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Mareike Engels

GRÜNE 3:20 min Sitzungen 23/27

Frau Präsidentin, verehrte Kolleg:innen! Viel zu lange wurde patriarchale Gewalt bagatellisiert, wurde grenzüberschreitendes Verhalten bis hin zu sexualisierter Gewalt normalisiert. Ich erinnere daran: Erst 1998 wurden Vergewaltigungen in der Ehe unter Strafe gestellt, und erst 2016 wurde der Grundsatz "Nein heißt Nein" im Sexualstrafrecht verankert. Und auch damals hat Herr Seelmaecker beziehungsweise die CDU schon mit ähnlich abstrusen Argumenten hier im Saal gegen diese Reform argumentiert. Dabei kann quasi jede Frau, sehr wahrscheinlich auch in diesem Saal, hier unten wie auch oben, Ihnen von grenzüberschreitendem Verhalten, von sexueller Belästigung und oft auch von sexualisierter Gewalt berichten, körperlich wie verbal. Jede Frau hat irgendwas zu erzählen, und zur Wahrheit gehört daher auch: Unter uns in diesem Saal werden auch Männer sein, die sich bereits grenzüberschreitend verhalten haben und die sexuelle Selbstbestimmung von Frauen missachtet haben. Anders gehen die Zahlen einfach nicht auf. Es können nicht immer einfach nur die anderen gewesen sein. Heute sprechen wir über die schlimmsten Formen dieser Gewalt. Wir brauchen endlich eine Reform des Sexualstrafrechts und die Verankerung von Femiziden als Mord, um Frauen besser zu schützen. Lena Zagst und Anna Gallina haben da auch schon bereits vieles Wichtiges gesagt. Aber, verehrte Kolleg:innen, darauf hat Senatorin Gallina gerade auch hingewiesen: Vor der Anzeige, vor dem langwierigen Rechtsweg müssen Frauen zunächst erst mal lebend aus der Gewaltsituation entkommen. Dafür braucht es ein aufmerksames Umfeld, gute Beratung und freie Frauenhausplätze. Hierbei ist wichtig zu wissen, dass das Femizidrisiko in Trennungs- und in Nachtrennungssituationen deutlich steigt. Und ein echter Meilenstein ist daher das Gewalthilfegesetz gewesen, das sukzessive bis 2031 umgesetzt werden muss. Auch wenn Hamburg bereits über eine gute Hilfeinfrastruktur verfügt, wissen alle, die sich auch nur ein wenig mit dem Thema auskennen: Die Kapazitäten reichen vorne und hinten nicht, um Betroffenen adäquat zu helfen und den gesetzlichen Anforderungen gerecht zu werden. Die genaue Bedarfsanalyse liegt erst Ende des Jahres vor. Doch jetzt ist schon klar: Wir brauchen einen deutlichen Ausbau an Beratungskapazitäten und Frauenhausplätzen, und trotz angespannter Haushaltslage ist das etwas, was wir sicherstellen müssen. Das Gesetz gilt dann ab 2031, und der Bund unterstützt Hamburg auch dabei finanziell. Und es gilt nun eben, dieses Gewalthilfegesetz konsequent umzusetzen, um Frauen besser vor Gewalt zu schützen und sie zu unterstützen dabei, aus diesen Gewaltsituationen herauszukommen. Und um Gewalt erst gar nicht entstehen zu lassen, brauchen wir mehr Prävention. Unsere Hamburger StoP-Projekte sind hier ein wichtiger Ansatz, um direkt in der Nachbarschaft sowohl die Prävention als auch die Unterstützung gewaltbetroffener Frauen und Kinder zu stärken. Auch dieses Engagement vor Ort im Stadtteil darf nicht unterschätzt werden und ist ein wichtiger Baustein für eine Stadt ohne Partnergewalt. Denn Frauen und Kinder haben das Recht auf ein selbstbestimmtes Leben ohne Angst und Gewalt. Gleiches gilt für trans, inter und nonbinäre Personen. Für dieses Recht kämpfen wir heute und jeden Tag aufs Neue. Danke schön.

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