Hila Latifi
Sehr geehrtes Präsidium, liebe Kolleg:innen! Sex braucht Zustimmung, und Zustimmung braucht ein klares Ja. Diese Klarheit hätten die Justizminister:innen rechtlich verankern und das Sexualstrafrecht an die Realität von Betroffenen anpassen können. Sie hatten die Möglichkeit, anzuerkennen, dass Betroffene nicht immer mit Gegenwehr auf Gewalt reagieren, dass viele Betroffene in Schockstarre verfallen, dass sie nicht schreien, nicht kämpfen, nicht fliehen. Die Ablehnung durch die Justizminister:innenkonferenz überrascht nicht, wenn man bedenkt, dass nicht vor allzu langer Zeit die Merz-CDU noch gegen die Strafbarkeit von Vergewaltigung in der Ehe gestimmt hat. Das ist schon sehr präzise. Dennoch hat sie weitreichende Folgen für Betroffene, denn sie sind es, die weiterhin in der Beweispflicht bleiben. Sie tragen die Verantwortung, obwohl sie diejenigen sind, die Gewalt erlebt haben und traumatisiert worden sind. Im vergangenen Jahr wurden mehr als 14.000 Vergewaltigungen, sexuelle Nötigungen und besonders schwere sexuelle Übergriffe erfasst. Seit 2018 ist die Zahl um 72 Prozent gestiegen. Auch in Hamburg lässt sich diese Entwicklung sehr deutlich zeigen: 12 Prozent mehr Vergewaltigungen im Vergleich zum Vorjahr, und nur ein Bruchteil dieser Vorfälle werden überhaupt verurteilt. Wir sehen doch, dass sexualisierte Gewalt kein Einzelfall ist. Wir wissen doch, dass 40 bis 70 Prozent der Betroffenen in Schockstarre verfallen. Wieso ist die entscheidende Frage bei sexualisierter Gewalt, ob ein Nein laut genug, deutlich genug oder sichtbar genug gewesen ist? Die Frage muss doch sein: Gab es Zustimmung? Besonders absurd finde ich diese Debatte auch deshalb, weil sich das ganze Jahr über auf das spanische Modell bezogen wurde. Die Bundesregierung hat die elektronische Fußfessel eingeführt und begründet sie mit Verweis auf das spanische Modell. Das spanische Modell besteht aber aus drei Säulen: Prävention, Schutz und Unterstützung, Strafverfolgung und Täterarbeit. Wer von Spanien spricht, aber gegen "Nur Ja heißt Ja" stimmt, zeigt wieder einmal, dass Gewaltschutz instrumentalisiert wird, um Überwachung und Strafverfolgung durchzusetzen. Wenn es aber um Selbstbestimmung, Betroffenenrechte und institutionelle Veränderungen geht, dann bleibt von diesem Anspruch wenig übrig. Wir müssen uns heute auch fragen, welche Verantwortung wir hier in Hamburg tragen. Es reicht nicht, auf die Justizminister:innenkonferenz zu zeigen. Es reicht auch nicht, einen Werbeblock für die Bundesratsinitiative hier zu schalten. Wir müssen hier ganz klar uns fragen, welche Mittel wir bereitstellen können, um Maßnahmen umzusetzen, die hier in Hamburg umgesetzt werden können. Solange das Prinzip "Nur Ja heißt Ja" nicht gilt, brauchen wir einen besseren Schutz für Betroffene von Gewalt. Hier können wir Prioritäten setzen. Hier können wir Geld in die Hand nehmen. Hier können wir handeln. Warum fehlen in Hamburg noch immer Frauenhausplätze? Warum kämpfen Beratungsstellen um Finanzierung? Warum gibt es keine systematische Schulung von Polizei und Justiz? Letzte Woche haben Sie, Frau Senatorin Schlotzhauer, die noch nicht da ist... Letzte Woche haben die Senatorin und die zuständigen Fachberater:innen ein Schreiben von 20 Hamburger Fachberatungsstellen, Frauenhäusern und Gewaltpräventionsprojekten erhalten. Darin äußern sie große Sorge und kritisieren, dass sie bislang nicht in die Umsetzung des Gewalthilfegesetzes einbezogen werden. Dieser Prozess verläuft derzeit völlig intransparent und ohne die fachliche Expertise derjenigen, die am besten wissen, wie ein bedarfsgerechtes und langfristig abgesichertes Gewalthilfesystem in Hamburg aussehen kann. Auch an Sie, Herr Senator Dressel, ist dieser Brief adressiert, denn Gewaltschutz beginnt mit Hamburger Haushaltsentscheidungen. Ihr Haushalt spielt den Tätern in die Hände. Also ziehen Sie sich jetzt nicht zurück auf Ihr politisches Scheitern im Bundesrat! Die Istanbul-Konvention verpflichtet auch die Länder dazu, Betroffene wirksam zu schützen. Setzen Sie sie endlich um! Danke.
