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Ksenija Bekeris

Senatorin 11:50 min Sitzungen 23/27

Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren. Ich möchte einmal etwas vorwegstellen, weil das, was Frau Ritter hier eben gesagt hat, das kann ich hier nicht so stehen lassen. Ich kann auch vieles, was in den letzten Tagen gerade auf Social Media auch geteilt worden ist, nicht stehen lassen. Inklusion an Hamburgs Schulen steht nicht zur Debatte, sondern sie wird an den Schulen konsequent gelebt. Sie wird jeden Tag... Sie wird jeden Tag von Lehrkräften und multiprofessionellen Teams gestaltet, deren Aufgabe es ist, einen inklusiven und individualisierten Unterricht anzubieten. Und Schulbegleitungen leisten dazu einen wichtigen Beitrag, weil sie Kindern und Jugendlichen die Teilhabe an diesem Unterricht ermöglichen. Und daran ändern wir nichts! Nichts ändern wir daran! Wir ändern nicht die Bewilligungskriterien, nach denen Schulbegleitung gewährt wird. Wir entwickeln das Bewilligungsverfahren weiter, damit Entscheidungen transparent, nachvollziehbar und am individuellen Unterstützungsbedarf orientiert getroffen werden. Und meine Damen und Herren, in den vergangenen Tagen ist viel behauptet worden. Im öffentlichen Diskurs und in den sozialen Medien entsteht teilweise der Eindruck, Hamburg wolle Schulbegleitung streichen oder die Inklusion zurückfahren. Da entstehen Sorgen bei Eltern. Und diese Sorgen, die nehme nicht nur ich ernst, sondern die nehmen alle, die nehmen auch alle aus der Behörde sehr ernst. Aber ich finde, wir müssen hier mal bei den Tatsachen bleiben. Inklusion ist und bleibt, das habe ich gesagt, ein zentrales Ziel der Hamburger Bildungspolitik. Und ich wiederhole das wirklich gerne: Die rechtlichen Rahmenbedingungen für Integrationsleistungen werden nicht geändert. Jedes Kind, bei dem eine drohende oder bestehende Behinderung festgestellt wird, erhält weiterhin Schulbegleitung. Und Härtefälle werden sorgfältig geprüft. Für Schülerinnen und Schüler mit speziellem sonderpädagogischen Förderbedarf bleiben die bisherigen Verfahren unverändert. Und die Behauptung einer Kürzung, die stimmt nicht. Sie stimmt nicht! Es stehen mehr Gelder zur Verfügung, und das müssen auch alle mal zur Kenntnis nehmen. Gestatten Sie eine Zwischenfrage oder Zwischenbemerkung? Ja, die kann ich vielleicht aufnehmen in das, was ich noch auszuführen habe. Schauen wir, wie's geht, genau. Ich würde gerne wissen, wie Sie sich, wie der Senat, die Behörde es sich dann erklärt, dass dieser Brief am 10. Juni an die Schulleitungen geht, und innerhalb von zwei Stunden nicht nur bei mir, sondern insgesamt die Mailfächer volllaufen, wie es sein kann, dass die Mailpostfächer volllaufen von Träger:innen und so weiter, die schon angefangen haben, Kündigungen auszusprechen, wie all das sein kann, wenn es keine Kürzungen gibt. Ich nehme das auf in dem weiteren Verfahren, wenn ich darauf eingehe, was im Moment passiert ist. Aber den Punkt haben wir auch. Also, ich hab eben gesagt, wir nehmen schon gar keine Kürzungen an der Stelle vor. Es hat übrigens auch nichts mit dem Haushalt zu tun, denn es ist eine individuelle, gesetzliche Leistung, wo es auch keinen Deckel gibt. Auch das muss man an der Stelle einmal festhalten. Also, wer von Kahlschlag spricht, der setzt hier eine absolut falsche Überschrift. Und der fokussiert auch im Moment das, was wir im Moment erleben, dass es Sorgen gibt. Wir stellen die Bewilligungspraxis um, und dieser Brief sollte dafür sorgen, dass diejenigen, die in den Entscheidungskonferenzen auch mit sitzen, wissen, was in dieser Bewilligungs... oder wie die Bewilligungspraxis an der Stelle tatsächlich auch... wer und wer dort noch einmal zusammenkommt. Deshalb haben wir diesen Brief verschickt in Vorbereitung auf die Konferenzen, die an der Stelle hier stattfinden. Schulbegleitung ist seit Einführung der Inklusion erheblich ausgebaut worden. 2014/2015 hatten wir 1.574 Schulbegleitungen bewilligt. - 2025/2026 4.011. <i>- Wie viele Anträge gab es?</i> Die Ausgaben... Okay, da merkt man aber... Liebe Frau Sudmann, haben Sie sich mit dem Verfahren einmal beschäftigt? Das sind nämlich... Inzwischen, anders als andere Bundesländer, haben wir dieses Antragsverfahren den Eltern nämlich abgenommen. Und es sind die Schulen, die die Bedarfe melden, und wir erörtern es gemeinsam mit den ReBBZen. Also ganz vorsichtig an der Bahnsteigkante, dass wir hier irgendjemandem Steine in den Weg legen. Wir müssen aber auch festhalten, dass die Ausgaben von 6,75 Millionen Euro auf 42,15 Millionen Euro gestiegen sind. 44 Millionen Euro, habe ich Ihnen eben schon genannt, werden wir dafür zukünftig auch zur Verfügung stellen. Die Spielräume bei der Bewilligung wurden dabei aber teilweise sehr weit gefasst. Und Schulbegleitung wurde auch bewilligt, wenn keine drohende oder bestehende Behinderung vorlag. Dabei, und das muss ich Ihnen auch sagen, der Einzelfall einer Teilhabeleistung, der muss begründet werden. Und er muss zielgenau bewilligt werden. Und das ist im Sinne derjenigen Kinder, die darauf angewiesen sind. Nicht mit der Gießkanne, sondern sehr genau auf die Bedarfe der Kinder gucken. Das möchte ich jetzt aber auch mal, dass das hier festgehalten wird. Für die einzelnen Schulen, muss ich Ihnen auch sagen, ist der Wunsch nach Unterstützung nachvollziehbar. Und da sind wir in sehr, sehr konzentrierten Gesprächen und in sehr, sehr konzentriertem Austausch, wie sich Schule insgesamt weiterentwickeln muss. Aber Schulbegleitung ist keine allgemeine Zusatzressource. Sie ist eine Teilhabeleistung. Sie soll sicherstellen, dass ein Kind mit Behinderung oder mit drohender Behinderung an Schule teilnehmen kann. Die pädagogische Verantwortung, die bleibt bei den Lehrkräften und beim pädagogischen Personal der Schule. Und wenn diese Aufgaben vermischt werden, dann kommen wir in so eine unklare Gemengelage. Dann werden die Mittel nämlich nicht mehr zielgenau eingesetzt, wo sie für Teilhabe gebraucht werden. Aber da müssen wir genau hinschauen. Und entschuldigen Sie mal bitte, das ist die Aufgabe auch einer Senatorin. Wenn wir merken, hier ist eine Bewilligungspraxis gegebenenfalls mal ein bisschen verrückt, dann müssen wir an der Stelle hinschauen. Und... Die Entscheidungskonferenzen der regionalen Bildungs- und Beratungszentren bleiben der zentrale Ort dieser fachlichen Bewertung. Die sind jetzt bald zu Ende, übrigens wie in den letzten Schuljahren auch. Wir sind also gar nicht im Zeitverzug, was hier ja auch an der einen oder anderen Stelle gesagt wurde. Wir haben aber jetzt noch eine zusätzliche behördliche Ebene eingezogen, um tatsächlich sicherzustellen, dass die Ressourcen bei den Kindern ankommen, die sie brauchen. Ja, das ist eine Neuerung, aber sie ist fachlich geboten zur zielgenauen Steuerung von Ressourcen. Und auch beim Personal muss man bei den Tatsachen bleiben: Pädagogisch oder sozialpädagogisch ausgebildetes Personal wird dort bewilligt, wo es erforderlich ist. Aktuell liegt der Anteil bei 16 Prozent. In vielen Situationen braucht Schulbegleitung... Und Sie alle haben viel Zuschriften bekommen, Sie alle haben auch Schilderungen bekommen, wann Kinder und wie Kinder im Schulalltag begleitet werden. Da kommt es oft darauf an, dass es eine verlässliche Person ist. Dafür sind auch FSJler gut geeignet. Das möchte ich an der Stelle aber auch einmal festhalten. Und wenn mehrere Kinder entsprechende Bedarfe haben, dann können wir hier auch, und da sind wir mit den Schulen auch im guten Austausch, auch über Kombinationsmaßnahmen sprechen. Es ist richtig, wenn wir zwei Kinder mit 15 Stunden Schulbegleitung haben, diese zu einer Fachkraft mit 30 Stunden zusammenzuführen. Da sind wir in guten Austauschen mit den Schulen. Ich möchte einen Punkt festhalten, den viele als sensibel in dem ganzen Verfahren beschreiben. Das ist das erste Schulbesuchsjahr. Sie wissen, dass wir einen großen Fokus darauf legen, den Übergang von der Kita an die Schule konsequent hier in den Blick zu nehmen. Bei den Förderbedarfen Lernsprache, emotionale, soziale Entwicklung beginnt dabei die Beratung vor dem Schuleintritt. Und die ReBBZen entwickeln mit den Beteiligten ein bedarfsgerechtes Bildungsangebot. Wenn keine angemessene Teilhabe gelingt, dann kann Schulbegleitung hier auch als nachrangige Maßnahme – das ist nämlich die Definition von Schulbegleitung – auch erörtert werden und in besonders komplexen Fällen selbstverständlich auch im ersten Schulbesuchsjahr geprüft werden. Für die Kinder auch hier mit sonderpädagogischem Förderbedarf ändert sich im ersten Schuljahr nichts. Im Moment sind wir dabei, mit den Schulen und den ReBBZen – ich hab Ihnen eben schon gesagt, die Konferenzen neigen sich dem Ende zu – noch einmal Einzelfälle sehr sorgfältig zu klären, immer konsequent die Kinder im Blick behaltend. Es wird ein weiterer Punkt in der Diskussion um Schulbegleitung, die wir jetzt führen, vermischt mit dem Weiterentwicklungsprozess, den wir angestoßen, durch die Evaluation der Schulbegleitung hier auch auf den Weg gebracht haben. Das wird oft zusammengemischt. Das ist ein ganz anderer Prozess, auf den wir uns begeben. Der wird eng begleitet werden mit externen Experten, mit unserem Expertengremium und selbstverständlich auch mit den Schulen und mit den ReBBZen. Das ist aber wirklich ein ganz anderer Prozess, und vermischen Sie das nicht. Ich möchte wirklich am Ende noch einmal ganz klarstellen: Der Grundsatz bleibt. Kinder und Jugendliche mit festgestelltem Bedarf erhalten weiter Schulbegleitung. Die Mittel werden nicht gekürzt, und Hamburg sorgt dafür, dass Schulbegleitung dort ankommt, wo sie gebraucht wird. Herzlichen Dank.

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