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Birgit Stöver

CDU 5:34 min Sitzungen 23/27

Vielen Dank, Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Präsident, Sie haben es mir vorweggenommen. Es ist bezeichnend, dass Frau Senatorin die doppelte Zeit gebraucht hat, die uns Abgeordneten zur Verfügung steht, um Ihre Schulbegleitung – die Defizite – hier zu erklären. Das ist mehr als bezeichnend, meine Damen und Herren. Im Haushaltsplanentwurf der Schulbehörde... Die im Haushaltsplanentwurf der Schulbehörde geplanten Einsparungen werden als gering, werden als moderat verkauft. Allerdings haben wir als Opposition ja die Aufgabe, diese doch klar zu benennen, meine Damen und Herren. Und deshalb muss ich hier an dieser Stelle die geplanten Veränderungen bei der Schulbegleitung deutlich benennen. Meine Damen und Herren, sie kommen schlicht zum falschen Zeitpunkt und sind dreist und unsozial. Bund und Länder, Bund und Länder haben sich bereits 2006 mit der Unterzeichnung der UN-Behindertenrechtskonvention unter anderem dazu verpflichtet, Menschen, die in ihrer Teilhabe an Bildung beeinträchtigt sind, zu helfen. In den vergangenen knapp 20 Jahren haben wir in diesem Hause unzählige Male über die Beschulung von Kindern mit Behinderung und mit sonderpädagogischem Förderbedarf debattiert. Es war der CDU-geführte Senat, der zum Schuljahr 2010/2011 nach einem intensiven Anhörungsverfahren für Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf ein Wahlrecht zwischen Sonderschule und allgemeiner Schule eingeführt hat und im Schulgesetz verankert hat. Meine Damen und Herren, eingedenk steigender Fallzahlen, das heißt auch, das entspricht auch höheren Ausgaben, will der Senat nun die Bewilligungspraxis ändern. Die handstreichartige Ankündigung zum Schuljahr, zum neuen Schuljahr 2026/2027 ist mehr als dreist. Und Frau Senatorin, das stimmt einfach nicht, dass sich nichts ändert. Der Brief an die Schulleitung sagt etwas anderes aus. Wie viel Unsicherheiten wollen Sie bei Eltern, Schülerinnen und Schülern, Lehrkräften und Schulen noch schaffen? Schulbegleitungen sind eine wichtige Unterstützung für förderbedürftige Kinder. In vielen Fällen ermöglichen sie erst die gleichberechtigte schulische Teilnahme von behinderten und von an Behinderung bedrohten Kindern. Meine Damen und Herren, lassen Sie mich an dieser Stelle aus dem Tätigkeitsbericht der Senatskoordinatorin für Gleichstellung von Menschen mit Behinderung aus den Jahren 2023 und 2024 zitieren: "Die Schulbegleitung muss als Strukturgeber, Vertrauensperson," "Konfliktschlichter und Netzwerker fungieren und entsprechend qualifiziert sein." "Die Senatskoordination hat im Berichtszeitraum" "zahlreiche Gespräche mit Schulen, Lehrkräften, Eltern" "und weiter relevanten Akteurinnen und Akteuren zum Thema inklusive Beschulung geführt." "Dabei wurde immer wieder deutlich, dass der Schulbegleitung" "eine zentrale Rolle für gelingende inklusive Bildung in Hamburg zugeschrieben wird." Meine Damen und Herren, allen Ernstes, niemand, der dieses Thema aufmerksam und mit ein wenig Einfühlungsvermögen verfolgt, war daher über den Sturm der Entrüstung verwundert, der seit Ihrem Handstreich vom 10. Juni hier Ihnen entgegenweht. Dass Sie die Tragweite Ihres Handelns nicht verstanden haben, beweist angesichts einer für Sie vernichtenden Berichterstattung eine am Freitag hektisch zusammengeklaubte Pressemitteilung. In der Überschrift heißt es: "Schulbegleitung in Hamburg wird weiterentwickelt." Im Schulunterricht hätte man gesagt: Thema verfehlt! Setzen, 6! Denn Sie entwickeln hier nichts weiter, meine Damen und Herren von SPD und Grünen. - Sie entwickeln die Schulbegleitung wahlweise zurück oder ab. - Frau Stöver... - Keine Weiterentwicklung. - Gestatten Sie eine Zwischenfrage oder Zwischenbemerkung? Nein. Meine Damen und Herren, das entsprechende System der Bedarfsermittlung und Bereitstellung von Schulbegleitung weist seit Längerem erkennbare Defizite auf, und das wissen Sie auch, Frau Senatorin. Diesem Umstand haben wir als CDU nicht zuletzt im Dezember 2024 mit einem Haushaltsantrag Rechnung getragen. Ein Lichtblick bei der Schulbegleitung war die sogenannte Oldenburger Studie von Professor Speck – endlich einmal ein wissenschaftlicher Angang zur Schulbegleitung! Der Evaluationsbericht lag vor und wurde vorgestellt. Im November wurde eine Expertenkommission eingesetzt, die zur Aufgabe hatte, aus dem Evaluationsbericht eine Weiterentwicklung, eine Neukonzeption der Schulbegleitung zu erarbeiten. Warum also jetzt dieser Schnellschuss der Behörde? Ist diese Expertise dieser Kommission Ihnen nichts wert? Ist sie Ihnen nicht wichtig? Will der Senat gar die Ergebnisse dieses Evaluationsberichtes unter den Tisch kehren? Frau Senatorin, Ihr toll erdachter Handstreich ist total nach hinten losgegangen. Die öffentlichen Reaktionen sind eindeutig. Wir fordern die Rückkehr zum eigentlich verabredeten Verfahren und wir setzen auf die eingesetzte Expertenkommission. Die Ergebnisse zur unbestritten notwendigen Neuorganisation sind abzuwarten. Maßgeblich für die Unterstützungsentscheidung muss der individuelle Bedarf der Schülerinnen und Schüler bleiben und nicht irgendwelche Sparmaßnahmen des Finanzsenators. Inklusion, meine Damen und Herren, letzter Satz, ist kein freiwilliges Angebot, sondern eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Wer bei Schulbegleitung spart, spart an Bildungschancen, Teilhabe und Zukunft. Danke schön.

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