Antje Hebel
Sehr geehrtes Präsidium, sehr geehrte Damen und Herren, liebe Hamburger. Tagtäglich landen Menschen ungeplant im Krankenhaus, und in der Mehrheit sind die wenigsten darauf vorbereitet. Sind diese ansprechbar, dann kann derjenige vieles noch selbst regeln. Und was, wenn nicht? Wer entscheidet über die medizinische Behandlung, regelt Finanzen, spricht mit den Ärzten? Es wäre so einfach. Mittels einer verfügbaren Vorsorgevollmacht könnte all das im Sinne des Patienten geregelt werden. Aber die Praxis zeigt: Die Mehrzahl der Bürger hat keine. Das kann unter Umständen zu erheblichem Aufwand führen, indem Gerichte einen Betreuer bestellen müssen. Angehörige sind oftmals ebenfalls unvorbereitet und häufig überfordert mit anstehenden Entscheidungen. Sie kennen den eigentlichen Patientenwillen ihrer Nächsten oft nicht. Eine Vorsorgevollmacht würde an diesem Punkt für alle Beteiligten vieles einfacher gestalten. Da will unser Antrag ansetzen durch Aufklärung. Aber das Wichtigste, was die meisten sich nicht klarmachen: Sie geben ihre Selbstbestimmung ab, wenn keine Vorsorgevollmacht vorliegt. Wir reden also nicht nur von einem Notfalldokument, sondern es geht dabei um den Erhalt der Selbstbestimmung, der eigenen Würde und die Sicherstellung, dass der eigene Wille auch dann respektiert wird, wenn man selbst nicht mehr in der Lage ist, diesen zu äußern. Dass so wenige sich mit dem Thema befassen, ist erklärlich. Es gibt Schöneres, berührt man dabei doch unweigerlich auch den eigenen Tod, der ausnahmslos auf jeden von uns zukommt. Das wird gerne verdrängt, sogar tabuisiert. Genau da muss die Aufklärung ansetzen, da die Vorteile einer Vorsorgevollmacht auf der Hand liegen. Sie erspart dem Liebsten furchtbare Situationen, erhält die Selbstbestimmung im Notfall, verhindert nicht gewünschte Behandlungen und anderes. Daher beantragen wir eine entsprechende Aufklärungs- und Werbekampagne, die in Art und Umfang noch festzulegen wäre. Danke.
