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Lena Zagst

GRÜNE 4:57 min Sitzungen 23/27

Sehr geehrtes Präsidium, liebe Kolleg:innen. "Ich war wie eingefroren, aber es fühlte sich an, als wäre ich nicht wirklich da." "Es war, als hätte jemand die Lichter in meinem ganzen Körper ausgeschaltet." "Ich konnte mich nicht bewegen, ich konnte nichts fühlen." Diese Schilderung einer Betroffenen von sexualisierter Gewalt steht beispielhaft dafür, dass unser Strafrecht Betroffenen auch 2026 immer noch nicht den vollständigen Schutz bietet. Denn wenn der entgegenstehende Wille nicht nach außen tritt, liegt nach geltendem Recht häufig keine Vergewaltigung vor. Und über die fehlende Berücksichtigung geschlechtsspezifischer Tatmotive bei den Tötungsdelikten haben wir bereits im vergangenen November ausführlich gesprochen. Deshalb hat Hamburg jetzt zwei Bundesratsinitiativen auf den Weg gebracht für ein konsensbasiertes Sexualstrafrecht nach dem Grundsatz: "Nur Ja heißt Ja". Und auf unser bürgerschaftliches Ersuchen hin für die ausdrückliche Berücksichtigung geschlechtsspezifischer Motive bei den Tötungsdelikten. Beide Initiativen verbindet derselbe Gedanke: Sie nehmen die Realität patriarchaler Gewalt ernst. "Nur Ja heißt Ja" beschreibt eigentlich eine Selbstverständlichkeit. Wer sexuelle Handlungen vornehmen möchte, der muss sich sicher sein, dass die andere Person das auch möchte. Denn niemand hat Anspruch auf den Körper eines anderen Menschen. Doch sexualisierte Gewalt und Femizide in der schlimmsten Ausprägung patriarchaler Kontrolle verbindet häufig genau das: der Anspruch auf Verfügbarkeit und Unterwerfung. Wir haben im Strafrecht bereits einiges erreicht. 2016 war der Grundsatz "Nein heißt Nein" ein Meilenstein, denn zuvor mussten sich Betroffene sogar aktiv wehren, damit eine Vergewaltigung angenommen wurde. Aber wir wissen heute, dass Betroffene bei Übergriffen häufig weder kämpfen noch fliehen noch widersprechen können, viele erstarren wie im Beispiel am Anfang. Genau dort besteht die Schutzlücke. Denn Schweigen ist kein Ja, Erstarren ist kein Ja, etwas aus Angst oder Überforderung über sich ergehen zu lassen, ist kein Ja. Deshalb muss sich die rechtliche Perspektive ändern. Gegen "Nur Ja heißt Ja" wird wie bei den Reformen zuvor auch eingewandt, es führe zu Beweisschwierigkeiten. Und schon bei der Einführung von "Nein heißt Nein" wurde auch in diesem Haus davor gewarnt, dass dadurch angeblich "sozial adäquates" Verhalten unter Strafe gestellt werden könnte. Diese tatsächlich unberechtigte Sorge um strafrechtliche Verfolgung unbescholtener Männer scheint so immer wieder über die Freiheit und Sicherheit von Frauen und anderen Betroffenen gestellt zu werden. Aber schwier... Aber schwierige Beweislagen, die gehören ganz grundsätzlich zum Strafrecht, und auch sonst richten wir deswegen aber nicht die Strafbarkeit danach aus, wie einfach oder schwierig später der Nachweis sein wird. Die Strafbarkeit beantwortet erst mal die Frage, welches Verhalten wir als Gesellschaft für inakzeptabel halten. Die Beweiswürdigung beantwortet erst anschließend, was sich im Einzelfall nachweisen lässt. Und natürlich gilt auch bei "Ja heißt ja" die Unschuldsvermutung und der Grundsatz "in dubio pro reo", daran ändert sich nichts. Die eigentliche Frage ist doch: Was gilt, wenn sich fehlender Konsens nachweisen lässt? Wir fordern: Nicht das Opfer muss erklären, warum es nicht deutlich genug Nein sagen konnte. Die Person, die sexuelle Handlungen vornehmen möchte, muss sich vergewissern, dass ein Ja vorliegt. Dass ein Beschluss für "Ja heißt Ja" auf der Justizminister:innenkonferenz jetzt im Juni nur knapp gescheitert ist, das hat uns gezeigt, die Debatte ist in Bewegung. Noch vor wenigen Jahren wäre so ein Ergebnis kaum vorstellbar gewesen, und ich freue mich ausdrücklich darüber, dass sich dafür nun auch Stimmen öffnen, die vorher skeptisch gegenüber diesem Ansatz waren. Wir kämpfen für ein Strafrecht, das Schutzlücken schließt, ein Strafrecht, das Betroffene nicht erst schützt, wenn sie laut genug Nein sagen konnten, ein Strafrecht, das geschlechtsspezifische Gewalt klar benennt, besonders auch dann, wenn sie tödlich endet. Sexuelle Selbstbestimmung und der Schutz vor patriarchaler Gewalt sind keine Nebensache unseres Rechtsstaats, sie gehören zu seinem Kern. Deshalb bitte ich Sie alle, werben Sie bei Ihren Kolleg:innen in den anderen Bundesländern dafür, den Bundesratsinitiativen zuzustimmen, und lassen Sie uns diese wichtigen Schritte gemeinsam gehen! Vielen Dank.

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