Bundesrat. Vielen Dank.

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Richard Seelmaecker CDU

Ja, vielen Dank, Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Kollegen. An manchen politischen Vorhaben weiß man ja schon bei der Überschrift, wie es so gehandhabt wird. Und bei dieser Debatte ist es, glaube ich, auch wieder. "Nur Ja heißt Ja" ist wieder so ein Fall. Denn wer hier fragt: "Ist das eigentlich ein gutes Gesetz, was hinter dieser Kampagne steht?", dann steckt man ganz schnell hinter dem moralischen Verdacht nach dem Motto: "Na, wer dagegen ist, der muss wohl für das Gegenteil sein." Und das, meine Damen und Herren, würde der Sache schlichtweg nicht gerecht werden, denn das wäre moralische Einschüchterung, und wir müssen bei diesem Thema ganz präzise sein und nicht emotional. Ja, meine Damen und Herren, wir wollen Schutz vor sexuellen Übergriffen, ja, wir wollen Respekt und Selbstbestimmung, aber unsere Aufgabe als Parlament ist es nicht, für gute Gefühle zu sorgen, sondern gute Gesetze zu machen. Und gute Gesetze erkennt man dann auch noch, meine Damen und Herren, wenn die Emotionen runtergekocht sind und am Ende die Rechtsanwendung greift. Und die Botschaft, die Sie senden wollen, bei der Botschaft sind wir uns sehr wohl einig, meine Damen und Herren. Die Botschaft lautet eindeutig: Sexuelle Handlungen müssen auf wechselseitigem Konsens beruhen. Punkt. Nichts anderes. Was uns in der Sache voneinander trennt, meine Damen und Herren, ist der Versuch, das über die Verschärfung des Strafrechtes zu machen. Warum? Weil die Änderungen, die wir auf CDU-Initiative damals 2014 angeschoben haben und die auf der damaligen Ministerkonferenz beschlossen und dann umgesetzt wurde, "Nein heißt Nein", die beinhaltet das, was Sie in Wirklichkeit schon haben. Der Punkt in Ihrem Gesetzesentwurf, den wir ja heute hier gar nicht debattieren, der ist ja gerade abgelehnt worden in der Ministerkonferenz, und zwar zurecht, aus sachlichen, aus inhaltlichen Gründen, denn, meine Damen und Herren, ich hab's noch mal rausgesucht, ich zitiere 177 Absatz 2 Ziffer 1: "Ein Täter wird ebenso bestraft, wenn der Täter ausnutzt, dass die Person nicht in der Lage ist," "einen entgegenstehenden Willen zu bilden oder zu äußern." Also das, was Sie hier genannt haben, ist schon Bestandteil des Gesetzes. Richter können das heute schon anwenden. - Sie gestatten die Zwischenfrage von Frau Timmann? - Ja, bitte, bitte. Ja, vielen Dank für die Zulassung der Zwischenfrage. Ich frag mich, ich hab mir auch im Rahmen der Literaturrecherche 177/2 angeguckt, und mir ist sehr stark aufgefallen, dass die Rechtsprechung Schockstarren aber in der großen Masse eben nicht unter 177/2 subsumiert. Wie erklären Sie sich das? Ja, das ist ganz einfach, deswegen hat die Kollegin Zagst eben ganz richtig von einem neurologischen Schock gesprochen. Und das ist genau richtig. Bei einem neurologischen Schock ist es nämlich genau so, das ist der Fall des 177 Absatz 2 Ziffer 1. Und, meine Damen und Herren, ich komm gleich zur weiteren Auslegung, denn wir kommen ja später zur Praxis. Ja, Sie haben hier einen sehr emotionalen Fall geschildert, sicherlich richtig. Ich will Ihnen aber versuchen näherzubringen, was das in der Praxis bedeuten würde, meine Damen und Herren, nämlich nicht mehr, dass das Nein zählt, sondern das nachweisbare Ja. Und dann heißt es auf einmal nicht mehr, "Gab es einen erkennbar entgegenstehenden Willen, den das Gericht berücksichtigen muss," sondern: "Kann bewiesen werden, dass genug Zustimmung vorhanden ist?" Dann müssen wir uns doch aber in der Realität fragen: Wo findet denn Intimität statt, meine Damen und Herren? Es findet doch nicht hier im Plenarsaal statt, meine Damen und Herren. Es gibt doch keinen Notar, der daneben steht und am Ende irgendetwas beurkundet, oder zwei Zeugen, sondern das ist eine intime Situation. Das ist doch die Realität häufig. Was soll denn dann... Was möchten Sie denn den Richtern an die Hand geben? Sollen die am Ende ein Formular dabei haben? Einwilligung auf Intimität bis auf Widerruf? Wollen Sie nach sieben Minuten noch mal nachfragen? Das sind doch die praktischen Fragen, die am Ende ein Gericht zu beurteilen hat, wenn solche Fälle zu Gericht kommen, meine Damen und Herren. Und das ist bitterernst. Und schlechte Gesetze helfen den Opfern nicht. Und die Justizminister haben das offenbar ganz genauso gesehen. - Ja. - Sie gestatten die Zwischenfrage von Herrn Pein? - Ja bitte, ja. - Bitte, Herr Pein. - Bitte! Herr Seelmaecker, das Problem, das Sie eben geschildert haben mit der Beweisfrage, weil ja möglicherweise niemand dabei ist, insbesondere keine Richterin oder Richter, die stellt sich sowieso grundsätzlich und zwar egal, ob Sie jetzt für "Nein ist Nein", "Ja ist Ja" stimmen oder nicht. Diese Problematik werden Sie nie auflösen können. Dann benutzen Sie das bitte aber auch nicht als Argument für eine wirklich angemessene Reform. Sehen Sie, Herr Pein, und das ist doch genau der richtige Punkt, den Sie da ansprechen. Das ist genau der richtige Punkt. Wir brauchen doch nicht immer mehr Dinge in ein Gesetz schreiben, die am Ende nicht umsetzbar sind. Damit helfen Sie niemandem. Sie müssen daran denken, wie die praktische Rechtsanwendung ist, meine Damen und Herren. Und in dieser Situation wird doch kommuniziert mit Worten, mit Verhalten, mit Nähe, mit Körpersprache, also mit vielen Dingen. Und natürlich gilt: Angst ist kein Ja, Druck ist kein Ja, Erstarren ist kein Ja. Darüber müssen wir doch gar nicht hier diskutieren. Da verstehe ich die Empörung gar nicht, denn wie gesagt, das deckt das Gesetz bereits ab, meine Damen und Herren. Und das, was Sie hier wollen, das können Sie nicht entsprechend durch das Strafrecht reparieren, noch dazu mit einem Verbrechenstatbestand in Ihrem Gesetzesentwurf – wer ihn gelesen hat, da schreiben Sie sogar die "Fahrlässigkeit" da rein. Müssen Sie mal drüber nachdenken, was das am Ende für Staatsanwälte und Richter bedeuten soll, wo genau die Abgrenzung denn stattfinden soll, meine Damen und Herren. Und da sind wir genau bei dem Punkt, der eben schon einmal nur genannt wurde, aber abstrakt hineingeworfen: Selbstverständlich kollidiert das doch in der Praxis mit der Unschuldsvermutung. Ein Richter wird sich seine Überzeugung bilden, und das tut er ja auch in diesen Fällen, die ich hier geschrieben habe, die wir heute im Gesetz haben. Und wenn er genug Anhaltspunkte hat, dass er sagt: "Ich glaube der Zeugin", dann glaubt er der Zeugin und dann wird er entsprechend verurteilen. Dafür, so viel Zutrauen sollten wir in unsere Gerichte haben, die die entsprechende Erfahrung und Lebenserfahrung und das entsprechende Wissen haben, meine Damen und Herren. Aber die Unschuldsvermutung würden Sie mit diesem Prinzip genau umdrehen. Und das, meine Damen und Herren, können Sie in einem Rechtsstaat nicht tun. Sie können nicht von "Beweise die Schuld" in "Beweise deine Unschuld"... Das ist zu viel! Meine Damen und Herren, wir sind verantwortlich für Freiheit, wir sind verantwortlich für Rechtssicherheit und wir sind auch verantwortlich für Verhältnismäßigkeit. Und deswegen sagen wir ganz klar: Ja zum Schutz, Ja zu Respekt und Ja zur harten Verfolgung von Straftaten, insbesondere die gegen die sexuelle Selbstbestimmung meistens von Frauen verstoßen, meine Damen und Herren. Aber wir sagen Nein zu einem Strafrecht, das menschliche Beziehungen mit der vermeintlichen Präzision eines Behördenformulars versehen soll, meine Damen und Herren. Das geht nicht, denn unser Rechtsstaat ist das Fundament, auf dem unsere Freiheit, unser Recht gleichermaßen beruhen. Vielen Dank.

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Hila Latifi DIE LINKE

Sehr geehrtes Präsidium, liebe Kolleg:innen! Sex braucht Zustimmung, und Zustimmung braucht ein klares Ja. Diese Klarheit hätten die Justizminister:innen rechtlich verankern und das Sexualstrafrecht an die Realität von Betroffenen anpassen können. Sie hatten die Möglichkeit, anzuerkennen, dass Betroffene nicht immer mit Gegenwehr auf Gewalt reagieren, dass viele Betroffene in Schockstarre verfallen, dass sie nicht schreien, nicht kämpfen, nicht fliehen. Die Ablehnung durch die Justizminister:innenkonferenz überrascht nicht, wenn man bedenkt, dass nicht vor allzu langer Zeit die Merz-CDU noch gegen die Strafbarkeit von Vergewaltigung in der Ehe gestimmt hat. Das ist schon sehr präzise. Dennoch hat sie weitreichende Folgen für Betroffene, denn sie sind es, die weiterhin in der Beweispflicht bleiben. Sie tragen die Verantwortung, obwohl sie diejenigen sind, die Gewalt erlebt haben und traumatisiert worden sind. Im vergangenen Jahr wurden mehr als 14.000 Vergewaltigungen, sexuelle Nötigungen und besonders schwere sexuelle Übergriffe erfasst. Seit 2018 ist die Zahl um 72 Prozent gestiegen. Auch in Hamburg lässt sich diese Entwicklung sehr deutlich zeigen: 12 Prozent mehr Vergewaltigungen im Vergleich zum Vorjahr, und nur ein Bruchteil dieser Vorfälle werden überhaupt verurteilt. Wir sehen doch, dass sexualisierte Gewalt kein Einzelfall ist. Wir wissen doch, dass 40 bis 70 Prozent der Betroffenen in Schockstarre verfallen. Wieso ist die entscheidende Frage bei sexualisierter Gewalt, ob ein Nein laut genug, deutlich genug oder sichtbar genug gewesen ist? Die Frage muss doch sein: Gab es Zustimmung? Besonders absurd finde ich diese Debatte auch deshalb, weil sich das ganze Jahr über auf das spanische Modell bezogen wurde. Die Bundesregierung hat die elektronische Fußfessel eingeführt und begründet sie mit Verweis auf das spanische Modell. Das spanische Modell besteht aber aus drei Säulen: Prävention, Schutz und Unterstützung, Strafverfolgung und Täterarbeit. Wer von Spanien spricht, aber gegen "Nur Ja heißt Ja" stimmt, zeigt wieder einmal, dass Gewaltschutz instrumentalisiert wird, um Überwachung und Strafverfolgung durchzusetzen. Wenn es aber um Selbstbestimmung, Betroffenenrechte und institutionelle Veränderungen geht, dann bleibt von diesem Anspruch wenig übrig. Wir müssen uns heute auch fragen, welche Verantwortung wir hier in Hamburg tragen. Es reicht nicht, auf die Justizminister:innenkonferenz zu zeigen. Es reicht auch nicht, einen Werbeblock für die Bundesratsinitiative hier zu schalten. Wir müssen hier ganz klar uns fragen, welche Mittel wir bereitstellen können, um Maßnahmen umzusetzen, die hier in Hamburg umgesetzt werden können. Solange das Prinzip "Nur Ja heißt Ja" nicht gilt, brauchen wir einen besseren Schutz für Betroffene von Gewalt. Hier können wir Prioritäten setzen. Hier können wir Geld in die Hand nehmen. Hier können wir handeln. Warum fehlen in Hamburg noch immer Frauenhausplätze? Warum kämpfen Beratungsstellen um Finanzierung? Warum gibt es keine systematische Schulung von Polizei und Justiz? Letzte Woche haben Sie, Frau Senatorin Schlotzhauer, die noch nicht da ist... Letzte Woche haben die Senatorin und die zuständigen Fachberater:innen ein Schreiben von 20 Hamburger Fachberatungsstellen, Frauenhäusern und Gewaltpräventionsprojekten erhalten. Darin äußern sie große Sorge und kritisieren, dass sie bislang nicht in die Umsetzung des Gewalthilfegesetzes einbezogen werden. Dieser Prozess verläuft derzeit völlig intransparent und ohne die fachliche Expertise derjenigen, die am besten wissen, wie ein bedarfsgerechtes und langfristig abgesichertes Gewalthilfesystem in Hamburg aussehen kann. Auch an Sie, Herr Senator Dressel, ist dieser Brief adressiert, denn Gewaltschutz beginnt mit Hamburger Haushaltsentscheidungen. Ihr Haushalt spielt den Tätern in die Hände. Also ziehen Sie sich jetzt nicht zurück auf Ihr politisches Scheitern im Bundesrat! Die Istanbul-Konvention verpflichtet auch die Länder dazu, Betroffene wirksam zu schützen. Setzen Sie sie endlich um! Danke.

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Eugen Seiler AfD

Sehr geehrtes Präsidium, werte Abgeordnete und Zuschauer! Heute diskutieren wir über die Einführung eines sogenannten "Ja heißt Ja"-Prinzips. Die GRÜNEN verkaufen uns das als großen Fortschritt für den Schutz von Frauen. Doch die entscheidende Frage lautet: Wird dadurch auch nur eine einzige Vergewaltigung verhindert? Nein. Denn Vergewaltiger handeln nicht deshalb, weil ihnen die juristische Definition von Zustimmung unklar wäre. Vergewaltiger handeln, weil sie bewusst die Selbstbestimmung, die Würde und die körperliche Unversehrtheit ihrer Opfer missachten. Und genau deshalb ist dieser Antrag ein Paradebeispiel für die Politik der GRÜNEN. Man bekämpft Symptome, statt Ursachen zu bekämpfen. Was hier vorgeschlagen wird, offenbart auch eine bemerkenswerte Lebensferne. Die GRÜNEN scheinen zu glauben, menschliche Beziehungen ließen sich wie ein Verwaltungsverfahren organisieren. Als würden Menschen vor jeder intimen Begegnung zunächst einen rechtlichen Prüfungsbogen ausfüllen. Zwischenmenschliche Beziehungen leben von Vertrauen, von Nähe, von gegenseitigem Verständnis. Das Problem sexuelle Gewalt entsteht nicht dadurch, dass zwei Menschen einander missverstehen. Das Problem sexuelle Gewalt entsteht dadurch, dass Täter die Grenzen anderer Menschen bewusst missachten. Und genau deshalb wird auch dieser Antrag keinen Vergewaltiger aufhalten. - <i>Das steht gar nicht im Antrag.</i> - Aber die Idee. Während Frauen Angst haben, nachts allein unterwegs zu sein, beschäftigen sich die Regierungsfraktionen mit theoretischen Konstrukten aus dem Hörsaal. Die Zahl der Vergewaltigungen ist von Jahr zu Jahr gestiegen. Seit 2018 sind die Fallzahlen der Vergewaltigungen bundesweit um rund 72 Prozent hochgeschossen. Und auch bei der Frage nach den Tätern dürfen wir nicht wegsehen. - <i>Jetzt kommt's wieder.</i> - Ja, natürlich. Nach Angaben der Bundesregierung lag der Anteil nichtdeutscher Tatverdächtiger bei Vergewaltigungen im Jahr 2025 bei sage und schreibe 38 Prozent. Bei 788 Gruppenvergewaltigungen im Jahr 2024 lag der Anteil nichtdeutscher Tatverdächtiger zuletzt sogar bei rund 51 Prozent. Niemand behauptet, dass jeder Ausländer ein Straftäter sei. Das wäre falsch. Aber genauso falsch ist es, statistische Auffälligkeiten zu ignorieren, weil sie politisch unbequem sind. Die Bürger erwarten, dass wir handeln. Handeln heißt, Straftäter hart zu bestrafen. Handeln heißt, ausländische Sexualstraftäter konsequent auszuweisen und abzuschieben, wo immer die rechtlichen Voraussetzungen vorliegen. Wer Frauen vergewaltigt, hat jedes Gastrecht verwirkt. Der Schutz unserer Bürgerinnen muss wichtiger sein als die Interessen von Tätern. Wie dramatisch die Folgen politisches Wegsehens sein können, hat Hamburg 2023 selbst erlebt. Im Stadtpark-Fall hat unsere... Der Stadtpark-Fall hat unsere Stadt tief getroffen. Eine damals 15-jährige Jugendliche wurde von neun migrantischen jungen Männern vergewaltigt. Ein Verbrechen, das weit über Hamburg hinaus Entsetzen ausgelöst hat. <i>Auch das Urteil!</i> Hätte die neue Regelung "Ja heißt Ja" diese Tat verhindert? Mit Sicherheit nicht. Keine Frau wird sicherer, weil Juristen eine neue Definition im Gesetz schreiben. Die AfD lernt daraus, dass die Sicherheit von Frauen nicht durch ideologische Debatten entsteht, sondern durch konsequentes staatliches Handeln. Warum wollen Sie das Rad eigentlich ein zweites Mal erfinden? Schauen Sie bitte nach Spanien! Dort wurde das Prinzip "Ja heißt Ja" schon 2022 eingeführt. Hat es was gebracht? Nein. Die Zahl der Straftaten hat sich inzwischen fast verdoppelt. Jede politische Maßnahme muss sich an einer einfachen Frage messen lassen: Macht sie Frauen tatsächlich sicherer? Auf diese Frage bleiben die GRÜNEN heute die Antwort schuldig. Und deshalb lehnen wir diese geplante Änderung ab. Vielen Dank.

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Anna Gallina Senatorin

Sehr geehrte Frau Präsidentin, verehrte Abgeordnete! Ich glaube, wir müssen ein paar Dinge sortieren. Herr Seelmaecker, ich find es ja immer gut, wenn man in eine Debatte eintritt und vorher dann den Gegenstand sozusagen auch noch mal genauer betrachtet hat. Hamburg hat keinen Gesetzentwurf in den Bundesrat eingebracht zum "Nur Ja heißt Ja", sondern einen Entschließungsantrag. Insofern wäre das vielleicht ganz gut gewesen, Sie hätten das vorher einmal wahrgenommen. Dann hätten Sie uns hier nicht mit einem nicht vorliegenden Gesetzentwurf konfrontieren müssen. Vielleicht auch zur Aufklärung... Vielleicht auch zur... Also: Wir haben einen Antrag in die Justizminister:innenkonferenz eingebracht. Da bringen wir auch keine Gesetzentwürfe ein. Das sind in der Tat auch Aufforderungen an den Bund. Das ist wie mit jeder Fachministerkonferenz. Wir haben an der Stelle die Zustimmung des Kollegen Heinz, ein CDU-Kollege aus Hessen, bekommen, der sehr klar identifizieren konnte, dass es sich hier um ein wichtiges Frauenschutzthema handelt. Also insofern gibt es auch innerhalb der CDU in der Tat Beweglichkeit. Und viele Kolleginnen und Kollegen haben sich in der näheren Beschäftigung mit der Materie auf der Konferenz auch offen gezeigt, diese Debatte weiterzuführen. Das machen wir gerade im Bundesratsverfahren. So viel mal zur Einordnung. Und das... Was mich wirklich ein bisschen besorgt, ist, wir haben ja einen sehr klaren Befund, was das aus meiner Sicht eklatante Schutzdefizit von Frauen in dieser Gesellschaft angeht beim Thema Gewalt. Es sind ja auch Ihre Bundesminister:innen gewesen, die die LeSuBiA-Studie vorgestellt haben. Und ich wundere mich etwas, dass Sie nicht besorgt, dass die Anzeigebereitschaft nur bei 3 Prozent liegt. Wenn man das hochskaliert mit den Zahlen, die wir zuletzt gehabt haben, dann kommen wir hier zu Millionen von Straftaten im Jahr. So um die 4 Millionen müssen wir vermuten aufgrund der Dunkelzifferforschung. Und das heißt doch, dass wir extrem gehemmt sind aktuell in der Verfolgung schwerer Gewaltverbrechen. Und es wundert mich, dass ich von Ihnen noch keinen Vorschlag dazu gehört habe, wie wir denn da weiterkommen können. Anstatt dessen... Anstatt dessen stellen Sie sich hierhin und fordern gute Gesetze ein. Das ist ja immer erst mal ein sinnvoller Maßstab, da bin ich bei Ihnen. Gleichzeitig haben wir seit 2024 den klaren Befund, dass Deutschland sich mit seinem Sexualstrafrecht eben nicht ausreichend gekümmert hat, um die Voraussetzungen oder beziehungsweise die Vorgaben der Istanbul-Konvention, die wir ja ratifiziert haben, zu erfüllen. Insofern würde ich mal sagen, zumindest in der Bestandsaufnahme muss doch klar sein, dass das Gesetz an der Stelle eben nicht genug trägt. Sie haben dann... Sie haben dann noch mal ausgeführt, dass der Absatz 2 Nummer 2 des 177 StGB auch schon mehr ist als nur "Nein heißt Nein", das ist auch richtig, und sozusagen eine Zustimmung erfordert. Wenn wir uns das in der Rechtsanwendung angucken, und das hat die Kollegin Timmann eben Ihnen auch noch mal versucht mit auf den Weg zu geben, dann sehen wir aber, dass wir vor einem erheblichen Problem stehen. Ermittler und Gerichte müssen nämlich klären, ob jemand nur passiv war oder tatsächlich in einer Schockstarre steckte. Das ist ein ziemlich schwieriger Nachweis, wie man den führen will. Und deswegen haben wir tatsächlich an der Stelle in der Rechtsanwendung ein Problem, das uns auch als solches beschrieben wird. Und bezogen auf den Täter bedeutet das, der Täter kann immer behaupten, dass die andere Person nur passiv gewesen ist. Er kann immer diese Schutzbehauptung aufstellen, dass er nicht festgestellt hat, dass es sich dabei um eine Schockstarre handelt. Und deswegen haben wir immer ein Problem, den Vorsatz an dieser Stelle nachzuweisen. Ich glaube nicht, dass das ein gutes Gesetz ist. Und auch in der Passivität stecken ja Probleme drin, die Sie, glaube ich, selber auch benannt haben, wenn es nämlich um Überforderung im Tatmoment geht, um körperliche Unterlegenheit geht, möglicherweise auch um Machtverhältnisse, die eine Rolle spielen. Das sind alles Aspekte, mit denen wir heute auch nicht gut zurechtkommen unter "Nein heißt Nein". Und deswegen ist eine Weiterentwicklung des Sexualstrafrechts auf eine konsensbasierte Lösung ganz zentral. So. Und um das auch klarzumachen: Niemand muss einen Vertrag unterschreiben, denn die fachliche Debatte dreht sich immer, schon die ganze Zeit und es war nie anders, um ein konkludentes Ja. Und dann gibt es noch 15 europäische Länder, die haben sich gedacht: "Mensch, wir trauen uns das zu, wir kriegen das hin!" Und die machen das einfach. Die kommen total zurecht. Die haben auch gar kein Problem mit der Unschuldsvermutung, die Sie ja in der Tat an anderer Stelle, wenn es irgendwie um das Überwinden der körperlichen Unversehrtheit und Integrität geht, auch nicht ins Feld führen in dieser Debatte. Außerdem gibt es... Und das möchte ich Ihnen einfach auch noch mal ans Herz legen, sozusagen dieser Betrachtungsweise näherzutreten, weil wir ja in grundsätzlichen Annahmen offensichtlich sehr weit noch auseinander sind. Aber in Europa gibt es nicht nur die Beschlüsse, die die Kolleg:innen eben schon erwähnt haben, sondern es gibt auch eine aktuelle Verständigung auf die sogenannte CSA-Richtlinie. Das ist eine Richtlinie zum Schutz von Kindern vor sexuellem Missbrauch in Europa. Und diese Richtlinie wird uns vorgeben, und zwar sehr zügig vorgeben, "Nur Ja heißt Ja" für Jugendliche zu normieren. Das werden wir umsetzen müssen. Das ist in der Bundesregierung auch konsentiert. Was ist die Konsequenz daraus? Die Konsequenz daraus wird sein, wenn wir uns nicht insgesamt für ein konsensbasiertes Sexualstrafrecht entscheiden, dass wir sagen, bei der 17-Jährigen, da legen wir für den Täter den Maßstab an "Nur Ja heißt Ja" und bei der 18-Jährigen tun wir das nicht. Da sagen wir: "Du hättest dich mal besser lautstark zu Wort gemeldet." Das ist doch nicht sinnvoll. Das muss doch auch für Sie rechtsdogmatisch ein Problem aufwerfen. Also die Entwicklung, die geht in eine... Die Entwicklung geht in diese Richtung, in der wir zu einem konsensbasierten Sexualstrafrecht kommen müssen. Man kann das jetzt natürlich noch mit allen möglichen Scheinargumenten verzögern, übrigens Argumente, die wir vor "Nein heißt Nein" auch alle schon gehört haben, die sich alle nicht bewahrheitet haben in der Praxis. Ich rate dringend davon ab, denn wahnsinnig viele Frauen in diesem Land werden täglich Opfer von Vergewaltigung, von Sexualstraftaten. Und es ist mal an allererster Stelle, dass wir das materielle Recht verbessern, damit sie sich dann auch effektiv wehren können. Ich möchte aber auch eins sagen: Das wird nicht dazu führen, dass damit alle Probleme vom Tisch sind. Ich hab nicht die Projektion darauf, dass mit einer solchen Regelung sozusagen sich alles erledigt hat. Natürlich gibt es viele Fragen in der Prozessgestaltung selber beispielsweise. Hamburg hat aus guten Gründen jetzt Anfang des Jahres Spezialkammern eingeführt am Landgericht, weil wir das wichtig finden, dass wir mehr Spezialisierung vorhalten, damit mehr Vertrauen auch in einen solchen Prozess von den entsprechenden Opferzeuginnen gewonnen werden kann. Es ist wichtig, dass das Thema psychosoziale Prozessbegleitung gestützt wird. Das wird ja auch von Ihrer Bundesregierung dankenswerterweise mit vorangetragen. Also da gibt es einiges, was wir noch darüber hinaus tun müssen. Aber erst mal die materielle Rechtsgrundlage schaffen, damit der Istanbul-Konvention entsprechen und auch dem richtigen Trend in Europa, das ist absolut zeitgemäß. Und insofern möchte ich wirklich auch noch mal an Sie appellieren, da mit beizutragen, dass wir diesen Weg jetzt auch zügig gehen können. Vielen Dank.

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Mareike Engels GRÜNE

Frau Präsidentin, verehrte Kolleg:innen! Viel zu lange wurde patriarchale Gewalt bagatellisiert, wurde grenzüberschreitendes Verhalten bis hin zu sexualisierter Gewalt normalisiert. Ich erinnere daran: Erst 1998 wurden Vergewaltigungen in der Ehe unter Strafe gestellt, und erst 2016 wurde der Grundsatz "Nein heißt Nein" im Sexualstrafrecht verankert. Und auch damals hat Herr Seelmaecker beziehungsweise die CDU schon mit ähnlich abstrusen Argumenten hier im Saal gegen diese Reform argumentiert. Dabei kann quasi jede Frau, sehr wahrscheinlich auch in diesem Saal, hier unten wie auch oben, Ihnen von grenzüberschreitendem Verhalten, von sexueller Belästigung und oft auch von sexualisierter Gewalt berichten, körperlich wie verbal. Jede Frau hat irgendwas zu erzählen, und zur Wahrheit gehört daher auch: Unter uns in diesem Saal werden auch Männer sein, die sich bereits grenzüberschreitend verhalten haben und die sexuelle Selbstbestimmung von Frauen missachtet haben. Anders gehen die Zahlen einfach nicht auf. Es können nicht immer einfach nur die anderen gewesen sein. Heute sprechen wir über die schlimmsten Formen dieser Gewalt. Wir brauchen endlich eine Reform des Sexualstrafrechts und die Verankerung von Femiziden als Mord, um Frauen besser zu schützen. Lena Zagst und Anna Gallina haben da auch schon bereits vieles Wichtiges gesagt. Aber, verehrte Kolleg:innen, darauf hat Senatorin Gallina gerade auch hingewiesen: Vor der Anzeige, vor dem langwierigen Rechtsweg müssen Frauen zunächst erst mal lebend aus der Gewaltsituation entkommen. Dafür braucht es ein aufmerksames Umfeld, gute Beratung und freie Frauenhausplätze. Hierbei ist wichtig zu wissen, dass das Femizidrisiko in Trennungs- und in Nachtrennungssituationen deutlich steigt. Und ein echter Meilenstein ist daher das Gewalthilfegesetz gewesen, das sukzessive bis 2031 umgesetzt werden muss. Auch wenn Hamburg bereits über eine gute Hilfeinfrastruktur verfügt, wissen alle, die sich auch nur ein wenig mit dem Thema auskennen: Die Kapazitäten reichen vorne und hinten nicht, um Betroffenen adäquat zu helfen und den gesetzlichen Anforderungen gerecht zu werden. Die genaue Bedarfsanalyse liegt erst Ende des Jahres vor. Doch jetzt ist schon klar: Wir brauchen einen deutlichen Ausbau an Beratungskapazitäten und Frauenhausplätzen, und trotz angespannter Haushaltslage ist das etwas, was wir sicherstellen müssen. Das Gesetz gilt dann ab 2031, und der Bund unterstützt Hamburg auch dabei finanziell. Und es gilt nun eben, dieses Gewalthilfegesetz konsequent umzusetzen, um Frauen besser vor Gewalt zu schützen und sie zu unterstützen dabei, aus diesen Gewaltsituationen herauszukommen. Und um Gewalt erst gar nicht entstehen zu lassen, brauchen wir mehr Prävention. Unsere Hamburger StoP-Projekte sind hier ein wichtiger Ansatz, um direkt in der Nachbarschaft sowohl die Prävention als auch die Unterstützung gewaltbetroffener Frauen und Kinder zu stärken. Auch dieses Engagement vor Ort im Stadtteil darf nicht unterschätzt werden und ist ein wichtiger Baustein für eine Stadt ohne Partnergewalt. Denn Frauen und Kinder haben das Recht auf ein selbstbestimmtes Leben ohne Angst und Gewalt. Gleiches gilt für trans, inter und nonbinäre Personen. Für dieses Recht kämpfen wir heute und jeden Tag aufs Neue. Danke schön.

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Annika Urbanski SPD

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren. Kennen Sie den Ausdruck "den Seestern machen"? Vor... Wir haben's eben schon gehört von Senatorin Gallina: 15 Länder haben "Ja heißt Ja" schon umgesetzt. Auch die EU hat zugestimmt, auch mit Stimmen der Union. Und wir haben auch heute schon gehört, dass Sie vor 30 Jahren auf der falschen Seite der Geschichte waren und dafür heute noch stark kritisiert werden und sehr viele Frauen deswegen nicht die Union wählen. Warum lernen Sie daraus nicht? Die Argumente, die die Gegner immer wieder bringen, die haben Sie selber eben auch noch mal absurderweise vorgetragen. "Braucht man hinterher einen Vertrag für Sex oder ein Formular?" "Sie wollte es doch auch, sie hat einfach ihre Meinung geändert." Oder: "Ich konnte das doch gar nicht wissen und gar nicht merken." Ist das so? Wusste er es wirklich nicht? Schauen wir ins Fernsehen einfach mal. "Temptation Island" letztes Jahr – Alex live im Fernsehen, und er erzählt seinen Kumpels, wie seine "Königin der Schmetterlinge" frecherweise keinen Sex am Tag der Verlobung wollte, und nur durch schlechtes Gewissen machen und auf sie einreden hat er dann "sein Recht" bekommen. Die anderen Männer haben voller Überzeugung zugestimmt. "Wie kann sie nur?" Die Wahrheit ist doch, Männer entlarven sich täglich selbst. Sie meckern und sie sagen: "Sie hat nicht mitgemacht, lag da ganz unbeteiligt da", oder bezeichnen es dann als "Seestern machen". Zusammengefasst: Davor wird gebettelt. Dabei werden die Anzeichen ignoriert. Und danach wird gemeckert. Aber nein, "Mann" konnte es gar nicht wissen. Es wirkt vielleicht eher so, man möchte gar nicht erst danach fragen, ob man ein Ja bekommt, weil man vielleicht gar nicht weiß, oder besser gesagt, dass man weiß, dass man's nicht bekommt. Deswegen sind Sie vielleicht auch gerade so emotional und laut. Ich bin jetzt 31 Jahre alt. Leider hab ich auch schon genug Gewalt erlebt und kenn jetzt die Muster. Und ich kann jetzt Nein sagen. Aber ich war auch mal 17 Jahre alt. Und ich war auch jung und unsicher. Ich hätte damals auch Frauen gebraucht wie Tara, Marie und Hami, die online Mädchen und Frauen empowern und ihnen zeigen und sagen, was sie nicht sich gefallen lassen müssen. Aber parallel sehen wir auch, wie Männercoaches online und viral gehen mit "Fünf Tipps, wie du sie gegen ihren Willen doch zu dir lockst". Liebe Christdemokraten, schützt doch endlich unsere Töchter. Die Tochter meiner längsten Freundin ist vor ein paar Tagen vier Jahre alt geworden. Ich werde nicht zulassen, dass sie das auch durchmachen muss. Sperrt diese Männer weg. Vielen Dank.

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Antje Müller-Möller CDU

Sehr geehrtes Präsidium, liebe Damen, liebe Herren. Ich... Was mich in dieser Debatte eigentlich wirklich sehr traurig stimmt, ist, dass die CDU, was den Schutz der Frauen anbelangt, überhaupt keine andere Zielrichtung hat als die, die hier vorgetragen wurde. Natürlich geht es um sexuelle Selbstbestimmung und natürlich ist ein "Nein heißt Nein" von dem "Nur Ja heißt Ja" gar nicht so weit auseinander. Und dass wir uns jetzt hier untereinander bekämpfen, finde ich wirklich schwierig. Denn... Auch ich habe in meinem Leben Höhen und Tiefen sexueller Zustimmung hinter mir. Und ich kann das, was Frau Urbanski hier vorgetragen hat, gut verstehen. Aber ist das ein strafrechtliches Problem oder ist es ein gesellschaftliches Problem? Ich neige hier zum späteren. Und wenn hier Spanien angeführt wird: Spanien kommt von einem anderen Strafrecht, bevor "Ja heißt Ja" eingeführt wurde, nämlich von einem, wo es eine Gewalt brauchte, um sexuelle Übergriffe überhaupt zu begründen. Und ich muss auch mal für die CDU natürlich in die Bresche springen, wenn Sie sagen, wir hätten vor 25 Jahren irgendetwas falsch gemacht. Vor 16 Jahren, vor zehn Jahren waren es die CDU-Frauen, die gegen den Willen vieler anderer das "Nein heißt Nein" durchgesetzt haben. An dieser Stelle möchte ich das hier ganz klar betonen. Und nun kommt es doch darauf an, dass wir Frauen tatsächlich besser schützen. So. Und wenn wir uns da Hamburg angucken, dann sehen wir, dass Hamburg in der Aufklärungsquote bei Paragraf 177 fast die rote Laterne trägt. Das heißt, wodurch werden eigentlich Frauen geschützt? Dadurch, dass die Paragrafen konsequent angewendet werden. Und Hamburg ist in der Aufklärungsquote Platz 15 von 16. - Frau Müller-Möller... Keine Zwischenfrage. - Nein danke. Sehen Sie, jetzt hat die Zwischenfrage, der Versuch, mich schon durcheinandergebracht. Wenn ich mehr Routine hab, lasse ich die Zwischenfragen gerne zu. Vielen Dank. So, wo waren wir stehengeblieben? <i>- Bei der Aufklärungsquote.</i> - Bei der Aufklärungsquote, genau. Bei der miserablen Aufklärungsquote. So. Insofern würde ich wünschen, dass Sie an dieser Stelle hier einfach mehr tun. Und das... Sehen Sie, es hat mich jetzt wirklich durcheinandergebracht. Ich bin nach wie vor wirklich erstaunt davon, wie wir uns hier zerstreiten, wo doch eigentlich alle Fälle in der Rechtsprechung klar aufgedeckt wurden, dass Schockstarre natürlich unter den jetzigen 177 fällt und dass wir gesellschaftlich mehr dafür tun sollten, dass Frauen Nein sagen. Und das lässt sich durch ein Label im Strafrecht nicht erreichen. Vielen Dank.

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Krzysztof Walczak AfD

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren. Es gibt in Hamburg Frauen, die sich nach Einbruch der Dunkelheit nicht mehr allein in die S-Bahn setzen, nicht weil ihnen das Strafgesetzbuch schlaflose Nächte bereitet, sondern weil sie die Wirklichkeit kennen. Diese Wirklichkeit ist das Ergebnis einer Politik, die vor allem die GRÜNEN über Jahre gegen jede Warnung der AfD verteidigt haben. Sie haben ja mitgebaut an einer Stadt, in der viele Frauen abends abwägen müssen, welchen Waggon sie betreten. Und was ist denn jetzt Ihre Lösung dafür? Sie ändern nicht die Wirklichkeit. Sie schlagen vor, eine juristische Definition zu ändern. Das ist ja der armselige Kern Ihres Vorstoßes. Draußen, der Kollege Seiler hat es ja schon herausgearbeitet, werden Frauen überproportional oft von Ausländern und Migranten vergewaltigt. Hier drinnen hingegen tanzen Sie um einen Halbsatz im Strafgesetzbuch wie die Israeliten um das Goldene Kalb. Kein Vergewaltiger hält inne, weil Sie juristische Definitionsakrobatik machen. Kein Vergewaltiger hält inne, nur weil Sie die offenkundige Realität leugnen. Denn diese Realitätsleugnung, das will ich auch noch mal darstellen, ist ja hier das gesamtgesellschaftliche Grundproblem. Ja, ich darf nur daran erinnern: Was fiel beispielsweise bei "Hart aber fair" dem in öffentlich-rechtlicher Tradition natürlich absolut objektiven Moderator Herrn Klammroth ein, als er mit dem Umstand konfrontiert wurde, dass bei Gruppenvergewaltigungen die Hälfte der Tatverdächtigen keine Deutschen sind? Ich zitiere: "Das können Flüchtlinge sein," "das kann aber auch ein australischer Austauschstudent sein." Das baden-württembergische Innenministerium hat inzwischen nachgezählt: Der Anteil australischer Tatverdächtiger liegt bei 0,01 Prozent. Aber anstatt dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk die Realität benennt, anstatt dass Sie die Realität benennen, wird hier natürlich ein Zerrbild aufgebaut, das den weißen Mann zur vermeintlich größten Gefahr für die Frau stempelt. Auch hier im Hause wird regelmäßig munter die Realität geleugnet. Denn was hatten wir noch vor ein paar Wochen in der Aktuellen Stunde besprochen? Die sogenannte digitale Vergewaltigung im Fall Ulmen, also der Fall, mit dem Bundesjustizministerin Hubig die Ausweitung strafrechtlicher Zensur gefordert hat. Dieser Fall gerät ja jetzt auch vor Gericht ins Wanken. Das Hanseatische Oberlandesgericht hat dem "Spiegel" vor Kurzem untersagt, weiter zu behaupten, Herr Ulmen habe gefälschte Pornovideos seiner Ex-Frau erstellt und verbreitet. Die Begründung, hören Sie gut zu: Es fehle am Mindestbestand an Beweistatsachen. Für den Vorwurf, der eine bundesweite Hysterie und hier im Hause eine Aktuelle Stunde ausgelöst hat, gibt es schlicht keine Belege. Und so arbeiten Sie immer, werte Kollegen der GRÜNEN! - Gestatten Sie eine Zwischenfrage, Herr Walczak? - Ja, sehr gerne. Bin ein bisschen erstaunt, Herr Walczak, dass Sie gerade das jetzt vortragen, da es gerade erst, glaube ich, vor zwei Tagen mal veröffentlicht wurde, dass im Gegenteil Herr Ulmen überhaupt nicht Recht bekommen hat auf beiden Instanzen, sondern dass sogar die Deepfakes als auch alle anderen Behauptungen sehr wohl so gesagt werden können und außerdem auch der Tatsache entsprechen. Was Sie sagen, ist schlicht und ergreifend falsch. Das Hanseatische Oberlandesgericht, entschuldigen Sie bitte, das Hanseatische Oberlandesgericht – und vielleicht kennen Sie sich mit dem Instanzenzug ein wenig aus – hat einen Beschluss im Eilverfahren darüber gefällt, der es dem "Spiegel" untersagt, Herr Ulmen habe gefälschte Pornovideos seiner Ex-Frau erstellt und verbreitet. Das ist Fakt. So. Und dann, meine Damen und Herren... Aber so arbeiten Sie ja immer: erst die Ideologie, dann die Empörung, dann das Gesetz, vollendete Tatsachen, erst hinterher dann vielleicht die eigentlichen Fakten. Und selbst wenn man Sie mit ihnen konfrontiert, werden sie geleugnet. Dazu sage ich nur: nicht mit uns! Sie schützen Ihre pseudofeministische Ideologie. Die AfD schützt die Frauen.

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Sina Imhof GRÜNE

Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen. Schon ein bisschen schwer erträglich hier an einigen Stellen. Diese Rede dauert drei Minuten. In genau drei Minuten wird in Deutschland rein rechnerisch eine weitere Frau Opfer häuslicher Gewalt. Fast jede zweite Frau erlebt im Laufe ihres Lebens in einer Partnerschaft psychische Gewalt. Rund 35 Prozent erleben körperliche Gewalt. Und das Erschütternde ist, wie still es bleibt. Von den Frauen, die körperliche Gewalt durch ihren Partner erfahren, zeigen nicht einmal drei von 100 die Tat an. Insgesamt kommt kaum jede zehnte Gewalterfahrung überhaupt zur Anzeige. Was bei Polizei und Gerichten ankommt, ist also nur ein sehr, sehr geringer Anteil. Und dabei ist all diese Gewalt nicht unvorhersehbar. Die Warnzeichen sind fast immer dieselben: ausgeprägte Eifersucht und Kontrolle, Drohungen, Nachstellungen, vorausgegangene Gewalt, die häufiger und heftiger wird bis hin zur offenen Ankündigung der Tat. Manche Signale sind besonders eindeutig und werden trotzdem oft übersehen. So erhöht etwa ein vorangegangenes Würgen innerhalb einer Beziehung die Tötungsgefahr um ein Vielfaches. Das heißt, wir reden hier nicht über unvorhersehbare Schicksalsschläge, sondern über Taten, die man oft kommen sieht. Und was man kommen sieht, das kann man verhindern. Das Problem ist: Diese Signale tauchen oftmals an ganz unterschiedlichen Stellen auf, beim Hausarzt, bei einer Beratungsstelle, bei einem Polizeieinsatz, im Freundeskreis, und zu oft bleibt jedes Signal für sich. Wirksamer Schutz heißt, sie zusammenzuführen und die zuständigen Stellen früh an einen Tisch zu bringen, bevor es zu spät ist. Und genau in diese Richtung arbeiten wir. Denn wenn all das nicht gelingt, wenn die Warnzeichen übersehen werden und niemand rechtzeitig eingreift, dann werden Frauen getötet, weil sie Frauen sind. Und dafür gibt es ein Wort: Femizid. Dass Frauen besonders gefährdet sind, ausgerechnet im eigenen Zuhause und in der eigenen Beziehung, war lange kein Thema für die Sicherheitsbehörden. Häusliche Gewalt galt als Privatsache, nicht als Sicherheitsfrage. Das hat sich geändert, und das muss sich auch weiterhin ändern. Denn der Schutz von Frauen vor tödlicher Gewalt ist kein Randthema, sondern betrifft die Hälfte der Bevölkerung. Alle drei Minuten. Und solange diese Uhr weiterläuft, geben wir uns nicht zufrieden. Denn jede Frau hat das Recht, in ihrer eigenen Wohnung und in ihrer Partnerschaft sicher zu sein, und jeder Femizid ist einer zu viel.

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Astrid Hennies SPD

Sehr geehrte Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren. Stellen Sie sich vor, Sie gehen abends durch den Park. Sie werden von hinten ins Gebüsch gerissen und Ihnen schnürt es die Kehle zu und Ihr Körper geht auf biologisches Notprogramm: Schockstarre. Sie können nicht schreien, Sie können sich nicht bewegen, Sie lassen das Unvermeidliche über sich ergehen, nur um diese Situation irgendwie zu überleben. Genau das ist einer Frau in Nordthüringen passiert. Und wissen Sie, wie die deutsche Justiz darauf reagiert hat? Mit einem Freispruch für den Täter. Warum? Weil die Frau in ihrer Todesangst kein für den Täter erkennbares Nein artikuliert hat. Weil eine sichtbare Abwehrhandlung fehlte. Und wer nun glaubt, das sei ein tragischer Einzelfall in einer extremen Ausnahmesituation, der irrt. Die Schutzlücken unseres Gesetzes reichen nämlich bis in die eigenen vier Wände. Ein weiterer Fall zeigt, eine Frau sagt ihrem Besuch unmissverständlich: "Nein, ich will keinen Sex heute mit dir." Sie legt sich schlafen, später wacht sie auf, weil dieser Mann sich an ihr vergeht. Sie verfällt vor Schreck in eine Schockstarre. Das Absurde – Nein –: das Gericht hat die Schockstarre im Prozess sogar anerkannt. Und trotzdem wird der Täter freigesprochen. Die Begründung des Gerichts: Das vorherige klare Nein der Frau reiche nicht aus, schließlich habe sie zuvor für den Mann gekocht, ihn geküsst und mit ihm zusammen Fernsehen geschaut. Meine Damen und Herren, merken Sie, was hier passiert? Ein Freispruch, der signalisiert: Wer gastfreundlich ist, verliert im Schlaf sein Recht auf Selbstbestimmung. Das ist die Realität in deutschen Gerichtssälen, solange bei uns das Prinzip "Nein heißt Nein" gilt. Denn das geltende Recht wird der Realität sexueller Gewalt in vielen Fällen eben nicht gerecht, dem Phänomen der Schockstarre, wenn Betroffene aus Angst oder Druck nachgeben, oder die fatale Folge von Alkohol und Drogen. Die Folgen sind gravierend: Täter bleiben straflos, Opfer werden durch Gerichtsverfahren gezerrt, das Grundrecht auf sexuelle Selbstbestimmung wird nicht gewahrt. Dass das 2026 in Deutschland noch so ist, ist ein Skandal. Deswegen brauchen wir jetzt endlich "Nur Ja heißt Ja"-Regelungen. Denn nur ein ausdrückliches und eindeutig erkennbares Einverständnis legitimiert sexuelle Handlungen. Erlaubt ist nur, was beide wollen, das ist eine Frage des Respekts. Auch die letzten großen Reformen des Sexualstrafrechts stießen ja zunächst auf Widerstand. Wir erinnern uns: In den 1990er-Jahren gab es die Ehepflicht zum Geschlechtsverkehr. 1997 wurde erst die Vergewaltigung in der Ehe als Straftat anerkannt. 2016 gab's auch Widerstand, heute eine Selbstverständlichkeit, für das "Nein heißt Nein". Und "Ja heißt Ja" muss auch eine Selbstverständlichkeit werden. Danke.

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Richard Seelmaecker CDU

Ja, vielen Dank, meine Damen und Herren. Ich wollte noch mal eines klarstellen, was mich bei dieser Debatte jetzt tatsächlich etwas bestürzt hat. Wir sind uns doch im Ziel und in der Sache völlig einig, dass wir Frauenrechte an der Stelle besser schützen müssen. Meine Damen und Herren, aber wir haben juristisch argumentiert. Wir haben juristisch argumentiert. Moment, ich will das ja gerne noch ausführen. Wir haben da juristisch argumentiert. Und was haben wir dazu gehört? Wir haben dann dazu gehört, dass uns die Moral, das Moralische abgesprochen wurde. Wir haben gehört in einer Verallgemeinerung "die Männer". Ich weiß gar nicht, was ich dazu sagen soll, wenn wir hier im Parlament nur alleine von "die Männer" sprechen oder "die Frauen". Meine Damen und Herren, das ist doch... Das trifft doch nicht die Debatte, wenn wir uns als Demokraten im Parlament hier wechselseitig das Moralische absprechen in einer Diskussion, wo es um Inhalte, um Gesetzesvorlagen und um Formulierungen geht. Und insofern finde ich es auch etwas schade, Frau Senatorin, an der Stelle, wenn Sie sagen: "Ja, also wir haben jetzt eine Kritik beispielsweise vom..." Wir würden die Istanbul-Konvention nicht durchsetzen. Und Sie sagen das ja bewusst in diesem Zusammenhang hier. Und in diesem Zusammenhang hat der Europarat aber nicht festgestellt, dass unser Strafrecht lückenhaft wäre. Er hat drei andere Punkte genannt, die aber mit diesem konkreten Sachverhalt nichts zu tun haben. Und deswegen, meine Damen und Herren, meine ich, wir sind besser damit bedient, wenn wir solche Dinge, die hier verschlagwortet werden, nicht in einer allgemeinen, in einer Aktuellen Stunde anmelden und dann in einer zu kurz greifenden Debatte am Ende eine nicht sachgerechte Diskussion haben. Dann bitte bringen Sie das gerne ein in einen Ausschuss, wo wir das in der Tiefe, der juristisch notwendigen, fundierten Tiefe, wo wir die Studie mit 298 Personen eruieren können und uns anhören können und wo wir der Sache mit der notwendigen Tiefe begegnen können. Wir sollten aber auf jeden Fall unter uns Demokraten hier vernünftig miteinander umgehen und nicht behaupten, der eine würde das alles nicht wollen. Das halte ich für nicht richtig. Danke.

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Lena Zagst GRÜNE

Ja, Frau Präsidentin, liebe Kolleg:innen. Ich muss sagen, dass ich es wirklich einigermaßen herablassend finde, Herr Seelmaecker, dass Sie für sich in Anspruch nehmen, hier als Einziger juristisch zu argumentieren, und anderen hier nur die Moralkeule vorwerfen. Weil wir haben hier sehr breit uns auf juristischer Ebene auseinandergesetzt und viele juristische Argumente ausgetauscht. Sie vertreten offensichtlich eine andere Position. Das ist Ihr gutes Recht. Aber wenn Sie hier einen guten Umgang miteinander einfordern, dann sollten Sie den auch selbst an den Tag legen. Zu den juristischen Argumenten, und ich wiederhole das hier explizit noch mal, weil das offensichtlich nicht durchgedrungen ist, ist ja, dass die derzeitige Rechtslage nicht ausreichend ist. Wir haben das insbesondere von Frau Timmann gehört zum Paragraf 177 StGB, der einfach diese Situation der Schockstarren derzeit nicht angemessen erfasst. Und wir haben auch von der Senatorin auch noch Ausführungen dazu gehört, dass auch die Situation von passiven Zuständen beziehungsweise sozusagen die Frage, das zu beweisen, eine derart unklare Situation in der aktuellen Rechtslage ist, dass hier Verbesserungsbedarf besteht. Und Herr Seelmaecker, Sie hatten ja auch gerade in Ihrer ersten Rede sehr nach vorne gestellt die unklare Beweissituation in intimen Situationen. Herr Pein hat zu Recht darauf hingewiesen, dass das in Intimsituationen inhärent ist. Aber es geht doch darum, wer das Risiko in dieser Situation der unklaren Beweislage trägt. Und aktuell ist es eben das Opfer sexualisierter Gewalt und nicht der Täter. Und diese Risikoverteilung, die wollen wir ändern. Ich möchte an dieser Stelle auch einmal darauf hinweisen: Der gefährlichste Ort für eine Frau, der ist immer noch ihr eigenes Zuhause. In aller Regel kommen die Täter aus dem persönlichen Nahbereich. Und besonders betroffen davon sind tatsächlich auch Frauen, die in besonders patriarchal organisierten Gesellschaften leben. Denn je patriarchaler eine Gesellschaft organisiert ist, desto häufiger ist auch patriarchale Gewalt. Aber dazu gehört auch Deutschland. Gerade an der Argumentation und den Reaktionen, die wir hier heute erlebt haben, haben wir auch wieder gesehen: Auch Deutschland ist ein Land, das im Grunde genommen viele patriarchale Strukturen auch heute noch hat. Dazu gehört, das zu ändern. Dazu gehört auch, die materielle Rechtslage im Strafgesetzbuch zu ändern, damit Frauen in Zukunft in Sicherheit und Freiheit leben können, egal welcher Herkunft. Vielen Dank.

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Mehria Ashuftah SPD

Frau Präsidentin, verehrte Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen. Über den eigenen Körper entscheidet nur ein Mensch: der Mensch, dem dieser Körper gehört. Eigentlich sollte das selbstverständlich sein, und dennoch diskutieren wir 2026 immer noch darüber. Denn Betroffene sexualisierter Gewalt hören sich seit Jahrzehnten dieselben Fragen an: "Warum hast du nicht Nein gesagt? Warum hast du dich nicht gewehrt?" Wir müssen endlich aufhören, den falschen Menschen diese Fragen zu stellen. Nicht die Betroffenen schulden uns Antworten, sondern unser Rechtsstaat schuldet diesen Menschen besseren Schutz. Denn die entscheidende Frage lautet nicht: War das Nein deutlich genug? Die entscheidende Frage lautet: Gab es überhaupt eine freiwillige Zustimmung? Und ich weiß aus eigener Erfahrung, was Gewalt mit einem Menschen macht. Trauma kennt keine Regieanweisung. Manche Menschen schreien, manche kämpfen, andere erstarren. Nicht, weil sie einverstanden sind, sondern weil ihr Körper in Extremsituationen nur noch eines will: überleben. Entscheidend ist deshalb nicht, ob sich jemand gewehrt hat. Entscheidend ist, ob es ein freiwilliges Ja gegeben hat. Und genau darum geht es bei "Nur Ja heißt Ja". Nicht um Ideologie, sondern um Respekt, um Freiheit und den wirksamen Schutz der sexuellen Selbstbestimmung. Wir wissen heute mehr über Trauma als noch vor 20 Jahren. Wir wissen, dass Angst lähmen kann, dass Erstarren keine Zustimmung ist und dass Schweigen kein Einverständnis ist. Trauma ist keine Meinung, es ist wissenschaftliche Erkenntnis. Und unser Strafrecht muss dieser Erkenntnis folgen. Jetzt muss nur noch die Union aufhören, sich ihr zu verweigern. Wer heute über Femizide spricht, darf Gewalt gegen Frauen nicht erst dann ernst nehmen, wenn sie tödlich endet. Denn kein Femizid beginnt mit Mord. Er beginnt dort, wo Kontrolle, Besitzdenken und Einschüchterung beginnt, wo Grenzen missachtet werden. Wer Frauen wirksam schützen will, muss handeln, bevor Gewalt eskaliert. Nicht erst, wenn Kontrolle in die tödliche Gefahr umschlägt. Nicht erst, wenn aus Gewalt ein Femizid wird. Deshalb ist es richtig, dass die elektronische Fußfessel in Hochrisikofällen nun bundeseinheitlich im Gewaltschutzgesetz verankert wird. Denn Schutz darf nicht erst dann beginnen, wenn es zu spät ist. Denn jeder verhinderte Eingriff, jede verhinderte Vergewaltigung, jede verhinderte Eskalation ist ein Erfolg eines Rechtsstaates, der seiner Schutzpflicht gerecht wird. Die Stärke eines Rechtsstaates zeigt sich nicht darin, wie gut er diejenigen schützt, die sich wehren können. Sie zeigt sich darin, wie gut er diejenigen schützt, die es in den entscheidenden Momenten nicht können. Denn die Würde eines Menschen endet nicht dort, wo Angst ihm die Stimme nimmt. Genau dort beginnt die Verantwortung unseres Rechtsstaates. Schweigen ist kein Ja. Angst ist kein Ja. Erstarren ist kein Ja. Nur Ja heißt Ja. Vielen Dank.

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Antje Müller-Möller CDU

Liebes Präsidium, liebe Damen, liebe Herren. Die Änderung eines Straftatbestandes sollte gut überlegt sein und vor allen Dingen dann getan werden, wenn sie tatsächlich den Opfern hilft. Und genau da habe ich nach all diesen Vorträgen doch meine Zweifel, weil ich gehört habe, dass hier unterschiedliche Probleme benannt werden. Das eine geht um die Schockstarre. Nach meinem Kenntnisstand habe ich in der Rechtsprechung des BGH ganz deutlich gelesen, dass die Schockstarre eben von 177 erfasst ist. Und deshalb sehe ich dort keine Lücke. Der Fall in Thüringen ist zurzeit in der Berufung. Da haben wir auch noch keine Evidenz. Das andere Problem, was ich hier gehört habe, ist die Anzeigebereitschaft. Und die Anzeigebereitschaft ist natürlich ein ganz großes Problem. Aber ich erkenne nicht, warum eine Neufassung von 177 hier zu mehr Anzeigebereitschaft führen sollte. Das müssten wir tatsächlich eher klären. Denn nur die gesellschaftliche Postulation von "Ja heißt Ja", die natürlich komplett richtig ist, heißt noch nicht, dass sich das in einem... dass sich das in dem Titel eines Gesetzes wiederfinden muss, sondern im Inhalt. Und das... Weil das dann nur ein Label ist. Dann könnten wir auch einfach den Straftatbestand so lassen und die Überschrift ändern. Da hätte ich gar nichts dagegen. So. Und ansonsten hat auch GREVIO, das Expertengremium zur Istanbul-Kommission, Folgendes gesagt: Es richtet seine Kritik ausdrücklich auf die Umsetzungsseite, auf Unterstützung, Schutz und Zugang zur Justiz. Und genau da, das habe ich vorhin ausgeführt, hat Hamburg auch eine Menge zu tun. Was ich an dieser Stelle sehr richtig finde, worüber viele Rednerinnen und Redner hier auch gesprochen haben, ist das Thema häusliche Gewalt. Aber das hatten wir hier an anderer Stelle, ich erinnere mich noch sehr gut. Ich habe hier ein strukturiertes Risikomanagement in Hamburg gefordert. Hamburg ist da im Bundesvergleich ein weißer Flecken auf der Landkarte. Ist abgelehnt worden, nicht weiter verfolgt worden. Ich hab auch Frau Blumenthal in dieser Hinsicht Aktionen aus anderen Bundesländern geschickt zur Nachverfolgung. Ich hoffe, da passiert etwas, dass häusliche Gewalt hier strukturiert erfasst wird und Risikomanagement strukturiert betrieben wird. Vielen Dank.

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Sina Imhof GRÜNE

Genau, sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen. Ich fang mal hinten an, Frau Müller-Möller, weil Sie das gesagt hatten, weil Sie das gefordert haben. Dann schauen Sie am besten in unseren Koalitionsvertrag, und da werden Sie sehen, dass wir uns das vorgenommen haben. Und das ist auch genau das, was ich ja vorhin gesagt habe, dass wir dabei sind und da weiter vorangehen müssen. Denn in der Tat braucht es da einen strukturierten Prozess, bei dem dann alle Beteiligten zusammenfinden. Ein Punkt, den Sie vorhin genannt haben, da musste ich dann doch irgendwie ein bisschen schlucken, dass Sie darauf verwiesen haben, dass Hamburg die rote Laterne bei der Aufklärungsquote hat. Das ist ein schlimmer Zustand, das ist unbestritten, daran müssen wir unbedingt was ändern. Aber zu argumentieren, wir können den Schutz auf Schutzlücken, von denen wir überzeugt sind, dass sie da sind, nicht erweitern, weil wir was anderes noch nicht aufgeklärt haben, ich finde, das beißt sich so ein bisschen, ja? Also wir sagen ja dann manchen Menschen: "Wir können die Gesetzesänderung nicht machen," "weil haben da die Aufklärungsquote, die ist noch nicht hoch genug." So nach dem Motto: "Wir kümmern uns erst mal darum," "und sieh ansonsten mal zu, wie du damit weiter zu Rande kommst." Und ansonsten ist es jetzt noch mal gesagt worden, aber ich kann das als jemand, der sechs Jahre Innenpolitik macht und die Statistiken sich immer wieder damit auseinandersetzt: Der gefährlichste Ort für Frauen in diesem Land ist das eigene Zuhause. Und diese Geschichten, die immer wieder gerade von der rechten Seite kommen, es hieß vorhin wieder, die Menschen, die Frauen trauen sich nicht, abends in die Bahn zu steigen. Ich sag jetzt mal überspitzt: Sie unterschätzen völlig, wie viele Frauen in dieser Stadt bereitwillig die ganze Nacht Bahn fahren würden, wenn sie dafür nicht in das eigene Zuhause müssen, weil sie wissen, welche Gefahr da auf sie lauert.

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Dr. Sabine Ritter DIE LINKE

Sehr geehrtes Präsidium, liebe Kolleg:innen. Soll eigentlich Inklusion an unseren Schulen gestaltet werden oder nur so lange finanziert, bis es unbequem wird? Was die Schulbehörde gerade plant, ist kein Verwaltungsdetail, ist keine technische Umsteuerung und schon gar keine harmlose Anpassung im System. Es ist ein Frontalangriff auf Inklusion, leise vorbereitet, schlecht erklärt und politisch ziemlich feige. Hamburger Schulleitungen haben am 10. Juni ein Hammerschreiben der Schulbehörde erhalten. Im Kern geht es um massive Kürzungen bei der Schulbegleitung. Gerüchteweise stehen Einsparungen in Höhe von mehreren Millionen Euro im Raum. Einige Schulen melden, dass 60 Prozent der Schulbegleitungen entfallen sollen. Und was macht der Senat? Er schweigt. Keine klare Positionierung, keine transparente Erklärung, keine belastbaren Zahlen. Weder Eltern noch Träger wurden ordentlich informiert. Die Elternkammer wurde nicht beteiligt und ist völlig zurecht auf der Zinne. Wer so tief in Unterstützungsstrukturen unserer Schulen eingreift, müsste doch wenigstens erklären können, was er da tut. Doch genau das kann oder will der Senat nicht. Auf meine Anfrage nach diesem 10. Juni blieb das Entscheidende offen. Bis heute kann uns der Senat nicht sagen, wie viele Schulbegleiter:innen am Ende weniger an Hamburger Schulen sein werden. Er kann nicht sagen, was das konkret für Schüler:innen, für Eltern und für den Alltag in den Schulen bedeutet. Und er kann erst recht nicht plausibel erklären, wie das mit dem Anspruch auf inklusive Bildung vereinbart werden kann. UN-behindertenrechtskonventionskonform! Ernsthaft: So sehr kann man sich doch gar nicht verrenken, dass aus Abbau mit einem Mal Teilhabe wird. Die Konsequenz ist glasklar: Das hier ist ein massiver Abbau auch von Fachlichkeit. Ausgebildetes Personal soll offenbar auf nahezu Null heruntergefahren werden. Das ist kein Fortschritt, das ist Rückschritt im Schweinsgalopp. Wer ernsthaft glaubt, Kinder mit Bedarfen könnten ein volles Schuljahr ohne verlässliche Schulbegleitung einfach irgendwie mitlaufen, der hat entweder keinen Begriff vom Alltag an unseren Schulen oder will Realität bewusst ausblenden. 20.000 Unterschriften unter einer Petition kommen nicht zustande, weil irgendjemand ein Detail missverstanden hat. Sie kommen zustande, weil Eltern, Beschäftigte und Unterstützende sehr genau wissen, was hier auf dem Spiel steht: Bildungschancen, Teilhabe, Verlässlichkeit und am Ende die Frage: "Wird mein Kind eigentlich in sechs bis sieben Wochen, wenn die Schulferien zu Ende sind," "überhaupt noch geregelt zur Schule gehen können?" Und ich frage Sie, auf welcher wissenschaftlichen Grundlage handeln Sie eigentlich an der Stelle? Die in der Senatsantwort an meine SKA bemühte Studie der Uni Oldenburg kann es kaum gewesen sein, denn da wird nicht empfohlen, Fachlichkeit auszudünnen und qualifiziertes Personal zu entlassen. Im Gegenteil: Dort wird angemahnt, Unterstützung verlässlich, qualifiziert und bedarfsgerecht auszugestalten. Sie... Sie aber machen aus Inklusion einen Verschiebebahnhof. Bereits am 16. Juni hab ich Senatorin Bekeris aufgefordert, transparent darzulegen, was diese Pläne konkret für Schüler:innen und ihre Eltern bedeuten. Passiert ist nichts. Die Informationspolitik der Behörde ist nicht nur skandalös, sie ist eine Zumutung. Eltern erfahren... Eltern erfahren gerüchteweise von Einschnitten, während hinter den Kulissen längst Fakten geschaffen werden. Sehr geehrter Senat, beenden Sie Ihre Hinterzimmerpolitik! Und liebe Kolleg:innen, für später am Tag, stimmen Sie unserem Antrag zu. Und wenn Sie dazu nicht den Mut haben oder das nicht wollen, dann hören Sie wenigstens auf die GEW, auf den Paritätischen Wohlfahrtsverband, auf die Eltern, auf die Träger und hören Sie auf, Kürzungen als Fortschritt zu verkaufen. Vielen Dank.

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Ksenija Bekeris Senatorin

Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren. Ich möchte einmal etwas vorwegstellen, weil das, was Frau Ritter hier eben gesagt hat, das kann ich hier nicht so stehen lassen. Ich kann auch vieles, was in den letzten Tagen gerade auf Social Media auch geteilt worden ist, nicht stehen lassen. Inklusion an Hamburgs Schulen steht nicht zur Debatte, sondern sie wird an den Schulen konsequent gelebt. Sie wird jeden Tag... Sie wird jeden Tag von Lehrkräften und multiprofessionellen Teams gestaltet, deren Aufgabe es ist, einen inklusiven und individualisierten Unterricht anzubieten. Und Schulbegleitungen leisten dazu einen wichtigen Beitrag, weil sie Kindern und Jugendlichen die Teilhabe an diesem Unterricht ermöglichen. Und daran ändern wir nichts! Nichts ändern wir daran! Wir ändern nicht die Bewilligungskriterien, nach denen Schulbegleitung gewährt wird. Wir entwickeln das Bewilligungsverfahren weiter, damit Entscheidungen transparent, nachvollziehbar und am individuellen Unterstützungsbedarf orientiert getroffen werden. Und meine Damen und Herren, in den vergangenen Tagen ist viel behauptet worden. Im öffentlichen Diskurs und in den sozialen Medien entsteht teilweise der Eindruck, Hamburg wolle Schulbegleitung streichen oder die Inklusion zurückfahren. Da entstehen Sorgen bei Eltern. Und diese Sorgen, die nehme nicht nur ich ernst, sondern die nehmen alle, die nehmen auch alle aus der Behörde sehr ernst. Aber ich finde, wir müssen hier mal bei den Tatsachen bleiben. Inklusion ist und bleibt, das habe ich gesagt, ein zentrales Ziel der Hamburger Bildungspolitik. Und ich wiederhole das wirklich gerne: Die rechtlichen Rahmenbedingungen für Integrationsleistungen werden nicht geändert. Jedes Kind, bei dem eine drohende oder bestehende Behinderung festgestellt wird, erhält weiterhin Schulbegleitung. Und Härtefälle werden sorgfältig geprüft. Für Schülerinnen und Schüler mit speziellem sonderpädagogischen Förderbedarf bleiben die bisherigen Verfahren unverändert. Und die Behauptung einer Kürzung, die stimmt nicht. Sie stimmt nicht! Es stehen mehr Gelder zur Verfügung, und das müssen auch alle mal zur Kenntnis nehmen. Gestatten Sie eine Zwischenfrage oder Zwischenbemerkung? Ja, die kann ich vielleicht aufnehmen in das, was ich noch auszuführen habe. Schauen wir, wie's geht, genau. Ich würde gerne wissen, wie Sie sich, wie der Senat, die Behörde es sich dann erklärt, dass dieser Brief am 10. Juni an die Schulleitungen geht, und innerhalb von zwei Stunden nicht nur bei mir, sondern insgesamt die Mailfächer volllaufen, wie es sein kann, dass die Mailpostfächer volllaufen von Träger:innen und so weiter, die schon angefangen haben, Kündigungen auszusprechen, wie all das sein kann, wenn es keine Kürzungen gibt. Ich nehme das auf in dem weiteren Verfahren, wenn ich darauf eingehe, was im Moment passiert ist. Aber den Punkt haben wir auch. Also, ich hab eben gesagt, wir nehmen schon gar keine Kürzungen an der Stelle vor. Es hat übrigens auch nichts mit dem Haushalt zu tun, denn es ist eine individuelle, gesetzliche Leistung, wo es auch keinen Deckel gibt. Auch das muss man an der Stelle einmal festhalten. Also, wer von Kahlschlag spricht, der setzt hier eine absolut falsche Überschrift. Und der fokussiert auch im Moment das, was wir im Moment erleben, dass es Sorgen gibt. Wir stellen die Bewilligungspraxis um, und dieser Brief sollte dafür sorgen, dass diejenigen, die in den Entscheidungskonferenzen auch mit sitzen, wissen, was in dieser Bewilligungs... oder wie die Bewilligungspraxis an der Stelle tatsächlich auch... wer und wer dort noch einmal zusammenkommt. Deshalb haben wir diesen Brief verschickt in Vorbereitung auf die Konferenzen, die an der Stelle hier stattfinden. Schulbegleitung ist seit Einführung der Inklusion erheblich ausgebaut worden. 2014/2015 hatten wir 1.574 Schulbegleitungen bewilligt. - 2025/2026 4.011. <i>- Wie viele Anträge gab es?</i> Die Ausgaben... Okay, da merkt man aber... Liebe Frau Sudmann, haben Sie sich mit dem Verfahren einmal beschäftigt? Das sind nämlich... Inzwischen, anders als andere Bundesländer, haben wir dieses Antragsverfahren den Eltern nämlich abgenommen. Und es sind die Schulen, die die Bedarfe melden, und wir erörtern es gemeinsam mit den ReBBZen. Also ganz vorsichtig an der Bahnsteigkante, dass wir hier irgendjemandem Steine in den Weg legen. Wir müssen aber auch festhalten, dass die Ausgaben von 6,75 Millionen Euro auf 42,15 Millionen Euro gestiegen sind. 44 Millionen Euro, habe ich Ihnen eben schon genannt, werden wir dafür zukünftig auch zur Verfügung stellen. Die Spielräume bei der Bewilligung wurden dabei aber teilweise sehr weit gefasst. Und Schulbegleitung wurde auch bewilligt, wenn keine drohende oder bestehende Behinderung vorlag. Dabei, und das muss ich Ihnen auch sagen, der Einzelfall einer Teilhabeleistung, der muss begründet werden. Und er muss zielgenau bewilligt werden. Und das ist im Sinne derjenigen Kinder, die darauf angewiesen sind. Nicht mit der Gießkanne, sondern sehr genau auf die Bedarfe der Kinder gucken. Das möchte ich jetzt aber auch mal, dass das hier festgehalten wird. Für die einzelnen Schulen, muss ich Ihnen auch sagen, ist der Wunsch nach Unterstützung nachvollziehbar. Und da sind wir in sehr, sehr konzentrierten Gesprächen und in sehr, sehr konzentriertem Austausch, wie sich Schule insgesamt weiterentwickeln muss. Aber Schulbegleitung ist keine allgemeine Zusatzressource. Sie ist eine Teilhabeleistung. Sie soll sicherstellen, dass ein Kind mit Behinderung oder mit drohender Behinderung an Schule teilnehmen kann. Die pädagogische Verantwortung, die bleibt bei den Lehrkräften und beim pädagogischen Personal der Schule. Und wenn diese Aufgaben vermischt werden, dann kommen wir in so eine unklare Gemengelage. Dann werden die Mittel nämlich nicht mehr zielgenau eingesetzt, wo sie für Teilhabe gebraucht werden. Aber da müssen wir genau hinschauen. Und entschuldigen Sie mal bitte, das ist die Aufgabe auch einer Senatorin. Wenn wir merken, hier ist eine Bewilligungspraxis gegebenenfalls mal ein bisschen verrückt, dann müssen wir an der Stelle hinschauen. Und... Die Entscheidungskonferenzen der regionalen Bildungs- und Beratungszentren bleiben der zentrale Ort dieser fachlichen Bewertung. Die sind jetzt bald zu Ende, übrigens wie in den letzten Schuljahren auch. Wir sind also gar nicht im Zeitverzug, was hier ja auch an der einen oder anderen Stelle gesagt wurde. Wir haben aber jetzt noch eine zusätzliche behördliche Ebene eingezogen, um tatsächlich sicherzustellen, dass die Ressourcen bei den Kindern ankommen, die sie brauchen. Ja, das ist eine Neuerung, aber sie ist fachlich geboten zur zielgenauen Steuerung von Ressourcen. Und auch beim Personal muss man bei den Tatsachen bleiben: Pädagogisch oder sozialpädagogisch ausgebildetes Personal wird dort bewilligt, wo es erforderlich ist. Aktuell liegt der Anteil bei 16 Prozent. In vielen Situationen braucht Schulbegleitung... Und Sie alle haben viel Zuschriften bekommen, Sie alle haben auch Schilderungen bekommen, wann Kinder und wie Kinder im Schulalltag begleitet werden. Da kommt es oft darauf an, dass es eine verlässliche Person ist. Dafür sind auch FSJler gut geeignet. Das möchte ich an der Stelle aber auch einmal festhalten. Und wenn mehrere Kinder entsprechende Bedarfe haben, dann können wir hier auch, und da sind wir mit den Schulen auch im guten Austausch, auch über Kombinationsmaßnahmen sprechen. Es ist richtig, wenn wir zwei Kinder mit 15 Stunden Schulbegleitung haben, diese zu einer Fachkraft mit 30 Stunden zusammenzuführen. Da sind wir in guten Austauschen mit den Schulen. Ich möchte einen Punkt festhalten, den viele als sensibel in dem ganzen Verfahren beschreiben. Das ist das erste Schulbesuchsjahr. Sie wissen, dass wir einen großen Fokus darauf legen, den Übergang von der Kita an die Schule konsequent hier in den Blick zu nehmen. Bei den Förderbedarfen Lernsprache, emotionale, soziale Entwicklung beginnt dabei die Beratung vor dem Schuleintritt. Und die ReBBZen entwickeln mit den Beteiligten ein bedarfsgerechtes Bildungsangebot. Wenn keine angemessene Teilhabe gelingt, dann kann Schulbegleitung hier auch als nachrangige Maßnahme – das ist nämlich die Definition von Schulbegleitung – auch erörtert werden und in besonders komplexen Fällen selbstverständlich auch im ersten Schulbesuchsjahr geprüft werden. Für die Kinder auch hier mit sonderpädagogischem Förderbedarf ändert sich im ersten Schuljahr nichts. Im Moment sind wir dabei, mit den Schulen und den ReBBZen – ich hab Ihnen eben schon gesagt, die Konferenzen neigen sich dem Ende zu – noch einmal Einzelfälle sehr sorgfältig zu klären, immer konsequent die Kinder im Blick behaltend. Es wird ein weiterer Punkt in der Diskussion um Schulbegleitung, die wir jetzt führen, vermischt mit dem Weiterentwicklungsprozess, den wir angestoßen, durch die Evaluation der Schulbegleitung hier auch auf den Weg gebracht haben. Das wird oft zusammengemischt. Das ist ein ganz anderer Prozess, auf den wir uns begeben. Der wird eng begleitet werden mit externen Experten, mit unserem Expertengremium und selbstverständlich auch mit den Schulen und mit den ReBBZen. Das ist aber wirklich ein ganz anderer Prozess, und vermischen Sie das nicht. Ich möchte wirklich am Ende noch einmal ganz klarstellen: Der Grundsatz bleibt. Kinder und Jugendliche mit festgestelltem Bedarf erhalten weiter Schulbegleitung. Die Mittel werden nicht gekürzt, und Hamburg sorgt dafür, dass Schulbegleitung dort ankommt, wo sie gebraucht wird. Herzlichen Dank.

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Birgit Stöver CDU

Vielen Dank, Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Präsident, Sie haben es mir vorweggenommen. Es ist bezeichnend, dass Frau Senatorin die doppelte Zeit gebraucht hat, die uns Abgeordneten zur Verfügung steht, um Ihre Schulbegleitung – die Defizite – hier zu erklären. Das ist mehr als bezeichnend, meine Damen und Herren. Im Haushaltsplanentwurf der Schulbehörde... Die im Haushaltsplanentwurf der Schulbehörde geplanten Einsparungen werden als gering, werden als moderat verkauft. Allerdings haben wir als Opposition ja die Aufgabe, diese doch klar zu benennen, meine Damen und Herren. Und deshalb muss ich hier an dieser Stelle die geplanten Veränderungen bei der Schulbegleitung deutlich benennen. Meine Damen und Herren, sie kommen schlicht zum falschen Zeitpunkt und sind dreist und unsozial. Bund und Länder, Bund und Länder haben sich bereits 2006 mit der Unterzeichnung der UN-Behindertenrechtskonvention unter anderem dazu verpflichtet, Menschen, die in ihrer Teilhabe an Bildung beeinträchtigt sind, zu helfen. In den vergangenen knapp 20 Jahren haben wir in diesem Hause unzählige Male über die Beschulung von Kindern mit Behinderung und mit sonderpädagogischem Förderbedarf debattiert. Es war der CDU-geführte Senat, der zum Schuljahr 2010/2011 nach einem intensiven Anhörungsverfahren für Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf ein Wahlrecht zwischen Sonderschule und allgemeiner Schule eingeführt hat und im Schulgesetz verankert hat. Meine Damen und Herren, eingedenk steigender Fallzahlen, das heißt auch, das entspricht auch höheren Ausgaben, will der Senat nun die Bewilligungspraxis ändern. Die handstreichartige Ankündigung zum Schuljahr, zum neuen Schuljahr 2026/2027 ist mehr als dreist. Und Frau Senatorin, das stimmt einfach nicht, dass sich nichts ändert. Der Brief an die Schulleitung sagt etwas anderes aus. Wie viel Unsicherheiten wollen Sie bei Eltern, Schülerinnen und Schülern, Lehrkräften und Schulen noch schaffen? Schulbegleitungen sind eine wichtige Unterstützung für förderbedürftige Kinder. In vielen Fällen ermöglichen sie erst die gleichberechtigte schulische Teilnahme von behinderten und von an Behinderung bedrohten Kindern. Meine Damen und Herren, lassen Sie mich an dieser Stelle aus dem Tätigkeitsbericht der Senatskoordinatorin für Gleichstellung von Menschen mit Behinderung aus den Jahren 2023 und 2024 zitieren: "Die Schulbegleitung muss als Strukturgeber, Vertrauensperson," "Konfliktschlichter und Netzwerker fungieren und entsprechend qualifiziert sein." "Die Senatskoordination hat im Berichtszeitraum" "zahlreiche Gespräche mit Schulen, Lehrkräften, Eltern" "und weiter relevanten Akteurinnen und Akteuren zum Thema inklusive Beschulung geführt." "Dabei wurde immer wieder deutlich, dass der Schulbegleitung" "eine zentrale Rolle für gelingende inklusive Bildung in Hamburg zugeschrieben wird." Meine Damen und Herren, allen Ernstes, niemand, der dieses Thema aufmerksam und mit ein wenig Einfühlungsvermögen verfolgt, war daher über den Sturm der Entrüstung verwundert, der seit Ihrem Handstreich vom 10. Juni hier Ihnen entgegenweht. Dass Sie die Tragweite Ihres Handelns nicht verstanden haben, beweist angesichts einer für Sie vernichtenden Berichterstattung eine am Freitag hektisch zusammengeklaubte Pressemitteilung. In der Überschrift heißt es: "Schulbegleitung in Hamburg wird weiterentwickelt." Im Schulunterricht hätte man gesagt: Thema verfehlt! Setzen, 6! Denn Sie entwickeln hier nichts weiter, meine Damen und Herren von SPD und Grünen. - Sie entwickeln die Schulbegleitung wahlweise zurück oder ab. - Frau Stöver... - Keine Weiterentwicklung. - Gestatten Sie eine Zwischenfrage oder Zwischenbemerkung? Nein. Meine Damen und Herren, das entsprechende System der Bedarfsermittlung und Bereitstellung von Schulbegleitung weist seit Längerem erkennbare Defizite auf, und das wissen Sie auch, Frau Senatorin. Diesem Umstand haben wir als CDU nicht zuletzt im Dezember 2024 mit einem Haushaltsantrag Rechnung getragen. Ein Lichtblick bei der Schulbegleitung war die sogenannte Oldenburger Studie von Professor Speck – endlich einmal ein wissenschaftlicher Angang zur Schulbegleitung! Der Evaluationsbericht lag vor und wurde vorgestellt. Im November wurde eine Expertenkommission eingesetzt, die zur Aufgabe hatte, aus dem Evaluationsbericht eine Weiterentwicklung, eine Neukonzeption der Schulbegleitung zu erarbeiten. Warum also jetzt dieser Schnellschuss der Behörde? Ist diese Expertise dieser Kommission Ihnen nichts wert? Ist sie Ihnen nicht wichtig? Will der Senat gar die Ergebnisse dieses Evaluationsberichtes unter den Tisch kehren? Frau Senatorin, Ihr toll erdachter Handstreich ist total nach hinten losgegangen. Die öffentlichen Reaktionen sind eindeutig. Wir fordern die Rückkehr zum eigentlich verabredeten Verfahren und wir setzen auf die eingesetzte Expertenkommission. Die Ergebnisse zur unbestritten notwendigen Neuorganisation sind abzuwarten. Maßgeblich für die Unterstützungsentscheidung muss der individuelle Bedarf der Schülerinnen und Schüler bleiben und nicht irgendwelche Sparmaßnahmen des Finanzsenators. Inklusion, meine Damen und Herren, letzter Satz, ist kein freiwilliges Angebot, sondern eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Wer bei Schulbegleitung spart, spart an Bildungschancen, Teilhabe und Zukunft. Danke schön.

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Parica Partoshoar GRÜNE

Wertes Präsidium! Liebe Abgeordnete demokratischer Parteien! Kaum ein Thema wird derzeit so emotional diskutiert wie die Schulbegleitung. Gerade bei einem so sensiblen Thema sollten wir darauf achten, berechtigte Sorgen ernst zu nehmen, ohne vorschnelle Schlussfolgerungen zu ziehen. Hier geht es um Kinder und Jugendliche, um Eltern, die wissen möchten, ob ihr Kind die Unterstützung erhält, die es braucht, und um Schulen, die verlässliche Rahmenbedingungen brauchen. Die vielen Rückmeldungen von Eltern, Schulen, Trägern und Verbänden zeigen deutlich, dass die angekündigten Änderungen erhebliche Verunsicherungen ausgelöst haben. Diese Sorgen sind nachvollziehbar. Wer nicht weiß, welche Unterstützung das eigene Kind nach den Sommerferien erhält, macht sich selbstverständlich Gedanken. Und genau deswegen ist die Kritik an der Kommunikation der Schulbehörde berechtigt. Wenn Änderungen dieser Tragweite erst kurz vor den Sommerferien kommuniziert werden und viele Betroffene mit offenen Fragen zurückbleiben, dann ist an dieser Stelle die Kommunikation nicht gut gelaufen. Insbesondere bei einem so sensiblen Thema braucht es Transparenz und nachvollziehbare Entscheidungen. Aber aus einer unzureichenden Kommunikation wird nicht automatisch ein Kahlschlag. Genau diesen Eindruck vermittelt allerdings die Darstellung der Linken. Und dafür finden wir in den vorliegenden Fakten keine ausreichende Grundlage. Unstrittig ist, Schulbegleitung ist ein wichtiger Bestandteil gelingender Inklusion. Kinder, die aufgrund einer Behinderung oder einer drohenden Behinderung Unterstützung benötigen, müssen diese erhalten. Ebenso klar ist aber auch, dass Schulbegleitung eine Teilhabeleistung ist. Sie ergänzt die Arbeit der Schulen, sie ersetzt sie nicht. Schauen wir deshalb auf die Entwicklung der vergangenen Jahre. Die Zahl der Schüler:innen mit Schulbegleitung hat sich seit dem Schuljahr 2013/2014 von 860 auf 4.011 mehr als vervierfacht. Gleichzeitig sind auch die finanziellen Mittel, wie die Senatorin bereits erwähnt hat, kontinuierlich gestiegen. Für 2027 sind nach Angaben der Schulbehörde rund 44 Millionen Euro für die Schulbegleitung vorgesehen – was im Übrigen mehr ist als das, was im laufenden Schuljahr zur Verfügung steht. Vor diesem Hintergrund hat die Behörde angekündigt, die Bewilligungspraxis stärker zu vereinheitlichen. Nach ihrer Darstellung geht es nicht darum, den gesetzlichen Anspruch auf Schulbegleitung abzuschaffen, sondern die bestehenden Kriterien einheitlicher anzuwenden und die vorhandenen Ressourcen gezielter einzusetzen. Nebenbei bemerkt, bei so einem drastischen Anstieg an Kosten ist das die Aufgabe der Behörde, tatsächlich zu gucken, warum das so ist. Die Darstellung der Linken zieht daraus jedoch Schlussfolgerungen, die so nicht belegt sind. So wird beispielsweise der Eindruck vermittelt, Schulbegleitung entfalle künftig grundsätzlich in den ersten Klassen der Grundschulen. Die vorliegenden Regelungen sehen das so nicht vor. Auch künftig sind Ausnahmen möglich, und für Schüler:innen mit speziellen sonderpädagogischen Förderbedarfen bleibt das bisherige Verfahren weiterhin bestehen. Ebenso wird in dieser Darstellung der Eindruck erweckt, dass qualifiziertes pädagogisches oder sozialpädagogisches Personal künftig grundsätzlich aus der Schulbegleitung verdrängt werde. Nach den vorliegenden Regelungen ist das nicht der Fall. Solches Personal soll weiterhin dort eingesetzt werden, wo es fachlich erforderlich ist. Der Schwerpunkt... Der Schwerpunkt der Schulbegleitung bleibt jedoch eine unterstützende Teilhabeleistung. Wir werden sehr genau beobachten, wie sich die neue Bewilligungspraxis tatsächlich auswirkt. Entscheidend wird auch weiterhin sein, dass jedes anspruchsberechtigte Kind die Unterstützung erhält, die es braucht. Die Sorgen der Familien sind real, und wir werden genau hinschauen, was diese Änderungen in der Praxis bedeuten. Danke schön.

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Thomas Reich AfD

Sehr geehrtes Präsidium, sehr geehrte Damen und Herren. Schulbegleitung gestrichen, Mittagessen verteuert – Senator Dressels Kürzungshammer trifft Schulen und soziale Infrastruktur. Hier geht es nicht um irgendeine abstrakte Haushaltszahl. Hier geht es um Kinder, um Familien, um Schulen, um diejenigen, die jeden Tag dafür sorgen, dass Bildung überhaupt gelingen kann. Unsere Zukunft. Wenn Schulbegleitungen gekürzt werden, trifft das nicht irgendeinen Verwaltungsposten, es trifft Kinder. So. Es trifft Eltern, die darauf angewiesen sind, dass ihr Kind im Alltag nicht allein gelassen wird. Es trifft Lehrer, die ohnehin an der Belastungsgrenze arbeiten. Und wenn das Mittagessen teurer wird, dann ist es auch keine Kleinigkeit. Für viele Familien in Hamburg ist jeder Euro inzwischen relevant. Mieten, Energie, Lebensmittel, Mobilität, alles ist teurer geworden. Und nun soll ausgerechnet bei Kindern, Familien unsere Zukunft weiter belastet werden. Meine Damen und Herren, die AfD sagt, Bildung gehört zu den Kernaufgaben des Staates. Eine solide Schule, eine verlässliche Betreuung, ein geordneter Unterricht und eine funktionierende soziale Infrastruktur sind keine freiwillige Luxusleistung. Es sind Grundlagen dafür, dass unsere Kinder überhaupt eine faire Chance haben. Genau das entspricht auch unserem grundsätzlichen politischen Verständnis. Der Staat muss sich auf die Kernaufgaben konzentrieren. Das heißt: innere Sicherheit, Bildung, Familie, Infrastruktur und eine verlässliche Daseinsfürsorge. Hamburg hat kein Einnahmeproblem alleine. Hamburg hat vor allem ein Prioritätenproblem. Seit Jahren wird Geld mit vollen Händen für ideologische Projekte ausgegeben. Ja! Für soziale Infrastruktur müssen Einschnitte her, das ist nicht alternativlos. Das ist eine Frage politischer Entscheidungen. Hamburgs Schulen sind längst nicht mehr nur Lernorte, sie sind vielerorts Reparaturbetriebe für gesellschaftliche Fehlentscheidungen geworden. Die AfD hat immer gesagt, Bildungspolitik muss ehrlich sein. Wir brauchen keine ideologischen Experimente, sondern funktionierende Schulen. Wir brauchen Leistungsorientierung, Verlässlichkeit, Disziplin, Sprachkompetenz, ausreichend Personal. Wir sagen, erst muss der Staat seine Prioritäten ordnen, er muss ideologische Ausgaben beenden und Fehlanzeigen abgebaut werden, Verwaltungsaufwand reduziert werden. Erst dann kann man glaubwürdig sagen, für Schulen, Familien ist Geld da. Wenn der Senat nun ausgerechnet bei Schulbegleitung und Mittagessen spart, dann sendet er ein fatales Signal: Für alles Mögliche ist da Geld da, aber für die Kinder wird gekürzt. Das ist ein Signal fatal. Meine Damen und Herren, wer bei Bildung spart, spart in die Zukunft. Aber wer Bildungspolitik nur immer mit neuen Ausgaben verwechselt, löst die Probleme ebenfalls nicht. Wir brauchen beides: klare Prioritäten und klare Qualität. Die AfD sagt: Schluss mit falschen Prioritäten, Schluss mit Kürzungen bei Kindern, Schluss mit Belastungen für Familien. Hamburg braucht Schulen mit Verlässlichkeit, nicht den Kürzungshammer. Hamburg braucht für die Familien Entlastung, nicht neue Kosten, und Hamburgs Kinder brauchen eine Politik für die Zukunft, die sie ernst nehmen kann. Vielen Dank.

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Dr. Sabine Ritter DIE LINKE

Sehr geehrtes Präsidium! Liebe Kolleg:innen! Alle Aussagen, die ich hier getroffen habe, sind erstens dem Brief der Behörde vom 10. Juni entnommen und zweitens den Auswertungen dieses Briefes durch Schulleitungen, durch die Kammern und durch die Verbände. Zweitens, die von Frau Stöver erwähnte Pressemitteilung am Wochenende hatte, finde ich, tatsächlich angesichts des Bildes, das sich bis dahin ergeben hatte, nahezu was von Orwell’schem Neusprech. Und drittens finde ich es jetzt ganz schwierig, wenn das Aufgreifen von Verunsicherung und Protest, das innerhalb von wenigen Wochen, ganz wenigen Wochen, so angewachsen ist aufgrund eines behördlichen Schreibens, wenn das als Panikmache und Protestschürerei über Social Media... Und Die Linke ist es, genau. Die Schulen sind vonseiten der Behörde mit diesen Nachrichten konfrontiert worden. Es gab Bescheide an viele, viele, viele Kinder, dass die Schulbegleitung nach dem Schuljahr nicht mehr weiterläuft. Muss man jetzt nicht als Kürzungen bezeichnen, wenn es ja irgendwie mehr Geld gibt. Den Kindern, von denen aus wir doch denken, sind die Schulbegleitungen weggenommen worden. Das, was bei mir am Ende jetzt übrig bleibt, ist erstens der Eindruck: Geplant war eine Neukonzeption. Das, was aus der Neukonzeption mit der Oldenburger Studie geworden ist, ist ein blauer Brief der Behörde an die Schulen geworden. Und zweitens schwärt es gerade weiter. Ich weiß nicht, wer von meinen Kolleg:innen im Schulausschuss das jetzt schon gelesen hat. Es gab gerade eine Meldung des Landesverbands Hamburg im Ganztagsschulverband zu den anstehenden Kürzungen, die bestimmt keine Kürzungen sind im Ganztagsschulbereich. Es geht immer, immer weiter und immer weiter. <i>...es sind keine Kürzungen in diesem Sinne.</i> Es sind keine Kürzungen, es ist nur weniger Mittel für weniger Kinder. Ja.

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Nils Hansen SPD

Herr Präsident, meine Damen und Herren. Zu Beginn: Auch ich kann die Emotionalität, die in dieser Debatte steckt, gerade von Eltern, deren Kinder in der Schule Unterstützung von einer Schulbegleitung bekommen und die jetzt Fragen haben, absolut und ohne Einschränkung nachvollziehen. Dass sich Eltern dort Fragen stellen, sich Sorgen machen, habe ich vollstes Verständnis für. Die Senatorin hat gerade schon einen Blick auf Fakten geworfen. Und ich glaube, wir müssen an dieser Stelle ein paar Dinge noch mal geraderücken. Die Schulbegleitung hat die Aufgabe, auch das ist eben gesagt worden, als einzelfallbezogene Maßnahme, also bewusst als Mittel, das direkt am Kind ansetzt, nicht als systemische Ressource, wie wir die Ressourcen im Bereich LSE, Paragraf 12 Hamburgisches Schulgesetz, den Schulen systemisch zur Verfügung stellen, sondern wirklich am einzelnen Kind ansetzt. Das ist auch gut, und die brauchen wir weiterhin. Und deshalb hat die Senatorin gerade auch gesagt, dass an den Kriterien, wann ein Anspruch auf Schulbegleitung besteht, überhaupt gar nichts verändert wurde. Es sind Einzelfallhilfen, die... Deshalb kann es auch... Da komme ich später noch mal zu. Deshalb kann es auch gar keine Deckelung geben dieser Werte. Die Senatorin hat auch gesagt, es gibt den Haushaltsansatz. Im letzten Jahr haben wir dafür 42 Millionen Euro ausgegeben. Jetzt sind es 44 Millionen Euro. Auch dazu sage ich gleich noch einmal etwas. Das Einzige, was sich geändert hat an dieser Stelle, ist der Bewilligungsprozess, dass die Schulbehörde sagt, zusätzlich zu den Schulleitungen und den regionalen Bildungs- und Beratungszentren sollen eben auch die Fachabteilungen der Schulbehörde selbst dabei sitzen. Und jetzt noch einmal ein Blick auf ein paar Zahlen. Wenn man sagt, es sind gesetzliche Leistungen, dann kann es a) keinen Deckel geben, und dann können wir auch gar nicht 1:1 sagen, so viel Geld geben wir dafür aus, weil es ja gesetzliche Leistungen sind. Also muss man mit Erwartungswerten arbeiten. Dann guckt man sich an, wir haben eben gehört, es sind Hilfen für Kinder, die eine Behinderung haben oder davon bedroht sind. Wie haben sich denn eigentlich die Zahlen von Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf entwickelt? Im letzten Jahr plus 7 Prozent. Dann guckt man sich einen Ansatz an: letztes Jahr 42 Prozent, jetzt 44 Prozent. Das sind nicht nur in absoluten Zahlen zwei Millionen mehr, sondern sind auch relativ gesehen 5 Prozent ungefähr mehr, die wir dafür erwarten. Also in etwa das, wir sagen: Wir sehen, wir haben einen Anstieg von Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf. In der gleichen Entwicklungsstufe haben wir dann den Bedarf dort als Erwartung eingestellt. Wenn sich jetzt die Schulbegleitungen im letzten Jahr um mehr als 24 Prozent erhöhen, ist es die Aufgabe der Behörde, dorthin zu gucken und zumindest die Frage zu stellen, was ist da los? Werden die Kriterien so angewendet, wie sie geplant waren? So, das ist die absolute Aufgabe im Sinne von Haushaltsverantwortung der Behörde, diesen Blick auf diese Zahlen zu werfen. Zum Schluss muss ich die letzten Sekunden dafür nutzen: Frau Ritter, Sie haben vorhin gesagt, das sei ein Frontalangriff auf die Inklusion. Vielleicht hören Sie jetzt noch einmal zu. Dort sitzt eine Partei, die in Sachsen-Anhalt ins Wahlprogramm schreibt, sie möchte Schulen von allen nicht-schulischen Aufgaben befreien, darunter soziale Betreuung von Schülern, psychologische Betreuung, darunter die Inklusion. Die Feinde der Inklusion, die sitzen dort. Überlegen Sie sich, wo hier der Kompass ist, wo die Frontalangriffe auf Inklusion stattfinden. Gerne. Ich kann die Minute, glaube ich, gebrauchen. Also... - Herr Hansen. - Herr Stoop darf gern. - Nee, darf er nicht. Schauen Sie mal auf die Redezeit. Da steht schon ein Minus davor. Selbst wenn Sie es zulassen möchten, kann ich es nicht mehr zulassen. - Na gut, dann nicht. - Danke.

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Martina Koeppen SPD

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren. Durch Preisentwicklung, neue Vorschriften und zusätzliche Anforderungen haben sich die Baupreise seit den 2000er-Jahren mehr als verdoppelt. Gestiegene Zinsen, Corona und Kriege haben dann fast für ein völliges Erliegen der Neubautätigkeit gesorgt. Die Schaffung von dringend benötigtem Wohnraum ist unter diesen Voraussetzungen selbst für Genossenschaften wirtschaftlich nicht darstellbar. Durchschnittsmieten von 20 Euro kalt sind für Genossenschaften, die ihren Mitgliedern angemessenen und bezahlbaren Wohnraum zur Verfügung stellen wollen, nicht akzeptabel. Und, meine Damen und Herren, das bundesweite Problem der Baukosten macht leider auch vor Hamburg nicht halt. Zwar ist unsere Bilanz hier in Hamburg mit knapp 150.000 neu genehmigten Wohnungen seit 2011 und dem Bestand von über 80.000 geförderten Wohnungen deutschlandweit unerreicht. Aber die Fertigstellungszahlen für 2025 können nicht wirklich erfreulich sein. Aber Hamburg wäre nicht Hamburg, wenn es nicht auch Lösungswege aus jeder Krise gehen würde. Bereits im November 2023 fand auf Antrag von Rot-Grün eine Anhörung von Expertinnen und Experten im Stadtentwicklungsausschuss zum Gebäudetyp E statt. Diese Anhörung zeigte sehr deutlich das Potenzial für Baukostensenkungen, sodass die Regierungsfraktionen ein Format mit den am Bau Beteiligten angeregt haben, in dem die Standards am Bau fachlich diskutiert werden sollten. Die Stadtentwicklungsbehörde hat diese Bitte umgesetzt, und es gab in einer Mitwirkung von zahlreichen Expertinnen und Experten einen... Ach, ja, noch mal: Hieraus ist unter Mitwirkung von zahlreichen Expertinnen und Experten der im Februar 2025 veröffentlichte Hamburg-Standard entstanden. Die Ergebnisse sind öffentlich auf der Homepage bezahlbarbauen.hamburg einsehbar. Und, meine sehr verehrten Damen und Herren, die Resonanz aus der Wohnungswirtschaft zeigt klar und deutlich, dass auf diese Initiative gewartet wurde. Derzeit sind 32 Pilotprojekte mit 2.209 Wohnungen in Planung. Zwischen neun und 240 Wohnungen sollen nach dem Hamburg-Standard in ganz Hamburg von diversen Bauherren, von privaten, städtischen oder kirchlichen sowie Baugenossenschaften errichtet werden. Es sollen Eigentumswohnungen, frei finanzierte und geförderte Wohnungen in konventioneller, serieller und Modulbauweise errichtet werden. Wissenschaftlich begleitet werden die Vorhaben von Frau Professor Endres von der TU Braunschweig. Evaluiert werden die Pilotprojekte nach ausgewählten Checkpoints, es werden Workshops zu Fachthemen angeboten, und es erfolgt eine laufende Kommunikation mit dem Baukompetenzzentrum der BSW. Und meine sehr verehrten Damen und Herren, wir werden diesen Planungs- und Umsetzungsprozess auch weiterhin im Stadtentwicklungsausschuss begleiten wollen. Und auch in der rechtlichen Frage, ob die Abweichung von den anerkannten Regeln der Technik, also den DIN-Vorschriften, im Hamburg-Standard möglich ist, kommt Bewegung. Im aktuellen Koalitionsvertrag auf Bundesebene wird diese Problematik erkannt und es wird an einer Gesetzesvorlage gearbeitet. Und auch der Bundesgerichtshof befasst sich mittlerweile mit diesem Thema. Dazu sind dann auch schon Aufsätze von den Richterinnen und Richtern veröffentlicht worden. Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir werden diesen Planungs- und Umsetzungsprozess auch weiterhin konstruktiv begleiten, denn die Erfahrungen und die Ergebnisse, die mit dem Hamburg-Standard gesammelt werden, werden in ganz Deutschland verfolgt. Vielen Dank.

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Dr. Anke Frieling CDU

Sehr geehrter Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, das Thema reißt richtig mit! Das ist... Im Vergleich zu dem, was wir vorher diskutiert haben. Denn was machen wir jetzt eigentlich? Wir besprechen einen Zwischenbericht, den wir ausführlich im Stadtentwicklungsausschuss diskutiert haben – ohne großen Erkenntnisgewinn. Was schlicht und einfach daran liegt, dass es noch keine Erkenntnisse gibt. Wie auch? Es wird noch nicht gebaut. Meist gibt es bei diesen Projekten noch nicht mal eine Baugenehmigung. Ob also das Ziel "bezahlbare Mieten für alle" erreicht werden kann, bleibt noch lange ungewiss. Was die Senatorin berichtet hat im Schreiben vom 13. November, was wir ja hier vorliegen haben, sind 13 besondere Bauvorhaben mit insgesamt 1.200 neuen Wohnungen in sieben Hamburger Bezirken. Und die Auswahlkriterien sind halt die Erfüllung des Hamburg-Standards. So. Die meisten Projekte, wie gesagt, sind noch in ganz frühen Leistungsphasen, wenige sind in Bau. Das heißt, ob die Einsparpotenziale Rechenmodelle sind oder nur Fantasie oder auch realisierbar, wissen wir noch nicht. Das ist gar kein Vorwurf, Frau Koeppen. Sie brauchen den Kopf nicht zu schütteln. Das ist einfach... Wir reden halt über ungelegte Eier. Das hat... Und das haben die Kollegen und Kolleginnen auch schon gefühlt und den Saal bereits verlassen. So. Denn die Evaluation wird fertig sein Ende 2027. Das heißt, wir können noch ganz schön lange darüber spekulieren, was nun kommt oder nicht. In dem Bericht steht auch: "Das Marktumfeld bleibt weiter sehr schwierig." Der Senat selbst benennt als Hauptproblem, dass viele Bauprojekte aktuell gar nicht realisiert werden, weil sie zu teuer sind, und dass es zu Insolvenzen bei Projektentwicklern kommt. Das kostenreduzierte Bauen soll den Markt ein wenig entspannen. Die Formulierung selbst zeigt doch schon die bescheidenen Erwartungen, auch Ihrerseits. Und die Zahlen verdeutlichen die Misere. 2025 wurden nur knapp 6.000 neue Wohnungen fertiggestellt. Das entspricht einem Rückgang von 28 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Es wurden nur 6.700 neue Wohnungen genehmigt und damit kaum mehr als im Vorjahr. Die Hansestadt liegt deutlich unter dem selbst ausgegebenen Ziel. Also, aus dem Bericht lässt sich noch keine Erfolgsgarantie ableiten. Und die Realität lässt ebenfalls wenig Raum für Hoffnungen und auf bezahlbare Mieten. Das "Abendblatt" von gestern: "Mieten in Hamburg steigen stärker als in München und Berlin". Eine neue Studie des Portals Immowelt zeigt, die Angebotsmieten in der Hansestadt sind von 2023 auf 2026, in drei Jahren, um 20 Prozent gestiegen und damit stärker als in allen anderen deutschen Großstädten. Die Aussicht auf bezahlbare Mieten verschwindet also am Horizont mit den jedenfalls jeden Tag steigenden Baukosten. Nun wird von Ihnen gleich der Hinweis auf die Bestandsmieten kommen, die natürlich niedriger sind. Aber was bedeutet das in der Realität? Hamburg macht zu. Hamburg macht dicht. Nicht nur für Zuzug, sondern auch für die jüngere Generation. Kinder, die nicht ausziehen können, junge Familien, die nichts finden, wo sie mit dem zweiten Kind hinziehen können, ältere Menschen, die in viel zu großen Häusern und Wohnungen bleiben müssen, weil es nichts Kleineres, Bezahlbares gibt. Der fehlende Wohnungsbau... Ja, das ist Ihr Rezept, ja. - Der fehlende Wohnungsbau - Frau Kienscherf, äh, - wird das Entwicklungshemmnis unserer Stadt. - Frau Dr. Frieling, - Gestatten Sie eine Zwischenfrage oder Zwischenbemerkung? - Nein, vielen Dank. Und die Antwort des Senates sind Arbeitsgruppen, Auflistungen von Maßnahmen, die jeder, der baut, kennt, heißt dann gut vermarktet "Hamburg-Standard", Gängelung von Vermietern, Bestrafung von Vermietern – kommt später –, Einengung privater Initiative, Stichwort Wohnungsraumschutzgesetz. Wer soll da noch bauen wollen außer der SAGA, die bauen muss? Statt hier aus diesem Hause ständig Vorschläge nach Berlin einzubringen, wie man Vermietung noch unattraktiver machen kann, kehren Sie doch endlich mal vor Ihrer eigenen Haustür und, noch wichtiger, in Ihrer eigenen Behörde und den Bauprüf- und Planungsabteilungen der Bezirksämter. Setzen Sie eine klare Botschaft. Hamburg will Wohnungsbau. Hamburg will jeden unterstützen, der bauen will. Hamburg will Bauen möglich machen, jeden Tag, große und kleine Projekte gleichermaßen. Es liegt nicht mehr in der strukturellen Problematik im Moment. Es liegt darin, was hier konkret in dieser Stadt getan wird, und das muss sich ändern. Nur so wird sich was ändern, nur so kommt der Wohnungsbau in Schwung. Ganz sicher!

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Leon Dewan Alam GRÜNE

Ja, Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen. Frau Frieling, Sie haben ja recht. Wir wollen vor unserer Haustür kehren. Und genau das tun wir ja hier mit dem Hamburg-Standard. Denn die Baukosten... Nee, im Gegenteil, wir bauen sie ab. Die Baukosten sind zu hoch, und deshalb ist die Umsetzung des Hamburg-Standards so wichtig. Und es ist wichtig, dass er zügig und erfolgreich vorangebracht wird. Wir haben hier ja schon das ein oder andere Mal in diesem Haus über den Hamburg-Standard gesprochen, über das Richtungsweisende, was damit passieren wird, dass eben systematisch Kostentreiber bei Baustandards, bei Planungs- und Genehmigungsverfahren angeschaut und identifiziert wurden. Und, Frau Frieling, natürlich: Theorie ist das eine, Praxis ist das andere. Und jetzt wird in der Praxis eben angeschaut: Wie viel lässt sich denn tatsächlich einsparen bei den Baukosten? Was funktioniert und was funktioniert auch nicht? Und um das zu ergründen, hat die Stadtentwicklungsbehörde Pilotprojekte in den Bezirken und im Wilhelmsburger Rathausviertel gestartet. Und ich finde schon bemerkenswert, dass das eben nicht – keine Ahnung – zwei, drei Projekte sind, sondern dass wir hier insgesamt ein Pilotprojekt mit 2.200 Wohneinheiten mit knapp 30 Bauprojekten haben, die, Frau Koeppen hat es schon erwähnt, unterschiedlichste Bauträger umfassen: städtische Bauträger, private Bauträger, Baugenossenschaften, auch vielfältige Bauweisen untersuchen: serielles Bauen, Holzbau oder auch den Recyclingbau. Und das zeigt eben schon: Wir meinen das hier wirklich ernst, und es geht mit großen Schritten voran. Und es geht jetzt darum, eben bei den verschiedensten Projekten, die eben die Breite der Realität in der Baubranche abbilden, tatsächliche Kostensenkungen zu erzielen. Und wie viel der ermittelten 2.000 Euro maximalen Einsparpotenzialen pro gebautem Quadratmeter sich dann im Schnitt tatsächlich realisieren lassen, das wird sich noch zeigen. Aber, Frau Frieling, klar ist jetzt schon, der Hamburg-Standard wird das Bauen in Hamburg verändern und er wird das Bauen in Hamburg günstiger machen. Und vielleicht auch noch mal ein Schritt zurück, warum das so wichtig ist, die Baukosten zu senken. Es wurden ja eben auch die hohen Mieten angesprochen. Der Hamburg-Standard und die Senkung von Baukosten hat ja genau das Ziel, da zu klotzen. Es geht zum einen darum, dass wir aktuell die Situation haben, dass mit den hohen Baukosten viele potenzielle Bauprojekte gar nicht in die Umsetzung kommen, weil die daraus folgenden Mieten oder Miethöhen, die notwendig sind, sich da nicht ausreichend Mieter:innen finden würden, entsprechend zu mieten. Oder wenn sie realisiert werden, dann helfen die daraus sich ergebenden Neubaumieten nicht, um der Wohnungsnot wirklich Abhilfe zu schaffen. Oder sie helfen eben nur da, wo die SAGA baut, wo geförderte Wohnungen gebaut werden oder wo gemeinwohlorientierte Wohnungsbauträger bauen. Und wenn wir die Baukosten senken, was wir hiermit tun werden, dann wird das eben auch dazu führen, dass der frei finanzierte Wohnungsbau wieder bezahlbareren Wohnraum produziert. Und entscheidend dafür ist natürlich aber auch, dass die Bauträger die Kosteneinsparungen tatsächlich an künftige Mieter:innen weitergeben. Und der zweite entscheidende Punkt, warum wir das machen, ist, weil geringere Baukosten auch die Kosten für geförderte Wohnungen reduzieren. Und es geht dabei nicht darum, dass wir Kosten bei Sozialwohnungen sparen wollen, sondern es geht darum, dass wir sicherstellen wollen als Stadt, dass wir auch in Zukunft in der Lage sind, es uns leisten können, bei steigenden Preisen viele Tausend geförderte Wohnungen pro Jahr zu finanzieren, wie wir das aktuell tun. Also kurz gesagt, es geht bei dem Thema Baukostensenkung, was wir hier angehen, darum, mehr bezahlbaren Wohnraum für Hamburg zu schaffen. Und das wird mit dem Hamburg-Standard auch gelingen, liebe Kolleginnen und Kollegen. Vielleicht ein Blick zum Abschluss noch mal nach vorne. Der Hamburg-Standard zeigt ja auf, wie wir Vereinfachung und Bürokratieabbau dazu nutzen können, unsere politischen Ziele zu erreichen. Und er sollte deshalb aus meiner Sicht auch Blaupause sein für andere Bereiche. Ich glaube zum Beispiel, dass ein Hamburg-Standard für Sanierungen uns dabei helfen kann, dazu beizutragen, die Sanierungskosten zu senken, damit die Sanierungsrate zu steigern und auf unsere Klimaziele einzuzahlen. Und wir können auch zum Beispiel durch eine weitere Vereinfachung der Umnutzung, wo wir ja schon auch viel erreicht haben, die weiter wachsenden Potenziale bei leer stehendem Büroraum für das Wohnen stärker nutzen. All das geht, so ehrlich muss man sein, nicht von heute auf morgen. Auch dieser Prozess zeigt ja, wie aufwendig es ist. Die Stadtentwicklungsbehörde hat mit vielen verschiedenen Akteuren diesen Prozess, diesen wirklich aufwendigen Prozess auf die Beine gestellt. Aber die damit eben offenbarten Potenziale werden wir für die Baukosten nutzen, für die Senkung. Und wir sollten sie auch in weiteren Bereichen gemeinsam noch stärker nutzen. Vielen Dank.

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Heike Sudmann DIE LINKE

Ja, super. Vielen Dank. Wir reden heute ja über Bauen, wir reden über Kosten, wir reden über Zeit. Und wenn ich mir die SPD und die GRÜNEN angucke, muss ich sagen, für Sie scheint ja die Zeit besonders schnell zu vergehen, weil allem Anschein nach sind Sie schon im Jahr 2027. Denn wir haben im Ausschuss immer wieder gehört: "Wir können noch keine Ergebnisse liefern." "Wir können noch keine wirklichen Erkenntnisse liefern." "Das kommt alles erst im Jahr 2027." Es ist Ihnen gegönnt, dass Sie bei Projekten, die vielleicht einen guten Ausgang nehmen, sich immer wieder auf die Schulter klopfen wollen, da jede Chance zu nutzen sei Ihnen gegönnt. Aber reden wir mal über das Projekt selbst. Es wäre super, wenn es gelingt, die Kosten zu senken. Sie haben als Marge vorgegeben 3.000 Euro pro Quadratmeter, das wäre sehr gut. Ich habe auch gehört von vielen, die beteiligt waren an den zahllosen Arbeitskreisen, dass das eine gute Sache ist. Wo natürlich immer die Frage ist: Wie kommt das eigentlich, dass es vorher alles so zerfleddert war, dass die Leute nicht zusammengesessen haben, selbst die Behörden nicht zusammengesessen haben? Aber diese Frage lassen wir mal außen vor und nehmen das Positive, was jetzt ist. Was mir aber absolut fehlt und was wir als Linke auch im Stadtentwicklungsausschuss angesprochen haben: Es geht ja nicht nur um kostenreduziertes Bauen. Sie haben ja bei dem Antrag extra davorgeschrieben: "Bezahlbare Mieten für alle". Und wir haben von Anfang an, schon in der letzten Legislatur, wir haben es auch im Ausschuss wieder gesagt: Was kommen denn für Verpflichtungen da rein, wenn jetzt die Leute davon profitieren, dass vielleicht alles schneller, alles günstiger wird? Wo bleiben die Verpflichtungen? Und die Senatorin hat da gesagt: "Wir können bei städtischen Grundstücken," "da können wir Verpflichtungen zur Miethöhe reinnehmen, sonst nicht." Und wenn ich mir die 1.200 Wohnungen angucke, die Sie ja aufgeführt haben im Stadtentwicklungsausschuss, was glauben Sie, wie viel Wohnungen dort von SAGA oder von Fördern & Wohnen gebaut werden? Es sind 120 bis 140. Wie viel davon werden von Privaten gebaut? Das sind – kurz gucken –, das sind knapp 600, 588 Wohneinheiten ganz genau. Und wir wissen alle, dass vor allen Dingen die Privaten gerne dabei sind zu sagen: "Ist ja toll, ich kann jetzt noch günstiger bauen, kann aber wesentlich mehr Miete erheben." Heißt: Die Rendite ist wesentlich höher. Und das ist der Punkt, der komplett fehlt. Und wenn Sie bei dem kostenreduzierten Bauen, da geht's ja auch darum, wie die Wettbewerbe gestaltet sind. Es wird auch darum gehen, was ist genehmigungsfähig und was nicht. Wenn Sie all diese Erleichterungen durchsetzen wollen, auch für private Bauherrinnen und Bauherren, dann erwarten wir, dass Sie dafür Sorge tragen, dass die Mieten runtergehen, weil das muss das Einzige sein, das Hauptziel sein: günstigere Mieten für alle! Bitte. Und es geht nicht darum, wie die CDU eben gesagt hat, die Vermietung noch unattraktiver zu machen. Vermietung ist überhaupt nicht unattraktiv. Warum haben wir wohl so viele Vermieter und Vermieterinnen, die sich noch die Hände reiben und sagen: "Ich kann das toll machen"? Nein, es geht darum, es für die Mieterinnen und Mieter attraktiver zu machen. Und ehrlich gesagt, bei dem Thema bezahlbare Mieten hier in Hamburg, finde ich, versagt die SPD und es versagen die GRÜNEN leider immer wieder. Ich sag wieder das Thema Mietwucherbekämpfung, Personal in den Wohnraumschutzdienst stellen. Überall da sehen wir nicht, dass Sie sich voll in die Bresche schmeißen und dafür Sorge tragen, dass die Mieter:innen Ansprechpartner:innen haben. Insofern, wir werden sehen, was 2027 bringt, aber ich erwarte wesentlich mehr und ich glaube, ich werde wieder enttäuscht. Danke schön.

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Dr. Joachim Körner AfD

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren. Der Senat hat auf Veranlassung der Bürgerschaft das Projekt "Günstiges Bauen" auf den Weg gebracht. Ziel war es, mit einem Ideen- und Realisierungswettbewerb Prinzipien für einfaches und kostengünstiges Bauen zu erarbeiten, auch unter Verzicht auf nicht unbedingt erforderliche Baunormen. Im Workshop wurden Ideen entwickelt. Sie beruhen auf kostenreduzierenden Baustandards, auf optimierten Prozessen sowie beschleunigten Verfahren. Die Einsparpotenziale wurden geschätzt auf bis zu 600 Euro pro Quadratmeter durch kostenreduzierte Baustandards, circa 1.000 Euro durch weitere Maßnahmen wie optimierte Organisation, einfache Technik und Weglassen von nicht notwendigen Einrichtungen sowie bis zu 400 Euro durch optimierte beschleunigte Verfahren, insgesamt 2.000 Euro pro Quadratmeter. Im Februar 2025 wurden die Standards veröffentlicht. Sie werden auch "Hamburg-Standards" genannt. Ein Wohnungsbauarchitekturwettbewerb wurde durchgeführt, 13 Projekte in den Bezirken mit 1.200 Wohneinheiten wurden identifiziert. Dazu kommen weitere Wohnungen in übrigen Vorhaben, insgesamt 2.200 Wohneinheiten. Das ist natürlich angesichts des Wohnungsbedarfs oder der fehlenden Wohnungen natürlich eine sehr kleine Zahl. Bauherren sind private, staatliche und kirchliche Träger sowie Baugenossenschaften. Frau Professor Endres von der TU Braunschweig begleitet das Vorhaben wissenschaftlich. Es wurde berichtet über gute Erfahrungen sowohl der Behörden als auch der Bauherren. Es besteht ein hohes Engagement der Beteiligten. Die frühzeitige Bildung von Bauteams und das Einbringen aller Beteiligten ermöglicht eine frühe Klärung der Ziele und Abstimmung bei Planung und Bau. Antragskonferenzen erleichtern und beschleunigen die Abstimmungsprozesse beim Genehmigungsverfahren. Das trägt zur Kostensenkung bei, denn Zeitverzug bedeutet zusätzliche Kosten, nicht zuletzt durch Preissteigerungen. Soweit dies eben ein gut durchdachtes und erfolgreiches Projekt ist, ist das sehr in Ordnung. Gute Projekte wünschen sich die Bürger immer mehr. Allerdings die wirklich bürokratischen Hindernisse und Behinderungen, die das Bauen hier eben nicht gerade fördern, diese Debatte ist leider gestrichen worden. Vielen Dank.

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Karen Pein Senatorin

Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren. Ich hab jetzt eigentlich erst mal nichts vernommen, dass irgendjemand gesagt hätte: "Der Hamburg-Standard ist doof, den wollen wir nicht haben." Sondern alle warten eigentlich darauf, dass er umgesetzt wird. Wir arbeiten dran, das ist wunderbar. Ich will das noch einmal ausführen. Meine Behörde erhebt die Baukosten seit 2017. Wir haben sehr genaue Kenntnis über die Baukosten in Hamburg. 2017 hatten wir Mediankosten in Höhe von 2.700 Euro brutto den Quadratmeter Wohnfläche ohne Grundstück, ohne Finanzierung. Und von Rendite will ich hier gar nicht sprechen, da ist auch kein Gewinn drin. 2024 sind diese Baukosten bei 4.600 Euro gewesen. Und man sagt so Pi mal Daumen, 1.000 Euro Baukosten entsprechen 4 Euro Miete. Das heißt, die Mieten ohne Grundstück, ohne Finanzierung sind von 11 auf 18 bis 19 Euro angestiegen, und das ist das Problem, vor dem wir stehen. Ohne öffentliche Förderung kann man keinen günstigen Wohnraum in Hamburg mehr schaffen. Und das ist bundesweit der Fall. Das ist das Problem, vor dem wir stehen. Und Hamburg hat einen Weg aufgezeigt, und zwar als einzige Stadt, in Hamburg, wie wir Baukosten um bis zu 2.000 Euro reduzieren können. Mit allen Beteiligten der Bauwirtschaft und Planungswirtschaft haben wir ein Dreivierteljahr zusammen getagt und haben sehr konkrete, sehr technische Hinweise gegeben, wie wir das einlösen können. Das Spannende ist, dass der Median ja nur ein Durchschnittswert ist. Wenn man sich aber die Spanne der Bauunternehmen, der Bauprojekte anguckt, dann schaffen es einige Projekte auch unter diesen Rahmenbedingungen, trotz Krieg, trotz zerschossener Stahlindustrien 3.000 Euro ins Ziel zu bringen. Und andere landen bei 6.000 Euro. Das heißt, die Frage ist: Was macht der eine richtig und was macht der andere falsch? Und das stand im Fokus der Initiative "Kostenreduziertes Bauen" mit allen Beteiligten, die mitsprechen bei einem Bauprojekt, zu untersuchen, wo sind die Hindernisse, wo sind die Kostentreiber, wer muss eigentlich was tun, damit wir mit 3.000 Euro durchs Ziel laufen? Und wir haben uns jeden Beteiligten angeguckt. Es geht nicht nur an die öffentliche Hand und die Prozesse dort, sondern auch in der Privatwirtschaft wird richtig viel Geld liegen gelassen, auch bei den Ingenieuren. Ich will da nur mal die Sicherheitsbeiwerte, einen Sicherheitspuffer bei technischen Bauwerken nennen, mit dem wir ohne Ende mehr Stahl verbauen, mehr Beton verbauen, als wir eigentlich brauchen, und die Wohnfläche reduzieren. Es ist ein bisschen so, dass wir auch alle insgesamt wieder professioneller werden müssen. Und deshalb wollen wir über die Piloten dieses Wissen jetzt auch in den Markt bringen. Und das betrifft die öffentliche Hand, die Verwaltung, die Fachbehörden, aber das betrifft auch die Bauherren, die mit unflexiblen Vorgaben in ein Vorhaben starten, was dann zu einem zweiten notwendigen Treppenhaus zum Beispiel führt. Das sind die Ingenieure, das sind die Planer. Es geht darum, die Bauunternehmen von Anfang an dabei zu haben, weil die sitzen auf der Baustelle und die müssen ihr Know-how am Anfang einbringen. Und das erproben wir in den Piloten. Frau Dr. Frieling, Sie haben eben was Richtiges gesagt. Also ich hab eine große Beschwerdelage gehört, keinen einzigen Vorschlag, wie man's besser machen kann. Aber Sie haben gesagt, wir müssen es möglich machen. Alle Beteiligten müssen ein Mindset haben, dass wir kostengünstiges Bauen an den Boden bringen wollen. Und das hat dieser Prozess geleistet. Das ist das, was in allen Köpfen deutlich geworden ist, und jeder einzelne Akteur in der gesamten Wertschöpfungskette weiß jetzt genau, an welcher Stelle er eigentlich Sand ins Getriebe streut, und was er tun muss, um den Motor zu ölen. Und das ist das Wichtigste. Und insofern ist hier auch ein bisschen der Prozess das, was wichtig ist. Wir setzen das jetzt um. Wir müssen aber einen ganzen Schwarm umorientieren. Und damit meine ich nicht nur die Bauprüfer, damit meine ich auch die Privatwirtschaft, weil die Bauherren auch nicht ganz so professionell sind und manchmal mit einem Blatt Papier mit vier Linien im Bauamt aufschlagen und fragen: "Ist das genehmigungsfähig?" Und auch das haben wir aufbereitet. Jeder weiß jetzt, was er zu tun hat, und jetzt müssen wir das in die Praxis bringen. Und was mir wichtig ist: Wir müssen da auch die Motivation hochhalten. Jeder muss vor seiner Haustür kehren, und insofern betrifft es auch alle Anwesenden, auch alle Kommunalpolitiker, weil wir festgestellt haben, dass die Projekte, die mit 3.000 Euro ins Ziel laufen, das sind die, die keine Störungen im Prozess haben, die nicht fünfmal wieder umplanen müssen. Wir müssen unsere Ressourcen an den Anfang bringen. Ganz am Anfang müssen Planer, Bauunternehmen und die Verwaltung am Tisch sitzen, die Anforderungen an ein Bauprojekt definieren und dann schon bepreisen. Das ist eigentlich das tatsächlich neue Element im Hamburg-Standard, und sie müssen so lange am Tisch sitzen, bis der Bauherr sagt: "Mit diesen Bedingungen kann ich das Projekt für 3.000 Euro durchziehen." Und dann darf es aber auch keine Nachforderung, auch nicht von der Kommunalpolitik, ganz am Ende geben – oder irgendeinem anderen im Prozess. Und das müssen wir gemeinsam hinkriegen.

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Martina Koeppen SPD

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren. Frau Dr. Frieling, Sie hatten in Ihrer Rede gesagt, es gibt noch keinen Erkenntnisgewinn. Ja, auf der Folie mag es sein, aber für die Bauherren und Bauherrinnen, die dort Projekte umsetzen, da konnten wir sehen, dass mittlerweile die Leistungsphase 4 angestrebt ist. Das heißt, man ist im Bauantrags- oder -genehmigungsverfahren, und kein Unternehmen setzt ein Bauvorhaben oder stellt einen Bauantrag, wenn man nicht vorher in der Kostenermittlung festgestellt hat, dass sich dieses Projekt rechnet. Und das ist eben auch die Kostenermittlung. Und im Endeffekt wird dann, wenn jetzt schon die Bauunternehmen mit am Tisch sitzen, dann bedarf es ja schon fast gar keiner Ausschreibung mehr, sondern dann stehen die Baupreise fest. Und dass die ganzen Projekte jetzt am Start sind, die 32 und die über 2.000 Wohnungen, die da jetzt geplant sind, das zeigt, dass die Behörde da auf dem richtigen Weg ist. Und deswegen ist es gut, wenn wir es weiter begleiten. Dann haben Sie noch diesen Artikel im "Hamburger Abendblatt" angesprochen, und da hilft es ja immer so ein bisschen, wenn man nicht nur die Überschrift liest, sondern den Artikel auch bis zum Ende. Und ich möchte mal dadraus zitieren. Da geht es um die besagte Erhöhung in Hamburg: "Die Entwicklung in Hamburg wird nicht gesondert analysiert," "aber ein Grund für den starken Anstieg liegt auf der Hand:" "In der Hansestadt entstanden über ein Jahrzehnt lang relativ betrachtet erheblich mehr Wohnungen" "als in allen anderen Großstädten – das wirkte sich dämpfend auf den Mietanstieg aus." "Seit der Wohnungsbau auch an der Elbe kriselt, entfällt dieser Effekt." Und kurz davor steht: "Kleiner Trost aus Hamburger Sicht:" – Entschuldigung, jetzt habe ich das einmal weggedrückt – "In absoluten Preisen bleibt München mit durchschnittlich 21,44 Euro pro Quadratmeter" "weiterhin die mit großem Abstand teuerste Stadt Deutschlands," "gefolgt von Frankfurt, Stuttgart." "Auch in Berlin und Düsseldorf sind die Angebotsmieten etwas höher als in Hamburg." Also insofern wäre es nett, wenn Sie das nächste Mal auch die Artikel bis zum Ende lesen und hier zitieren. Danke.

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Dr. Anke Frieling CDU

Und die meisten werden den Artikel genauso wie Sie vollständig gelesen haben. Aber es ist jetzt nicht meine Aufgabe, sozusagen die Sachen in Relation zu setzen. Aber worauf ich sehr wohl eingegangen bin, ist auf diese Frage, dass eben mehr Wohnungsbau, das wird ja hier sehr gerne bestritten, dass Wohnungsbau dann doch zu Entlastung führt, auch eventuell mal bei den Mieten. Das haben Sie ja dann... Stand jetzt im "Abendblatt", und es ist auch nach wie vor wahr, und deshalb muss es passieren. Und das Einzige, und da haben Sie den Anfang meiner Ausführungen schon vergessen, und Herr Kienscherf hört am Anfang sowieso nie zu, weil er ja pöbeln muss. Das ist... Das ist, warum Sie einen Zwischenbericht, der auch zugegebenermaßen sowieso nicht sehr lang war und den wir aber tatsächlich ausführlich diskutiert haben, jetzt hier noch mal anmelden zur Debatte. Es gibt wichtige Themen in dieser Stadt, dazu gehört der Wohnungsbau, aber wenn Sie was Echtes zu berichten und vermelden haben, ja, dann können wir das immer und jederzeit gerne machen. Aber dieses fand ich jetzt wirklich überflüssig, und auch Frau Sudmann hat ja noch mal versucht, das herzuleiten, dass das jetzt einfach keine debattenwürdige Grundthematik war.

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Dirk Kienscherf SPD

Also, Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren. Liebe Frau Dr. Frieling, das mit dem Pöbeln weise ich natürlich zurück. Aber ich hab natürlich eine Anmerkung gemacht, und ich will das einfach nur mal Richtung CDU-Fraktion noch mal deutlich machen. Und zwar ging es ja um die Wohnungsbauzahlen – sind's jetzt 10.000 oder 6.000? Und jetzt haben Sie einfach gesagt: "Jetzt haben Sie ja nur noch 6.000 erreicht." Damals 2011, als wir 6.000 Wohnungen angekündigt haben, liebe Frau Dr. Frieling, da war es Ihr wohnungsbaupolitischer Sprecher, Herr Roog, der uns gesagt hat: "Das sind alles Ankündigungen." "Sie werden es nie in Hamburg schaffen, 6.000 Wohnungen zu bauen." Das haben Sie damals gesagt. Wir haben nicht nur 6.000 gebaut, wir haben auch 10.000 gebaut. Damit sind wir erfolgreich. Und deswegen will ich einfach nur noch mal sagen, die 6.000 sind vor dem Hintergrund der enorm schwierigen Rahmenbedingungen schon ein Erfolg. Das, finde ich, können Sie ja mal zur Kenntnis nehmen. Und pöbeln tun wir nicht, wir geben nur Anmerkungen. Und ich freue mich weiterhin, wenn wir gemeinsam den Wohnungsbau vorantreiben. Vielen Dank.

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Sandro Kappe CDU

Sehr geehrter Präsident, sehr geehrte Damen und Herren. Heute kommen wir zu einem Thema, wo wir uns bewusst werden machen, dass Kosten entstanden sind, die man hätte verhindern können. Es geht um das Zentrum für Ressourcen und Energie. Für die, die es noch nicht wissen, das ist eine neue Müllverbrennungsanlage, die auch Abwärme liefern wird und unser Fernwärmesystem klimaneutral versorgen wird. Also ein Projekt, was wir, glaube ich, alle positiv sehen und mit dem wir alle sagen: Damit kann Hamburg nach vorne gehen. Ursprünglich sollte das Projekt 234 Millionen kosten, wurde dann auf 536 Millionen erhöht. Und jetzt liegen wir inoffiziell, was wir in Zahlen hören, bei über 700 Millionen. Und ich sage es hier ganz deutlich, meine persönliche Einschätzung: Es wird mehr kosten als die Elbphilharmonie. Und da muss man sich mal überlegen, wir kommen von 200, knapp 200 Millionen und werden auf über 800 Millionen Kosten kommen. Und wie kommen die Probleme zustande? Zustande kommen die... Wir haben nachgefragt per schriftlicher Kleiner Anfrage, und da sagt uns der Senat: "Wir haben festgestellt, dass auf der Baustelle Chaos herrschte" "und dass die Geschäftsleitung uns nicht umfangreich informiert hat." Und jetzt fragen wir uns, wie kann das sein? Vor genau zwei Jahren haben wir als Bürgerschaftsfraktion ein Aktenersuchungsverfahren für HAMBURG WASSER für VERA II beantragt. Auch hier gab es massive Kostensteigerungen, weil GRÜNE Aufsichtsratsfunktionäre nicht genau hingeguckt haben. Auch hier gab es Chaos auf der Baustelle. Auch hier wurde die Geschäftsleitung bezichtigt, gelogen zu haben. Und diese Umweltbehörde hat uns versprochen, vor einem Jahr, vor einem halben Jahr: "Wir werden es besser machen. Wir werden jetzt hinschauen." "Wir werden jetzt gucken, und es wird nicht mehr vorkommen." Und Sie haben angeblich, so steht es in der schriftlichen Anfrage, sogar ein Monitoring eingeführt, um Großprojekte zu überprüfen. Und jetzt kommt genau das gleiche Problem wie bei HAMBURG WASSER. Und da muss man doch sagen, da schläft dieser Aufsichtsrat, um die Führung des GRÜNEN Umweltsenators oder -senatorin. So geht das nicht^! So gehen wir nicht mit den Geldern um, die die Bürger zu zahlen haben! Es geht nicht um Steuergelder. Es geht um die Kosten für Fernwärme, für Leute, die sagen, ich möchte mich günstig eindecken mit Fernwärme. Dadurch werden die Preise steigen. Es geht um die Müllgebühren. Das sind Kosten, die alle Hamburger tragen müssen, und das werden wir so nicht hinnehmen. Wir wollen jetzt sehen, Frau Fegebank, welche Fehler haben auch Sie gemacht? Sie sitzen im Aufsichtsrat. Sie haben die Verantwortung, dass es vor Ort funktioniert. Sie haben offensichtlich nicht ausreichend hingeguckt. Ich habe mit vielen Leuten gesprochen, die haben gesagt: "Frau Fegebank war doch auf der Baustelle! Hat sie nicht gesehen, dass da Chaos herrscht?" "Ist sie nicht in der Lage zu sehen, dass es nicht vorangeht?" "Was hat sie gemacht? Ist sie im Aufsichtsrat nur dazu da, abzunicken, oder prüft sie auch?" Und wenn ich mir HAMBURG WASSER angucke, wenn ich mir das ZRE angucke, muss ich feststellen, dass der Aufsichtsrat nicht hinguckt. Wir haben einen Aufsichtsrat, nicht zum Abnicken. Wir haben einen Aufsichtsrat, der muss kontrollieren. Er muss feststellen, ssind die Zahlen, die mir der Vorstand, die Geschäftsführung vorlegt, sind die valide? Müssten wir noch nachjustieren? Wenn ich das bei einem Projekt von über 500 Millionen, wir sprechen nicht von 10 Millionen, von einer halben Milliarde, nicht mache und nur abnicke, dann habe ich meine Aufgabe nicht richtig durchgeführt. Und ich sage hier noch mal eins und klar und deutlich: Die Akteneinsicht von HAMBURG WASSER war alles andere als transparent. Wir haben viele Unterlagen nicht bekommen. Und ich sage eins, das werden wir uns in diesem Fall nicht mehr gefallen lassen. Weil es geht hier nicht um Peanuts, es geht über mehrere Millionen Euro, die alle Hamburger zahlen müssen. Ich habe heute mal Unterlagen mitbekommen. Wir kriegen so viele Zuschriften von Informanten von HAMBURG WASSER und von der Stadtreinigung. In diesen Unterlagen oder aus diesen Unterlagen geht hervor, dass man sagt: "Was sollen wir der Bürgerschaft eigentlich vorlegen?" "Sollen wir das in dieser Richtung vorlegen oder in dieser Richtung?" Und allein diese Frage macht mich richtig böse, muss ich sagen. Weil das bedeutet doch, man überlegt, was man uns vorlegt. Und Jens Kerstan hat in der letzten Zeit seines Senatorenposten uns erzählt, er hat einen Aktenvermerk zu HAMBURG WASSER bekommen, wo drinstand, welche Fehler die Geschäftsleitung gemacht hat. Und daraufhin hat er sie entlassen. Bis heute haben wir diesen Aktenvermerk nicht vorliegen. Und das zeigt deutlich: Die BUKEA ist an einer transparenten Offenlegung der Probleme derzeit nicht interessiert. Und wir hoffen, dass Frau Fegebank beim ZRE alle Informationen uns vorlegt. Das erwarten wir auch hier.

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Alexander Mohrenberg SPD

Verehrtes Präsidium, meine Damen und Herren. Lassen Sie uns vielleicht einmal auflösen zwischen der Sachebene und dem Auftritt eben. Also in der Sachebene wird's keine zwei Meinungen geben. Auch wir wollen wissen, wer wann was wusste. Und auch wir wollen wissen, ob hier bewusst gegenüber Parlament, Senat, Aufsichtsrat Informationen zurückgehalten wurden. Es scheint danach, aktuell, und ich finde, wir müssen hier Transparenz reinbringen. Und deswegen werden wir uns der Sache genauso intensiv annehmen, unterstützen, dass wir die Aktenvorlagen bekommen. Ich will aber auch darauf hinweisen, Herr Kappe, Sie waren, glaube ich, auch auf der Baustelle, wenn ich nicht irre. Sie haben das, glaube ich, auch nicht gesehen. Und wenn ich mich dran erinnere, im letzten Dezember hatten wir die Geschäftsführungen der Stadtreinigung im Umweltausschuss und haben gefragt: Wie läuft es denn aktuell? Wie läuft es bei der Stadtreinigung und wie läuft es konkret bei diesem Projekt? Und da wurde gesagt: "Das ist alles gar kein Problem, wir sind hier im Rahmen," "im Kosten- , im Zeitrahmen." Es wurde alles intensivst dargelegt. Und ich muss sagen, wenn hier anscheinend bewusst der parlamentarischen Kontrolle und der Kontrolle des Senats sich entzogen wurde, indem bewusst Informationen zurückgehalten wurden, dann erwarten wir, dass hier schonungslos aufgeklärt wird und hart durchgegriffen wird. Und ich finde, ich glaube, da spreche ich für das ganze Haus, hier geht es um Steuergelder, hier geht es um Gelder der öffentlichen Unternehmen, hier geht es um das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger darin, dass öffentliche Unternehmen funktionieren. Und deshalb werden wir hier genauso wie wahrscheinlich auch andere Akteure im Haus uns intensiv die Akten angucken und schauen, was da eigentlich Sache ist. Ich will aber auf drei Dinge hinweisen, die, glaube ich, in den nächsten Monaten wichtig werden, wenn wir uns das anschauen. Das ist ja ein Verfahren, da machen wir uns nichts vor, da werden eine ganze Menge Akten auf einmal auf den Tisch kommen. Da werden wir einige Wochen dran sitzen, und deswegen gehe ich nicht davon aus, dass wir nächste Woche schon alles durchgelesen haben, sondern dass es wahrscheinlich eine Weile dauern wird. Und ich will drei Dinge nennen, die uns für die nächsten Monate hier ganz wichtig sind. Das ist Nummer 1, dass wir schonungslos genau aufklären, wer wusste wann was, und auf Transparenz achten. Das ist Verantwortung gegenüber dem Bürger, und egal, welcher Akteur da wo involviert war, wir werden uns das angucken und sind offen dafür, dass alles kritisch durchzugehen. Wir haben aber auch noch zwei weitere Verantwortungen. Das Zweite ist auch, und das ist mir ganz wichtig hier, so sehr wir auch die Offenlegung unterstützen, wir haben auch eine Verantwortung gegenüber den fast 4.000 Beschäftigten der Stadtreinigung Hamburg. Das will ich hier auch ganz klar sagen, dass wir gucken müssen, wie wir rhetorisch wen adressieren. Das sind 4.000 Leute, die machen einen richtig krassen Job. Die sind bei 35 Grad in der Hitze am Wochenende unterwegs bis minus 11 Grad im Winter. Wer mal mit denen unterwegs war, zum Beispiel das Hotline-Team im Phoenix-Viertel, das hab ich mal einen Tag begleitet, das fährt rum, um die Extremstverschmutzungen, die normale Touren nicht hinbekommen, mit aufzuräumen. Und die sind stolz auf ihren Job und ihren Arbeitgeber, weil die sagen: "Wir machen hier einen wichtigen Job an der Stadt." Und ich finde, wir müssen ein bisschen schauen, dass wir hier nicht alle mit reinziehen, sondern klar sagen, wenn hier Missmanagement beim Management lag, und das untersuchen, aber nicht sagen: "Die Stadtreinigung Hamburg verbirgt anscheinend Dinge." Ich find das nur wichtig. Ich will es nur sagen, wir haben noch ein langes Verfahren vor ein paar Monaten vor uns. Ich will es hier noch einmal klargelegt haben, wir haben auch eine Verantwortung gegenüber über 4.000 Menschen, die für uns dafür sorgen, dass die Stadt ordentlich aussieht. Und das Dritte ist, wir haben auch eine Verantwortung darüber, dass dieses Verfahren ordentlich läuft. Ich will mal auf die letzten drei, vier Wochen zurückblicken. Die CDU hat zu Recht öffentlich gesagt: "Da stimmt was nicht", ist gut. Und eine Sekunde später gesagt: "Wir brauchen jetzt einen Sonderausschuss." Dabei hatten wir zwei Wochen später einen normalen Umweltausschuss. Was war das Ergebnis? Wir haben den Sonderausschuss dann am Ende zehn Minuten vor dem normalen Ausschuss ändern müssen, damit es einen Sonderausschuss gab. Wir hätten auch sagen können, für den normalen Umweltausschuss: "Behandeln wir das einfach." Wir hätten das einfach... Genau davor, Ausschuss 1, eine Sekunde später geht der nächste Ausschuss los, völlig hanebüchen, damit man sagt: "Wir hatten einen Sonderausschuss." Und bevor der Sonderausschuss stattgefunden hat, hat man gesagt: "Die Infos reichen alle nicht." Wir brauchen einen Antrag auf Aktenvorlage, ohne zu gucken, was da eigentlich rauskommt. Wir unterstützen diese Aktenvorlage, weil ich das auch sehen will, aber ich habe gerade das Gefühl, es wird, immer um die nächste Schlagzeile im Blick zu haben, das schon gefordert, bevor das nächste stattgefunden hat. Bevor der Umweltausschuss stattgefunden hat, brauchen wir davor einen Sonderausschuss. Und bevor der Sonderausschuss stattgefunden hat, brauchen wir... Also es ist immer schon drei Schritte weiter, bevor man sich damit auseinandersetzen konnte und befragen konnte. Das finde ich schwierig, und ich hoffe, dass es die nächsten Monate da ein bisschen mehr um die Sache geht. Wir unterstützen auf jeden Fall dieses Aktenvorlageersuchen, weil wir wollen wissen, was da gelaufen ist. Wir wollen wissen, warum das eine halbe Milliarde mehr gekostet hat und wer zu welchem Zeitpunkt was wusste und nicht öffentlich gesagt hat. Und wir sind auch sehr froh, das will ich hier auch noch mal sagen, dass der Aufsichtsrat ja bisher, so hab ich das vernommen, auch schon die ersten Ermittlungen angestoßen hat, damit intern geguckt wird: Wo sind haftungsrechtliche Ansprüche? Was ist wann passiert? Und wir werden das parlamentarisch unterstützen, weil ich will wissen, warum eine halbe Milliarde Geld fehlt. Und ich bin auf die nächsten Monate und die Akten sehr interessiert. Vielen Dank.

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Rosa Domm GRÜNE

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen. Ich kann mich vollumfänglich bei meinem Vorredner Herrn Mohrenberg, der auch die richtigen Worte dafür gefunden hat, anschließen. Auch wir schließen uns ja heute Ihrem Ersuchen an und finden das auch richtig, dass die Bürgerschaft und im Speziellen auch der Umweltausschuss sich damit im Detail befasst. Vielleicht auch noch der Ausschuss für öffentliche Unternehmen oder der Haushaltsausschuss, weil es unser gemeinsames Anliegen ist. Pardon, Herr Pein, ich wollte Sie jetzt nicht verunsichern. Das war nur eine Idee. Wichtig find ich aber auch, wenn man sich mit so einem großen Projekt sozusagen befassen möchte, dann auch noch mal ganz vorne zu beginnen und sich auch wirklich auseinanderzusetzen, worum geht es hier eigentlich? Die Abfallindustrie spielt ja in der Bürgerschaft häufig nicht so eine große Rolle, leider jetzt erst, wo es darum geht, welche Problematiken und Schwierigkeiten es gibt. Aber tatsächlich ist dieses Projekt von großer Bedeutung. Es gibt momentan zwei Müllverbrennungsanlagen, eine in der Borsigstraße, eine am Rugenberger Damm. Und diese leisten für Hamburg eine ganz zentrale Dienstleistung. Über 600 Tonnen Hausmüll können dort jährlich verbrannt werden. Aber diese Anlagen sind eben auch teilweise über 30 Jahre alt. Beispielsweise die Müllverbrennungsanlage in der Borsigstraße wurde bereits Anfang der Neunziger gebaut. Deshalb müssen wir hier vorangehen und wollen auch diesen zentralen Baustein der Müllverwertung, das ZRE, bauen. Dieses Zentrum ist ein wichtiger Schritt für die Daseinsvorsorge, denn mit dem ZRE wollen wir die Energiewende auf der einen Seite, aber auch die Ressourcenwende auf der anderen Seite miteinander vereinen. Die Wärme aus der Müllverbrennung im ZRE soll künftig in die Fernwärme eingespeist werden. Das hatte ja auch Herr Kappe schon gesagt, mit bis zu 75 Megawatt Fernwärmeleistung. Und im Sommer, wenn weniger Wärme nachgefragt ist, soll das ZRE stattdessen bis zu 22 Megawatt elektrische Leistung zur Verfügung stellen. An sich also ein sehr wichtiges Projekt für die Stadt, aber so ein großes Mammutprojekt muss sorgfältig und langfristig geplant werden. Und wir haben gesehen, dass das hier offensichtlich nicht passiert ist. Klar ist, wir brauchen aber eine sorgfältige Prüfung, wie es zu diesen Kostensteigerungen dieser immensen Höhe und auch zu den Verzögerungen kommen konnte und wo die Fehler passiert sind. Da sind wir ganz sozusagen an Ihrer Seite, dass wir aus dem Umweltausschuss heraus das auch aufklären. Und genau das macht die Stadtreinigung unter ihrer neuen Geschäftsführung auch aktuell. Damit haben wir uns letzte Woche im Umweltausschuss beschäftigt, und das werden wir dann, wenn die Akten vorliegen, auch weiterhin tun. Auch die Umweltbehörde – und das haben Sie ja so moniert, Herr Kappe, das find ich nicht richtig – und auch der Aufsichtsrat arbeiten mit externer Unterstützung auf, welche Kommunikation, welche Absprachen, welche Prozesse es beim Projektteam des ZRE gegeben hat und wie es zu diesen Planungsveränderungen kommen konnte. Das klingt vielleicht für Sie als Oppositionspolitiker nicht so toll, aber Sie sollten das auch zur Kenntnis nehmen. Das gehört zur ganzen Wahrheit auch dazu. Dabei wird auch genau geprüft, ob es Fehlverhalten oder Pflichtverletzungen von den Entscheidungsträgern gegeben hat. Und wenn das der Fall ist, wird eben auch untersucht, ob die Verantwortlichen dafür haftbar gemacht werden können. Denn es geht, wie der Kollege schon gesagt hat, um eine halbe Milliarde Euro. Das ist unsere Verantwortung den Hamburger:innen gegenüber, die ja mit ihren Gebühren an die Stadtreinigung zahlen. Die neue Geschäftsführung der Hamburger Stadtreinigung und der Aufsichtsrat haben für die Aufarbeitung in den letzten Wochen wirklich große Kooperationsbemühungen gezeigt. Es ist also in unserem gemeinsamen Interesse, hier für Klarheit zu sorgen. Aber der Fahrplan muss auch beinhalten die Frage, wie wir eigentlich mit dem ZRE wieder auf die Beine kommen. Das ist doch unser eigentliches Ziel. Wie können das ZRE, die Projektplanung und die Steuerung und die anschließende Umsetzung auch wieder auf die Beine gesetzt werden? Dafür hat die Stadtreinigung bereits externe Beratungen mit einem Project Review sowie die Neuorganisation des Projekts beauftragt – mit Risikomanagement, Controlling und Steuerung. Die Kostensteigerungen und Verzögerungen beim ZRE sind für uns alle wirklich bitter, und es macht auch keinen großen Spaß, sich damit zu beschäftigen. Aber es gilt jetzt, dass wir wenigstens ein wenig schlauer werden aus diesen Vorgängen. Und ein großes Ziel der Aufarbeitung muss doch auch sein, wie wir allgemeingültige Erkenntnisse daraus ziehen können für künftige Großprojekte und deren Steuerung und auch die Rolle von den Aufsichtsräten. Es gilt, hier die Zusammenarbeit von den Projektteams, den Geschäftsführungen, den Aufsichtsräten zu verbessern, klare Controllingmechanismen und vorausschauende Planungen sicherzustellen bei diesen und auch bei allen künftigen Projekten. Ich schaue also nach vorne zu den weiteren Aufklärungen im Umweltausschuss.

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Stephan Jersch DIE LINKE

Herr Präsident, meine Damen und Herren. Ich fang die Rede vielleicht mal mit einem Zitat des Volksentscheids "Unser Hamburg – Unser Netz" an. Der zweite Satz – und der bestand nur aus zwei Sätzen – war: "Verbindliches Ziel ist eine sozial gerechte, klimaverträgliche" "und demokratisch kontrollierte Energieversorgung aus erneuerbaren Energien." Und liebe Kolleginnen und Kollegen, die SRH, die Stadtreinigung, ist zwar damals nicht rekommunalisiert worden, aber sie ist für die Wärmeversorgung in dieser Stadt mitverantwortlich. Und das Problem ist die demokratische Kontrolle in dieser Stadt. Weder das Parlament hat die Möglichkeit gehabt, hier zu kontrollieren, noch die Bürgerinnen und Bürger, die eigentlich nach meinem Empfinden Eigentümer:innen dieses Unternehmens sind! Und welche Möglichkeiten der Senat hatte, entzieht sich im Moment noch gänzlich meiner Kenntnis. Auf jeden Fall kann man auch feststellen, der Senat hat Transparenz verlernt. Aufsichtsräte, die Ausschüsse in der Bürgerschaft – nix ist hier wirklich bewerkstelligbar. VERA II war die erste Krise in diesem Zusammenhang. Das ZRE ist jetzt dazugekommen. Und wie kann man nur kurz vor der Ziellinie plötzlich die Information kriegen, man muss noch paar Runden drehen, bis man ans Ziel gekommen ist? Liebe Kolleginnen und Kollegen, Kontrolle hat komplett versagt! Und es ist mir an dieser Stelle auch ziemlich egal, ob es daran gelegen hat, dass einer nicht gefragt hat oder einer nicht es gesagt hat. Das ist ein gegenseitiges Spiel, und die Mechanismen müssen das sicherstellen. Und die Brisanz, die da drin liegt, ist ja, es ist auf die öffentlichen Unternehmen bedauerlicherweise anscheinend zu übertragen. Es geht um Kontrolle, es geht um Steuerung und es geht um Verantwortung. Und da fällt mir immer wieder das Zitat von de Maizière ein, anlässlich der Absage eines Fußballspiels: "Ein Teil dieser Antworten würde die Bevölkerung verunsichern." Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir müssen hier wirklich klaren Tisch machen. Und wir brauchen die Informationen, und die müssen mit dieser Akteneinsicht dann auch auf den Tisch kommen. Es könnte ja auch durchaus mal so sein, dass wir darüber nachdenken, warum man nicht, genauso wie im US-Senat zum Beispiel, die Vertreterinnen und Vertreter der Regierung "grillen" kann. Aber was läuft denn jetzt nun wirklich schief in der Kontrolle, in der Projektsteuerung, aber auch vor allen Dingen in der Kontrolle durch den Aufsichtsrat. Die Frage ist doch: Brauchen die Kontrolleure Kontrolleure? Und dafür wäre das Parlament letztendlich zuständig, das aber auch befähigt werden muss, mit den Informationen eine solche Kontrolle dann auszuüben. Denn wie verbindlich sind denn Volksentscheide, mit denen wir, mit zwei Volksentscheiden, letztendlich die demokratische Kontrolle verlangt haben, die Sozialverträglichkeit und die soziale Gerechtigkeit? Was ist davon noch wirklich anwendbar, wenn wir an dieser Stelle ein systemisches Versagen sehen? Und der Senat ist gefordert umzusetzen, und zwar so, dass keine Belastung für die Bevölkerung entsteht. Es kann nicht sein, dass die Fehlplanungskosten auf die Kundinnen und Kunden, auf die Hamburgerinnen und Hamburger abgeladen werden, liebe Kolleginnen und Kollegen. Das Versagen demokratischer Kontrolle darf nicht zulasten der Wählerinnen und Wähler, der Bürgerinnen und Bürger gehen. Und deswegen ist die Akteneinsicht jetzt ein erster Schritt. Wir brauchen eine schnelle und ehrliche Bilanz. Ich finde, die CDU ist da ein bisschen übers Ziel hinausgeschossen, aber es ist richtig, es müssen Konsequenzen her. Und die Konsequenzen sind natürlich mit einer Preisstabilität im Energiemarkt für Hamburg zu verbinden. Denn alles andere ist im Zuge der Energiewende und gerade auch der gerade veröffentlichten Schätzbilanz den Hamburgerinnen und Hamburgern nicht wirklich zu vermitteln. Und das kratzt an der Glaubwürdigkeit unserer Energiepolitik. Also alles auf den Tisch und den Grundstein dafür legen, dass wir mit funktionierenden öffentlichen Betrieben, mit funktionierender Kontrolle, funktionierender Steuerung und einem Verantwortungsbewusstsein, das den Betrieb dann auch ermöglicht, dass wir damit mehr öffentliche Daseinsvorsorge in öffentliche Hand zurückbringen. Und deswegen bin ich gespannt, was die Akteneinsicht, die hoffentlich nicht allzu lange auf sich warten lässt, für uns an neuen Erkenntnissen bringt. Die brauchen wir, und die müssen gründlich aufgearbeitet werden. Danke.

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Peggy Heitmann AfD

Alles muss auf den Tisch, da stehen wir auch zu. Das ist auch unsere Position. Denn dass es eine finanzielle Schieflage des ZRE gibt, ist allgemein bekannt. Wie es dazu kommen konnte, müssen die Akten zeigen. Aber heute ist schon erkennbar, der Preis allein ist nicht das Problem. Großprojekte geraten nicht deshalb außer Kontrolle, weil Risiken existieren. Risiken gehören dazu. Sie geraten außer Kontrolle, wenn niemand mehr rechtzeitig lenkt. Genau hier beginnt das eigentliche Problem. Wann tagte der Lenkungsausschuss zum letzten Mal? Ab wann wurden die Aufgaben in andere Termine verschoben zwischen Projektleitung und technischer Geschäftsführung? Das klingt harmlos, ist aber ein Strukturproblem. In dem Moment wird Lenkung zur Besprechung, aus Eskalation wird Routine, aus unabhängiger Kontrolle wird ein Gespräch im Maschinenraum. Ein Lenkungsausschuss ist kein Kaffeekränzchen, er ist das Frühwarnsystem eines Großprojekts. Er soll Kostenrisiken, Terminprobleme und Steuerungsfehler erkennen, bevor sie politisch und finanziell einschlagen. Und deshalb frage ich den Senat: Was war mit dem? Frage ich den... Warum schafft man ausgerechnet das Gremium ab, dessen Aufgabe es war, die Kostenrisiken früh zu erkennen, und wer hat dafür anschließend die Verantwortung getragen? Das ZRE steht nicht allein. Der Blick auf VERA II zeigt nicht denselben Sachverhalt, aber dieselbe Grundlage. Was passiert, wenn ein vorgesehenes Lenkungsgremium nicht wirkt? Bei VERA II war ein Lenkungskreis vorgesehen als Ort für die Entscheidung und Eskalation. Tatsächlich wurde er über zwei Jahre nicht einberufen. Beim ZRE werden wir dieses prüfen. Bei VERA II blieb sie auf dem Papier. Zwei Projekte, zwei Abläufe, ein Befund: Die Lenkung fehlt genau dann, wenn sie gebraucht wird. Das wirkt wie ein Muster. Lenkungsgremien haben bei großen BUKEA-Projekten offenbar eine erstaunlich kurze Lebensdauer. Sie stehen in Handbüchern, aber im entscheidenden Moment werden sie verschoben, ersetzt oder schlafen ein. War das Absicht, war es Bequemlichkeit oder war es politisch erwünscht, dass GRÜNE Vorzeigeprojekte plötzlich störungsfrei weiter... dass GRÜNE Vorzeigeprojekte möglichst störungsfrei weiterlaufen, auch wenn die Warnlampen längst hätten blinken müssen? Genau das müssen die Akten klären, denn am Ende erleben wir immer dieselbe Reihenfolge: Erst wird ein großes GRÜNES Projekt ausgerufen, dann beginnt man zu bauen, dann entgleiten Kosten, Termine und Risiken, und wenn alles aus dem Ruder läuft, versucht man nachträglich zu ordnen, was vorher nicht ausreichend gesteuert wurde. Denn das ist die falsche Reihenfolge: erst planen, dann bauen, erst Risiken klären, dann erhebliche Mittel binden, erst Kontrolle sichern, dann politische Versprechen abgeben. Klimaschutz ist kein Freibrief für schlechtes Management. Klimapolitik hebt die Haushaltsordnung nicht auf. Und die BUKEA steht nicht außerhalb parlamentarischer Kontrolle. Darum unterstützen wir die Akteneinsicht. Aber sie darf nicht das Ende der Aufklärung sein. Sie muss der Anfang verbindlicher Konsequenzen werden. Ein geschlossener, vorgesehener oder projektvertraglich verankerter Lenkungsausschuss darf nicht still und klammheimlich ausgesetzt oder abgeschafft werden. Das darf nur mit vorheriger Befassung und Zustimmung der Bürgerschaft geschehen. Und wenn bei einem städtischen Großprojekt gravierende Abweichungen auftreten, ist die Bürgerschaft unverzüglich zu informieren, nicht Monate später, sondern sofort. Deshalb: Ja zur Akteneinsicht, aber vor allem Schluss mit Lenkungsgremien, die genau dann verschwinden, wenn die Kontrolle unbequem wird. Danke schön.

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Thilo Kleibauer CDU

Herr Präsident, meine Damen und Herren. Ja, wir diskutieren hier ja häufiger über Großprojekte, die teurer werden, über Bauvorhaben, bei denen die Kosten explodieren. Aber wenn man das ZRE in diese Reihe einordnet, dann ist es in der Tat ein besonders krasser Fall, wo im Verantwortungsbereich des Senats in einem enormen Umfang das Geld der Bürgerinnen und Bürger aufs Spiel gesetzt wird, meine Damen und Herren. Und es ist ja gut und richtig, wenn Sie jetzt im Nachhinein sagen: "Ja, das ist schiefgelaufen." "Wir fühlen uns auch nicht richtig informiert, das werden wir aufklären, das werden wir prüfen." Aber das Beispiel VERA II und HAMBURG WASSER zeigt ja auch sehr deutlich: Sie prüfen nur, wenn es hartnäckige Nachfragen der Opposition an dieser Stelle gibt, meine Damen und Herren. Sonst ist das bei Ihnen auch nicht, dass Sie das an erster Stelle hervorheben. Und gerade bei VERA II ist es ja auch so, wie der Kollege Kappe ausgeführt hat, dass die Aktenvorlage ein sehr, sehr mühsames Unterfangen ist, und dass immer sehr spannend ist, was wir nicht in den Akten finden. Wo wir aber wissen, das ist da, meine Damen und Herren. Und wenn wir dann über Aufklärung reden und sagen, wir haben hier einen Fall, wo ein irres Kontrolldefizit da ist, dann schließt die Aufklärung auch die Rolle der jeweiligen Aufsichtsratsvorsitzenden der Stadtreinigung mit ein. Denn, Frau Senatorin Fegebank, Sie müssen sich ja an dieser Stelle nicht äußern. Aber wenn wir sagen, hier ist etwas grundsätzlich schiefgelaufen bei einem derartig großen Projekt eines öffentlichen Unternehmens in Ihrem Verantwortungsbereich, dann ist das auch ein Anlass, wo man sich selber auch hinterfragen sollte an dieser Stelle. Das Regelwerk für öffentliche Unternehmen spricht ja sehr bewusst auch von einem Verantwortungsmodell. Verantwortung hat die jeweilige Fachbehörde, und Verantwortung hat in diesem Fall die Aufsichtsratsvorsitzende oder der frühere Aufsichtsratsvorsitzende. Aber Sie üben dieses Amt nun auch schon seit über einem Jahr aus, Frau Fegebank. Und Herr Mohrenberg, Sie haben von der Sitzung des Ausschusses öffentliche Unternehmen Ende letzten Jahres gesprochen, als auch das Projekt vorgestellt wurde. Auch die Aufsichtsratvorsitzende und Senatorin hat damals in höchsten Tönen dieses Projekt gelobt und die Stadtreinigung insgesamt. Das sollten wir an dieser Stelle nicht vergessen. Und wer das Amt der Aufsichtsratsvorsitzenden ausübt, das ist etwas, was deutlich darüber hinausgeht, viermal im Jahr eine Aufsichtsratssitzung zu moderieren, sondern gerade bei großen Projekten und grundsätzlichen Angelegenheiten erfordert das einen permanenten Einsatz und einen regelmäßigen Austausch mit der Geschäftsführung. Das eine ist die Informationspflicht, das andere ist aber auch, in die andere Richtung die richtigen Fragen zu stellen, Frau Senatorin. Insofern reicht es an dieser Stelle nicht, wenn Sie dann auch in diesen Kanon einstimmen und sagen: "Na, wir werden jetzt alles prüfen, wir sind nicht richtig informiert worden." Das ist in dieser Sache ungenügend. Und dann muss man ja auch sagen, es kommt ja mehr und mehr zum Vorschein, dass die Stadtreinigung irgendwie auch so der Tummelplatz ausgeschiedener Staatsräte ist. Michael Pollmann wird vom Senat in den Ruhestand versetzt, ist nicht mehr Aufsichtsratsvorsitzender der Stadtreinigung, aber heuert da kurz hinterher an als Berater. Matthias Kock genauso. Als Staatsrat in den Ruhestand gegangen und kurz hinterher mit einem Beratervertrag von der Stadtreinigung versorgt. Da können Sie uns doch nicht erzählen, dass das an Ihnen vorbeigegangen ist. Und dann natürlich Holger Lange. Holger Lange, langjähriger Staatsrat, dann dort ausgeschieden, weil's den Staatsratsplatz für ihn nicht mehr gab, weil man Platz für die GRÜNEN brauchte. Und dann unmittelbar Anschlussverwendung: Geschäftsführer der Hamburger Stadtentwässerung bis heute. Also auch sozusagen in jeder Phase dieses Projektes als kaufmännischer Geschäftsführer dabei gewesen. Und wenn Sie dann sagen, Sie klären diese Sachverhalte jetzt schonungslos auf, dann umfasst das auch Ihre eigenen Leute, meine Damen und Herren. Daran werden wir Sie messen.

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Melanie Nerlich GRÜNE

Sehr geehrtes Präsidium, sehr geehrte Damen und Herren. Hamburg ist nicht nur das Zuhause von fast zwei Millionen Menschen. Hamburg ist auch Lebensraum für Füchse, Igel, Eichhörnchen, Greifvögel, Rehe und viele andere Wildtiere. Die Stadt wird als Lebensraum für Wildtiere und Pflanzen immer wichtiger. Hier finden sie Strukturen, die in der intensiv genutzten Agrarfläche fehlen. Von Bäumen in Parks, die vorrangig der Erholung und nicht der Holzproduktion dienen und daher älter und natürlicher sind als im ländlichen Wirtschaftswald, bis hin zu mageren und nährstoffarmen Böden, die Lebensraum für gewisse Pflanzenbiotope bieten, die es durch den starken Düngereintrag im ländlichen Raum kaum noch gibt. Das Zusammenleben von Mensch und Wildtier in der Stadt ist dabei keine Selbstverständlichkeit. Straßenverkehr, technische Geräte wie Mähroboter oder achtlos weggeworfener Müll stellen für viele Tiere erhebliche Gefahren dar. Immer wieder werden Wildtiere verletzt oder geraten in Not. Vom Auto überfahren oder vom Mähroboter brutal zerschreddert, das sind nur zwei Beispiele für die unzähligen lebensgefährlichen, menschengemachten Situationen für Wildtiere. Die Frage ist dann, wer kümmert sich um das verletzte Tier? Schon heute gibt es in Hamburg Menschen, die genau das tun. Der Schwanenvater und sein Team übernehmen Verantwortung für jagdbare Wildtierarten. Daneben engagieren sich zahlreiche Vereine und Initiativen ehrenamtlich seit vielen Jahren und mit großer Fachkenntnis für verletzte und hilfsbedürftige Wildtiere. Sie pflegen die Tiere, ziehen Jungtiere auf und bereiten sie auf die Auswilderung vor. Wir als GRÜNE Fraktion möchten Ihnen allen von Herzen unseren Dank aussprechen. Ihre Arbeit ist für den Tierschutz und für die Artenvielfalt in unserer Stadt unverzichtbar. Trotz alledem gibt es in Hamburg bis heute keine einzige offiziell benannte Wildtier-Auffangstation nach Paragraf 45 Absatz 5 des Bundesnaturschutzgesetzes. Dieser bestimmt, dass, wer ein verletztes, hilfloses oder krankes Tier aufnimmt, dieses an die von der zuständigen Behörde bestimmte Stelle abzugeben hat. So wissen Bürger:innen verlässlich, an wen sie sich im Ernstfall wenden können. Genau hier setzt unser Antrag an. Wir wollen zunächst Klarheit schaffen: Welche Strukturen gibt es bereits? Welche Einrichtungen verfügen für welche Tierarten über die notwendige Erfahrung, die personellen Kapazitäten und geeignete Flächen? Dabei geht es uns ausdrücklich nicht darum, funktionierende Strukturen zu ersetzen. Im Gegenteil: Wir wollen sie sichtbar machen, anerkennen und ihnen eine verlässliche Perspektive geben. Die Ehrenamtlichen haben über Jahre hinweg Wildtierstationen aufgebaut und etabliert, bislang weitgehend ohne institutionelle Unterstützung. Dieses Engagement verdient Anerkennung. Die Benennung kann künftig auch eine Grundlage für eine bessere Unterstützung sein. Jede Einrichtung hat unterschiedliche Kompetenzen und Infrastruktur für unterschiedliche Tierarten. Wir halten es ausdrücklich für sinnvoll, mehrere Wildtier-Auffangstationen für jeweils verschiedene Tierarten zu benennen. Von einer solchen Struktur profitieren nicht nur die Einrichtungen. Wer in Hamburg ein verletztes Wildtier findet, sollte nicht lange suchen oder von einer Stelle zur nächsten geschickt werden. Es braucht verlässliche Anlaufstellen für die Tiere und für die Menschen, die helfen wollen. Ein wichtiger Hinweis noch zum Schluss. Nicht jedes Wildtier, das alleine oder hilflos wirkt, braucht tatsächlich unsere Hilfe. Gerade jetzt im Sommer finden viele Menschen einen Jungvogel auf dem Boden und möchten ihn am liebsten sofort mitnehmen. Dabei handelt es sich häufig um einen sogenannten Ästling. Er hat das Nest bereits verlassen und wird aber weiterhin von seinen Eltern versorgt. In solchen Fällen ist es besser, Abstand zu halten als einzugreifen. Wer unsicher ist, kann die App "Wildtier-SOS" der Stiftung Tierärztliche Hochschule Hannover nutzen. Sie hilft dabei einzuschätzen, ob ein Wildtier wirklich Hilfe braucht und zeigt im Ernstfall auch geeignete Anlaufstellen an. Gerade deshalb ist es wichtig, dass Hamburg künftig auch offiziell benannte Wildtier-Auffangstationen hat. Sie schaffen Klarheit, an wen man sich wenden kann. Nur so wird aus gut gemeinter Hilfe die richtige Hilfe. Mit unserem Antrag wollen wir daher das Engagement der Menschen, die sich seit Jahren ehrenamtlich für verletzte Wildtiere einsetzen, würdigen und zugleich eine erste Grundlage dafür legen, die Wildtierhilfe in Hamburg zu professionalisieren und langfristig auch zu stärken. Wir danken für Ihre Zustimmung.

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Anja Quast SPD

Mahatma Ghandi hat gesagt: "Die Größe und den moralischen Fortschritt einer Nation kann man daran messen," "wie sie ihre Tiere behandelt." Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Abgesehen von der etwas eigenartigen Unterscheidung in Haus-, Nutz- und Wildtiere, für deren Behandlung wir ja geradezu gegensätzliche Maßstäbe ansetzen, finde ich, sollten wir versuchen, alles dafür zu tun, dass das Zusammenleben in dieser Stadt mit den Wildtieren so gut wie möglich gestaltet wird. Und meine Kollegin hat eben schon einiges dazu gesagt. In der Großstadt ist es nicht zuletzt aufgrund der Enge immer wieder schwierig und es kommt zu Konflikten. Es braucht Auffangstationen, wo in Not geratene Tiere artgerecht versorgt und vor allem auch für die anschließende Auswilderung wieder fit gemacht werden können. Und ich wette, die meisten von Ihnen denken jetzt an den Wolf, das war ja spektakulär, der vor einigen Wochen in die Hamburger Innenstadt sich verlaufen hatte. Und der war ja genau so eines der Tiere, was in der Stadt in Not gerät. Der Wolf und der Umgang damit hat gezeigt, dass das Notfallmanagement im Zweifel zwar wirkt und funktioniert, in diesem Fall mithilfe des Wildgeheges Klövensteen, aber dass es keine ganz klaren Strukturen und Zuständigkeiten gibt, wie mit Wildtieren umgegangen wird. Vielmehr gibt es – und da hat auch Frau Nerlich einiges zu gesagt – viele einzelne überwiegend, weit überwiegend ehrenamtlich geführte Auffangstationen, die sich zumeist auf bestimmte Wildtierarten spezialisiert haben. Da ist Looki in Bergedorf, die sich ehrenamtlich insbesondere um Igel und Waschbären kümmern, aber auch Schafe, Gänse und andere Tierarten da haben. Und natürlich hat auch Looki Probleme mit Platzmangel und Überfüllung. Oder aber es gibt die Auffangstation für Eichhörnchen. Wir haben die auch schon mal in Anspruch genommen, als so eins bei uns aus dem Kobel gefallen ist. Da kommt dann jemand tatsächlich von der Nettelnburger Straße bis nach Wellingsbüttel gefahren und holt die ab. Das ist Wahnsinn. Und es gibt auch Menschen, die sich um Greifvögel kümmern. So einer wohnt in Duvenstedt, und bin ich eben nah dran vorbeigegangen. Manchmal saß dann da ein Habicht im Garten. Ich kann die jetzt nicht alle aufzählen, das sind sehr viele. Und ihnen gemein ist, dass es wirklich hauptsächlich ehrenamtlich arbeitende Menschen sind, die sich um Tiere in Not kümmern. Wir haben uns eben schon bei ihnen bedankt. Es ist tatsächlich eigentlich eine staatliche Aufgabe, liebe Kolleginnen und Kollegen, und genau hier kommen wir mit unserem heutigen Antrag. Was fehlt in Hamburg, das ist eine offizielle und systematische Anerkennung und vor allem auch Benennung einer abgestimmten Struktur von Wildtier-Auffangstationen. Und genau hier wollen wir mit unserem heutigen Antrag den Anstoß geben, denn der Bedarf ist da. Alle vorhandenen Stationen haben gut zu tun und geraten sowohl räumlich als auch personell immer wieder an ihre Grenzen. Eines der Probleme ist sicherlich die Tatsache, dass die Tiere, die auf der Liste der invasiven Arten stehen, dieser EU-Liste – dazu gehören Waschbären, dazu gehören auch Nutrias –, unter keinen Umständen wieder ausgewildert werden dürfen. Auch dann nicht, wenn sie kastriert sind. Ob das so sinnvoll ist, darüber wird in Fachkreisen gestritten. Die einen sagen, es wär das Beste, sie wieder auszuwildern, wenn sie kastriert sind, weil sie dann den nicht kastrierten Tieren den Lebensraum nehmen. Die anderen sagen aber, dass diese kastrierten Tiere nicht ausreichend offensiv um ihren, um den Lebensraum kämpfen und sich dadurch die anderen dann schneller vermehren. Fakt ist, im Moment sorgt die EU-Richtlinie dafür, dass diese invasiven Arten in unseren Wildtier-Auffangstationen sind und diese dadurch noch mehr zu tun haben. Wir ersuchen deshalb den Senat, die vorhandenen Wildtier-Auffangstationen noch mal genauer anzugucken auf ihre Flächenkapazitäten hin, auf ihre Potenziale, auf ihre personelle Situation und zu prüfen, inwieweit wir Unterstützungsstrukturen aufbauen können. Und meine Damen und Herren, ich sag mal, als Bezirkspolitikerin darf ich das vielleicht so sagen, mach keinen Hehl daraus: Meine Sympathie ist natürlich auch dafür, das Wildgehege Klövensteen, dort dem Wildgehege eine noch größere Rolle zukommen zu lassen. Das Wildgehege befindet sich ja in der Verwaltung des Bezirksamtes Altona, und ich finde, es ist eine staatliche Aufgabe eigentlich. Von daher fände ich es ganz richtig, wenn denen auch noch eine größere Rolle zukäme. Darüber können wir jetzt diskutieren. Das soll auch die zuständige Fachbehörde sich genau ansehen. Beim Wolf hat man gesehen, dass das gut geklappt hat. Und in diesem Sinne bitte ich um Zustimmung zu unserem Antrag. Vielen Dank.

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Sandro Kappe CDU

Sehr geehrter Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, liebe Koalition. Wir können diesen Antrag nur unterstützen und werden dem auch zustimmen. In unserem Wahlprogramm haben wir bereits eine Wildtierstation für Hamburg gefordert. Und wir sind dankbar, dass die Koalition endlich auf uns hört und diesen Weg geht. Und deswegen sind wir froh, dass wir zusammen diesen Weg gehen. Wir unterstützen das.

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Stephan Jersch DIE LINKE

Herr Präsident, meine Damen und Herren. Wildtiere sind in unserer Stadt alltäglich wie der Bus an der Straßenecke. Und dennoch hat der Senat bei Wildtieren eine Inselbegabung entwickelt. Auf der einen Seite kriegen die Alsterschwäne 7 Millionen Euro für ihr Winterquartier. Auf der anderen Seite, wenn sie an der falschen Stelle in der Stadt wohnen, wie zum Beispiel in den Vier- und Marschlanden, kriegen sie das Jagdrecht zu spüren. Und das ist natürlich nicht wirklich gerecht. Und Frau Quast, wenn Sie hier mit Mahatma Ghandi argumentieren, dann kann ich jetzt nur sagen: Der Senat in dieser Stadt, den kostet jede Regung in Richtung Tierschutz eine Unmenge von Überwindung. Die Katzenschutzverordnung – wie viel Jahre hat sie hier auf dem Stapel gelegen? Der Verkauf lebender Tiere auf dem Fischmarkt – wie lange hat es gedauert, bis die Wirtschaftsbehörde sich bewegt hat? Die Präsentation lebender Tiere auf Volksfesten – wie viel Jahre haben wir darüber diskutiert? Und selbst die auskömmliche Finanzierung des gesetzlich verbrieften Tierschutzes ist in dieser Stadt immer wieder auf der Kippe. Und da kann man nur sagen: Geiz ist geil. Und der wirkliche Tierschutzsenator in dieser Stadt scheint ja der Finanzsenator zu sein. Denn Empathie und freiwilliges Engagement kosten den Senat halt nix, und man kann da immer noch herauspressen, was so zu pressen ist – und gegebenenfalls auch noch ein bisschen mehr. Denn Tierschützerinnen und Tierschützer machen eben keinen Unterschied zwischen dem deutschen Dackel und dem invasiven Nutria. Hilfe wird gewährt! Und wenn wir das, und dazu hatte ich ja eine Kleine Anfrage gestellt, wenn wir das Merkblatt "Wildtiere in Not" des Senates mal zur Kenntnis nehmen, dann sind die Antworten eigentlich geprägt durch zwei Formulierungen: "keine Daten, keine Erkenntnisse". Es gibt keine Erkenntnisse zu Kapazitäten, Qualifikationen, tierärztlicher Expertise der Stationen, zu denen mit diesem Merkblatt die Wildtiere, die Finderinnen und Finder geschickt werden. Das kann doch nicht wirklich wahr sein! Es gibt keine Daten über sichergestellte Wildtiere oder beschlagnahmte Wildtiere. Es gibt keine Daten zu Euthanasierungen in den Stationen. Es gibt keine Daten zu Auswilderungen. Es gibt keine Daten zu Wartezeiten und Aufnahmestopps. Und es gibt keine Erkenntnisse zu Kosten, die den Stationen entstehen. Wohlgemerkt: zu Stationen, die in einem Merkblatt des Senates aufgeführt sind als Adressen, wo man Wildtiere hinbringt, liebe Kolleginnen und Kollegen. Und vor drei Jahren, drei, vier Jahren hatten wir ja den Appell "Es reicht – Tierschutz in existenzieller Not" mit einem Zehn-Punkte-Plan von mehreren Tierschutzorganisationen. Einer dieser Punkte war, ich zitiere, "Schaffung von Kapazitäten und eine realistische finanzielle Unterstützung" "für die Aufnahme, Versorgung und Auswilderung aufgefundener Wildtiere". Liebe Kolleginnen und Kollegen, das war vor geschätzt vier Jahren, und bisher hat sich hier gar nichts getan. Und vor allen Dingen hat sich der Tierschutzbegriff in dieser Stadt nicht geändert. Dieser Tierschutzbegriff ist noch weit in den Fünfziger- und Sechzigerjahren steckengeblieben. Hier muss dringend mal am Selbstverständnis des Senates in Richtung Tierschutz gearbeitet werden. Und während solche Lücken in der Definition von Tierschutz tatsächlich da sind, fräst sich diese Stadt durch die Natur und durch die Lebensräume der verbliebenen Wildtiere in dieser Stadt, die immer weiter zurückweichen müssen. Und die kassengesteuerte Empathieverweigerung des Senates ist schlicht und ergreifend für diese Tiere ein Lebensrisiko. Wir stehen mit dem Tierschutz am Scheideweg. Es geht letztendlich darum: Tierschutz oder Jagdrecht. Das Jagdrecht wird von der CDU ja immer gerne angeführt. Oder ein moderner Tierschutz mit Empathie und ausgestattet mit den notwendigen Finanzen. Und da gehört wohl auch die Aufnahme der Wildtiere mit dazu. Insofern stimmen wir natürlich diesem butterweichen Antrag zu, aber es hätte mehr bedurft für die Tiere in dieser Stadt, die in der Tat bei den nächsten Wahlen auch wieder nicht abstimmen werden. Aber machen Sie es nicht so einfach, sie haben eine Lobby. Danke.

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Thomas Reich AfD

Sehr geehrtes Präsidium, sehr geehrte Damen und Herren. Hamburg ist nicht nur ein Lebensraum für seine Bürger, sondern auch für zahlreiche heimische Wildtiere, die auch immer mehr in die Stadt kommen, da der Lebensraum in den natürlichen Räumen durch den Eingriff der Menschen eingeschränkt wird. Wo Menschen und Tiere auf engem Raum zusammenleben, kommt es immer wieder zu Situationen, in denen Tiere verletzt, geschwächt oder verwaist gefunden werden. Dass diesen Tieren geholfen wird, ist ein berechtigtes Anliegen. Bislang wird diese Aufgabe in Hamburg überwiegend von engagierten ehrenamtlichen Vereinen und einzelnen Einrichtungen übernommen. Dieser Einsatz verdient Anerkennung und von mir herzlichen Dank! Gleichzeitig zeigt die derzeitige Situation aber auch, dass es an dieser einheitlichen Struktur und klaren Zuständigkeiten fehlt. Für Bürger ist es häufig nicht ersichtlich, an wen sie sich wenden können, und die bestehenden Einrichtungen stoßen teilweise an ihre personellen und räumlichen Grenzen. Der vorliegende Antrag greift dieses Thema auf. Gleichzeitig sollte man klar benennen, was heute beschlossen wird und was nicht. Wir schaffen heute keine neuen Wildtier-Auffangstationen und beschließen auch keine zusätzliche Finanzierung. Der Senat wird zunächst beauftragt zu prüfen, wie ein Anerkennungssystem nach dem Bundesnaturschutzgesetz ausgestaltet werden kann, welche Einrichtungen geeignet sind und wo tatsächlich Versorgungslücken bestehen. Diesen Weg halten wir für richtig. Bevor neue Strukturen geschaffen werden, braucht es zunächst eine belastbare Bestandsaufnahme. Nur wenn wir wissen, welche Kapazitäten bereits vorhanden sind und welche Bedarfe tatsächlich bestehen, können wir zielgerichtete Entscheidungen treffen. Wichtig ist dabei, dass die Anerkennung von Wildtier-Auffangstationen an eine klare fachliche Voraussetzung geknüpft wird. Ebenso sollen die bestehenden ehrenamtlichen Strukturen nicht durch zusätzliche Bürokratie belastet, sondern sinnvoll eingebunden und unterstützt werden. Mit dem Bericht des Senats erhält die Bürgerschaft eine fundierte Grundlage, um über mögliche weitere Schritte zu entscheiden. Erst auf dieser Basis sollten über konkrete Maßnahmen und zusätzliche Förderungsinstrumente beraten werden. Aus diesem Grunde unterstützen wir den Antrag. Vielen Dank.

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Frank Schmitt SPD

Ja, sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren. Zu einem attraktiven Nahverkehr gehört mehr als Infrastruktur aus Beton, Schienen und Bahnhöfen. Entscheidend ist auch, dass Menschen Bus und Bahn im Alltag nutzen können, verlässlich, gut angebunden und bezahlbar. Deshalb sind das Deutschlandticket, das kostenlose Schülerticket, das Auszubildendenticket, das Semesterticket, der Sozialrabatt und das Seniorenticket wichtige Bausteine moderner Mobilitätspolitik. Es geht um Teilhabe, Alltagserleichterung und die Freiheit, auch ohne eigenes Auto durch die Stadt zu kommen. Genauso entscheidend ist aber: Ein attraktiver Nahverkehr braucht ein leistungsfähiges Netz. Deshalb investiert Hamburg in den öffentlichen Nahverkehr wie kaum jemals zuvor. Mit der U4 auf die Horner Geest, der S4 im Osten, der geplanten S6 zur Science City und vor allem mit der U5 wächst das Schnellbahnnetz Schritt für Schritt weiter. Die U5 ist eines der zentralen Projekte. Sie wird ein neues Rückgrat unseres Schnellbahnnetzes vom Osten über die Innenstadt bis in den Westen unserer Stadt. Sie schafft neue Umsteigemöglichkeiten, entlastet bestehende Knotenpunkte und bindet Stadtteile besser an, die bislang nicht ausreichend an das Schnellbahnnetz angebunden waren. Genau darin liegt ihre gesamtstädtische Bedeutung. Mit der heute vorliegenden Drucksache geht es um einen sehr konkreten Schritt: um die weiteren Planungen der U5-Mitte zwischen Jarrestraße und Arenen und eine eigene Einzelinvestition für die U5-West von den Arenen bis zum Osdorfer Born. Allein für die Entwurfs- und Genehmigungsplanung der U5-West werden insgesamt 51,6 Millionen Euro vorgesehen. Das klingt haushalterisch, technisch. Politisch ist es aber sehr klar: Wer will, dass dieses Projekt zügig und verlässlich vorankommt, muss die nächsten Planungsschritte auch jetzt finanzieren. Gerade bei einem Projekt dieser Größenordnung ist gute Planung der beste Beschleuniger. Wer später zügig bauen will, muss heute sorgfältig vorbereiten, beim Baugrund, bei den Haltestellen, bei der Baustellenlogistik und bei den Vergaben. Genau dafür schafft diese Drucksache die Grundlage. Und als Wahlkreisabgeordneter für Lurup und den Osdorfer Born will ich sagen: Für den Hamburger Westen ist diese Drucksache von besonderer Bedeutung. Lurup und der Osdorfer Born warten seit Jahrzehnten auf eine leistungsfähige Schnellbahnanbindung. Deshalb ist die U5-West für diese Stadtteile kein abstraktes Großprojekt. Sie ist ein konkretes Versprechen: bessere Teilhabe, kürzere Wege, mehr Verlässlichkeit im Alltag. Und dieses Versprechen wird mit dieser Drucksache verbindlicher. Die U5-West wird nicht nur angekündigt, sondern mit einer eigenen Einzelinvestition hinterlegt. Hier wird konkret Geld in die Hand genommen und Planung verbindlich gemacht. Das ist ein klares Signal an die Menschen in Lurup und am Osdorfer Born. Wir meinen diese Anbindung ernst und wir treiben sie weiter voran. Auch verkehrlich ist die Entscheidung überzeugend. Die frühere lange S6-Variante nach Lurup und Osdorf hätte deutlich später realisiert werden können und wäre betrieblich nur im Zehn-Minuten-Takt möglich gewesen. Die U5 bietet dagegen eine dichtere Taktung, hohe Leistungsfähigkeit und gute Umsteigemöglichkeiten an. Gleichzeitig bleibt die S6 wichtig für die Anbindung der Science City Bahrenfeld. Das ist kein Gegeneinander, sondern eine sinnvolle Aufgabenteilung im Schnellbahnnetz. Und bis die U-Bahn fährt, passiert schon heute etwas. Mit der X21 ist für Lurup und den Osdorfer Born bereits eine konkrete Verbesserung auf den Weg gebracht worden. Sie verbindet den Osdorfer Born über Lurup mit der S-Bahn in Stellingen und der U-Bahn-Station Hagenbecks Tierpark. Bessere Mobilität wird also nicht erst für die 2040er-Jahre geplant, sondern auch schon konkret jetzt verbessert. Die U5 ist ein Projekt für die Zukunft unserer Stadt. Sie verbindet Hamburg besser, sie schafft mehr Kapazität, sie stärkt den öffentlichen Nahverkehr und sie gibt Stadtteilen eine Perspektive, die viel zu lange auf eine Schnellbahnanbindung warten mussten. Mit der heutigen Entscheidung schaffen wir Planungssicherheit für die U5, für Hamburg als Ganzes und ganz konkret für die Menschen in Lurup und am Osdorfer Born. Vielen Dank.

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Philipp Heißner CDU

Wunderbar. Vielen Dank, Frau Präsidentin. Meine Damen und Herren, es wird Sie wenig überraschen, nachdem die SPD wieder eine weitestgehend unstrittige Drucksache zur Debatte angemeldet hat, dass wir nach der Zustimmung in zwei Ausschüssen auch hier im Plenum dieser Drucksache zustimmen werden. Wir unterstützen dieses Projekt der U5, nicht zuletzt, weil vor allem die seit 2020 im Grunde stagnierenden Fahrgastzahlen im öffentlichen Nahverkehr in Hamburg zeigen, wir brauchen dringend einen qualitativ hochwertigen Ausbau des öffentlichen Nahverkehrs in Hamburg. Wir brauchen einen technisch modernen, dadurch auch zuverlässigen, sauberen und sicheren öffentlichen Nahverkehr. Damit steigern wir die Attraktivität übrigens nicht vor allem dadurch, dass er nur billig ist. Und genau das erreichen wir mit der U5 und nicht zuletzt auch damit, dass sie weitestgehend autonom betrieben wird. Dies ist ein sehr gutes Projekt. Dass Sie diese Haushaltsdrucksache hier zur Debatte angemeldet haben, ermöglicht mir aber auch noch mal ein paar kritische Punkte anzusprechen. Der Senat ist – und wir haben ja heute gesehen, dass das alles andere als selbstverständlich ist bei Großprojekten in dieser Stadt – recht stolz darauf, den Finanzrahmen von 16 Milliarden Euro voraussichtlich einhalten zu können. Ich möchte aber dazu auch mal kritisch sagen: Dieser Finanzrahmen ist äußerst hoch gewählt. Wir kommen bei der U5 damit auf überschlagene Baukosten zwischen 560 und 660 Millionen Euro pro Kilometer. In Paris wird der Grand Paris Express mit 200 Millionen Euro pro Kilometer geplant. In Warschau wird die neue M2 U-Bahn mit 116 Millionen Euro pro Kilometer geplant. Jetzt können Sie sagen, ist geplant, aber fertig gebaut ist die Metro 17 in Kopenhagen für 210 Millionen Euro pro Kilometer. Und selbst in London, das historisch sehr schwer zu bebauen ist, eine Weltmetropole ist, kam die Elizabeth Line noch 2022 mit 506 Millionen Euro pro Kilometer aus. Will sagen, das ist alles schwierig, das immer genau vorherzusagen, das gebe ich Ihnen gerne zu. HH, also Hamburg ist ja auch nicht andere Städte. Aber Hamburg ist auch nicht so einzigartig und besonders, dass jeder Mondpreis automatisch plausibel wirkt. Und das gehört auch zur Wahrheit dazu bei dieser Haushaltsdrucksache. - Es... - Gestatten Sie eine Zwischenfrage oder Zwischenbemerkung? Gern. Ich find das ein bisschen merkwürdig, dieses kostenstabile Bauen beinhaltet ja auch einen Faktor für Inflationsausgleich und zwar in die Zukunft gerechnet – eine Prognose natürlich. Aber dann können Sie sich doch nicht darüber wundern, dass die Kosten, die bis 2040 reingehen, mit so einem Inflationsfaktor versehen sind, dass die höher sind als die Kosten, die vor fünf Jahren oder zehn Jahren in London schon längst abgerechnet wurden. Ja, gut, also das ist natürlich richtig. Zur... Ja, das ist... Ich hab ja schon gesagt, jeder Vergleich hinkt irgendwo. Trotzdem ist es natürlich schon eine Frage, ist es wirklich plausibel, dass die Kosten so viel höher liegen? Zumal man ja sagen muss, der Senat musste in der Ausschussberatung dieser Drucksache selbst einräumen, dass es nicht seriös möglich ist, soweit überhaupt verlässlich mit jeder Zahl in Zukunft zu planen. Da ist ja schon das Hintertürchen, dass es wieder mehr wird, zumal Sie ja selbst jetzt einräumen mussten: Sie haben ursprünglich geplant mit 2... also der Senat mit 2,2 bis 3,2 Prozent Inflation pro Jahr. Das ist die Range, die Sie ursprünglich berücksichtigt haben. Jetzt mussten Sie das schon selbst aufgeben. Und der Senat plant es jetzt schon mit den höheren 3,2 Prozent. Jetzt schon! Das heißt, wir sind jetzt schon am oberen Ende des geplanten Spielraums, und das kann ja nur noch höher werden. Die Wahrscheinlichkeit, dass man mit diesen 16 Milliarden wirklich auskommt, steigt durch diese Kalkulation nicht. Das muss man auch ehrlich sagen. Ja... So. Und die Wahrheit, warum das so teuer ist, ist natürlich nicht nur, dass Sie mit Inflation planen, sondern die Wahrheit ist, dass wir hier eine Art des Bauens haben mit der Ambition, im Grunde genommen mit den Kosten für die Hamburger Steuerzahler, ein weltweites Präzedenzprojekt für klimafreundliches Bauen zu finanzieren. Sie haben hier Einzelfallgenehmigungen für große Baumaschinen. Sie haben sehr teuren CO2-neutraleren Beton. Das ist alles sehr, sehr teuer. Es geht auf Kosten der Steuerzahler. Und im Interesse einer soliden Haushaltsführung möchte ich Sie schon auffordern und daran erinnern, das ist nicht primär Aufgabe des Hamburger Steuerzahlers. Die Hamburger Steuerzahler wollen eine solide, funktionierende U5, die solide und funktionierend gebaut wird und nicht rot-grünes Wolkenkuckucksheim beim CO2-freundlichen Bauen. Und das ist Ihre Aufgabe, dafür auch zu sorgen. Die Drucksache gibt mir auch noch mal die Möglichkeit, kurz zu sagen, wozu wir hier ausdrücklich nicht zustimmen. Denn wenn... Und das gilt insbesondere dafür, wenn die Baustellen jetzt dafür genutzt werden, danach nicht einfach den bisherigen Zustand wiederherzustellen, sondern in den sogenannten integrierten Verkehrskonzepten dafür zu sorgen, dass große Verkehrsachsen wie die Grindelallee oder die Hoheluftchaussee jetzt nach den Vorstellungen des GRÜNEN Stammtisches in Hoheluft danach umgebaut werden. Das ist ausdrücklich etwas, wozu wir nicht zustimmen. Und es ist Ihre Verantwortung, dafür zu sorgen, die überparteiliche Zustimmung zu diesem Projekt nicht dadurch zu gefährden, dass Sie hier nachgeben und nachher GRÜNES Bullerbü machen, wo wir heute funktionierende Verkehrsstraßen haben. Ein letzter Punkt, auch dieser kritische Punkt gehört dazu. Ich freue mich ja, dass die SPD jetzt dann 2040 ihr Wahlversprechen von 1974 zum Bau, zur Schienenanbindung von Osdorf und Lurup umsetzt. 40 Jahre scheint so die Range zu sein, die man da erwarten kann bei der Umsetzung solcher Wahlversprechen. Nur, wenn die ursprünglich geplante S6, deren Kosten-Nutzen-Rechnung beinhaltet, dass sie nach Osdorf und Lurup führt, jetzt am Ende nicht mehr finanziell solide realisiert werden kann, weil wir die U5 bauen, und dann die Science City beispielsweise, auch ein dicht besiedelter neuer Stadtteil, nicht mehr mit Schienen angebunden sein kann, dann haben wir am Ende mit Zitronen gehandelt. Dass der Senat im Ausschuss nicht klar sagen konnte, dass das anders sein wird, ist sehr bedenklich. Und auch das ist Ihre Verantwortung, dafür zu sorgen, dass wir nicht einen Stadtteil mit einem anderen ersetzen, der nicht ordentlich eine Schienenanbindung zum öffentlichen Nahverkehr hat. Abschließend: Wir sagen zur U5 Ja. Wir sagen Ja zur Anbindung von Osdorf und Lurup, Ja zu einer modernen Schieneninfrastruktur. Aber unsere Zustimmung heute ist keine Entlastung für den Senator. Sie ist ein Auftrag zu einer soliden Kontrolle. Vielen Dank.

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Rosa Domm GRÜNE

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Manchmal in der Politik gibt es so Projekte, bei denen man live zuschauen kann, wie die Zukunft positiv gestaltet wird. Und genau so etwas ist die U5. Wenn man mit der U1 dieser Tage zur Haltestelle Sengelmannstraße fährt oder dort vorbeifährt, dann sieht man, wie dort aktiv an der Zukunft gebaut wird. Wie dort nach und nach Kabelverläufe, Gleisbetten, Haltestellen an dem benachbarten ersten Abschnitt der U5 entstehen. Die U5 wird unsere Stadt verändern, und das ist richtig gut so. 29 Kilometer Strecke, 24 neue Haltestellen, mehr als 340.000 Fahrgäste täglich, vollautomatischer Betrieb, 90-Sekundentakt – das ist echte Innovation. Und es ist richtig, dass wir hier in unsere Stadt investieren. Wir binden die Menschen an nach Lurup und Osdorf und auch insgesamt in der Stadt. Wir verlagern den Verkehr von der Straße auf die Schiene. Wir reduzieren den Lärm. Wir senken den CO2-Ausstoß und die Feinstaubbelastung. Wir schaffen ein gutes, ein bequemes und ein günstiges Mobilitätsangebot für die Hamburgerinnen und Hamburger. Und das darf man an dieser Stelle auch einmal feiern. Bei all dem setzen wir auch noch innovative Ansätze um. Und ich finde, Herr Heißner, Sie haben das so ein bisschen schlechtgeredet. An sich ist die U5 natürlich ein Pionierprojekt. Hier werden Dinge zum ersten Mal ausprobiert in einer so großen Skala. Das bedeutet natürlich auch höhere Kosten an der einen oder anderen Stelle. Aber diese Stadt hat auch entschieden, dass sie klimaneutral werden möchte. Und eine U-Bahn verbraucht nun mal viel CO2. Und deswegen ist es auch unsere Aufgabe, die U5 so klimafreundlich wie möglich zu bauen. Mit E-Radladern beispielsweise, die da ausprobiert werden, aber auch mit Beton und Zement, der klimafreundlicher hergestellt wird. So gehen wir voran und leisten eben diese wichtige Pionierarbeit für die kommenden Vorhaben. Wir testen aus, was hoffentlich bei vielen anderen Bauprojekten in der Zukunft auch noch genutzt wird. Und ich freue mich tatsächlich sehr, dass Sie auch noch mal bekräftigt haben, dass Sie hinter der U5 stehen. Ich finde das wichtig, gerade bei so einem Projekt, was wirklich auch noch viele Jahre bis Jahrzehnte in dieser Stadt gebaut wird. Es ist wichtig, dass es eine große parlamentarische Mehrheit hat. Ich würde mich freuen, wenn die CDU auch andere Schienenprojekte mit so großer Verve voranbringen würde. Vielleicht nutze ich mal diesen Zeitpunkt und bitte Sie darum, auch Ihre Kolleginnen und Kollegen aus Niedersachsen auch für den Schienenverkehr zu begeistern. Hamburg-Hannover braucht dringend noch parlamentarische Unterstützung. Bitte nutzen Sie doch auch an dieser Stelle Ihre Macht und Ihren Einfluss bei den Niedersachsen. Der U5-Bau wird natürlich an der einen oder anderen Stelle auch noch etwas unbequem. Die Baustellen werden uns nerven, davon ist leider auszugehen. Aber sie zeigen eben auch, dass wir vorankommen, dass wir auch vor diesen großen Projekten nicht zurückschrecken und dass ist am Ende ein Ergebnis, das auch wert gewesen wird. Mit der neuen Trassenführung auch nach Lurup und Osdorf wird der Hamburger Westen endlich an die Schiene angebunden. Das ist ein wichtiges Signal. Und durch die Anpassung der Trasse im Innenstadtbereich über Stephansplatz statt über den Jungfernstieg könnten wir den Kosten-Nutzen-Faktor der Streckenführung sogar noch einmal verbessern. Und auch das ist wichtig sozusagen für die, ja, zukunftsgerechte Haushaltsführung an dieser Stelle. Die Koordination der U5-Baustellen wird aber auch natürlich nach den neuen Standards vom Tiefbau, von dem "Zukunft Tiefbau" geplant und umgesetzt werden, sodass die verkehrlichen Beeinträchtigungen am Ende so gering wie möglich gehalten werden. <i>Ganz bestimmt! Ganz bestimmt wird das</i> <i>passieren. Das glauben Sie nicht im Ernst!</i> Doch natürlich glaube ich das, weil es in dieser Stadt viele Menschen gibt, weil es in dieser Stadt wirklich sehr viele Menschen gibt, die an Sachthemen orientiert sind und in der Realität etwas voranbringen wollen. Dass Sie nicht dazugehören, das wissen wir alle. Aber diese Stadt wird regiert von Menschen mit Expertise. Und zum Letzten, das hat Herr Heißner ja schon angesprochen, aber man muss und darf es ja auch dazusagen, die U5 befindet sich im Kosten- und im Zeitrahmen, und das ist sehr gut. Mein Eindruck ist auch, dass die HOCHBAHN wirklich mit voller Expertise daran arbeitet, dass das auch so bleibt. Deswegen, die U5 ist nicht nur ein Verkehrsprojekt unter vielen, sondern ein wichtiger Beitrag für die Zukunft unserer Stadt, für den Klimaschutz und für mehr Lebensqualität. Und das bringen wir hiermit voran.

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Heike Sudmann DIE LINKE

Liebe Hamburgerinnen, liebe Hamburger. Ich fang mal mit Frau Domm an. Finden Sie auch, dass man normalerweise bei Bauprojekten immer zuschauen kann, wie sie wachsen? Sie können live zugucken. Und wir haben heute über verschiedene Bauprojekte gesprochen, wir haben über das ZRE gesprochen. Da können Sie live zugucken, wie es wächst und wie es immer teurer wird. Sie konnten beim Elbtower jahrelang live zugucken, wie es wächst. Es wächst jetzt nicht mehr. Beim "Haus der Erde" konnten Sie zugucken. Das ist für mich wirklich definitiv kein Maßstab. Und Herr Schmitt, Sie haben ja recht, ein attraktiver ÖPNV wäre super. Ein attraktiver ÖPNV, wie Sie gesagt haben, der es ermöglicht, ohne Auto durch die Stadt zu fahren. Klasse! Jetzt müssten sich aber alle fragen: Erreichen Sie das mit den 16 Milliarden Euro, die Sie für die U5 ausgeben wollen? Ist das die beste Lösung, die effizienteste, die kostensparendste und die auch haushaltsrechtmäßige günstigste Lösung? Dann gucken Sie doch einmal, Sie wissen genau, wie Hamburg organisiert ist, ne? Sie sehen, alle Verkehrswege führen in die Stadt mit der Schiene. Haben wir Querverbindungen, die so gerne mit dem Auto genutzt werden – Ring 2, Ring 3? Haben wir nicht. Schaffen Sie das mit der U5? Nein. Ist es so, dass Sie jetzt wahnsinnig viele neue Fahrgäste erschließen? Guck ich mir die Zahlen der HOCHBAHN an, würde ich ja sagen, wow, was die HOCHBAHN so berechnet hat, wie viel neue Fahrgäste kommen. Ein Kollege sagte mal, es heißt für Bramfeld in der Mittagszeit, Bramfeld müsste entvölkert werden, weil alle jetzt in die U-Bahn müssen. Aber ich kann auch aktuell gucken, in der Jarrestraße, da rechnet jetzt die HOCHBAHN mit täglich 2.800 Ein- und Aussteiger:innen, wenn die U5 kommt. Heute mit zwei Buslinien sind es 2.507 Menschen. Also eine Steigerung um 900 Prozent, damit wären Sie weltweit spitze, aber das ist leider nicht realistisch. Ja, warum sagst du "hä"? Es ist eine Steigerung. Ich erkläre Ihnen das gerne noch mal. Also die HOCHBAHN nimmt Zahlen an. Da müssen Sie aus dem Stadtteil schon Leute irgendwie zwingen, ganz oft Bahn zu fahren, weil es gibt gar nicht so viel Nachfrage. Also das passt irgendwie nicht. Und ich meine, in einem Punkt würde ich ja sagen, da haben Sie wirklich jetzt ein Problem mit der CDU, die der U5 zustimmt und gleichzeitig sagt: "Aber bitte nicht den Autoverkehr beeinträchtigen!" Ich meine, wir reden hier über Klimaerwärmung, wir reden hier über CO2-Belastung. Wir reden darüber, dass wir Alternativen zum Auto brauchen. Und Sie sagen: "Verbuddelt von uns aus 16 Milliarden Euro," "aber oben möchte ich genauso viel Autoverkehr haben wie vorher." Das geht auch überhaupt nicht. Und haben Sie darüber gesprochen? Wie hatte das eben Frau Domm gesagt? Also die verkehrlichen Beeinträchtigungen sollen so gering wie möglich sein. Und auch die Beeinträchtigungen für die Anwohner:innen. Gucken Sie sich mal Bramfeld an, wie da die Beeinträchtigungen waren. Gucken Sie sich Steilshoop an, wie es da zurzeit ist. Und Sie haben jetzt leider nicht die Zeiten gesagt. Also eigentlich dauert so eine U-Bahn-Haltestelle, sie zu bauen in offener Baugrube, acht Jahre. Jetzt haben Sie sich ja überlegt, wir machen das so, dass wir eine Hälfte schneller bauen, dann Deckel drauf machen, dann kann man drüberfahren. Es sind vier Jahre. Vier Jahre, wo ganze Straßenabschnitte nicht befahrbar sein werden. Wo die Gewerbetreibenden, die heute schon sagen: "Wir gehen pleite mit euren Baustellen", die werden dann von Ihnen mal Lösungen erwarten. Was machen Sie eigentlich? Werden Sie einen Fonds auflegen? Einen Fonds für die Gewerbetreibenden, die nicht mehr so gut zu erreichen sind? Da bleiben Sie alle Antworten schuldig. Und es hat ja Herr Heißner eben schon mal versucht anzusprechen, Sie waren ein bisschen zu niedrig mit den Zahlen. Wenn ich mir die Zahlen aus der Drucksache angucke, dann liegen Sie bei Kilometerkosten für Ihre U-Bahn bei 500 bis 700 Millionen Euro pro Kilometer. Und ich kann's Ihnen nicht oft genug sagen, eine Straßenbahn kostet 20 bis 35 Millionen Euro pro Kilometer. Und das ist schön, dass Sie aufstöhnen, weil Sie werden aufstöhnen, wenn die Rechnung irgendwann kommt. Sie werden aufstöhnen, wenn Sie feststellen, der Bund soll ja auch ganz viel Geld dazugeben, 75 Prozent. Hat der Bund überhaupt das Geld? Hat der Bund mit seinen 2 Milliarden Euro plus eventuelle Steigerungen, die er jährlich aus dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz... Hat er so viel Geld? Hat er nicht, hätte er auch bei Olympia nicht gehabt. Also insofern wird auch Osdorf... Herr Schmitt, genau, Sie haben so von Lurup und Osdorf gesprochen. Ich meine, ob die Ihnen glauben, dass Sie jetzt wirklich eine U-Bahn bauen, sei dahingestellt. Aber Sie haben eben jetzt nicht die Verbesserung geschaffen. Sie reden von X21. Sie haben drei Jahre lang gesagt: "Wir machen euch ein Hochleistungsbussystem. Daran werden wir arbeiten." "Das bekommt ihr, bis die U-Bahn oder die S-Bahn kommt." Nix dergleichen ist passiert, auch das haben Sie wieder einkassiert. Das geht überhaupt nicht. Und... Und wollen die Leute zum Hagenbecks Tierpark fahren? Nein, die wollen nach Altona, da gibt es immer noch keine Anbindung. Und nun haben Sie ja im Ausschuss schon gesagt: "Frau Sudmann, warum sind Sie immer noch dagegen? Wir bauen doch schon." Sie bauen schon, Sie können gerne gucken von mir aus, dass Sie bis zum Borgweg jetzt vollenden, dann sind Sie bei der U3. Aber bauen Sie diesen Wahnsinn nicht weiter. Es ist irre teuer, es bringt nicht den Nutzen. Sie kriegen nicht die Hamburgerinnen und Hamburger erwischt, die bis heute keine Anbindung haben. Insofern bleiben wir bei unserem Nein und werden weiter an Alternativen arbeiten. Ich bin sicher, auch hier werden wir in ein paar Jahren Recht bekommen und Sie werden ganz locker auf die Straßenbahn umsteigen. Und darauf freue ich mich jetzt schon. Vielen Dank.

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Dirk Nockemann AfD

Frau Sudmann... äh, Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren. Frau Sudmann, Sie kritisierten hier soeben die Zahlen der HOCHBAHN beziehungsweise deren Prognosen und bezeichneten diese als sehr optimistisch. Frau Sudmann, Sie und Ihre Fraktion sind es doch, die immer davon reden, sobald irgendwo nur eine U-Bahn gebaut wird, kommen die Leute freiwillig und rennen Ihnen die Tore ein. Das heißt, Sie müssen nur etwas tun und dann kommen die Leute. Und jetzt kritisieren Sie, das ist inkonsistent, das ist inkonsequent, das stimmt hinten und vorne nicht wie so manches, was Sie hier von sich geben. Herr Schmidt, ich schätze Sie als jemanden, der in der SPD nicht nur Polemik kann, sondern auch Sachlichkeit. Wenn Sie jetzt aber sagen, Sie kämpfen hier mit der U5 für die Freiheit von Menschen, auch ohne Auto in die Stadt zu kommen, kann ich das noch konzedieren. Aber wir kämpfen für die Leute, die mit Auto in die Stadt kommen wollen. Das tun Sie eben nicht, ganz im Gegenteil. Sie verhindern das durch eine aggressive Anti-Autofahrer-Politik. Und liebe Frau Domm, wenn Sie sagen: "Man kann hier beinahe wöchentlich oder monatlich die Fortschritte da im U-Bahn-Bau erkennen", in der U-Bahn, da unten drunter können Sie gar nichts erkennen. Ich sage Ihnen aber, wir können Woche für Woche stärker und mehr erkennen, wie dieser Senat durch alle möglichen schikanösen Maßnahmen die Autofahrer in dieser Stadt behindert. Und das kritisiere ich. Meine sehr verehrten Damen und Herren, über eins besteht doch weitestgehend Einigkeit: Die Schienenanbindung der Stadtteile Bramfeld und Osdorf, die der damalige SPD-Senat unter Bürgermeister Klose aus Geldmangel, man kann auch sagen aus kurzsichtiger politischer Planung eingestellt hat, das ist längst überfällig. Diese Schienenanbindung muss in der Tat kommen, umso mehr, weil sie natürlich die Autofahrer hier oder die Nutzung des Autos verunmöglichen. Die betreffenden Stadtteile müssen endlich durch ein leistungsfähiges Transportsystem besser an den öffentlichen Nahverkehr angeschlossen werden. Ob allerdings die Finanzierung reicht, Herr Dr. Tjarks, ich hab ja Herrn Staatsrat Bill auch gefragt in der Sitzung, ob das alles hinreichend ist oder ob Sie nachher nicht wieder toten Mann spielen wie Klose damals, darauf konnte er überhaupt keine Antwort geben. Er sagte: "Ja, man ist zuversichtlich," "dass der Bund das nachher noch irgendwie durch Ergänzungsfinanzierung auffängt", wenn Sie nicht mehr zurande kommen in der Stadt. Aber, und diesmal stimmt es ja, was die Sudmann sagte, aber ob der Bund überhaupt noch entsprechendes Geld hat, das ist die große Frage, und das wird er natürlich nicht haben. Herr Dr. Tjarks, diese Maßnahme bei Kosten... bitte? Ja, machen Sie, kommen Sie. Ja. Also wir haben... Ich komme ja dazu. Wir haben ganz erhebliche Zweifel und diese Zweifel bereits vor Jahren bei Beginn, bei Planungsbeginn auch geäußert, dass das ganze Projekt zu finanzieren ist. Denn Weiteres kommt da hinzu: Statt die Menschen auf möglichst direktem Weg anzubinden, hat sich der Senat für eine Streckenführung entschieden, die einer ausgedehnten Rundfahrt, Touristenrundfahrt durch Hamburg gleichkommt. Bramfeld erhält keine direkte Verbindung nach Barmbek, dem naheliegendsten Umsteigeknoten. Osdorf und die Arenen erhalten keine direkte Verbindung nach Altona, einem der wichtigsten Bahnhöfe der Stadt. Stattdessen haben sie eine aktuelle Streckenführung, langwierige Umwege für Pendler in Kauf genommen. Und was besonders verwerflich ist: Die geplante Science City in Bahrenfeld ist mal wieder gänzlich außen vor geblieben. Die Linienführung mag auf ihrem Netzplan sehr beeindruckend aussehen, aber für Pendler ist sie etwas anderes, nämlich belastend. Der Pendler fragt sich: "Ja, wie komme ich am besten und am schnellsten von A nach B?" Und genau hier liegt doch das von Ihnen geschaffene Problem. Die U5, und jetzt kommen wir zum weiteren Problem, ist eben auch nicht mit dem bestehenden U-Bahn-Netz kompatibel. Das ist ein weiteres Problem. Fahrzeuge können nicht ohne Weiteres auf anderen Linien fortgeführt werden. Das bedeutet sehr viel höhere Investitionskosten und geringere Flexibilität. Herr Dr. Tjarks, meine Redezeit ist um. Ich wünsche Ihnen viel Glück bei der Verwirklichung dieses Verfahrens, dieser Umsetzung. Ich sage Ihnen aber voraus, Sie werden das nicht schaffen, weil Ihre Finanzierung nicht seriös durchgerechnet ist.

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Dr. Anjes Tjarks Senator

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren. Zunächst einmal: Die U5 ist das größte Bauprojekt, was sich die Stadt Hamburg in ihrer Geschichte vorgenommen hat. Und um dieses Projekt verwirklichen zu können, sind wir auf die breite Unterstützung dieses Hauses angewiesen. Und deswegen freue ich mich, dass so viele Rednerinnen und Redner hier gesagt haben: "Wir unterstützen die U5. Wir wollen, dass diese Linie in Hamburg gebaut wird." In Bezug auf die U5-Ost möchte ich Ihnen mitteilen – das sind ja im Prinzip so drei Themen, in denen wir das gliedern: U5-Ost, U5-Mitte und U5-West – möchte ich Ihnen einmal sagen, das ist ja momentan das größte laufende Bauprojekt in Hamburg. Projektvolumen liegt bei 2,8 Milliarden Euro. Und ich darf Ihnen sagen, wir sind aktuell im Zeit- und im Kostenplan. Es ist sehr wichtig, weil wir ja häufig über Themen diskutieren, wo es vermeintlich nicht so sein soll, bei dem größten Projekt sind wir es. Wir haben letzte Woche bei Herrenknecht die Tunnelbohrmaschine bestellt, die ab nächstes Jahr eingesetzt wird. Und auch die Fahrzeuge der DT6, also Hamburgs neuer U-Bahn-Zug ist sozusagen schon im Bau, damit dieses Projekt auch ordentlich vorangeht, weil wir brauchen am Ende ja nicht nur eine Röhre, sondern auch ein paar Züge, die drauf fahren. Und insofern, die U5-Ost ist im Zeitplan. Und ich finde, das ist eine gute Nachricht, die man festhalten kann, wenn man über viele 100 Millionen Euro für die Fortführung des Projektes an anderer Stelle hier entscheidet. Ich möchte mich bedanken, weil diese Drucksache beinhaltet ja im Wesentlichen Mittel für das Thema U5-Mitte oder ich sag mal, im größten Teil Mittel für die U5-Mitte, nämlich einmal die Mittel, die wir brauchen zur Fortführung der Planung in den weiteren Leistungsphasen und ganz konkret in der leichten Umplanung, die wir vorgenommen haben und die eigentlich, glaube ich, auch alle gut finden, nicht mehr über den Jungfernstieg zu fahren, sondern hier die sogenannte Variante der schnellen Sekante, also direkt von Hauptbahnhof Nord bis zum Stephansplatz / zum Dammtor-Bahnhof zu fahren. Diese Mittel brauchen wir, um noch mal ein paar mehr Baugrunduntersuchungen zu machen, weil wir wissen, für den weiteren Projektfortgang ist es sehr wichtig, sehr genaue Baugrunddaten zu haben, um am Ende des Tages solide und kostenstabil bauen zu können. Insofern sind das gute Mittel, die hier sozusagen verausgabt werden. Es sind Mittel, die wir zwingend brauchen für die Fortführung der Planung, um dann in dieser Legislaturperiode auch in verschiedenen Abschnitten dann auch über den Bau und den Baufortschritt für die U5-Mitte zu entscheiden. Und insofern auch hier herzlichen Dank. Wir haben dann das Thema der U5-West. Und es haben ja meine Vorrednerinnen und Vorredner auch schon ein bisschen deutlich gemacht. Ich glaube, für die U5-West kann man zum einen sagen, dass es in den Stadtteilen Lurup und Osdorf sehr gut angekommen ist, der Switch von der S6 zur U5, weil die Glaubwürdigkeit der HOCHBAHN, was die Realisierungsperspektive angeht, dann doch groß ist. Und mit dieser Drucksache kann man, glaube ich, sagen, mit dem Geld kommt dann auch die weitere Glaubwürdigkeit, nämlich mit der Ausfinanzierung der Leistungsphasen 1 bis 4 in den Jahren 2026, 2027, 2028 und 2029 können wir dann in den Planungen auch in die Vollen gehen. Wir sind hier deswegen so schnell, weil wir den Generalplaner der U5-Mitte auch für die U5-West gewinnen konnten. Und ich darf Ihnen sagen, nicht nur die Bürgerbeteiligung vor Ort in Lurup und Osdorf jeweils in der Stadtteilschule ist sehr gut gelaufen über die Frage: Wo soll die Haltestelle platziert werden? Sondern wir werden in diesem Jahr auch eine weitere Bürgerbeteiligung machen, um dann über die Frage, nachdem wir entschieden haben, wo die Haltestellen positioniert sind, zu gucken: Wo sind die Ausgänge positioniert? Wie sollen die Haltestellen gestaltet werden? Um sozusagen hier auch sichtbar im Stadtteil ein Zeichen zu setzen. Die U5-West soll gebaut werden. Und wir werden dann im Weiteren dort auch mit Aktivitäten wie Baugrunduntersuchungen tätig sein, sodass die Leute auch sehen, wir sind dort vor Ort, um tatsächlich voranzukommen. Ich würde gerne noch mal ein Thema, Herr Heißner, Sie haben das angesprochen, das ist das Thema klimafreundliches / auch klimaneutrales Bauen. Und ich frage mich ja immer so ein bisschen, Sie haben ja einen großen Unterschied zu den Kollegen, die noch rechts von Ihnen sitzen. Sie erkennen ja an, dass es einen menschengemachten Klimawandel gibt. Und Sie wollen im Kern... Na, das ist die Realität. Und die Anerkennung der Realität, Herr Nockemann, beginnt dann... ist dann meistens der Beginn von guter Politikentwicklung. Aber das große Problem ist ja so ein bisschen, dass man dann ja auch tatsächlich handeln muss. Und jetzt ist das ja total sinnvoll, sich mal mit den auch klimabedingten Bauemissionen zu beschäftigen, weil die ja ein paar Prozent der weltweiten Bauemissionen ausmachen und das Resultat aus meiner Sicht ja nicht sein kann: "Deswegen stoppen wir alles Bauen." Sondern wir müssen überlegen, wie geht das eigentlich möglichst klimafreundlich? Und da darf ich Ihnen sagen, Herr Heißner, da darf ich Ihnen einfach sagen, Herr Heißner, wir haben ja dazu auch gleich eine Anfrage gestellt. Wenn so ein Land wie Norwegen mit Elektrolastern vorfahren kann, warum sollte das eigentlich prinzipiell nicht in Deutschland möglich sein, außer dass man das politisch auch mal wollen muss. Schönen Gruß geht raus an Ihre Bundesregierung. Und wenn man dann weiter guckt: klimafreundlicher Stahl. Ja, jetzt, lieber Richard Seelmaecker, es gibt in Hamburg einen bekannten Entsorgungsunternehmer, das ist Henner Buhck, kennen Sie, das sind diese grünen Lkws. Wenn Sie den fragen, dann sagt er Ihnen: Die Total Cost of Ownership zwischen einem Diesel-Lkw und einem Elektro-Lkw ist jetzt schon zugunsten des Elektro-Lkws. Jetzt schon zugunsten des Elektro-Lkws! Wenn Sie angucken, was kostet eigentlich klimaneutraler oder klimafreundlicher Stahl, neutral ist er in der Regel noch nicht, klimafreundlicher Beton, dann werden Sie kaum noch Unterschiede feststellen. Seien Sie doch einfach mal offen dafür. Sie haben doch festgestellt, es gibt den menschengemachten Klimawandel. Das unterscheidet Sie ja wohltuend von der AfD. Aber wenn Sie diese Erkenntnis haben, dann handeln Sie doch auch einfach mal damit und freuen sich darüber, dass wir das tun. Sehr gerne. Vielen Dank, Herr Tjarks. Da hab ich eine Frage. Wenn es uns um effektiven Klimaschutz geht in dieser Stadt und wir mit effizienten Mitteln möglichst viel erreichen wollen, dann frage ich mich bei den Elektrobussen, die Sie hier gerade aufgeführt haben, da kostet einer 580.000 Euro das Stück, ein Dieselbus 300.000 maximal. Das bedeutet, wenn ich das jetzt durch die Buskosten teile, könnten wir uns für die Hälfte fast, fast für die Hälfte könnten wir Dieselbusse anschaffen, die mit Biodiesel betanken und nutzen und würden 90 Prozent CO2 einsparen. 10 Prozent Differenz. Das heißt, wir zahlen 250 Millionen extra, weil die Busse jetzt noch so teuer sind, um 10 Prozent mehr CO2 einzusparen. Ist das effektiv, frage ich mich. Also Sie haben ja, wenn Sie in den Nachhaltigkeitsbericht der HOCHBAHN schauen, dann gibt es ja immer die sogenannten Scope 1-, Scope 2- und Scope 3-Emissionen. Und die Scope 3-Emissionen sind ja die Emissionen, die sozusagen beispielsweise bei baubedingten Emissionen anfallen. Und Sie können für alle Scope 1-, Scope 2-, Scope 3-Emissionen ausrechnen, was sind eigentlich die Kosten pro Tonne? Und da sagt man immer, so ungefähr 1.000 Euro pro Tonne, das ist dann effizienter Klimaschutz. Und sowohl bei den Bussen als auch bei den Bauemissionen, die wir ja versuchen zu reduzieren, sind sie deutlich unter diesen Kosten, sodass es eine sehr effiziente Art und Weise, Klimaschutz zu betreiben, ist. Aber es kommt noch eine zweite Frage hinzu, und das ist eine industriepolitische Frage. In Deutschland werden übrigens keine Dieselstadtbusse mehr gefertigt. <i>Ja, warum wohl nicht?</i> Und wenn Sie die Arbeitsplätze von Daimler Buses in Deutschland erhalten wollen, die in Deutschland übrigens fertigen – und ich weiß nicht, wer eben diesen Kommentar gemacht hat –, da muss es mal... Ja, Herr Mennerich, da muss es mal Leute geben, die auch Elektrobusse kaufen, weil sonst sind nämlich diese ganzen Arbeitsplätze alle weg. Und wenn Sie diese Busse nicht fertigen und nicht kaufen, dann kann ich Ihnen sagen, dass in wenigen Jahren nur noch Elektrobusse gekauft werden, dann kauft nämlich keiner mehr Dieselbusse, weil in ganz Europa wir die Situation haben, dass alle in die Elektromobilität gehen werden. Und das ist doch genau der Punkt, weswegen man die Industrie an genau dieser Stelle auch fördern muss und ich glaube auch fördern sollte, weil ich möchte, dass weiter Stadtbusse in Deutschland produziert werden. Und deswegen kann ich nur jedem raten, diesen Weg auch tatsächlich zu Ende zu gehen. Und ich möchte, Herr Heißner, weil Sie noch ein weiteres Thema angesprochen haben, das war ja das Thema der S6. Und es ist in der Tat so, dass die Frage der Bundesförderung der S6 immer schon herausfordernd war. Aber der herausforderndere Teil, um das mal so zu sagen, ist der hintere Teil. Der fällt jetzt weg. Das heißt, die Situation heißt nicht, dass es einfach ist, das ist mir sehr wichtig, das zu sagen. Aber umgekehrt ist es so, dass sie sich sicherlich leicht verbessert. Und an der Stelle ist es so, auch vor, ich sag mal, zehn Jahren war die U5 auch nicht förderfähig, muss man jetzt weiterarbeiten. Und ich glaube, es ist im gemeinsamen Interesse sowohl der CDU als auch der SPD als auch der GRÜNEN zu gucken, dass man an dieser Stelle dann am Ende des Tages erfolgreich ist. Ich sagte ja schon vor zwei Wochen, dann braucht der Bund auch GVFG-Mittel. Sie sind da im Lead. Sie sind durchaus aufgefordert, uns mitzuhelfen, die GVFG-Mittel dann auch aufzutreiben, weil diese Mittel dann erhöht werden. Danke schön.

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Anna-Elisabeth von Treuenfels-Frowein CDU

Liebes Präsidium, sehr geehrte Damen und Herren, die ISC 2026-Konferenz hat doch einmal wieder sehr deutlich gemacht, wohin sich Wissenschaft, KI und Hochleistungscomputer weltweit entwickeln. Hamburg hat als Impulsgeber der Metropolregion eine besondere Chance, aber, wie wir finden, eben auch eine große Verantwortung. Und deswegen schlagen wir als CDU-Fraktion eine Gesamtstrategie vor. Erstens eine gemeinsame IT-Infrastruktur für unsere Hochschulen an einem Standort, um Synergien zu schaffen, Innovationen zu fördern und eben auch unter Einbindung aller wissenschaftlichen und wirtschaftlichen maßgeblichen Akteure. Perspektivisch einen leistungsstarken Supercomputer über Bundes- und Europamittel kozufinanzieren. Wer wissenschaftliche Exzellenz will, meine Damen und Herren, muss auch digitale Infrastruktur dafür schaffen. Und wenn ich die Drucksache heute richtig verstanden habe, die Sie uns gestern haben zukommen lassen, 23/4646, beinhaltet das, was wir hier wollen, ja auch das, was Sie wollen. Ich freue mich, dass wir uns jetzt mal inhaltlich so nahe sind. Da können wir ja auch mal sagen: Wir machen Vorschläge, Sie nehmen sie an oder vielleicht schreiben Sie auch ab, egal. Jedenfalls sind wir uns hier einer Meinung, darüber freue ich mich wirklich. Denn wir brauchen gemeinsame IT-Strukturen. Wir haben aus Anlass der Cybersicherheit wirklich auch Druck auf dem Kessel, dass das jetzt mal passiert. Und wenn wir uns inhaltlich einig sind, dann fehlen bei Ihnen allerdings noch die Finanzierungsvorschläge. Denn was jetzt nicht passieren darf, ist, dass wir sagen: "Ja, wir brauchen gemeinsam mehr Infrastruktur" "und wir wollen auch mal einen Hochleistungscomputer und überhaupt," "wir machen uns ganz stark für die Wissenschaft." Sondern wir möchten auch, dass das umgesetzt wird. Und da werden wir als CDU-Fraktion jetzt wirklich hinterher sein. So eine Drucksache, wunderbar, wir haben da vorweg Überweisungen zugestimmt. Wir finden es gut. Wir freuen uns drüber. Wir wollen mit Ihnen zusammen – deswegen hoffe ich auch, dass Sie unserem Antrag zustimmen, es gibt eigentlich keinen Grund jetzt, das nicht zu tun – die Hochschulen in das digitale Zeitalter verankern. Es wird Zeit. Ich freue mich drauf. Und ich möchte Sie bitten, unseren Antrag nicht nur durchzulesen, sondern auch mit uns im Ausschuss zu diskutieren, weil da stehen auch einige Sachen drin, die bei Ihnen, freundlich formuliert, vielleicht noch ein bisschen ausführlicher hätten sein können. Ich bitte um Zustimmung zu unserem Antrag! Vielen Dank.

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Philine Sturzenbecher SPD

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, digitale Forschungsinfrastruktur ist eine Grundlage moderner Wissenschaft. Das gilt für künstliche Intelligenz, für Forschungsdaten, für Cybersicherheit und für die digitale Zusammenarbeit unserer Hochschulen und Forschungseinrichtungen. Ihr Antrag, liebe Kolleginnen und Kollegen, greift damit ein wichtiges Thema auf. An der entscheidenden Stelle machen Sie aber den zweiten Schritt vor dem ersten. Sie verlangen Roadmap-Bedarfserhebung und Standortprüfung, nehmen jedoch wesentliche Teile der Antwort auch schon vorweg. Das ist die falsche Reihenfolge. So wird aus Strategie zu schnell Vorentscheidung. Bei einem Vorhaben dieser Größenordnung müssen Erstbedarfe, Kapazitäten und Rahmenbedingungen geklärt sein, bevor Standort und Investitionspfad festgelegt werden. Ein gemeinsamer Wissenschafts-IT-Standort und führender Hochleistungsrechner sind gute, griffige Zielbilder. Entscheidend ist aber, ob sie zum tatsächlichen Bedarf passen, ob sie vorhandene Strukturen sinnvoll ergänzen und ob klar ist, wie ein solcher Standort betrieben, mit Energie versorgt und finanziert werden kann. Frau Sturzenbecher, gestatten Sie eine Zwischenfrage oder Zwischenbemerkung? - Nein. - Dann fahren Sie bitte fort. Hamburg hat sich in den letzten Jahren eine starke Ausgangslage erarbeitet. Beim Deutschen Klimarechenzentrum, bei DESY, XFEL, aber auch mit eigenen HPC-Strukturen an der UHH und der TU. Dazu kommen laufende Prozesse, die genau in diese Richtung weisen: Standardisierung, Bedarfsermittlung, IT-Sicherheit, Backup-Strukturen und der gemeinsame IT-Betrieb der staatlichen Hochschulen. Darauf muss eine Hamburger Rechenzentrumsstrategie aufbauen. Mit vorhandenen Stärken, geklärten Bedarfen, eingeordneten HPC-Zugängen und realistischen Antworten auf Standort, Energie und Finanzierung. Ihr Antrag setzt zwar einen richtigen Impuls, aus unserer Sicht braucht es aber noch eine andere Herangehensweise. Deshalb können wir dem Antrag in dieser Form heute nicht zustimmen. Vielen Dank.

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Dr. Selina Storm GRÜNE

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleg:innen. Infrastruktur ist in der modernen Forschung grundlegend, und dazu zählt mehr denn je moderne Rechenzentrums-Infrastruktur. Darin sind wir uns einig. Genau deshalb haben wir aber auch im Gegensatz zur CDU den Antrag Rechenzentrum in unseren Hightechantrag mit integriert – so viel zum Thema Abschreiben. Bevor wir aber mit großen Schlagworten über neue Rechenzentren sprechen, sollten wir erklären, welche Probleme wir denn eigentlich lösen wollen. Denn der CDU-Antrag wirft sehr viele unterschiedliche Dinge zusammen: Hochleistungsrechner, KI-Infrastruktur, Forschungsdatenmanagement, Speicherinfrastruktur und allgemeine Wissenschafts-IT. Das sind unterschiedliche Aufgaben, die auch unterschiedliche Lösungen brauchen. Auch wenn ich begrüße, dass konkrete Ideen zur Finanzierung in Ihrem Antrag thematisiert werden, so verdient dieser Themenkomplex eine differenzierte Betrachtung. Allein die unterschiedlichen Punkte vernünftig auseinanderzudividieren, braucht mehr als zwei Minuten, aber ich fang mal an. Erstens: Deutschland und Europa haben bereits ein ausdifferenziertes System für Hochleistungsrechner und Forschungsdaten. Hamburg hat lokale Strukturen, nationale Zugänge und starke Einrichtungen wie zum Beispiel das DKRZ. Und da brauchen wir tatsächlich akut am wenigsten Handlungsbedarf. Zweitens: Die sechs staatlichen Hochschulen arbeiten an einem gemeinsamen IT-Betrieb und an Cybersecurity, wie Sie gerade ja auch festgestellt haben. Drittens: Was es unter anderem an der Uni braucht, ist Infrastruktur, um in Sachen KI wettbewerbsfähig zu bleiben. Das ist an sich ein schon recht komplexer Themenkomplex. Und viertens: Wir brauchen einen High Performance Computer Cluster in der Science City zur Datenverarbeitung von unterschiedlichen Stakeholdern. Aber ehrlicherweise ist hier die Zusammenarbeit mit den unterschiedlichen Stakeholdern mindestens eine genauso große Herausforderung wie die Finanzierung. Meine Zeit läuft ab. Ich möchte nur kurz sagen: Wir lehnen diesen Antrag ab, weil er der Komplexität des Themas nicht gerecht wird. Vielen Dank.

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Xenija Melnik-Üzüm DIE LINKE

Verehrtes Präsidium, liebe Hamburgerinnen und Hamburger. Ja, anders als Rechenzentren kommerzieller Anbieter und Hyperskyler sind akademisch genutzte Systeme stark ausgelastet. Alle Studierenden, Forschungsgruppen und Projekte teilen sich die Rechenkapazität und müssen diese Lage vor der tatsächlichen Nutzung beantragen. Mehr Rechenleistung bedeutet im akademischen Kontext kürzere Wartezeiten, schnellere Forschung und vor allem mehr Forschung. Aber entgegen dem, was der Antrag der CDU behauptet, sind einige Systeme bereits vernetzt. Das Deutsche Klimarechenzentrum – wurde auch bereits erwähnt – ist ein nationales Servicezentrum und von seiner Struktur her bereits stark vernetzt. Die Systeme der Universität Hamburg sind bereits untereinander vernetzt. Außerdem findet für größere Projekte eine Zusammenarbeit mit Rechenzentren in Berlin und Göttingen statt, das sogenannte NHR. Im Gegensatz zu kommerziellen Rechenzentren befürworten wir ein leistungsfähiges, vernetztes und modernes Hochschulnetz mit modernen Hochleistungscomputern für wissenschaftlichen Zweck in Hamburg. Hamburg sollte daher eher ein NHR-ähnliches Verbundmodell mit starker hochschulischer Führungsrolle etablieren, statt eine vom Senat gesteuerte Infrastruktur zu schaffen, die die Machtbalance zugunsten der Exekutive verschiebt. Ansonsten besteht eine Gefahr der funktionalen Entautonomisierung der Hochschulen. Also auch hier: Stellt den Unis genügend Gelder und Kapazitäten bereit, damit sie im Sinne der Autonomie ihre Rechenkapazitäten ausbauen können. Insbesondere die Finanzierungsmöglichkeit über die Hightech Agenda Deutschland ist problematisch, da diese eine klare inhaltliche Komponente hat. Die Hightech Agenda fokussiert sich auf Wettbewerbsfähigkeit und Innovation, vernachlässigt aber soziale Nachhaltigkeit, Arbeitsplatzsicherung und gerechte Löhne. Außerdem soll die Forschungsförderung im Hightechbereich nicht in sicherheits- und verteidigungspolitische Programme eingebettet werden. Forschung für zivile Zwecke sollte hier im Vordergrund stehen. Vielen Dank.

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Benjamin Mennerich AfD

Verehrtes Präsidium, meine Damen und Herren. Im vorliegenden Antrag stellt die CDU fest, dass es um den Forschungsstandort Hamburg infrastrukturell besser bestellt sein könnte. Eine Binse, der niemand seriös widersprechen kann. Als Ansatzpunkt zur Verbesserung hat die CDU hier nun die fehlenden Kapazitäten an Supercomputern herausgesucht. Und da wird die Sache tatsächlich ein bisschen interessanter. Zur Verbesserung der Ausstattung der Hamburger Forschung mit Supercomputern meint die CDU nun nämlich ernsthaft, dass die Stadt und ihre Behörden die geeignetsten Kandidaten seien, um hier endlich einen großen Sprung nach vorne zu machen. Verehrte Kollegen, wachsende staatliche Intervention in Wirtschaftsprozesse war noch nie eine gute Idee, wenn man eine effiziente und leistungsfähige Wirtschaft oder wie in diesem Fall eine Forschungsinfrastruktur aufbauen möchte. Der "Große Sprung nach vorne", für diejenigen, die das nicht mehr wissen, der die technologische Lücke zwischen China und dem Westen seinerzeit verkleinern sollte, hat daher auch nicht diese Lücke verkleinert, sondern zu einer Hungersnot geführt, der Millionen zum Opfer fielen. Diese Lücke hat China dann erst geschlossen, als es marktwirtschaftliche Prinzipien eingeführt hat. Wenn die technologische Lücke Hamburgs und Deutschlands zur Weltspitze verkleinert werden soll, dann packen Sie doch bitte das Problem an der Wurzel an. Die Gründe, aus denen Hamburg und Deutschland weniger Rechenzentren haben, als sie brauchen, sind zu große Hemmnisse bei behördlichen Genehmigungsverfahren, sind fehlende Fachkräfte im eigenen Land und sind vor allem zu hohe Energiekosten. Solange Sie diese Gründe nicht ernsthaft angehen, werden alle Maßnahmen nur Tropfen auf dem sprichwörtlichen heißen Stein bleiben. Nichtsdestotrotz: Ein erster Schritt kann es sein, aber bitte besinnen Sie sich endlich auf die marktwirtschaftlichen Ursachen. Vielen Dank.

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Anna-Elisabeth von Treuenfels-Frowein CDU

Ja, liebe Kollegen, was bleibt mir noch zu sagen? Aber ich bin deprimiert, möchte ich mal sagen, freundlich formuliert. Wir hätten das wirklich gemeinsam machen können. Also so eine dürftige Begründung habe ich ja noch nie gehört. Das ist Ihnen zu komplex. Das finde ich echt schade. Ich meine, wer ist denn im Senat? Wenn Sie komplexe Regelungen für diese Stadt nicht können, dann können Sie's nicht. Was soll denn das? Das müssen Sie doch können. Das erwarten wir von Ihnen. Hallo? Und wenn wir dafür da sind, Ihnen Komplexität zu erklären... Wir machen das ja gerne. Also wir haben diese Aufgabe ja angenommen. In der letzten Sitzung haben wir das schon mal gezeigt. Wir tun das gerne für Sie. Aber wir würden jedenfalls erwarten, dass Sie es vielleicht schaffen, umzusetzen, weil Sie haben ja ziemlich viel Personal um sich herum. Dazu mehr in den Haushaltsberatungen. Ein zweiter Punkt zur Sache. Hier wurde also gesagt, ich glaube, es war von den GRÜNEN, "Wir brauchen keinen Supercomputer." Es ist keine zwei Sitzungen her, da haben Sie hier einen Supercomputer gefordert. Was wollen Sie eigentlich? Ich meine, mit wem reden Sie hier eigentlich? Glauben Sie eigentlich, dass wir da hinten sitzen und nicht zuhören? Sie wollten einen Supercomputer. Das war Ihr eigener Antrag. Heute haben Sie gesagt, "Nee, das ist alles viel zu viel". "Das können wir jetzt doch nicht machen." Wir wollen eine gemeinsame Infrastruktur für die Hochschulen. Eben wurde gerade gesagt, "Nee, das ist jetzt echt zu komplex." "Also ein Schritt nach dem anderen." Leute, wenn wir uns hier nicht mal auf den Weg machen und ein bisschen schneller Gas geben, wirklich Gas geben, ja, dann brauchen wir unsere Stadt irgendwie... Dann können wir die weiter verwalten, da passiert hier gar nichts mehr. Also auf, marsch! Stimmen Sie unseren Anträgen nicht zu, finden Sie Gründe, warum Sie nicht zustimmen. Finde ich traurig genug, aber tun Sie bitte etwas. Und wenn Sie es nicht tun sollten, dann sitzen wir Ihnen wirklich im Nacken. Und das kann ich Ihnen echt versprechen. Danke schön.

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Eva Botzenhart GRÜNE

So, liebes Präsidium, liebe Kolleginnen und Kollegen, heute beschließen wir die finanziellen Voraussetzungen für die Einführung des Hamburgischen Lobbyregisters. Das ist zwar auf den ersten Blick ein technischer Antrag, tatsächlich geht es aber um etwas Grundsätzliches. Nämlich darum, ein Versprechen einzulösen, das wir den Hamburgerinnen und Hamburgern gegeben haben. Wir haben beschlossen, politische Entscheidungen transparenter zu machen. Und jetzt sorgen wir dafür, dass dieses Versprechen auch Realität wird, mit einem Register, das Transparenz dort schafft, wo sie den größten Mehrwert bietet. Interessenvertretung gehört zur Demokratie, und sie ist vielfältiger, als oft wahrgenommen wird. Viele denken bei Lobbyismus zuerst an große Automobilkonzerne, an Volkswagen vielleicht, an Energieunternehmen oder an andere wirtschaftlich starke Akteure, die angeblich oder tatsächlich an Gesetzen mitschreiben. Diese Wahrnehmung ist zwar nicht aus der Luft gegriffen, aber sie ist unvollständig. Denn genauso selbstverständlich ist für uns, dass Gewerkschaften für Beschäftigte sprechen, dass Umweltverbände für Klimaschutz eintreten, dass Sozialverbände auf Missstände aufmerksam machen, dass Religionsgemeinschaften, Wissenschaft und viele zivilgesellschaftliche Organisationen Expertise einbringen. Politische Entscheidungen werden besser, wenn diese unterschiedlichen Perspektiven gehört werden. Und genau deshalb ist Lobbyismus zunächst einmal nichts Anrüchiges. Es ist ein normaler Teil demokratischer Willensbildung. Das ist mir wichtig. Problematisch wird es erst dann, wenn Einfluss im Verborgenen stattfindet, wenn Bürgerinnen und Bürger nicht mehr nachvollziehen können, wer mit welchen Interessen auf die Behörden einwirkt. Dann entstehen Fragen: Wer hat Zugang? Wer wurde gehört? Und vor allem: Wer wurde nicht gehört? Transparenz beantwortet diese Fragen. Sie macht Demokratie nachvollziehbarer, und Nachvollziehbarkeit ist eine Voraussetzung für Vertrauen. Und sie ist gleichzeitig ein Korrektiv gegen Misstrauen und Gerüchte, die entstehen, wenn Prozesse nicht sichtbar sind. Vertrauen entsteht nicht dadurch, dass Politik sagt: "Ihr könnt uns glauben." Vertrauen entsteht dadurch, dass Politik bereit ist, Einblicke zu geben. Wer Einfluss nimmt, kann das auch offen tun. Wer in den Behörden politische Entscheidungen treffen muss, sollte nichts dagegen haben, dass dieser Einfluss auch sichtbar wird. Gerade in einer Zeit, in der das Vertrauen in staatliche Institutionen immer wieder unter Druck gerät, sind solche Signale ausgesprochen wichtig. Hamburg reagiert darauf nicht mit Geheimhaltung, sondern mit mehr Offenheit. Nicht mit Misstrauen gegenüber Interessenvertretung, sondern mit Transparenz über Interessenvertretung. Das Lobbyregister richtet sich deshalb nicht gegen Lobbyismus. Es bewertet ihn auch nicht moralisch. Es erkennt vielmehr an, dass Einflussnahme Teil demokratischer Realität ist, und das macht diese Realität sichtbar und nachvollziehbar. Es stärkt damit seine demokratische Legitimation. Denn wer transparent arbeitet, macht deutlich, dass er nichts zu verbergen hat. Transparenz ist dann am stärksten, wenn sie wirksam und zugleich praktikabel ausgestattet ist. Davon profitieren alle: die Interessenvertreterinnen und -vertreter selbst, die Politik, die Medien und vor allem aber die Bürgerinnen und Bürger. Transparenz ist auch eine Frage des Respekts. Bürgerinnen und Bürger haben einen Anspruch darauf, zu wissen, wie politische Entscheidungen vorbereitet werden. Und es muss dabei nachvollziehbar sein, welche Interessen in Gesetzgebungsverfahren eingebracht wurden. Hamburg setzt damit ein wichtiges Zeichen. Wir zeigen, dass Offenheit kein Misstrauensvotum gegen Politik ist, sondern Ausdruck eines modernen Demokratieverständnisses. Eine Demokratie wird nicht schwächer, wenn sie transparent ist, sie wird stärker. Mit dem heutigen Antrag schaffen wir die Voraussetzung dafür, dass dieses Transparenzversprechen umgesetzt werden kann. Ich freue mich auf das Lobbyregister in Hamburg. Vielen Dank.

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Ole Thorben Buschhüter SPD

Vielen Dank, Herr Präsident. Meine Damen und Herren. Hamburg bekommt ein Lobbyregister. Am Ende der letzten Wahlperiode beschlossen, tritt das Hamburgische Lobbyregistergesetz mit einigem Vorlauf am 1. September 2027 in Kraft. Ein ganz großes Dankeschön an dieser Stelle an meinen, unseren ehemaligen Kollegen Urs Tabbert, der für die SPD-Fraktion da eine ganz treibende Kraft war und für die damalige interfraktionelle Initiative für dieses Gesetz. Worum geht es? Lobbyarbeit wird bisweilen als anrüchig empfunden, angesehen. Eva Botzenhart sprach auch eben schon davon. Letztlich handelt es sich aber um die Einflussnahme von Zivilgesellschaft, von Wirtschaft – ja, auch das –, von anderen gesellschaftlichen Akteuren. Einflussnahme auf die Politik und auf Gesetzgebungsverfahren. In vielen Fällen ist diese Einflussnahme nicht nur erwünscht, sondern sehr sinnvoll, um die politische Idee hinter einem Gesetzentwurf mit den Erfahrungen aus den betroffenen Branchen zusammenzubringen und Politik zu machen, die sich an realen Gegebenheiten orientiert. Lobbyarbeit, also die organisierte Vertretung gesellschaftlicher Interessen gegenüber Politik und auch gegenüber der Öffentlichkeit, gehört damit zu den Wesensmerkmalen eines demokratischen Staatswesens und einer pluralistischen Gesellschaft. Bravo. Das Hamburgische Lobbyregister wird den Bürgerinnen und Bürgern der Freien und Hansestadt Hamburg zukünftig die Möglichkeit eröffnen, sich über diese Einflussnahmen genauer zu informieren. Dabei besteht die Zielsetzung eines solchen Registers nicht nur darin, einfach zu sagen, transparent zu machen, wer überhaupt Lobbyarbeit betreibt, sondern auch, mit welchen inhaltlichen Argumenten gearbeitet wird, welche Argumente vorgebracht werden gegenüber der Politik. Deswegen sieht das Hamburgsche Lobbyregistergesetz nicht nur eine Registrierungspflicht für die Interessenvertreterinnen und -vertreter vor, sondern eben auch die Veröffentlichung von Stellungnahmen und Beiträgen, die zweckgerichtet eingebracht werden, um Einfluss eben auf solche Gesetzgebungsverfahren zu nehmen. Es liegt ja schließlich im ureigensten Interesse der Legitimation oder auch der Akzeptanz von Politik, jeden Eindruck zu vermeiden, dass gut organisierte Partikularinteressen zulasten des Gemeinwohls durchgesetzt werden. Das Hamburgische Lobbyregister schafft dafür die notwendige Transparenz, holt Lobbyismus aus dem Verborgenen, wo er bislang verborgen war. Meine Damen und Herren, das Lobbyregister braucht eine gründliche Vorbereitung. Deswegen gibt es zwischen dem Beschluss und dem Inkrafttreten des Gesetzes so einen großen Zeitraum. Und bis zu seinem pünktlichen Start am 1. September nächsten Jahres werden von der Bürgerschaftskanzlei nun die technischen Voraussetzungen geschaffen, damit das Register rechtssicher, nutzerfreundlich und zuverlässig betrieben werden kann. Für die Entwicklung der Fachanwendung und den Aufbau der erforderlichen IT-Infrastruktur beantragt die Bürgerschaft nun die notwendigen Mittel. Dafür dient heute der Antrag. Meine Damen und Herren, Transparenz über Interessenvertretung stärkt das Vertrauen in politische Entscheidungsprozesse. Das ist unser großes Ziel. Und darum geht es beim Hamburgischen Lobbyregister. Schönen Dank.

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Dennis Gladiator CDU

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Es wurde gesagt und es ist richtig: Interessenvertretung gegenüber Politik und Verwaltung ist legitim. Sie ist in einer offenen Demokratie nicht nur zulässig, sondern auch wichtig. Und dazu gehört dann auch, wo Einfluss genommen wird, da hilft Transparenz. Und genau deshalb war die Einführung des Hamburgischen Lobbyregisters richtig. Und genau deshalb ist es auch richtig und folgerichtig, jetzt auch die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass dieses Register am Ende auch tatsächlich funktionieren kann. Mit dem heutigen Antrag treffen wir also keine neue Grundsatzentscheidung; die haben wir bereits getroffen. Und dazu haben wir hier in diesem Hause auch diskutiert. Und die Debatte möchte ich zumindest heute nicht wiederholen, denn sie würde keinen Mehrwert schaffen. Ich will nur an eins erinnern, was wir damals gesagt haben und was heute unverändert gilt: Für uns ist es wichtig, dass bei der Umsetzung des Transparenzregisters, des Lobbyregisters, keine überbordende Bürokratie geschaffen wird, sondern dass das, was geschaffen wird, am Ende funktioniert, ohne zu überfordern, ohne einen falschen Eindruck zu erwecken. Und genau diesen Weg unterstützen wir. Da werden wir aber auch in der weiteren Umsetzung sehr genau darauf achten. Heute geben wir nun die Mittel frei für die Fachanwendung, die IT-Infrastruktur und die Einbindung in die bestehenden Systeme. Das ist folgerichtig, wenn man den ersten Beschluss gefasst hat. Und insofern setzen wir uns auch bei der weiteren Umsetzung und den weiteren Schritten dafür ein, dass dieses Register funktioniert, dass es nachvollziehbar gestaltet ist und dass es dann am Ende mit Augenmaß umgesetzt wird; weil dadurch wird dann auch deutlich, dass Interessenvertretung nichts Anrüchiges ist, sondern dass sie legitim und zulässig ist. Und diesen Schritt gehen wir mit Ihnen gemeinsam heute.

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Carola Dr. Ensslen DIE LINKE

Herr Präsident, liebe Kolleg:innen und Zuhörende. Ich kann mich den Worten von Frau Botzenhart wesentlich anschließen. Auch sie hat ja einen großen Anteil mit ihrem Einsatz daran, dass es zu diesem Gesetz gekommen ist. Also dafür auch vielen Dank! Ja, man darf auch mal die Kolleg:innen aus den Regierungsfraktionen loben und sich bedanken, ne. Natürlich ist es gut, dass wir jetzt den Weg dieser längst überfälligen Umsetzung des Lobbyregistergesetzes bereiten. Ich will doch noch mal dran erinnern, dass es schon eine langer Prozess ist, ne. Wir haben jetzt schon wieder anderthalb Jahre seit der Beschlussfassung des Gesetzes, und auch davor hat es ja einen langen Vorlauf gehabt. Denn schon im Herbst 2022 gab es eine Initiative von "Transparency International" und "Mehr Demokratie", die ein solches Gesetz geformt hat. Also es ist schon ein langer Prozess. Ja, aber so ist das manchmal mit den politischen Prozessen: Sie dauern mitunter sehr lange. Nicht immer ist das plausibel, aber besser spät als nie. Denn die Bürger:innen, es wurde ja schon gesagt, müssen nachvollziehen können, wie politisch Entscheidungen zustande kommen, wer Einfluss nimmt und welche Interessen hinter diesen Entscheidungen stehen. Dafür... Dafür ist eben so ein Lobbyregister ein gutes Instrument. Man darf sich da natürlich auch nicht zu viel von versprechen. Der Anwendungsbereich hat auch Grenzen, ist im Wesentlichen auf Gesetzesvorhaben beschränkt. Also ich frage mal so ein bisschen rhetorisch: Wäre der Besuch eines gewissen Herrn Olearius beim damaligen Ersten Bürgermeister Olaf Scholz erfasst gewesen? Nein! Denn der Herr Olearius wollte ja alles Mögliche, aber bestimmt nicht irgendwas, was sich auf gesetzlicher Ebene bewegt hat. Also: Ein Lobbyregister macht nicht jede Einflussnahme transparent. Bei aller Kritik an dem erwähnten Geschehen kann und soll ein Lobbyregister das auch nicht leisten, aber etwas mehr Fußabdruck hätten wir uns schon gewünscht, etwa im Bereich der Bezirksämter oder der öffentlichen Unternehmen. Der Antrag hier hat ja, wie schon gesagt, wenig mit dem zu tun, was wir ursprünglich beschlossen haben. Es ist ein technischer Umsetzungsschritt, kann man sagen. Und jetzt wird das notwendige Geld für die vorbereitenden Arbeiten zur Verfügung gestellt. Eigentlich erübrigt sich da eine weitere Debatte drüber. Also bleibt es bei unserem Appell, die pünktliche Umsetzung im nächsten Jahr zu gewährleisten. Vielen Dank!

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Krzysztof Walczak AfD

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Vor rund eineinhalb Jahren, am 15. Januar 2025, habe ich an dieser Stelle für die AfD-Fraktion erklärt, dass wir die Einführung eines Lobbyregisters unterstützen. Die AfD hat eine solche Forderung bereits seit 2016 in ihrem Grundsatzprogramm. Schon damals war unsere Position: Uns geht es nur darum, dass, wenn dieses Register kommt, es klug und im Sinne größtmöglicher Transparenz ausgestaltet wird. An dieser Haltung hat sich nichts geändert. Bei dem vorliegenden Antrag handelt es sich um einen reinen Finanzierungs- und Umsetzungsakt. Es geht darum, die haushaltsrechtlichen Ermächtigungen für die IT-Sachkosten bereitzustellen, damit die Fachanwendung konzipiert, gebaut und rechtzeitig zum Inkrafttreten des Gesetzes im Herbst 2027 betriebsbereit ist. Wer A sagt, muss auch B sagen. Und wir haben A gesagt, deshalb wird meine Fraktion dieser Drucksache zustimmen. Umso bemerkenswerter ist, dass man die Finanzierung des Lobbyregisters aber wieder mal dazu missbraucht, um der parlamentarischen Demokratie vors Schienbein zu treten. Dieser Antrag wird von SPD, CDU, GRÜNEN und den Linken gemeinsam getragen. Eine Fraktion fehlt, die AfD, und das, obwohl wir dem zugrunde liegenden Gesetz zugestimmt haben und dieses Register seit Jahren fordern. Man muss sich das auf der Zunge zergehen lassen: Beim Transparenzprojekt, das vom breiten demokratischen Konsens lebt, wird ausgerechnet die Fraktion außen vorgelassen, die es inhaltlich am längsten mitträgt. Stattdessen führt die eigenwillige Logik der Brandmauer dazu, dass CDU und Die Linke mal wieder trotz vermeintlichem Unvereinbarkeitsbeschluss fröhlich zueinanderfinden, sich in den Armen liegen und jetzt zusammen den Geldbeutel aufschnüren. Gerade mit Blick auf die anstehenden Landtagswahlen erscheinen mir da die kreativsten Koalitionen: schwarz-tiefrot, christdemokratisch-kommunistisch – alle Parteien unserer Demokratie gegen den Wahlgewinner. Aber ich möchte auch nicht zu sehr abschweifen, das heben wir uns für den Herbst auf. Vielleicht ist es ja nämlich auch ein anderes Motiv, welches dazu geführt hat, dass Sie uns von diesem interfraktionellen Antrag ausschließen. Vielleicht hat Ihnen ja unsere Kritik daran nicht gepasst. Ich habe im letzten Jahr ja sehr konkret benannt, wo dieses Register besser sein müsste: beim ausufernden Ausnahmenkatalog etwa, der Gewerkschaften, Beamte und Arbeitgeberverbände von der Registrierungspflicht freistellt, also gerade jene Verbände, die ja in erheblichem Maße an der Gesetzgebung mitwirken; oder dass Stellungnahmen von Lobbyisten nur zu Gesetzesvorlagen, nicht aber beispielsweise zu Rechtsverordnungen des Senats veröffentlicht werden müssen. Und auch zu Finanzströmen erfährt man nach der gegenwärtigen Ausgestaltung des Lobbyregisters so gut wie gar nichts. Hier müsste man aufsatteln. Das alles sind konstruktive Verbesserungsvorschläge, die wir auch schon letztes Jahr vorgetragen haben, die man natürlich aber ihrerseits ignoriert hat. Ich kann Sie aber beruhigen, meine Damen und Herren: Wir machen unsere Zustimmung nicht von solchen durchschaubaren Spielchen abhängig, denn anders als die alten Fraktionen in diesem Hause verwechseln wir Transparenz nicht mit Symbolpolitik und Sachfragen nicht mit Parteipolitik. Sie müssen damit leben, dass wir heute auch dieses Lobbyregister mit in den Sattel setzen werden. Und wir werden dann in Zukunft noch dafür sorgen, dass dieses Lobbyregister nicht bloß trabt, sondern galoppiert. Trotzdem bleibt der Befund: Ihnen fehlt es an Größe und Ihren Wahlergebnissen zunehmend auch.

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Hila Latifi DIE LINKE

Sehr geehrtes Präsidium, liebe Kolleg:innen. Hamburg versteht sich als eine vielfältige und inklusive Stadt. Ob das stimmt, zeigt sich aber nicht in Strategiepapieren, sondern darin, wie Vielfalt gelebt wird. Gerade im Umgang mit Rassismus entscheidet sich, ob dieser Anspruch ernst gemeint ist. Der erste Schritt im Kampf gegen Rassismus ist ziemlich einfach: Man muss ihn anerkennen. Und genau hier scheitert der Hamburger Senat schon. Wenn Mitarbeitende einer Ausländerbehörde von importierter Gewalt sprechen, sieht der Senat darin kein rassistisches Deutungsmuster. Rassistische Narrative sind dann offenbar nur eine Meinungsäußerung im Rahmen einer Schulung. Dass Ihnen das gefällt, wundert mich nicht! Eine verbindliche Definition davon, was in Hamburg eigentlich als rassistische Diskriminierung gilt, existiert laut dem Senat nicht. Eine einheitliche Richtlinie zum Umgang damit gibt es auch nicht. Das ist nicht nur nachlässig, das ist gefährlich. Denn Betroffene erleben jeden Tag, wie rassistische, rechte und antisemitische Gewalt zunimmt. Wir sehen alle die zahlreichen Ereignisse verschiedenster Melde- und Forschungsstellen. Alle weisen auf dieselben Entwicklungen hin. Erst gestern kam der aktuelle Bericht von der Hinweisstelle HiNT raus, der klar zeigt, wie alltäglich Diskriminierung und menschenverachtende Gewalt in Hamburg sind. Betroffene kämpfen seit Jahrhunderten für eine Welt frei von rassistischer Gewalt und Diskriminierung. Der erste Schritt dafür ist, Rassismus anzuerkennen, ihn nicht länger... ...ihn nicht länger zu leugnen, zu relativieren oder kleinzureden. Mit den Ergebnissen der InRa-Studie können Sie den Rassismus in unseren Institutionen nicht länger leugnen. Fangen Sie also endlich an zu überlegen, was wir dagegen tun können. Wir müssen uns noch nicht mal eigene Konzepte entwickeln. Das Forschungsinstitut hat zusammen mit den eindeutigen Ergebnissen auch klare Handlungsempfehlungen veröffentlicht. Wir müssen sie einfach nur übernehmen und umsetzen. Stimmen Sie bitte unserem Antrag zu. Machen Sie einen eigenen Antrag, aber werden Sie bitte tätig. Danke!

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Irene Appiah SPD

Sehr geehrtes Präsidium, meine Damen und Herren! Die InRa-Studie ist wichtig. Sie zeigt all die Schwächen im System auf und sie bestätigt, was Betroffene und wir als Koalition bereits wissen. Institutioneller Rassismus besteht, er wirkt strukturell und er muss bekämpft werden. Deshalb habe ich persönlich die Initiative ergriffen, die InRa-Studie in den Gleichstellungsausschuss zu holen mit Zustimmung aller demokratischen Fraktionen. Nicht Die Linke hat dieses Thema gesetzt, wir haben es eingebracht. Und wir handeln: Die Sozialbehörde und die Gleichstellungsbehörde arbeiten mit konkreten Projekten: der Organisationsuntersuchung im Jobcenter, dem Antidiskriminierungsbüro Hamburg, der Hinweisstelle HiNT, dem Projekt Diversynergy. Und wir bereiten das Landesantidiskriminierungsgesetz vor, ein strukturelles Fundament, das all diese Maßnahmen rechtlich absichert. Ich hoffe, Die Linke wird das nicht auch noch in einem Antrag fordern, bevor wir fertig sind. Was fordert dieser Antrag darüber hinaus? Konzepte – existieren bereits: Sieben Senatsstrategien, Melde- und Beratungsstellen, ADB Hamburg, empower, HiNT sind da und funktionieren. Kompetenzprofile – bereits erarbeitet. Die Integration in Fortbildungen läuft. Und wo eine echte Lücke besteht, haben wir sie im Koalitionsvertrag bereits adressiert. Mit der Ombudstelle, die wir einrichten werden, basierend auf dem LADG. Ist schon alles perfekt? Nein, bei Weitem nicht. Maßnahmen brauchen eben Zeit, um sich zu bewähren. Aber die Institutionen sind auf dem Weg. Und ja, gelegentlich stolpern sie auch dabei über lang manifestierte Gewohnheiten. Dieser Antrag ist nicht falsch in der Sache, er ist überflüssig in der Form. Er ist gestellt worden, um gestellt zu werden. Und deshalb lehnen wir ihn ab, weil er überhaupt keine neue Erkenntnis bringt.

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Andreas Grutzeck CDU

Ja, ich hör die AfD schon stöhnen. Das ist gut. Das ist ein gutes Zeichen! Meine Damen und Herren, Rassismus ist kein Randphänomen. Er ist tägliche Realität auch in unserem Land und leider auch dort, wo Menschen dem Staat begegnen, in Behörden, in Ämtern, in öffentlichen Einrichtungen und manchmal sogar auch auf der Straße. Die InRa-Studie macht das auch noch einmal sehr deutlich. Sie zeigt, dass rassistische Diskriminierung nicht nur aus individuellen Vorurteilen entsteht, sondern sich auch in Routinen, in Handlungsspielräumen und Organisationsstrukturen niederschlägt. Und sie verweist darauf, dass 41 Prozent der dokumentierten Diskriminierungsfälle rassistische Diskriminierung betreffen – häufiger als jede andere Form. Das sind Zahlen, die wir nicht einfach zur Kenntnis nehmen dürfen. Wer sich über viele Jahre mit Integration, mit Teilhabe und dem Zusammenleben in unserer Stadt beschäftigt, weiß: Rassismus verschwindet nicht von selbst, aber er verschwindet eben auch nicht durch einzelne Beschlüsse der Bürgerschaft. Wir haben viel in dieser Hinsicht schon getan – Frau Appiah hat das eben deutlich gemacht – und wir werden sicherlich auch Weiteres tun müssen. Aber der Kampf gegen Rassismus ist keine Ad-hoc-Aufgabe und kein Projekt, das sich mit einem Maßnahmenkatalog innerhalb weniger Monate erledigen lässt. Er ist eine dauerhafte Führungs- und Kulturaufgabe für unsere gesamte Verwaltung, und dafür steht die Antirassismusstrategie des Senates und weitere Strategien, die es schon gibt und die zum Teil auch noch erarbeitet werden. Deshalb sollten wir die Erkenntnisse der Studie trotzdem ernst nehmen und kontinuierlich daran arbeiten, unsere Behörden besser zu machen. Denn Vertrauen in den Staat entsteht dort, wo Menschen erleben, dass sie unabhängig von ihrer Herkunft oder ihrem Aussehen mit Respekt, mit Offenheit und auf Augenhöhe oder einfach nur gleich behandelt werden. Den Antrag lehnen wir trotzdem ab, weil er, wie gesagt, überflüssig ist.

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Mareike Engels GRÜNE

Herr Präsident, verehrte Kolleg:innen! Die InRa-Studie ist gewissermaßen ein Meilenstein. Sie belegt umfangreich, wissenschaftlich für Deutschland, was Betroffene seit Jahrzehnten schildern: Rassismus ist kein Einzelfall. Rassismus ist für viele Menschen Realität, und Rassismus ist strukturell in unserer Gesellschaft verankert, auch in unseren staatlichen Institutionen. Über zahlreiche Teilstudien hinweg weist sie institutionellen Rassismus in unterschiedlichen Behörden nach. Die zentrale Erkenntnis ist eindeutig und sie rüttelt auf: In allen untersuchten Bereichen wurde institutioneller Rassismus festgestellt. Deswegen haben wir uns auch bereits im Gleichstellungsausschuss mit der Studie befasst. Verehrte Kolleg:innen, Hamburg stellt sich entschieden gegen Rassismus. Wir wollen ein Hamburg, in dem alle diskriminierungsfrei, selbstbestimmt und gleichberechtigt leben können. Dafür braucht es keine Lippenbekenntnisse, sondern wirksame Strukturen und Maßnahmen. Und deswegen hat Hamburg sich bereits auch vielfältig auf den Weg gemacht: Mit der Antidiskriminierungsstrategie, der Strategie gegen antischwarzen Rassismus sowie der Strategie gegen Antiziganismus und für die Teilhabe von Sinti und Roma haben wir dafür wichtige Grundlagen geschaffen. Und wir setzen sie konsequent um, diese Strategien. Die Erkenntnisse der Studie werden hierbei in den weiteren Prozess natürlich einfließen. Der vorliegende Antrag zielt daher in die richtige Richtung, doch vieles, was er fordert, ist längst Praxis: die enge Zusammenarbeit mit Communitys und Wissenschaft, ein behördenübergreifendes Rassismusverständnis, mehr Antidiskriminierungskompetenz in Aus- und Fortbildung sowie sichtbare Beschwerdestrukturen, etwa durch unser Projekt Diversynergy. Und wir gehen weiter: Diese Koalition wird ein Landesantidiskriminierungsgesetz verabschieden, das Schutzlücken schließt, damit sich Betroffene endlich wehren können. Die InRa-Studie hat noch mal eindeutig gezeigt, wie notwendig so ein Gesetz ist. Und sie mahnt uns dringlich, die InRa-Studie mahnt uns eindringlich, und sie bestärkt uns. Wir tragen Verantwortung. Und dieser Verantwortung stellen wir uns, heute und in Zukunft. Herzlichen Dank!

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Dirk Nockemann AfD

Herr Vorsitzender, meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Linksfraktion fordert mit ihrem Antrag eine machtanalytische Rassismusdefinition. Auweia! Wenn die Linksfraktion tatsächlich einmal wirkmächtig in dieser Stadt definieren können sollte, was Rassismus ist, dann wird es in dieser Stadt aber zappenduster. Mit ihrem Antrag fordern die Linken unter anderem strukturimmanente und strukturexterne Beratungs- und Meldestellen im Bereich Rassismus. Sie werden bei uns niemanden finden, der nicht dafür ist, Rassismus zu bekämpfen. Wenn wir aber die Begrifflichkeit hören, Beratungs- und Meldestellen, dann wissen wir ganz genau, worum es nicht geht und worum es geht. Es geht Ihnen nämlich bei Meldestellen ständig darum, Bürger einzuschüchtern, Meinungsfreiheit kleinzumachen in diesem Land, und das lehnen wir ab! Das lehnen wir ab! In Endlosschleife bedienen Sie hier das Thema Rassismus, obwohl diese Stadt vor ganz anderen Problemen steht, und das wissen Sie auch. Mich wundert, und jeden unbefangenen Beobachter in dieser Stadt wundert, dass, wenn diese Stadt tatsächlich auf allen Ebenen, auf allen administrativen gesellschaftlichen Ebenen so rassismusfreundlich ist, wie Sie das hier schildern, dass Deutschland und dass Hamburg von einer Zuwanderungs- und Migrationswelle nach der anderen angesteuert wird. Das passt doch irgendwie nicht zusammen. Wir werfen den Leuten die deutsche Staatsangehörigkeit hinterher. Wir sorgen für freie Krankenfürsorge, wir sorgen für Bürgergeld, für Asylbewerberleistungsgesetz. Alles wird hinterhergeworfen, überall gibt es Antirassismusbeauftragte, und Sie haben davon noch nicht genug, Sie reiten weiter diesen toten Gaul. Das machen wir nicht mit!

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Hila Latifi DIE LINKE

Ich hab's vorhin schon mal gesagt, ich wiederhol das gerne: Hamburg ist die Stadt der progressiven Strategiepapiere. Einige haben Sie bereits aufgezählt, es gibt sicher noch weitere, die wir aufzählen können. All diese Papiere reichen aber offensichtlich nicht aus, um entschieden gegen Rassismus vorzugehen. Sie sehen doch, dass die Zahlen zunehmen. Sie sehen doch, dass Diskriminierung in sämtlichen Bereichen täglich zunimmt. Sie haben doch sicher auch den Bericht, der gestern veröffentlicht wurde, zur Kenntnis genommen. In dem Tempo, in dem wir hier arbeiten... Ja, Sie haben die InRa-Studie in den Ausschuss geholt, ja, wir haben uns damit auseinandergesetzt, aber welche konkreten Maßnahmen sind daraus gefolgt? Bisher keine. Und all diese Strategien, die Sie hier aufgezählt haben, ergeben sich nicht aus der InRa, aus den Erkenntnissen der InRa-Studie. Deswegen möchte ich darum bitten, dass Sie konkrete Maßnahmen auch aus dieser InRa-Studie ableiten und diese für Hamburg umsetzen. Danke!

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Xenija Melnik-Üzüm DIE LINKE

Ja, verehrtes Präsidium, liebe Hamburgerinnen und Hamburger! Sie haben es wohl alle mitbekommen: Es ist warm, es ist heiß, und die Lust auf entspannende Abende draußen im Café, in einer Bar oder Restaurant wird größer. Dabei ist die Möglichkeit, cocktailschlürfend in den Sonnenuntergang zu blicken, ein wahrhaftiger bürokratischer Prozess, der lange Vorplanung braucht. Um Tische und Stühle draußen aufzustellen, braucht es eine Genehmigung – klar, da es sich um öffentliche Flächen handelt. Es muss ein Antrag eingereicht werden, genannt werden, wie viele Tische und Stühle draußen aufgestellt werden, zu welchem Zeitraum diese aufgestellt werden, Lageplan und Skizzen – teils von Architektenbüros – eingereicht werden und dann ist letztendlich eine Bearbeitungsgebühr zu entrichten. Und das jedes Jahr aufs Neue. Obwohl sich an der Nutzung oft gar nichts ändert, müssen jedes Jahr Skizzen, Anträge und Lagepläne eingereicht werden, und das bedeutet für uns unnötige Bürokratie. Es kostet... Es kostet Zeit, Geld und Nerven, vor allem für kleinere Betriebe, die nicht mal eben so eine Rechtsabteilung hinter sich haben. Der Antrag zielt deshalb auf mehrjährige Genehmigungen, ein einfaches Anzeigeverfahren bei unverändertem Bestand und eine spürbare Entlastung bei den Gebühren ab. Im Sinne des immer wieder vom Senat gepredigten Bürokratieabbaus könnte dieser Antrag deutlich zur Verschlankung des Verfahrens beitragen. Daraus ergibt sich eine Aufwandserleichterung auf Seiten der Beantragenden sowie Bearbeitungen im Bezirksamt, die eh schon überlastet sind. Natürlich gibt es berechtigte Einwände: In dicht bewohnten Quartieren müssen Lärm, Barrierefreiheit und die Interessen der Anwohnenden ernst genommen werden. Genau deshalb fordert unser Antrag keine schrankenlose Ausweitung, sondern vereinfachte Verfahren dort, wo sich an der Nutzung nichts ändert, und zugleich einen fairen Ausgleich im Quartier. Die Bezirksversammlung Altona geht hier mit gutem Beispiel voran und hat bereits im letzten Sommer einen ähnlichen Beschluss verabschiedet. Dieses wollen wir nun für alle Bezirke in Hamburg umsetzen. Dieser Antrag ist kein Freifahrtschein, sondern ein Vorschlag für vernünftige, faire und praxistaugliche Regeln. Hamburg braucht eine Außengastronomie, die wirtschaftlich tragfähig ist und zugleich Rücksicht auf das Umfeld nimmt. Vielen Dank!

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Clarissa Herbst SPD

Ja, Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben es gerade schon gehört: Wer diese Stadt liebt, weiß um den Wert der Außengastronomie für Hamburg, für die Hamburger:innen, für unsere Touristen. Und wir alle wissen, welch wichtiges Standbein für die Gastronomen gerade in den Sommermonaten die Außengastronomie ist. Und deswegen, liebe Frau Melnik-Üzüm, ist es auch richtig, dass Sie in Ihrem Antrag noch mal auf die Bedeutung der Außengastronomie hinweisen. Und es ist auch richtig, dass Sie noch einmal auf das berechtigte Anliegen des Bürokratieabbaus verweisen. Jetzt kommt allerdings mein Antrag, mein Aber – Entschuldigung: Ihr Antrag kommt ein bisschen zu spät. Und zwar würde ich das ganz gern an zwei Punkten einmal begründen. Sie fordern zurecht als Erstes, dass die bisherige Praxis der Sondernutzungsgenehmigung für ein Jahr überarbeitet wird und künftig eine mehrjährige Genehmigung für die Außengastronomie erfolgen soll. Und im Sinne des Bürokratieabbaus ist das absolut eine sinnvolle Forderung. Aber die Möglichkeit nach einer mehrjährigen Genehmigung besteht bereits nach dem Hamburgischen Wegegesetz, und aktuell hat die zuständige Behörde auch im Mai oder Ende Mai 2026 eine hamburgweite Regelung an die Bezirksämter verschickt, in der eingeführt ist, dass eine Sondernutzungserlaubnis für die Außengastronomie grundsätzlich für bis zu fünf Jahre genehmigt werden soll. Also eine zentrale Forderung, die Sie haben, ist bereits in der Umsetzung. Und darüber hinaus sprechen Sie auch die Gebühren für die Folgeanträge an und fordern, dass die reduziert würden, auch für kleinere Betriebe. Und hier haben Sie sozusagen nicht im Blick, dass die gestaffelte Gebührenordnung bereits aus vier Wertstufen besteht und dass diese Wertstufen sich nicht an der Größe eines Gastronomiebetriebes orientieren, sondern am wirtschaftlichen Wert der Nutzung. Und deswegen ist die Sondernutzungsgebühr streng gesehen keine Verwaltungsgebühr, da sie sich halt nicht am Verwaltungsaufwand bemessen lässt. So, und das sind so, glaube ich, zwei zentrale Punkte, die wichtig sind, die aber, wie gesagt, eigentlich gerade in der Umsetzung sind. Und da wir aber, wie gesagt, diesen Antrag von der Stoßrichtung für sinnvoll erachten, lehnen wir ihn zwar an dieser Stelle ab, würden ihn aber ganz gern in den Verkehrsausschuss überweisen, um da noch mal darüber diskutieren zu können. Vielen Dank. Überweisen, Entschuldigung.

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Nikola Tunići CDU

Sehr geehrter Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Hamburgs Gastronomie braucht Entlastung, und zwar echte Entlastung. Viele Gastronomen stehen unter Druck: Die Kosten steigen, Personal fehlt, die Bürokratie ist zu hoch. Ich weiß das, ich bin selber ein Gastronom. Deshalb ist Außengastronomie für viele Betriebe sehr wichtig. Sie bringt Umsatz, sie schafft Arbeitsplätze, sie macht unsere Stadt lebendiger. Aber dieser Antrag der Linken überzeugt uns nicht. Wie meine Kollegin schon gesagt hat, der Antrag kommt zu spät. Die Genehmigung für die Außengastronomie muss nicht mehr jedes Jahr neu beantragt werden, sondern alle fünf Jahre. Das haben DEHOGA Hamburg und die Handelskammer bereits erreicht. Die Linken stellen jetzt einen Antrag zu einem Thema, das schon entschieden ist. Zweitens, der Antrag ist widersprüchlich. Auf der einen Seite sagt Die Linke, die wollen mehr Außengastronomie und weniger Bürokratie. Auf der anderen Seite spricht sie im selben Antrag wieder für Lärmschutzprüfungen, Grenzwerte und Lärmschutzreduzierung. Das passt nicht zusammen. Wer Außengastronomie stärken will, darf nicht sofort die nächste Bremse einbauen. Die Wirte brauchen keine neuen Sorgen. Sie brauchen einfache Regeln, schnelle Verfahren und Planungssicherheit. Drittens, der Antrag ist zu halbherzig. Die Gastronomie braucht keine weitere politische Show, sie braucht Umsetzung: Weniger Papier, weniger Gebühren, lange Genehmigungen und eine Verwaltung, die Betriebe unterstützt. Wir als CDU wollen starke Außengastronomie. Wir wollen mehr Freiheit und unsere Gastronomie. Wir wollen, dass Gastronomen arbeiten können, statt mit Bürokratie kämpfen zu müssen. Darum lehnen wir den Antrag ab; nicht, weil wir gegen Außengastronomie sind, im Gegenteil, wir lehnen ihn ab, weil er zu spät kommt, weil er widersprüchlich ist und weil Hamburgs Gastronomie mehr verdient als einen Schaufensterantrag der Linken. Vielen Dank.

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Eva Botzenhart GRÜNE

Ja, liebes Präsidium, liebe Kolleginnen und Kollegen. Also ich könnte jetzt das alles noch mal wiederholen, was meine Vorrednerin dankenswerterweise schon gesagt hat. Ich kann vielleicht noch ergänzen: Wir machen es schon, es geht schon für fünf Jahre. Wir machen dabei auch ein Anzeigeverfahren, das unveränderte Bestände aufnimmt. Also auch das wird optimiert, und die Gebührenordnung wird auch überprüft. Was wir festgestellt haben, ist also auf euren Antrag hin, liebe Linke, ist, dass in den Bezirken die Anwendung dieser Möglichkeit von fünf Jahren Genehmigung noch sehr uneinheitlich gehandhabt wird. Und das war für uns der Anlass zu sagen: Okay, wir gucken uns das im Verkehrsausschuss an, nicht im Wirtschaftsausschuss, weil es sozusagen da anhängig ist, um die Bezirke noch mal aufmerksam darauf zu machen, dass es eben eine Vereinfachung gibt für die Gastronomen. Ich möchte aber an der Stelle an Herrn Tunići auch noch mal sagen: Es geht nicht nur um Gastronomie. Es geht in der Politik auch immer um einen Interessensausgleich – möchte ich noch mal betonen: Es geht hier nicht um uneingeschränkte Sondernutzungsmöglichkeiten für Gastronomen, weil sie dann auf der anderen Seite – ich denke nur mal gerade an die Sternschanze – Anliegende haben, die Tag und Nacht beschallt werden von dieser Außengastronomie. Also: Wir unterstützen die Entbürokratisierung – natürlich! Wir unterstützen die Vereinfachung der Verfahren und wir wollen auch den Gastronomen nicht das Leben schwer machen. Aber es geht nicht darum, sozusagen nur in diese Richtung zu marschieren, zu sagen: Sondernutzung für alle! Vielen Dank.

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Marco Schulz AfD

Sehr geehrter Herr Präsident, werte Kollegen, ich versuch, mich auch nicht allzu groß zu wiederholen, aber die Kernforderung möchte ich noch mal wiederholen: eine Flexibilisierung von Sondernutzungsgenehmigungen für die Außengastronomie, weil es eben wirklich jahrelang schon die Forderung der Branche war. Und deswegen, ja, es ist gut, dass es jetzt verabschiedet wurde, dass man sich da geeinigt hat, aber es hat mindestens ein Jahrzehnt zu lang benötigt. Und die Betonung soll auch noch mal drauf liegen, also nicht pauschal fünf Jahre im Sinne, also nicht jeder Betrieb hat da auch ein Interesse dran, das sei auch mal zu betonen. Es soll natürlich den Betrieben überlassen sein: "Für wie lange beantrage ich diese Genehmigung?" Für wenige Wochen, in Teilen sogar nur, oder halt bis zu fünf Jahre. Und das ist auch gut so, das wissen die Betriebe am besten selbst. Dass der Antrag jetzt leicht verspätet ist, da möchte ich den Linken ausnahmsweise mal überhaupt keinen Vorwurf machen. Ganz einfach, weil auch die erste Mitteilung diesbezüglich, dass das Thema erledigt ist, habe ich persönlich gefunden mit Datierung 17. Juni, also die gleiche Datierung, die auch der Antrag trägt. Da hat man ausnahmsweise wirklich mal Pech gehabt. Allerdings: Der zweite Petitumspunkt ist zumindest öffentlich noch nicht erledigt, das wurde noch nicht verkündet. Dass hier zu einem Anzeigeverfahren umgeschaltet wird bei einer Verlängerung, falls sich die Rahmenbedingungen nicht verändert haben, ist, glaube ich, für alle Beteiligten, sowohl die Behörde, die sicher viel, viel zu tun hat und nicht alles doppelt prüfen muss, als auch natürlich für die Unternehmen sinnvoll. Deswegen ist das gut, im Ausschuss diesen Punkt noch mal zu vertiefen und hier gegebenenfalls nachzusteuern. Zu der Thematik, die ich witzigerweise auch ansprechen wollte, dass Sondernutzungsgenehmigungen nicht das einzige Problem dieser Branche oder speziell von Außengastronomie sind. Es wurde mir schon eine gute Vorlage gegeben bezüglich der Anwohner. Da möchte ich mal eine Geschichte erzählen, die noch nicht lange her ist – zwei Wochen. Abends oder nachts, kann man schon sagen, durch die Rathausstraße gehend hier – sollte man ja kennen – bin ich in einem Restaurant gelandet mit einem Außenbereich, das... doch, doch. Ich darf nicht sagen, wo, weil sonst müssten die sich wieder von einem AfD-ler distanzieren. 22 Uhr musste dort der Außenbereich schließen. Die gleiche Straße, knapp 100 Meter weiter, anderes Restaurant, durfte der Außenbereich bis 23 Uhr öffnen. Warum 23 Uhr? Weil eine Pension drüber. 22 Uhr – Anwohner. Ja, man muss Rücksicht nehmen, aber zur Wahrheit gehört dazu: Es ist ja die Politik, die diesen Misch auch vorgibt.

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Xenija Melnik-Üzüm DIE LINKE

Ja, man kann eine mehrjährige Genehmigung beantragen, wird aber wieso auch immer nicht genutzt. Die Betriebe, mit denen ich gesprochen habe, reichen jedes Jahr einen neuen Antrag ein mit denselben Unterlagen. Und auf die Frage hin: "Hä, kann ich nicht eine mehrjährige Genehmigung haben?", wird darauf geantwortet: "Nee, machen wir nicht!" Wieso auch immer. Also wenn es theoretisch möglich ist, warum wird das praktisch nicht umgesetzt? Die Bescheide können aufgehoben oder geändert werden, wenn eine Sondernutzung nicht mehr möglich ist. Und wenn es das auch bereits gibt, also warum wird das halt nicht genutzt? Warum wird das halt weiterhin erschwert? Deswegen danke noch mal an Sie, Frau Botzenhart, dass Sie dann das in den Ausschuss überweisen möchten und die Bezirksämter noch mal daran erinnern möchten, dass es diese Regelung gibt und dass die das auch bitte nutzen mögen.

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Gulfam Malik SPD

Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Die Alster gehört zu Hamburg, sie prägt unsere Stadt. Sie ist ein Ort für Erholung, Sport und Begegnung. Gleichzeitig ist sie ein wichtiger Lebensraum für viele Tier- und Pflanzenarten. Doch dieser Lebensraum steht unter Druck: Viele Ufer sind befestigt, natürliche: Bereiche sind verloren gegangen. Die ökologische Vielfalt ist dadurch eingeschränkt. Die Machbarkeitsstudie "Lebendige Alster" macht deutlich, dass wir etwas tun können und auch tun müssen. Sie zeigt, dass Naturschutz und die vielfältige Nutzung der Alster kein Widerspruch sein müssen. Genau hier setzt unser Antrag an. Wir wollen keine unrealistischen Großprojekte, sondern konkrete Verbesserungen, die Schritt für Schritt umgesetzt werden können: mehr naturnaher Ufer, bessere Flachwasserbereiche, zusätzliche Rückzugsräume für Tiere. So stärken wir die Artenvielfalt und verbessern die Wasserqualität. Für uns ist klar: Eine liebenswerte Stadt braucht starke öffentliche Räume. Dazu gehört auch eine gesunde und lebendige Alster. Herr Malik, kommen Sie bitte zum Ende? Ja. Deshalb bauen wir auf dem bestehenden Projekt "Lebendige Alster" auf und entwickeln es gemeinsam mit den Bezirken und anderen Beteiligten weiter. Vielen Dank, Herr Malik.

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Sandro Kappe CDU

Sehr geehrter Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Malik, vielen Dank für den Aufschlag. Vielen Dank an die rot-grüne Koalition, dass Sie sich endlich der Thematik annehmen, die sehr wichtig ist. Und wir unterstützen das auch sehr. Aber wir haben gerade aus dem Vortrag gehört, dass man keine Großprojekte machen will und das kleinteilig machen möchte. Und da stellt sich immer die Frage: Wer macht das und wer finanziert das? Und dazu lesen wir in diesem Antrag nichts. Und wir lesen aber, wenn man nachfragt, dass das Bezirksamt Wandsbek sagt: Unterfinanzierung Gewässer: 1,3 Millionen Euro. Bezirksamt Bergedorf von Herrn Gladiator sagt uns: Unterfinanzierung für Gewässer: 1,6 Millionen. Und so führe ich das für jedes Bezirksamt fort. Und dann frage ich mich: Sie sind jetzt schon unterfinanziert. Sie kriegen es jetzt schon nicht hin, die Gewässer ausreichend zu finanzieren. Und jetzt sagen Sie: "Ich lege da noch einen drauf, weil ich ja noch weniger Geld habe." Das ist unplausibel. Das funktioniert nicht. Und da müssen Sie endlich an die Finanzierung. Anträge "Wir wollen...", "Wir müssten...", "Wir sollten..." ohne Finanzierung werfen Sie uns immer vor: "Gegenfinanzierung? Wo wollt ihr das hernehmen?" Selber machen Sie das. Sie wollen nämlich die Naturschutzverbände ruhigstellen mit Alibianträgen, und das wird nicht funktionieren. Weil wir werden das monitoren und Ihnen immer wieder nachweisen: Sie versprechen nur und Sie halten nichts. Fangen Sie endlich an zu arbeiten. Fangen Sie endlich an, ausreichend Personal bereitzustellen, und fangen Sie endlich an, genug Finanzen zur Verfügung zu stellen!

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Rosa Domm GRÜNE

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wie wichtig die Alster für Hamburg ist, haben wir ja alle am letzten Wochenende gespürt. Bei der großen Hitzewelle ist es noch mal deutlich geworden, welch kühlenden Effekt ein so großes Gewässer mitten in der Stadt hat. Und... Doch die Alster ist weit mehr als das. Sie ist auch ein wertvoller Lebensraum für Tiere und für Pflanzen mitten in Hamburg. Beispielsweise: Wenn ein Haubentaucher mit seinen Jungen vorbeischwimmt, wenn aus dem Schilf ein Blässhuhn hervorschaut oder Libellen über dem Wasser tanzen, dann zeigt sich, wie lebendig die Alster sein kann. Doch vielerorts fehlen heute genau die Bereiche, die ein Gewässer lebendig machen: natürliche Ufer, Flachwasserzonen und Röhrichte. Stattdessen trennen harte Uferbefestigungen wie Steinkanten das Wasser vom Land. Für viele Tier- und Pflanzenarten gehen damit wichtige Rückzugs- und Lebensräume verloren. Dabei wissen wir längst, dass es auch anders geht. Das Projekt "Lebendige Alster" zeigt seit Jahren gemeinsam mit Umwelt und... Frau Domm, es ist ein bisschen sehr laut, deshalb möchte ich noch mal alle Abgeordneten darum bitten, die Zwischengespräche zu beenden. Herr Heißner, Sie auch bitte. Und die gesamte Konzentration auf die Rednerin zu widmen. - Fahren Sie fort. <i>- Fällt sehr schwer!</i> Ja, Ihre Aufmerksamkeit, Herr Nockemann, die brauche ich auch nicht. Das Projekt der "Lebendigen Alster" zeigt seit Jahren gemeinsam mit Umweltverbänden, Behörden und Stiftungen, wie sich die Alster ökologisch aufwerten lässt, ohne Wassersport und Naherholung einzuschränken. Die jetzt vorliegende Machbarkeitsstudie liefert dafür konkrete Vorschläge. Und genau hier setzen wir mit unserem Antrag an. Wir wollen dort, wo es sinnvoll und möglich ist, Ufer naturnäher gestalten, Flachwasserbereiche stärken und Röhrichte entwickeln. Gleichzeitig sollen spezielle Strukturen unter Stegen oder an Ufern neue Rückzugsräume für Fische und andere Wasserlebewesen schaffen. Viele dieser Maßnahmen lassen sich schrittweise umsetzen und konnten schon mit vergleichsweise kleinem und geringem Aufwand eine große ökologische Wirkung entfalten. Die Alster ist das Herz unserer Stadt. Sie ist nicht nur ein Ort der Erholung, sondern auch ein lebendiger Lebensraum. Wenn wir Hamburg widerstandsfähiger gegen die Folgen der Klimakrise machen wollen, müssen wir auch die Gewässer stärken. Mit unserem Antrag bringen wir die ökologische Entwicklung der Alster konsequent voran, Schritt für Schritt und auf Grundlage der wissenschaftlichen Erkenntnisse. Vielen Dank!

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Stephan Jersch DIE LINKE

Herr Präsident, meine Damen und Herren, ich habe in diesem Antrag bei der sonst üblichen Adjektivisierung der Anträge von Rot-Grün doch das "ambitioniert" vergessen... äh, übersehen oder nicht gemerkt. Denn eigentlich ist es für das, was hier vorliegt, durchaus angebracht, dass man ein solches Adjektiv da mal reinstreut. Denn mehrere 100 Jahre Siedlungsgeschichte rund um die Alster, Nutzungskonkurrenz, das hat der ökologischen Vielfalt tatsächlich zugesetzt. Und insofern ist die grundlegende Studie, die vorliegende Studie ein guter Orientierungspunkt mit der Wiederherstellung naturnaher Ufer und den Flachwasserzonen und sogar einem Teilrückbau, der an der Uferlinie erprobt werden soll, noch dazu kurzfristig. Aber der Antrag hat natürlich auch seine Schwächen. Die Zeitschiene wird durch zwei Begriffe "zeitnah" und "in den kommenden Jahren" definiert, und die Abstimmung mit den beteiligten Akteur:innen ist unkonkret und sehr technisch gestaltet. Und über die Kosten, Kollege Kappe hat das schon gesagt, über die Kosten wird hier nicht weiter geredet. Es ginge mehr: strukturelle ökologische Probleme konsequent angehen. Und der Zweifel, ob das jetzt wirklich reicht, der ist nach wie vor da. Denn was ist denn zum Beispiel mit den privaten Uferbereichen? Nichtsdestotrotz, trotz der Schwächen dieses Antrags, mit der Hoffnung auf eine wirklich kurzfristige Umsetzung und einer Begriffsbestimmung von "in den kommenden Jahren", dass sich das auch unter den normalen Begriffen sozusagen einphast und einer Finanzierung, die sichergestellt werden soll, ist das okay, und wir stimmen dem zu. Und im Übrigen bin ich der Meinung, dass der Baufrevel mit der Baustelleneinrichtung der U5 am Goldbekkanal dieser Drucksache Hohn spricht.

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Peggy Heitmann AfD

Sehr geehrtes Präsidium, meine Damen und Herren. Eine naturnahe Alster mit mehr Artenvielfalt unterstützen wir natürlich voll und ganz. Allerdings sollten wir nicht vergessen: Die Pflege öffentlicher Gewässer ist eine staatliche Aufgabe. Zuständig sind – dreimal dürfen Sie raten – die Umweltbehörde und der LSBG. Also Stellen, die diesem Haus Rechenschaft schulden – eine demokratisch verankerte Struktur also. An der Alster sehen wir leider ein komplett anderes Bild. Ein Geflecht aus Stiftung Lebensraum Elbe, BUND, NABU, Förderprojekten und Bundesprogrammen. Die Stiftung Lebensraum Elbe wird Jahr für Jahr aus dem Hafengeld gespeist. Öffentliches Geld also, nur wie viel davon tatsächlich in die Alster fließt, ist öffentlich nicht nachvollziehbar ausgewiesen. Und BUND und NABU sind eben alles andere als neutrale Handwerksbetriebe für Wasserpflanzen. Es sind politische Umweltverbände mit eigenem Auftrag, eigener Agenda und Klagerecht. Sie sind nicht gewählt und diesem Haus auch nicht rechenschaftspflichtig. Wenn der Staat solchen Verbänden Aufgaben und Mittel überträgt, dann braucht es erst recht Transparenz, klare Kontrolle und klare Grenzen. Oder man lässt es gleich im eigenen Haus. Sonst wird aus Gewässerpflege politische Auftragsvergabe durch die Hintertür. Hinzu kommt die Priorität. Die Stiftung Lebensraum Elbe wurde nicht für die Alster gegründet, sondern als Ausgleich für die Elbvertiefung für die Tide-Elbe. Und genau dort spielt sich gerade das eigentliche Drama ab. Ende Juni lagen die Sauerstoffwerte für Fische im lebensbedrohlichen Bereich. Dort geht es nicht um ökologische Verschönerung, sondern ums Überleben. Und genau dort ist jetzt der Platz der Stiftung Lebensraum Elbe und nicht an der Alster. Wir können dem Antrag so nicht zustimmen. Vielen Dank.

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Krzysztof Walczak AfD

Herr Präsident, meine Damen und Herren. Das islamistische Mullah-Regime hat in Hamburg seine schickste Adresse verloren, aber leider hat es die Straße davor behalten. Vor zwei Jahren hat die Bundesregierung das Islamische Zentrum Hamburg verboten. Etwas, was der Senat hätte tun müssen, er hat es nicht getan. Und jetzt, wo das IZH verboten ist, sieht er wieder nur zu. Woche für Woche versammeln sich seither Islamisten vor der Blauen Moschee und fordern: "Wir wollen unsere Moschee zurück!" Jeden Freitag dürfen wir uns in Hamburg eine gruselige Machtdemonstration ansehen, um die Wiederkehr einer verbotenen islamistischen Struktur religiös zu inszenieren. Ein Verbot aber, das auf dem Papier gefeiert wird, nur um die Islamisten dann auf der Straße gewähren zu lassen, ist kein Verbot, das ist reine Kapitulation. Ich wiederhole daher noch mal: Ausländische Islamisten haben kein Grundrecht darauf, hierzubleiben. Diese Islamisten müssen unverzüglich ausgewiesen und abgeschoben werden. Und wer als Eingebürgerter dem Mullah-Regime hinterherläuft, hat sein Bekenntnis zu unserer Verfassung zur Lüge gemacht und muss im Rahmen unserer Gesetze auch den Verlust des deutschen Passes fürchten. Doch Härte allein genügt nicht. Wer eine Moschee der Islamischen Revolution schließt, darf keinen Wallfahrtsort entstehen lassen. Wer verbietet, muss auch aufklären. Aus dem Ort der Propaganda muss ein Ort der Wahrheit werden. Aus dem Symbol der Unterwerfung muss ein Symbol der Freiheit werden. An eben dem Ort, an dem jahrzehntelang die Islamische Revolution residierte, muss ein Zentrum der Aufklärung gegen den Islamismus, ein "Moscheum" entstehen. Damit setzen wir dem Etappensieg gegen den Islamismus ein aufklärerisches Denkmal und damit machen wir aus einem Brückenkopf des iranischen Regimes ein Bollwerk der Freiheit.

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Sina Imhof GRÜNE

Sehr geehrter Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen. Das Verbot des Islamischen Zentrums in Hamburg war richtig, denn das IZH war ein Außenposten des iranischen Regimes mit einer islamistisch-extremistischen Ideologie. Hamburg steht gemeinsam gegen Islamismus, und über dieses Verbot vergießt hier niemand eine Träne. Mit Blick auf den Antrag muss jedoch einiges richtiggestellt werden. Sie kritisieren, dass jahrelang vom Senat oder vom Land kein Verbot des IZH vorangetrieben wurde. Diese Möglichkeit gab es jedoch nie, denn für überregionale Vereine ist nach dem Vereinsgesetz allein das Bundesinnenministerium zuständig, das ja letztlich auch gehandelt hat. Dann verlangen Sie, dass Hamburg ein Gebäude umwidmet, das dem verbotenen Verein gehört. Das Verbot ist jedoch noch nicht bestandskräftig. Und wenn es bestandskräftig ist, fällt das Gebäude an den Bund, nicht an Hamburg. Dann haben Sie Forderungen zum Thema Abschiebung. Da rate ich einen Blick ins Gesetz, Paragraf 53 Aufenthaltsgesetz. Dort gibt es schon Instrumente, ausländische Verfassungsfeinde auszuweisen. Aber jeder einzelne Fall muss hier sorgfältig geprüft werden auf Grundlage konkreter Tatsachen, nicht auf Zuruf, nicht pauschal. Wir leben in einem Rechtsstaat, und deshalb braucht es hier auch ein rechtsstaatliches Vorgehen. Ein interessanter Satz zum Schluss. Sie schreiben: "Auch der Teilnehmerkreis der Zusammenkünfte vor der Schönen Aussicht" "setzt sich erkennbar nicht ausschließlich aus Deutschen," "sondern auch aus Ausländern zusammen." Sie können also die Staatsbürgerschaft eines Menschen an seiner Hautfarbe erkennen. Find ich spannend, kann ich nicht. Ein Schelm, der Böses dabei denkt.

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Dirk Nockemann AfD

Verehrtes Präsidium, meine sehr verehrten Damen und Herren. Frau Imhof, Sie schwadronieren hier, Hamburg steht gemeinsam gegen Islamismus. Klar, in Worten. In Worten steht hier jeder gegen den Islamismus. In Worten steht auch jeder gegen den Linksextremismus. Aber die Taten fehlen doch. Das ist die Wahrheit. Wenn Sie... Ja, und wenn Sie sagen, wir brauchen rechtsstaatliche Verfahren, d'accord, da werden Sie bei uns niemand andern finden. Natürlich gibt es im Ausländergesetz jetzt schon eine Regelung. Was Herr Walczak verlangt hat, ist, dass diese Regelung angewendet wird. Das ist das, was der Innensenator eben unterlässt mit vielen Worten. Und zumeist, und das wissen wir auch, ist, wenn Sie darauf hinweisen: "Oh, da müssen wir ein rechtsstaatliches Verfahren haben", dann ist das nichts anderes als ein Synonym für Inaktivität und Nichtstun. Tut mir leid, aber so ist es. Wenn man sich... Wenn man sich das aktuelle Geschehen rund um das Gelände ansieht, und Kollege Walczak hat das ja gerade eben hier ausführlich geschildert, drängt sich der Eindruck auf, der Innensenator tut das, was er am liebsten tut, nämlich nichts. Aussitzen von Problemen und abwarten, bis sich Probleme von selber lösen. Das, was wir dort beobachten können, insbesondere die Aktivitäten des Aktionskomitees zur Wiederbelebung des IZH, sind ganz offen provokative Handlungen. Es geht nämlich um nichts anderes als darum, die alten islamistischen Strukturen wiederzubeleben, die alten islamistischen Strukturen um die Blaue Moschee. Mit Religionsausübung hat das nur zum Teil und sehr vordergründig etwas zu tun. Vielmehr geht es hier um eine ungeniert offen ausgesprochene und manifeste Machtprobe, teilweise von Islamisten, die den deutschen Rechtsstaat provokativ herausfordern. Es ist hohe Zeit, die Gefährdung unserer freiheitlichen Gesellschaft durch Islamismus endlich konsequent zu bekämpfen und den Selbstbehauptungsanspruch einer freien Gesellschaft hochzuhalten und zu verteidigen. Tun Sie das endlich!

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Antje Hebel AfD

Sehr geehrtes Präsidium, sehr geehrte Damen und Herren, liebe Hamburger. Tagtäglich landen Menschen ungeplant im Krankenhaus, und in der Mehrheit sind die wenigsten darauf vorbereitet. Sind diese ansprechbar, dann kann derjenige vieles noch selbst regeln. Und was, wenn nicht? Wer entscheidet über die medizinische Behandlung, regelt Finanzen, spricht mit den Ärzten? Es wäre so einfach. Mittels einer verfügbaren Vorsorgevollmacht könnte all das im Sinne des Patienten geregelt werden. Aber die Praxis zeigt: Die Mehrzahl der Bürger hat keine. Das kann unter Umständen zu erheblichem Aufwand führen, indem Gerichte einen Betreuer bestellen müssen. Angehörige sind oftmals ebenfalls unvorbereitet und häufig überfordert mit anstehenden Entscheidungen. Sie kennen den eigentlichen Patientenwillen ihrer Nächsten oft nicht. Eine Vorsorgevollmacht würde an diesem Punkt für alle Beteiligten vieles einfacher gestalten. Da will unser Antrag ansetzen durch Aufklärung. Aber das Wichtigste, was die meisten sich nicht klarmachen: Sie geben ihre Selbstbestimmung ab, wenn keine Vorsorgevollmacht vorliegt. Wir reden also nicht nur von einem Notfalldokument, sondern es geht dabei um den Erhalt der Selbstbestimmung, der eigenen Würde und die Sicherstellung, dass der eigene Wille auch dann respektiert wird, wenn man selbst nicht mehr in der Lage ist, diesen zu äußern. Dass so wenige sich mit dem Thema befassen, ist erklärlich. Es gibt Schöneres, berührt man dabei doch unweigerlich auch den eigenen Tod, der ausnahmslos auf jeden von uns zukommt. Das wird gerne verdrängt, sogar tabuisiert. Genau da muss die Aufklärung ansetzen, da die Vorteile einer Vorsorgevollmacht auf der Hand liegen. Sie erspart dem Liebsten furchtbare Situationen, erhält die Selbstbestimmung im Notfall, verhindert nicht gewünschte Behandlungen und anderes. Daher beantragen wir eine entsprechende Aufklärungs- und Werbekampagne, die in Art und Umfang noch festzulegen wäre. Danke.

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Dr. Tim Stoberock SPD

Ja, Frau Präsidentin, meine Damen und Herren. Die Selbstbestimmung bis zum Lebensende ist ein hohes Gut. Und deshalb ist es natürlich richtig, dass sich Patientinnen und Patienten frühzeitig mit der Patientenverfügung und der Vorsorgevollmacht auseinandersetzen. Und deshalb gibt es bereits von verschiedenen Trägern Hamburg diverse niedrigschwellige Angebote zur Beratung, Erstellung solcher Dokumente, sowohl analog als auch digital. Angefangen mit der Verbraucherzentrale über die Beratungsstelle für rechtliche Betreuung und Vorsorgevollmacht und die Hamburger Betreuungsvereine. Meine Zeit läuft nicht. Aber ich hab auch noch viel zu sagen, deshalb lassen Sie sich Zeit. Deshalb ist es schlicht irreführend, wenn die AfD suggerieren will, dass Hamburg zu wenig bei der Aufklärung tun würde. Das Gegenteil ist tatsächlich der Fall. Oder die AfD wusste das einfach nicht und hat es nicht rechtzeitig geschafft, hat hier eher rumgepöbelt, anstatt einfach mal kurz fünf Minuten zu googeln. Auch das möchte ich nicht vollkommen ausschließen. Und was den zweiten Petitumspunkt angeht, da muss man ja sagen, dass die gesamtgesellschaftliche Diskussion dahin geht, dass alle verantwortlichen Akteure in der Gesellschaft sich überlegen, wie können wir Ärztinnen und Ärzte, wie können wir Krankenkassen, wie können wir die Solidargemeinschaft von Bürokratie und Kosten entlasten? Und Ihr Beitrag ist dazu, genau das Gegenteil zu fordern, neue Kassenleistungen zu erfinden, die bereits – habe ich ja bereits gesagt – von anderen Trägern umfassend und nutzerkostenlos gewährleistet werden. Aber das ist auch tatsächlich ein Muster, was man hier bei Ihren Anträgen immer wieder beobachten kann. Man nehme ein reales oder jedenfalls subjektives Thema, lade es emotional auf und fordere dann symbolpolitische Maßnahmen, die es entweder schon gibt oder die offensichtlich unsinnig sind, wenn man sich die Mühe macht, mehr als drei Minuten zu recherchieren. Und schon hat man einen Antrag, den man kurz vor Feierabend anmelden kann. Und so haben wir es auch hier bei einem Thema, das die Wissenschaft und die Gesundheit betrifft. Das ist besonders bemerkenswert von einer Partei, die auch sonst Wissenschaft und Expertise regelmäßig dann infrage stellt, wenn die Fakten nicht ganz ins eigene Weltbild passen wollen. Wir haben es ja schon gehört, Sie leugnen oder relativieren den menschengemachten Klimawandel. Sie haben während der Coronapandemie wissenschaftliche Erkenntnisse systematisch diskreditiert und Sie arbeiten immer wieder mit faktenfreien oder verschwörungsideologischen Narrativen und bekämpfen die freie Wissenschaft. Und... - Ja. - So, Sie könnten jetzt eine Zwischenfrage gestatten - des Abgeordneten Mennerich. - Gerne, Herr Mennerich. Ja, von Ihren Tiraden abgesehen, haben Sie auch noch Inhalte für uns? Habe ich ja bereits eingangs gesagt, Herr Mennerich. Sie sollten sich nicht nur die Zeit nehmen, für die Anträge ausreichend zu recherchieren, sondern auch hier meinen Ausführungen zuzuhören. Und da habe ich ja bereits dargelegt, dass wir entsprechende Maßnahmen hier in Hamburg gewährleisten und dass das für die Solidargemeinschaft keine gute Idee ist. Und auch hier gilt, da haben Sie sich leider etwas unglaubwürdig dargestellt, wenn Sie sich hier selektiv als Verteidiger evidenzbasierter Politik inszenieren wollen. Wir wollen – und da kann ich, glaube ich, hier für alle sprechen – eine Gesundheitspolitik, die den Menschen wirklich hilft und keinen Schaufensterantrag wie diesen hier. Und deshalb lehnen wir Ihren Antrag auch ab. Vielen Dank.

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Antje Hebel AfD

So. Sehr geehrtes Präsidium. Herr Stoberock, ist ja sehr interessant, was Sie da von sich geben. Erst mal ist das ein Antrag aus der Praxis. Ich komme aus dieser Praxis. Ich habe mir das sehr gut überlegt, und ich weiß, wovon ich rede. Ja, es wird schon was gemacht dafür, aber zu wenig. Es ist in der Gesellschaft nicht angekommen, dieses Thema. Und ich habe tagtäglich mit diesem Thema zu tun. Also erzählen Sie mir nicht, dass ich irgendeinen Blödsinn erzähle hier. Meine Antragsidee... Sie selber – ich hab auf Ihrer Homepage geschaut – setzen sich für die Interessen von Senioren und von Patienten wirkungsvoll ein. Das wäre nämlich auch so eine Sache. Wenn Sie unserem Antrag zustimmen würden, dann würden Sie nämlich den Senioren und den Patienten wirkungsvoll helfen. Und wenn ich sehe, was andere Parteien hier für Anträge stellen, die auch viel Kosten und Personal bedeuten. Das wäre aber gut investiertes Geld, was wir hier in diesen Antrag stecken würden, nämlich mit Aufklärung und mehr das Thema in die Gesellschaft bringen. Darum geht es uns. Und das wäre sehr wichtig. Und wir haben nämlich... In der Praxis sieht man das tagtäglich, ist das ein sehr großes Problem, dass nämlich Patienten nicht mehr nach ihrem Patientenwillen behandelt werden, ne. Das kommt in den Kliniken tagtäglich vor, nicht nur in den Kliniken, auch im ambulanten Bereich. Und das kostet auch viel Geld. Also das wäre gut angelegtes Geld. Und dass Sie sich da was aus der Nase ziehen, um diesen Antrag schlechtzumachen, damit habe ich nur gerechnet. Das zeigt, dass Sie sich auch inhaltlich damit nicht befasst haben. Und ich weiß, wovon ich rede. Danke.

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Dr. Joachim Körner AfD

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren. Der Bundesrechnungshof hat letztes Jahr die Wasserstoffstrategie als unrealistisch und mit erheblichen Risiken eingeschätzt. Er hat einen Realitätscheck und einen Plan B gefordert. Der Bundesrechnungshof hatte also ganz erhebliche Zweifel an der Sinnhaftigkeit und wirtschaftlichen Tragfähigkeit. Wir haben den Senat gefragt, ob er die empfohlene Überprüfung und gegebenenfalls Überarbeitung der Wasserstoffstrategie durchgeführt hat. Diese Frage hat der Senat nicht beantwortet. So müssen wir davon ausgehen, dass er der Aufforderung des Bundesrechnungshofes nicht nachgekommen ist. Es gibt also keine Überprüfung des laut BRH unrealistischen Plans, keinen Realitätscheck trotz erheblicher finanzieller Risiken, so der BRH, und keinen Plan B. Das ist keine verantwortungsvolle Politik. Trotz der Risiken wurde ein modernes, wirtschaftliches Kraftwerk zerstört, die bewährte Energienutzung zu günstigen Preisen verhindert. Der Senat bricht Brücken zu preiswerter Energie hinter sich ab. Das ist Politik der verbrannten Erde. Das ist keine Marktwirtschaft. Den Schaden tragen die Unternehmen und die Bürger. Täglich lesen wir, dass Betriebe schließen und auswandern. Die Folge sind Niedergang, Arbeitslosigkeit und Verarmung. Dem Klima hilft das nicht. Die Regierung nennt die Kosten des Wasserstoffs nicht. Sie sagt, diese Informationen gehören den beauftragten Firmen, sind quasi ein Betriebsgeheimnis. Den Menschen eine Energiepolitik aufzuzwingen, ohne die Kosten zu nennen, nicht einmal die ungefähren, das ist nicht seriös. Das... Das ist arglistig. Der Senat stiehlt sich hier aus seiner Verantwortung. Die Wasserstoffwirtschaft hat nur dann Zukunft, wenn sie international wettbewerbsfähig ist. Internationale Wettbewerbsfähigkeit ist erforderlich, denn unsere Unternehmen müssen sich auf dem Weltmarkt behaupten. Auch Subventionen sind nicht akzeptabel, auf Dauer sind sie nicht tragbar. Internationale Wettbewerbsfähigkeit von Wasserstoff lässt sich auch nicht durch Verteuerung kohlenstoffhaltiger Energieträger, zum Beispiel eine CO2-Steuer, nicht erreichen, denn die meisten Länder machen dies nicht mit. Ohne international wettbewerbsfähige Energie werden wir nicht bestehen können. Wer für diese verheerenden Folgen verantwortlich ist, das muss man dem Bürger immer wieder klar sagen. Danke.

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Peggy Heitmann AfD

Sehr geehrte Präsidentin, meine Damen und Herren. Mein Kollege hat die Große Anfrage bereits eingeordnet. Ich möchte auf den Teil schauen, der ehrlicher ist als jede ideologische Strategie, den Haushalt. Die Vorlage, über die ich spreche, wurde gestern im zuständigen Fachausschuss behandelt. Und diese Haushaltsänderung erzählt eine andere Geschichte als die vom großen Wasserstoffstandort Hamburg. In Sonntagsreden ist Wasserstoff entscheidend für Industrie, Logistik und Mobilität. Im Haushalt aber werden mehrere konkret benannte Wasserstoffprojekte für 2026 auf Null gesetzt. Übrig bleibt ein allgemeines Förderprogramm, aus Projekten werden Programmtitel, aus Vorhaben wird ein Topf. Das ist kein Hochlauf, meine Damen und Herren, das ist der geordnete Rückbau einer Projektlandschaft. Auch für 2027 und 2028 ist kein gleichwertiger Wiederaufbau erkennbar. Statt konkreter Projekte bleibt es bei einem allgemeinen Rahmen von jeweils 5 Millionen Euro pro Jahr. Das geschieht nicht im luftleeren Raum. Der Bund hat seine Wasserstoffförderlinie im Haushalt 2026 um rund 71 Prozent gekürzt. Der Senat schreibt in seiner eigenen Drucksache, ein Schwerpunkt des Bundes auf Wasserstoff sei aktuell nicht erkennbar. Wenn der Bund seine Linie kappt und Hamburg gleichzeitig eigene Projekte auf Null setzt, dann ist das keine bloße Anpassung, dann ist das ein Rückzug von beiden Seiten. Wohin fließen die Mittel denn jetzt? In ein allgemeines Förderprogramm, unter anderem in Arbeitsmarktmaßnahmen wegen zuwanderungsbedingter Mehrbedarfe. Und man sieht noch etwas anderes. Wasserstoff hat in Hamburg keinen eigenen geschützten Etat. Die Verstärkungen laufen über eine zentrale Reserve, die der Senat selbst für unabweisbare Mehrbedarfe und für Lasten der Zuwanderung vorbehält. In diesem Topf ist Wasserstoff nicht die Pflichtaufgabe. Wasserstoff ist die Position, die zuletzt bedient und zuerst wackelt. Geld, das für Wasserstoffprojekte vorgesehen war, wird teilweise für andere Prioritäten genutzt. Wenn konkrete Projekte gestrichen werden, Mittel umgeschichtet und auch in den Folgejahren nicht ersetzt werden, dann kann man nicht weiter von einer Wasserstoffmetropole sprechen. Hinzu kommt, dass dieser Kurs eines der wichtigsten Energiegrundstücke der Stadt blockiert: Moorburg – ein Standort mit Netzanschluss, Kühlwasser, Hafenlage und vorhandener Infrastruktur, der gebunden ist an ein Vorhaben, dessen Wirkungsgrad der Senat nicht einmal beziffern kann und dessen Abnehmer sich reihenweise zurückziehen. Diese Stadt braucht eine sichere, zuverlässige, eigenständige Energieversorgung, die den Wirtschafts- und Industriestandort trägt, planbar, bezahlbar und grundlastfähig ist. Deshalb muss der Senat erklären, welche Wasserstoffprojekte noch real sind, welche beendet wurden und er aber bereit ist, Standorte wie Moorburg nicht weiter für Technologie zu reservieren, deren Geschäftsgrundlage nicht trägt. Danke schön.

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Deniz Çelik DIE LINKE

Sehr geehrte Präsidentin, liebe Hamburger:innen. Der Klimawandel in Europa ist ein Windhund. Der Ausbau der Trinkwasserbrunnen in Hamburg dagegen ist eine Schnecke. Die Temperaturen in Europa steigen mehr als doppelt so schnell wie im weltweiten Durchschnitt. Für Hamburg bedeutet das: mehr heiße Tage mit über 30 Grad, mehr Tropennächte mit über 20 Grad und zuletzt sogar Temperaturen von über 39 Grad. Gerade in Hitzeperioden wie in der vergangenen Woche gilt: trinken, trinken, trinken. Nur so kommen Menschen gesundheitlich unbeschadet durch den Tag. Für Obdachlose, ältere und kranke Menschen kann Hitze sehr schnell bedrohlich werden, besonders dann, wenn sie keinen Zugang zu Trinkwasser haben und sich nicht abkühlen können. Und das muss sich dringend ändern. Aber auch viele andere Menschen in der Stadt stellen sich die ganz praktische Frage: "Wo kann ich denn eigentlich meine Wasserflasche auffüllen?" Und wenn wir auf den Ausbau der Trinkwasserbrunnen in Hamburg schauen, stellt sich ebenfalls die Frage: Wo sind die Ziele? Wo ist der Zeitplan? Wo ist die transparente Standortauswahl? Darauf hat der Senat bislang keine überzeugende Antwort. Einen Plan sollte aber der Senat dringend entwickeln. Deshalb werden wir auch dem Zusatzantrag der CDU zustimmen. Kostenloses Trinkwasser sollte zügig und möglichst flächendeckend in der ganzen Stadt zugänglich werden und nicht nur in der Innenstadt. Dafür gibt es bereits ein pragmatisches Instrument, das Programm "Refill Deutschland". Das Prinzip ist einfach: Einrichtungen mit Publikumsverkehr können teilnehmen, Menschen kommen mit ihrer Trinkflasche und füllen sie auf, kostenlos. Und die Standorte kann man online aussuchen, und am Eingang erkennt man das am "Refill"-Logo. Genau hier sollte der Senat ansetzen. Alle geeigneten Behörden, landeseigenen Unternehmen und öffentlich geförderten Träger sollten sich dem "Refill"-Netzwerk anschließen. Das ist pragmatisch, kostengünstig und schnell umsetzbar. Die ersten Stationen könnten sogar jetzt in diesem Sommer errichtet werden. Deshalb handeln Sie und stimmen Sie unserem Antrag zu. Danke schön.

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Dirk Nockemann AfD

nach Paragraf 26 Absatz 6 unserer Geschäftsordnung.

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