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Mehria Ashuftah

SPD 2:47 min Sitzungen 23/27

Frau Präsidentin, verehrte Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen. Über den eigenen Körper entscheidet nur ein Mensch: der Mensch, dem dieser Körper gehört. Eigentlich sollte das selbstverständlich sein, und dennoch diskutieren wir 2026 immer noch darüber. Denn Betroffene sexualisierter Gewalt hören sich seit Jahrzehnten dieselben Fragen an: "Warum hast du nicht Nein gesagt? Warum hast du dich nicht gewehrt?" Wir müssen endlich aufhören, den falschen Menschen diese Fragen zu stellen. Nicht die Betroffenen schulden uns Antworten, sondern unser Rechtsstaat schuldet diesen Menschen besseren Schutz. Denn die entscheidende Frage lautet nicht: War das Nein deutlich genug? Die entscheidende Frage lautet: Gab es überhaupt eine freiwillige Zustimmung? Und ich weiß aus eigener Erfahrung, was Gewalt mit einem Menschen macht. Trauma kennt keine Regieanweisung. Manche Menschen schreien, manche kämpfen, andere erstarren. Nicht, weil sie einverstanden sind, sondern weil ihr Körper in Extremsituationen nur noch eines will: überleben. Entscheidend ist deshalb nicht, ob sich jemand gewehrt hat. Entscheidend ist, ob es ein freiwilliges Ja gegeben hat. Und genau darum geht es bei "Nur Ja heißt Ja". Nicht um Ideologie, sondern um Respekt, um Freiheit und den wirksamen Schutz der sexuellen Selbstbestimmung. Wir wissen heute mehr über Trauma als noch vor 20 Jahren. Wir wissen, dass Angst lähmen kann, dass Erstarren keine Zustimmung ist und dass Schweigen kein Einverständnis ist. Trauma ist keine Meinung, es ist wissenschaftliche Erkenntnis. Und unser Strafrecht muss dieser Erkenntnis folgen. Jetzt muss nur noch die Union aufhören, sich ihr zu verweigern. Wer heute über Femizide spricht, darf Gewalt gegen Frauen nicht erst dann ernst nehmen, wenn sie tödlich endet. Denn kein Femizid beginnt mit Mord. Er beginnt dort, wo Kontrolle, Besitzdenken und Einschüchterung beginnt, wo Grenzen missachtet werden. Wer Frauen wirksam schützen will, muss handeln, bevor Gewalt eskaliert. Nicht erst, wenn Kontrolle in die tödliche Gefahr umschlägt. Nicht erst, wenn aus Gewalt ein Femizid wird. Deshalb ist es richtig, dass die elektronische Fußfessel in Hochrisikofällen nun bundeseinheitlich im Gewaltschutzgesetz verankert wird. Denn Schutz darf nicht erst dann beginnen, wenn es zu spät ist. Denn jeder verhinderte Eingriff, jede verhinderte Vergewaltigung, jede verhinderte Eskalation ist ein Erfolg eines Rechtsstaates, der seiner Schutzpflicht gerecht wird. Die Stärke eines Rechtsstaates zeigt sich nicht darin, wie gut er diejenigen schützt, die sich wehren können. Sie zeigt sich darin, wie gut er diejenigen schützt, die es in den entscheidenden Momenten nicht können. Denn die Würde eines Menschen endet nicht dort, wo Angst ihm die Stimme nimmt. Genau dort beginnt die Verantwortung unseres Rechtsstaates. Schweigen ist kein Ja. Angst ist kein Ja. Erstarren ist kein Ja. Nur Ja heißt Ja. Vielen Dank.

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