Nils Hansen
Herr Präsident, meine Damen und Herren. Zu Beginn: Auch ich kann die Emotionalität, die in dieser Debatte steckt, gerade von Eltern, deren Kinder in der Schule Unterstützung von einer Schulbegleitung bekommen und die jetzt Fragen haben, absolut und ohne Einschränkung nachvollziehen. Dass sich Eltern dort Fragen stellen, sich Sorgen machen, habe ich vollstes Verständnis für. Die Senatorin hat gerade schon einen Blick auf Fakten geworfen. Und ich glaube, wir müssen an dieser Stelle ein paar Dinge noch mal geraderücken. Die Schulbegleitung hat die Aufgabe, auch das ist eben gesagt worden, als einzelfallbezogene Maßnahme, also bewusst als Mittel, das direkt am Kind ansetzt, nicht als systemische Ressource, wie wir die Ressourcen im Bereich LSE, Paragraf 12 Hamburgisches Schulgesetz, den Schulen systemisch zur Verfügung stellen, sondern wirklich am einzelnen Kind ansetzt. Das ist auch gut, und die brauchen wir weiterhin. Und deshalb hat die Senatorin gerade auch gesagt, dass an den Kriterien, wann ein Anspruch auf Schulbegleitung besteht, überhaupt gar nichts verändert wurde. Es sind Einzelfallhilfen, die... Deshalb kann es auch... Da komme ich später noch mal zu. Deshalb kann es auch gar keine Deckelung geben dieser Werte. Die Senatorin hat auch gesagt, es gibt den Haushaltsansatz. Im letzten Jahr haben wir dafür 42 Millionen Euro ausgegeben. Jetzt sind es 44 Millionen Euro. Auch dazu sage ich gleich noch einmal etwas. Das Einzige, was sich geändert hat an dieser Stelle, ist der Bewilligungsprozess, dass die Schulbehörde sagt, zusätzlich zu den Schulleitungen und den regionalen Bildungs- und Beratungszentren sollen eben auch die Fachabteilungen der Schulbehörde selbst dabei sitzen. Und jetzt noch einmal ein Blick auf ein paar Zahlen. Wenn man sagt, es sind gesetzliche Leistungen, dann kann es a) keinen Deckel geben, und dann können wir auch gar nicht 1:1 sagen, so viel Geld geben wir dafür aus, weil es ja gesetzliche Leistungen sind. Also muss man mit Erwartungswerten arbeiten. Dann guckt man sich an, wir haben eben gehört, es sind Hilfen für Kinder, die eine Behinderung haben oder davon bedroht sind. Wie haben sich denn eigentlich die Zahlen von Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf entwickelt? Im letzten Jahr plus 7 Prozent. Dann guckt man sich einen Ansatz an: letztes Jahr 42 Prozent, jetzt 44 Prozent. Das sind nicht nur in absoluten Zahlen zwei Millionen mehr, sondern sind auch relativ gesehen 5 Prozent ungefähr mehr, die wir dafür erwarten. Also in etwa das, wir sagen: Wir sehen, wir haben einen Anstieg von Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf. In der gleichen Entwicklungsstufe haben wir dann den Bedarf dort als Erwartung eingestellt. Wenn sich jetzt die Schulbegleitungen im letzten Jahr um mehr als 24 Prozent erhöhen, ist es die Aufgabe der Behörde, dorthin zu gucken und zumindest die Frage zu stellen, was ist da los? Werden die Kriterien so angewendet, wie sie geplant waren? So, das ist die absolute Aufgabe im Sinne von Haushaltsverantwortung der Behörde, diesen Blick auf diese Zahlen zu werfen. Zum Schluss muss ich die letzten Sekunden dafür nutzen: Frau Ritter, Sie haben vorhin gesagt, das sei ein Frontalangriff auf die Inklusion. Vielleicht hören Sie jetzt noch einmal zu. Dort sitzt eine Partei, die in Sachsen-Anhalt ins Wahlprogramm schreibt, sie möchte Schulen von allen nicht-schulischen Aufgaben befreien, darunter soziale Betreuung von Schülern, psychologische Betreuung, darunter die Inklusion. Die Feinde der Inklusion, die sitzen dort. Überlegen Sie sich, wo hier der Kompass ist, wo die Frontalangriffe auf Inklusion stattfinden. Gerne. Ich kann die Minute, glaube ich, gebrauchen. Also... - Herr Hansen. - Herr Stoop darf gern. - Nee, darf er nicht. Schauen Sie mal auf die Redezeit. Da steht schon ein Minus davor. Selbst wenn Sie es zulassen möchten, kann ich es nicht mehr zulassen. - Na gut, dann nicht. - Danke.
